LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7102 23.10.2014 Datum des Originals: 23.10.2014/Ausgegeben: 29.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2665 vom 10. September 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und André Kuper CDU Drucksache 16/6762 IDV-Projekt bleibt Sorgenkind von Minister Remmel Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2665 mit Schreiben vom 23. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Kleinen Anfrage 2282 vom 02.05.2014 (Drucksache 16/5723) und der Kleinen Anfrage 2337 vom 21.05.2014 (Drucksache 16/5940 wurde von mir der Sachstand des Integrierten Datenverarbeitungssystems Verbraucherschutz (IDV) thematisiert. Das Ministerium hat in den einschlägigen Antworten eingeräumt, dass das System immer noch nicht zufriedenstellend funktioniert und es zu massiven zeitlichen Verzögerungen gekommen ist. Verschiedene Angaben in den Antworten passen jedoch nicht zu Informationen, die mir vorliegen. Zum Teil lösen sie ergänzenden Nachfragebedarf aus. In der „Vorbemerkung der Landesregierung“ zur Antwort auf die Kleine Anfrage vom 02.05.2014 wird u. a. ausgeführt, es seien „von Landesseite keine Zusagen über Umsetzungszeiträume gemacht“ worden. Dies widerspricht Unterlagen, die mir vorliegen. So wurde in einer Synopse eines in führender Funktion beim LANUV für das Projekt zuständigen Mitarbeiters vom August 2008 ausgeführt, dass es Ziel sei, die wesentlichen IT-Strukturen des IDV am 31.12.2009 entwickelt und umgesetzt zu haben. Es liegt ferner eine Präsentation des damaligen Präsidenten des LANUV aus dem Frühjahr 2009 vor, wonach es Ziel sei, bis Mitte des Jahres 2011 möglichst alle Kommunen an das IDV angebunden zu haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7102 2 In einem mir ebenfalls vorliegenden Schreiben des LANUV an die Kreisordnungsbehörden vom 18.12.2009 wird angekündigt, „dass der IDV-Rahmenvertrag zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden im ersten Quartal 2010 unterzeichnet werden wird.“ In der Antwort zu Frage 1 der Anfrage vom 02.05.2014 führt das Land aus: „Die zwischen Land und Kommunen abgestimmte sogenannte Pilotphase sollte dazu dienen , die technische Funktionalität bestimmter Systeme festzulegen. Diese Funktionalität ist gegeben. Die Pilotphase kann damit als abgeschlossen gelten.“ In einem uns vorliegenden Schreiben des LANUV, Fachbereich 83, vom 29.06.2011 wird der Ablauf der Pilotphase beschrieben. Im letzten Absatz ist folgendes festgehalten: „Nach jedem Schritt wird seitens LANUV ein mit den Pilotkommunen gemeinsam erarbeiteter Teiltestbericht gefertigt. Dieser fließt am Ende in den erforderlichen Testbericht zur Einführung des IDV ein.“ Nach Informationen aus einer Pilotkommune liegt bislang weder ein Teiltestbericht noch ein Testbericht zum Abschluss der Pilotphase vor. Vertreter eines kommunalen Spitzenverbandes, mit denen wir die Antwort des Ministeriums auf die Kleine Anfrage vom 02.05.2014 diskutierten, haben zudem angegeben, dass Voraussetzung für die in der Antwort zur zweiten Frage erwähnte Vertragsunterzeichnung eine umfassende schriftliche Bestätigung der Pilotkommunen sei, dass das System tatsächlich unter Realbedingungen des Alltags in allen wesentlichen Teilen weitgehend störungsfrei funktioniert und insbesondere die in dem Vertrag vorgesehene Funktionalität gegeben ist. „Weitere Forderungen“ der Kommunen, die ebenfalls in der Antwort zur Frage 2 erwähnt aber nicht weiter spezifiziert werden, sind jedoch, so die Auskunft der befragten Spitzenverbandsvertreter , nicht eingebracht worden. In der Antwort zu Frage 3 wird ausgeführt, dass „ein Zeitplan zur Umsetzung der weiteren Punkte“ den kommunalen Spitzenverbänden „jetzt“ übermittelt werde. Den befragten Verbandsvertretern lag eine solche jedenfalls bis Anfang September nicht vor. In der Antwort zu Frage 5 der o. g. Anfrage wird ausgeführt, dass das Datenzugriffskonzept „Teil des Rahmenvertrages“ zur IDV sei. Indirekt ist aus der Antwort auf diese gestellte Frage zu schlussfolgern, dass ein Erlass zur Regelung des Datenzugriffskonzeptes nicht vorgesehen ist. Soweit das Land beabsichtigt, auf Daten der Kommunen aus ihrer Tätigkeit im Verbraucherschutz , insbesondere Daten über Lebensmittelunternehmer, Kontrollen, Probenahmen zuzugreifen, handelt es sich um eine originär fachaufsichtliche Tätigkeiten, für die mit § 8 OBG eine besondere Rechtsgrundlagen geschaffen worden ist. Es ist insofern verwunderlich , dass der Datenzugriff Gegenstand einer vertraglichen Regelung sein soll. In der Antwort zu Frage 1 der Anfrage vom 21.05.2014 wird ausgeführt, dass eine Umstellung des Systems auf eine neue Datenbankbasis „nicht unbedingt störungsfrei am Wochenende durchgeführt werden“ könne. „Sollte es in diesem Prozess zu Schwierigkeiten kommen, bestünde die große Gefahr, dass die Programme in der darauf folgenden Woche nicht nutzbar wären.“ Diese Antwort erscheint kaum nachvollziehbar, da gerade das Wochenende Gelegenheit bietet, Systemumstellungen umfassend zu testen und ggf. Nachbesserungen vorzunehmen . Wieso dies an einem Wochentag besser geschehen könnte bzw. die Gefahr, dass Programme nicht nutzbar wären, geringer ist, wenn die Umstellung unter der Woche erfolgt, ist nicht nachvollziehbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7102 3 Vorbemerkung der Landesregierung Wie bereits mehrfach ausgeführt (Zusammenfassung siehe Beantwortung der Kleinen Anfrage 2282 - Drucksache 16/5723), wird das IDV-System erfolgreich seit mehreren Jahren entwickelt und ist in großen Teilen funktionsfähig. Während der Entwicklungszeit wurden stetig neu formulierte Wünsche oder zusätzliche Anforderungen aus dem Nutzerkreis nach Möglichkeit mit aufgenommen und umgesetzt. Unabhängig vom Gesamtrahmen gehört es zu jeder vernünftigen Projektentwicklung, interne Zielsetzungen und Umsetzungsfristen festzulegen. Die Kommunen waren von Anfang an eingeladen, sich umfassend zu beteiligen. Es ist seit geraumer Zeit die Voraussetzung geschaffen , dass alle Kommunen sich anschließen können. Die Nutzung der Daten im gesundheitlichen Verbraucherschutz ist nicht nur durch § 8 Ordnungsbehördengesetz festgelegt. In einer Vielzahl spezialrechtlicher Vorschriften sind Übermittlungspflichten für die jeweiligen Behörden vorgegeben. Darüber hinaus ist das Datenschutzrecht und insbesondere das Datenschutzgesetz NRW bindend. Auf diesen rechtlichen Grundlagen können weitere Ausführungen und Festlegungen im Vertrag ausgestaltet und vereinbart werden. Dies schließt nicht aus, dass detaillierte Berichtswünsche im Rahmen von Einzelerlassen oder im Rahmen von Allgemeinverfügungen nach § 9 OBG umgesetzt werden. 1. Wie kann die Landesregierung den Widerspruch erklären, dass ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2282 von Landesseite keine Zusagen über Umsetzungszeiträume gemacht worden sein sollen, obwohl es Unterlagen, zum Beispiel aus dem LANUV gibt, die von festen Daten ausgehen? Es gibt keine festen Zusagen von Landesseite zur Umsetzung des gesamten IDV-Projektes. Das schließt natürlich nicht aus, dass im verwaltungsinternen Ablauf Ziele, Zeitpunkte und Fristen gesetzt werden. 2. Wann ist mit der Vorlage des abschließenden Testberichtes zur Pilotphase bzw. mit Teiltestberichten zu rechnen? Die Ergebnisse der Pilotierung des IDV mit der Pilotkommune, dem Kreis Viersen, wurden dem Ministerium mit Bericht vom 30.10.2012 vom LANUV vorgelegt. Der Kreis Viersen wurde mit Erlass vom 20.11.2012 um eine Stellungnahme zum Stand der Implementierung des IDV gebeten. Daraufhin hat der Kreis Viersen mit Schreiben vom 22.11.2012 den Sachstand übermittelt. Die Ergebnisse wurden am 13.12.2012 und dann ab Januar 2013 regelmäßig zwischen den Beteiligten weiter beraten. 3. Welche „weiteren Forderungen“ der Kommunen vor Unterzeichnung des Rah- menvertrages IDV sind der Landesregierung bislang bekannt? Im Frühjahr 2014 wurde zuletzt eine Liste mit weiteren Punkten überreicht, die Detailfragen insbesondere zur Regelung des Datenaustausches zwischen den Kommunen und den Untersuchungsämtern beinhaltet. Diese sind soweit abgearbeitet worden. Seit der Beantwortung der im Rahmen der Vorbemerkung zitierten Kleinen Anfrage sind keine „weiteren Forderungen “ von kommunaler Seite erhoben worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7102 4 4. Wann ist mit der Übermittlung des in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 2282 angekündigten „Zeitplans zur Umsetzung der weiteren Punkte“ an die kommunalen Spitzenverbände zu rechnen? Sobald die fachlichen Fragen einvernehmlich mit allen Beteiligten geklärt sind, wird den kommunalen Spitzenverbänden ein Zeitplan übermittelt. 5. Ist die Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 2282 so zu verstehen, dass das Datenzugriffskonzept ausschließlich über den zu unterzeichnenden Rahmenvertrag geregelt wird, ein eigener Erlass somit nicht angestrebt wird? Auf Grundlage der zu unterzeichnenden Rahmenvereinbarung und des dort vereinbarten Datenzugriffskonzeptes können und sollen sehr wohl weitere detaillierte Fragestellungen in Einzelerlassen geregelt werden.