LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7174 29.10.2014 Datum des Originals: 28.10.2014/Ausgegeben: 03.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2737 vom 30. September 2014 des Abgeordneten Dr. Gerhard Papke FDP Drucksache 16/6937 Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Niederkassel / Mondorf / Rheidt L 269 n – südlicher Teil -: Was plant die Landesregierung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2737 mit Schreiben vom 28. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bürgermeister und alle im Rat der Stadt Niederkassel vertretenen Fraktionen haben sich mit einer gemeinsamen Resolution vom 18.09.2014 an Frau Ministerpräsidentin Kraft gewandt . Gegenstand dieser Resolution ist das nachvollziehbare Unverständnis darüber, dass das Planfeststellungsverfahren für den südlichen Teil der Ortsumfahrung Niederkassel / Mondorf / Rheidt (L 269 n) mehr als neun Jahre nach Inbetriebnahme des nördlichen Teils immer noch nicht zum Abschluss gekommen ist. Jüngste Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßen.NRW lassen vielmehr befürchten, dass das Planfeststellungsverfahren auf Eis gelegt und die vollständige Fertigstellung der dringend benötigten Ortsumgehung damit verhindert wird. Nicht nur bei den unmittelbar betroffenen Anwohnern, sondern in der gesamten Region macht sich inzwischen eine gewisse Fassungslosigkeit darüber breit, dass das letzte Teilstück einer wichtigen Entlastungsstraße, die unverzichtbarer Bestandteil des regionalen Straßenverkehrskonzeptes ist, nicht zum Abschluss gebracht werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7174 2 1. Wie sind die jahrelangen Verzögerungen beim Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die o.g. Ortsumgehung zu erklären? Wie der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen berichtet, war aufgrund zahlreicher Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme eine vollständige Überarbeitung und Neugenehmigung sowohl des technischen Teils als auch des Ausgleichkonzeptes erforderlich. Die Bearbeitung der aktuellen Einwendungen im Verfahren erfolgt gegenwärtig. 2. Wann ist nach Auffassung der Landesregierung mit dem Abschluss des Planfest- stellungsverfahrens zu rechnen? Eine belastbare Zeitangabe zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist – auch vor dem Hintergrund möglicher Klagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss – nicht möglich. 3. Hält die Landesregierung an den langjährigen Zusagen für eine Fertigstellung der gesamten Ortsumgehung inklusive des südlichen Teils der L 269 n fest? 4. Wenn ja, was wird die Landesregierung konkret unternehmen, um den Landesbetrieb Straßen.NRW zu veranlassen und in die Lage zu versetzen, zügig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Fertigstellung der Ortsumgehung zu schaffen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Realisierung der Maßnahme ist, dass Baurecht vorliegt . Zur Erlangung des Baurechtes ist ein Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde zu erlassen, welcher bestandskräftig werden muss. Zusagen zur Umsetzung eines Projektes können weiterhin nur unter dem Vorbehalt getroffen werden, dass der Landtag zu gegebener Zeit die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. Dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen stehen die finanziellen und personellen Kapazitäten zur Verfügung, um anstehende Planungsprojekte in effizienter Prioritätenreihung abarbeiten zu können.