LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7217 04.11.2014 Datum des Originals: 31.10.2014/Ausgegeben: 07.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2749 vom 1. Oktober 2014 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/6960 Wie verteilen sich die Mittel der Sprachförderung nach § 21b sowie der plusKiTaFörderung nach § 21a des Kinderbildungsgesetzes? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2749 mit Schreiben vom 31. Oktober 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Verabschiedung der 2. Revisionsstufe des Kinderbildungsgesetzes haben SPD und Grüne im nordrhein-westfälischen Landtag am 4. Juni 2014 die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen auf eine alltagsintegrierte Sprachförderung umgestellt. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. August 2014, das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sollte daher Kenntnis über die finanzielle Auswirkung der rot-grünen Reform auf die Sprachförderung haben. Durch die Umstellung stehen für die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen nur noch 25 Millionen Euro zur Verfügung, also rund 2,5 Millionen Euro weniger als bisher. Die Koalitionsfraktionen entgegnen dem Vorwurf der Mittelkürzung, dass mit der 2. KiBiz-Revision auch die Mittel der neugeschaffenen plusKiTa-Förderung unter anderem für Aufgaben der Sprachbildung zur Verfügung stehen. Für die Förderung der plusKiTas haben SPD und Grüne 45 Millionen Euro eingeplant. Bisher wurde der individuelle Sprachförderbedarf bei Kindern mit dem Verfahren "Delfin IV“ festgestellt und anhand der Feststellung wurden die erforderlichen Mittel für die Sprachförderung am Bedarf orientiert zur Verfügung gestellt. Sowohl Sprachfördermittel als auch plusKiTa -Mittel werden nun anhand soziodemographischer Merkmale anteilig an die jeweiligen Jugendämter verteilt. Diesen steht dann frei zu entscheiden, welche Kindertageseinrichtungen Fördermittel erhalten. Allerdings können die Mittel für Sprachförderung nur in 5.000- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7217 2 Euro-Intervallen und die Mittel der plusKiTa-Förderung nur in 25.000-Euro-Intervallen vergeben werden. Selbst unter der Annahme, dass die Jugendämter die Mittel ausschließlich in den kleinsten Intervallen an möglichst viele KiTas verteilen, können maximal 5.000 KiTas Sprachförderung erhalten und 1.800 KiTas zu plusKiTas werden. Da es in Nordrhein-Westfalen jedoch über 9.300 Kindertageseinrichtungen gibt, kann aus diesem mathematischen Sachzwang heraus nicht jede KiTa mit Sprachfördermitteln oder plusKiTa-Mitteln zusätzlich gefördert werden. Für einige KiTas werden also keine Mittel für die Sprachbildung zur Verfügung stehen, auch wenn es dort Bedarf gibt. Der Spracherwerb stellt jedoch eine Grundvoraussetzung für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe dar. Daher muss ermittelt werden, wie viele Kinder künftig von der Sprachförderung durch die rot-grüne Gesetzgebung faktisch ausgeschlossen und zurückgelassen werden. Darüber hinaus ist für die Verteilung der Mittel von erheblicher Bedeutung, wie oft die Jugendämter von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine KiTa bei der Förderung mit mehr als einem Intervall zu berücksichtigen bzw. wie viele KiTas mit Mitteln beider Förderungen bedacht werden. 1. Wie viele Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sprachför- dermittel nach § 21b KiBiz (bitte nach Jugendamtsbezirken, Art der Trägerschaft [kommunal/kirchlich/freie Träger/Elterninitiative], Anzahl der in diesen KiTas betreuten Kinder und Verteilung der Intervalle aufschlüsseln)? 2. Wie viele Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erhalten plusKiTa- Mittel nach § 21a KiBiz (bitte nach Jugendamtsbezirken, Art der Trägerschaft [kommunal/kirchlich/freie Träger/Elterninitiative], Anzahl der in diesen KiTas betreuten Kinder und Verteilung der Intervalle aufschlüsseln)? 3. Wie viele Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erhalten sowohl plusKiTa-Mittel nach § 21a KiBiz als auch Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz (bitte nach Jugendamtsbezirken, Art der Trägerschaft [kommunal/kirchlich/freie Träger/Elterninitiative], Anzahl der in diesen KiTas betreuten Kinder und Verteilung der Intervalle aufschlüsseln)? 4. Wie viele Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erhalten weder nach § 21a noch nach § 21b KiBiz Fördermittel (bitte nach Jugendamtsbezirken, Art der Trägerschaft [kommunal/kirchlich/freie Träger/Elterninitiative], Anzahl der in diesen KiTas betreuten Kinder und Verteilung der Intervalle aufschlüsseln)? Mit dem Gesetz zur „Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“, das am 1. August 2014 in Kraft getreten ist, leistet die Landesregierung einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung. Dem Grundsatz folgend, dass Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf, sollen Kindertageseinrichtungen , die in besonderem Maße Kinder mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf betreuen, zusätzliche Mittel erhalten. Diese ausschließlich landesseitig finanzierten Mittel sind nach geeigneten Indikatoren auf alle Jugendämter in Nordrhein-Westfalen verteilt worden. Die konkrete Entscheidung zur Verteilung der Mittel auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen ist dabei von der örtlichen Ebene zu treffen, da hier die besten Kenntnisse über die konkreten örtlichen Bedarfslagen vorliegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7217 3 Alle Jugendämter haben Anfang August die entsprechenden Bewilligungen erhalten. Die Daten über die Verteilung auf Ortsebene werden in KiBiz.web erfasst und im Laufe des Kindergartenjahres vorliegen. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wird dem Landtag zu gegebener Zeit hierzu berichten. 5. Wie differenziert sich das Angebot der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein- Westfalen aus (bitte die Gesamtzahl der Kindertageseinrichtungen nach Jugendamtsbezirk , Anzahl betreuter Kinder und Art der Trägerschaft (kommunal /kirchlich/freie Träger/Elterninitiative) aufschlüsseln)? Aus der beigefügten Excel-Tabelle lassen sich sowohl die Anzahl der KiTas im jeweiligen Jugendamtsbezirk als auch die Anzahl der Betreuungsplätze je Jugendamtsbezirk, unterteilt nach Art der Trägerschaft, entnehmen. Aachen, Stadt Aachen, Städteregion Ahaus, Stadt Ahlen, Stadt Alsdorf, Stadt Altena, Stadt Arnsberg, Stadt Bad Honnef, Stadt Bad Oe¥nhausen, Stadt Bad Salzuflen, Stadt Beckum, Stadt Bedburg, Stadt Bergheim, Stadt Bergisch Gladbach, Stadt Bergkamen, Stadt Bielefeld, Stadt Bocholt Stadt Bochum, Stadt Bonn, Stadt Borken, Kreis Borken, Stadt Bornheim, Stadt ' Bottrop, Stadt Brühl, Stadt Bünde, Stadt Castrop-Rauxel, Stadt Coesfeld, Kreis Coesfeld, Stadt Datteln, Stadt Detmold, Stadt Dinslaken, Stadt Dormagen, Stadt Dorsten, Stadt Dortmund, Stadt Duisburg, Stadt Dülmen, Stadt ,Düren, Kreis Düren, Stadt Düsseldorf, Stadt Elsdorf, Stadt Emmerich am Rhein, Stadt Emsdetten, Stadt Ennepetal, Stadt der Kluterthöhle Erftstadt, Stadt 132 43 25 24 19 i0 39 14 18 23 20 13 35 65 21 199 38 178 205 92 23 30 52 23 20 39 76 16 18 43 29 32 37 302 197 20 106 50 357 12 15 17 22 27 7.293 2.199 1.470 1.624 1.313 402 2.288 759 1.425 1.596 1.086 713 1.963 3.795 1.420 11.715 2.467 10.435 11.613 5.789 1.431 1.662 3.244 1.526 1.391 2.113 4.974 1.204 1.047 2.605 2.026 2.105 2.192 18.589 14.609 1.419 5.343 2.709 21.668 614 938 1.125 1.073 1.423 1.704 606 957 942 487 261 1.283 241 805 0 750 386 590 1.413 597 4.040 1.675 5.723 3.184 4.536 911 511 1.643 497 793 1.236 3.004 929 636 415 762 549 1.528 6.940 5.376 707 1.829 850 7.177 243 718 702 567 360 i.419 252 248 317 311 141 67 335 195 1.596 184 262 500 1.096 490 3.712 743 2.852 2.314 1.129 484 141 775 194 598 347 1.467 160 332 1.402 617 792 46 2.529 1.251 274 1.653 1.047 6.542 155 137 257 261 45 462 30 54 0 0 0 55 183 176 0 61 65 71 1.286 0 1.015 49 649 1.083 123 17 163 194 60 0 140 233 115 36 473 93 151 35 1.946 269 0 254 40 1.402 0 83 0 20 108 3.709 1.311 211 365 515 0 883 0 249 0 91 0 802 0 333 2.949 0 1.211 5.032 0 19 847 632 775 0 390 270 0 43 315 554 613 583 7.174 7.713 438 1.607 772 6.547 216 0 166 225 910 Erkelenz, Stadt Erkrath, Fundort des Neandertalers, Stadt Eschweiter, Stadt Essen, Stadt Euskirchen, Kreis Frechen, Stadt Geilenkirchen, Stadt Geldern, Stadt Gelsenkirchen, Stadt GeveEsberg, Stadt Gladbeck, Stadt Goch, Stadt Greven, Stadt Grevenbroich, Stadt Gronau (Westf.), Stadt Gummersbach, Stadt Gütersloh, Kreis Gütersloh, Stadt Haan, Stadt Hagen, Stadt der FernUniversität Haltern am See, Stadt Hamm, Stadt Hattingen, Stadt Heiligenhaus, Stadt Heinsberg, Kreis Heinsberg, Stadt Hemer, Stadt Hennef (Sieg), Stadt Herdecke, Stadt Herford, Hansestadt Herford, Kreis Herne, Stadt Herren, Stadt Herzogenrath, Stadt Hilden, Stadt Hochsauerlandkreis Höxter, Kreis Hückelhoven, Stadt Hürth, Stadt Ibbenbüren, Stadt Iserlohn, Stadt Kaarst, Stadt Kamen, Stadt Kamp-Limpfort, Stadt Kempen, Stadt