LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7332 18.11.2014 Datum des Originals: 17.11.2014/Ausgegeben: 21.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2758 vom 2. Oktober 2014 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/6972 Land feuert Beuys-Stifter im Machtkampf um das Schloss Moyland – Wie gewissenhaft nimmt Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ihre Amtspflichten als Kuratoriumsvorsitzende dieser Landesstiftung eigentlich wahr? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2758 mit Schreiben vom 17. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das idyllische Wasserschloss Moyland in der Nähe von Bedburg-Hau beherbergt seit einem knappen Vierteljahrhundert die Kunstsammlung der Brüder Hans und Franz van der Grinten, die diese in über fünfzig Jahren zusammengetragen und in die Stiftung Museum Schloss Moyland eingebracht haben, die am 11. Juli 1990 von den drei Partnern ins Leben gerufen worden ist: den beiden Stifterfamilien van der Grinten (Stifter der Kunstsammlung und des Joseph-Beuys-Archivs sowie der Museumsbibliothek) und von Steengracht (Stifter des Schlosses) sowie dem Land Nordrhein-Westfalen, das den weit überwiegenden Anteil der laufenden Haushaltskosten trägt. Die umfassende Sammlung enthält zahlreiche Exponate aus dem 19. sowie 20. Jahrhundert, darunter schwerpunktmäßig eine Sammlung des weltweit größten Bestandes von nahezu 6.000 Werken von Joseph Beuys. Insgesamt rund 200.000 Archivalien und Dokumente zum Wirken, Arbeiten und Leben dieses weltberühmten Künstlers werden außerdem in einem eigenen Joseph-Beuys-Archiv aufbewahrt. Der materielle Wert dieser Kunstsammlung soll eines Versicherungsgutachtens der Provinzial zufolge rund 1,3 Mrd. Euro betragen. Die dreiköpfige Vorstandsstruktur repräsentiert die drei Akteursgruppen der Stiftung Museum Schloss Moyland. Der Vorstand ist das satzungsgemäß zuständige Organ zur Umsetzung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7332 2 der zuvor vom Stiftungskuratorium gefassten Beschlüsse. Den Kuratoriumsvorsitz dieser Landesstiftung hat nach Stiftungssatzung der/die jeweils amtierende Ministerpräsident(in) inne. Die Stiftungsaufsicht des Landes hat für diese Stiftung Museum Schloss Moyland ebenso wie für alle anderen auch als reine Rechtsaufsicht über die formale Ordnungsmäßigkeit zu wachen, also insbesondere darüber, ob der grundlegende Stifterwillen beachtet wird und keine Entscheidungen getroffen werden, die die materielle Existenz der Stiftung gefährden oder nachhaltig schädigen. Die hoheitliche Befugnis rechtfertigt nach herrschender Meinung ganz ausdrücklich nicht eine Einmischung in interne Angelegenheiten der Stiftungsgremien oder gar ein Agieren der Stiftungsaufsicht zur Durchsetzung der eigenen Interessen des Landes als einem der dortigen drei Akteure. In der zurückliegenden Zeit ist es bereits etliche Male zu sonderbaren Begebenheiten bei der Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten des Stiftungskuratoriums gekommen und sind einige unübliche Verhaltensweisen der Stiftungsaufsicht zu beobachten gewesen. Offenbar gibt es in mehreren wichtigen Fragen substantielle Auffassungsunterschiede der Beteiligten dieser Stiftung und grundlegende Interessenkollisionen zwischen den in Leitungsgremien jeweils vertretenen Partnern der Stiftung. Nach den der FDP-Landtagsfraktion vorliegenden Erkenntnissen scheint das Land hierbei eine unrühmliche Rolle im Rahmen seiner Doppelfunktion als einerseits Stiftungsbeteiligter und andererseits hoheitliche Rechtsaufsicht, angesiedelt im Innenministerium, zu spielen: Mit Schreiben vom 21. August 2014 hat das Innenministerium die einstweilige Untersagung der Wahrnehmung der Geschäfte gegenüber dem Vorstandssprecher angeordnet und sich dabei auf vermeintlich grobe Pflichtverletzungen berufen. Diese Anordnung ist zur sofortigen Vollziehung vorgesehen. Ebenfalls hat das Land bereits einen Essener Rechtsanwalt als Sachwalter angedacht, der die Funktion des zur Abberufung vorgesehenen Mitglieds der Stifterfamilie van der Grinten übernehmen soll. Die von der Verfügung nachteilig betroffene Person hat ihrerseits nun eine Klage gegen das Land beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Der Kläger weist seinerseits darauf hin, dass er nach früher in diesem Jahr aufgetretenen Unstimmigkeiten mehrfach die Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, kontaktiert habe, um diese über Versäumnisse der Stiftungsaufsicht sowie Unregelmäßigkeiten in der Stiftungsarbeit proaktiv zu informieren und deren Tätigwerden zu erwirken. Nach Darstellungen der Stifterfamilie hat die Kuratoriumsvorsitzende ebenfalls vom Vorstandssprecher fünf Terminvorschläge für eine Kuratoriumssitzung in den Monaten März bis Mai zusammen mit einem Vorschlag für die Tagesordnung übersandt bekommen. Auf all diese Vorgänge hat die Ministerpräsidentin offenbar trotz etlicher Eingaben und Nachfragen nicht reagiert und damit eine frühzeitige sowie friedliche Problemlösung verhindert. Es sollte nach menschlichem Ermessen indes möglich sein, strittige Vorgänge einer Stiftung in den dafür satzungsmäßig zuständigen Gremien zu erörtern und diese Gremientagungen durch eine unangreifbare Benehmensherstellung zu Sitzungstermin und Tagesordnung auch in der Durchführung zu ermöglichen. Wenn mehrere beteiligte Mitglieder in Stiftungsgremien durch schlichte Nichtreaktion auf diverse dienstliche Vorgänge eine ordnungsgemäße Arbeit dort torpedieren, wirft dies ein bezeichnendes Licht auf die Vorgehensweise des Landes und den Umgang dieser Landesregierung mit respektablen privaten Stifterfamilien in NordrheinWestfalen . Die Landesregierung sollte daher gegenüber dem Parlament gründlich Stellung beziehen zu ihren Handlungen und Zielsetzungen sowie sämtlichen im Raum stehenden Vorwürfen der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7332 3 Stifterfamilie van der Grinten im Zusammenhang mit der plötzlichen Abberufung des von deren Seite gestellten Vorstandssprechers der Landesstiftung Museum Schloss Moyland. Vorbemerkung der Landesregierung Die Darstellung des Sachverhalts in der Vorbemerkung des Fragestellers ist einseitig und keine geeignete Grundlage, die schwierige Situation, in der sich die Stiftung Museum Schloss Moyland befindet, angemessen zu beschreiben. Insbesondere ist die Unterstellung zurückzuweisen , die Stiftungsaufsicht habe zur Durchsetzung der Interessen des Stifters Land Nordrhein-Westfalen agiert. 1. Welche jeweils einzelnen in obiger Angelegenheit der Stiftung Schloss Moyland an die Ministerpräsidentin gerichteten schriftlichen Eingaben durch Mitglieder der Stifterfamilie van der Grinten aus dem Jahre 2014 hat die Kuratoriumsvorsitzende nicht beantwortet (vollständige Einzelaufstellung der Sachverhalte erbeten)? 3. Wie gewissenhaft nimmt die Ministerpräsidentin angesichts der zuvor dargestell- ten Sachlage ihre satzungsmäßigen Amtspflichten als Kuratoriumsvorsitzende in dieser Landesstiftung wahr? 4. Welche einzelnen konkreten Handlungen, bitte jeweils unter Angabe des Datums, hat die Kuratoriumsvorsitzende angesichts der ihr bekannten Streitigkeiten ergriffen , um im Stiftungsinteresse die angespannte Lage zu befrieden und die vorhandenen Konflikte schnellstmöglich zu lösen? Die Ministerpräsidentin hat mich als fachlich zuständige Ressortministerin und als stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung Museum Schloss Moyland gebeten, sie im Kuratorium satzungsgemäß ständig zu vertreten und die Entwicklung der Stiftung inhaltlich zu begleiten. Eine Vertretung durch das Fachressort hatte auch die Vorgängerregierung für sinnvoll gehalten. Die ständige Vertretung des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers nahm der damalige Kulturstaatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff wahr. Nach Beauftragung durch die Ministerpräsidentin erfolgte die Beantwortung des Briefes des Herrn Gerhard van der Grinten vom 07.01.2014 durch das Ministerium für Inneres und Kommunales und der Briefe von Mitgliedern der Stifterfamilie van der Grinten vom 25.02.2014 und 20.03.2014 durch mich, die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport. Die Inhalte der Schreiben der Stifterfamilie van der Grinten vom 09.01.2014, 14.01.2014, 22.2.2014, 4.3.2014, 17.3.2014, 28.3.2014, 15.4.2014 und 30.4.2014 sind in der Kuratoriumssitzung vom 10.05.2014 behandelt und beantwortet worden. Auf die Anfrage von Frau Marcella van der Grinten vom 13.11.2013 hatte ich Ihr mit Schreiben vom 21.1.2014 ein Angebot zu einem Gespräch gemacht, das Frau van der Grinten mit Schreiben vom 31.1.2014 abgelehnt hat. Die Inhalte der Schreiben vom 30.05.2014, 24.06.2014 und 28.08.2014 waren so formuliert, dass unter Berücksichtigung früherer Antwortschreiben bzw. Behandlung in der Kuratoriumssitzung vom 10.5.2014 keine neue Beantwortung notwendig erschien. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7332 4 2. Welche sinnvollen oder nachvollziehbaren Ziele verfolgen die jeweils dort zuständigen Entscheidungsträger des Landes mit ihrer Vorgehensweise und der damit verbundenen Eskalation in der Landesstiftung? Aufgabe der Stiftungsaufsicht des Landes ist es, im Rahmen des Stiftungsgesetzes auf die Arbeitsfähigkeit von Stiftungen zu achten. Die von der Stiftungsaufsicht ergriffenen Maßnahmen , wie die Anordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 21.08.2014, dienten allein dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes der Stiftung Museum Schloss Moyland als satzungsmäßiges Organ wiederherzustellen. Die Landesregierung ist bestrebt, die Funktionsfähigkeit und Attraktivität von Stiftung Museum Schloss Moyland mit der Beuys-Sammlung zu steigern. Hierzu wurden z. B. die jährlich zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2,9 Mio. Euro gewährt und u.a. eine Arbeitsgruppe initiiert, an der sich auch die Stifterfamilien von Steengracht und van der Grinten beteiligen . Ziel der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung einer Zukunftsperspektive für die Stiftung. 5. Wird der vom Land beauftragte vorgeblich neutrale Essener Rechtsanwalt als sog. Sachwalter unabhängig von dieser konkreten Aufgabe zugleich auch anderweitig im Zusammenhang mit dieser streitigen Stiftungsangelegenheit vom Land allgemein sowie konkret als Prozessbevollmächtigter vergütet? (bitte unter Berücksichtigung sämtlicher denkbarer Honorierungen wie dem Klageverfahren vorgelagerter Rechtsberatung etc. beantworten, Geldbeträge sind unwichtig, allein der Umstand der Geschäftsbeziehung ist von Interesse) Nein.