LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7301 12.11.2014 Datum des Originals: 12.11.2014/Ausgegeben: 17.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2800 vom 15. Oktober 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/7046 Wie viele Beratungskapazitäten stehen in Nordrhein-Westfalen für eine optimale Berufs - und Studienorientierung von Jugendlichen zur Verfügung? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2800 mit Schreiben vom 12. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahl und können ihnen während ihrer Ausbildung und am Anfang ihres Berufslebens begleitend zur Seite stehen. Darüber hinaus gibt es Beratungsteams der Arbeitsagentur, die sich speziell auf Abiturienten und Studienberechtigte ausgerichtet haben. Gemäß dem Standardelement 2.1 der Berufs- und Studienorientierung (SBO 2.1) im Rahmen des „Neuen Übergangsmanagement Schule – Beruf NRW“ (Kein Abschluss ohne Anschluss – KaoA) solle die Lehrkräfte und die Fachkräfte für Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung die Schüler beraten. Im SBO 2.1 wird als Mindestanforderung benannt, dass die Angebote der Berufsberatung spätestens ab dem 9. Jahrgang beginnen sollen. In allgemeinbildenden Schulen sollen demnach für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe berufsorientierende Veranstaltungen in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und eine berufsorientierende Veranstaltung im Berufsinformationszentrum bzw. des BiZmobil verbindlich angeboten werden. Schüler mit einem individuellen Unterstützungsbedarf sollen bei der Orientierung und Entscheidung oder bei der Realisierung des Berufswunsches ein Angebot zu ausführlichen individuellen Beratungsgesprächen erhalten. Die Beratung der Agentur für Arbeit wird hier von Fachkräften der Reha-Beratung wahrgenommen, die zusätzlich eine Elternveranstaltung pro Abgangsklasse sowie zwei Einzelberatungen pro Schüler anbieten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7301 2 Im Schuljahr 2013/2014 besuchten ausweislich der Veröffentlichung „Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2013/2014“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere 139.347 Schüler die Hauptschulen im Land, rund 282.000 Schüler die Realschulen, rund 255.000 Schüler die Gesamtschulen sowie rund 547.500 Schüler die Gymnasien in Nordrhein-Westfalen. Rund 92.500 Schüler besuchten die bestehenden Förderschulen in Nordrhein-Westfalen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Informationen zu den Fragen 1 bis 4 stammen von der Regionaldirektion NordrheinWestfalen der Bundesagentur für Arbeit; der Landesregierung liegen zu diesen Fragen keine eigenen Informationen vor. 1. Wie viele Berufsberater der Agentur für Arbeit stehen in Nordrhein-Westfalen für die klassische Berufsberatung zur Verfügung (bitte aufgeteilt für das aktuelle und das vorangehende Schuljahr)? Stichtag Beratungsfachkräfte U25 30.09.2013 542 30.09.2014 554 2. Wie viele Berufsberater der Agentur für Arbeit stehen in Nordrhein-Westfalen für die Beratung von Abiturienten und Studienberechtigte zur Verfügung (bitte aufgeteilt für das aktuelle und das vorangehende Schuljahr)? Stichtag Beratungsfachkräfte Abiturienten/innen 30.09.2013 258 30.09.2014 242 3. Wie viele Berufsberater der Agentur für Arbeit stehen in Nordrhein-Westfalen für die Beratung von Schülern mit einem individuellen Unterstützungsbedarf zur Verfügung (bitte aufgeteilt für das aktuelle und das vorangehende Schuljahr)? Stichtag Beratungsfachkräfte Reha/sbM* 30.09.2013 179 30.09.2014 188 *umfasst die Beratungsfachkräfte für die Ersteingliederung und Wiedereingliederung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7301 3 4. Wie viele allgemeinbildende Schulen haben bereits eine Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit abgeschlossen, damit die in SBO 2.1 genannten Ziele erfüllt werden können (bitte aufgeteilt nach Schulform)? Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 17. September 2007 zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung sowie des entsprechenden Runderlasses des MSW (BASS 12-21 Nr.1) schließt die Berufsberatung mit jeder Schule eine Kooperationsvereinbarung ab. Die Agenturen für Arbeit in NRW haben mit allen betreuten Schulen in ihren Bezirken entsprechende Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Zahlen zu den einzelnen Schulformen liegen Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. 5. Wie viele allgemeinbildende Schulen beteiligen sich im Schuljahr 2014/2015 an dem Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“? Es beteiligen sich 1.677 allgemeinbildende Schulen.