LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7330 18.11.2014 Datum des Originals: 17.11.2014/Ausgegeben: 21.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2777 vom 7. Oktober 2014 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/7004 (Neudruck) Schande mit System: Welche Zustände herrschten in allen Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Landes NRW vor dem 26. September 2014? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2777 mit Schreiben vom 17. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch die Presse wurde am 26. September 2014 aufgedeckt, dass es in verschiedenen Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW zu Misshandlungen gekommen ist. Berichte über Vernachlässigungen von Flüchtlingen, Überforderungen des Personals, Überbelegungen und das Fehlen von qualitativen Standards gab es allerdings schon länger. Im Innenausschuss des Landtags NRW wurde die Landesregierung in den letzten anderthalb Jahren durch die Piratenfraktion des Öfteren aufgefordert, über die aktuelle Situation in den Aufnahmeeinrichtungen und über die Umsetzung von qualitativen Änderungen zu berichten – zuletzt am 18. September 2014, gerade einmal anderthalb Wochen vor Aufdeckung des Skandals. In der Vorlage 16/2194 des MIK finden sich keine Berichte über Misshandlungen oder Beschwerden über mangelnde Versorgung und Betreuung. Auch "Brandbriefe" von Bürgermeistern, Telefonate mit der Polizei in Burbach oder die Erwähnung von Gesprächen über das Erscheinungsbild von Sicherheitskräften fehlen gänzlich. Vorwürfe einer groben Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und Trägheit sowie mangelnder Vorbereitung stehen nun im Raum, die nicht leicht von der Hand zu weisen sein werden. Bisher hat noch niemand die politische Verantwortung übernommen. Im Landtag NRW wurde bereits im August 2012 in einem Brief der evangelischen Kirche auf Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Kapazitäts- und Belegungszahlen in den Aufnahmeeinrichtungen hingewiesen. Im September 2012 musste die Erstaufnahmeeinrichtung in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7330 2 Dortmund kurzweilig geschlossen werden, und die Menschen mussten in eine Turnhalle nach Köln verlegt werden. Der Innenausschuss wurde durch die Landesregierung mit der Vorlage 16/330 informiert, dort stand: "Insgesamt werden Land und Kommunen in NRW hier noch vor großen Herausforderungen stehen, denn ein weiterer Anstieg der Zahl von Menschen , die zu uns kommen, ist nicht auszuschließen." Im Januar 2013 veröffentlichte die Liga der Wohlfahrtsverbände ein Eckpunktepapier mit Positionen zur Erstaufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und zur Durchführung der Asylverfahren in NRW1. Vorschläge aus dem Eckpunktepapier und weitere kurzfristige Empfehlungen des Flüchtlingsrates NRW für die Aufnahmeeinrichtungen erhielt der Landtag NRW in Form der Zuschrift 16/282. Das MIK gründetet eine Projektgruppe „Unterbringung von Asylbewerbern in nordrheinwestfälischen Aufnahmeeinrichtungen", die im Mai 2013 verschiedene Akteure zu einem Arbeitstermin einlud, um ein Konzept für die Unterbringung zu entwickeln, und ein Jahr später einen Projektbericht vorlegte, den verschiedene NGOs kommentiert und kritisiert haben. Diese Stellungnahmen wurden der Opposition bis heute nicht zur Verfügung gestellt. Für die Innenausschusssitzung am 12. September 2013 fragte die Piratenfraktion in Form einer Beantragung für den Innenausschuss nach, "welche qualitativen Anforderungen an die Unterbringungen gestellt" werden und welche Empfehlungen aus der Zuschrift „Qualitative Anforderungen an die kurzfristige Neuausrichtung der Erstaufnahme in NRW" (Zuschrift 16/282) und dem Eckpunktepapier "Positionen zur Erstaufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und zur Durchführung der Asylverfahren" der Liga der Wohlfahrtsverbände bei der zukünftigen Planung umgesetzt werden. In der Vorlage 16/1101 des MIK heißt es dazu: "Die in der Zuschrift 16/282 und dem genannten Eckpunktepapier der Liga der Wohlfahrtsverbände formulierten Forderungen werden allerdings unabhängig von diesem Projekt bereits jetzt weitgehend umgesetzt." In einem Brief an die innenpolitischen Sprecher wurde diese Aussage harsch zurückgewiesen und auf die Dringlichkeit des Aufbaus eines bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Aufnahmesystems hingewiesen. Auch im Januar 2014 und April 2014 wurde auf Initiative der Piratenfraktion über die Aufnahmesituation in den Einrichtungen diskutiert. Seit September 2013 berichtete die Landesregierung dem Innenausschuss in folgenden Vorlagen über die Situation rund um die Aufnahmeeinrichtungen : Nr. 16/1101, 16/1222, 16/1303, 16/1536, 16/1610, 16/1768 und zuletzt am 12. September 2014 Nr. 16/2194. Zudem gab es eine Anhörung des Innenausschusses zum Antrag der Piratenfraktion "Unser Land braucht eine Neukonzeption - hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW", in der Experten vor einer akuten Krise in den Einrichtungen warnten. Angesichts der aktuellen Situation rund um die Aufnahmen und der immer neuen Informationen in der Presse, welche Vorgänge dem MIK über die Situation der Flüchtlinge in den Aufnahmeeinrichtungen bereits bekannt waren, stellt sich die Frage nach dem Gesamtüberblick. 1 http://www.awo- nrw.de/mastercms/awofiles/2013_03_08_anlage_schreiben_eckpunkte_unterbringung_von_fluechtlin gen.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7330 3 1. Welche Mängel in sämtlichen Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Landes NRW waren den verantwortlichen Stellen (Bezirksregierung Arnsberg, MIK u.a.) vor dem 26.09.2014 bekannt? (Bitte nach Mängeln, z.B. zu wenig Personal, unqualifiziertes Personal, Überbelegung, mangelhafte Verpflegung, fehlende ärztliche Versorgung usw. für jede einzelne Anlage und Stelle aufschlüsseln.) 2. Welche Beschwerden haben Mitarbeiter der Betreiber, Flüchtlinge, Kommunen u.a. seit September 2012 der Bezirksregierung oder dem MIK vorgebracht? (Bitte nach Einrichtung, Monat und Art der Beschwerde aufschlüsseln.) Die seit September 2012 bis zum Bekanntwerden der Vorfälle in Burbach am 26.09.2014 mitgeteilten Mängel und Beschwerden ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle. Die Liste umfasst die Angaben, die in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit in der Bezirksregierung Arnsberg und im Ministerium für Inneres und Kommunales zu ermitteln waren. 3. Seit wann wussten verantwortliche Stellen (MIK, Polizei, Bezirksregierung, Kommunen u.a.) von Vernachlässigungen, Misshandlungen und Missständen in den Einrichtungen? (Bitte nach Stelle und Zeitpunkt aufschlüsseln.) Das Ministerium für Inneres und Kommunales und die Bezirksregierung Arnsberg haben erst aufgrund des Berichts der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein vom 26.09.2014 zum ersten Mal davon erfahren, dass es zu Misshandlungen durch das Sicherheitspersonal gegen Flüchtlinge gekommen ist. Das Ministerium hat darauf unmittelbar reagiert und noch in der Nacht von Freitag auf Samstag das Sicherheitspersonal in Burbach vollständig ausgetauscht . Daraufhin hat das Ministerium für Inneres und Kommunales sämtliche Meldungen über wichtige Ereignisse (WE-Meldungen) seit September 2013 ausgewertet. Danach wurde dem Ministerium in diesem Zeitraum keine einzige WE-Meldung zu Misshandlungsvorwürfen durch Sicherheitspersonal vorgelegt. Im Übrigen wird auf das Ausschussprotokoll zu der Sitzung des Innenausschusses vom 15.10.2014 (APr 16/699) verwiesen. 4. Wieso wurde der Innenausschuss im Bericht der Landesregierung vom 12.09.2014 (Vorlage 16/2194) nicht über die Missstände und eventuelle Gespräche dazu informiert? Mit Bericht vom 12.09.2014 wurde der Innenausschuss wie beantragt über den „Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle Situation in den Aufnahmeeinrichtungen“ informiert. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Bekanntwerden der Vorfälle in den Aufnahmeeinrichtungen insgesamt ergriffen? Nach Bekanntwerden der Misshandlungsvorwürfe in Burbach am 26.09.2014 wurden unmittelbar folgende Maßnahmen ergriffen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7330 4 Acht-Punkte-Plan Sicherheitsdienste: Der „Acht-Punkte-Plan“ zur Sicherung von Qualitätsstandards der eingesetzten Sicherheitsunternehmen wurde erstellt. Darin werden Mindeststandards definiert, die für alle Landeseinrichtungen gelten. So ist eine umfassende Sicherheitsüberprüfung aller Sicherheitskräfte, die in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt werden, vorgeschrieben. Auch werden keine Subunternehmen mehr zugelassen. Unterbringungsstandards: Für die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Schöppingen und Hemer gelten seit vielen Jahren bewährte und von allen Betreuungsorganisationen akzeptierte Standards. Alle in NRW tätigen Betreuungsverbände sind sich einig, dass diese vertraglich festgelegten Leistungsstandards geeignet sind, eine sichere und menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge in NRW zu gewährleisten. Die o.g. Standards umfassen z.B. Vorgaben bezüglich der  generellen Anforderungen an den Betreuungsverband, z.B. Erfahrung in der Arbeit mit Flüchtlingen und Fähigkeit vor Ort Akzeptanz für die Einrichtung herzustellen,  Ausstattung und Reinigung der Räumlichkeiten, auch unter Hygieneaspekten,  Einrichtung von Kinderspielstuben, Frauencafés und anderen Beschäftigungsmöglichkeiten ,  speziellen Qualifikation von Mitarbeitern je nach ihrem Einsatz, z.B. Erzieher in der Kinderspielstube, examiniertes Personal in der Sanitätsstation,  Festlegung eines gestaffelten Personalschlüssels für die jeweiligen Aufgaben,  Sicherheit in den ZUE. Die bewährten hohen Qualitätsstandards für den Betrieb einer Einrichtung, wie sie schon in den ZUE Hemer und Schöppingen gelten, werden als klare, verbindliche Standards für alle Unterbringungseinrichtungen im Regelbetrieb in NRW zugrunde gelegt. Von einem Regelbetrieb ist bei allen Einrichtungen auszugehen, die länger als drei Monate betrieben werden. Allerdings mussten in den vergangenen zwei Jahren unter großem Zeitdruck und mit hohem Kostenaufwand immer neue Unterbringungsstandorte eingerichtet werden. Der hohe Zeitdruck ließ die übliche Ausschreibung und Vergabe nicht zu. In diesen Fällen wurden mit bekannten Partnern – basierend auf dem gemeinsamen Verständnis des bekannten hohen Standards, der möglichst einzuhalten ist – kurz gefasste Verträge über den Betrieb einer Einrichtung geschlossen. Nach Bekanntwerden der Vorfälle in Burbach haben sich alle in NRW tätigen Betreuungsorganisationen gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg am 11. Oktober 2014 auf eine verbindliche künftige Linie geeinigt. Es wurde eine Leistungsbeschreibung entwickelt, die auf den bestehenden Standards aufbaut und für die Zentralen Unterbringungseinrichtungen im Regelbetrieb (länger als drei Monate) landesweit gelten soll. In dem Gespräch zur Unterbringung von Flüchtlingen am 20.10.2014 wurden weitere Maßnahmen vereinbart, insbesondere:  Verdoppelung der Mittel für die soziale Beratung auf 7 Mio.,  Erarbeitung eines neuen Konzeptes für die Unterbringung von Flüchtlingen, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7330 5  Besseren Zugang zu schulischer Bildung und zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge anstreben ,  Flächendeckende Kontrollen von Standards und Sicherheit bei der Unterbringung,  Standardisiertes Impfangebot in den Aufnahmeeinrichtungen.  Erhöhung der Landespauschale im FLÜAG für die Kommunen um 40 Mio. Euro auf 183 Mio. Euro,  Einrichtung eines Härtefallfonds im FlüAG in Höhe von 3 Mio. Euro,  Einsatz auf Bundesebene für die vollständige Integration der Asylbewerber in die sozialen Leistungssysteme des SGB II, XII und V entsprechend des Bundesratsbeschlusses vom 10.10.2014. Beschwerden, Mängel seit September 2012 bis 26.09.2014 Einrichtung Datum Art der Beschwerde 04.10.2012, 09.10.2012, 22.08.2013, 30.08.2013, 05.09.2013, 25.09.2013, 28.11.2013, 26.08.2014 Schreiben der Stadt Dortmund an MIK zu Überbelegung der Einrichtung 04.07.2013 Eingabe der Bürgerinitiative Hacheney e.V. an Ministerpräsidentin zu Problemen mit EAE EAE Bielefeld 18.09.2012 Schreiben der Stadt Bielefeld an MIK zu Überbelegung der Einrichtung 26.06.2013 Mündliche Eingabe zu mangelnder Transparenz/Information an BR Arnsberg 18.07.2013 Schreiben MdL Inge Blask an MIK wegen Überbelegung 12.03.2014 Schreiben der Stadt Hemer an MIK zu Überbelegung, Kriminalität, Polizeipräsenz 18.03.2014 Bericht BR Arnsberg an MIK, zunehmende Gewaltbereitschaft der Bewohner der ZUE 25.06.2014 Kritik der Diakonie an Zusammenarbeit mit EAEn an MIK 13.09.2013, 15.09.2014 Schreiben der Gemeinde Schöppingen an MIK zu Überbelegung/Akzeptanzproblemen 23.07.2014 Schreiben der Gemeinde Schöppingen an BR zu Überbelegung/Akzeptanzproblemen 17.09.2014 Eingabe zu hygienischen und baulichen Mängeln, Streitigkeiten in der ZUE an MIK n. bek., mehrfach Hinweise des Betreibers auf Alkohol-, Drogen- und Tabakkonsum der Bewohner, Bedrohung des Personals, Angriffe auf Personal, Personalausstattung, Koordination bei Verlegungen, allgemeine organisatorische Probleme; Beschwerden der Bewohner über Ruhestörungen, Essen, Sauberkeit, Aufenthaltsdauer, an BR Arnsberg März/April 2014 Fragen zu Umgang mit TBC-Verdacht an BR Arnsberg n. bek. Unverträglichkeit des Essens / zu kalte Raumtemperatur an BR Arnsberg 05.06.2014 Bericht BR Arnsberg an MIK, Konflikte in der Öffentlichkeit 30.06.2014 Schreiben der Gemeinde Burbach zu Belegung, Aufenthaltsdauer, Polizeipräsenz an MIK 05.08.2014 Gespräch zur Situation der Einrichtungen Burbach und Bad Berleburg im MIK 12.09.2014 Ärztlicher Hinweis an BR Arnsberg, dass unautorisiertes Personal Medikamente ausgibt 14.04.2014 Schreiben MdL Falk Heinrichs an MIK, Verbesserungsvorschläge 05.08.2014 Gespräch zur Situation der Einrichtungen Burbach und Bad Berleburg im MIK n. bek. Hinweise an BR Arnsberg zu: Aufenthaltsdauer, fehlende Verfahrensweisen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten, medizinische Versorgung am Wochenende, fehlende spezielle Qualifikation in zwei Einzelfällen (fehlende Qualifikation als Sozialpädagoge des DRK, fehlende Qualifikation einer Brandwache), Gemeinschaftsflächen, zu kleine Kantine, zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten und Bildungsangebote, geringe Essensauswahl, keine Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Hausordnung, Zimmerbelegung zu hoch, Müll-, Diebstahl- und Alkoholprobleme im Ort, zu wenig Aufklärung über Verhaltenskodizes in Deutschland, arbeitsorganisatorische Probleme. September 2014 Einforderung der Taschengeldauszahlung an BR Arnsberg n. bek. Hinweis auf ungenügend abgesicherte Baustelle im Außenbereich an BR Arnsberg UE Essen 17.09.2014 Anfrage MdL Monika Düker zu Problemen mit Belegungshöhe, Verpflegung, Taschengeldauszahlung, unfreundliches Sicherheitspersonal 09.12.2013 Schreiben MdL Hartmut Ganzke an MIK zur Kommunikation mit Kommune diverse Ablehnung der Wiederaufnahme der Flüchtlingsunterbringung, an MIK und BR Arnsberg EAE Dortmund UE Bad Salzuflen UE Unna UE Bad Berleburg ZUE Hemer ZUE Schöppingen UE Burbach ZUE Neuss