LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7240 05.11.2014 Datum des Originals: 05.11.2014/Ausgegeben: 10.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2666 vom 10. September 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/6763 Vollzugsdefizite beim amtlichen Naturschutz Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2666 mit Schreiben vom 5. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In dem vom Landeskabinett beschlossenen Entwurf der „Biodiversitätsstrategie NRW“ heißt es auf Seite 126 wörtlich: „Die Umsetzung der Naturschutzziele ist aufgrund der zum Teil nicht adäquaten Personalausstattung auf allen Organisationsebenen und des mangelnden politischen Gewichts bei Entscheidungen in Bündelungsbehörden teilweise schwierig“. Auf Seite 127 wird weiter ausgeführt: „Sparmaßnahmen und Stellenabbau infolge der schwierigen Haushaltslage führten und führen dazu, dass der amtliche Naturschutz bereits heute die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben teilweise nicht mehr fachlich qualifiziert erfüllen kann.“ Für eine „Beseitigung der Vollzugsdefizite [ist] eine sachgerechte Personalausstattung in der Naturschutzverwaltung auf allen Ebenen erforderlich.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7240 2 1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung aus den letzten Jahren bekannt, bei denen der amtliche Naturschutz die vorgegebenen Aufgaben nicht fachlich qualifiziert erfüllt werden konnte? 2. Um welche konkreten Fälle handelte es sich im Einzelnen? Für die Erarbeitung einer Entwurfsfassung der Biodiversitätsstrategie NRW wurde im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz der „Arbeitskreis Naturschutz 2020“ eingerichtet, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der obersten, höheren und unteren Landschaftsbehörden, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, der Biologischen Stationen, der anerkannten Naturschutzverbände und der Wissenschaft zusammensetzt. Die Vertreterinnen und Vertreter des amtlichen Naturschutzes aller Verwaltungsebenen haben dort auf die zum Teil schwierige Personalsituation in den Landschaftsbehörden hingewiesen. Die Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Institutionen und Verbände haben diese Auffassung geteilt. Eine entsprechende Statistik über Fälle, bei denen der amtliche Naturschutz die vorgegebenen Aufgaben nicht fachlich qualifiziert erfüllen konnte, existiert nicht. 3. Was waren die unmittelbaren Folgen der fachlich unqualifizierten Aufgabenerfüllung? Zu konkreten, einzelfallbezogenen Folgen kann von hier aus mangels valider Daten (siehe Antwort zu Fragen 1 und 2) keine Stellungnahme abgegeben werden. Zu konkreten, einzelfallbezogenen Folgen kann von hier aus mangels valider Daten (siehe Antwort auf Fragen 1 und 2) keine Stellungnahme abgegeben werden. Es ist aber bekannt, dass die in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 beschriebene schwierige Personalsituation zu Verzögerungen etwa bei der Umsetzung naturschutzrechtlicher Maßnahmen und der Kontrolle von Vorgaben führt. 4. Was hat die Landesregierung unternommen, um eine fachlich qualifizierte Aufgabenerfüllung ohne zusätzlichen Personalaufwuchs zu ermöglichen? Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat in den vergangenen Jahren für den Bereich Naturschutz mehrere Leitfäden und Vorschriften herausgegeben, die eine fachlich qualifizierte Aufgabenerfüllung bei den Landschaftsbehörden ermöglichen sollen. Beispielsweise wird mit dem Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ den Landschaftsbehörden aufgezeigt, auf welche Weise die europarechtlichen Arten- und Habitatschutzbelange bei der Planung von Konzentrationszonen sowie in den Genehmigungsverfahren pragmatisch und zugleich naturschutzfachlich und -rechtlich angemessen berücksichtigt werden können. Zielsetzung des Leitfadens sind die Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie die rechtssichere Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen. Insofern soll der Leitfaden auch einen Beitrag zur Beschleunigung der Verfahren leisten. Die Einführung des Leitfadens wurde mit einem umfangreichen Schulungsprogramm für die Behörden begleitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7240 3 5. Welche Stellenschlüssel strebt die Landesregierung in den Einrichtungen der Naturschutzverwaltung jeweils an, damit aus Ihrer Sicht eine sachgerechte Personalausstattung auf allen Ebenen gewährleistet ist? Die Stellenschlüssel werden in Abhängigkeit von den Aufgaben im Einzelfall festgelegt. Unabhängig davon wurden zur Stärkung der Umweltverwaltung in 2011 und 2012 bei den Dezernaten 51 der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster 8 neue Stellen geschaffen. Die Stellen verteilen sich auf die Bezirksregierungen wie folgt: Arnsberg und Detmold jeweils 1 Stelle, Düsseldorf, Köln und Münster jeweils 2 Stellen. Im Rahmen von Gesprächen zwischen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und den Regierungsvizepräsidenten wurden und werden personelle Engpässe diskutiert. Die Landesregierung hat keine Möglichkeit, auf die personelle Ausstattung der unteren Landschaftsbehörden Einfluss zu nehmen. Die Personalhoheit obliegt den Kreistagen bzw. den Stadträten.