LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7252 06.11.2014 Datum des Originals: 06.11.2014/Ausgegeben: 11.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2775 vom 8. Oktober 2014 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/7001 Andauernde Brandstiftungen und Vandalismus an Fahrzeugen im Ruhrgebiet – Welche Entwicklung hat die blinde Zerstörungswut zuletzt genommen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ausgehend von Vorkommnissen in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg zeigt sich seit einigen Jahren auch im Ruhrgebiet und anderen Teilen Nordrhein-Westfalens mit gegen Kraftfahrzeuge gerichteter Gewalt und Sachbeschädigung eine neue Form des Vandalismus. Brandstiftungen, demolierte Autos, eingeschlagene Fahrzeugscheiben und auf Kraftfahrzeuge gesprühte Graffiti („Carfitti“) prägen zunehmend das Bild unserer Großstädte. Dieses Phänomen ist in der öffentlichen Wahrnehmung und Berichterstattung insbesondere in dem Ballungsraum Ruhr ausgeprägt. Im RVR-Gebiet ist es in der jüngeren Vergangenheit längst nicht nur im Zusammenhang mit politisch links motivierten Demonstrationen oder Ausschreitungen in zahlreichen Fällen zur Zerstörung von Kraftfahrzeugen gekommen. In der Regel zur Nachtzeit zünden meist unbekannte Täter am Fahrbahnrand und auf Parkplätzen abgestellte Kraftfahrzeuge an. Das Ausbleiben von Verletzten oder gar Todesopfern dürfte bisher allein glücklichen Umständen geschuldet sein, zumal ein brennender Pkw in ungünstigen Konstellationen nicht nur daneben abgestellte Fahrzeuge, sondern auch benachbarte Wohn- und Geschäftsgebäude erheblich in Mitleidenschaft ziehen kann. Insofern ist absolut nachvollziehbar, dass sowohl das subjektive als aber auch das objektive Sicherheitsempfinden der Bürger durch diese negative Entwicklung in betroffenen Regionen stark beeinträchtigt wird. Hier besteht dringend Handlungsbedarf von Seiten des Staates, Brandstiftung und Vandalismus nachhaltig zu unterbinden, damit sich Verunsicherungen und Ängste bei den Bürgern nicht dauerhaft festsetzen. Für die Opfer einer Brandstiftung am eigenen Pkw ist dies oft mit erheblichen Belastungen verbunden. Da die Täter zumeist nicht ermittelt werden können, muss die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden, und auch diese ersetzt im Regelfall nur einen Bruchteil der Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Zudem müssen sie mit in der Folgezeit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7252 2 höheren Versicherungsprämien rechnen. Von diesen wirtschaftlichen Folgen abgesehen ist die psychische Belastung von erheblicher Bedeutung, die betroffene Fahrzeughalter erleiden : Es verbleibt stets die Unsicherheit bei den Opfern zum Hintergrund des Anschlags auf ihr Eigentum und für die noch nicht Betroffenen die Sorge, ob das eigene auf der Straße geparkte Fahrzeug nicht doch am folgenden Tag ein Raub der Flammen geworden ist. Bereits in den vergangenen Jahren hat die Landesregierung regelmäßig gegenüber dem Fragesteller – zuletzt in LT-DS 16/4307 – ausgeführt, dass sie die aktuelle Entwicklung der Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen im Ruhrgebiet ernst nehme. Die Kreispolizeibehörden würden in ihren Bezirken fortschreibend die Entwicklung des Phänomens analysieren. Präventiv würde auf erkannte Schwerpunkte durch brennpunkt- und täterorientierte Aufklärungsund Observationsmaßnahmen sowie verstärkte polizeiliche Präsenz reagiert. Anlassbezogen würden die Kreispolizeibehörden Besondere Aufbauorganisationen (BAO) mit dem Ziel einrichten , insbesondere betroffene Räume und Objekte durch offene und verdeckte polizeiliche Maßnahmen zu schützen, Tatverdächtige zu ermitteln und die Öffentlichkeit zu unterrichten. Hierdurch wäre es bereits mehrfach gelungen, Tatverdächtige zu ermitteln und festzunehmen . Deshalb stellt sich heute auch die Frage nach dem Ermittlungserfolg seither. Jedenfalls hat es auch im Jahr 2014 weiterhin Brandserien in unserem Land gegeben, wie entsprechende Berichterstattungen in den Medien dokumentieren. Am 6. Oktober 2014 informieren die Westfälischen Nachrichten über einen 21-jährigen Brandstifter, der für 44 Brandstiftungen innerhalb Nordrhein-Westfalens verantwortlich ist. Auch über eine Brandserie innerhalb des RVR-Gebietes wurde im Frühjahr 2014 im WDR berichtet: „Vor dem Transporter von Dienstag Nacht (18.03.2014) brannten in der Nacht zum Sonntag (16.03.2014) bereits zwei Autos in der Kamener Innenstadt. In der Woche zuvor gingen Dienstag (11.03.2014) sieben Wagen in der Zeit von 23 bis 1 Uhr in der Nähe des Bahnhofs in Flammen auf. Erst am Wochenende zuvor waren es neun Autos. Die Brand-Serie hatte in der Nacht von Freitag (07.03.2014) auf Samstag (08.03.2014) begonnen.“ Die WAZMediengruppe berichtete auch mehrfach, beispielsweise am 8. Juli 2014 und 22. September 2014 über Brandanschläge auf gleich mehrere Autos. Im berichteten Fall einer Brandserie in den Städten Gladbeck und Dorsten haben Ermittler sogar Brandbeschleuniger identifiziert. Die Landesregierung hat in ihren bereits erwähnten Stellungnahmen aus den Jahren 2011 bis 2013 entsprechende durchaus alarmierende Zahlen für das RVR-Gebiet bis zum 30. Juni 2013 vorgelegt. Aufgrund der unverändert bestehenden Gefahrensituation für die Bürger ist es jedoch dringend geboten, diese Zahlen regelmäßig zu veröffentlichen sowie gebotene Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen . Von Interesse ist daher vor allem auch, wie sich die statistischen Angaben der Anlagen von LT-DS 16/4307 jeweils seither im Sinne einer Fortschreibung entwickelt haben. Vorbemerkung der Landesregierung Die Datenquelle für die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Veränderungen sind daher aufgrund von Nacherfassungen abgeschlossener Fälle noch möglich. Zur Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4 wurde die PKS im Hinblick auf Brandstiftungen bezogen auf die statistischen Gruppen "Pkw" und "Sonstige Kfz" (alle anderen Kfz und Wohnanhänger) ausgewertet. Da die PKS diese Gruppen originär nicht gesondert ausweist, waren dazu jeweils Sonderauswertungen erforderlich. Die Auswertungen erfolgten für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2014. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7252 3 Zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 wurde die PKS im Hinblick auf Sachbeschädigungen bezogen auf die statistische Gruppe "Kfz" ausgewertet. Darüber hinausgehende Ergebnisse wären allein mit weiteren zeitaufwändigen Sonderauswertungen zu erzielen. Die für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verfügbare Zeit hätte hierfür nicht ausgereicht. Die statistisch räumliche Zuordnung der nachfolgend dargestellten Fallzahlen richtet sich nach der Zuordnung der Tatorte zu den Bezirken der Kreispolizeibehörden (KPB). Daher sind die Fallzahlen von Bottrop in denen des Polizeipräsidiums (PP) Recklinghausen, die von Herne und Witten (Ennepe-Ruhr-Kreis) in denen des PP Bochum, und die von Mülheim an der Ruhr in denen des PP Essen enthalten. 1. Wie viele Fälle von Brandstiftung an Kraftfahrzeugen sind jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis heute differenziert nach den einzelnen Polizeipräsidien und jeweiligen Kommunen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des RVR-Gebiets aufgeschlüsselt nach Deliktsart (Brandstiftung, schwere Brandstiftung etc.) und insgesamt polizeilich registriert worden? Die beigefügte Tabelle 1 zeigt die Anzahl der Brandstiftungen an Pkw in den Polizeibezirken im Gebiet des RVR. Im Vergleichszeitraum (Jahr 2012 sowie erstes Halbjahr 2013) ist die Anzahl der Delikte um 3% (-10 Straftaten) leicht gesunken (vgl. Tabelle 1a). Ausgehend von den Gesamtzahlen der Tabelle 1 sind mit der beigefügten Tabelle 2 die Fallzahlen von Brandstiftungen an Pkw dargestellt, differenziert nach spezifischen Delikten für die Polizeibezirke im Gebiet des RVR. Soweit die Tabelle auch andere Delikte ausweist, z. B. Diebstahl oder Unerlaubter Umgang mit Abfällen, wurden bei diesen Delikten zugleich Brandstiftungen an den davon betroffenen Pkw begangen. Die beigefügte Tabelle 3 bildet die Anzahl der Brandstiftungen an "sonstigen Kraftfahrzeugen " ab dem Jahr 2013 für die Polizeibezirke im Gebiet des RVR ab. Im Vergleichszeitraum (Jahr 2012 sowie erstes Halbjahr 2013) ist die Anzahl der Delikte um 27% (-33 Straftaten) gesunken (vgl. Tabelle 3a). Ausgehend von den Gesamtzahlen der Tabelle 3 sind in der beigefügten Tabelle 4 die Fallzahlen von Brandstiftungen an "sonstigen Kraftfahrzeugen" dargestellt, differenziert nach spezifischen Delikten, für die Polizeibezirke im Gebiet des RVR. Soweit die Tabelle auch Diebstahlsdelikte ausweist, wurden bei diesen Delikten zugleich Brandstiftungen an den davon betroffenen "sonstigen Kfz" begangen. 2. Wie hoch lag dabei im Zeitraum vom 01. Januar 2013 bis heute jeweils jährlich differenziert nach den Polizeipräsidien und Kommunen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des heutigen RVR die Aufklärungsquote bei Brandstiftung an Kraftfahrzeugen aufgeschlüsselt nach Deliktsart (Brandstiftung, schwere Brandstiftung etc.) und insgesamt? Aufgrund der absolut nur geringen Fallzahlen pro Polizeibezirk ist die Aussagekraft der bezirklichen Aufklärungsquote statistisch nur bedingt valide. Dessen ungeachtet ist bei ihrer Bewertung einzubeziehen, dass die nachgefragten Taten regelmäßig blitzartig, mit einfachen Mitteln zur Tatbegehung und zudem zu Zeiten und an Orten begangen werden, für die kaum Zeugen zur Verfügung stehen. Hierdurch sowie durch die an den beschädigten Fahrzeugen naturgemäß eintretenden Brandschäden ist die Sicherung täterbezogener Spuren und Hinweise außerordentlich aufwändig und schwierig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7252 4 Die beigefügten Tabellen 5 und 6 bilden die Aufklärungsquoten bezogen auf die in den Tabellen 1 und 3 dargestellten Brandstiftungen an Pkw bzw. sonstigen Kfz ab. Im Vergleichszeitraum (Jahr 2012 und erstes Halbjahr 2013) konnten die Aufklärungsquoten jeweils gesteigert werden (vgl. Tabellen 5a bzw. 6a). 3. Welche anderen Fälle von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen außerhalb der Brandstiftung sind jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis heute differenziert nach den einzelnen Polizeibezirken und Kommunen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des heutigen RVR-Gebietes aufgeschlüsselt nach Deliktsart und insgesamt polizeilich registriert worden? Die beigefügte Tabelle 7 weist die Fallzahlen für Sachbeschädigungen an Kfz aus. Im Vergleichszeitraum (Jahr 2012 sowie erstes Halbjahr 2013) ist die Anzahl der Taten um 3,3% (-1.012 Taten) gesunken (vgl. Tabelle 7a). 4. Wie stellt sich die Entwicklung von Brandstiftungen und Vandalismus an Kraft- fahrzeugen im Vergleich zur Entwicklung im Ruhrgebiet jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis heute differenziert nach den einzelnen Polizeipräsidien und Kommunen landesweit dar? Die statistische Entwicklung der Fallzahlen von Brandstiftungen an Pkw im Zeitraum 2011 bis 30.06.2014 ergibt sich, differenziert nach Kreispolizeibezirken, aus der beigefügten Tabelle 8. Die Kreispolizeibehörden des RVR-Gebietes sind darin gelb markiert. Die statistische Entwicklung der Fallzahlen von Brandstiftungen an sonstigen Kraftfahrzeugen für den Zeitraum 2011 bis 30.06.2014 ergibt sich, differenziert nach Kreispolizeibezirken, aus der beigefügten Tabelle 9. Auch darin sind die Kreispolizeibehörden des RVR-Gebietes gelb hervorgehoben. Die beigefügte Tabelle 10 zeigt die statistische Entwicklung der Fallzahlen von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen für den Zeitraum 2011 bis 30.06.2014, differenziert nach Kreispolizeibezirken auf. Die Kreispolizeibehörden des RVR-Gebietes sind gelb hervorgehoben. Die Anzahl der Sachbeschädigungen an Kfz sank im Zeitraum von 2011 (64.412 Straftaten) bis 2013 (60.864 Straftaten) um 5,5%. 5. Welche einzelnen konkreten Maßnahmen, unter Angabe ihrer Erfolgsquote, wer- den von der Landesregierung sowie den jeweiligen Polizeibehörden dauerhaft fortgeführt oder sind zur Prävention weiterer Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen neu geplant? Die Landesregierung nimmt diese Delikte weiterhin sehr ernst. An erkannten Brennpunkten führen die Kreispolizeibehörden Aufklärungs- und Observationsmaßnahmen mit koordinierter Unterstützung der Bereitschaftspolizei durch. Zur Klärung von Tatserien bündeln die Kreispolizeibehörden täterbezogene Ermittlungen in zentralen Ermittlungskommissionen. Das Landeskriminalamt unterstützt die Kreispolizeibehörden durch konsequente Auswertung und Analyse der Delikte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7252 5 Diese Maßnahmen zeigen Erfolg. Sowohl die Brandstiftungen als auch die Sachbeschädigungen an Pkw bzw. sonstigen Kfz sind zum Teil deutlich rückläufig. Die Aufklärungsquoten konnten nochmals gesteigert werden. Die Landesregierung wird den eingeschlagenen Weg daher weiterhin konsequent verfolgen. Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2775 Tabelle 1: Anzahl der Brandstiftungen an Pkw in den Polizeibezirken im RVR-Gebiet Tabelle 1 a: Anzahl der Brandstiftungen an Pkw in den Polizeibezirken im RVR-Gebiet im Vergleichszeitraum 2012 und 1. Halbjahr 2013. Anlage 2 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2775 Tabelle 2: Anzahl der Brandstiftungen an Pkw für die Polizei bezirke im RVR-Gebiet, differenziert nach spezifischen Delikten 1 4 5 1 o 1 Anlage 3 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2775 Tabelle 3: Anzahl der Brandstiftungen an "Sonstigen Kfz" in den Po/izeibezirken im RVRGebiet Tabelle 3a: Anzahl der Brandstiftungen an "Sonstigen Kfz" in den Po/izeibezirken im RVR-Gebiet im Vergleichszeitraum 2012 und 1. Halbjahr 2013. Anlage 4 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2775 Tabelle 4: Anzahl der Brandstiftungen an sonstigen Kfz fUr die Polizeibezirke im RVR-Gebiet, differenziert nach spezifischen Delikten 1 1 o 1 Anlage 5 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2775 Tabelle 5: AUfklarungsquoten in Prozent für Brandstiftungen an Pkw im RVR-Gebiet Tabelle 5a: AUfklärungsquoten in Prozent für den Vergle'lchszeitraum 2012 und erstes Halbjahr 2013, Anlage 6 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2775 Tabelle 6: Aufklarungsquoten in Prozent fOr Brandstiftungen an "Sonstigen Kfz" im RVR-Gebiet Tabelle 6a: Aufklarungsquoten in Prozent fOr Brandstiftungen an "Sonstigen Kfz" fOr den Vergleichszeitraum 2012 und erstes Halbjahr 2013. Anlage 7 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2775: Tabelle 7: Anzahl der Sachbeschädigungen an Kfz in den Polizeibezirken im RVR-Gebiet Tabelle 7a: Anzahl der Sachbeschädigungen an Kfz in den Polizeibezirken im RVR-Gebiet im Vergleichszeitraum 2012 und 1. Halbjahr 2013 Anlage a zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2775: Anlage 9 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 27.75 Tabelle 9: Entwicklung der Brandstiftungen an "Sonstigen Kfz" Anlage 10zur Antwort aufdie Kleine Anfrage 2775 Tabelle 10: Entwicklung der Anzahl von Sachbeschädigungen an Kfz