LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7299 12.11.2014 Datum des Originals: 12.11.2014/Ausgegeben: 17.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2824 vom 21. Oktober 2014 der Abgeordneten Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/7097 Zukunft von Behindertenwerkstätten in NRW Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2824 mit Schreiben vom 12. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Einem Bericht der Münsterschen Zeitung war zu entnehmen, dass aufgrund der von der Landesregierung verhängten Haushaltssperre, der Ausbau vieler chronisch überfüllter Werkstätten nicht realisiert wird. Die angedachte Mitfinanzierung des Landes in Höhe von 2,3 Millionen Euro fällt weg. Laut Münstersche Zeitung werden nur 273 der ursprünglich 343 neuen Werkstattplätze realisiert. Dies trifft nicht nur Menschen mit Behinderung, die aktuell in einer Werkstatt arbeiten, sondern auch diejenigen, die auf der Suche nach einem Werkstattplatz sind. „Die Einnahmeverluste wegen der Sperre werden nicht auf die Kommunen umgelegt. 2015 wird nur dann gegraben und gefördert, wenn vorher aus Düsseldorf eine verbindliche Kostenzusage vorliegt“, wird der Leiter der LWL-Finanzabteilung, Reinhard Liebig, in der Münsterschen Zeitung vom 16. Oktober zitiert. 1. Welche Werkstätten werden durch die Haushaltssperre nicht ausgebaut? Da die Zahl der Werkstattbeschäftigten – u.a. aufgrund mangelnder Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – steigt, werden in NRW die Werkstattplätze jährlich zahlenmäßig bedarfsorientiert ausgebaut. So wird - trotz Haushaltssperre - in diesem Jahr vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Vertretungen der Landschaftsverbände die Förderung für 633 zusätzliche Werkstattplätze zugesichert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7299 2 2. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Werkstätten vor einer weiteren Überfüllung zu bewahren? Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit vielen Jahren zusammen mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit den bedarfsgerechten Ausbau an Arbeitsplätzen und die Ausstattung der Arbeitsplätze in Werkstätten. Hierfür plant die Landesregierung, für das Jahr 2015 erneut rund 5 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Neben dem Ausbau von Werkstattarbeitsplätzen engagiert sich das Land NRW für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes. Dies dient auch der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es geht um die Inklusion der Menschen mit Behinderung sowohl in die Gesellschaft wie auch in den Arbeitsmarkt. Es geht also nicht um Ausgrenzung und Unterbringung in Sonder-Einrichtungen, sondern um gleichberechtigte Teilhabe. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind hier ein bewährter Baustein für Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht zur Verfügung stehen. Daneben muss aber als Alternativangebot der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung weiter aufgeschlossen werden. Hier setzt die Landesregierung über den Inklusionsbeirat bzw. den Fachbeirat „Arbeit und Qualifizierung“ einen Bewusstseinswandel mit und bei den Akteuren auf dem Arbeitsmarkt in Gang. Weiterhin nutzt das Land in Zusammenarbeit mit seinen Kooperationspartnern die Instrumente der Beschäftigungspolitik (wie z.B. STAR, Initiative „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen“ sowie das Landesprogramm „Integration unternehmen!“), um den Übergang von der Schule in den Beruf sowie den Übergang von Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.