LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7279 11.11.2014 Datum des Originals: 07.11.2014/Ausgegeben: 14.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2791 vom 13. Oktober 2014 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/7036 Warum wurden die Tätigkeitsberichte des Förderprogramms "Soziale Beratung von Flüchtlingen", die nur bis 2008 erstellt wurden, von der Webseite des MIK entfernt? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2791 mit Schreiben vom 7. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land NRW fördert ein breites Spektrum sozialer Dienstleistungen in den Bereichen Soziale Beratung für ausländische Flüchtlinge. Im Bericht über das Ergebnis des Berichterstattergesprächs über den Einzelplan 03 gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein -Westfalen (Vorlage 16/1262) heißt es dazu: "Die 'Soziale Beratung' gliedert sich in vier Säulen: Regionale Beratung, Verfahrensberatung, Rückkehrberatung und Beratung und Therapie in Psycho-Sozialen Beratungszentren (PSZ). 2013 werden insgesamt 69 Beratungsstellen an 52 Standorten als Projektförderung im Umfang von 37.600 EUR je Vollzeitstelle gefördert. [...] Es handelt sich um Zuschüsse zur Projektförderung, der Betrag wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden nur reine Personalausgaben, ggf. kann für die erstmalige Büroausstattung eine einmalige Zuwendung i.H.v. bis zu 3.000, -- € gewährt werden. Der nicht durch Landesmittel geförderte Teil wird durch Eigenmittel und/oder andere Förderträger (Kommunen/EU-Mittel u.a) aufgebracht." Das Förderprogramm ist für Flüchtlinge äußerst wichtig, und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW (u.a. Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer Verband, AWO) sowie die Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW (u.a. AK Asyl, Flüchtlingsräte) leisten hier sehr gute Arbeit. Deshalb ist es verwunderlich, dass man auf der Seite http://www.mik.nrw.de/en/themen-aufgaben/auslaenderfragen/soziale-beratung.html bis vor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7279 2 ein paar Wochen noch Tätigkeitsberichte der Jahre 2002 bis 2008 herunterladen konnte; diese Berichte nun aber entfernt wurden. 1. Wann genau wurden die Tätigkeitsberichte von der Seite des MIK entfernt? (Bitte Angabe des Datums und der Uhrzeit) Die Tätigkeitsberichte wurden am 02. September 2014 um 11.28 Uhr aus dem fachlichen Internetangebot der Rubrik „Ausländerfragen / Soziale Beratung“ herausgenommen. 2. Warum wurden die Tätigkeitsberichte von der Seite des MIK entfernt? Das Internetangebot www.mik.nrw.de wird zurzeit in Abstimmung mit den Fachabteilungen aktualisiert und überarbeitet. Im Rahmen dieses - noch andauernden - Prozesses wurden in einem ersten Schritt veraltete Broschüren aus fachlichen Seiten sowie auch aus dem Publikationsangebot herausgenommen. Darunter befanden sich auch die bis 2008 reichenden Tätigkeitsberichte zum Förderprogramm „Soziale Beratung von Flüchtlingen“. 3. Wieso wurden seit 2008 keine Tätigkeitsberichte des Förderprogramms "Soziale Beratung von ausländischen Flüchtlingen" mehr erstellt? Aufgrund einer anderen Prioritätensetzung wurde auf die Anfertigung von Tätigkeitsberichten verzichtet. 4. Plant das MIK, zukünftig wieder Tätigkeitsberichte zu erstellen bzw. zu veröffent- lichen? Das MIK überarbeitet derzeit den Internetauftritt auch der Abteilung 1 (siehe Antwort zu Frage 2) und wird dabei auch aktuelle Informationen zu der „Sozialen Beratung von Flüchtlingen “ in die Darstellung aufnehmen. 5. Wird das Land zukünftig auf eine Eigenmittel-Finanzierung und auf Zuschüsse durch andere Träger wie Kommunen verzichten und die Finanzierung der dringend benötigten adäquaten sozialen Beratung von Flüchtlingen komplett übernehmen ? (Bitte mit Begründung) Am 20.10.2014 in Essen wurde die finanzielle Aufstockung des Förderprogramms der „Sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ vereinbart.