LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7222 04.11.2014 Datum des Originals: 03.11.2014/Ausgegeben: 07.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2776 vom 8. Oktober 2014 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/7003 Setzt die Landesregierung die Abschiebung in die von Ebola betroffenen Ländern aus? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2776 mit Schreiben vom 3. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Februar 2014 wurde zum ersten Mal bekannt, dass in Guinea Menschen an Ebola erkrankt sind. Zwischenzeitlich hat sich eine Pandemie entwickelt, bei denen die folgenden Länder betroffen sind: Guinea, Sierra Leone, Liberia, Nigeria, Senegal und DR Kongo. Laut Auskunft der WHO sind zurzeit weit über 20.000 Menschen erkrankt. In den Ländern droht nun auch noch eine Hungerkatastrophe. Flüchtlinge, die abgeschoben werden, sind besonders betroffen. In den Ländern ist oft die Infrastruktur zusammengebrochen. Menschen, die aus anderen Ländern einreisen, werden ausgestoßen und bekommen weder eine Bleibe, noch Nahrungsmittel. Eine Rückkehr ist aktuell für die Betroffenen unzumutbar. Die Bundesländer Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hamburg haben daher die Abschiebung in einen Teil der Länder ausgesetzt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Auswärtige Amt (AA) rät aktuell aufgrund der Ebola-Epidemie dringend von Reisen in die Länder Guinea, Liberia und Sierra Leone ab. Sie werden von der World Health Organization (WHO) als Staaten mit einer intensiven Ausbreitung („widespread and intense transmission “) des Virus eingestuft (Stand: 17.10.2014). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7222 2 Für Nigeria, den Senegal und die DR Kongo hat das AA keine entsprechenden Reisewarnungen herausgegeben. Die WHO hat am 17.10.2014 den Ebola-Ausbruch im Senegal und am 20.10.2014 den Ebola -Ausbruch in Nigeria für beendet erklärt. Zur DR Kongo weist das AA auf festgestellte Ebola-Fälle im Distrikt Jera, Territorium Boende in der Provinz Equateur hin, die aber laut WHO mit den Erkrankungen in den anderen Ländern nicht in Zusammenhang stehen sollen. Es handele sich hier um die 7. Episode einer Übertragung von wild lebenden Tieren auf den Menschen in den letzten 40 Jahren. Das abgelegene Gebiet sei unter Quarantäne gestellt worden. Die Regierung der DR Kongo gehe davon aus, dass eine Ausbreitung der Krankheit über die Distriktgrenzen verhindert werden kann. Das Ministerium für Inneres und Kommunales lässt sich zwecks Sicherstellung einer sorgfältigen und ggf. aktualisierten Einzelfallprüfung frühzeitig über eventuell geplante Rückführungsmaßnahmen in die Länder Guinea, Liberia und Sierra Leone informieren. Aktuell stehen keine Abschiebungen in diese Gebiete an. Auch die Entwicklung in anderen von Ebola betroffenen Staaten wird sorgfältig verfolgt. Hamburg und Niedersachsen haben nach hiesiger Kenntnis keine Aussetzung von Abschiebungen verfügt, sondern nehmen - wie in NRW - sorgfältige Einzelfallprüfungen vor. Auch von Rheinland-Pfalz ist bislang kein förmlicher Abschiebungsstopp nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz bekannt geworden. 1. Wie viele Menschen wurden seit Februar in die von Ebola betroffenen Länder aus NRW abgeschoben? Bitte nach Monat und Land auflisten. Bis auf eine Abschiebung nach Sierra Leone im März 2014 hat es von NRW aus seit Februar keine Abschiebungen mehr nach Guinea, Liberia und Sierra Leone gegeben. Im Oktober 2014 erfolgte eine Abschiebung in die Demokratische Republik Kongo. 2. Wie hat die Landesregierung diese Menschen bisher auf Ebola vorbereitet? In die hauptsächlich betroffenen Länder ist seit April 2014 keine Abschiebung mehr erfolgt. Das im Kongo betroffene (abgelegene) Gebiet steht unter Quarantäne. Anlass für besondere vorbereitende Maßnahmen bestand demnach nicht. 3. Plant die Landesregierung, die Abschiebung in die von Ebola betroffenen Länder auszusetzen? Die Situation bzw. die Entwicklungen vor Ort werden weiterhin in jedem Einzelfall angemessen Berücksichtigung finden. 4. Wird sich die Landesregierung für eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausset- zung der Abschiebung einsetzen? S. Antwort zu Frage 3