LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7297 12.11.2014 Datum des Originals: 12.11.2014/Ausgegeben: 17.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2771 vom 6. Oktober 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6997 Flughafen Gütersloh Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2771 mit Schreiben vom 12. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Westlich der Stadt Gütersloh in Angrenzung an das Gemeindegebiet der Städte Harsewinkel und Herzebrock befindet sich der Militärflughafen Gütersloh. Der Flughafen wurde am 1. November 2013 geschlossen. 1. Gibt es Überlegungen seitens der Landesregierung die Wohneinheiten für die zent- rale Flüchtlings-Unterbringung zu nutzen? Auch nach Einstellung des Flugbetriebes werden die Militärliegenschaften weiterhin genutzt. Die genannten Unterkünfte sollen erst ab dem Jahr 2016 freigezogen werden. Vor diesem Hintergrund wurden diese Unterkünfte von der Bezirksregierung Arnsberg, als für die Suche von geeigneten Asylbewerberunterkünften zuständige Behörde in NRW, noch nicht weitergehend geprüft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7297 2 2. Gibt es Überlegungen seitens der Landesregierung den Standort als ForensikStandort zu nutzen? Im Rahmen des zweiten Ausbauprogramms für den Maßregelvollzug in NordrheinWestfalen , das derzeit umgesetzt wird, bestehen keine Überlegungen, auf dem Gelände des „Flughafens Gütersloh“ eine forensische Klinik zu errichten. 3. Gibt es seitens der Landesregierung generelle Überlegungen zur Folgenutzung des Areals? Mit der Rückgabe ehemals militärisch genutzter Liegenschaften geht die Planungshoheit auf die Kommune über. Die Stadt Gütersloh hat als Trägerin der kommunalen Planungshoheit in einem Werkstattprozess, in den auch die Landes- und Regionalplanung sowie das MBWSV NRW eingebunden war, Zielvorstellungen für die zivile Nachnutzung erarbeitet. Danach sollen die bestehenden natürlichen Lebensräume für Flora und Fauna geschützt und entwickelt sowie in Einklang mit diesen Funktionen für Freizeit und Erholung genutzt werden. Ferner soll das Areal Standorte für industrielle und gewerbliche Nutzungen und für die Erzeugung regenerativer Energien anbieten. Wohnnutzungen werden ebenso ausgeschlossen wie Einzelhandelsnutzungen oder eine Fortführung des Flugbetriebes auf ziviler Basis. Auch aus Landessicht besteht kein Bedarf für eine zivile fliegerische Nachnutzung. 4. Wie unterstützt die Landesregierung die betroffenen Kommunen bei der Konversi- on? Das Land unterstützt die von größeren Konversionsvorhaben betroffenen Kommunen einmal bei der Vorbereitung der Planung. Dazu erarbeitet die Landesgesellschaft NRW.URBAN im Auftrag der Landesregierung, aber auf Anforderung und in enger Abstimmung mit den Kommunen , bauliche Bestandsaufnahmen, moderiert Zielfindungsprozesse und unterstützt die Kommunen bei den Abstimmungsprozessen mit der Landesplanung sowie den Fachplanungen . Die Kommunen können darüber aus bestehenden Programmen, etwa der Städtebauförderung , der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) oder des EFRE-Fonds, Unterstützung erhalten, sofern Förderzugänge und Fördervoraussetzungen gegeben sowie Mittel vorhanden sind. 5. Welche generellen Möglichkeiten zur Förderung eines Konversionsmanager für betroffene Kommunen gibt es? Das Einrichten eines Konversionsmanagements ist eine interne Verwaltungsangelegenheit der Gemeinden, für die kein Förderzugang besteht.