LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7173 29.10.2014 Datum des Originals: 28.10.2014/Ausgegeben: 03.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2765 vom 8. Oktober 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6988 Zukunft des Wasser- und Schifffahrtsamtes in Minden – was tut die Landesregierung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2765 mit Schreiben vom 28. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist auch in NordrheinWestfalen von großer Bedeutung. Zu Recht sorgen sich zahlreiche betroffene Akteure, aber auch Abgeordnete aus den betroffenen Regionen (siehe Kleine Anfrage Nummer 2760 der Abgeordneten der FDP-Fraktion Christof Rasche, Henning Höne, Holger Ellerbrock und Yvonne Gebauer) um die in NRW befindlichen insgesamt fünf der 39 bundesweit existierenden Standorte, aus denen nach den Vorstellungen des Bundes nur noch 18 Standorte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter hervorgehen sollen. Neben den Ämtern in DuisburgRhein , Duisburg-Meiderich, Köln und Rheine gibt es auch einen Standort des Wasser- und Schifffahrtsamtes in Minden. Letzterer ist als einziger NRW-Standort der Außenstelle Mitte der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Hannover zugeordnet. Der Standort Minden hat eine herausragende Bedeutung. Erinnert sei hier an das einzigartige Wasserstraßenkreuz im Bereich Weser und Mittellandkanal sowie die derzeit in der Umsetzung befindliche Baumaßnahme im Bereich der Weserschleuse. Zugleich erfährt das Wasserstraßennetz in der Region Ostwestfalen-Lippe eine erhebliche Aufwertung durch den bereits geplanten RegioPort Minden, der einen trimodalen Anschluss der Verkehrsträger Wasser, Straße und Schiene ermöglicht. Leider soll NRW bei der Reform des Bundes nach dem derzeitigen Stand der Dinge im Hinblick auf die Standorte der Wasser- und Schifffahrtsämter nicht angemessen berücksichtigt werden. Repräsentanten der Logistikwirtschaft und Industrie, aber auch zahlreiche andere Akteure sehen deshalb die Reformpläne des Bundes mit großer Skepsis. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7173 2 1. Wie bewertet die Landesregierung den sechsten Bericht zur Reform der Wasserund Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Blick auf den Standort des Wasserund Schifffahrtsamtes in Minden? Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zum 1. Mai 2013 in Bonn errichtet wurde. Gegenüber dem 5. Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sollen die 39 bisherigen Standorte der Wasser- und Schifffahrtsämter (WSÄ) zur sozialverträglichen Reformumsetzung sowie des Erhalts ortsnaher Fachkompetenz erhalten bleiben. Aus ihnen sollen 18 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter hervorgehen mit Außenbereichsstellen. Sie sollen für zusammenhängende Verkehrsreviere zuständig sein verbunden mit einer Neuverteilung der Verantwortlichkeiten. Vor dem Hintergrund zusätzlicher Investitionsmittel zur Verbesserung des Zustands der Bundeswasserstraßen und der zugehörigen Anlagen soll die Struktur der Wasserstraßenneubauämter vorerst unverändert bleiben In Abkehr von der bislang verfolgten Trennung zwischen Verkehr und Infrastruktur soll in den künftigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern mit regionalen Kompetenzen das reviertypische Fachwissen erhalten bleiben und damit den besonderen Anforderungen an die jeweiligen Verkehrsräume Rechnung getragen werden. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass alle bisherigen Standorte der heutigen Wasser- und Schifffahrtsämter dauerhaft erhalten bleiben und der Reformprozess sozialverträglich umgesetzt werden soll. 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung konkret eingeleitet, um Einfluss zu- gunsten des Standortes Minden zu nehmen? 3. Wie bewertet die Landesregierung den Standort des Wasser- und Schifffahrtsam- tes Minden im Hinblick auf seine Bedeutung für den RegioPort und die Logistikwirtschaft in der Region Ostwestfalen-Lippe? 4. Was tut die Landesregierung, um ihren Einfluss in der Großen Koalition in Berlin geltend zu machen, die vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsplätze beim Wasser - und Schifffahrtsamt in Minden dauerhaft zu erhalten? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Allein der Bund ist für die Neugliederung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) verantwortlich . Er kann den organisatorischen Aufbau der WSV in eigener Zuständigkeit neu ordnen und ist grundsätzlich frei in seinen Überlegungen, wie die Aufgabenerledigung erfolgen soll. Gleichwohl hat sich die Landesregierung im bisherigen Reformprozess dafür eingesetzt, dass die Sach- und Raumnähe ("Regionalität") auf der Ämterebene gesichert wird. Die Bedeutung der Wasserstraßen in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf Gütermengen und Transportfunktion und damit der Wertschöpfung in bestimmten Wirtschaftsregionen muss sich in Standort, Aufgaben und personeller Ausstattung der Ämter niederschlagen. Bei der Aufteilung der Ämterbereiche darf die wirtschafts- und strukturpolitische Bedeutung der Binnenwasserstraßen nicht außer Acht gelassen werden. Dies trifft besonders auf Minden zu, da der Standort für die strukturpolitische Entwicklung des ostwestfälischen Raums bedeutsam ist. Daher spielen der Ausbau des westdeutschen Kanalnetzes und der Weststrecke des Mittellandkanals hier eine wichtige Rolle. Mit der Verbindung zwischen Mittelwe- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7173 3 ser und Weststrecke des Mittellandkanals können insbesondere im Hinblick auf neue Verkehre von und zu den deutschen Nordseehäfen Potenziale ausgeschöpft werden. Für die Landesregierung hat der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits angeregt, die Kriterien für die Aufteilung der Bereiche der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter transparent zu machen und eine Neuverteilung der Zuständigkeitsbereiche unter Beteiligung der Länder in Erwägung zu ziehen. Das Land wird den Reformprozess weiter aufmerksam begleiten und insbesondere darauf achten, dass der Bundesverkehrsminister seine Zusage zum Erhalt der Ausbildungs- und Arbeitsplätze einhält. 5. Welche Konsequenzen hätte es aus Sicht der Landesregierung, wenn das Wasser- und Schifffahrtsamt Minden seinen Status als eigenständiges Amt verliert? Es ist nicht auszuschließen, dass regionale Besonderheiten tendenziell nicht in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, wenn die bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter nur als Standort, nicht aber als Hauptsitz erhalten bleiben. Sobald der Bund nähere Einzelheiten über die Hauptsitze und die Kompetenzen der weiteren Standorte bekannt gegeben hat, wird sich die Landesregierung umgehend und eingehend damit auseinander setzen, insbesondere ob ihren Anregungen Rechnung getragen wurde.