LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7200 31.10.2014 Datum des Originals: 30.10.2014/Ausgegeben: 05.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2725 vom 26. September 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6897 Polizeiwache in der Stadt Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke – wird die Polizeipräsenz vor Ort eingeschränkt? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2725 mit Schreiben vom 30. Oktober 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Polizeiwachen im Mühlenkreis sind dem Fragesteller ein wichtiges Anliegen (vergleiche zum Beispiel Drucksache 16/5084). Schließlich ist die Präsenz der Polizei gerade im ländlichen Raum ein unverzichtbarer Baustein zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger sowie zur effektiven Verbrechensbekämpfung vor Ort. Nach Antwort der Landesregierung wurde mit Stichtag des 01.01.2014 die Personalstärke des Wachdienstes bei der Polizeiwache in Espelkamp mit 20 Personen angegeben. Für den Bezirksdienst wurden für die Polizeiwache Espelkamp fünf Personen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung zur Personalsituation genannt. Nach Informationen des Fragestellers soll die Polizeiwache in Espelkamp bislang täglich von 06.30 Uhr bis 21.30 Uhr besetzt sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7200 2 1. Ist beabsichtigt, die bisherige Polizeipräsenz in der Polizeiwache Espelkamp, die nach Informationen des Fragestellers bislang täglich von 06.30 Uhr bis 21.30 Uhr gewährleistet ist, zu reduzieren beziehungsweise zu verändern? 2. Sofern die Frage zu 1 mit „Ja“ beantwortet wird: Welche Polizeipräsenz ist zukünf- tig bei der Polizeiwache Espelkamp geplant? 3. Wenn die Frage zu Ziffer 1 mit „Ja“ beantwortet wird: Welche sachlichen Erwä- gungen liegen einem etwaigen veränderten Personalkonzept bezüglich der Polizeiwache Espelkamp zu Grunde (bitte detailliert schildern, warum trotz einer Reduktion der Polizei-präsenz in Espelkamp eine effektive Polizeiarbeit angesichts der Größe des Einzugsbereiches der Polizeiwache Espelkamp weiter möglich ist)? 4. Ist beabsichtigt, die Personalpräsenz im Bezirksdienst bei der Polizeiwache Es- pelkamp zu verändern? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet: Die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke beabsichtigt, eine Projektgruppe einzurichten, die Vorschläge zur Anpassung der Behörde an zukünftige Erfordernisse erarbeiten soll. Ob sich die Ergebnisse auf die Polizeiwache Espelkamp auswirken werden, ist offen. 5. Welche Entwicklung hat es im ersten Halbjahr 2014 bei den Einbruchsdiebstählen im Bereich der Polizeiwache Espelkamp gegeben (bitte mit den Vergleichszahlen des 1. Halbjahres 2013 ins Verhältnis setzen)? Der Zuständigkeitsbereich der Polizeiwache Espelkamp erstreckt sich auf die Städte Espelkamp und Rahden. Im ersten Halbjahr 2014 ergeben sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für Espelkamp und Rahden insgesamt 51 Einbruchdiebstähle (davon 19 Versuche). Im Vergleichszeitraum 2013 waren es 48 Einbruchdiebstähle (davon 14 Versuche).