LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7349 20.11.2014 Datum des Originals: 19.11.2014/Ausgegeben: 25.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2817 vom 21. Oktober 2014 des Abgeordneten Rolf Seel CDU Drucksache 16/7086 Verantwortung des Finanzstaatssekretärs am Nürburgring-Desaster Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2817 mit Schreiben vom 19. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 12. September 2014 hat der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz eine weitere gutachtliche Prüfung des „Zukunftskonzepts Nürburgring“ (veröffentlicht unter Landtagsdrucksache Rheinland-Pfalz 16/3960) vorgelegt. Darin wird immer wieder die gewichtige Rolle des heutigen nordrhein-westfälischen Finanzstaatssekretärs und Verwaltungsratsvorsitzenden der Ersten Abwicklungsanstalt thematisiert. Er trug im Zusammenhang mit dem Nürburgring als Staatssekretär im Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz, als Sachverständiger im Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH und als Aufsichtsratsvorsitzender der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Verantwortung bis Mitte 2010. Die Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz hat das aktuelle Gutachten zum Anlass genommen , ein Vorprüfungsverfahren einzuleiten, ob sich der Anfangsverdacht einer oder mehrerer Straftaten ergebe. Zudem hat die EU-Kommission am 1. Oktober bekannt gegeben, dass es sich bei den Zahlungen an die Nürburgring-Gesellschaften von rd. 456 Mio. EUR im Zeitraum 2002 bis 2012 um staatliche Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz handelt, die unvereinbar mit dem Binnenmarkt und daher rechtswidrig seien. Der bislang für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia machte deutlich, dass im Falle des Nürburgrings die Fördermaßnahmen „ganz klar gegen die Beihilfevorschriften“ verstoßen haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7349 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage knüpft offenbar an die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 18. September 2014 an. Aufgrund vermehrter Presseanfragen wird mitgeteilt, dass der Prüfungsbericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz zum „Zukunftskonzept Nürburgring“ infolge der Veröffentlichung durch den Landtag Rheinland-Pfalz der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorliegt. Ein offizielles Ermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet. Des Weiteren ist zu der vorliegenden Kleinen Anfrage anzumerken, dass die Landesregierung nur für solche Bereiche auskunftsverpflichtet ist, für die sie die Verantwortung trägt. Dementsprechend kann sie zu Vorgängen anderer Länder keine Auskünfte erteilen. Der Staatssekretär des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen wurde über die Kleine Anfrage in Kenntnis gesetzt. Er hat an der Beantwortung der Kleinen Anfrage aufgrund des persönlichen Bezuges nicht mitgewirkt. 1. Inwieweit sind der Ministerpräsidentin die wesentlichen Inhalte der gutachterli- chen Prüfung des „Zukunftskonzepts Nürburgring“ durch den Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz bekannt? 2. Inwieweit liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie der Staats- sekretär im Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner vorhergehenden Tätigkeit als Staatssekretär im Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz, als Sachverständiger im Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH und als Aufsichtsratsvorsitzender der Investitions- und Strukturbank RheinlandPfalz (ISB) in die Vorgänge zum „Zukunftskonzept Nürburgring“ involviert war? Die Ministerpräsidentin ist – wie auch die Landesregierung im Übrigen – nicht für Berichte der Rechnungshöfe anderer Bundesländer zuständig und auch nicht für deren Bewertung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Staatssekretär als Beamter per Gesetz der Verschwiegenheitspflicht unterliegt (vgl. § 37 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern). Demnach hat er über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Das gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendigung des Beamtenverhältnisses. 3. Befürchtet die Landesregierung vor dem Hintergrund des staatsanwaltschaftli- chen Vorprüfungsverfahrens Auswirkungen auf die aktuelle Tätigkeit des Finanzstaatssekretärs in Nordrhein-Westfalen? Nein. 4. Befürchtet die Landesregierung durch die deutlichen Äußerungen des bislang für Wettbewerbspolitik zuständigen Vizepräsidenten der Kommission, Joaquín Almunia, Auswirkungen auf die Zusammenarbeit des Finanzstaatssekretärs in Nordrhein-Westfalen mit der EU-Kommission? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7349 3 5. Inwieweit gibt es in Nordrhein-Westfalen Schutzmechanismen, um ähnliche Vorgänge , wie sie im Gutachten des LRH beschrieben sind, durch das Zusammenwirken mehrerer Beteiligter der Landesregierung zu verhindern? Die Landesregierung kann die Frage nicht beantworten, da ihr zu dem im Gutachten aufgeführten Sachverhalt keine Erkenntnisse vorliegen. Das Gutachten des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der Landesregierung Rheinland -Pfalz.