LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7238 05.11.2014 Datum des Originals: 04.11.2014/Ausgegeben: 10.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2757 vom 1. Oktober 2014 der Abgeordneten Ursula Doppmeier und Astrid Birkhahn CDU Drucksache 16/6969 Welche Barrierefreiheit herrscht in den einzelnen Landesministerien in NordrheinWestfalen ? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2757 mit Schreiben vom 4. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention –kurz BRK) dient der Umsetzung und dem Schutz von Menschenrechten. Die Konvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Konkret heißt dies, dass Deutschland dazu verpflichtet ist Menschen mit Behinderung eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Aufgabe umfasst alle Lebensbereiche. In diesem Zusammenhang kommt der umfassenden Barrierefreiheit eine herausgehobene Stellung zu. Eine umfassende Barrierefreiheit ermöglicht Menschen mit Behinderung den Zugang und damit auch die Teilhabe an weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens. Nordrhein-Westfalen hat neben dem Aktionsplan der Landesregierung „Eine Gesellschaft für alle, nrw inklusiv“ (Vorlage16/679) auch eine Arbeitshilfe des Ministeriums Arbeit, Integration und Soziales mit dem Titel „Inklusive Gemeinwesen Planen“ (Vorlage 16/1914) veröffentlicht. Beide Publikationen beschreiben Inhalte und Änderungsbedarfe im Rahmen der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention . Dabei geht es auch um den großen Bereich der Barrierefreiheit, der sich auf alle menschlichen Beeinträchtigungen beziehen muss, nicht nur auf die Benutzbarkeit eines Gebäudes durch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Nach der Arbeitsstättenverordnung sollte beispielsweise die Weglänge zu Toilettenräumen nicht länger als 50 Meter sein und darf 100 Meter nicht überschreiten. Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein. Zudem hat sich die Landesregierung selbst dazu verpflichtet diese Barrierefreiheit für ihre eigenen Angestellten in den einzelnen Landesministerien zu schaffen. In diesem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7238 2 Zusammenhang hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW am 23.09.2014 die Internetplattform www.informierbar.de ins Leben gerufen, auf der sich die Bürgerinnen und Bürger über die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude in NRW informieren können. Vorbemerkung der Landesregierung Vor dem Hintergrund, dass die Verbesserung der Zugänglichkeit und die Herstellung von Barrierefreiheit zentrale Voraussetzungen für die vollständige, gleichberechtigte und wirksame gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind, setzen die Ressorts der Landesregierung vielfältige Maßnahmen um. Diese sind im Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ (Vorlage 16/679) gebündelt. Bezüglich der landeseigenen Gebäude wird auf den von Minister Guntram Schneider dem Landtag mit Schreiben vom 22. September 2014 vorgelegten umfassenden Bericht zur „Umsetzung von Barrierefreiheit in den Landesministerien“ (Vorlage 16/2233) verwiesen, in dem die rechtlichen Anforderungen sowie realisierte und geplante Maßnahmen in differenzierter Weise dargelegt werden. Aufgrund der Kürze der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten jeweils nur die Gebäude am jeweiligen Dienstsitz der einzelnen Ressorts in den Blick genommen werden. 1. Wie viele Menschen mit Behinderung sind in den Landesministerien beschäftigt? (Bitte auflisten nach Ministerium und Art der Behinderung) Die zu dieser Frage verfügbaren Informationen werden seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) regelmäßig dem Landtag übermittelt (Grundlage: Entschließung des Landtags vom 7. September 1994 - Drucksache 11/7703). Der Bericht für das Jahr 2013 wurde dem Landtag am 28. Juli 2014 übersandt (Vorlage 16/2071). 2. In welcher Form werden die Schwerbehindertenvertretungen in den Landesministerien bzw. Behörden durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW eingebunden, um eine umfassende Barrierefreiheit im Sinne der Betroffenen zu gewährleisten? Die Schwerbehindertenvertretung wird gemäß § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX durch die jeweils zuständige Stelle der Ressorts in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, beteiligt. Dies betrifft insbesondere auch Maßnahmen zur kontinuierlichen Sicherstellung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Barrierefreiheit, etwa bei Änderungen im baulichen Bestand oder bei Beschäftigung weiterer Menschen mit Behinderungen. Im Bedarfsfall und sofern das Gebäude seitens des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) bereitgestellt wird, werden die Hinweise der Schwerbehindertenvertretung über das jeweilige Ressort als Mieter an den BLB NRW als Vermieter herangetragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7238 3 Der BLB NRW setzt die Barrierefreiheit nach den geltenden Gesetzen und Normen um. Wesentlich hierfür sind insbesondere die Vorgaben aus der Bauordnung NRW sowie die seit Oktober 2010 gültige DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude). Die DIN 18040-1 verfolgt das sog. „Performance-Konzept“. Das Konzept überlässt dem Anwender, wie und mit welchen Mitteln er das verfolgte Ziel der Barrierefreiheit erreichen möchte. Um passgenau und bedarfsgerecht planen und bauen zu können, hat der BLB NRW ein großes Interesse daran, dass die Schwerbehindertenvertretungen der Ressorts aktiv in die Abstimmungs- und Planungsprozesse eingebunden werden. 3. In welcher Weise wird in den Landesministerien der Arbeitsstättenverordnung über die Bereitstellung von Toilettenräumen entsprochen? Der Arbeitsstättenverordnung wird in der Weise entsprochen, dass eine ausreichende Anzahl an Toilettenräumen jeweils in der Nähe der Arbeitsplätze vorgehalten wird. Bezüglich der Angaben zu behindertengerechten Toiletten wird auf die in der Vorbemerkung der Landesregierung erwähnte Vorlage 16/2233 verwiesen. 4. Gibt es in den jeweiligen Landesministerien ausreichend Behindertenparkplätze sowohl für mobilitätseingeschränkte Beschäftigte? Ja. 5. Wie wird der Brandschutz in den einzelnen Landesministerien für Sinnesgeschädigte (Blinde, Sehgeschädigte, Schwerhörige, Gehörlose) und Menschen mit Mobilitätsbeschränkungen gesichert? (Bitte Aufschlüsseln nach einzelnen Anlagen z.B. Rauch-melder, Leitstreifen etc.) In den Landesministerien wird der Brandschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt. Wesentliche Vorkehrungen sind z.B. Rauchmelder, Rauchschutztüren, Feuermelder, Feuerlöscher, Gebäudeleittechnik und Entrauchungsanlagen. Für Menschen mit Sinnesschädigungen sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind insbesondere auch die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen von Bedeutung. Diese werden mit Blick auf die individuellen Bedarfslagen der genannten Personengruppen jeweils kontinuierlich angepasst, ergänzt und weiterentwickelt. Anlage zur Antwort auf die 5. Frage der Kleinen Anfrage 2757 FM JM MAIS MBWSV MGEPA MFKJKS MIK MWEIMH MIWF MKULNV MSW STK Maßnahme Brandschutz- und Evakuierungshelferinnen und -helfer, bzw. Etagenbeauftragte oder Räumungshelfer x x x x x werden zurzeit neu benannt x x x x x x Akustische Brandmeldeanlage x x x x x x x x x x x x Evakuierungsstühle (Evac chair) x geplant x x x x x x x Handläufe an Treppen (beidseitig) x geplant x