LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7325 17.11.2014 Datum des Originals: 14.11.2014/Ausgegeben: 20.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2799 vom 14. Oktober 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/7045 Kahlschlag bei der Berufsvorbereitung durch das Landesprojekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2799 mit Schreiben vom 14. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage „Wie werden Förderungen aus Bundesmitteln in das Neue Übergangsmanagement Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen integriert?“ (LT-Drs.-Nr. 16/6306) dargelegt, dass die Förderung aus dem Berufsorientierungsprogramm des Bundes (BOP) schrittweise in die Landesinitiative integriert wird. Die seitens des Bundes zur Verfügung stehenden Mittel sollen zum Schuljahr 2015/2016 vollständig für die Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung Ziff. 5 (Potentialanalyse) und Ziff. 6.1 (Berufsfelder erkunden ) genutzt werden. Dies würde bedeuten, dass zahlreiche lokale, durchaus erfolgreiche Projekte und Maßnahmen wie zum Beispiel Bewerberseminare, berufskundliche Nachmittage, Praxiskurse etc. zukünftig keine Förderung mehr erhalten würden. In der Vorlage 16/1978 „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in Nordrhein -Westfalen“ werden durch die wissenschaftliche Begleitung zahlreiche Empfehlungen zur Umsetzung ausgesprochen. Insbesondere wird hier empfohlen, dass das Land mindestens für die Standardelemente im Handlungsfeld I (Berufs- und Studienorientierung) eine langfristige Finanzierungsperspektive findet und kommuniziert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7325 2 Vorbemerkung der Landesregierung Durch das Berufsorientierungsprogramm (BOP) fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Potenzialanalysen und Werkstatttage für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7. Beide Elemente entsprechen strukturell den Standardelementen „Potenzialanalyse “ (Studien- und Berufsorientierung - SBO 5) und „Berufsfelderkundung“ (SBO 6.1) im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die Förderung anderer Instrumente, Projekte o.ä. mit den Mitteln des BOP ist entsprechend den Förderrichtlinien zu BOP vom 6. Dezember 2011 nicht möglich. Praxiskurse werden im Übrigen als Standardelement SBO 6.3 im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ mit Mitteln des Landes und des ESF sowie der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit finanziert. 1. Bedeutet die Ankündigung der Landesregierung, die Bundesmittel aus dem BOP vollständig für die Potentialanalysen und die Berufsfelderkundungen nutzen zu wollen, dass es keine einzige eigenständige Bundesförderung zur Berufsorientierung in Nordrhein-Westfalen mehr geben soll? Nein. Die Mittel des BOP werden in NRW auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung zwischen BMBF und Landesregierung vom 19. Dezember 2012 komplett entsprechend den Förderrichtlinien BOP des BMBF für die vorgesehenen Zwecke verwendet. Inwieweit Mittel anderer Bundesprogramme für Maßnahmen der Berufsorientierung in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen, ist der Landesregierung aktuell nicht bekannt. Die flächendeckende Einführung von „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW“ stellt sicher, dass jede Schülerin und jeder Schüler in NRW, unabhängig von der Schulform, der Schule und der Region, die optimale Berufs- und Studienorientierung erhält, um den Übergang von der Schule in die Berufswelt für sich erfolgreich gestalten zu können. Durch die Systematisierung der Maßnahmen auf Landesebene sowie der Schaffung eines flächendeckenden Angebots wird eine Grundversorgung qualitativ guter Berufsorientierungsangebote in NRW erreicht. Dieses Regelangebot der nordrhein-westfälischen Schulen können die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und die Agenturen für Arbeit mit zusätzlichen Maßnahmen wirksam ergänzen. Voraussetzung dafür ist die Kofinanzierung durch Dritte entsprechend der gültigen Weisungslage und dass diese Angebote nicht bereits über andere Finanziers (z.B. Länder oder BMBF) vorhanden sind. Da z.B. die Potenzialanalysen durch das Land und den Bund gefördert werden, können sie nicht mehr Bestandteil von Maßnahmen sein, die durch die BA finanziert werden. Im laufenden Schuljahr fördern die Regionaldirektion NRW und das Wissenschaftsministerium NRW (MIWF), gemeinsam die Maßnahme „zdi - Zukunft durch Innovation“ zur beruflichen Orientierung im MINT-Bereich. Gemeinsam mit dem Arbeitsministerium NRW (MAIS) fördert die Regionaldirektion NRW „Praxiskurse“, die Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf vertiefende Einblicke in einzelne Berufsfelder bzw. berufliche Tätigkeiten ermöglichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7325 3 2. Bedeutet die Ankündigung der Landesregierung, dass alle regionalen Projekte und Maßnahmen, die nicht unter die „Potentialanalyse“ bzw. die „Berufsfelderkundung “ fallen, ab 2015/2016 keine finanzielle Förderung mehr erhalten sollen? Nein. Hierfür stehen Mittel der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung von landesweiten bzw. regionalen Berufsorientierungsmaßnahmen auch in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung . Inwieweit für Berufsorientierungsmaßnahmen der Regionaldirektion NordrheinWestfalen der Bundesagentur für Arbeit, die landesweit angelegt sind, aber regional umgesetzt werden, Kofinanzierungsmittel wie z.B. Lehrerpersonalkosten des Landes bereitgestellt werden, kann erst nach Abschluss der entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen den Schulressorts der Länder (unter Federführung des Landes NRW) und der Bundesagentur für Arbeit und deren Konkretisierung für Nordrhein-Westfalen entschieden werden. Für spezifische Zielgruppen oder Themen wird die Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit Dritten auch künftig als Impulsgeber innovative Projekte an Schulen fördern, um junge Menschen beruflich besser zu orientieren und ihnen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern . 3. Welche finanziellen Mittel investiert die Landesregierung in die Umsetzung des Landesprojektes „Kein Abschluss ohne Anschluss“ im Jahr 2015 f. (ohne ESFMittel , ohne Bundesförderung)? Im Rahmen der ESF-Förderung setzt das Land grundsätzlich auch Landesmittel für die nationale Kofinanzierung ein, die im Landesetat gesondert bereitgestellt werden. Dies gilt auch für die Förderungen im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Im Haushaltsjahr 2015 (sogenannte Ausfinanzierungsphase) stehen allerdings keine weiteren Landesmittel zur Verfügung, so dass in diesem Jahr rechnerisch auf bereits erbrachte Kofinanzierungen zurückgegriffen wird. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt im Schuljahr 2014/ 2015 insgesamt 436 Lehrerstellen für die Umsetzung von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ zur Verfügung; das entspricht ca. 24,2 Mio. €. Für das Schuljahr 2015/2016 soll entsprechend dem weiteren Ausbau von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ der Betrag auf 506 Stellen (entspricht ca. 28,1 Mio. €) ansteigen. 4. Welche eigenen Landesmittel stellt die Landesregierung zur Finanzierung von regionalen Projekten außerhalb von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ zur Verfügung ? Zu dieser Frage können ohne erheblichen Aufwand keine vollständigen Daten geliefert werden , da Förderungen von regionalen Projekten der Berufs- und Studienorientierung seitens der verschiedenen Ressorts der Landesregierung aus den unterschiedlichsten Förderlinien erfolgen können und solche (Teil-)Förderungen nicht gesondert statistisch erfasst werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7325 4 5. Wie ist der Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (LT.-Drs.-Nr. 16/1978)? Die Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (Vorlage 16/1978) sind in der Zwischenzeit fachlich ausgewertet worden. Sie richten sich im Wesentlichen an die Landesregierung, nur teilweise an die Landesebene allgemein, also die Partner im Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen. Implizit richten sich alle auch an die Kommunen, die die Landesebene beim Handeln im Sinne der Empfehlungen unterstützen soll. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales als federführendes Ressort des Ausbildungskonsenses Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, in einem strukturierten Prozess mit den Partnern auf Landesebene und den Kommunen zu erörtern, welche strategischen Entscheidungen auf der Basis der Empfehlungen, ggf. aber auch darüber hinaus, für die nächste Phase von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ getroffen werden sollten.