LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7199 31.10.2014 Datum des Originals: 31.10.2014/Ausgegeben: 05.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2720 vom 25. September 2014 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/6890 Erweist sich die rot-grüne sonderpädagogische „Innovation“ als quantitativer und qualitativer Flop? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2720 mit Schreiben vom 31. Oktober 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Entgegen vielfältiger fachlicher Kritik ist in Nordrhein-Westfalen eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb eines Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) eingeführt worden, die von Verbänden gerne auch als „Sonderpädagoge light“ tituliert wird. Inhaber einer anderen Lehramtsbefähigung erwerben so im Zuge einer berufsbegleitenden Ausbildung von 18 Monaten die Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Hierbei sollen insgesamt bis zu 2.500 Lehrkräfte in insgesamt zehn Ausbildungskohorten a´ 250 Personen die bis 2018 befristete Ausbildung durchlaufen. Die Ausbildung erfolgt laut entsprechender Verordnung in der sonderpädagogischen Fachrichtung des Förderschwerpunkts Lernen oder des Förderschwerpunkts Emotionale und soziale Entwicklung. In der jeweils anderen Fachrichtung sowie in der Fachrichtung des Förderschwerpunkts Sprache vermittelt die Ausbildung demnach Grundlagen. Die Ausbildung wird vom Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und von der Schule gemeinsam getragen. Eine universitäre Anbindung findet nicht statt. Somit wird hier eine offensichtlich qualitativ höchst fragwürdige Maßnahme durchgeführt, die von Fachverbänden deutlich kritisiert wurde. Andere Bundesländer haben trotz ebenfalls fehlender sonderpädagogischer Fachkräfte von derartigen Maßnahmen Abstand genommen (siehe auch Drucksache 16/3923). Auch die ursprünglich zugesagte zusätzliche Fortbildung der Fachleiter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, die letztlich die mangelnde wissenschaftliche Anbindung kompensieren müssen, erfolgt offenbar nicht im notwendigen Umfang. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7199 2 Während Wissenschaftler generell von einem solchen Vorgehen dringend abgeraten haben, da diese „Ausbildung“ demnach z.B. auf entsprechende wissenschaftliche Grundlagen verzichte , wird der „Sonderpädagoge Light“ von Schulministerin Löhrmann geradezu zur pädagogischen Innovation umgedeutet. Es wurde in der Vergangenheit sogar von einer „Vorreiterrolle “ gesprochen. In der diesjährigen Schuljahrespressekonferenz erklärte die Ministerin hierzu: „Und seit Februar 2013 läuft zudem eine bundesweit einmalige berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme für bis zu 2.500 Lehrerinnen und Lehrer, die bereits Erfahrung mit dem Gemeinsamen Unterricht haben. 149 Lehrkräfte aus dem ersten Durchgang haben am 31. Juli 2014 ihre Ausbildung mit der Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen, sie sind nun als sonderpädagogische Lehrkräfte tätig. Insgesamt haben sich bislang 736 Lehrkräfte für diese Weiterbildungsmaßnahme beworben.“ Offensichtlich scheinen nicht nur die gewünschten Zahlen nicht erreicht zu werden. Gleichzeitig mehren sich inzwischen auch die kritischen Rückmeldungen aus den allgemeinen Schulen zu dieser „Ausbildung“. So wird die Qualität der Ausbildung angezweifelt, auch davon gesprochen, dass dort „mal kurz“ die Schulen getauscht würden und das gelte dann als sonderpädagogische Qualifikation. Insofern scheint sich nach Einschätzung vor Ort der aus Fachverbänden kolportierte sarkastische Witz zu bestätigen, wonach sich Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen im Bereich der Inklusion unter Rot-Grün so gestalte , dass derjenige, der eine Stunde mehr Erfahrung bei dem Thema habe, den anderen erzählt, wie es pädagogisch richtig gehe. Auch wird über hohe Durchfallerzahlen bei Prüfungen berichtet. Dies scheinen ebenfalls die Aussagen aus der Schuljahresauftaktpressekonferenz zu stützen. Demnach würde angeblich seitens des Landes sogar darüber nachgedacht, die bestehenden Anforderungen herabzusetzen . Da diese Pädagoginnen und Pädagogen gerade auch besonders förderungsbedürftige Kinder und Jugendliche erziehen und unterrichten sollen, sind klare Aussagen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung hierzu vonnöten. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist es gelungen, die schulische Bildung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl durch die Ausweitung der Studienkapazitäten im Lehramt für sonderpädagogische Förderung als auch mit der am 01.02.2013 aufgenommenen Sondermaßnahme zur berufsbegleitenden Ausbildung zum besonderen Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) zu unterstützen . Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz wurden die rechtlichen Grundlagen für diese Sondermaßnahme zum berufsbegleitenden Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung geschaffen. Seit dem 01.02.2013 werden an Förderschulen, Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I und an Ersatzschulen Lehrkräfte weiterqualifiziert. Ziel ist es, einen ebenso zügigen wie qualitätsvollen Beitrag zur Sicherung des Lehrkräftebedarfs für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen und in den Förderschulen zu leisten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7199 3 1. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben beim jeweiligen Beginn der für jeweils 250 Lehrkräfte geplanten Ausbildungskohorte eine solche Ausbildung begonnen (bitte jeweils nach bisher gestarteter Ausbildungskohorte aufgeschlüsselt darstellen)? Personen nach § 2, Abs. 1 VOBASOF: Ausbildungskohorte 1 Beginn: 01.02.2013 Ausbildungskohorte 2 Beginn: 04.09.2013 Ausbildungskohorte 3 Beginn: 01.02.2014 Ausbildungskohorte 4 Beginn: 20.08.2014 208 Personen 156 Personen 227 Personen 123 Personen 2. Wie viele Fachleiter haben für diese Zusatzausbildung von Lehrkräften eine vertie- fende Fortbildungsmaßnahme durchlaufen, die die fehlende universitäre Anbindung der berufsbegleitenden Ausbildung kompensieren soll (bitte nach Anzahl der vertiefend fortgebildeten Fachleiter im Verhältnis zur absoluten Zahl der mit der VOBASOF befassten Fachleiter aufgeschlüsselt darstellen)? Zur Qualitätssicherung und -entwicklung wurden und werden verschiedene Begleitmaßnahmen durchgeführt. Ca. 70 Fachleiterinnen und Fachleiter für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung, die an der Ausbildung beteiligt sind, werden zwei Mal jährlich in „Dienstlichen Unterweisungen“ qualifiziert. Folgende „Dienstliche Unterweisungen“ wurden bisher durchgeführt: 1. 22./23.10.2012 Rahmenkonzept zur Ausbildung zum besonderen Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung 2. 17./18.01.2013 Ausbildungspläne auf der Grundlage des Rahmenkonzepts zur Ausbildung zum besonderen Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung 3. 16./17.07.2013 Weiterentwicklung des professionellen Selbstverständnisses der Lehrkräfte in einer inklusiven Schule Hochschulbeteiligung: Universität Köln, Department Heilpädagogik und Rehabilitation 4. 23./24.01.2014 Erscheinungsformen sprachlicher Beeinträchtigungen und unterschiedliche Formen von Sprachförderung Hochschulbeteiligung: Leibniz Universität Hannover, Frau Prof. U. Lüdtke 5. 26./27.06.2014 Schriftspracherwerb Hochschulbeteiligung: Universität Gießen, Herr Prof. H. Brügelmann LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7199 4 6. Die nächste Dienstliche Unterweisung findet am 23./24.10.2014 zum Themenschwerpunkt „Didaktische und methodische Konzepte zur Förderung mathematischer Kompetenzen “ statt. Hochschulbeteiligung: Universität Duisburg-Essen in Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für Lehrerbildung Mathematik (DZLM), Frau Prof. Dr. Scherer. 7. In Vorbereitung ist der Themenschwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache/Sprachsensibler Unterricht“ unter Beteiligung der Universität Duisburg-Essen, Frau Dr. Benholz. Die berufsbegleitende Ausbildung nach VOBASOF wird unterstützt durch eine wissenschaftliche Evaluation. Beauftragt wurde ein Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von der Leuphana Universität Lüneburg (Frau Dr. Nieskens) und der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Herr Prof. Dr. Müller, Herr Prof. Dr. Mayr, Frau Dr. Demarle-Meusel) und von der Universität Bielefeld, jetzt Universität Hildesheim (Frau Prof. Dr. Amrhein). 3. Trifft die Aussage der Ministerin in der Schuljahresauftaktpressekonferenz auf alle Anfänger dieser Ausbildung zu, dass es sich – demnach ausschließlich – um Lehrerinnen und Lehrer handelt, „die bereits Erfahrung mit dem Gemeinsamen Unterricht haben“ (wenn ja, bitte auch erläutern, was genau z.B. beim zeitlichen Umfang mit „Erfahrung im gemeinsamen Unterricht“ zu verstehen ist)? Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF v. 20.12.2012) müssen für den Zugang zur Ausbildung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Danach kann an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen, wer u.a. an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule die Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung übertragen bekommen hat. Der Umfang dieser Tätigkeiten hängt zum einen von der schulformspezifischen Pflichtstundenzahl der Lehrkraft und zum anderen von dem von der Schulleitung festgelegten Stundenumfang des unterrichtlichen Einsatzes dieser Lehrkraft im Gemeinsamen Lernen ab. 4. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind bei den entsprechenden Prüfun- gen bisher durchgefallen (bitte jeweils in absoluter Zahl im Vergleich zu der Anzahl der bestandenen Prüfungen aufschlüsseln)? Ergebnisse VOBASOF Prüfungen Frühjahr 2014 Abgelegte Prüfungen 180 Bestandene Prüfungen 151 Nicht bestandene Prüfungen 29 Die Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung nicht bestanden haben, werden nach sechsmonatiger Verlängerung der Maßnahme zur Wiederholungsprüfung zugelassen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7199 5 5. Plant die Landesregierung in irgendeiner Form, die bestehenden Anforderungen der Ausbildung zu verändern (wenn ja, bitte darstellen wie)? Die Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20.12.2012 richtet sich nach den Fachstandards der Kultusministerkonferenz „Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung/ Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 12.06.2014“. Der VOBASOF-Maßnahme zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung liegen damit dieselben Anforderungen wie bei der grundständigen Lehramtsausbildung zugrunde. Eine Veränderung der bestehenden Anforderungen ist nicht vorgesehen.