LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7298 12.11.2014 Datum des Originals: 12.11.2014/Ausgegeben: 17.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2822 vom 21. Oktober 2014 des Abgeordneten Dr. Günther Bergmann CDU Drucksache 16/7095 Lücke der B67n zwischen Kalkar und Kevelaer endlich schließen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2822 mit Schreiben vom 12. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahrzehnten bestehen Planungen für den Bau der B67n als autobahnverbindende Spange zwischen den rechtsrheinischen BAB 43, 31 und 3 sowie der linksrheinischen A 57. Während in nordöstlicher Richtung im Westmünsterland bis auf einen Teil bei Dülmen die Straße fertig ist, fehlt am unteren Niederrhein weiter ein etwa neun Kilometer langes Teilstück – der Lückenschluss zwischen den Städten Kalkar und Kevelaer. Wenige Kilometer hinter der Rheinbrücke Rees-Kalkar endet die B67n vor dem von Bund und Land zu 100% finanzierten Industrie- und Gewerbepark in Kalkar-Kehrum. Die lange geplante Weiterführung bis zur BABAuffahrt in Kevelaer-Kervenheim mit Umgehung der Gemeinde Uedem lässt seit Jahren auf sich warten. Dabei ist die Notwendigkeit des Weiterbaus unumstritten, denn die starken Verkehre von Rübenfahrzeugen zu einer dortigen Zuckerfabrik stellen ein großes Gefahrenpotential dar, der ständig aufwachsende NATO-Standort ist suboptimal angebunden und die Transportzeiten etwa für die vielen in Rees ansässigen Logistikunternehmen verlängern sich um rund 20 Minuten je Fahrt, was in Kombination erhebliche Mehrkosten und Belastungen auslöst. All diesem wurde im aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan Rechnung getragen: Unter den laufenden Nrn. 181 [Kervenheim (A57-L77) 2,3 km (BVWP-Nr.: NW 7204)] und 182 [Uedem (L77-L174) 6,7 km (BVWP-Nr.: NW 7204)] sind die beiden noch fehlenden Teilstücke unter den Maßnahmen mit vordringlichem Bedarf erfasst. Eine zukunftsorientierte Verkehrsinfrastruktur ist speziell für den grenznahen, auf den Verkehrsträger „Straße“ angewiesenen Kreis Kleve von entscheidender Bedeutung; daher erwarten die Menschen vor Ort endlich ein Handeln der öffentlichen Hand. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7298 2 1. Wie stellt sich der aktuelle Planungsstatus für die B 67n zwischen Kalkar-Kehrum und in Kevelaer-Kervenheim (A57 bis L77 sowie L77 bis L174) dar? 2. Wie wird dem gesetzlichen Planungsauftrag im Rahmen der Auftragsverwaltung seitens des Landes derzeit nachgekommen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Im gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind die Vorhaben „B 67 OU Uedem Südabschnitt (A 57 – L 77)“ und „B 67 OU Uedem Nordabschnitt (L 77 – L 174)“ ausgewiesen . Für diese Vorhaben wird seitens des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen der Vorentwurf erarbeitet. 3. Wie wurde der Trassenverlauf zwischen Kalkar-Kehrum und Kevelaer-Kervenheim der B 67n verwaltungsintern festgelegt? Der Trassenverlauf wurde durch ein Linienbestimmungsverfahren gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) festgelegt. 4. Ist ein Planungsvorentwurf genehmigt bzw. vom Bund festgelegt worden? Der Vorentwurf befindet sich in Arbeit, vergleiche Antwort zu den Fragen 1 und 2. 5. Wann ist mit dem Baubeginn zur rechnen? Aufgrund des aktuellen Planungsstandes ist derzeit keine belastbare Prognose bezüglich eines Baubeginns möglich.