LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7172 29.10.2014 Datum des Originals: 28.10.2014/Ausgegeben: 03.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2760 vom 7. Oktober 2014 der Abgeordneten Christof Rasche, Henning Höne, Holger Ellerbrock und Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/6980 Wird Nordrhein-Westfalen bei der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zum Verlierer? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2760 mit Schreiben vom 28. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 29. August 2014 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Deutschen Bundestag den 6. Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSW) vorgelegt. Demnach sollen aus den bisherigen 39 Wasser- und Schifffahrtsämtern 18 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter hervorgehen. Die neue Ämterstruktur soll sowohl die verkehrliche Bedeutung, die vorhandene Wasserstraßeninfrastruktur als auch die unterschiedlichen regionalen Anforderungen berücksichtigen. Obwohl Nordrhein-Westfalen der mit Abstand führende deutsche Binnenschifffahrts- und Hafenstandort ist, wird das Binnenschifffahrtsland Nr. 1 in dem neuen Standortkonzept für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter nicht angemessen berücksichtigt. Während NRW heute seiner Bedeutung entsprechend vier Ämter in Duisburg-Rhein, Duisburg-Meiderich, Köln und Rheine beheimatet, sollen künftig nur noch maximal zwei Ämter auf das verkehrsund schleusenreiche Land NRW entfallen. In Niedersachen dagegen sollen vier Ämter angesiedelt werden, wodurch eine Überrepräsentanz an der Küste entstehen würde. Ähnliches zeichnet sich für den süd- und ostdeutschen Raum ab. Damit droht ein Verlust in Bezug auf den notwendigen kunden-, bedarfs- und marktnahen Infrastruktur-Service. Das im bundesweiten Vergleich bedeutendste nordrhein-westfälische Wasserstraßennetz, die in Deutschland führende Binnenschifffahrtswirtschaft sowie die schifffahrtsaffine Logistikwirtschaft und Industrie in NRW insgesamt sind aber auf einen entsprechenden Infrastruktur-Service und kompetente Ansprechpartner vor Ort angewiesen. In LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7172 2 einem Schreiben von Repräsentanten der Logistikwirtschaft und der Industrie zum 6. Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an die nordrheinwestfälischen Abgeordneten im Haushalts- und Verkehrsausschuss des Bundestages wurde hierauf bereits hingewiesen. Zudem wird in einem Schreiben des Ver.di-Vertrauensleutesprechers des Wasser- und Schifffahrtsamtes Rheine an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Landtages von Nordrhein-Westfalen aus der Region befürchtet, dass die vorliegenden Reformpläne der Bundesregierung zu einer Zerschlagung des Standortes Rheine führen werden. 1. Wie bewertet die Landesregierung den 6. Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aus Sicht des Binnenschifffahrts- und Hafenstandorts Nordrhein-Westfalen? Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zum 1. Mai 2013 in Bonn errichtet wurde. Gegenüber dem 5. Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sollen die 39 bisherigen Standorte der Wasser- und Schifffahrtsämter (WSÄ) zur sozialverträglichen Reformumsetzung sowie des Erhalts ortsnaher Fachkompetenz erhalten bleiben. Aus ihnen sollen 18 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter hervorgehen mit Außenbereichsstellen. Sie sollen für zusammenhängende Verkehrsreviere zuständig sein verbunden mit einer Neuverteilung der Verantwortlichkeiten. Vor dem Hintergrund zusätzlicher Investitionsmittel zur Verbesserung des Zustands der Bundeswasserstraßen und der zugehörigen Anlagen soll die Struktur der Wasserstraßenneubauämter vorerst unverändert bleiben In Abkehr von der bislang verfolgten Trennung zwischen Verkehr und Infrastruktur soll in den künftigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern mit regionalen Kompetenzen das reviertypische Fachwissen erhalten bleiben und damit den besonderen Anforderungen an die jeweiligen Verkehrsräume Rechnung getragen werden. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass alle bisherigen Standorte der heutigen Wasser- und Schifffahrtsämter dauerhaft erhalten bleiben und der Reformprozess sozialverträglich umgesetzt werden soll. 2. Inwieweit hat die Landesregierung im Interesse des Binnenschifffahrts- und Ha- fenstandorts Nordrhein-Westfalen im Einzelnen Einfluss auf den 6. Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes genommen? Allein der Bund ist für die Neugliederung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) verantwortlich . Er kann den organisatorischen Aufbau der WSV in eigener Zuständigkeit neu ordnen und ist grundsätzlich frei in seinen Überlegungen, wie die Aufgabenerledigung erfolgen soll. Gleichwohl hat sich die Landesregierung im bisherigen Reformprozess dafür eingesetzt, dass die Sach- und Raumnähe ("Regionalität") auf der Ämterebene gesichert wird. Die Bedeutung der Wasserstraßen in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf Gütermengen und Transportfunktion und damit der Wertschöpfung in bestimmten Wirtschaftsregionen muss sich in Standort, Aufgaben und personeller Ausstattung der Ämter niederschlagen. Bei der Aufteilung der Ämterbereiche darf die wirtschafts- und strukturpolitische Bedeutung der Binnenwasserstraßen nicht außer Acht gelassen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7172 3 3. Wie bewertet es die Landesregierung, dass mit dem 6. Bericht zur Reform der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes das Land Niedersachsen mit vier Hauptstandorten gestärkt wird, während Nordrhein-Westfalen als Binnenschifffahrtsland Nr. 1 nur maximal zwei Standorte erhalten soll? Der 6. Bericht zur Reform der WSV enthält eine Karte mit Verantwortlichkeiten für zusammenhängende Verkehrsreviere. Dem Bericht und der Karte ist aus Sicht der Landesregierung nicht zu entnehmen, wo die Hauptstandorte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sein werden. Allerdings wird deutlich, dass der Küstenbereich deutlich stärker repräsentiert ist als z.B. Nordrhein-Westfalen. Für dieses aufkommensstarke Binnenschifffahrtsland mit seinen bedeutenden Wasserstraßen, Rhein und westdeutsches Kanalnetz, muss aus Sicht der Landesregierung noch eine entsprechende Gewichtung erfolgen. 4. Was wird die Landesregierung im weiteren Verfahren konkret unternehmen, damit Nordrhein-Westfalen bei der anstehenden Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes angemessen berücksichtigt wird? 5. Inwiefern wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Standorte Duis- burg-Rhein, Duisburg-Meiderich, Köln und Rheine als Hauptsitz eines Wasser- und Schifffahrtsamtes erhalten bleiben? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die Landesregierung hat der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur sich dafür eingesetzt, die Kriterien für die Aufteilung der Bereiche der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter transparent zu machen und eine Neuverteilung der Zuständigkeitsbereiche unter Beteiligung der Länder zu entwickeln. Dabei muss nach Auffassung der Landesregierung bei der Aufteilung der Ämterbereiche die wirtschafts- und strukturpolitische Bedeutung der Binnenwasserstraßen angemessen berücksichtigt werden. Dies betrifft die Rheinschiene wie auch den Raum Minden. Eine Entscheidung über die Hauptsitze und die Kompetenzen der weiteren Standorte hat der Bund bisher nicht getroffen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die nordrhein-westfälischen Standorte sowohl im Bereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle West (DuisburgRhein , Duisburg-Meiderich, Köln und Rheine) als auch im Bereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Mitte (Minden) als Hauptsitze zu erhalten.