LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7327 17.11.2014 Datum des Originals: 17.11.2014/Ausgegeben: 20.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2813 vom 20. Oktober 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7082 Wieder falsche Landesstatistik bei Kommunalfinanzen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2813 mit Schreiben vom 17. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtete am 9. Oktober über die Auskunft der Landesregierung zu den Bußgeldeinnahmen der Nordrhein-westfälischen Kommunen. Gehe es nach den Zahlen der NRW-Landesregierung, dann wäre Solingen eine der wenigen Kommunen im Land, deren Bußgeldeinnahmen rückläufig seien. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage hervor. Während die Bußgeldeinnahmen danach in den meisten Städten von 2012 auf 2013 häufig um satte 20 bis 40 Prozent gestiegen sind, sollen sie in Solingen um 3,6 Prozent auf zuletzt 2,1 Millionen Euro zurückgegangen sein. Die Stadt widerspricht auf Nachfrage der Rheinischen Post den veröffentlichten Angaben der Landesregierung. Die Zahlen seien nicht nachvollziehbar. Wo sie herkommen, wisse die Stadt nicht. Die genannten Zahlen seien zu gering, erklärte der Stadt-Sprecher. Die Entwicklung der Bußgeldeinnahmen in Solingen sei keinesfalls rückläufig, sondern bewege sich auf kontantem Niveau. Nach Angaben der städtischen Bußgeldstelle summierten sich 2013 die im Straßenverkehr verhängten Bußgelder auf rund 2,3 Millionen Euro. 856 000 Euro stammen davon aus Geschwindigkeitskontrollen , 903 000 Euro aus der Arbeit der Politessen und 547 000 Euro von "Knöllchen", die die Polizei verhängt hat. Hinzu kommen weitere 233 000 Euro an Bußgeldern des Ordnungsamts für Ordnungswidrigkeiten, wie etwa den Verkauf von Alkohol an Jugendliche oder das unerlaubte Aufstellen eines Verkaufsstandes. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7327 2 Insgesamt summierten sich die städtischen Einnahmen durch Bußgelder nach Auskunft des Stadtsprechers auf etwa 2,5 Millionen Euro. Für das laufende Jahr rechnet die Stadt mit einem Anstieg auf 2,8 Millionen Euro. Seit Mai gilt bundesweit ein verschärfter Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr, nach dem etwa zu schnelles Fahren deutlich teurer ist als früher. 1. Wie erklärt sich die Landesregierung die geäußerte Kritik an den Zahlen der Lan- desregierung zu Bußgeldeinnahmen der Kommunen? Die Stadt Solingen hat den in der Rheinischen Post am 08.10.2014 veröffentlichten Wert exakt in dieser Höhe zur Finanzstatistik an IT.NRW gemeldet. Da die kommunalen Bußgeldeinnahmen von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, konnte der gemeldete Wert nicht als unplausibel bewertet werden. 2. Sind der Landesregierung weitere Fälle falsch veröffentlichter Daten bekannt? In derselben Veröffentlichung der Rheinischen Post wurde für die Stadt Bielefeld ein, in der Veröffentlichung auch bereits korrigierter, unzutreffender Wert angegeben. Dieser unzutreffende Wert wurde zuvor ebenfalls von der Stadt Bielefeld an IT.NRW gemeldet. Weitere Fälle von falsch gemeldeten Daten zu Bußgeldern sind IT.NRW nicht bekannt. 3. Wie will die Landesregierung zukünftig die Richtigkeit der statistischen Daten zur kommunalen Finanzlage garantieren? Es ist Verpflichtung der Kommunen, zutreffende Daten zur Statistik zu melden. IT.NRW wird als Statistisches Landesamt seine Anstrengungen im Arbeitsgang „Plausibilitätsprüfungen“ weiter verstärken, um Meldefehler der Kommunen möglichst aufzudecken. 4. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich die Qualität der statistischen Daten zu kommunalen Finanzen? Die Qualität der Statistik hängt von der Qualität der von den Kommunen gemeldeten Daten ab. Die Qualität der Meldungen ist als gut zu bewerten. 5. Wie beurteilt die Landesregierung das Problem falscher Daten vor dem Hinter- grund, dass in einigen Fällen auch Zuweisungen von statistischen Daten zur kommunalen Finanzlage abhängen? Nicht zuletzt durch das Verfahren der Korrektur der strukturellen Lücke im Rahmen des Stärkungspaktes wurde den Kommunen die mögliche Bedeutung statistischer Meldungen für Zuweisungen deutlich.