LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7322 14.11.2014 Datum des Originals: 12.11.2014/Ausgegeben: 19.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2801 vom 14. Oktober 2014 des Abgeordneten Dr. Günther Bergmann CDU Drucksache 16/7047 LVR-Klinik mit Forensik Bedburg-Hau durch neues Bettenhaus sicherer machen Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2801 mit Schreiben vom 12. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die LVR-Klinik Bedburg-Hau sorgte am 30. September 2014 durch den Ausbruch eines Forensikpatienten bundesweit für Aufsehen. Der aus Polen stammende Insasse saß als wegen Totschlags verurteilter Straftäter ein und konnte mit Hilfe von Fluchthelfern entkommen. Mit einem Bolzenschneider war von außen ein Loch in den Sicherheitszaun geschnitten worden. So gelang es dem Insassen trotz ausgelösten Alarms und schnellen Herbeieilens der sog. Alarmgruppe bestehend aus Sicherheitskräften und Pflegern, in einem wartenden Pkw zu flüchten; seither fehlt jede Spur von ihm. Fazit ist, dass trotz der anscheinend funktionierenden Sicherheitsmaßnahmen der mehr als 100 Jahre alte Teil der Klinik nicht gänzlich zu sichern ist. Dieser Bereich steht seit geraumer Zeit zur Modernisierung an. Allerdings kommt es dabei zu Verzögerungen. Das gefährdet angesichts der mit Stichtag 1. Juni 2014 in Bedburg-Hau hohen Belegungszahl von rund 500 zugeordneten und 395 permanent stationär untergebrachten Patienten die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Man wartet nun umso mehr auf den schon 2013 von der Landesregierung und vom LVR via Forensik-Beirat ankündigten Neubau des 69-Betten-Hauses. Im Anschluss sollen die jetzt durch die Flucht verstärkt in den Fokus gerückten Gebäude 25 und 28 saniert werden, damit Patienten in Räumen mit zeitgemäßem Standard betreut werden können und das Personal in einem fachgerecht ausgestatteten, sicheren Umfeld arbeiten kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7322 2 1. Wie wirkt sich die erneute Flucht eines Insassen auf die seitens der Landesregierung zugesagten Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen in der LVR-Klinik Bedburg-Hau aus? Die in der Vorbemerkung angesprochene Entweichung eines Patienten am 29. September 2014 gibt keinen Anlass, die Planungen für Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Klinik zu ändern. 2. Kommt es angesichts der Geschehnisse vom 30. September 2014 zu einer Be- schleunigung bei der Realisierung des Neubaus eines 69-Betten-Hauses sowie bei der Sanierung der beiden Häuser 25 und 28 in der LVR-Klinik? Die Realisierung eines Neubaus und die Sanierung der Häuser 25 und 28 werden unabhängig von der Entweichung weiterhin mit Nachdruck verfolgt. Möglichkeiten einer Straffung der Terminpläne sind zurzeit nicht erkennbar. 3. Gibt es als Folge des Ausbruchs vom 30. September 2014 ein modifiziertes Schulungsprogramm für Sicherheitskräfte und Pfleger? Schon vor der Entweichung hat der Landschaftsverband Rheinland den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Maßregelvollzugseinrichtungen vielfältige Schulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten angeboten. Darüber hinaus sieht § 14 der Verordnung zur Umsetzung des Maßregelvollzugsgesetzes (VO MRVG) regelmäßige Fortbildungen für die Sicherheitsfachkräfte der forensischen Kliniken vor. Ob und inwieweit die Entweichung vom 29. September 2014 Anlass gibt, Schulungs- und Fortbildungsangebote zu modifizieren, kann erst nach vollständiger Aufarbeitung des Vorfalls unter Einbeziehung von etwaigen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden beurteilt werden . 4. Stellt die Landesregierung wegen der Kliniküberbelegung zusätzliche finanzielle Mittel für den Haushalt der Standortgemeinde Bedburg-Hau bereit? Haushaltsmittel des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen nur unter den einschlägigen gesetzlichen und haushalterischen Voraussetzungen verausgabt werden. Für Ausgleichszahlungen an Gemeinden bei Kliniküberbelegungen stehen im Landeshaushalt keine Mittel bereit.