LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7237 05.11.2014 Datum des Originals: 04.11.2014/Ausgegeben: 10.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2747 vom 1. Oktober 2014 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/6954 Niederländisch-Deutsche Kernenergie-Kommission Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2747 mit Schreiben vom 4. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/6784) auf meine Kleine Anfrage 2595 taucht die Niederländisch-Deutsche Kernenergie-Kommission (NDKK) auf. Die NDKK wurde und wird auch immer wieder in Erörterungsterminen erwähnt, führt aber in der Öffentlichkeit anscheinend ein womöglich unverdientes Aschenputtel-Dasein, man findet kaum detaillierte Informationen über sie, über ihr Tun und Lassen, ihre Zusammensetzung, Kompetenzen und Arbeitsergebnisse. Sie wirkt fast wie ein unsichtbares Phantom. Es lässt sich immerhin recherchieren, dass das Land NRW laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit an den Sitzungen der Kommission und an den Sitzungen der Arbeitsgruppen 1 “Grenznahe kerntechnische Einrichtungen“ und 2 „Notfallschutz“ teilnimmt. Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Beantwortung der Fragen 1 und 5 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beteiligt. 1. Welche offiziellen Informationen zu Mitgliedern, Kompetenzen, Beschlüssen und Protokollen der NDKK stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung? Informationen zur Niederländisch/Deutschen Kommission für grenznahe kerntechnische Einrichtungen (NDKK) stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7237 2 Reaktorsicherheit (BMUB) auf seiner Homepage zur Verfügung. Die Sitzungen werden auf Arbeitsebene der zuständigen obersten Bundesbehörde, dem Bundesumweltministerium, dem Ministerie van Infrastructuur en Milieu und dem Ministerie van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie (EL&I) durchgeführt. Es werden sicherheitstechnische Fragen sowie Fragen des Strahlen- und Notfallschutzes zu kerntechnischen Einrichtungen beiderseits der gemeinsamen Grenze auf Basis von Unterlagen behandelt, die nach dem zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Ministerium für Volksgesundheit und Umweltschutz sowie dem Ministerium für Soziale Angelegenheiten der Niederlande geschlossenen Memorandum vom 28. Oktober 1977 vertraulich zu behandeln sind. Diese Unterlagen enthalten zum Teil auch Geschäftsgeheimnisse nach § 139 b GewO. Die Geschäftsgeheimnisse betreffenden Vorschriften auf Seiten der Niederlande sind gleichfalls zu beachten. 2. Warum sind diese Informationen bisher so schwer zugänglich? Ein Teil der ausgetauschten Informationen (z. B. Organisationsänderungen, Gesetzes- und Regelwerksänderungen, erteilte Genehmigungen, meldepflichtige Ereignisse, Berichte aufgrund internationaler und europäischer Vorschriften) ist in beiden Ländern allgemein zugänglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche weiteren Arbeitsgruppen außer denen in der Vorbemerkung erwähnten gibt es? Es gibt nur die in der Vorbemerkung erwähnten Arbeitsgruppen der NDKK. 4. Falls es weitere Arbeitsgruppen gibt, warum nimmt NRW daran nicht teil? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Unter welchen Bedingungen können an den Sitzungen der Kommission und ihrer Arbeitsgruppen auch interessierte MdL oder MdB aus NRW, etwa Mitglieder zuständiger Parlamentsausschüsse, teilnehmen? Die Sitzungen der Niederländisch/Deutschen Kommission für grenznahe kerntechnische Einrichtungen und Ihrer Arbeitsgruppen werden auf deutscher Seite vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit geführt und von Vertretern der für die Genehmigung und die Aufsicht kerntechnischer Einrichtungen zuständigen obersten Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, und in Niedersachsen dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als Mitglieder in den Arbeitsgruppen wahrgenommen. Die Teilnahme an den Sitzungen der Niederländisch/Deutschen Kommission ist auf die genannten Behörden beschränkt.