LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7274 10.11.2014 Datum des Originals: 06.11.2014/Ausgegeben: 13.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2773 vom 6. Oktober 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/6999 Einsatztrupps zur Bekämpfung der Straßenkriminalität Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2773 mit Schreiben vom 6. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Neuorganisation der Kreispolizeibehörden 1994 wurden in den Behörden Einsatztrupps zur Bekämpfung der Straßenkriminalität eingerichtet. Diese Einsatztrupps (ET) versehen ihren Dienst in Zivil und gehören innerhalb der Polizeibehörde entweder zur Direktion Kriminalpolizei oder zur Direktion Schutzpolizei. Insbesondere die kurzfristige Observation von verdächtigen Personen und die Überführung von Tatverdächtigen auf frischer Tat in den verschiedensten Deliktsbereichen stehen im Mittelpunkt der Aufgaben. Zu diesem Zweck versehen die Beamten der ET anlass- und lagebezogen Dienst zu unterschiedlichen Zeiten mit ständigem Informationsaustausch mit den jeweils zuständigen Kriminalitätssachbearbeitern . Durch die flexiblen und engagierten Mitarbeiter in diesen ET haben diese bei den Kriminalkommissariaten einen sehr hohen Anerkennungsgrad erfahren. Die Kriminalitätssachbearbeitung greift gerne auf die ET zurück um die verschiedensten Aufträge wie Festnahmen , Observationen oder Durchsuchungen professionell durchführen zu lassen. Mit der Einrichtung der Einsatztrupps war in den Behörden unterschiedliche Schwerpunkte hinsichtlich der personellen Ausstattung gelegt worden. Mittlerweile werden Meldungen laut, nach denen die Stärke der jeweiligen Einsatztrupps teilweise um die Hälfte reduziert wurde oder gar ganz abgeschafft wurden. Die Sachbearbeitung der Kriminalkommissariate kommt wieder an den Punkt, die Kriminalität nur noch zu verwalten, operative Maßnahmen können oft nicht mehr in gewünschtem Maße stattfinden. Insbesondere Observationsmaßnahmen anlässlich der rasant gestiegenen Einbruchsdelikte oder in Rauschgiftermittlungen sind personalintensiv und zeitaufwändig. Dies ist mit der reduzierten Stärke der Einsatztrupps nicht mehr zu gewährleisten. Spezialkräfte (mobile Einsatzkommandos und Spezialeinsatzkommandos ) stehen ebenfalls immer seltener zur Verfügung, da diese durch Maßnahmen unter anderem im Zusammenhang mit Salafisten und Heimkehrern stark beansprucht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7274 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zur Situation der Einsatztrupps in den Kreispolizeibehörden wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 4 der Fraktion der CDU (LT-Drs. 16/4253, ab Seite 36 unter VI.) hingewiesen. Wie darin bereits ausführlich dargelegt, sind die Kreispolizeibehörden gehalten, die organisatorische Anbindung ihrer bzw. ihres Einsatztrupps selbst zu bestimmen. Denn in erster Linie stehen die Behörden in der Gesamtverantwortung für ihren Polizeibezirk, die ihnen insgesamt übertragenen Aufgaben optimal zu erfüllen, ihr zugewiesenes Personal effektiv einzusetzen und dabei die örtliche Sicherheitslage zu berücksichtigen. 1. Um wieviel Personal sind die Einsatztrupps in den Polizeibehörden im Land Nord- rhein-Westfalen seit 2005 reduziert worden? (Bitte nach Jahren/Behörden einzeln auflisten.) Die nachfolgende Übersicht zeigt die aktuelle Personalstärke der Einsatztrupps zum 01.10.2014 im Vergleich zum 01.10.20051. Personalstärke Einsatztrupps (jeweils 01.10.) KPB 2005 2014 DIFFERENZ Aachen 44,11 40,91 -3,20 Bielefeld 23,00 15,00 -8,00 Bochum 59,00 57,94 -1,06 Bonn 23,50 18,28 -5,22 Borken 24,61 8,00 -16,61 Coesfeld 12,00 6,76 -5,24 Dortmund 74,20 100,90 26,70 Duisburg 25,00 14,00 -11,00 Düren 21,00 11,49 -9,51 Düsseldorf 99,00 103,16 4,16 Ennepe-Ruhr-Kreis 10,00 10,00 0,00 Essen 54,40 45,00 -9,40 Euskirchen 6,00 5,00 -1,00 Gelsenkirchen 21,00 12,00 -9,00 Gütersloh 16,00 12,98 -3,02 Hagen 18,00 8,00 -10,00 Hamm 12,00 10,78 -1,22 Heinsberg 8,00 0,00 -8,00 Herford 10,00 3,00 -7,00 Hochsauerlandkreis 9,00 0,00 -9,00 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vor- schriften über die Organisation der Polizei vom 23.05.2006 (POG I) sind die Polizeipräsidien Mülheim und Essen sowie Leverkusen und Köln zusammengelegt, die Autobahnpolizei an die Polizeipräsidien Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster angegliedert worden. Zwecks Vergleichbarkeit sind diese Organisationsänderungen bei den Daten 2005 berücksichtigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7274 3 Höxter 6,00 0,00 -6,00 Kleve 19,39 6,59 -12,80 Köln 111,44 154,20 42,76 Krefeld 29,00 20,00 -9,00 Lippe 7,00 4,00 -3,00 Märkischer Kreis 13,00 10,00 -3,00 KPB 2005 2014 DIFFERENZ Mettmann 27,94 52,18 24,24 Minden-Lübbecke 13,00 7,86 -5,14 Mönchengladbach 14,00 12,50 -1,50 Münster 36,50 23,12 -13,38 Oberbergischer Kreis 0,00 5,00 5,00 Oberhausen 16,00 15,00 -1,00 Olpe 8,00 6,00 -2,00 Paderborn 18,00 5,73 -12,27 Recklinghausen 25,63 22,00 -3,63 Rhein-Erft-Kreis 17,00 16,00 -1,00 Rheinisch-Bergischer Kreis 12,00 6,00 -6,00 Rhein-Kreis Neuss 23,00 14,00 -9,00 Rhein-Sieg-Kreis 15,00 9,23 -5,77 Siegen-Wittgenstein 15,00 7,99 -7,01 Soest 12,78 14,59 1,81 Steinfurt 21,50 18,00 -3,50 Unna 15,71 8,00 -7,71 Viersen 13,00 10,29 -2,71 Warendorf 0,00 19,00 19,00 Wesel 37,10 29,00 -8,10 Wuppertal 41,11 32,98 -8,13 LAND NRW 1137,92 1012,45 -125,47 2. In welchen Behörden gehören die Einsatztrupps der Direktion Kriminalität (K) bzw. der Direktion Gefahrenabwehr / Einsatz (GE) an? (Bitte die Behörden einzeln auflisten .) Nach Auskunft des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen stellt sich die organisatorische Anbindung des Einsatztrupps an die kernaufgabenorientierten Direktionen in den Kreispolizeibehörden aktuell (Stand: 16.10.2014) wie folgt dar: Art Kreispolizeibehörden GE K V kein ET PP Aachen x x PP Bielefeld x x PP Bochum x x PP Bonn x LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7274 4 Art Kreispolizeibehörden GE K V kein ET LR Borken x LR Coesfeld x PP Dortmund x x x PP Duisburg inkl. WSP x LR Düren x PP Düsseldorf x x x LR Ennepe-Ruhr-Kreis x PP Essen x LR Euskirchen x PP Gelsenkirchen x LR Gütersloh x PP Hagen x PP Hamm x LR Heinsberg x LR Herford x LR Hochsauerlandkreis x LR Höxter x LR Kleve x PP Köln x x x PP Krefeld x x LR Lippe x LR Märkischer Kreis x LR Mettmann x LR Minden-Lübbecke x PP Mönchengladbach x PP Münster x x LR Oberbergischer Kreis x PP Oberhausen x LR Olpe x LR Paderborn x PP Recklinghausen x LR Rhein-Erft-Kreis x LR Rheinisch-Bergischer Kreis x LR Rhein-Kreis Neuss x LR Rhein-Sieg-Kreis x LR Siegen-Wittgenstein x LR Soest x LR Steinfurt x x LR Unna x LR Viersen x LR Warendorf x Art Kreispolizeibehörden GE K V kein ET LR Wesel x PP Wuppertal x x LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7274 5 3. In welcher Größenordnung (bezogen auf das Jahr 2005) werden in denjenigen Behörden , in denen verschiedene Einsatztrupps eingerichtet sind, Personaleinsparungen bemerkbar? (Bitte nach Jahren/Behörden einzeln auflisten.) Dem Ministerium für Inneres und Kommunales liegt keine Übersicht vor, ob sich in den in Rede stehenden Kreispolizeibehörden seit dem Jahr 2005 behördeninterne Personaleinsparungen bemerkbar gemacht haben und wenn ja, durch welche Maßnahmen diese konkret erzielt wurden. Eine Abfrage und Auswertung dieser Daten ist unter Berücksichtigung eines vertretbaren Verwaltungsaufwands innerhalb der zur Beantwortung von Kleinen Anfragen vorgesehenen Frist nicht möglich. 4. Wird allgemein die Aufgabe der Einsatztrupps als operative Einheit der Kriminali- tätsbekämpfung festgeschrieben? Nein. Ergänzend hierzu wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung in der Beantwortung der Großen Anfrage 4 unter VI. (Seite 36) hingewiesen.