LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7321 14.11.2014 Datum des Originals: 14.11.2014/Ausgegeben: 19.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2793 vom 10. Oktober 2014 des Abgeordneten Peter Preuß CDU Drucksache 16/7038 Wie ist der Stand der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes in NordrheinWestfalen ? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2793 mit Schreiben vom 14. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ist zum 1.1.2014 in Kraft getreten. Der Beruf der Notfallsanitäterin /des Notfallsanitäters ersetzt damit schrittweise den Beruf der Rettungsassistentin /des Rettungsassistenten und soll zu einer Modernisierung und Aufwertung des Berufs beitragen. Die Umsetzung des NotSanG sollte zeitnah durch die Länder erfolgen. 1. Wie viele Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten gibt es derzeit in Nordrhein-Westfalen (aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Berufsjahren)? Eine Abfrage meines Hauses im Januar 2014 bei den Trägern sowie den Durchführenden des Rettungsdienstes hat ergeben, dass sich in Nordrhein-Westfalen die Gesamtzahl der zum 01.01.2014 in der Funktion „Rettungsassistentin/Rettungsassistent“ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ca. 14.000 belief. Ehrenamtliche Kräfte blieben dabei ausdrücklich außer Betracht. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Berufsjahren liegt nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7321 2 2. Wann werden in Nordrhein-Westfalen die Regelausbildung und die Ergänzungsausbildungen zum Rettungsassistenten beginnen? Das Rettungsassistentengesetz ist nur noch bis Ende 2014 in Kraft. 3. Welche Akteure sind in die Erstellung des Konzeptes für den neuen Ausbil- dungsberuf eingebunden worden? Zur inhaltlichen Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes hat Nordrhein-Westfalen im September 2013 eine aus dem Landesfachbeirat für den Rettungsdienst hervorgehende Expertinnen - und Expertenrunde mit allen Beteiligten im Rettungsdienst ins Leben gerufen. Fünf Unterarbeitsgruppen haben Empfehlungen zu verschiedenen Themen erarbeitet, die Eingang in die Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung in NordrheinWestfalen gefunden haben. 4. Ist die Finanzierung in Bezug auf die Ausbildung zum Notfallsanitäte- rin/Notfallsanitäter sichergestellt? Grundsätzlich sollen die Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung als Kosten des Rettungsdienstes anrechnungsfähig sein. Eine entsprechende Formulierung wurde in den Gesetzentwurf zur Novellierung des Rettungsgesetzes NRW (§ 14 RettG-E) aufgenommen. Zur Umsetzung werden Gespräche mit den Kostenträgern - GKV und PKV - sowie den Kommunalen Spitzenverbänden derzeit noch geführt. 5. Es wird eine Ausbildungslücke zwischen dem letzten Ausbildungslehrgang zum Rettungsassistenten und dem Abschluss des ersten Lehrgangs zum Notfallsanitäter erwartet. Wie hoch wird der personelle Engpass einzuschätzen sein? In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit ca. 14.000 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten , die von der bundesgesetzlichen Regelung Gebrauch machen können, sich bis Ende 2020 durch das Ablegen einer Ergänzungsprüfung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter qualifizieren zu lassen. Auch nach Ablauf der siebenjährigen Übergangsfrist des Bundesgesetzes wird die Qualifizierung noch möglich sein, allerdings nur durch Ablegen einer „Vollprüfung“ wie sie nach einer dreijährigen Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Qualifizierungsprüfungen in der Übergangszeit berücksichtigen die Berufstätigkeit und haben einen geringeren Umfang als die „Vollprüfung“. Ein personeller Engpass wird vor diesem Hintergrund daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürchtet.