LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7223 04.11.2014 Datum des Originals: 04.11.2014/Ausgegeben: 07.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2740 vom 29. September 2014 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/6940 PCB-Belastung von Gebäuden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Hat der BLB einen strukturierten und langfristigen Plan zur Sanierung der Gebäude? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2740 mit Schreiben vom 4. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage An mehreren nordrhein-westfälischen Universitäten ist die Belastung von Gebäuden durch Bauschadstoffe, insbesondere durch Polychlorierten Biphynelen (PCB), evident. Der Bauund Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) ist für die Gebäude und deren Instandhaltung verantwortlich. Sanierungen, Mustersanierungstests, Interimslösungen und Umzüge in Bürocontainerkomplexe (Modulgebäude) belasten die Universität Düsseldorf, ihre Mitarbeiter und ihre Studierenden. Bei den notwendigen und angegangenen Sanierungsmaßnahmen wird die schwierige Situation durch ein ‒ aus Sicht der Betroffenen ‒ unstrukturiertes Vorgehen weiter verschärft. In Gebäudeteilen der Philosophischen Fakultät der Heinrich -Heine-Universität Düsseldorf werden seit einiger Zeit massive Sanierungsarbeiten vorgenommen . Zu Jahresbeginn konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Sozialwissenschaften einen über Monate hin aufwendig kernsanierten Teilgebäudetrakt (23.02.02.41-46) nach ständigen Verzögerungen beziehen. Neue Einrichtungsgegenstände und die kommunikative Infrastruktur wurden eigens, passgenau und speziell abgestimmt für diesen Komplex angeschafft. Wenige Monate später, mit Schreiben vom 30.06.2014, ergab sich eine neue Sachlage: Der Gebäudetrakt soll 2016 wieder verlassen werden, es ist sogar die Rede vom Gesamtabriss des Gebäudes. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7223 2 1. Welche Maßnahmen sieht der BLB NRW bei der Beseitigung von PCBBelastungen in den kommenden Jahren an der Heinrich-Heine-Universität für den Gebäudebereich 23.02 vor? Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in den Räumen untergebracht sind, in denen nach der Primärquellenentfernung der Sanierungszielwert von 300 ng/m³ PCB in der Raumluft (nach PCB-Richtlinie NRW) nicht erreicht wurde, werden bis zum Jahresende 2016 in freiwerdende Bestandsflächen der Fachhochschule Düsseldorf auf dem Universitätscampus umziehen. In diesen Räumen werden anschließend sämtliche noch verbliebenen Sekundärquellen entfernt oder durch Beschichtung vom Kontakt mit der Raumluft abgekoppelt. Ziel ist auch hier, Raumluftwerte unter 300 ng/m³ PCB zu erreichen. 2. Trifft es zu, dass die Nutzer des kernsanierten Teilgebäudekomplexes 23.02.02.41-46 das Gebäude bis Ende 2016 wieder verlassen müssen (wenn ja, bitte begründen)? Nein. 3. Wo werden die Nutzer des Gebäudes 23.02.02.41-46 im Anschluss unterge- bracht? Ein Auszug aus dem Gebäude ist, auch im Anschluss, nicht erforderlich. 4. Ist mit einem Gesamtabriss des sanierten Gebäudekomplexes 23.02 für das Ende 2016 zu rechnen? Derzeit wird nicht von einem Gesamtabriss des Gebäudekomplexes 23.02 ausgegangen. 5. SQB Mustersanierung, Neubau und Interimslösung – Wie erfolgt die Abstim- mung der verschiedenen Instanzen bei der Umsetzung der Sanierungsarbeiten? Jeder Schritt wird, ebenso wie das Gesamtkonzept, eng zwischen der Hochschule und dem BLB NRW abgestimmt. Bei wesentlichen Richtungsentscheidungen erfolgt zusätzlich eine Beteiligung des Verwaltungsrats des BLB NRW, sowie des Finanzministeriums und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung.