LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7293 12.11.2014 Datum des Originals: 11.11.2014/Ausgegeben: 17.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2769 vom 8. Oktober 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/6995 (Neudruck) Dioxin Eier in Nordrhein-Westfalen – Informationspolitik der Landesregierung Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2769 mit Schreiben vom 11. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Niedersächische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informierte am 30. Juni 2014 über die Sperrung eines Legehennenbetriebes im Landkreis Cloppenburg. Der Grund war eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für Dioxin und PCB. Die Presse berichtete darüber – die Rheinische Post bereits am 28. Juni 2014 unter der Überschrift „Wieder Dioxin in Eiern entdeckt“. In der Aussprache zu diesem Vorfall im zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft , Verbraucherschutz und Landesentwicklung des Landes Niedersachsen wurde in öffentlicher Sitzung am 17. September 2014 darüber berichtet, dass dieser Hof 99% seiner als ökologisch deklarierten Eier an eine Packstelle nach Nordrhein-Westfalen geliefert hat und die Eier für den menschlichen Verzehr bestimmt waren. Entdeckt wurde die Belastung durch PCB und Dioxin durch eine vom NRWPackstellenbetreiber veranlasste Eigenkontrolle in einem niederländischen Labor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7293 2 1. Welche eigenen Maßnahmen haben NRW-Behörden nach Bekanntwerden der Schließung des Betriebes in Cloppenburg eingeleitet? Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) per Mail am Freitag, 27.06.2014, 18:46 Uhr, über den Vorgang informiert. Im Laufe des Montagvormittag (30.06.2014) hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) das zuständige Veterinäramt Gummersbach informiert. Das Veterinäramt hat am 01.07.2014 fernmündlich mit der Packstelle Kontakt aufgenommen. Eier aus dem Betrieb im Landkreis Cloppenburg waren in der Packstelle zu dem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden. Eine umfassende Überprüfung der Packstelle vor Ort durch das Veterinäramt erfolgte dann noch am 02.07.2014. 2. Wie erlangte die Landesregierung Kenntnis von der Tatsache, dass fast alle Pro- dukte des Hofes in Nordrhein-Westfalen abgepackt wurden? Diese Tatsache ging aus der Mail vom niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 27.06.2014 an das MKULNV hervor (siehe Antwort zu Frage 1). 3. Unter welcher angegebener Erzeugungsform wurden die Eier vermarktet? Die Lieferungen aus dem niedersächsischen Betrieb an die NRW-Packstelle erfolgten am 19.05., 26.05., 02.06. und 10.06.2014 (Legedatum 12.05 - 10.06.2014). Die ersten drei dieser Lieferungen wurden als Ökoeier vermarktet. Die Lieferung am 10.06.2014 (Legedatum 02.06 - 10.06.2014) ist nicht als Frischware, sondern an ein Aufschlagwerk abgegeben worden. Es erfolgte somit keine Vermarktung unter Angabe einer Erzeugungsform. 4. Wie bewertet die Landesregierung den Informationsaustausch/das Meldewesen der Behörden beider Länder im konkreten Fall? Der Informationsaustausch zwischen den Behörden in Niedersachsen und NordrheinWestfalen erfolgte umfassend und zeitnah. 5. Wie begründet die Landesregierung die fehlende Information an die Verbrauche- rinnen und Verbraucher über eine mögliche Gefährdung, z.B. durch Bekanntgabe der entsprechenden Stempelnummern – eine Vorgehensweise, die sie in einem ähnlichen Fall am 18. Juni 2014 gewählt hat? Bei der umfassenden Überprüfung der Packstelle am 02.07.2014 durch das Veterinäramt Gummersbach wurden alle Lieferscheine, zurückgehend bis Anfang Mai 2014, geprüft. Die Ermittlungen ergaben, dass die Packstelle immer im Wochenrhythmus Eier aus dem Legehennenbetrieb in Niedersachsen bezogen hat. Es handelte sich jeweils um zwei Paletten à 24 x 360 Eier (Das Legedatum geht jeweils in die vorangegangene Woche zurück). Eier aus dem niedersächsischen Betrieb waren in der Packstelle zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Veterinäramt Gummersbach nicht mehr vorhanden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7293 3 Die Sichtung der Lieferscheine ergab, dass die letzte Anlieferung von Eiern aus dem Betrieb im Landkreis Cloppenburg am 10.06.2014 stattgefunden hat. Hierbei handelte es sich um Eier, die zwischen dem 02.06 und 10.06.2014 gelegt wurden. Alle Eier (17.280 Stück) der Anlieferung vom 10.06.2014 wurden am 16.06.2014 komplett an einen Eiaufschlagbetrieb in Nordrhein-Westfalen geliefert. Dieser Betrieb stellt flüssige Eiprodukte her. Pro Tag werden ca. eine Million Eier verarbeitet. Die Haltbarkeit der aus den Eiern der Lieferung vom 16.06.2014 hergestellten Produkte betrug eine Woche. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) dieser Produkte war überschritten, so dass auf einen Rückruf verzichtet wurde. Auch in Bezug auf die drei Lieferungen, die zwischen dem 19.05. und 02.06.2014 in der Packstelle angeliefert wurden (Legedatum 12.05. -02.06.14), war eine Information der Öffentlichkeit zum damaligen Zeitpunkt aus fachlicher Sicht nicht gegeben. Gemäß Europäischer Verordnung (EG) Nr. 853/20041 müssen Eier binnen 21 Tagen nach dem Legen an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben werden. Darüber hinaus darf gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) die Frist von 28 Tagen nach dem Legen nicht überschreiten. Das MHD war bei den fraglichen Lieferungen in allen Fällen überschritten, so dass auf einen Rückruf daher verzichtet wurde. Der angesprochene Sachverhalt vom 18.06.2014 stellte sich hinsichtlich der Ausgangslage anders dar: Hier wurde im Rahmen von Eigenkontrolluntersuchungen am 17.06.2014 eine Höchstgehaltsüberschreitung für die Summe aus PCDD/F und dl-PCB festgestellt. Daraufhin wurde die zuständige Behörde informiert und die in den Handel gelangten Eier des Betriebes zurückgerufen. Verbraucherhaushalte wurden durch Veröffentlichung der Printnummern informiert. Der zuständige Kreis Minden-Lübbecke entnahm unverzüglich amtliche Proben und leitete die erforderlichen Maßnahmen ein (Medieninformation, Sperre des Betriebes ). 1 Anhang III Abschnitt X Kapitel 1 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004