LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7263 07.11.2014 Datum des Originals: 06.11.2014/Ausgegeben: 12.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2772 vom 6. Oktober 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6998 Munitionswechsel bei Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2772 mit Schreiben vom 6. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor acht Jahren wurde die Munition der Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen ausgetauscht. Die früher genutzten Vollmantelgeschosse wurden eingezogen. Die Waffen der nordrhein-westfälischen Polizei müssen jedoch auch bei Notfällen im Zusammenhang mit Tieren verwendet werden. Nach Aussagen verschiedener Polizeibeamten verfüge die jetzt verwendete Munition mit Mannstoppwirkung nicht über eine ausreichend hohe Wirkung, um beispielsweise Rinder mit einem Schuss stoppen zu können. Die Folge sind mitunter zeitaufwendige und für das Tier quälende Jagden, infolgedessen es dann zu nicht unerheblichen Personaleinsätzen und Schadensfällen kommt. Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Polizei des Landes Nordrhein - Westfalen wurde im Jahr 2002 zur Reduzierung der Umweltgefährdung die bis dahin verwendete Munition mit Vollmantelgeschossen gegen Munition mit Teilmantelgeschossen ausgetauscht. Derzeit werden als Einsatzmunition Patronen 9 mm x 19“, schadstoffreduziert, mit der Bezeichnung „Action 4“ des Herstellers RUAG verwendet. Durch die Verwendung dieser Munition mit Teilmantelgeschossen wird eine hohe Energieabgabe im Ziel erreicht. Hierdurch kann eine Angriffs- oder Fluchtunfähigkeit erzeugt und ein Durchdringen des Beschussziels durch die Beschaffenheit des Geschosses weitestgehend verhindert oder erschwert werden. Im Zusammenhang mit Einsatzlagen, in denen das Töten von Tieren erforderlich werden könnte, wird regelmäßig geprüft, ob Möglichkeiten bestehen, einen Jagdausübungsberechtigten hinzuzuziehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7263 2 1. Welche generellen Erfahrungen gibt es bei der nordrheinwestfälischen Polizei mit dem Einsatz der Munition mit Mannstoppwirkung? An die von der Polizei des Landes Nordrhein - Westfalen verwendete Munition werden nachstehende Anforderungen gestellt:  geringe Gefährdung Unbeteiligter,  geringe Abprallergefahr,  große Energieabgabe auf Weichziele zur Erzeugung der Angriffs- und Fluchtunfähigkeit,  keine Splitterbildung und  ausreichende Wirkung beim Beschuss von Hartzielen und Fahrzeugreifen. Diese Anforderungen werden erfüllt. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen. 2. Welche speziellen Erfahrungen sind in Bezug auf den Gebrauch gegen Tiere vorhanden? Im Hinblick auf den Gebrauch der polizeilichen Einsatzmunition gegen Tiere werden lediglich die Fallzahlen erfasst. Darüber hinaus gehende Feststellungen (etwa zur Anzahl der abgegebenen Schüsse, zur unterschiedlichen Wirkung auf verschiedene Tierarten oder zur Dauer bis zum Tod des Tieres) werden nicht abgefragt. Grundsätzlich gilt, dass die unterschiedlichen Anforderungen an eine polizeiliche Einsatzmunition bzw. eine Munition zur jagdlichen Verwendung nicht in einer Munition erfüllt werden können. Jagdliche Munition zielt auf den raschen und sicheren Tod des beschossenen Tieres ab. Dies kann mit der polizeilichen Einsatzmunition nicht sichergestellt werden. 3. In wie vielen Fällen mussten die Beamten der nordrhein-westfälischen Polizei seit dem Jahr 2010 zu Einsätzen ausrücken, bei denen ein Tier erschossen werden musste (bitte nach Jahren und Tierarten aufgeschlüsselt)? Durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen wurden in den Jahren 2010: in 1.132 Fällen 2011: in 956 Fällen 2012: in 1.180 Fällen 2013: in 1.225 Fällen Einsätze durchgeführt, in deren Verlauf Tiere erschossen werden mussten. Die einzelnen Tierarten wurden nicht erfasst. 4. In wie vielen dieser Fälle kam es dabei auf Grund der vorzunehmenden Erschießung zu weiteren Schadensfällen? Statistische Daten über weitere Schadensfälle bei Schusswaffengebräuchen gegen Tiere werden in Nordrhein-Westfalen nicht erhoben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7263 3 5. Was plant die Landesregierung gegen die angesprochene Problematik zu unternehmen? Das Mitführen unterschiedlicher Munition birgt die Gefahr des irrtümlichen Einsatzes einer möglichst tödlichen Jagdmunition gegen Menschen. Bei der Abwägung der möglichen Folgen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs und der Auswahl der verwendeten Munition ist daher der Schutz des menschlichen Lebens zu priorisieren. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.