LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7317 14.11.2014 Datum des Originals: 13.11.2014/Ausgegeben: 06.01.2015 (19.11.2014) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2681 vom 12. September 2014 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/6783 Bestmögliche Transparenz für die mit Steuergeld bezahlten Gutachtenergebnisse – Wie proaktiv und vollständig veröffentlicht die Landesregierung die Befunde der von ihr beauftragten Gutachten und Expertisen sowie die honorierten Auftragnehmer? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2681 mit Schreiben vom 13. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans hat soeben eine vollständige und nach den einzelnen Ressorts der Landesregierung aufgeschlüsselte Übersicht über die Beauftragung externer Gutachter und Berater publiziert (LT-DS 16/6746). In dem Zeitraum der letzten zwei Jahre hat die Landesregierung demnach rund 260 Begutachtungen und Beratungsleistungen an fremde Dritte kommerziell vergeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7317 2 Von den externen Beauftragungen sind die Ressorts wie folgt betroffen: Ressort Anzahl Kosten absolut und anteilig 1 Staatskanzlei / MBEM 15 681.326,96 € = 3,92% 2 MSW 33 1.023.904,00 € = 5,9% 3 MWEIMH 12 1.636.000,00 € = 9,43% 4 MIK 26 1.881.000,00 € = 10,84% 5 MAIS 23 1.516.350,00 € = 8,74% 6 JM 2 51.300,00 € = 0,3% 7 MKULNV 34 3.806.400,00 € = 21,95% 8 MBWSV 18 975.200,00 € = 5,62% 9 MIWF 12 339.800,00 € = 1,96% 10 MFKJKS 34 2.398.000,00 € = 13,83% 11 MGEPA 25 897.000,00 € = 5,2% 12 FM 26 2.138.778,00 € = 12,33% Summe 260 17.345.058,96 € Das publizierte Auftragsvolumen beträgt dabei 17,35 Mio. Euro. Die tatsächlichen Kosten für den Steuerzahler dürften dabei um einiges höher liegen, da bei mehreren Beauftragungen keine Kosten ausgewiesen sind, da es sich hierbei offenbar um vertrauliche Informationen handeln soll, die nicht in den genannten Gesamtbetrag mit eingegangen sind. In den letzten Jahren ist schon wiederholt ein politischer Streit über die Geheimhaltung der Gutachtenergebnisse und verschiedentlich deutlich spätere Zeitpunkte einer Veröffentlichung gegenüber Parlament und interessierter Öffentlichkeit entbrannt. Es ist daher auch für den Landtag von großer Relevanz zu erfahren, welche Gutachten seitens der Landesregierung für die politische Debatte bereits publiziert sind oder dieser Schritt noch erfolgt, und in jeweils welchen Fällen diesem parlamentarischen Informationswunsch nicht nachgekommen wird. Ferner ist von Interesse, warum bereits die tatsächlich für den Steuerzahler angefallenen Kosten (nicht nur die Ergebnisse) nachfolgender Expertisen geheim gehalten werden sollen: - Konzeption und Durchführung eines Workshops zur Beruflichen Integration von Studien- abbrechern (MIWF Nr. 10) - Sonderuntersuchung zur wirtschaftlichen Lage der Neue Schauspiel GmbH Düsseldorf (MFKJKS Nr. 28) - Restrukturierungs- und Konsolidierungsgutachten der Neue Schauspiel GmbH (MFKJKS Nr. 29) - Beratung im Zusammenhang mit der Privatisierung der Portigon Financial Services GmbH (FM Nr. 18) Dasselbe gilt auch für die beauftragten Gutachter: In mehr als 60 Fällen werden diese nicht offengelegt, da diese Auftragnehmer offenbar nicht mit einer Namensnennung einverstanden sind. Auch wenn man diese rechtlich ohne Einwilligung gegebenenfalls nicht veröffentlichen darf, stellt sich die Frage, warum die Landesregierung als Auftraggeber in diesen Fällen auf die Option einer begleitenden Einverständniserteilung bei Vertragsabschluss verzichtet, die die spätere Namensnennung des Gutachters problemlos ermöglichen würde. So wäre es beispielsweise von hoher Relevanz zu erfahren, welche natürliche Person sich die Beratung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7317 3 bei dem sicher komplexen Thema der Privatisierung der Portigon Financial Services (PFS) zutraut, und wie diese Expertise letztlich vergütet worden ist. Es ist vor dem dargestellten Hintergrund nun von besonderem Interesse für das Parlament, umfassend darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, aus jeweils welchen Sachgründen genau welche Studien und Gutachtenergebnisse zu allgemeinen politischen Fachfragen gegenüber dem Landtag zur Einbeziehung in dessen Meinungsbildung ausdrücklich nicht bereitgestellt werden sollen. Es ist nachvollziehbar, dass Rechtsberatungen, die individuelle Sachverhalte betreffen und daher Datenschutzbelange tangieren, nur dem Grunde nach und ohne den vollständigen Wortlaut publiziert werden müssen. Für rein fachpolitische Sachfragen sollte seitens der Landesregierung jedoch keine übertriebene Geheimhaltung wissenschaftlicher Befunde praktiziert werden. Die Aufstellung der Landesregierung zeigt ferner, dass nur jede vierte Beauftragung eines Gutachtens (66 Fälle) transparent ausgeschrieben worden ist. In 192 Fällen ist eine Vergabe freihändig erfolgt, und zwar 66-mal in Form einer Verhandlungsvergabe und 126 mal als Freihandvergabe. Eine EU-rechtliche Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung besteht zwar erst ab einem Auftragswert von 207.000,00 Euro, doch bietet ein derart transparentes Vergabeverfahren auch für die beauftragende Landesregierung die Möglichkeit, die Wettbewerbsvorteile des Marktes zu nutzen und dabei gegebenenfalls zugleich noch auf neue qualifizierte Anbieter aufmerksam zu werden, zu denen bislang kein geschäftlicher Kontakt besteht. Es ist daher fraglich, wie die Landesregierung ihrem selbst oft formulierten Transparenzanspruch in der praktischen Politik gerecht werden will und welche Verbesserungen sie für einen öffentlich nachvollziehbaren Umgang mit ihren Beauftragungen zukünftig beabsichtigt. Vorbemerkung der Landesregierung Auch bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergabepraxis im Vergleich zu der der vorhergehenden Legislaturperioden nicht geändert hat. Grundsätzlich ist sowohl oberhalb als auch unterhalb des für die Landesverwaltung geltenden EU-Schwellenwertes für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 207.000 Euro ein Wettbewerb durchzuführen. In beiden Fällen sehen sowohl die wettbewerbsrechtlichen als auch die haushaltsrechtlichen Vorschriften in bestimmten Fällen Ausnahmen vom Wettbewerbsgebot vor. Die Durchführung einer freihändigen Vergabe oder eines Verhandlungsverfahrens bedeutet nicht, dass damit automatisch auf einen Wettbewerb verzichtet würde. Häufig wird ein sog. Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem die Unternehmen ihr Interesse bekunden und ihre Eignung darlegen können. Wenn sich mehrere geeignete Unternehmen bewerben, werden sie zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ist es im Unterschwellenbereich auch zulässig, formlos (also ohne ein förmliches Vergabeverfahren ) Vergleichsangebote im Wettbewerb einzuholen. Ein zulässiger Wettbewerbsverzicht erfolgt nur in bestimmten Fällen als Direktvergabe. Die Behauptung in der Kleinen Anfrage 2681, wonach in 192 Fällen eine Vergabe ohne Wettbewerb durchgeführt wurde, ist falsch. Es wurde nicht berücksichtigt, dass in 66 Fällen ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurde. Soweit die Nichtveröffentlichung von Gutachten hinterfragt wird, ist grundsätzlich darauf hinzuweisen , dass die Entscheidung über die Abnahme sowie über die Freigabe oder Veröffentlichung von Gutachten und anderen Beratungsleistungen eine Abwägung erforderlich macht, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7317 4 bei der Rechte und Interessen der Auftragnehmer, der auftraggebenden Ressorts (Arkanbereich ), des Parlaments und der interessierten (Fach-) Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind. 1. Welche der in LT-DS 16/6746 aufgeführten Gutachten und Beratungsaufträge sind unter Nennung der dafür jeweils einschlägigen Sachgründe des konkreten Einzelfalls bislang seitens der Landesregierung noch nicht veröffentlicht worden bzw. sollen auch später nicht mehr publiziert werden? (bitte vollständige Enumeration , ggf. am einfachsten durch Komplettierung der Übersichtstabellen) 2. Wie lange etwa wurden die in LT-DS 16/6746 aufgeführten einzelnen Gutachten und Beratungsaufträge jeweils vom Zeitpunkt ihrer Übergabe an das jeweilige Ministerium bis zur Publikation gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidern im Landtag zurückgehalten? (bitte ebenfalls vollständige Enumeration ) Die Antworten auf die Fragen 1 und 2 ergeben sich aus der beiliegenden Tabelle. 3. Aus welchen einzelnen Gründen hat die Landesregierung selbst jeweils in den oben erwähnten vier Fällen eine Vertragsgestaltung gewählt, der zufolge ihr die Bekanntgabe der Honorarvereinbarung auch nachträglich ausdrücklich nicht mehr gestattet ist? (bitte für die unterschiedlichen Sachverhalte einzeln darlegen ) - Konzeption und Durchführung eines Workshops zur Beruflichen Integration von Stu- dienabbrechern (MIWF Nr. 10) siehe Antwort in der Tabelle zur Antwort auf Fragen 1 und 2 - Sonderuntersuchung zur wirtschaftlichen Lage der Neue Schauspiel GmbH Düssel- dorf (MFKJKS Nr. 28) - Restrukturierungs- und Konsolidierungsgutachten der Neue Schauspiel GmbH (MFKJKS Nr. 29) Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um Gutachten des Landes oder der Landesregierung, sondern um Gutachten zur inneren Struktur und zur künftigen betrieblichen Ausrichtung der Schauspielhaus Düsseldorf GmbH handelt. Die Inhalte des Gutachtens sind im Aufsichtsrat der GmbH abgestimmt worden. Die Kosten werden von den beiden Gesellschaftern – Stadt Düsseldorf und Land NordrheinWestfalen , vertreten durch das MFKJKS - getragen. Im Außenverhältnis zu den Bietern ist das MFKJKS als Vergabestelle aufgetreten, aber es ist bereits in der Ausschreibung verdeutlicht worden, dass es sich um ein Projekt der GmbH beziehungsweise der beiden Gesellschafter handelt. Eine genaue Kostenangabe erscheint daher nach wie vor als nicht vertretbar. Der Kostenrahmen kann aber wie folgt beschrieben werden: Sonderuntersuchung zur wirtschaftlichen Lage der GmbH: Kostenanteil des Landes unterhalb von 150.000 Euro; Restrukturierungs- und Konsolidierungsgutachten : Kostenanteil des Landes unterhalb von 50.000 Euro.“ - Beratung im Zusammenhang mit der Privatisierung der Portigon Financial Services GmbH (FM Nr. 18): siehe Antwort in der Tabelle zur Antwort auf Fragen 1 und 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7317 5 4. Aus welchen einzelnen Gründen verzichtet die Landesregierung ihrerseits begleitend zur Auftragsvergabe auf die ihr bei entsprechendem Willen problemlos mögliche Einholung einer Einverständniserklärung des mit dem Auftrag begünstigten Gutachters zur späteren Veröffentlichung seiner Autorenschaft? Auf die Antwort zu Fragen 1-3 der Kleinen Anfrage 2474 wird hingewiesen. Im Übrigen soll aus Gründen des Datenschutzes vermieden werden, dass aus Kombination von veröffentlichen Namen und Honoraren Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse der natürlichen Personen vorgenommen werden können. Die Landesregierung hält es nicht für sachgerecht, in allen Fällen vorsorglich eine Einverständniserklärung von natürlichen Personen als Auftragnehmer hinsichtlich der Veröffentlichung dieser Daten einzuholen, um auf etwaige Anfragen aus dem parlamentarischen Raum vorbereitet zu sein. Eine nachträgliche Einholung entsprechender Einverständniserklärungen ist in der Kürze der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Aus welchen einzelnen Gründen praktiziert die Landesregierung auch über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehend nicht häufiger öffentliche Ausschreibungen , um ihre Marktposition zum Zwecke eines optimalen Preis-LeistungsVerhältnisses dadurch zu stärken? Bei Gutachten und Beratungsleistungen handelt es sich im Regelfall um freiberufliche Leistungen , bei denen typischerweise die Leistung im Vorhinein nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Aus diesem Grund sehen die nationalen und europäischen Vergaberegeln vor, dass der Auftrag in diesen Fällen nicht in einem Ausschreibungsverfahren sondern im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens /einer freihändigen Vergabe vergeben wird. Der Wettbewerb kann dadurch hergestellt werden, dass die Vergabestelle von sich aus geeignet erscheinende Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert oder bei fehlender hinreichender Marktkenntnis einen Teilnahmewettbewerb durchführt. Die Art der hier in Frage stehenden Dienstleistungsaufträge ist nicht immer wettbewerbsgeeignet , da eine mögliche Vorbefassung mit dem Leistungsgegenstand, besondere Expertisen oder Erfahrungen und manchmal auch Gründe der Dringlichkeit den Rückgriff auf bestimmte Auftragnehmer fordern. Der Entscheidung, auf ein abstrakt mögliches Wettbewerbsverfahren zu verzichten, geht sowohl eine gründliche Markterkundung als auch eine vergaberechtliche Prüfung voraus. Nur wenn die Voraussetzungen der eng gefassten vergabe- und haushaltsrechtlichen Ausnahmetatbestände gegeben sind, kann es zu einer Direktvergabe kommen. Wenn nach dieser Prüfung nur ein bestimmtes Unternehmen für die Leistungserbringung in Betracht kommt, macht es keinen Sinn, pro forma einen Wettbewerb zu eröffnen. StK/MBEM lfd. Nr. 1 nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 X Es handelte sich um die Prüfung rechtlicher Fragestellungen zur Anwendung landesplanerischer Instrumente 2 X Es handelte sich um die Prüfung rechtlicher Fragestellungen zur Anwendung landesplanerischer Instrumente 3 Das Gutachten wurde umgehend veröffentlicht. 4 X Der Leitfaden für die Umweltprüfung in der nordrhein-westfälischen Regionalplanung befindet sich noch in der abschließenden Abstimmung mit den Ressorts und den Regionalplanungsbehörden und soll 2015 veröffentlicht werden. 5 Siehe unter 4. Siehe unter 4. 6 13 Monate 7 X Der Projektabschluss ist noch nicht erfolgt. 8 Gutachten ist noch nicht erstellt worden. Es wird zum Ende des Jahres erwartet. Danach wird das Gutachten interessierten Personen zur Verfügung gestellt. 9 Dieses Vorgehen wird gewählt, um die Staatsferne der Stiftung sicherzustellen. Durch das Gutachten soll kein Einfluss auf die Ausgestaltung der Stiftung durch die Landesanstalt für Medien NRW genommen werden. Das Gutachten zum „Medienstaatsvertrag – Konvergenz und regulatorische Fragen“ liegt noch nicht vor. zu Frage 1: Das beim Formatt-Institut in Auftrag gegebene Gutachten zur Einrichtung einer Stiftung Vielfalt und Partizipation wurde bislang nicht veröffentlicht. Es ist geplant, das Gutachten erst dann zu veröffentlichen, wenn der Prozess zur Umsetzung der nunmehr im Landesmediengesetz NRW verankerten Stiftung Vielfalt und Partizipation abgeschlossen ist. zu Frage 2: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gutachtens zur Einrichtung einer Stiftung Vielfalt und Partizipation noch nicht feststeht. 10 u 11 Das Gutachten zum „Medienstaatsvertrag – Konvergenz und regulatorische Fragen“ liegt noch nicht vor. NRW wird sich im Länderkreis für eine schnelle Veröffentlichung nach Abnahme des Gutachtens einsetzen. 12 Zu Frage 1: Bei der in der LT-DS 6746 unter Pos. 12 aufgeführten Studie „Film- und Fernsehproduktion in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern“ handelt es sich um eine im Jahr 1998 begonnene und jeweils im Zweijahresturnus fortgeschriebene Untersuchung. In August 2014 wurde die aktuelle Ausgabe der Presse vorgestellt, die sich mit den Jahren 2011 und 2012 beschäftigt. Die am 25. Juni 2014 beauftragte Fortführung wird sich den Jahren 2013 und 2014 widmen und nach Fertigstellung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zu Frage 2: Nicht relevant, da sich das Gutachten derzeit in Bearbeitung befindet. 1 Übernahme der Lfd. Nr. aus der ersten Tabelle zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 2474 zur Bezeichnung der Dienstleistung 13 X Das Gutachten wurde im Länderkreis in Auftrag gegeben; NRW ist an der Finanzierung nach dem Königsteiner Schlüssel beteiligt. Da mit einer Fertigstellung des Gutachtens erst in 2015 zu rechnen ist, wird über eineVeröffentlichung nach Fertigstellung im Länderkreis beschlossen. 14 2 Monate 15 1 Monat 16 Veröffentlichung erfolgt nach Fertigstellung des Gutachtens Nachmeldung Staatskanzlei zu Kleinen Anfrage 2474 aufgrund eines Büroversehens (Aufgrund eines Büroversehens ist die Meldung unterblieben): Tabelle 1 zu Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 2474: lfd. Nr. Kurzbezeichnung Gutachten bzw. stg. externer Beratungsauftrag Auftragnehmer Gegenstand/Auftragsinhalt Datum Auftragserteilung Kosten (brutto) in Tsd. Euro 16 Leistungsfähigkeit und Ausbaubedarf der Verteilnetze in Nordrhein-Westfalen ef. Ruhr Eine Verteilnetzstudie für das Land Nordrhein-Westfalen soll Informationen zu einem volkswirtschaftlich optimierten Ausbau der Verteilnetze zur Umsetzung der nordrhein-westfälischen Ausbauziele der Erneuerbaren Energien bereitstellen. 28.11.2013 95,2 Tabelle 2 zu Frage 3 zur Kleinen Anfrage 2474: lfd. Nr. der Gutachtenvergabe zugrundeliegendes Vergabeverfahren Angabe der Zuschlagskriterien Ausschreibungen Freihändige Vergabe/ Verhandlungsverfahren im Wettbewerb Freihändige Vergabe als Direktvergabe 16 X 60% Qualität des Angebotes 40% Preis des Angebotes Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2474 (Gesamt): Anteil absolut: 163 Anteil in Prozent: 62,45 MSW lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 X Begutachtung von vertraulich zu behandelnden Aufgaben für Zentrale Prüfungen, Lernstandserhebungen u. ä. werden grundsätzlich nicht veröffentlicht (ergibt sich aus der Natur der Sache) 2 Nach Auswertung und Inkraftssetzung neuer Kernlehrpläne (GOSt) online und über einen Verlag veröffentlicht 3 X Die Maßnahme ist wegen Erkrankung des Auftragnehmers nicht durchgeführt worden 4 X Es handelt sich um eine Beratungsleistung in Form einer 1,5-jährigen Fortbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalen Bildungsbüros. Eine Veröffentlichung ist daher nicht möglich. 5 X s. o. Nr. 4 6 X Es handelt sich um eine Beratungsleistung. Die Erstellung eines Gutachtens ist nicht vereinbart, daher ist eine Veröffentlichung nicht möglich. 7 X s. o. Nr. 6 8 Publikation der Projektergebnisse zum Projektende 2016 geplant 9 s. o. Nr. 8 10 1 11 1 12 X Es handelt sich um eine Beratungsleistung (Erstellung und Durchführung einer Online-Befragung), kein Gutachten. Daher ist eine Veröffentlichung nicht möglich. 13 1 14 s. o. Nr. 8 15 s. o. Nr. 8 16 Gutachten liegt noch nicht vor (Verzögerung durch Krankheit und Tod eines Gutachters); nach Vorlage ist Veröffentlichung gemeinsam mit Nrn. 24 und 27 vorgesehen 17 X Es handelt sich um die Zertifizierung von Berufskollegs (zur Aufnahme von Umschülerinnen und Umschülern). Der Abschlussbericht zum Zertifizierungsverfahren ist für den internen Gebrauch bestimmt. 18 3 19 X Es handelt sich um Unterstützungs- und Beratungsleistungen, kein Gutachten, daher keine Veröffentlichung vorgesehen 20 Veröffentlichung erfolgt nach ausgewerteter Verbändebeteiligung und Inkraftsetzung durch die Ministerin 21 s. o. Nr. 20 22 s. o. Nr. 20 23 s. o. Nr. 20 24 s. o. Nr. 16 25 1 26 X Die für Ende 2014 geplante Evaluation der Befragung von Auszubildenden und Ausbildern dient der Optimierung der Ausbildung an Schule und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung. Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. 27 Gutachten liegt noch nicht vor; nach Vorlage ist Veröffentlichung vorgesehen 28 Veröffentlichung erst nach Ende der wiss. Begleitung (2018) möglich 29 Evaluationsbericht wird im November 2014 einem Fachkreis vorgestellt 30 X Es handelt sich um Unterstützungs- und Beratungsleistungen, kein Gutachten, daher keine Veröffentlichung vorgesehen 31 Veröffentlichung kann erst nach Projektabschluss (2016) erfolgen 32 X Das AWbG sieht keine Veröffentlichung von Gutachten vor, sondern nur die Benennung anerkannter Gütesiegel (§ 11 Abs. 7 AWbG) 33 Publikation der Ergebnisse zum Projektende und nach Vorlage der Expertise vorgesehen; Projektende: 30.09.14 MWEIMH lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 Die ex-ante Evaluierung für das OP EFRE NRW 2014-2020 ist bisher nicht abgeschlossen. Erst nach Genehmigung des OP EFRE NRW 2014-2020 durch die Europäische Kommission endet der Auftrag. Direkt nach der Genehmigung des Programms wird die ex- ante-Evaluierung unter www.efre.nrw.de veröffentlicht. < 1 Monat 2 x Das Gutachten wird auf Anfrage herausgegeben. 3 x Um die Auswirkungen eines modifizierten Strommarktdesigns bewerten und sich diesbezüglich hausintern eine fundierte Meinung bilden zu können, wurde zur Unterstützung des im MWEIMH vorhandenen Sachverstandes dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Da dieses Gutachten nur eine mögliche Vorgehensvariante darstellt, die zudem nur eine der Grundlagen für, aber nicht alleiniger Ausdruck der Meinung der Landesregierung zum vorbenannten Themenkomplex ist, war eine Veröffentlichung nicht vorgesehen. 4 < 1 Monat 5 x Das Gutachten enthält vertrauliche Informationen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind und ausschließlich der Entscheidungsunterstützung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde dienen. 6 x Die Expertise zum Wirtschaftsstandort Minnesota sollte als Grundlage für mögliche Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen auf wirtschaftlichem Gebiet dienen. Ein Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung der Ergebnisse wird aus fachlicher Sicht nicht gesehen. 7 x Interne und von der EU KOM erwartete Studie über die Wirkung des Förderprogramms mit Hinweisen auf Veränderungen für die kommende VII. Förderperiode, damit Grundlage für die von der KOM verlangte ex-ante Studie für die Fortführung des Programms 8 < 1 Monat 9 x Ergebnisse des Gutachtens hat der Gutachter in einem Aufsatz in DVBl. 16/2014 S. 1032 f. bereits veröffentlicht. 10 x Das Gutachten dient der Meinungsbildung in einem laufenden Evaluierungsverfahren. 11 x Das Gutachten enthält vertrauliche Informationen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind und ausschließlich der Entscheidungsunterstützung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde dienen. 12 x Das Gutachten enthält vertrauliche Informationen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind und ausschließlich der Entscheidungsunterstützung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde dienen. MIK lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 x Das Rechtsgutachten diente ausschließlich der internen Vorbereitung eines Gesetzentwurfs zur Zusammenlegung der Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten mit den allgemeinen Kommunalwahlen (Prüfung der verfassungsrechtlichen Risiken). 2 x Die Aktualisierung der Managementfassung des ursprünglichen Gutachtens diente ausschließlich zur Vorbereitung der Entscheidung der Landesregierung über die Einrichtung eines Beauftragten der Landesregierung NRW für Informationstechnik (CIO.) 3 Das Ergebnis der gutachterlichen Tätigkeit zur Neuberechnung der strukturellen Lücke wurde 1 Monat später veröffentlicht (s. Vorlage 16/432). 4 x Die Kernaussagen des Gutachtens wurden dem Landtag mit Vorlage 16/762 mitgeteilt. Die Vorlage erläutert auch die Gründe für den Verzicht auf die Veröffentlichung des gesamten Gutachtens. 5 x Anwaltliche Beratung zur Anmietung neues Dienstgebäude und Verhandlungen zur Vorbereitung des Umzugs - es gibt kein Schriftgut 6 x Anwaltliche Beratung zur Anmietung neues Dienstgebäude und Verhandlungen zur Vorbereitung des Umzugs - es gibt kein Schriftgut 7 x Das Gutachten diente und dient als interne Grundlage der Diskussion und Entscheidungsfindung. 13 x Anwaltliche Beratung zur Anmietung neues Dienstgebäude und Verhandlungen zur Vorbereitung des Umzugs - es gibt kein Schriftgut 16 x Unterstützung und Beratung bei der Vorbereitung des Umzugs in ein neues Dienstgebäude. Es gibt hier an Schriftstücken lediglich Bauzeichnungen, die der Geheimhaltung unterliegen. 8, 9, 12, 17, 20 Am 25. März 2014 wurde der abschließende Entwurf der Open.NRW-Strategie von der Projektgruppe verabschiedet. Dieser wurde dem Landeskabinett zusammen mit einem Vorschlag zur Umsetzung am 27. Mai 2014 vorgelegt. Im Anschluss an die Kabinettsitzung wurde die Strategie noch am selben Tag - also am Tag der Abnahme durch das Landeskabinett - veröffentlicht (siehe Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 27. Mai 2014). In die Strategie sind die Beiträge bzw. die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen redaktionell eingeflossen und somit auch mit der Strategie veröffentlicht worden. 10 x Das Gutachten diente der internen Willensbildung der Landesregierung zur verfassungsrechtlichen Bewertung von eigenen Vorüberlegungen zur Anpassung des VSG NRW an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ATDG (Urteil vom 24.04.2013, 1 BvR 1215/07). Das Gutachten vom 15.05.2013 mit Ergänzung vom 16.05.2013 wurde nicht umgesetzt und ist inhaltlich überholt, da im Sinne einer bundeseinheitlichen Reform der Übermittlungsregeln die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) am 23./24.05.2013 beschloss, den Bundesminister des Innern unter Beteiligung des AK II und AK IV zu beauftragen, die Auswirkungen des Urteils in Bezug auf den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Polizei und dem Verfassungsschutz zu prüfen und bis zur Herbstsitzung im Dezember 2013 zu berichten. 11 Veröffentlichung (08.07.14) mit vorheriger Kabinettbefassung, Zeitraum 1 Monat 14 Eine Veröffentlichung ist bisher nicht erfolgt, da die interne Bewertung noch andauert. Nach Abschluss ist die Veröffentlichung vorgesehen. 15 Nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung ist eine Veröffentlichung vorgesehen. 18 x Die Expertise wurde ausschließlich zur Verwendung im Zusammenhang mit verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren beauftragt. 19 Veröffentlichung ist nach vollständiger Abnahme der Dienstleistung geplant. 21 Das Evaluationsteam hat die Untersuchung, wie im Zeitplan vorgesehen, im Juni 2014 begonnen. Die Evaluation soll Ende März 2015 abgeschlossen, die Ergebnisse sollen im Mai 2015 öffentlich vorgestellt werden. 22, 26 x Beide Beratungsdienstleistungen dienen zur Unterstützen der ressortübergreifende Arbeitsgruppe KG E-Government bei der Erstellung eines E-Government-Konzeptes. Die einzelnen Beratungsaufträge sind nicht zur Veröffentlichung vorgesehen 23 Nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung ist eine Veröffentlichung vorgesehen. 24 Nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung ist eine Veröffentlichung vorgesehen. 25 Das Gutachten wird derzeit erst erstellt und liegt voraussichtlich. im März nächsten Jahres vor. Ob sodann eine Veröffentlichung erfolgt, ist derzeit offen. MAIS lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 - - 3 2 X Abnahme ist noch nicht erfolgt. Veröffentlichung ist geplant. - 3 X Evaluation ist noch nicht abgeschlossen. Veröffentlichung ist geplant. - 4 X Gutachten ist noch nicht abgenommen. Veröffentlichung ist geplant. - 5 - - 1 6 X Veröffentlichung ist nicht geplant, weil es sich um eine wissenschaftliche Vorläuferstudie handelte, aus der ein Handlungsansatz weiter verfolgt wurde. - 7 X Das Umsetzungshandbuch beinhaltet ausschließlich die theoretischen Grundlagen zur Entwicklung von Produktionsnetzwerken, die derzeit modellhaft erprobt werden. Im Kontext der lfd. Modellvorhaben wird das Dokument mit konkreten Praxisbeispielen ergänzt (Loseblattsammlung) und soll nach Fertigstellung veröffentlicht werden. - 8 - - 5 9 X Das Gutachten befindet sich in der Auswertung. - 10 X Veröffentlichung ist geplant (voraussichtlich Oktober 2014). - 11 - - 1 12 X Das Gutachten dient nur zur Verwendung im internen Dienstgebrauch. - 13 X Das Gutachten dient der Vorbereitung der Novellierung der Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle nach § 148 SGB IX. Aufgrund seines extrem fachspezifischen Inhalts ist es nur für die Verkehrsunternehmen von Interesse. Das Gutachten soll nach seiner Fertigstellung mit den Verkehrsunternehmen erörtert und insofern der relevanten Zielgruppe zugänglich gemacht werden. - 14 X Die Erhebung hat lediglich verwaltungsinterne Bedeutung zur Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung. Die Rechtsverordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. - 15 X Sicherheits- und Geheimhaltungsgründe; einer Veröffentlichung stehen vertrauliche, sicherheitsrelevante und schutzbedürftige Informationen über die IT-Infrastruktur des MAIS entgegen. - 16 X Beratungsdienstleistung für die Unterstützung der internen Verwaltung (Vergabeverfahren); Beratungsleistung enthält zudem teilweise vertrauliche und sicherheitsrelevante Informationen über die IT-Infrastruktur des MAIS. - 17 X Sicherheits- und Geheimhaltungsgründe; einer Veröffentlichung stehen vertrauliche, sicherheitsrelevante und schutzbedürftige Informationen über die IT-Infrastruktur des MAIS entgegen. - 18 X Nur zur technischen Verwertung im internen Dienstgebrauch bestimmt. - 19 X Evaluation ist noch nicht abgeschlossen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist nach Abschluss vorgesehen. - 20 X Evaluation ist noch nicht abgeschlossen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist nach Abschluss vorgesehen. - 21 X Es handelt sich um eine interne Maßnahme zur Personalentwicklung, die für die Öffentlichkeit nicht von Belang ist. - 22 X Eine Veröffentlichung ist vorgesehen, sobald das Operationelle Programm für die ESF-Förderphase 2014 - 2020 mit der EU- Kommission vollständig abgestimmt ist. - 23 - - 4 JM lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 x Das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten ist zur Ermittlung eines Prozessrisikos gegenüber einem Lizenzgeber in Auftrag gegeben worden. Die Veröffentlichung dieses Rechtsgutachtens hätte dem Prozessgegner unter Umständen eine stärkere Position in einem nachfolgenden Rechtsstreit verschafft. Daher wurde von einer Veröffentlichung dieses Rechtsgutachtens Abstand genommen. 2 x Das Ergebnis der in Auftrag gegebenen patentrechtlichen Prüfung zur Anmeldung eines Schutzrechts für eine von der Justiz NRW entwickelte Softwarelösung ist nicht von allgemeinem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Daher wurde von einer Veröffentlichung dieses Prüfungsergebnisses Abstand genommen. MKULNV lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 Veröffentlichung erfolgte 3 Monate nach Abnahme. 2 x Das Gutachten liegt seit Dezember 2013 vor. Eine Veröffentlichung erfolgt nach umfangreicher fachlicher Prüfung. 3 x Die Wuppertaler Stadtwerke haben der Fachabteilung ermöglicht, ihr Modellvorhaben zu evaluieren, um daraus fachliche Erkenntnisse zum Kühlgeräteaustauschmodell zu gewinnen. Die Evaluation diente der fachlichen Information und Vorbereitung der Fachabteilung des MKULNV. Eine Veröffentlichung/Publikation zur Information der Öffentlichkeit ist dementsprechend nicht vorgesehen. Die Evaluation enthält auch Unternehmensspezifische Details, weshalb ebenfalls von einer Veröffentlichung abgesehen wird. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Rahmen von Presseaktivitäten (Presseerklärung/Pressemitteilung) auf einzelne Ergebnisse aus der Evaluation zurückgegriffen wird. 4 x Die Machbarkeitsstudie wurde als interne Grundlage für die Arbeit des MKULNV benötigt und diente ausschließlich der fachlichen Information und Vorbereitung der Fachabteilung. Eine Veröffentlichung/Publikation zur Information der Öffentlichkeit ist dementsprechend nicht vorgesehen. 5 x Ende nächsten Jahres (2015) soll der Bericht veröffentlicht werden 6 x Das Rechtsgutachten diente als interne Beratungsgrundlage im Gesetzgebungsverfahren/Bundesratsverfahren. Eine Veröffentlichung war nicht vorgesehen. 7 x Eine Veröffentlichung des Kurzgutachtens ist im Rahmen einer Presseerklärung im Herbst 2014 geplant 8 unter einem Monat: Das Ergebnis des Gutachtens vom 27.03.2013 wurde mit Erlass vom 17.04.2013 an die unteren Behörden, die Bezirksregierungen, das LANUV und die betroffenen Anlagenbetreiber weitergegeben. Ebenfalls wurde dieser Erlass dem Landtag bekannt gegeben und im Ministerialblatt Nr. 11 vom 22.5.2013 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_ vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id =13853&ver=8&val=13853&sg= 0&menu=1&vd_back=N) veröffentlicht. Bei Interesse wurde und wird das Gutachten weitergegeben. 9 x Die Kurzfassung als Klimaanpassungsstrategie wird vom MKULNV erstellt und dann zeitgleich die Studie veröffentlicht. 10 Das Gutachten wurde direkt nach Abnahme den interessierten Gruppen/Initiativen zur Verfügung gestellt. 11 x Studie wird Ende 2014 fertiggestellt und Anfang 2015 veröffentlicht. 12 5 13 x Das Projekt ist z.Z. noch in Bearbeitung eine Veröffentlichung ist geplant 14 x Das Gutachten dient der internen Meinungsbildung 15 x Die Impactanalyse wird derzeit abgeschlossen und eine Veröffentlichung findet in Kürze statt. 16 x Bisher liegt nur Berichtsentwurf vor; nach Abschluss des Berichtes in gemeinsamer Beratung mit den beteiligten Bürgerinitiativen wird der Bericht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. 17 x Veröffentlichung erfolgt in Kürze 18 Vorhaben noch nicht abgeschlossen 19 Das Ergebnis des Gutachtens vom 12.04.2014 wurde am 25.07.2014 dem Landtag bekannt gegeben. 20 x Der Beratungsgegenstand betrifft EU-beihilferechtliche Beratung und Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen gemäß §§ 107–109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) 21 Das Ergebnis der Analytik- Untersuchungen wurde in diesem Jahr veröffentlicht 22 x Veröffentlichung bisher wegen Haushaltssperre noch nicht erfolgt 23 x Gutachten diente als Grundlage für interne Gesetzgebungsvorbereitung 24 x Es handelt sich um einen Auftrag zur Erarbeitung eines Konzepts für einen Masterplan Umwelt und Gesundheit NRW sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Die Veranstaltungen sind öffentlich 25 Ist veröffentlicht (an Gericht und Landtag) 1 26 hierzu sind noch keine Angaben möglich, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt 27 x Inhalt ist relevant für noch nicht abgeschlossene Willensbildung zwischen Landesressorts und zwischen Bund und Land 28 x Das Gutachten diente der internen Meinungsbildung in Bezug auf Bundesratsberatungen 29 x Der Beratungsgegenstand betrifft EU-beihilferechtliche Beratung und Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen gemäß §§ 107–109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) 30 Die Ergebnisse des Monitorings, das ein über viele Jahre laufender Prozess ist, werden jährlich mit einem Bericht an den Braunkohlenausschuss übermittelt 31 x Studie wird bis Ende 2015 fertiggestellt. Veröffentlichung ist für Juli/August 2015 geplant 32 x Der Beratungsgegenstand betrifft EU-beihilferechtliche Beratung und Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen gemäß §§ 107–109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) 33 x Zurzeit erfolgt die Erarbeitung, eine Veröffentlichung nach Fertigstellung ist geplant. 34 x Die Vorarbeiten dienten der Vorbereitung eines öffentlichen europaweiten Vergabeverfahrens MBWSV 1 Gutachten ist vor kurzem abgenommen worden. Veröffentlichung von der Fachabteilung geplant. 2 Veröffentlichung ca. 2 Monate nach Abnahme 3 x Das Rechtsgutachten ist nicht veröffentlicht worden im Sinne einer Weitergabe an unbeteiligte Dritte. Eine Kurzfassung des Rechtsgutachtens der Kanzlei RAe Redecker & Partner ist den Mitgliedern der Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn übersandt / bekannt gemacht worden und zwar am 20. März 2013 mit Übersendung der Einladung zur 100. Kommissionssitzung am 10. April 2013. 4 Veröffentlichung erfolgte innerhalb eines Monats nach Fertigstellung im Rahmen der Verbändeanhörung (wohnungswirtschaftliche Verbände sowie Sprecher des ABWSV des Landtages) 5 x Gutachten wurde auszugsweise in der Fachpresse veröffentlicht (ca. 2 Monate nach Abnahme). Herausgabe auf Einzelanforderung, da Interessentenkreis sehr fachlich geprägt. 6 x Das Gutachten diente nur zur internen Überprüfung der aktuellen Förderkonditionen in der Wohnraumförderung in NRW. 7 Veröffentlichung 2 Monate nach Abnahme 8 Veröffentlichung ca. 4 Monate nach Abnahme 9 x Bei dem Gutachten geht es im Wesentlichen um eine vertiefte zuwendungsrechtliche Prüfung. Eine Relevanz für die Öffentlichkei t wird nicht gesehen. Bisher ist auch keine derartige Nachfrage an das Ministerium herangetragen worden. 10 Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der Untersuchung ist beabsichtigt, die wesentlichen Teile des Gutachtens zu veröffentlichen. 11 x Grundlagenstudie; Abschlussbericht liegt erst seit Kurzem vor. Die Ergebnisse werden in Fachkreisen weitergegeben (Veröffentlichung in Fachzeitschriften, Präsentation auf Fachtagungen). 12 Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Eine Veröffentlichung erfolgt zeitnah nach Abnahme. 13 x Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der Untersuchung ist beabsichtigt, das Gutachten ggf. teilweise, zumindest aber die Verfasser zu veröffentlichen. 14 x Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der Untersuchung ist beabsichtigt, das Gutachten ggf. teilweise, zumindest aber die Verfasser zu veröffentlichen. 15 x Das Gutachten diente internen Entscheidungsprozessen zu Finanzströmen vom Bund an die Länder. Eine Relevanz für die Öffentlichkeit wird nicht gesehen; Bisher ist auch keine derartige Nachfrage an das Ministerium herangetragen worden. Einer Weitergabe im Einzelfall steht allerdings auch nichts entgegen. 16 Das Gutachten ist noch in Bearbeitung. Die Veröffentlichung erfolgt nach der Abnahme. 17 x Das Gutachten ist noch nicht fertig gestellt. Es ist geplant, das Gutachten nach Abnahme zu veröffentlichen. 18 x Bei dem Gutachten geht es um eine vertiefte zuwendungsrechtliche Prüfung ohne öffentlichkeitswirksamen Inhalt. Darüber hinaus werden dem Gutachten Geschäftsgeheimnisse der DB Netz AG und der DB Station&Service AG zu entnehmen sein. Nach der Bau- und Finanzierungsvereinbarung über den Ausbau der S-Bahn-Infrastruktur im rechtsrheinischen Großraum Köln/Bonn vom 04.12.2000 hatte sich das Land mit der Bahn auf einen gemeinsamen Gutachter zu verständigen, wenn Wirtschaftlichkeitsrechnungen überprüft werden. Bei dessen Beauftragung war es für die Bahn wesentlich, dass deren Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben. MIWF lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 ca. 1 Monat 2 x Die Entwicklung und Durchführung eines konkreten Personalauswahlverfahrens unterliegt im Hinblick auf die betroffenen Personen dem Datenschutz. 3 x Bezüglich der geplanten Zusammenführung der Nuklearbereiche der FZJ GmbH und der AVR GmbH in eine bundeseigene Gesellschaft wurde der Auftragnehmer beauftragt, die von FZJ und AVR in diesem Zusammenhang erstellten Wert- und Kostenberechnungen sowie deren Finanzplanung zu überprüfen. Eine Veröffentlichung des Prüfungsergebnisses ist aus rechtlichen und sachlichen Erwägungen nicht zulässig und sinnvoll. 4 x Grundsätzlich werden Förderanträge zum Schutz des geistigen Eigentums der Antragsteller vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin wurde im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Vertraulichkeit vertraglich verpflichtet, da es sich um die Begutachtung eines vertraulichen Förderantrages handelte. Aus haftungsrechtlichen Gründen hat die Auftragnehmerin sich vorbehalten, dass eine Veröffentlichung der mit dem Bericht vorgelegten beruflichen Äußerungen nur mit ihrer Zustimmung erfolgen kann. Eine Veröffentlichung des Berichtes hat nicht stattgefunden, da die Auftragnehmerin einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hat. Es konnte jedoch eine Vereinbarung über eine vertrauliche Information an die Abgeordneten im AIWF in der Sitzung vom 13.11.2013 erzielt werden. teilweise am 13.11.2013 - nichtöffentlicher Teil der AIWF-Sitzung - (nach 5 Monaten) 5 x wie lfd. Nr. 4 wie lfd. Nr. 4 6 x Die Evaluation wurde lediglich für interne Zwecke des Auftraggebers beauftragt. Das Ergebnis der Evaluation ist lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung. Insoweit ist es für eine Veröffentlichung nicht geeignet. 7 x Die Beratungsgespräche sind lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung und insoweit für eine Veröffentlichung nicht geeignet . 8 x Das Ergebnis der Evaluation ist lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung und insoweit für eine Veröffentlichung weder geeignet noch von Interesse. 9 x Es handelt sich hierbei um eine wissenschaftliche Machbarkeitsstudie zu einer bestimmten Methodik zur Messung von Studienerfolg, deren Ergebnis aus Sicht des MIWF nicht zielführend ist. 10 Veröffentlichung bereits geplant für Oktober 2014 11 x Beratungsdienstleistung mündet nicht in einer Studie, Evaluation oder einem Gutachten, sondern in der Gründung einer Forschungsplattform. Sobald diese etabliert ist, wird deren Arbeit und Struktur auch öffentlich zugänglich gemacht. 12 3 Monate zu Frage 3.: zu lfd. Nr. 10: Eine Angabe der tatsächlichen Kosten erfolgt aufgrund der hier einschlägigen Geheimhaltungspflicht im Vergabeverfahren (§ 13 Abs. 2 VOL/A) nicht. Ressort: MFKJKS lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 x Es handelt sich nicht um ein Gutachten, sondern um eine Begleitung des Qualitätsentwicklungsprozesses innerhalb des Landes-netzwerks gegen Rechtsextremismus. Das Qualitätshandbuch wird als interne Arbeitshilfe für die Netzwerkmitglieder eingesetzt. 2 x Es handelt sich nicht um ein Gutachten, sondern um eine Prozessbegleitung durch Unterstützung von z.B. Workshops, außerdem um eine Befragung und Auswertung von Arbeitsergebnissen zur Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus. 3 x Die Evaluation dient der qualitativen Weiter-entwicklung in den genannten Beratungs-strukturen. Die Ergebnisse gehen in die Weiterentwicklung der Instrumente im Kontext der Beratung sowie in die Entwicklung eines integrierten Handlungs-konzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus ein. 4 x Aus diesem Rahmenvertrag wurden im Juni 2014 zwei Aufträge vergeben, und zwar zur Erstellung eines Konzeptpapiers und zur Durchführung und Dokumentation eines Workshops. Die Ergebnisse werden erst im Dezember vorliegen. Über eine Veröffentlichung wird zu gegebener Zeit entschieden. 5 x Im fraglichen Zeitraum war der Autor des zuvor erstatteten Rechts-gutachtens mit der Begleitung bei der Umsetzung der Ergebnisse des Gutachtens beauftragt. Das vor dem fraglichen Zeitraum beauftragte Gutachten ist den an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligten Landesverbänden übermittelt und erläutert worden. Das Gutachten ist nicht allgemein veröffentlicht worden, weil es sich um ein Rechtsgutachten mit begrenztem fachlichem Interessentenkreis handelt. 6 x Die Evaluation soll im ersten Quartal 2015 abgeschlossen sein; die Entscheidung über die Veröffentlichung erfolgt nach Vorliegen des Evaluationsberichts. 7 Es handelt sich um eine Recherchearbeit. Die Ergebnisse fließen in den Altenbericht NRW ein und werden in diesem Rahmen dann auch zeitnah veröffentlicht. 8 Veröffentlichung erfolgte unmittelbar nach Fertigstellung. 9 Veröffentlichung erfolgte unmittelbar nach Fertigstellung. 10 x Es handelt sich um eine Vorstudie für den Familienbericht, der gegenwärtig erstellt und in 2015 veröffentlicht wird. 11 Abschlussbericht liegt noch nicht vor: Veröffentlichung ist geplant. 12 Veröffentlicht auf der Homepage der Landeszentrale: 1 Monat 13 Versand an Projektpartner: direkt 14 Versand an Projekt-partner: 3 Monate 15 Versand an Projekt-partner: direkt 16 2 Monate 17 x Eine Veröffentlichung erfolgt nicht, da nur Vorschläge bzw. Entwürfe zum 10. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung beauftragt worden sind. Der eigentliche Bericht wird Anfang 2016 in das Kabinett eingebracht und dem Land-tag vorgelegt. 18 x Eine Veröffentlichung erfolgt auf der Grundlage von § 24 (2) 1. AG-KJHG NRW in zeitlichem Zusammenhang mit der Veröffentlichung des 10. Kinder- und Jugendberichts im Q1/2016. 19 x s. Nr. 18 20 x s. Nr. 18 21 x s. Nr. 18 22 x s. Nr. 18 23 x Das Gutachten diente der hausinternen Klärung und rechtlichen Einordnung gesonderter Zuzahlungen für Mahlzeiten/Verpflegung im Kontext der KiBiz-Revision. 24 Es handelt sich um einrichtungsbezogene Prüfungen. Das jeweilige Gütesiegel wird unmittelbar nach Begutachtung öffentlich gemacht. 25 Es handelt sich um einrichtungsbezogene Prüfungen. Das jeweilige Gütesiegel wird unmittelbar nach Begutachtung öffentlich gemacht. 26 x Gegenstand des Auftrags waren gutachtliche Bewertungen als integraler Bestandteil der Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung des Konzeptes. 27 x Das Gutachten liegt noch nicht vor. Über eine Veröffentlichung wird zu gegebener Zeit entschieden. 28 x Es handelt sich nicht um originäre Angelegenheiten des Landes, sondern um geschützte betriebliche Daten der Gesellschaft. 29 x Das Gutachten liegt noch nicht vor. Im Übrigen handelt es sich nicht um originäre Angelegenheiten des Landes, sondern um geschützte betriebliche Daten der Gesellschaft. 30 x Es handelt sich nicht um originäre Angelegenheiten des Landes, sondern um geschützte betriebliche Daten der Gesellschaft. 31 x Es handelt sich um fortlaufende Beratungen, nicht um ein Gutachten. 32 x Gegenstand des Auftrags waren gutachtliche Bewertungen als integraler Bestandteil der Erarbeitung des Gesetzentwurfs. Abgesehen davon, dass hier der Arkanbereich betroffen ist, liegt ein veröffentlichungsfähiges Gutachten i.e.S. nicht vor. 33 x Es handelt sich um fortlaufende Beratungen, nicht um ein Gut-achten. 34 x Es handelt es sich nicht um ein veröffentlichungsfähiges Gutachten, sondern um eine Beratungsleistung, die aus schriftlichen Zulieferungen und einzelnen Ausarbeitungen bestand. MGEPA lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 x Interne Aufarbeitung der Verwaltungspraxis, dient der verfassungsrechtlich geschützten internen Meinungsbildung der Landesregierung. 2 x Rechtsprüfung, dient der verfassungsrechtlich geschützten internen Meinungsbildung der Landesregierung 3 x Nicht von allgemeinem öffentlichen Interesse; Gutachten wurde am 5.5.2014 an den Vorsitzenden des AGS-Ausschuss übersandt, die Verfahrensbeteiligten wurden ebenfalls in Kenntnis gesetzt. 4 Abschlussbericht wurde am 21.7.2014 zur Veröffentlichung durch Frau Prof. Bienstein (UWH) sowie Nutzung für den Studienbetrieb freigegeben. 4 Monate 5 x Interne Arbeitsgrundlage (internes Arbeitspapier), zudem Arbeitsprozess noch nicht abgeschlossen. 6 x Interne Arbeitsgrundlage im Rahmen der Gesetzesnovellierung zum Landespflegerecht (dient der verfassungsrechtlich geschützten internen Meinungsbildung der Landesregierung). 7 x Auftrag ist noch nicht abgeschlossen; nach Erledigung wird das mit Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung entstehende Produkt veröffentlicht 8 x Die durchgeführte Prozess- und Organisationsberatung dient der internen Meinungsbildung im Prozess der Neustrukturierung der beiden Landesbüros, namentlich des Landesbüros altengerechte Quartiere.NRW und des Landesbüros innovative Wohnformen.NRW. Daher wird keine Veröffentlichung erfolgen. 9 Erstellung noch nicht abgeschlossen, Veröffentlichung geplant in 2015 10 Abnahme Dienstleistung 06.2014. Veröffentlichung 08.2014 11 Zwischenbericht Veröffentlichung 06.2014 Nach Evaluationsabschluss 12.2014 Veröffentlichung Abschlussbericht geplant. 12 x Noch laufendes Verfahren der individuellen Kompetenzfeststellung. 13 Zum Kompetenzfeststellungsverfahren gehörendes Modulhandbuch zweijährige Ausbildung Abnahme 02.2014 Veröffentlichung 07.2014 14 x Laufende rechtliche Beratung zu Einzelfragen des genannten Gesamtkomplexes, nicht veröffentlichungsfähig 15 x Laufende rechtliche Beratung zu Einzelfragen des genannten Gesamtkomplexes, nicht veröffentlichungsfähig 16 2 Monate 17 x Veröffentlichung nicht erfolgt, da das erarbeitete Curriculum ausschließlich als Grundlage für weitere verwaltungsinterne Entscheidungen benötigt wurde. 18 Veröffentlichung ist geplant. 19 rd. 3 Monate 20 3 Monate 21 x Abschlussbericht der Evaluation liegt noch nicht vor. Evaluationsergebnisse werden den Projektträgerinnen und den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. 22 Veröffentlichung ist geplant. 23 Veröffentlichung ist geplant. 24 Wird als wissenschaftliche Arbeit nach Fertigstellung veröffentlicht 25 x Das Gutachten diente der kurzfristigen Analyse verschiedener Kennzahlen aus den Bereichen der ambulanten und stationären Pflege sowie des Krankenhausektors zur Vorbereitung hausinterner Entscheidungen im Rahmen der Einführung des Umlageverfahrens in der Altenpflege. Es diente insoweit der verfassungsrechtlich geschützten internen Meinungsbildung der Landesregierung. Aktuelle Daten werden regelmäßig im Rahmen der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe veröffentlicht, letztmals im August 2014. FM lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant ist. soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung. 1 Beratungsauftrag noch nicht abgeschlossen; Abnahme noch in 2014 geplant, anschließend Veröffentlichung 2 Beratungsauftrag noch nicht abgeschlossen; Abnahme noch in 2014 geplant, anschließend Veröffentlichung 3 Beratungsauftrag noch nicht abgeschlossen; Abnahme noch in 2014 geplant, anschließend Veröffentlichung 4 Beratungsauftrag noch nicht abgeschlossen; Abnahme noch in 2014 geplant, anschließend Veröffentlichung 5 Beratungsauftrag noch nicht abgeschlossen; Abnahme noch in 2014 geplant, anschließend Veröffentlichung 6 x Bedarf der Veröffentlichung nicht erkennbar. 7 x laufende Rechtsberatung, es wird kein in sich abgeschlossenes Gutachten erwartet 8 x Es handelt sich ein Gutachten ohne Erkenntniswert für die Öffentlichkeit und befasst sich mit verwaltungsinternen vertraulichen Vorgängen 9 x Es handelt sich ein Gutachten ohne Erkenntniswert für die Öffentlichkeit und befasst sich mit verwaltungsinternen vertraulichen Vorgängen 10 x Es handelt sich ein Gutachten ohne Erkenntniswert für die Öffentlichkeit und befasst sich mit verwaltungsinternen vertraulichen Vorgängen 11 x Es handelt sich ein Gutachten ohne Erkenntniswert für die Öffentlichkeit und befasst sich mit verwaltungsinternen vertraulichen Vorgängen 12 x Es handelt sich ein Gutachten ohne Erkenntniswert für die Öffentlichkeit und befasst sich mit verwaltungsinternen vertraulichen Vorgängen 13 x Gutachtenauftrag nicht abgeschlossen 14 x Gutachtenauftrag noch nicht abgeschlossen 15 unter 1 Monat 16 x Bei der vorliegenden Beauftragung handelt es sich um eine Beratung zu einzelnen Rechtsfragen vor Abschluss eines besonders auszugestaltenden Dienstvertrages. Da die Beratung Datenschutzbelange eines Beschäftigten tangiert, ist das Ergebnis der Rechtsberatung nicht geeignet, publiziert zu werden. 17 Nach noch ausstehender endgültiger Fertigstellung erfolgt die Weitergabe an den HfA 18 x Nach dem Beratervertrag ist das Land zur Vertraulichkeit verpflichtet. Es entspricht marktüblichen Standards, dass Beratungsverträge der Vertraulichkeit unterliegen. Die Abrede, die Vertragsinhalte vertraulich zu behandeln, entfällt auch üblicherweise nicht, wenn die Beratungsleistung erbracht wurde. Im konkreten Fall handelte es sich bei dem Auftragnehmer um eine natürliche Person. Mit Rücksicht auf ihre Persönlichkeitsrechte - insbesondere die Rückschlussmöglichkeiten auf die Einkommensverhältnisse - war bei Vertragsschluss kein zwingender Grund ersichtlich, von der marktüblichen Vertragspraxis abzuweichen. 19 x Das Rechtsgutachten beinhaltet Geschäftsgeheimnisse des betroffenen privaten Unternehmens. 20 x Es handelt sich um eine laufende Rechtsberatung im Rahmen einer Ausschreibung. Ein möglicherweise zu veröffentlichendes Gutachten existiert mithin nicht. 21 x Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung tangiert 22 x Rechtsberatung, die sich auf einen individuellen Sachverhalt bezieht und schützenswerte Rechte Dritter betrifft 23 x Rechtsberatung, die sich auf einen individuellen Sachverhalt bezieht und schützenswerte Rechte Dritter betrifft 24 x Es handelte sich um Unterstützungs- und Beratungsleistungen, kein Gutachten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage einer Veröffentlichung nicht. 25 x Es handelte sich um Unterstützungs- und Beratungsleistungen, kein Gutachten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage einer Veröffentlichung nicht. 26 x Es handelte sich um Unterstützungs- und Beratungsleistungen, kein Gutachten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage einer Veröffentlichung nicht.