LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/732 28.08.2012 Datum des Originals: 28.08.2012/Ausgegeben: 31.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 132 vom 12. Juli 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/258 Kinderbetreuung in der Stadt Bielefeld – Wie ist es um den Ausbau und die Versorgung mit U3-Plätzen wirklich bestellt? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 132 mit Schreiben vom 28. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern ist heute gesamtgesellschaftlicher Konsens. Ausfluss dessen ist u.a. auch die Tatsache, dass Eltern ab Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 einen – einklagbaren – Rechtsanspruch darauf haben, auch einen Betreuungsplatz für Unterdreijährige zu erhalten. Kommunen mit eigenem Jugendamt, die für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs zuständig sind, droht möglicherweise eine Prozesslawine, wenn Eltern keinen beantragten und begehrten Betreuungsplatz erhalten und entstehende Ersatzansprüche gegen die Kommunen geltend machen. In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 10. Mai 2012 zu verweisen. Hier hatte ein Elternteil die Kosten für die Privatbetreuung gegenüber einer Kommune geltend gemacht, weil von der Kommune trotz Rechtsanspruch kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wurde. Nordrhein-Westfalen ist mit einer Betreuungsquote von nicht einmal 16% für Unterdreijährige bundesweites Schlusslicht. Es ist fraglich, ob und inwieweit kurzfristig das geplante Ausbauziel von 32% erreicht werden kann und soll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/732 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Rechtsanspruch der ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013 auf einen Betreuungsplatz verpflichtet den örtlichen Träger der Jugendhilfe zu einem bedarfsgerechten Angebot. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen beim U3-Ausbau seit 2010 mit oberster Priorität durch zusätzliche finanzielle Mittel des Landes in Höhe von insgesamt 400 Mio. Euro allein an investiven Mitteln. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Jugendämter vor Ort alles dafür tun, Eltern ein bedarfsgerechtes Angebot zu unterbreiten, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. 1. Wie viele U3-Betreuungsplätze gibt es in der Stadt Bielefeld zu Beginn des Kindergartenjahres zum 1.8.2012 (bitte einzeln auflisten nach den einzelnen Jugendämtern, aufgeteilt in U3-KiTa, U3-Tagespflege und insgesamt)? 2. Welche Bedarfsdeckungsquote gibt es in der Stadt Bielefeld zu Beginn des Kindergartenjahres zum 1.8.2012 (bitte einzeln auflisten nach den einzelnen Jugendämtern, aufgeteilt in U3-KiTa, U3-Tagespflege und insgesamt)? Auf der Grundlage der Anmeldungen der Jugendämter zum 15.03.2012 ergeben sich in der Stadt Bielefeld für das Kindergartenjahr 2012/2013 folgende U3-Betreuungsplätze mit den entsprechenden Bedarfsdeckungsquoten: (Kreis-) Jugendamt U3- Bevölkerung (31.12.2010) Von den Jugendämtern beantragte U3- Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2012/2013 U3-Betreuungsquote (nach KiBiz.web) Kita Kindertages - pflege Gesamt Kita Kindertages - pflege Gesamt Bielefeld 8.995 2.320 520 2.840 25,8% 5,8% 31,6% Diese Berechnung geht - wie die amtliche Statistik auch - von der Bevölkerungszahl aller unterdreijährigen Kinder im Jugendamtsbezirk aus. Die Betreuungsquote ergibt sich aus der Relation zu den von den Jugendämtern angemeldeten Plätzen. Vor Ort kann es andere Zahlen geben, z.B. wenn lediglich die ein- und zweijährigen Kinder berücksichtigt werden, die ab dem 1.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. 3. Wie viele U3-Betreuungsplätze müssen bis zum 1.8.2013 zur Erfüllung des Rechtsanspruches in der Stadt Bielefeld noch geschaffen werden (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jugendämtern)? Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII, hierzu gehört auch die Bereitstellung eines U3-Platzes, ist nach § 86 Abs. 1 SGB VIII der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Jugendämter sind aber im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung verantwortlich für die Bedarfsfeststellung.