LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7336 18.11.2014 Datum des Originals: 17.11.2014/Ausgegeben: 21.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2770 vom 8. Oktober 2014 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/6996 Kostenabrechnung privater Telefonate bei der Finanzverwaltung Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2770 mit Schreiben vom 17. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Private Telefonabrufe von dienstlichen Telekommunikationsanlagen werden von Bediensteten der Finanzverwaltung privat beglichen. Diese Anrufe werden nach Eingabe eines Zahlencodes eigens erfasst und abgerechnet. Offensichtlich hat die Landeskasse auf den Einzug dieser Gebühren per Lastenschrifteinzug umgestellt. Die Bediensteten wurden in einem maschinell erstellten, mit 60 Cent frankierten Brief eigens per Post darüber informiert. Vor dem Hintergrund, dass die Staatskanzlei nur noch in der Lage ist, an Gäste Leitungswasser auszuschenken, scheint es erstaunlich, dass dieser kostenaufwändige Weg gewählt wurde. Schließlich wäre auch eine Information per Mail möglich gewesen. Vorbemerkung der Landesregierung In den Dienststellen des Landes Nordrhein-Westfalen werden aktuell zwei Zahlverfahren eingesetzt, über die Lastschrifteinzüge für Telefonabrechnungen abgewickelt werden. Bis vor wenigen Jahren nutzten die Dienststellen des Landes das seit den achtziger Jahren betriebene kamerale HKR-Verfahren (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen) als Zahlverfahren . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7336 2 Seit 2010 werden der Reihe nach die einzelnen Dienststellen des Landes im Rahmen des Programms EPOS.NRW auf das doppische Zahlverfahren der Firma SAP umgestellt. In der Steuerverwaltung und somit in den Finanzämtern wurde das HKR-Verfahren im Laufe des Jahres 2011 durch EPOS.NRW abgelöst. Für beide Verfahren gilt, dass sich die im Zahlverfahren erstellten Ankündigungsschreiben überholt haben. Sie waren nur noch für eine Übergangszeit bis zum vollständigen Abschluss der SEPA-Umstellungsarbeiten vorgesehen und werden ab Ende Oktober 2014 nicht mehr erstellt. Im HKR-Verfahren wurden Ankündigungen, von ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen, per portofreier Hauspost versendet. 1. Wie viele frankierte Briefe hat die Landeskasse an Bedienstete versandt, um über den zukünftig erfolgenden Einzug per Lastschrift zu informieren? Für die Finanzverwaltung gilt, dass die Zahl der Ankündigungen an Bedienstete der Finanzverwaltung nicht ermittelt werden kann, weil im hier eingesetzten Zahlverfahren EPOS.NRW bei der Speicherung der Zahlungspflichtigen keine Unterscheidung zwischen Mitarbeitern der Finanzverwaltung und externen Geschäftspartnern (z. B. Reinigungsfirmen) vorgenommen werden kann. 2. An welche weiteren Bediensteten des Landes ist in diesem Zusammenhang eine Information über den Abrechnungsmodus ergangen? Jeder Bedienstete, der der Dienststelle ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat und bei dem ein offener Betrag zum Einzug ansteht, kann eine solche Mitteilung erhalten haben. 3. Welche Kosten sind dadurch entstanden? Da eine Unterscheidung zwischen Ankündigungen an die Bediensteten der Finanzverwaltung und an externe Geschäftspartner nicht möglich ist (siehe Antwort 1), ist eine konkrete Kostenermittlung im Rahmen der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist nicht möglich. 4. Warum wurde kein kostengünstigeres Verfahren, z.B. die Information per Mail gewählt? Die Schaffung einer Schnittstelle zwischen EPOS.NRW und dem Mailsystem oder die Anpassung von SAP für eine Aussteuerung der Schreiben in die Hauspost wäre mit erheblichem Aufwand verbunden gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Ankündigungsschreiben nur noch übergangsweise vom Zahlverfahren erstellt werden sollen, war dieser Aufwand nicht mehr gerechtfertigt. Es handelte sich bei den Ankündigungsschreiben um eine zusätzliche Leistung, die sich mit der Aufnahme der Information über die Zahlungsmodalität in der Rechnung oder in einem vergleichbaren Dokument (z.B. Mietvertrag) erübrigt hat und daher abgeschafft wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7336 3 5. Wie hoch sind die Gesamtkosten aller als privat abgerechneten Telefonate in der Landesverwaltung im Jahr 2013? Die Einnahmen aus der Abrechnung von privaten Telefongebühren werden in jedem Ressort auf anderen Haushaltsstellen verbucht. Eine landesweite Auswertung in den einzelnen Dienststellen, die sich spezifisch auf private Telefonanrufe bezieht, kann im Rahmen der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist nicht zur Verfügung gestellt werden.