LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7348 19.11.2014 Datum des Originals: 09.11.2014/Ausgegeben: 24.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2787 vom 13. Oktober 2014 der Abgeordneten Dietmar Brockes und Ralf Witzel FDP Drucksache 16/7031 Nur Leitungswasser für die Gäste der Staatskanzlei, aber Stunk unplugged auf ihrer Rosinentour – Was kosten den nordrhein-westfälischen Steuerzahler die Highlights aus dreißig Jahren Stunksitzung jetzt in Brüssel? Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 2787 mit Schreiben vom 9. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unmittelbar nach der Urteilsverkündung des Verfassungsgerichtshofes am 1. Juli 2014, der die konkrete Besoldungsanpassung der rot/grünen Landesregierung als nicht mehr verfassungskonform verworfen hat, hat der nordrhein-westfälische Finanzminister nach § 41 der Landeshaushaltsordnung eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. In Folge der Haushaltssperre wurden an zahlreichen Stellen Einsparungen vollzogen, bis hin zu symbolischem Aktionismus wie dem Ausschenken von Leitungswasser an Gäste der Staatskanzlei, um die Kosten von wenigen hundert Euro für Erfrischungsgetränke, Kaffee und Tee einzusparen. Auch für das Repräsentationsbedürfnis der Landesregierung hatte die Haushaltssperre Auswirkungen . So hat die Landesregierung umfassend dargelegt, welche Repräsentationsveranstaltungen die Landesregierung zu welchen Rahmenbedingungen ausgerichtet hat und auch, welche bereits geplanten Repräsentationsveranstaltungen des Landes auf einen späteren Termin verschoben oder in diesem Jahr gar nicht mehr stattfinden werden (vgl. hierzu auch LT-DS 16/6697). Leider ist jedoch nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien entschieden wurde, welche Veranstaltungen dennoch unverändert von der Landesregierung ausgerichtet oder finanziell unterstützt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7348 2 Insofern verwundert es, dass in Zeiten einer katastrophalen Haushaltslage Deutschlands größtes Kabarett-Ensemble STUNK mit Unterstützung der Landesvertretung NordrheinWestfalen bei der Europäischen Union am 30. September 2014 in Brüssel auftritt und sogar unter Verwendung des nordrhein-westfälischen Landeswappens für die Veranstaltung wirbt. Für 25,00 Euro sind Karten für den Kabarettabend „Stunk unplugged“ zu bekommen. Zum Vergleich: Möchte man Karten für zwei Kabarettabende „Stunk unplugged“, die im September 2014 in Köln stattfinden, erwerben, ist dies über die Internetseite www.ticketonline.de ab 30,00 Euro möglich. Bereits am 30. September 2013 wurde seitens der Landesregierung zu einer „Stunksitzung unplugged“ in die Landesvertretung Nordrhein-Westfalens nach Berlin eingeladen. Diese damalige Veranstaltung, an der 450 Gäste teilgenommen haben, schlug mit immerhin 38.637,31 Euro im Landeshaushalt zu Buche. Fraglich ist, in gegebenenfalls welchem Umfang das besagte Veranstaltungsformat 2013 mit Mitteln des Landes direkt oder indirekt gefördert worden ist und warum für diesen Fall eine denkbare Zuwendung öffentlicher Mittel nicht in dem Katalog der mit Landesmitteln 2014 trotz Haushaltssperre noch durchgeführten Veranstaltungen gemäß Übersicht von LT-DS 16/6697 aufgelistet ist. Die Werbung für dieses Event erhält nur nachfolgenden Hinweis: „Mit Unterstützung der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union“. Worin genau dieser Unterstützungsbeitrag liegen soll, bleibt für Externe intransparent. Vor diesem Hintergrund ist es für das Landesparlament von Interesse, für den hier konkret vorliegenden Fall „Stunk unplugged“ nachvollziehen zu können, auf welcher Grundlage die Landesregierung die Durchführung dieser Veranstaltung trotz Haushaltssperre vorgesehen hat. 1. In welchem genauen Umfang ist die besagte Veranstaltung „Stunk unplugged“ direkt bzw. indirekt jeweils mit Finanzmitteln bzw. durch andere Unterstützungsleistungen (wie Personalgestellung, Ticketvermarktung etc.) des Landes gefördert worden? Nach Abzug von Einnahmen aus Kartenverkäufen ist die Veranstaltung mit einem Betrag von 14.297,89 Euro unterstützt worden. Die Veranstaltung wurde zudem im Rahmen des üblichen Veranstaltungsmanagements von einer Mitarbeiterin der Landesvertretung logistisch begleitet. 2. In welcher Weise ist der Unterstützungsbeitrag des Landes für das Zustande- kommen der Veranstaltung konstitutiv gewesen? (Antwort bitte ebenfalls unter Angabe der zahlenden Besucher) Ohne Unterstützung der Landesregierung hätte die Veranstaltung, an der 250 zahlende Gäste teilgenommen haben, nicht stattgefunden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7348 3 3. Welche konkrete Gegenleistung bzw. Gegenwert hat das Land für seine Unterstützung erhalten? Die Präsentation der wirtschaftlichen und kulturellen Leistungsfähigkeit des Landes NRW durch Veranstaltungen gehört zu den originären Aufgaben der Landesvertretung; eine Gegenleistung ist nicht erforderlich. 4. Nach welchen Kriterien ist, bitte unter Angabe der Entscheidungsinstanz, verfügt worden, diese besagte Veranstaltung trotz Haushaltssperre zu unterstützen? Haushaltsrechtliche Grundlage ist das Rundschreiben des Finanzministers NRW vom 01.07.2014 (Nr. 1.) in Verbindung mit § 41 LHO NRW, da die zugrunde liegenden Verträge bereits vor Erlass der Haushaltssperre geschlossen worden sind. 5. Falls eine direkte oder indirekte finanzielle Bezuschussung vorliegt: Aus genau welchen Gründen wird dieses geförderte Event, das im September 2014 stattgefunden hat, nicht in der Vorhabenübersicht von LT-DS 16/6697 aufgeführt, die in demselben Monat aktuell kurz zuvor erschienen ist? Die Veranstaltung war vom Fragenkatalog der Kleinen Anfrage 2481, die lediglich nach den in der Vergangenheit ausgerichteten sowie den wegen der HH-Sperre verschobenen bzw. abgesagten Veranstaltungen fragte, nicht erfasst.