LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 20.11.2014 Datum des Originals: 19.11.2014/Ausgegeben: 25.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 12 der Fraktion der FDP Drucksache 16/6609 Wirtschaftliche Schwäche Nordrhein-Westfalens überwinden – Mit Impulsen für Innovation, Investitionen und Qualifikation Wachstum , Beschäftigung und Wohlstand nachhaltig stärken Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Große Anfrage 12 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen stellt an sich selbst den Anspruch, Verantwortung für die Stärke und die Zukunftsfähigkeit des Landes zu übernehmen. In ihrer Koalitionsvereinbarung betonen die beiden die Regierung tragenden Parteien formal die Bedeutung einer starken Wirtschaft, nachhaltiger Staatsfinanzen und einer gesunden Infrastruktur. Sie sehen in Nordrhein-Westfalen einen leistungsfähigen Wirtschafts- und Innovationsstandort. Einschlägige wirtschaftswissenschaftliche Studien und aktuelle Konjunkturdaten zeigen jedoch auf, dass Nordrhein-Westfalen unter einem Wachstumsdefizit leidet. Die Wirtschaftskraft unseres Bundeslandes ist vergleichsweise schwach ausgeprägt. Seit der Wiedervereinigung hat sich die Wirtschaft im Land deutlich schlechter als in den übrigen westdeutschen Bundesländern entwickelt. Von 1991 bis 2012 betrug die jahresdurchschnittliche Wachstumsrate lediglich 0,9 Prozent - in Westdeutschland (ohne Berlin und Nordrhein-Westfalen) hingegen 1,3 Prozent. Werden dabei die einzelnen Jahre innerhalb dieses Zeitraums betrachtet , kann lediglich in den Jahren 2007 bis 2009 eine anhaltende Stärkephase konstatiert werden, in der das Wirtschaftswachstum Nordrhein-Westfalens über dem Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer (ohne Berlin und Nordrhein-Westfalen) lag. Seit 2010 hat sich die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen erneut unterdurchschnittlich entwickelt . Die Wachstumsschwäche des Landes hat sich verfestigt. Aktuelle Entwicklungen lassen keinen Aufholeffekt erwarten. Im Gegenteil: Das Ifo-Geschäftsklima für die gewerbliche Wirtschaft Nordrhein-Westfalens ist im Mai 2014 im dritten Monat in Folge gesunken, wie die monatliche Umfrage des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt. Zwar sank der Ifo-Index im Mai auch in Deutschland insgesamt, allerdings weniger stark als in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus war er im April bundesweit noch leicht gestiegen, in Nordrhein-Westfalen dagegen gesunken. Auch innerhalb einzelner Wirtschaftssektoren macht sich die Schwäche NordrheinWestfalens bemerkbar. Das zeigen zum Beispiel die Kennzahlen der für die Konjunktur besonders relevanten Bauwirtschaft. Das Bauhauptgewerbe liegt beim Auftragseingang mit +7,4 Prozent bundesweit deutlich über dem bevölkerungsreichsten Bundesland (+5,7 Prozent ). Auch die im ersten Quartal 2014 erreichten Umsätze liegen höher: +17,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bundesweit, lediglich +13,4 Prozent in NordrheinWestfalen . Als besonders schwerwiegend erweist sich dabei die Entwicklung des Wirtschaftsbaus . Während die Auftragseingänge in diesem Bereich mit einem Plus von einem Prozent in Nordrhein-Westfalen nahezu auf dem Niveau des Vorjahres stagnieren, konnte der Wirtschaftsbau bundesweit um mehr als zehn Prozent zulegen. Die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen investieren also deutlich weniger als in anderen Bundesländern, was ein klares Signal für geringes Vertrauen in die Wirtschaftspolitik der Landesregierung ist. Dieses Wachstumsdefizit hat konkrete Auswirkungen auf das Leben der Menschen: Der Wohlstand fällt geringer aus. Es gibt weniger Arbeitsplätze. Nordrhein-Westfalen hat nach Bremen die höchste Arbeitslosenquote in den alten Bundesländern. Die verfügbaren Einkommen der Menschen sind niedriger und die Steuerkraft des Landes ist schwächer. Das bedeutet, dass dem Land finanzielle Mittel für dringend erforderliche Investitionen in Infrastruktur , Bildung und Innovationen fehlen. Deshalb muss die Landesregierung endlich eine Strategie entwickeln und neue Impulse für wirtschaftliches Wachstum setzen. In der Praxis aber überzieht die Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen Wirtschaft und Wissenschaft mit neuer Regulierung wie dem Klimaschutzplan , einem industriefeindlichen Landesentwicklungsplan und einer Entmündigung der Hochschulen. Rot-Grün kommt mit dem Schuldenabbau nicht wie erforderlich voran und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 3 setzt falsche Prioritäten: Radwege statt Fernstraßen, Überförderung von Ökostrom statt Erhalt der Industrie, Umwälzung der Schullandschaft statt Qualität im Unterricht. Die Landesregierung muss daher dringend eine Kurskorrektur vornehmen. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist es, endlich tragfähige Konzepte für eine neue Wachstumsdynamik und eine damit einhergehende Verbesserung der Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der unterdurchschnittlichen Einkommen der Menschen, der hohen Arbeitslosigkeit, der zu geringen Wirtschaftsleistung pro Kopf und der niedrigeren Steuerkraft je Einwohner wird eine Strategie zur Entfesselung der Wirtschaft, zum Abbau von bürokratischen Hürden und staatlichen Verkrustungen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit benötigt. Vielfältige Anknüpfungspunkte für entsprechende Maßnahmen existieren bereits. Diverse Analysen sowohl der tiefergehenden Ursachen des nordrhein-westfälischen Wachstumsdefizits als auch verschiedener Handlungsoptionen und Strategieansätze liegen vor. Zu nennen sind beispielsweise das von der FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen beauftragte Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) "Marktwirtschaftliche Reformen in Nordrhein-Westfalen - Handlungsfelder für Fortschritt und Wachstum" oder die McKinseyStudie "NRW 2020. Unser Land - unsere Zukunft". Einigkeit besteht bei den vorliegenden Studien darin, dass die Wirtschaftsschwäche Nordrhein -Westfalens nicht an der Wirtschaftsstruktur des Landes liegt. Vielmehr werden eine Investitionsschwäche, eine Innovationsschwäche sowie eine unterdurchschnittliche Arbeitsplatzproduktivität innerhalb sämtlicher Wirtschaftssektoren konstatiert. Für ein zielgerichtetes Gegensteuern benötigt Nordrhein-Westfalen demnach unter anderem eine Investitionsoffensive. Das Wirtschaftsförderinstrumentarium muss besser auf Wachstumsprojekte ausgerichtet werden. Fördermaßnahmen müssen außerdem professionell geplant und umgesetzt werden, so dass zur Verfügung gestellte Mittel nicht mehr verfallen, weil es der Landesregierung an entsprechender Kompetenz mangelt. Es wird ein konsequenter Bau von Straßen anstelle eines ideologischen Baus von Radwegen benötigt. Und das Land muss sich als Anbieter von Versorgungssicherheit insbesondere durch fossile Kraftwerkskapazitäten etablieren. Zur Beseitigung der Technologieschwäche muss eine Innovationsoffensive gestartet werden. Dafür müssen europäische Fördermittel stärker auf Innovationsprojekte und auf kleine und mittelständische Unternehmen konzentriert werden. Hochschulen und Betriebe sollten besser vernetzt und den Hochschulen Freiraum für Forschung und Lehre garantiert sowie mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsproduktivität muss darüber hinaus durch eine Beschäftigungsoffensive erhöht werden. In Nordrhein-Westfalen gehen weniger Frauen und ältere Menschen einer Erwerbstätigkeit nach als in anderen Ländern, die Lebensarbeitszeit der Menschen ist insgesamt kürzer. Das Land muss deshalb mehr Tempo machen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beispielsweise durch den Ausbau der Ganztagsangebote an allen Schulformen. Die Qualität der Bildung in Kitas, Schulen und Hochschulen muss gestärkt werden, vor allem bei der Sprachförderung und den sogenannten "MINT"-Fächern. Nicht zuletzt benötigt Nordrhein-Westfalen dringend ein Umsteuern in Richtung einer soliden und zukunftsfesten Haushaltspolitik, die den immensen Schuldenberg sukzessive abträgt, anstatt ihn jedes Jahr weiter zu erhöhen. Erst wenn das Land sich endlich aus der Abhängigkeit von den Kapitalmärkten befreit, werden Freiräume für Zukunftsinvestitionen, Leistungsanreize und Wachstumsperspektiven geschaffen. Darüber hinaus ermöglicht eine soli- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 4 de Haushaltspolitik eine langfristig wachstumsfreundliche und faire Steuerpolitik, die Menschen und Unternehmen ermutigt, am Standort langfristig zu investieren. Nordrhein-Westfalen braucht eine solide und verantwortungsvolle Haushaltspolitik, um attraktive Rahmenbedingungen für Wachstum und Wohlstand sowie Generationengerechtigkeit in der Finanzpolitik herzustellen. Um perspektivisch wieder Gestaltungsspielräume zu schaffen, ist die Rückführung der Schuldenlast des Landes die vordringlichste politische Aufgabe . Eine Politik, die weiterhin Verschuldung zulässt, ist unsozial, weil die immer weiter steigende Zinslast die für das Land verfügbaren Mittel reduziert. Sie geht zulasten notwendiger Zukunftsinvestitionen. Eine solche Politik ist auch nicht nachhaltig, da zukünftigen Generationen hohe Zins- und Tilgungslasten aufgebürdet werden. Die Landesregierung beschreitet mit ihren Haushaltsgesetzen aber regelmäßig genau diesen unseriösen Weg einer Politik auf Pump und verstößt damit gegen die Generationengerechtigkeit . Dabei sind die Bedingungen für eine Konsolidierung des Landeshaushalts bei den aktuellen Rekordsteuereinnahmen denkbar gut. Ab 2020 müssen nach Vorgabe des Grundgesetzes alle Bundesländer - und damit auch Nordrhein-Westfalen - ohne neue Schulden auskommen. Der Weg dorthin muss zeitnah eingeschlagen werden, damit eine sozialverträgliche Konsolidierung erfolgreich sein kann. Wird die Konsolidierung weiter verschleppt, müssen die Einschnitte in den späteren Jahren dann umso kräftiger erfolgen. Die hier angesprochenen vorliegenden Ursachenforschungen müssen eingehend analysiert werden. Wachstumsstrategien und Handlungsoptionen sollten auf ihre Umsetzbarkeit überprüft und schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Diese Aufgabe wird von der Landesregierung nicht konsequent wahrgenommen. Sie steht aber in der Verantwortung, durch entsprechende Impulse eine positive Entwicklung des Landes zu bewirken, Wirtschaftswachstum , Beschäftigung und Wohlstand nachhaltig zu stärken. Analog zu den konkreten Vorschlägen etwa des IW Köln bietet sich eine Gliederung dieser Analyse in folgende Fragekomplexe an: I. Wirtschaftliche Situation Nordrhein-Westfalens II. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und Wirtschaftsförderung III. Haushaltspolitik IV. Bildung und Wissenschaft V. Verkehr und Infrastruktur VI. Energiepolitik Eine detaillierte Befassung mit diesen Fragekomplexen soll einen Beitrag dazu leisten, die Ursachen des nordrhein-westfälischen Wachstumsdefizits weiter offenzulegen und Strategien für Wachstumsimpulse und Wohlstand zu erarbeiten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 5 Vorbemerkung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen – ein bedeutender Wirtschaftsstandort von internationalem Gewicht. Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste und wirtschaftsstärkste Land der Bundesrepublik Deutschland. Mit rund 18 Millionen Einwohnern lebt ein Fünftel der Bevölkerung Deutschlands in Nordrhein-Westfalen; hier wohnen etwa so viele Menschen wie in den Niederlanden oder in Australien. Mit einer Wirtschaftsleistung von 600 Milliarden Euro im Jahr 2013 steht Nordrhein-Westfalen an der Spitze aller Bundesländer. Wäre NordrheinWestfalen ein eigenständiger Staat, läge dieser hinsichtlich seiner Wirtschaftsleistung an neunzehnter Stelle der Staaten der Welt, vor Saudi-Arabien, der Schweiz und Argentinien. Nordrhein-Westfalen zählt zu den Top-Standorten innerhalb der Europäischen Union: Die Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln und Detmold gehören zu dem ersten Fünftel der europäischen Regionen mit der höchsten Wirtschaftskraft pro Einwohner; die Regierungsbezirke Arnsberg und Münster fallen in die zweithöchste Kategorie. Die folgende Grafik veranschaulicht die Positionierung der Regionen Nordrhein-Westfalens in Europa. Regionales Bruttoinlandsprodukt (KKS je Einwohner in % des EU-28-Durchschnitts) nach NUTS-2-Regionen, 2011 Quelle. Eurostat, Hyperlink zur Karte: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/mapToolClosed.do?tab=map&init=1&plugin=1&language=de&pc ode=tgs00006&toolbox=types Als Ergebnis der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit ist die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2013 auf 8,9 Millionen gestiegen; das ist der höchste bisher erreichte Wert. Nordrhein-Westfalen bietet Standortvorteile in vielen Bereichen. Das gilt für die klassischen Standortfaktoren wie die Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur, für die Verfügbarkeit von motivierten Arbeitskräften sowie für ein hochwertiges Flächenangebot. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 6 Hinzu kommen die Faktoren, die für die wissensintensive Wirtschaft der Gegenwart wichtig sind und in Zukunft immer wichtiger werden: Mit seinen 72 Hochschulen, mehr als 50 außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie rund 100 an den Hochschulen angesiedelten Forschungsinstituten bietet Nordrhein-Westfalen eines der dichtesten Forschungsnetzwerke Europas. Derzeit studieren rund 700.000 junge Menschen in Nordrhein-Westfalen. Das sind ein Viertel aller Studentinnen und Studenten in Deutschland, ungefähr so viele wie in Bayern und Baden -Württemberg zusammen. Das lebendige Verflechtungsgefüge zwischen Dienstleistungsunternehmen und Industrie, zwischen Wirtschaft und Wissenschaft bildet die Basis der Wettbewerbsfähigkeit des Landes . Die räumliche Konzentration und inhaltliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Branchen ist Voraussetzung für den Erfolg auf den Zukunftsmärkten im In- und Ausland. Diese hohe Standortqualität ist ein zentraler Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Unternehmen: Nordrhein-Westfalen ist das exportstärkste Land der Bundesrepublik. Im Jahr 2013 exportierten NRW-Unternehmen Waren im Wert von rund 180 Milliarden Euro, das entspricht einem knappen Fünftel aller deutschen Exporte. Mit einem Bestand an Direktinvestitionen in Höhe von 160 Milliarden Euro und einem Anteil von knapp 30 Prozent ist Nordrhein-Westfalen der attraktivste Standort für ausländische Kapitalanleger in Deutschland. Knapp 14.000 ausländische Unternehmen beschäftigen in Nordrhein -Westfalen rund 750.000 Menschen; damit liegt rund jeder achte Arbeitsplatz in einem ausländischen Unternehmen. Für internationale, insbesondere auch für chinesische Investoren wird der Standort NRW immer attraktiver. 2013 führten Unternehmen aus China 68 Direktinvestitionen in Deutschland durch, davon gingen allein 40 Projekte nach NRW – mehr als in alle anderen Bundesländer zusammen. Damit ist Nordrhein-Westfalen bei chinesischen Investoren beliebter als z. B. Großbritannien (29 Projekte) oder Frankreich (14). Mit den Messen in Köln, Düsseldorf, Essen und Dortmund ist Nordrhein-Westfalen auch die Nr. 1 unter den Messestandorten der Welt. Zu den bedeutendsten Messen gehören drupa, MEDICA, K, photokina, gamescom und anuga. NRW ist ein starker, attraktiver Standort mit hervorragenden Perspektiven. Diese Stärken müssen allerdings gepflegt und Tag für Tag neu erarbeitet werden. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Die Landesregierung leistet mit ihrer Politik hier einen entscheidenden Beitrag. Der Leitgedanke der Landesregierung zur Gestaltung der Zukunft heißt „Vorausschauende Wirtschaftspolitik“. Sie fasst Investitionen, Innovationen und Fortschritt ins Auge. Unter dieser Prämisse arbeitet die Landesregierung an drei zentralen Schwerpunkten: „NRW – wir sind Industrie“, „NRW – Heimat der Familienbetriebe“ und „NRW – Raum für Kreative“. Vorausschauende Wirtschafts- und Strukturpolitik fördert einen stabilen Mittelstand, holt die Akteure der Wirtschaft ins Boot, hilft Unternehmen bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte , ermöglicht Innovationen für modernes Wirtschaften und unterstützt die Wirtschaft bei der Erschließung zukunftsfähiger Leitmärkte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 7 Konzentration auf Leitmärkte Nordrhein-Westfalen stellt sich den globalen Herausforderungen. Weltweit werden die Menschen älter, sie brauchen medizinische und gesundheitsfördernde Hilfen. Zudem gilt es zur Erreichung der nationalen und internationalen klimapolitischen Ziele und im Lichte einer zunehmenden Verknappung fossiler Energieträger eine sichere, umweltfreundliche und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten. Weltweit steigen deshalb die Bemühungen zum Klimaschutz sowie zur Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz. Die damit verbundene Nachfrage betrifft insbesondere die weltweit wachsenden Leitmärkte Maschinen- und Anlagenbau, neue Werkstoffe, Mobilität und Logistik, Informations- und Kommunikationswirtschaft, Energie- und Umweltwirtschaft, Medien- und Kreativwirtschaft, Gesundheit und Life-Science. Die Wirtschaftspolitik der Landesregierung konzentriert sich daher auf diese acht Leitmärkte. Im Mittelpunkt der Leitmärkte stehen die Industriebranchen, die Nordrhein-Westfalen groß und erfolgreich gemacht haben. Zu ihnen gehören der Maschinenbau, die Chemische Industrie , die Eisenschaffende Industrie, die Metallverarbeitende Industrie, die Elektrotechnik, der Fahrzeugbau und die Energiewirtschaft. Hinzu kommen wichtige Wirtschaftsbereiche aus dem Dienstleistungssektor wie die Informations- und Medienwirtschaft, die Logistik, die Kreativwirtschaft und die Gesundheitswirtschaft sowie die Umweltwirtschaft als Querschnittsbranche . In diesen Leitmärkten werden ab Oktober 2014 Förderwettbewerbe mit Mitteln der EU und des Landes durchgeführt. Die früheren Förderverfahren wurden hierfür grundlegend vereinfacht . Die Verfahren werden regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls nachgesteuert. Strategie der Wirtschaftsförderung im EFRE NRW Ein wichtiges Anliegen des Programms EFRE NRW 2014 bis 2020 ist es, mit innovations-, wirtschafts- und strukturpolitischen Maßnahmen Arbeitsplätze zu schaffen und nachhaltig zu sichern. Zielgruppen sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, F&EEinrichtungen , Hochschulen und Kommunen. Die Förderung von Investitionen fokussiert sich auf die konkreten regionalen, wirtschaftlichen , sozialen und ökologischen Herausforderungen in NRW. Daraus ergeben sich vier Prioritäten : Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU, Verringerung der CO2-Emissionen und die präventive Stadt- und Quartiersentwicklung. Die Fördermaßnahmen sind ergebnisorientiert und der Grad ihrer Zielerreichung wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren gemessen. Eine zentrale Rolle bei der Bewertung spielt die Innovationsstrategie des Landes. NRW ist ein guter Standort für Forschungsexzellenzen. Das schafft beste Chancen für die Forschungs- und Innovationsaktivitäten der Unternehmen. Der gezielte Ausbau der umsetzungsorientierten Innovations- und Forschungsinfrastrukturen und die Kooperation von Unternehmen untereinander und mit Wissenschaft und Forschung sind strategische Ansatzpunkte , um diese Chancen zu nutzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 8 Innovationen stärken Im Rahmen der Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Bereiche Forschung, Marktbetrachtung und Innovationstransfer integriert aufgegriffen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden konkret die Potentiale, Stärken und Schwächen in den Leitmärkten beleuchtet, um zielgenau entsprechende Chancen wahrzunehmen bzw. Hemmnisse abzubauen . Vier Grundsätze kennzeichnen die Innovationspolitik in Nordrhein-Westfalen: - Innovationen sollen den Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebensentwürfen dienen. - NRW braucht ein nachhaltiges Wachstum, das sich am Mehrwert für die Gesellschaft orientiert, das langfristig Lebensqualität, Generationengerechtigkeit Chancengleichheit und sozialen Zusammenhalt garantiert. - Innovationen sind nicht nur technologische Neuerungen, sondern gleichzeitig neue Verfahren und Lösungsstrategien für sämtliche gesellschaftliche Bereiche: von der Wirtschaft über das Arbeitsleben bis hin zum Umweltschutz. - Gefragt sind ein interdisziplinärer Ansatz und neue Modelle der Zusammenarbeit so- wie des Transfers zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das zentrale Feld des Wissenstransfers zwischen Hochschulen und Unternehmen wird in der „Transfer Offensive“ ebenfalls mit vielen interessanten Ansätzen und Maßnahmenentwürfen , etwa zur Unterstützung von Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft, hinterlegt . Gründungen erleichtern Nordrhein-Westfalen ist längst zu einem dynamischen Gründerland geworden. Das belegt u.a. die Entwicklung der Selbstständigenquote: Diese ist in zwei Jahrzehnten von 8,8 Prozent auf heute 10,3 Prozent gestiegen. Damit ist Nordrhein-Westfalen nicht mehr weit vom Bundesdurchschnitt entfernt, der bei 11 Prozent liegt. Die positive Entwicklung der Selbstständigenquote ist insbesondere auf Weichenstellungen der Landespolitik zurückzuführen: Die 79 STARTERCENTER NRW haben flächendeckend die Qualität der Gründungsberatung gehoben. Das ist wichtig, denn gut beratene Gründungen sind stabiler. Gründungen durch Frauen werden durch das Projekt Unternehmerinnenbrief NRW gezielt gefördert. Einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Gründungen leistet die NRW.BANK. Ihr Ziel ist es, dass in Nordrhein-Westfalen keine gute Idee an der Finanzierung scheitern darf. Beispielsweise werden Gründerinnen und Gründer mit dem Gründungskredit und dem Mikrodarlehen unterstützt. Bei fehlenden Sicherheiten springt die Bürgschaftsbank NordrheinWestfalen ein. Innovative, wissens- und technologieintensive Gründungen können auf Seed Fonds oder die Business Angels Initiative zurückgreifen. Seit langem bewährte Angebote sind die Meistergründungsprämie und das Beratungsprogramm Wirtschaft. Gründerinnen und Gründer bietet die Metropolregion an Rhein und Ruhr große Chancen. Kurze Entfernungen zu Geschäftspartnern, große Beschaffungs- und Absatzmärkte, eine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 9 engmaschige Infrastruktur sind Standortvorteile, die die Landesregierung künftig noch gezielter nutzen wird. Etwa indem kreative Ideen das nötige Kapital finden und indem der Strom von Wissen und Technologie aus den zahlreichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in neu gegründete Unternehmen intensiviert wird. Um Nordrhein-Westfalen als führenden Digitalstandort in Deutschland zu profilieren, hat der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk einen Beauftragten für die Digitale Wirtschaft ernannt. Bestens vernetzt wird er die Brücke zwischen Gründerinnen und Gründern, Wissenschaft, Kreditwirtschaft und Industrie schlagen und eine Strategie für die digitale Wirtschaft als Querschnittsbranche entwickeln. Die enge Zusammenarbeit zwischen der klassischen Industrie und innovativen Start-ups soll zum Wettbewerbsvorteil für die digitale Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen werden. Im Rahmen ihrer Innovationsstrategie NRW wird die Landesregierung Hightech-Gründungen und Ausgründungen aus Hochschulen gezielter unterstützen. Anspruch ist, die Zahl wissensund technologiebasierter Gründungen, die für Wachstum und Beschäftigung besonders wichtig sind, deutlich zu steigern. Qualifizierungspolitik, Fachkräftebedarf sichern Die gute wirtschaftliche Entwicklung und die Zunahme der Erwerbstätigkeit führen zusammen mit dem demografischen Wandel zu ersten Engpässen bei der Deckung des Fachkräftebedarfs . Zwar gibt es in Nordrhein-Westfalen noch keinen flächendeckenden Fachkräftemangel, aber in einzelnen Berufsfeldern und Regionen machen sich erste Engpässe bemerkbar. Betroffen sind vor allem Berufe aus dem technischen Bereich sowie einige Gesundheits- und Pflegeberufe . Die absehbare demografische Entwicklung lässt für die Zukunft eine Zunahme von Engpässen erwarten. Der Fachkräftemonitor der Industrie- und Handelskammern NordrheinWestfalens erwartet für das Jahr 2030 eine Vergrößerung der Lücke auf etwa 900.000 Arbeitskräfte . Unternehmen können vielfältige Maßnahmen ergreifen, um ihren Bedarf an Fachkräften zu decken. Dies ist eine Frage der Entlohnung, Arbeitsbedingungen und langfristigen Vorsorge. Flexibilität in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Diversity Management oder Weiterbildung gehören ebenso dazu wie die Einrichtung einer höheren Zahl von Ausbildungsplätzen oder eine systematische Personalplanung. Gerade im ländlichen Raum greifen Unternehmen oftmals zu unkonventionellen Maßnahmen wie Mobilitätshilfen für Auszubildende oder Hilfen zur Bildung von Wohneigentum vor Ort. Die Landesregierung hat die mit dem Fachkräftemangel verbundenen Gefahren für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes früh erkannt und Gegenmaßnahmen getroffen. Viele der den Unternehmen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten werden von mehreren Ressorts der Landesregierung direkt oder indirekt unterstützt. Im Zentrum steht dabei das 2011 aufgelegte Förderprogramm zur Fachkräftesicherung. Das Fachkräfteprogramm setzt bewusst auf regionale Lösungen und Partnerschaften von Arbeitgebern, Kammern, Arbeitsverwaltungen, Arbeitnehmervertretungen und Hochschulen zur Entwicklung gemeinschaftlicher regionaler Strategien zur Fachkräftesicherung. Die Regionen haben, ausgehend von den Bedarfen der Unternehmen in ihrer Region, Handlungspläne zur Fachkräftesicherung entwickelt und mit der Umsetzung von regionalen Aktionen begonnen . Die Landesregierung hat dieses Vorgehen gewählt, weil es keine „von oben“ ver- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 10 ordneten Patentlösungen für die Sicherung des Fachkräftebedarfs gibt. Die Regionen und Unternehmen wissen vielmehr selbst am besten, welchen Bedarf sie haben und welche Wege sie in neuen Projekten gehen können und wollen. Unterstützt wird dieses Engagement mit bis zu 50 Prozent Förderung der Projektkosten. 16 regionale Kompetenzzentren Frau und Beruf setzen sich dafür ein, die Frauenerwerbstätigkeit in Nordrhein-Westfalen zu steigern und die berufliche Chancengleichheit zu verbessern . Ein Zuwachs der Frauenerwerbstätigkeit und mehr berufliche Gleichstellung wirken sich positiv auf den sich abzeichnenden Fachkräftemangel aus. Deshalb wird die Landesregierung auch zukünftig entsprechende regionale Projekte fördern, die darauf ausgerichtet sind, kleine und mittelständische Unternehmen über frauenfördernde Maßnahmen zu informieren und so konkrete Wege zur Vermeidung des betrieblichen Fachkräftemangels aufzuzeigen . Bildung von Anfang an Bildung ist und bleibt der Schlüssel für Chancengerechtigkeit und Teilhabe, für Innovation und Wachstum. Bildung beginnt mit der Geburt und deshalb ist und bleibt die Familie der zentrale Lern- und Bildungsort für Kinder. Die ersten Institutionen, die die frühkindliche Bildung in der Familie ergänzen, sind Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Der Elementarbereich ist damit - neben der Familie - das Fundament einer erfolgreichen Bildungsbiografie . In keiner späteren Lebensphase haben Investitionen einen Ertrag wie in der frühkindlichen Bildung und deshalb hat die Landesregierung ihr Engagement in diesem Bereich massiv verstärkt und ausgebaut. Und dieses Engagement zeigt Erfolge. Bedarfsgerechter Ausbau des Betreuungsangebots In Nordrhein-Westfalen steht im laufenden Kindergartenjahr mit rd. 567.000 Plätzen in über 9.400 Kindertageseinrichtungen sowie rd. 46.000 Plätzen in Kindertagespflege ein gutes Betreuungsangebot für Kinder zur Verfügung. Ein Meilenstein in der Entwicklung war dabei sicherlich die erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs der ein- und zweijährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz zum Kindergartenjahr 2013/2014. Maßgeblich hierzu beigetragen haben neben den enormen Kraftanstrengungen aller Beteiligten auch die seit 2010 zur Verfügung gestellten erheblichen zusätzlichen Landesmittel in Höhe von allein 440 Mio. Euro für den investiven Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Hinzukommen seit dem Kindergartenjahr 2011/2012 bis einschließlich Kindergartenjahr 2014/2015 Mittel für den Belastungsausgleich in Höhe von rund 640 Mio. Euro. Die Landesregierung erweist sich damit durch gezielte Unterstützung als verlässlicher Partner der 186 Jugendamtskommunen in NordrheinWestfalen . Zum Kindergartenjahr 2014/2015 stehen insgesamt rd. 156.000 Plätze für unterdreijährige und rd. 457.000 für überdreijährige Kinder zur Verfügung. Das zeigt, dass sich Bedarfe von Eltern – gerade auch vor dem Hintergrund der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf – dynamisch weiterentwickeln. Nordrhein-Westfalen ist bei dieser Entwicklung gut aufgestellt. Qualitativer Ausbau der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen Neben dem quantitativen Ausbau hat die Landesregierung mit der Revision des Kinderbildungsgesetzes von Anfang an auch den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung in den Blick genommen. Die Verbesserung des Personalschlüssels in den Kindertageseinrichtungen , die Stärkung des Bildungsauftrags und eine stärkenorientierte alltagsintegrierten Neuausrichtung der sprachlichen Bildung sowie die verbesserte Unterstützung der in den Kindertageseinrichtungen tätigen Fachkräfte sind nur einige Aspekte. Mit der zum Kindergar- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 11 tenjahr 2011/2012 eingeführten Elternbeitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr werden in Nordrhein-Westfalen zudem gezielt junge Familien mit kleinen Kindern von Kosten finanziell entlastet. Eine der großen Herausforderungen bleibt die Tatsache, dass immer noch die soziale Herkunft über Bildungschancen von Kindern entscheidet. Die Landesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Ungleiches nicht länger gleich zu behandeln und stellt seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 für Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (plusKITAS) zusätzliche Mittel in Höhe von 45 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Zudem fließen jährlich 25 Mio. Euro für zusätzliche Sprachförderung gezielt an die Einrichtungen, in denen viele Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf betreut werden. Damit leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und damit für mehr Chancengerechtigkeit für Kinder in Nordrhein-Westfalen. Bildung ist Zukunft Bildung ist Zukunft – denn die Zukunft gestalten werden die, die jetzt noch Kinder sind. Deshalb muss jede Schülerin und jeder Schüler in Nordrhein-Westfalen die Chance haben, sich den eigenen Potenzialen entsprechend entwickeln zu können. Dazu braucht NordrheinWestfalen ein sozial gerechtes und leistungsförderndes Bildungssystem, das Talente nutzt und stärkt, Verschiedenartigkeit schätzt und kein Kind zurücklässt. Nur dann wird unsere Gesellschaft als Ganzes zukunftsfähig sein. Die Zukunft Nordrhein-Westfalens ist konfrontiert mit vielfältigen Herausforderungen: - dem demographischen Wandel, - dem akuten Fachkräftemangel und der Sicherung unserer nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit, - der Inklusion und dem Umgang mit einer heterogenen Schülerschaft, - der steigenden sozialen Disparität in unserer Gesellschaft, - dem veränderten Schulwahlverhalten der Eltern. Die wohl größten Aufgaben in der Zukunft werden die Gestaltung des demographischen Wandels und die Verminderung der sozialen Disparität sein. Noch am 19.2.2014 titelte das Handelsblatt: „Die neue Klassengesellschaft – Die Wirtschaft braucht mehr Fachkräfte – das scheitert an der sozialen Selektion im Schulsystem“. Dabei zeigt sich, dass immer mehr Eltern die Gestaltung der Schullaufbahn ihrer Kinder und den möglichen Bildungsabschluss so lange wie möglich offen halten wollen. Mit dem in der 15. Legislaturperiode von CDU, SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN geschlossenen Schulkonsens wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass die Schulträger entscheiden können, welches Schulangebot vor Ort gemacht und welches Schulangebot von den Eltern gewünscht wird. In den letzten drei Jahren sind 109 neue Sekundarschulen, 83 neue Gesamtschulen , 10 Gemeinschaftsschulen und fünf PRIMUS-Schulen entstanden. Diese Orte des längeren gemeinsamen Lernens sind eine starke Antwort auf die oben beschriebenen Herausforderungen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 12 Nordrhein-Westfalen braucht mehr Fachkräfte und mehr gut ausgebildete Akademikerinnen und Akademiker. Die Landesregierung unterstützt daher aus gutem Grund Initiativen wie „Zukunft durch Innovation.NRW“ (zdi) oder die Junior-Ingenieur-Akademien. Angesichts des aktuellen Fachkräftemangels kann es sich Nordrhein-Westfalen nicht leisten, auf die Potenziale seiner Kinder und Jugendlichen zu verzichten. Darum ist das aus dem Grundsatz „Kein Abschluss ohne Anschluss“ entwickelte Landesprogramm auch eine gute und wichtige Antwort der Landesregierung auf die aktuellen Herausforderungen. Gesellschaftliche Teilhabe für alle jungen Menschen zu ermöglichen und zugleich den Fach- und Führungskräftenachwuchs zu sichern, ist eine zentrale Aufgabenstellung. Eine weitere Herausforderung für die Schulen ist die Inklusion. Inklusion bedeutet letztendlich , Kinder und Jugendliche so anzunehmen, wie sie sind. Entscheidend dabei ist: Individuen sind gleichwertig, aber nicht gleichartig! Es geht in den Schulen vor Ort nicht um die Individualisierung von Leistungsansprüchen, sondern um die Individualisierung von Förderarrangements ! Dafür braucht Nordrhein-Westfalen Fachleute mit sonderpädagogischer Expertise . Deshalb hat die Landesregierung 2.300 neue Studienplätze für Sonderpädagogen in Bielefeld, Köln, Paderborn, Siegen und Wuppertal geschaffen. Die Landesregierung begleitet den Inklusionsprozess durch zusätzliche Investitionen, die zusätzliche Lehrerstellen für das gemeinsame Lernen ebenso umfassen wie Fortbildungsmaßnahmen für Kollegien und Unterstützung für die Schulträger bei der Einrichtung gemeinsamen Lernens. Insgesamt stellt sie dafür über einen mehrjährigen Zeitraum mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung. Kein Abschluss ohne Anschluss: Übergang Schule-Beruf in NRW Die NRW-Landesregierung setzt sich engagiert dafür ein, die Berufs- und Studienorientierung sowie den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf / Studium nachhaltig zu verbessern. Das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist ein wichtiges Element der präventiven Jugend-, Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in NordrheinWestfalen . Die Schülerinnen und Schüler werden frühzeitig bei der Berufs- und Studienorientierung , der Berufswahl und beim Eintritt in eine Ausbildung unterstützt. „Kein Abschluss ohne Anschluss“ – nach diesem Motto führt Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland ein neues, landesweit verbindliches Übergangssystem ein. Das Ziel: Für jeden ausbildungsfähigen jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und durch ein effektives, kommunal koordiniertes Gesamtsystem unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Das schafft klare Wege für eine gute berufliche Zukunft und sichert die Fachkräfte von morgen. Bei der Umsetzung, gefördert auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), sind alle wichtigen Akteure, insbesondere die Partner im Ausbildungskonsens, beteiligt. Bei der Umsetzung des neuen Übergangssystems haben die 53 Kommunen und Kreise eine wichtige Rolle und bündeln über die Kommunalen Koordinierungsstellen, gefördert aus Landes - und ESF-Mitteln, die Aktivitäten vor Ort. Akteure und Partner im Übergangsprozess sind neben den Kommunen die Bundesagentur für Arbeit mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern , Schulen/ Berufskollegs, Jugendhilfe, Bildungsträger, Wirtschaftsorganisationen, Kammern und Gewerkschaften. Ab Klasse 8 erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine verbindliche, systematische Berufsund Studienorientierung. Neben der Ermittlung und Förderung von Potenzialen und berufsrelevanten Kompetenzen gehören dazu vor allem mehrere Praxisphasen in Betrieben, um verschiedene Berufsfelder zu erkunden und eine reflektierte und kompetente Berufswahl zu LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 13 ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler können Anforderungen der Wirtschaft in konkreten Berufsfeldern kennen lernen und sich darin erproben; die Betriebe können Jugendliche frühzeitig ansprechen und so Fachkräftepotenziale der Zukunft erschließen. Bis zum Ende der Schulzeit erarbeiten die Schülerinnen und Schüler eine individuelle Anschlussperspektive und dokumentieren diese in einer Anschlussvereinbarung. Im Schuljahr 2014/2015 nehmen rund 111.000 Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen und weitere rd. 108.000 in den Klassen 9 und 10 an „Kein Abschluss ohne Anschluss“ teil. Außenwirtschaftspolitik Außenwirtschaft und Standortmarketing spielen für NRW als exportstärkstes Bundesland eine herausragende Rolle. Von der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes – im Jahr 2013 rund 600 Milliarden Euro – wird fast ein Drittel exportiert, bei steigender Tendenz. Noch vor 10 Jahren lag der Exportanteil bei 25 Prozent des BIP. Der Außenhandel wird zunehmend zum Treiber für Wachstum und Beschäftigung. Die starke Stellung Nordrhein-Westfalens als Exportland basiert auf dem guten Mix an großen , mittelständischen und kleinen Unternehmen sowie dem ausgewogenen Verhältnis von Industrie und Dienstleistung. In den Clustern und Leitmärkten sind die Zukunftsthemen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft gebündelt. Besonders gut aufgestellt ist der Maschinenbau. Die Vision der intelligenten Fabrik und der automatisierten Produktion, Stichwort Industrie 4.0, bieten Perspektiven dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt. Als industrielles Kernland in Deutschland hat NRW in den vergangenen Jahren einen umfassenden Strukturwandel hin zu einem vielfältigen Hightech-Standort vollzogen. Weitere Entwicklungspotentiale erschließen sich bei Anlagenbau, Umwelt- und Energieeffizienztechnologien aus NRW, die weltweit nachgefragt werden. Gleiches gilt für Architektur und Infrastrukturplanung. Das Spektrum wird dabei vielfältiger, zunehmend werden auch Dienstleistungen wie Beratung, Wartung oder Logistik integriert. Der Besuch des chinesischen Staatspräsidenten im März 2014 hat gezeigt, dass die Erfahrungen Nordrhein-Westfalens bei der Umgestaltung der Industriegesellschaft weltweit Beachtung findet. Dies öffnet Türen für Unternehmen, die in China und anderen boomenden Ländern bei der Bewältigung von Problemen in den Bereichen Umweltschutz, Energieversorgung , Stadtentwicklung und Demografie mitwirken wollen. Interessante Potenziale finden sich aber auch direkt vor unserer Haustür. Die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich sind vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen bevorzugte Partner in Branchen wie Bauen, Energie- und Umwelttechnik oder auch Gesundheitswesen. Die Aufgaben der Außenwirtschaftsförderung des Landes wurden neu geordnet und die Zusammenarbeit mit den Partnern teilweise umstrukturiert: Das Netzwerk der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der Außenwirtschaftskammern ist traditionell ein enger Partner der Landesregierung bei der Außenwirtschaftsförderung . Die von den Kammerorganisationen und der NRW.BANK als Gesellschafter getragene NRW.International GmbH ist die zentrale Koordinierungs- und Durchführungsinstanz . Sie wird zukünftig weitere Aufgaben im Rahmen des Enterprise Europe Network (EEN) im Bereich des europaweiten Unternehmensmatchings wahrnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 14 Die landeseigene Gesellschaft NRW.INVEST GmbH kümmert sich um die Aufgaben der Investorenwerbung und des Standortmarketings. Mit dem neuen Geschäftsbereich „Service für Investoren“ wird sie die Betreuung ausländischer Investoren intensivieren. Finanzierungsinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen bietet die NRW.BANK. Dazu gehören etwa Rückgarantien für Exportgarantien von Unternehmen oder zinsgünstige Darlehen für Auslandsinvestitionen. Ab Juni 2014 können mit dem NRW.BANK. Auslandskredit auch vorbereitende Marktanalysen und Messeteilnahmen oder der Aufbau eines Vertriebsnetzes im Ausland finanziert werden. Energiepolitik In Nordrhein-Westfalen wird über 30% der deutschen Primärenergiegewonnen und knapp 30% des deutschen Stroms erzeugt. Auf der Verbraucherseite werden gut 30% der deutschen Primärenergie und 24% des deutschen Stroms in unserem Land verbraucht. Mehr als ein Drittel der deutschen konventionellen Kraftwerkskapazität steht in NRW. Knapp 30% des Industriestromverbrauchs in Deutschland entfällt auf die nordrhein-westfälische Industrie. Daher werden hier auch rund ein Drittel der Treibhausgase in Deutschland emittiert. Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele wird bis zum Jahr 2050 ein Anteil von mindestens 80% Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung angestrebt. Der damit verbundene Transformationsprozess ist eine gesamtgesellschaftliche technologische und infrastrukturelle Herausforderung , die zugleich wirtschaftliche und industrielle Zukunftschancen für NordrheinWestfalen bietet. In der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie arbeiten in NRW rund 1,1 Mio. Menschen inkl. der Grundstoffindustrien als Basis zahlreicher Wertschöpfungsketten. Stromkostenintensitäten von 16% - teilweise gar mehr als 40% - lassen sofort erkennen, welchen Einfluss die Energiekosten und Versorgungssicherheit am Standort Deutschland auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit ausüben. Wesentliche Standortfaktoren sind auch die Stabilität der energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie die hohe Versorgungsqualität . Beides ist prägend für den Standort NRW. Die Landesregierung setzt sich intensiv für wettbewerbsfähige Strompreise und verlässliche energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Sie hat erreicht, dass die unausgewogenen und nur vordergründig preisdämpfenden Vorschläge im Rahmen der StrompreisbremsenDiskussion in 2013 neu durchdacht wurden. Im Rahmen der EEG-Novelle hat sich die Landesregierung erfolgreich für den Erhalt einer angemessenen Entlastung der energieintensiven Industrie sowie für verlässliche Rahmenbedingungen für die Windenergie an Land bis 2017 eingesetzt. Die Landesregierung setzt sich für eine Neugestaltung des Energiemarktes in Deutschland ein, die dem energiepolitischen Zieldreieck Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltfreundlichkeit Rechnung trägt und Investitionssicherheit schafft. Nordrhein-Westfalen ist und soll der Hauptgarant für Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit im deutschen Strommarkt bleiben. Um die gesetzlich geforderte und für die Verbraucher unerlässliche Versorgungssicherheit im deutschen Strommarkt zu erhalten, wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass alle Optionen genutzt werden: Lastflexibilisierung, Speicher, Energieeffizienz und die Nutzung von hocheffizienten, flexiblen konventionellen Kraftwerken und steuerbaren regenerativen Erzeugungseinheiten. Der Wettbewerb um die günstigste Versorgungssicherheits-Option LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 15 muss im Einklang mit den Klimaschutzzielen stehen und fair und europarechtskonform ausgestaltet werden. Auch der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wesentlicher Bestandteil zur Umstrukturierung des Kraftwerksparks zur verbesserten Integration der Erneuerbaren Energien. Die KWK steigert den Nutzungsgrad der Energieträger und leistet damit einen grundlegenden Beitrag zur Energieeffizienz. Ein Ausgleich des Wettbewerbsnachteils, den KWK-Anlagen im derzeitigen Strommarkt haben, muss schnellstmöglich über eine Anpassung des KWKGesetzes erfolgen, damit diese effizienteste Nutzungsform von Energieträgern ihren Beitrag zur Energiewende leisten kann. Auch der Ausbau und die Anpassung der Übertragungs- und Verteilnetze, die Erhöhung der Systemverantwortung und die Marktintegration der Erneuerbaren Energien sowie die Optimierung des Energiemarktes sind wichtige Schritte zu einer wettbewerbsfähigen und klimafreundlichen Energieversorgung. Ohne Akzeptanz und gute politische Rahmenbedingungen kann die Industrie in NRW die sich ihr bietenden wirtschaftlichen Chancen nicht nutzen. Transparenz, Dialog, Aufklärung und Aufgeschlossenheit sind deshalb unverzichtbar, um mit Sorgen und Ängsten in der Bevölkerung angemessen umzugehen. Nur so lässt sich das notwendige Vertrauen in die Industrie in NRW erhalten und ausbauen. Hieran müssen Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften gemeinsam arbeiten. Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen: Rückgrat unserer Wirtschaft Die Verkehrswege sind die Lebensadern der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Die Menschen sind als Beschäftigte, als Konsumentinnen und Konsumenten sowie als Unternehmerinnen und Unternehmer auf eine engmaschige und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Dies gilt im Land und weit über seine Grenzen hinaus: Durch seine zentrale Lage in Europa ist Nordrhein-Westfalen das Drehkreuz für nahezu alle wichtigen deutschen und internationalen Verkehrsachsen – auf der Straße, in der Luft, auf der Schiene und zu Wasser. Mit rund 7.000 km Bundesfernstraßen und rund 12.200 km Landesstraßen steht den Menschen in Nordrhein-Westfalen ein hochentwickeltes Straßennetz zur Verfügung. Bis auf einzelne Lückenschlüsse und Erweiterungen ist der Ausbau des Netzes abgeschlossen. Die Landesregierung hat sich daher konsequent dem Prinzip „Erhalt vor Neubau“ verpflichtet, um den erreichten Straßenzustand zu sichern und wenn möglich weiter zu verbessern. So befinden sich die nordrhein-westfälischen Autobahnen in einem besseren Zustand als der bundesweite Durchschnitt. Dies gilt allerdings nicht für eine große Zahl von Brücken – sowohl im Bundesfernstraßennetz als auch im Netz der Landesstraßen. Die Brücken aus den 60er und 70er Jahren des vergangen Jahrhunderts waren seinerzeit nicht für die heutigen Verkehrslasten und Verkehrsmengen ausgelegt und müssen daher zu einem großen Teil ertüchtigt oder vollständig erneuert werden. Diese gewaltige Herausforderung geht die Landesregierung aktiv an: Durch den Einsatz von mehr Personal im Landesbetrieb Straßen und den Rückgriff auf externe Planungskompetenz sowie mittels beschleunigter Vergabeverfahren. Die enormen Sanierungslasten im bisherigen System der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung können nicht allein vom Land geleistet werden. Allein zur Ertüchtigung der Brückenin unserem Land sind Investitionen in Höhe von ca. 4,5 Milliarden Euro in den kommenden 20 Jahren erforderlich. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2019 auslaufenden Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz hat auch in der Förderung des Straßenbaus unserer Kreise, Städte und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 16 Gemeinden ein Paradigmenwechsel weg vom Neubau hin zur Sanierung stattgefunden. Die für Neubewilligungen noch zur Verfügung stehenden Mittel werden nunmehr in verstärktem Maße auf die Erhaltung konzentriert, um dem auch bei unseren kommunalen Straßen immer deutlicher zu Tage tretenden Substanzverzehr entgegenzuwirken. Die künftige wirtschaftliche Entwicklung des Landes hängt vor diesem Hintergrund auch entscheidend davon ab, ob es gelingt, zu einer verursachergerechten Neuausrichtung der Verkehrsfinanzierung unter stärkerer Beteiligung des Bundes zu gelangen. Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist bereits ein Schritt in diese Richtung erfolgt. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder haben sich auf einen neuen Verteilungsschlüssel für die Regionalisierungsmittel des Bundes an die Länder verständigt. Zudem soll der Bund die Gesamtmittel um rund eine Milliarde auf dann 8,5 Milliarden Euro jährlich anheben. Für Nordrhein-Westfalen würde die Revision der Verteilung bereits 2015 eine Aufstockung der Bundesmittel um 200 Millionen Euro bedeuten. Im Jahr 2017 läge das Plus bei knapp 350 Millionen Euro und 2030 bei rund einer halben Milliarde Euro. Dieser Zuwachs ist dringend erforderlich. Rund 6.000 km Schienen durchziehen NordrheinWestfalen – so viele wie in keiner anderen deutschen Region. Das Land ist wichtige Drehscheibe im Netz der Hochgeschwindigkeitsverbindungen – etwa durch den ICE von Köln nach Berlin oder über Frankfurt/Main nach Basel und München oder den Thalys nach Brüssel oder Paris. Im Nahverkehr nutzen jährlich mehr als 2,4 Milliarden Fahrgäste nutzen jährlich die Schienenangebote mit über 100 Regionallinien, 1.500 Schienenfahrzeugen und alleine 650 km im S-Bahnverkehr. Künftig wird die Region an Rhein und Ruhr um ein weiteres leistungsfähiges und schnelles Schienenangebot reicher sein: Mit dem Rhein-Ruhr-Express (RRX) entsteht im Herzen des Landes ein neues zentrales Infrastrukturprojekt. Projekte wie die Betuwe-Linie und der „Eiserne Rhein“ werden die Schienenanbindungen für Gütertransporte zu und von den niederländischen und belgischen Überseehäfen erheblich verbessern. Viele Eisenbahnbrücken aber befinden sich in ähnlich desolatem Zustand wie die Brücken der Straßennetze. Ihre Sanierung und Erneuerung wird in den kommenden Jahren auf allen Ebenen erhebliche Kraftanstrengungen erfordern. Die Wasserstraßen und Häfen sind wichtige und wichtiger werdende Teil der Infrastruktur des Landes. Auf Nordrhein-Westfalen entfällt mehr als die Hälfte des gesamten Güteraufkommens der Binnenschifffahrt in Deutschland. Das Land verfügt über 720 km Wasserstraßen und 118 Häfen, davon sind 23 öffentlich. Mit dem Rhein als strategisch bedeutender Wasserstraße in Europa, einem leistungsfähigen Kanalnetz, dem größten europäischen Binnenhafen in Duisburg und dem größten europäischen Kanalhafen in Dortmund nimmt Nordrhein -Westfalen auch zu Wasser eine Spitzenposition ein. Aktuelle Prognosen gehen bis 2015 von einer Verdoppelung der Seecontainer-Verkehre nach Nordrhein-Westfalen aus. Die Binnenhäfen – vor allem am Rhein – müssen ihre Leistungsfähigkeit steigern und die Chance nutzen, sich zu trimodalen Logistikknoten zu entwickeln. Das Landeskonzept für die Wasserstraßen und Häfen aus dem Jahr 2008 wird daher derzeit grundlegend weiterentwickelt und neu justiert. Zwei internationale Flughäfen in Düsseldorf und Köln verbinden Nordrhein-Westfalen mit allen Teilen der Welt und mit allen wichtigen Regionen innerhalb Deutschlands. Der Düsseldorf Airport ist mit mehr als 20 Millionen Passagieren pro Jahr der drittgrößte Flughafen Deutschlands und der wichtigste internationale Start- und Landepunkt des Landes. Er zählt zugleich zu den sechs profitabelsten deutschen Airports. Der Köln Bonn Airport rangiert mit fast 9,1 Millionen Fluggästen bundesweit auf Platz 7 und ist mit 740.000 t Luftfracht die Nummer 3 unter Deutschlands Luftfrachtzentren. In Dortmund, Münster sowie in Paderborn /Lippstadt und Weeze am Niederrhein schaffen weitere Flughäfen wichtige Verbindungen zu europäischen oder innerdeutschen Zielen. Insgesamt bestehen über die Flughäfen im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 17 Land direkte Flugverbindungen zu über 400 Destinationen weltweit. Diese Stärke des Luftverkehrsstandortes Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den Anforderungen von Umweltund Lärmschutz beständig weiterzuentwickeln, ist zentrales wirtschafts- und verkehrspolitisches Ziel der Landesregierung. Landesfinanzen Ein Kernanliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es, dem Gebot der Generationengerechtigkeit zu entsprechen. Das bedeutet insbesondere, dass ein nachhaltiges finanzpolitisches Handeln Richtschnur der Politik ist. Die Landesregierung investiert in eine umfassende Präventionsinfrastruktur. Das beginnt beim Ausbau von U3-Plätzen auf eine Anzahl von 166.000 und geht bis hin zu einer Reform des Übergangs Schule-Beruf. Zusammen mit den Kommunen werden Präventionsketten aufgebaut, um Soziallasten (auch in den Kommunen) künftig gar nicht erst entstehen zu lassen. Zugleich schafft die Landesregierung eine solide Grundlage für stabile Steuereinnahmen. 2015 wird das Land allein in Bildung und Wissenschaft knapp 26 Milliarden Euro investieren – dabei 16,2 Milliarden Euro in die schulische Bildung und rd. 2 Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung. Nachhaltige Entwicklung der Landesfinanzen bedeutet aber auch, Einnahmen und Ausgaben dauerhaft in strukturelle Übereinstimmung zu bringen, ohne die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung des Landes zu vernachlässigen. Daher wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, den Landeshaushalt, auch mit Blick auf die Schuldenbremse 2020, zukunftssicher zu gestalten, damit das Ziel von dauerhaft soliden und generationengerechten Finanzen erreicht wird. Auf dem Weg dorthin wird die Landesregierung den Abbau der Kreditaufnahme konsequent fortsetzen und dabei gleichzeitig in die Zukunft des Landes investieren. Die Landesregierung verfolgt einen mit Augenmerk aufgestellten Sparkurs ohne das Land kaputt zu sparen. Dass die Landesregierung hierbei auf einem guten Weg ist, zeigt nicht nur die Tatsache, dass Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben und die fünfthöchsten Pro-Kopf-Einnahmen (vor Umverteilung) aller Länder aufweist, sondern auch den zweitniedrigsten Stellenbestand je 1.000 Einwohner. Wenn Nordrhein-Westfalen aber trotz dieser sehr guten Ausgangslage auf der Ausgabenseite in 2014 Kredite von 3,2 Milliarden Euro aufnehmen muss, dann deutet dies darauf hin, dass eine weitergehende Konsolidierung vornehmlich über die Einnahmeseite erfolgen muss. Zur korrekten Einordnung der finanziellen Situation des Landes ist es daher notwendig, dessen Einordnung in das föderale Gefüge zu betrachten. Hier wird offenbar, dass Nordrhein-Westfalen Kredite aufnehmen muss, um seinen solidarischen Beitrag für den Aufbau Ost zu leisten. Mit einem Beitrag von 1,7 Milliarden Euro in 2013 ist Nordrhein-Westfalen nicht nur eines der vier Geberländer im Umsatzsteuer- und Länderfinanzausgleich der Länder, sondern muss den eigenen Strukturumbau und dessen Folgekosten bisher aus eigener Kraft stemmen. Hier gilt es nachzusteuern und die Schieflage im Finanzausgleich der Länder zu beenden. Denn das Solidarprinzip darf nicht dazu führen, dass ein starkes Land wie Nordrhein-Westfalen mit den fünfthöchsten Pro-Kopf-Einnahmen vor Umverteilung der Steuereinnahmen durch den derzeitigen mehrstufigen Verteilmechanismus auf den letzten Platz nach allen Ausgleichsstufen abrutscht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 18 Der Umsatzsteuervorwegausgleich sollte daher nach Auffassung der Landesregierung bei der Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 abgeschafft werden und stattdessen sollte der Länderanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer vollständig nach Einwohneranteilen auf die Länder verteilt werden. Auch sollten die freiwerdenden Mittel aus dem Solidaritätszuschlag künftig nicht für die Sanierung des Bundeshaushaltes verwandt werden, sondern unter anderem dazu eingesetzt werden, den Strukturwandel im Westen wie im Osten zu finanzieren. Ebenfalls müssen die Transferzahlungen des Bundes in die Diskussion um die Bund-LänderFinanzbeziehungen miteinbezogen werden, wobei sich auch hier die Verteilung grundsätzlich am jeweiligen Bevölkerungsanteil orientieren sollte. Nordrhein-Westfalen erhält zurzeit einen Anteil von 14,9 Prozent aus den Fördertöpfen des Bundes, obwohl es auf einen Bevölkerungsanteil von 21,8 Prozent kommt. Mit einer nachvollziehbaren Verteilung der Fördermittel, die sich am Bevölkerungsanteil bemisst, wären 2012 über 3 Milliarden Euro mehr in die Landeskasse von Nordrhein-Westfalen geflossen. Die Landesregierung bekennt sich zur verfassungsrechtlichen Schuldenbremse, die ab 2020 ihre volle Wirkung entfaltet. Dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hierbei auf einem guten Weg ist, zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre. Plante die alte schwarzgelbe Landesregierung für 2010 noch mit einer Nettoneuverschuldung von 6,6 Milliarden Euro und hielt diesen Wert über den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2013 relativ konstant auf diesem hohen Niveau, konnte die rot-grüne Landesregierung nach Übernahme der Regierungsverantwortung die Nettoneuverschuldung bis 2013 auf 3,17 Milliarden Euro halbieren. Für 2015 wird derzeit mit einer Neuverschuldung von 2,24 Milliarden Euro kalkuliert, die bis zum Ende des Zeitraums der Mittelfristigen Finanzplanung in 2018 auf unter 700 Millionen Euro sinken soll (siehe Grafik). Diese umsichtige Haushaltspolitik der Landesregierung führt bereits in 2015 zu einer Kreditfinanzierungsquote von 3,8 Prozent. Das ist der zweitniedrigste Wert seit über zwei Jahrzehnten. Damit sind die Voraussetzungen zur Einhaltung der Schuldenbremse gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 19 Um den Grad der Zielerreichung auf dem Weg zur Null-Neuverschuldung in 2020 zu überprüfen , hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erstmals im Jahre 2010 den Nachhaltigkeitsbericht aufgelegt, der die Konsolidierungserfordernisse und -fortschritte jährlich fortschreibt und überprüft. Die aktuellen Berechnungen verdeutlichen einmal mehr, dass aufgrund von Maßnahmen der Landesregierung der prognostizierte Konsolidierungsbedarf für 2020 zwischenzeitlich von 7,4 Milliarden Euro auf nunmehr 0,5 Milliarden Euro gesunken ist. Auf diesem Weg wird die Landesregierung Nordrhein-Westfalen konsequent weiter gehen, bis die Null erreicht ist. Diese Erfolge auf dem Weg einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung werden auch von den internationalen Rating-Agenturen honoriert. Die Agenturen bescheinigen dem Land eine umsichtige und konsequente Haushaltspolitik und bewerten die Bonität mit ausgezeichneten Noten zwischen AA- und AAA (bei stabilem Ausblick). Gestützt auf diese Bewertungen ist es dem Land möglich, seine Anleihen zu günstigen Konditionen auf den nationalen und internationalen Kapitalmärkten zu platzieren. Die vom Land begebenen Anleihen, in Euro und zahlreichen Fremdwährungen, sind am Rentenmarkt fest etabliert und werden aufgrund ihrer stabilen Wertentwicklung insbesondere von institutionellen Investoren geschätzt. Vor diesem Hintergrund beantwortet die Landesregierung die konkreten Fragen – soweit nicht anders angegeben – auf der Basis des Sach- und Datenstandes September 2014 wie folgt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 20 I. Wirtschaftliche Situation Nordrhein-Westfalens 1. Wie bewertet die Landesregierung das Wachstumsdefizit Nordrhein-Westfalens im Vergleich zum durchschnittlichen Wachstum der westdeutschen Bundesländer (ohne Berlin und Nordrhein-Westfalen) seit der Wiedervereinigung? Im ersten Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung Deutschlands (1991 bis 2000) lag der Rückstand der realen Wachstumsrate Nordrhein-Westfalens gegenüber der Entwicklung in den westdeutschen Bundesländern (ohne Berlin und Nordrhein-Westfalen) im Durchschnitt der Jahre bei 0,5 Prozentpunkten. In den folgenden Jahren bis 2013 hat sich der durchschnittliche jährliche Rückstand auf 0,3 Prozentpunkte spürbar verkleinert. Der Anpassungsprozess in Richtung des Durchschnitts der westdeutschen Bundesländer verlief dabei nicht gradlinig, sondern mit Schwankungen um den Trend. In Nordrhein-Westfalen, dem traditionellen industriellen Kern Westdeutschlands, gab und gibt es neben dynamisch aufstrebenden auch schrumpfende Wirtschaftsbereiche, die die gesamtwirtschaftliche Entwicklung schwächen. Politik und Sozialpartner in Wirtschaft und Gesellschaft haben diesen Strukturwandel sozialverträglich gestaltet; die Menschen haben den Wandel akzeptiert und ihm folgen können. Hierin liegt ein wichtiger Erfolg der Politik in NRW. Nach Auffassung der Landesregierung reicht die Analyse entlang des groben Musters der Wirtschaftssektoren nicht aus, um die Entwicklung im Vergleich zu anderen Bundesländern zu untersuchen. Hinzu kommen muss die Betrachtung der die Branchen prägenden Unternehmen . Denn im internationalen Wettbewerb konkurrieren nicht Branchen, sondern Unternehmen miteinander. Innerhalb derselben, nach statistischen Kategorien abgegrenzten Branche, können Unternehmen ganz unterschiedliche Unternehmensstrategien verfolgen. Am Beispiel des Fahrzeugbaus kann das exemplarisch veranschaulicht werden. Hier gibt es Unternehmen, die sich auf den europäischen Markt beschränken, und solche, die dynamisch wachsende Weltregionen im Blick haben. Auch die Zielgruppe der Kunden kann von den Unternehmen ganz unterschiedlich gewählt werden: Sie kann im Bereich der Kleinwagen und der Mittelklassefahrzeuge liegen oder im Bereich der Luxus- und Sportwagen. In Abhängigkeit von diesen und anderen Unternehmensentscheidungen wird sich die qualitative Struktur identisch klassifizierter Branchen unterschiedlich entwickeln. Das prägt dann auch die wirtschaftliche Performance identisch definierter Branchen in unterschiedlichen Regionen . Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: Je größer das Gewicht von Großunternehmen innerhalb einzelner Branchen ist, umso mehr prägen deren Unternehmensstrategien die Entwicklung des Wirtschaftssektors. Die Konzentration auf Wirtschaftszweige kann den Blick für sehr unterschiedliche Strukturen innerhalb der Branchen verstellen. Zu analytischen und wirtschaftspolitischen Fehlschlüssen ist es dann nur noch ein kleiner Schritt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 21 2. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013? 3. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum in Nordrhein-Westfalen jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2012? 16. Wie hoch war das durchschnittliche Wirtschaftswachstum der westdeutschen Bundesländer (ohne Berlin und Nordrhein-Westfalen) im Jahr 2013? 17. Wie hoch war das durchschnittliche Wirtschaftswachstum der westdeutschen Bundesländer (ohne Berlin und Nordrhein-Westfalen) jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2012? 18. Wie hoch war das gesamtdeutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2013? 19. Wie hoch war das gesamtdeutsche Wirtschaftswachstum jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2012? Die Fragen 2. und 3. und 16. bis 19. hängen inhaltlich zusammen und werden deshalb auch zusammen beantwortet. Die Antworten zu den Fragen 2. und 3. und 16. bis 19. ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: 4. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2013? 5. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Regierungsbezirk Arnsberg jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2012? 6. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Regierungsbezirk Detmold im Jahr 2013? 7. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Regierungsbezirk Detmold jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2012? 8. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Regierungsbezirk Düsseldorf im Jahr 2013? 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Nordrhein-Westfalen + 0,1 + 2,9 + 4,1 + 1,4 - 4,8 + 2,8 + 2,4 + 0,7 - 0,1 westdeutsche Bundesländer (ohne Berlin und NRW) + 0,9 + 4,1 + 3,1 + 0,9 - 5,7 + 4,7 + 4,0 + 0,8 + 0,7 Deutschland insgesamt + 0,7 + 3,7 + 3,3 + 1,1 - 5,1 + 4,0 + 3,3 + 0,7 + 0,4 Quelle: VGR der Länder Reales Wirtschaftswachstum in NRW, den westdeutschen Bundesländern (ohne Berlin und NRW) und Deutschland insgesamt 2005 bis 2013 in % LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 22 9. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Regierungsbezirk Düsseldorf jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2012? 10. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Regierungsbezirk Köln im Jahr 2013? 11. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Regierungsbezirk Köln jeweils jähr- lich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2012? 12. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Regierungsbezirk Münster im Jahr 2013? 13. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Regierungsbezirk Münster jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2012? 14. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr im Jahr 2013? 15. Wie hoch war das Wirtschaftswachstum im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2012? Die Fragen 4. bis 15. hängen inhaltlich zusammen und werden deshalb auch zusammen beantwortet. Die Antworten zu den Fragen 4. bis 15. ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Für Regionaleinheiten unterhalb der Länderebene stellt die Arbeitsgemeinschaft „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder“ nur Daten in jeweiligen Preisen bereit. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Nordrhein-Westfalen + 1,1 + 3,3 + 6,3 + 2,4 - 4,0 + 3,7 + 4,1 + 2,2 + 2,2 Regierungsbezirk Arnsberg + 2,1 + 3,3 + 5,2 + 2,4 - 5,0 + 5,5 + 5,4 + 1,7 *) Regierungsbezirk Detmold + 2,4 + 3,2 + 7,0 + 0,6 - 3,6 + 3,9 + 4,6 + 3,0 *) Regierungsbezirk Düsseldorf + 0,8 + 2,3 + 7,1 + 3,9 - 4,8 + 1,9 + 3,9 + 1,8 *) Regierungsbezirk Köln - 0,2 + 4,1 + 5,9 + 0,1 - 1,7 + 3,7 + 3,0 + 2,7 *) Regierungsbezirk Münster + 1,7 + 4,4 + 5,7 + 4,9 - 5,3 + 5,3 + 4,3 + 2,4 *) Regionalverband Ruhr + 1,7 + 2,5 + 6,0 + 4,4 - 3,4 + 3,6 + 4,6 + 1,9 *) Quelle: VGR der Länder *) Daten noch nicht verfügbar Nominales Wirtschaftswachstum in NRW, den NRW-Regierungsbezirken und dem Regionalverband Ruhr 2005 bis 2013 in % LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 23 20. Welches Wirtschaftswachstum erwartet die Landesregierung in den fünf Regierungsbezirken sowie im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr für 2014? 21. Welches Wirtschaftswachstum erwartet die Landesregierung in Nordrhein- Westfalen für das Jahr 2014? 22. Welches durchschnittliche Wirtschaftswachstum erwartet die Landesregierung in den westdeutschen Bundesländern (ohne Berlin und Nordrhein-Westfalen) für das Jahr 2014? 23. Welches Wirtschaftswachstum erwartet die Landesregierung in Deutschland für das Jahr 2014? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 20. bis 23. zusammen beantwortet . Die Spannweite wie auch die regelmäßigen Revisionen von Wachstumsprognosen wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute, internationaler Organisationen und der Bundesregierung machen deutlich, dass diese Prognosen trotz allem wissenschaftlichen Aufwands mit einem hohen Unsicherheitsgrad verbunden sind. Dieser Unsicherheitsgrad steigt weiter an, wenn die Region, auf die die Prognose sich bezieht, kleiner gewählt wird. Vor diesem Hintergrund beobachtet die Landesregierung die Entwicklung der Prognosen sorgfältig, erstellt aber keine eigenen Voraussagen. 24. Sieht die Landesregierung eine Perspektive, das relative Wachstumsdefizit in Nordrhein-Westfalen im Laufe dieser Legislaturperiode im Vergleich zu Gesamtdeutschland und zum Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer zu reduzieren oder ganz zu beseitigen? 25. Wenn ja: Wie? Wenn nein: Wieso nicht? 26. Sieht die Landesregierung eine Perspektive, das relative Wachstumsdefizit in Nordrhein-Westfalen in einer längerfristigen Sicht im Vergleich zu Gesamtdeutschland und zum Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer zu erhöhen ? 27. Wenn ja: Wie? Wenn nein: Wieso nicht? 28. Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung grundsätzlich, um das relative Wachstumsdefizit in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu Gesamtdeutschland und zum Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer zu reduzieren? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 24. bis 28. zusammen beantwortet . Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass die Anpassung von gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten ein langfristiger Prozess ist, der darüber hinaus nicht linear, sondern mit Schwankungen um den Anpassungstrend verläuft. In der Marktwirtschaft ist das Wirtschaftswachstum keine durch staatliche Planungen vorzugebende Größe. Es ergibt sich aus den Entscheidungen und Tätigkeiten aller am Wirt- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 24 schaftsprozess Beteiligten. Die Einflussmöglichkeiten der Landesregierung sind unter diesen Umständen naturgemäß begrenzt. Der konkrete Verlauf des Anpassungsprozesses ist im Detail und in Jahresschritten nicht vorhersagbar. Das Ziel der Landesregierung ist es, die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften weiter zu verbessern, Wohlstand und Wachstum zu fördern. Im Ergebnis werden sich dann die Entwicklungsraten weiter aneinander annähern. 29. Wie hoch war die (staatliche plus private) Investitionsquote in Relation zur Wirt- schaftsleistung in Deutschland (bitte insgesamt sowie im Durchschnitt ohne NRW) jeweils in den Jahren 2000 bis 2013 nach Erkenntnissen der Landesregierung ? 30. Wie hoch war die Investitionsquote in Relation zur Wirtschaftsleistung in Nord- rhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2000 bis 2013? Die Antworten auf die Fragen 29 und 30 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Investitionsquote Deutschland, Deutschland ohne NRW und NRW (Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am BIP in Prozent) Jahr Deutschland Deutschland ohne NRW NRW 2000 21,5 22,3 18,7 2001 20,1 20,7 18,0 2002 18,4 19,0 16,0 2003 17,8 18,5 15,1 2004 17,4 18,2 14,5 2005 17,3 17,8 15,4 2006 18,1 18,9 14,9 2007 18,4 19,4 15,2 2008 18,6 19,6 15,1 2009 17,2 18,1 14,3 2010 17,4 18,3 14,3 2011 18,1 19,1 14,8 2012 17,6 . . 2013 17,2 . . Quelle: IT.NRW Anmerkungen: Berechnungsstand des Bundes August 2013; NRW-Ergebnisse liegen nur bis 2011 vor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 25 31. Welche Investitionsquote erwartet die Landesregierung in Deutschland (bitte insgesamt sowie im Durchschnitt ohne NRW) im Jahr 2014? 32. Welche Investitionsquote erwartet die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 32. und 33. zusammen beantwortet . Wegen der großen Unsicherheit bei Prognosen gesamtwirtschaftlicher Größen erstellt die Landesregierung keine eigenen Vorhersagen. 33. Wie hoch war die staatliche Investitionsquote in Relation zur Wirtschaftsleistung in Deutschland (bitte insgesamt sowie im Durchschnitt ohne NRW) jeweils in den Jahren 2000 bis 2013 nach Erkenntnissen der Landesregierung? 34. Wie hoch war die staatliche Investitionsquote in Relation zur Wirtschaftsleistung in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2000 bis 2013? Die Antworten auf die Fragen 33. und 34. ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: staatliche Investitionsquote (Anteil der Bruttoanlageinvestitionen des Staates am BIP in Prozent) Jahr Deutschland Deutschland ohne NRW NRW 2000 1,9 . . 2001 1,8 . . 2002 1,8 . . 2003 1,6 . . 2004 1,5 . . 2005 1,4 . . 2006 1,5 . . 2007 1,5 . . 2008 1,6 . . 2009 1,8 . . 2010 1,7 . . 2011 1,7 . . 2012 1,5 . . 2013 1,6 . . Quelle: IT.NRW Anmerkungen: Berechnungsstand des Bundes August 2013; für den Sektor Staat liegen nur nationale Ergebnisse vor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 26 35. Welche staatliche Investitionsquote erwartet die Landesregierung in Deutschland (bitte insgesamt sowie im Durchschnitt ohne NRW) im Jahr 2014? 36. Welche staatliche Investitionsquote erwartet die Landesregierung in Nordrhein- Westfalen im Jahr 2014? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 35. und 36. zusammen beantwortet . Wegen der großen Unsicherheit bei Prognosen gesamtwirtschaftlicher Größen erstellt die Landesregierung keine eigenen Vorhersagen. Für Regionen unterhalb der Bundesebene liegen schon für die Vergangenheit keine Daten vor. 37. Wie hoch war die private Investitionsquote in Relation zur Wirtschaftsleistung in Deutschland (bitte insgesamt sowie im Durchschnitt ohne NRW) jeweils in den Jahren 2000 bis 2013 nach Erkenntnissen der Landesregierung? 38. Wie hoch war die private Investitionsquote in Relation zur Wirtschaftsleistung in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2000 bis 2013? Die Antworten auf die Fragen 37. und 38. ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: private Investitionsquote (Anteil der nichtstaatlichen Bruttoanlageinvestitionen am BIP in Prozent) Jahr Deutschland Deutschland ohne NRW NRW 2000 19,6 . . 2001 18,2 . . 2002 16,6 . . 2003 16,1 . . 2004 15,9 . . 2005 15,9 . . 2006 16,6 . . 2007 17,0 . . 2008 17,0 . . 2009 15,5 . . 2010 15,8 . . 2011 16,5 . . 2012 16,1 . . 2013 15,7 . . Quelle: IT.NRW Anmerkungen: Berechnungsstand des Bundes August 2013; für den nichtstaatlichen Sektor liegen nur nationale Ergebnisse vor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 27 39. Welche private Investitionsquote erwartet die Landesregierung in Deutschland (bitte insgesamt sowie im Durchschnitt ohne NRW) im Jahr 2014? 40. Welche private Investitionsquote erwartet die Landesregierung in Nordrhein- Westfalen im Jahr 2014? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 39. und 40. zusammen beantwortet . Wegen der großen Unsicherheit bei Prognosen gesamtwirtschaftlicher Größen erstellt die Landesregierung keine eigenen Vorhersagen. Für Regionen unterhalb der Bundesebene liegen schon für die Vergangenheit keine Daten vor. 41. Wie hoch war die private Brutto-Investitionsquote in Relation zur Wirtschaftsleis- tung in Deutschland (bitte insgesamt sowie im Durchschnitt ohne NRW) jeweils in den Jahren 2000 bis 2013 nach Erkenntnissen der Landesregierung? 42. Wie hoch war die private Brutto-Investitionsquote in Relation zur Wirtschaftsleis- tung in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2000 bis 2013? Die Antworten auf die Fragen 41. und 42. ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: private Brutto-Investitionsquote (Anteil der nichtstaatlichen Bruttoinvestitionen am BIP in Prozent ) Jahr Deutschland Deutschland ohne NRW NRW 2000 21,5 . . 2001 20,0 . . 2002 17,7 . . 2003 17,5 . . 2004 17,1 . . 2005 16,9 . . 2006 17,7 . . 2007 18,8 . . 2008 18,8 . . 2009 15,9 . . 2010 17,3 . . 2011 18,4 . . 2012 17,0 . . 2013 16,8 . . Quelle: IT.NRW Anmerkungen: Berechnungsstand des Bundes August 2014; für den nichtstaatlichen Sektor liegen nur nationale Ergebnisse vor; für Bruttoinvestitionen liegen nur nationale Ergebnisse vor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 28 43. Welche private Brutto-Investitionsquote erwartet die Landesregierung in Deutschland (bitte insgesamt sowie im Durchschnitt ohne NRW) im Jahr 2014? 44. Welche private Brutto-Investitionsquote erwartet die Landesregierung in Nord- rhein-Westfalen im Jahr 2014? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 43. und 44. zusammen beantwortet . Wegen der großen Unsicherheit bei Prognosen gesamtwirtschaftlicher Größen erstellt die Landesregierung keine eigenen Vorhersagen. Für Regionen unterhalb der Bundesebene liegen schon für die Vergangenheit keine Daten vor. 45. Wie hoch waren die privaten Brutto-Investitionen in Relation zum entsprechen- den Anlagevermögen in Deutschland (bitte insgesamt sowie im Durchschnitt ohne NRW) jeweils in den Jahren 2000 bis 2013 nach Erkenntnissen der Landesregierung ? 46. Wie hoch waren die privaten Brutto-Investitionen in Relation zum entsprechen- den Anlagevermögen in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2000 bis 2013? Die Antworten zu den Fragen 45 und 46 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am Bruttoanlagevermögen in Prozent Jahr Deutschland Deutschland ohne NRW NRW 2000 0,04 0,04 0,04 2001 0,04 0,04 0,04 2002 0,04 0,04 0,04 2003 0,04 0,04 0,03 2004 0,03 0,03 0,03 2005 0,03 0,03 0,03 2006 0,04 0,04 0,03 2007 0,04 0,04 0,03 2008 0,04 0,04 0,03 2009 0,03 0,03 0,03 2010 0,03 0,03 0,03 2011 0,03 0,03 0,03 2012 0,03 . . 2013 0,03 . . Quelle: IT.NRW Anmerkungen: Berechnungsstand des Bundes August 2013; NRWErgebnisse liegen nur bis 2011 vor; Bildung einer Relation nur über die Bruttoanlageinvestitionen (BAI) insgesamt möglich, da nichtstaatliche Bruttoinvestitionen nicht für NRW vorliegen; BAI stellen als Stromgröße eine Zuführung der Bestandsgröße des Anlagevermögens dar LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 29 47. Welche privaten Brutto-Investitionen in Relation zum entsprechenden Anlagevermögen erwartet die Landesregierung in Deutschland (bitte insgesamt sowie im Durchschnitt ohne NRW) im Jahr 2014? 48. Welche privaten Brutto-Investitionen in Relation zum entsprechenden Anlage- vermögen erwartet die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen Jahr im 2014? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 47. und 48. zusammen beantwortet . Wie in der Antwort auf die Fragen 45 und 46 ausgeführt, ist die Bildung der erfragten Relation nur für die Bruttoanlageinvestitionen insgesamt möglich. Wegen der großen Konstanz dieser Relationen über die Zeit dürften beide Quoten auch im Jahr 2014 bei 0,03 Prozent liegen. 49. Wie hoch ist die Arbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 1. Juli 2014? Die Arbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen lag für den Berichtsmonat Juli bei 8,4 %1. 50. Wie hoch war die Arbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen jeweils jährlich zum Stichtag 1. Juli seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2013? Die Antwort auf die Frage 50. ergibt sich aus der folgenden Tabelle 2 Arbeitslosenquoten in Nordrhein-Westfalen in % (Berichtsmonat Juli) 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Nordrhein-Westfalen 8,4 8,3 8,2 8,1 8,7 9,2 8,6 9,5 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 51. Wie hoch ist die Arbeitslosenquote zum Stichtag 1. Juli 2014 jeweils differenziert nach den einzelnen Bezirken der Arbeitsagentur in Nordrhein-Westfalen? Die Antwort auf die Frage 51 ergibt sich aus der folgenden Tabelle. 1 Berichtsmonat ist der Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag. Der Stichtag befindet sich in etwa mittig im Kalendermonat. 2 Daten ab Berichtsjahr 2007, da die Neuaufbereitung der Arbeitslosenstatistik zum Berichtsmonat August 2014 zu einer rückwirkenden Revision der Arbeitslosenzahlen ab Januar 2007 geführt hat. Damit sind diese revidierten Daten nicht direkt mit den Daten vor 2007 vergleichbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 30 Arbeitslosenquoten in Nordrhein-Westfalen nach Arbeitsagenturbezirken in % (Berichtsmonat Juli) Region 2014 Nordrhein-Westfalen 8,4 AA Aachen – Düren 8,3 AA Bergisch Gladbach 6,9 AA Bielefeld 7,3 AA Bochum 11,4 AA Bonn 6,5 AA Brühl 7,3 AA Coesfeld 4,1 AA Detmold 7,8 AA Dortmund 13,0 AA Düsseldorf 8,9 AA Duisburg 13,3 AA Essen 12,7 AA Gelsenkirchen 13,0 AA Hagen 8,6 AA Hamm 9,5 AA Herford 6,3 AA Iserlohn 6,9 AA Köln 9,8 AA Krefeld 9,0 AA Mettmann 7,0 AA Mönchengladbach 8,4 AA Ahlen – Münster 6,1 AA Oberhausen 10,4 AA Paderborn 6,1 AA Recklinghausen 11,2 AA Rheine 5,0 AA Siegen 5,4 AA Meschede – Soest 5,8 AA Wesel 7,5 AA Solingen – Wuppertal 10,1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 52. Wie hoch war die Arbeitslosenquote jeweils jährlich zum Stichtag 1. Juli diffe- renziert nach den einzelnen Bezirken der Arbeitsagentur in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2013? Die Antwort auf die Frage 52. ergibt sich aus der folgenden Tabelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 31 Region 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 Nordrhein-Westfalen 8,4 8,3 8,2 8,1 8,7 9,2 8,6 AA Aachen – Düren 8,3 8,3 8,2 8,5 8,6 9,2 8,7 AA Bergisch Gladbach 6,9 6,8 6,7 6,6 7,3 7,8 7,4 AA Bielefeld 7,3 7,2 7,0 6,7 7,8 8,1 7,1 AA Bochum 11,4 11,4 11,0 10,8 11,1 11,4 11,0 AA Bonn 6,5 6,4 6,2 5,9 6,4 6,9 6,8 AA Brühl 7,3 7,3 7,2 7,4 7,9 8,0 7,8 AA Coesfeld 4,1 4,0 3,8 3,8 4,6 5,4 4,5 AA Detmold 7,8 7,5 7,7 7,3 8,1 9,4 8,2 AA Dortmund 13,0 13,3 13,2 12,8 13,1 13,4 13,9 AA Düsseldorf 8,9 9,0 9,1 9,1 9,7 9,6 9,8 AA Duisburg 13,3 12,8 12,8 13,1 13,4 13,3 12,6 AA Essen 12,7 12,3 12,8 12,0 12,2 12,6 12,5 AA Gelsenkirchen 13,0 12,6 12,7 12,5 12,7 13,2 13,4 AA Hagen 8,6 8,6 8,3 8,3 9,6 9,7 8,8 AA Hamm 9,5 9,9 9,9 9,7 10,3 10,6 10,5 AA Herford 6,3 6,1 6,0 6,1 7,2 7,9 6,2 AA Iserlohn 6,9 7,0 6,7 6,6 8,1 9,0 6,1 AA Köln 9,8 9,6 9,8 9,8 10,3 10,9 11,0 AA Krefeld 9,0 9,0 8,7 8,6 9,1 9,1 8,3 AA Mettmann 7,0 7,2 7,0 6,7 7,2 7,8 7,0 AA Mönchengladbach 8,4 8,3 8,1 8,2 8,5 9,2 8,5 AA Ahlen – Münster 6,1 5,9 5,8 5,6 6,1 6,6 5,9 AA Oberhausen 10,4 10,3 10,1 10,3 10,6 11,2 10,5 AA Paderborn 6,1 6,0 6,1 6,2 7,1 7,7 6,9 AA Recklinghausen 11,2 11,1 10,9 10,7 11,5 11,7 11,3 AA Rheine 5,0 4,8 4,5 4,6 4,9 5,4 4,6 AA Siegen 5,4 5,4 5,2 5,0 6,2 6,9 5,1 AA Meschede – Soest 5,8 5,8 5,7 5,7 6,9 7,5 6,0 AA Wesel 7,5 7,2 6,8 6,4 7,1 7,6 6,9 AA Solingen – Wuppertal 10,1 10,4 10,7 9,7 10,6 11,4 10,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 53. Wie hoch ist die Arbeitslosenquote zum Stichtag 1. Juli 2014 in den anderen westdeutschen Flächenländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern? Die Antwort auf die Frage 53. ergibt sich aus der folgenden Tabelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 32 Arbeitslosenquoten in den westdeutschen Flächenländern in % (Berichtsmonat Juli) Region 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Nordrhein-Westfalen 8,4 8,3 8,2 8,1 8,7 9,2 8,6 9,5 Schleswig-Holstein 6,7 6,8 6,9 7,2 7,4 7,8 7,4 8,3 Niedersachsen 6,4 6,6 6,5 6,9 7,6 7,9 7,6 8,6 Hessen 5,8 5,9 5,8 6,0 6,4 7,0 6,6 7,6 Rheinland-Pfalz 5,3 5,5 5,4 5,3 5,8 6,2 5,6 6,5 Baden-Württemberg 3,9 4,0 3,9 3,9 4,7 5,2 4,0 4,8 Bayern 3,6 3,6 3,4 3,5 4,1 4,7 3,8 4,9 Saarland 7,2 7,4 6,9 6,8 7,4 7,9 7,3 8,6 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 54. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den genannten Ländern? Aktuell liegt die Arbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen bei 8,4 %. Allerdings ist der Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen sehr heterogen und die regionalen Unterschiede sind sehr groß. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung, etwa 10 Millionen Menschen, konzentriert sich auf Großstädte. Insbesondere die größeren Städte im Ruhrgebiet mit Arbeitslosenquoten über 10 % prägen den Durchschnittswert für NRW, während etwa das Niveau der Arbeitslosigkeit im Münsterland den Verhältnissen in vergleichbaren bayerischen oder badenwürttembergischen Regionen entspricht. Eine vergleichende Betrachtung NordrheinWestfalens im Aggregat mit anderen Ländern lässt die unterschiedlichen regionalen Bedingungenaußer Acht und ist für eine differenzierte und fundierte Bewertung daher nicht geeignet . 55. Wie hoch ist die Langzeitarbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 1. Juli 2014? In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden keine Langzeitarbeitslosenquoten ausgewiesen , sondern lediglich die Anteile der Langzeitarbeitslosen (ein Jahr und länger arbeitslos ) an allen Arbeitslosen. Dieser Anteil lag im Berichtsmonat Juli 2014 in NRW bei 43,3 %. Im Arbeitsmarktreport NRW werden Langzeitarbeitslosenquoten aufgeführt, die auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit berechnet wurden3. Für Juni 2014 liegt die so berechnete Langzeitarbeitslosenquote für NRW danach bei 3,5 %. 56. Wie hoch ist die Langzeitarbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen zu diesem Stichtag in den anderen westdeutschen Flächenländern? Von der Bundesagentur für Arbeit wird der Anteil der Langzeitarbeitslosen nach Ländern ausgewiesen: 3 Anzahl Langzeitarbeitslose bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 33 Anteil Langzeitarbeitslose an allen Arbeitslosen nach Ländern in % (Berichtsmonat Juli) Region 2014 Nordrhein-Westfalen 43,3 Schleswig-Holstein 37,7 Niedersachsen 37,9 Hessen 37,3 Rheinland-Pfalz 34,7 Baden-Württemberg 32,1 Bayern 27,3 Saarland 38,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die aus Daten der Bundesagentur für Arbeit berechnete Langzeitarbeitslosenquote stellt sich wie folgt dar4: Langzeitarbeitslosenquote nach Ländern in % (Juni 2014) Region 2014 Nordrhein-Westfalen 3,5 Schleswig-Holstein 2,5 Niedersachsen 2,3 Hessen 2,0 Rheinland-Pfalz 1,8 Baden-Württemberg 1,2 Bayern 1,0 Saarland 2,7 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 57. Wie bewertet die Landesregierung die Langzeitarbeitslosenquote in Nordrhein- Westfalen im Vergleich zu den genannten Ländern? Der Anteil der Langzeitarbeitslosen und die Langzeitarbeitslosenquote liegen in NRW höher als in anderen Flächenländern. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen : Die Arbeitsmarktdynamik ist in Nordrhein-Westfalen geringer ausgeprägt als in anderen Flächenländern. Beschäftigung und Bruttoinlandsprodukt wachsen weniger stark als im Bund. Arbeitsuchende mit einem erhöhten Risiko, langzeitarbeitslos zu werden, sind in NRW überdurchschnittlich häufig vertreten. Dies gilt insbesondere für Arbeitslose ohne Berufsbildung . Langzeitarbeitslose, die z.B. in Bayern oder Baden-Württemberg aufgrund des Arbeitskräftemangels noch eine Chance auf Beschäftigung hätten, kommen in Nordrhein-Westfalen 4 Anzahl Langzeitarbeitslose bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 34 nicht zum Zug, weil mehr Bewerber/-innen um eine offene Stelle konkurrieren, und es für die Arbeitgeber häufig keine Notwendigkeit gibt, einen schwächeren Bewerber einzustellen. Zur Vermeidung und Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit arbeitet die Landesregierung seit Jahren eng und vertrauensvoll mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (RD NRW) zusammen und steht gemeinsam mit der RD NRW in einem ständigen Diskurs mit den Kommunen und Jobcentern. Darüber hinaus werden auch in erheblichem Umfang Mittel des ESF für die Verbesserung der Beschäftigungschancen arbeitsloser Menschen eingesetzt. 58. Welche Regionen sind der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bekannt, in denen sich ein unveränderter Sockel von Langzeitarbeitslosen gebildet hat? Es gibt derzeit kein Standardprodukt der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, in dem die Zahl bzw. der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen in den Kreisen und kreisfreien Städten als Zeitreihe ausgewiesen wird. Die historischen Daten enden 2004. Betrachtet man die Anzahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (SGB II), die eine Verweildauer von mehr als vier Jahren im SGB II haben, so findet man die höchsten Anteile in folgenden Kreisen und kreisfreien Städten: Anteil arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit Verweildauer im SGB II länger als 4 Jahre an allen arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in % (Dezember 2013) Region 2014 Nordrhein-Westfalen 46,8 Mülheim an der Ruhr 54,9 Essen 54,6 Recklinghausen 54,3 Gelsenkirchen 54,1 Hamm 52,9 Düsseldorf 52,4 Oberhausen 52,3 Wuppertal 51,6 Dortmund 51,1 Köln 51,1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 59. Wie hoch ist die Jugendarbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 1. Juli 2014? Die Arbeitslosenquote für Jugendliche im Alter von 15 bis unter 25 Jahren in NordrheinWestfalen lag für den Berichtsmonat Juli 2014 bei 8,1 %. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 35 60. Wie hoch ist die Jugendarbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen zu diesem Stichtag in den anderen westdeutschen Flächenländern? Die Antwort auf die Frage 60. ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Arbeitslosenquote für Jugendliche im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach Ländern in % (Berichtsmonat Juli) Region 2014 Nordrhein-Westfalen 8,1 Schleswig-Holstein 7,7 Niedersachsen 6,4 Hessen 6,0 Rheinland-Pfalz 5,4 Baden-Württemberg 3,0 Bayern 3,2 Saarland 6,6 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 61. Wie bewertet die Landesregierung die Jugendarbeitslosenquote in Nordrhein- Westfalen im Vergleich zu den genannten Ländern? Nordrhein-Westfalen weist die höchste Arbeitslosenquote von Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren unter den westdeutschen Flächenländern auf. Dieser Befund korrespondiert mit der Arbeitslosenquote insgesamt. Eine wesentliche Ursache liegt im geringeren Bildungsniveau der Jugendlichen. So ist der Anteil der Schulabgänger ohne Berufsausbildung in NRW höher als in anderen Flächenländern. Angesichts der bundesweiten Probleme beim Übergang Schule-Beruf hat NordrheinWestfalen mit dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ als erstes Flächenland damit begonnen, ein landesweites, verbindliches Übergangssystem einzuführen. Ziel des Landesvorhabens ist, für jeden ausbildungsfähigen jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für eine Berufsausbildung zu eröffnen und durch ein effektives, kommunal koordiniertes Gesamtsystem unnötige Warteschleifen und Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. 62. Wie hoch ist die Unterbeschäftigungsquote in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 1. Juli 2014? Die Unterbeschäftigungsquote5 in Nordrhein-Westfalen lag für den Berichtsmonat Juli 2014 bei 10,3 %. 5 In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus (z. B. kurzfristige Arbeitsunfähigkeit) sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 36 63. Wie hoch ist die Unterbeschäftigungsquote zu diesem Stichtag in den anderen westdeutschen Flächenländern? Die Antwort auf die Frage 63 ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Unterbeschäftigungsquote nach Ländern in % (Berichtsmonat Juli) Region 2014 Nordrhein-Westfalen 10,3 Schleswig-Holstein 8,3 Niedersachsen 8,1 Hessen 7,3 Rheinland-Pfalz 6,9 Baden-Württemberg 5,1 Bayern 4,8 Saarland 9,7 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 64. Wie bewertet die Landesregierung die Unterbeschäftigungsquote in Nordrhein- Westfalen im Vergleich zu den genannten Ländern? Die Unterbeschäftigungsquote korrespondiert stark mit der Arbeitslosenquote, da der größte Anteil der Unterbeschäftigung auf Arbeitslosigkeit entfällt. Die Bewertung der Unterbeschäftigungsquote im Ländervergleich ist damit analog zur Bewertung der Arbeitslosenquote (siehe Antwort Frage 54). 65. Sieht die Landesregierung regionale Unterschiede im Hinblick auf die Wirtschaftsleistung des Landes? 66. Falls ja: Wie sind diese Unterschiede zu begründen, und wie sollen sie abgebaut werden? Die Fragen 65 und 66 werden zusammen beantwortet. So vielfältig wie das Land Nordrhein-Westfalen ist, so unterschiedlich sind auch die Regionen in diesem Land mit 18 Millionen Einwohnern. Die Spannweite reicht von prosperierenden Regionen mit nahezu Vollbeschäftigung bis hin zu Regionen, die die volle Wucht des Strukturwandels zu spüren bekamen und heute noch die Auswirkungen zu tragen haben. Sie reicht von ländlichen bis hin zu industriell geprägten Regionen. Alle Regionen verfügen über spezifische Herausforderungen, aber auch über spezifische Potentiale, sei es als stark industrialisierte, aber eher ländliche Region mit Alterung, Abwanderung und demzufolge wachsendem Fachkräftebedarf, sei es als großstädtischer Hochschulstandort mit einem hohen Anteil von Beschäftigten in wissensbasierten Dienstleistungen , aber Flächenknappheit und überlasteten Verkehrswegen. Regionale Disparitäten sind durch verschiedene Gutachten nachgewiesen bzw. bestätigt worden (zuletzt: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung: „Gleichwertigkeit der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 37 Lebensverhältnisse: NRW-spezifische Auswertung von Indikatoren zur Raumentwicklung“, Dortmund 2013). Die wesentlichen Ursachen dieser Entwicklungen sind im sozio-ökonomischen Wandel zu suchen. Neue Herausforderungen werden unter anderem durch die demografische Entwicklung , durch die Energiewende oder durch die Globalisierung hervorgerufen. Diese Prozesse haben teils massive Auswirkungen auf die Wirtschaftsstrukturen von Regionen . Entscheidend für die Unterschiede in den Regionen dürften wohl die differenzierten Ausgangsvoraussetzungen, wie etwa Betriebsgrößenstrukturen, Branchenzusammensetzung , Anpassungsflexibilität an geänderte Rahmenbedingungen, soziale Milieus sowie die Qualifikationsprofile der Fachkräfte sein. Untersuchungen haben allerdings gezeigt, dass auch in Regionen mit Wachstumsrückstand das allgemeine Wohlstandsniveau gestiegen ist. Die Landesregierung verfügt mit dem EFRE-Programm 2014 – 2020 und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ über zwei sich hinsichtlich der Ziele Wachstum und Ausgleich ergänzende Instrumente der Wirtschaftsförderung, die bestehende räumliche Strukturen berücksichtigen und regionsspezifische Förderansätze beinhalten (vgl. Antwort zu Frage 75 und 80). 67. Welche Gründe sieht die Landesregierung für das überdurchschnittliche Wachs- tum Nordrhein-Westfalens in den Jahren 2007 bis 2009? Wie bei der Beantwortung der Fragen 24. bis 28. schon ausgeführt ist die Anpassung von gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten ein langfristiger Prozess, der darüber hinaus nicht linear, sondern mit Schwankungen um den Anpassungstrend verläuft. Er umfasst Jahre, in denen die Entwicklung besser verläuft als im Bundestrend, und Jahre, in denen es schlechter läuft. Im Verlauf des Jahres 2008 kündigte sich die große Weltfinanz- und Wirtschaftskrise an, das Wachstum begann sich abzuschwächen. In Deutschland kumulierten die Probleme im Jahr 2009, das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte um 5,2 Prozent. Nordrhein-Westfalen war von diesem weltwirtschaftlichen Einbruch unterdurchschnittlich betroffen, das Bruttoinlandsprodukt sank um 4,8 Prozent. Dies steht offensichtlich in keiner kausalen Beziehung zu Aktivitäten der damaligen Landesregierung. 68. Wie viele Unternehmen wurden in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2012 und 2013 sowie im ersten Halbjahr 2014 neu gegründet? In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2012 gemäß der Gründungsstatistik des IfM Bonn rund 66.900 gewerbliche Unternehmensgründungen angezeigt (siehe Tabelle 1), im Jahr 2013 waren es rund 67.000 und im 1. Halbjahr 2014 rund 33.400. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 38 Tabelle 1: Gewerbliche Unternehmensgründungen 2012, 2013 und 1. Halbjahr 2014 in Nordrhein-Westfalen Zeitraum Gewerbliche Unternehmensgründungen insgesamt Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen „Echte“ Kleingewerbegründungen 2012 66.865 17.120 49.745 2013 67.008 16.858 50.150 1. Halbjahr 2014 33.406 8.876 24.530 © IfM Bonn - Rundungsdifferenzen möglich - Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Landesamtes IT.NRW) Zu der Anzahl der Unternehmensgründungen in den Freien Berufen bzw. in der Land- und Forstwirtschaft liegen keine Statistiken vor. Die Anzahl der Existenzgründer in diesen Wirtschaftsbereichen können hingegen näherungsweise auf der Basis der steuerlichen Anmeldungen von Selbstständigen bei der Finanzverwaltung ermittelt werden (vgl. Kranzusch /Suprinovič 20136). Demnach haben in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 rund 20.900 Personen und im Jahr 2012 rund 20.800 Personen eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen . Rund 900 (2013) bzw. 800 (2012) Anmeldungen entfielen auf die Land- und Forstwirte. Grundlage der Statistik bilden Angaben des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalens. Nach Berechnungen des IfM Bonn entfiel in Deutschland in den vergangenen Jahren mehr als jede fünfte Gründung auf Freie Berufe, in Nordrhein-Westfalen lag dieser Anteil in jedem der untersuchten Jahre um rund sechs Prozentpunkte höher. Nur die Stadtstaaten Berlin und Hamburg verzeichneten noch höhere Anteilswerte, in den meisten Bundesländern lag der Wert hingegen unterhalb der 20 Prozent-Marke. 69. Wie verteilen sich diese Unternehmen im Hinblick auf Regionen und Branchen bzw. Sektoren? Bezogen auf Regierungsbezirke entfielen die meisten gewerblichen Unternehmensgründungen in den Jahr 2012 und 2013 auf den Regierungsbezirk Düsseldorf (siehe Tabelle „Gewerbliche Unternehmensgründungen 2012 und 2013 in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen und Regierungsbezirken“). Hier wurden 35,5 % aller Gründungen des Jahres 2013 angemeldet. Es folgen die Regierungsbezirke Köln (25,6 %) und Arnsberg (19,2 %). Auf Kreisebene vereinigen die kreisfreien Städte Köln (7,3 %), Düsseldorf (6,1 %) und Dortmund (4,9 %) die meisten Unternehmensgründungen auf sich. Schlusslichter bildeten im Jahr 2013 der Kreis Höxter und die kreisfreien Städte Bottrop und Remscheid. Dort wurden nur 1,3 % der nordrhein-westfälischen gewerblichen Unternehmensgründungen vorgenommen. Daten der gewerblichen Unternehmensgründungen für das 1. Halbjahr 2014 liegen nicht nach Regionen vor. Die Branchenverteilung hat sich in den Jahren 2012, 2013 und im 1. Halbjahr 2014 kaum verändert (siehe Tabelle „Gewerbliche Unternehmensgründungen 2012, 2013 und 1. Halbjahr 2014 in Nordrhein-Westfalen nach Wirtschaftszweigen“). Die meisten gewerblichen Unternehmensgründungen gab es im Baugewerbe. Dort wurde rund jede vierte ge- 6 Kranzusch, P.; Suprinovič, O. (2013): Freiberufliche Existenzgründungen in Deutschland im Jahr 2012, in: Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Hrsg.): Daten und Fakten Nr. 10, Bonn. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 39 werbliche Unternehmensgründung angezeigt. An zweiter Stelle folgt der Handel mit rund 20 %. Die Unternehmensgründungen in den Freien Berufen können nicht nach Regionen oder Branchen bzw. Sektoren ausgewiesen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 40 Gewerbliche Unternehmensgründungen 2012 und 2013 in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen und Regierungsbezirken - Rundungsdifferenzen möglich - Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Landesamtes 2012 2013 2012 2013 Anzahl Vertikalstruktur in % Düsseldorf, Stadt 3.947 4.092 5,9 6,1 Duisburg, Stadt 2.681 3.048 4,0 4,5 Essen, Stadt 2.801 2.818 4,2 4,2 Krefeld, Stadt 980 969 1,5 1,4 Mönchengladbach, Stadt 1.012 1.167 1,5 1,7 Mülheim an der Ruhr, Stadt 636 670 1,0 1,0 Oberhausen, Stadt 777 796 1,2 1,2 Remscheid, Stadt 324 297 0,5 0,4 Solingen, Stadt 641 564 1,0 0,8 Wuppertal, Stadt 1.485 1.923 2,2 2,9 Kleve, Kreis 1.208 1.251 1,8 1,9 Mettmann, Kreis 1.762 1.806 2,6 2,7 Rhein-Kreis Neuss 1.850 1.775 2,8 2,6 Viersen, Kreis 1.259 1.293 1,9 1,9 Wesel, Kreis 1.398 1.292 2,1 1,9 Reg.-Bez. Düsseldorf 22.761 23.761 34,0 35,5 Bonn, Stadt 1.331 1.273 2,0 1,9 Köln, Stadt 4.963 4.907 7,4 7,3 Leverkusen, Stadt 609 607 0,9 0,9 Städteregion Aachen 2.161 2.150 3,2 3,2 Düren, Kreis 910 931 1,4 1,4 Rhein-Erft-Kreis 1.863 1.975 2,8 2,9 Euskirchen, Kreis 737 658 1,1 1,0 Heinsberg, Kreis 827 815 1,2 1,2 Oberbergischer Kreis 790 769 1,2 1,1 Rheinisch-Bergischer Kreis 879 909 1,3 1,4 Rhein-Sieg-Kreis 2.091 2.170 3,1 3,2 Reg.-Bez. Köln 17.158 17.163 25,7 25,6 Bottrop, Stadt 288 297 0,4 0,4 Gelsenkirchen, Stadt 1.435 1.463 2,1 2,2 Münster, Stadt 827 789 1,2 1,2 Borken, Kreis 1.008 862 1,5 1,3 Coesfeld, Kreis 606 537 0,9 0,8 Recklinghausen, Kreis 1.923 1.885 2,9 2,8 Steinfurt, Kreis 1.223 1.069 1,8 1,6 Warendorf, Kreis 745 727 1,1 1,1 Reg.-Bez. Münster 8.056 7.628 12,0 11,4 Bielefeld, Stadt 984 1.001 1,5 1,5 Gütersloh, Kreis 950 918 1,4 1,4 Herford, Kreis 911 813 1,4 1,2 Höxter, Kreis 307 280 0,5 0,4 Lippe, Kreis 1.087 1.020 1,6 1,5 Minden-Lübbecke, Kreis 922 859 1,4 1,3 Paderborn, Kreis 814 701 1,2 1,0 Reg.-Bez. Detmold 5.974 5.591 8,9 8,3 Bochum, Stadt 1.613 1.477 2,4 2,2 Dortmund, Stadt 3.465 3.262 5,2 4,9 Hagen, Stadt 601 660 0,9 1,0 Hamm, Stadt 760 861 1,1 1,3 Herne, Stadt 632 563 0,9 0,8 Ennepe-Ruhr-Kreis 894 927 1,3 1,4 Hochsauerlandkreis 739 657 1,1 1,0 Märkischer Kreis 1.184 1.258 1,8 1,9 Olpe, Kreis 295 320 0,4 0,5 Siegen-Wittgenstein, Kreis 584 762 0,9 1,1 Soest, Kreis 922 877 1,4 1,3 Unna, Kreis 1.227 1.244 1,8 1,9 Reg.-Bez. Arnsberg 12.915 12.866 19,3 19,2 Nordrhein-Westfalen 66.865 67.008 100,0 100,0 © IfM Bonn Kreisfreie Stadt / Kreis / Regierungsbezirk Gewerbliche Unternehmensgründungen1) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 41 IT.NRW)Gewerbliche Unternehmensgründungen 2012, 2013 und 1. Halbjahr 2014 in Nordrhein -Westfalen nach Wirtschaftszweigen - Rundungsdifferenzen möglich – 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), Kurzbezeichnung. Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Landesamtes IT.NRW) 70. Wie viele dieser Gründungen wurden vom Land Nordrhein-Westfalen, vom Bund oder von der Europäischen Union gefördert? (bitte entsprechend aufschlüsseln )? Die Antwort auf die Frage 70. ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Gewerbliche Unternehmensgründungen 2012 2013 1. Halbjahr 2014 Anzahl A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 216 214 103 B Bergbau 12 8 4 C Verarbeitendes Gewerbe 1.911 1.945 938 D Energieversorgung 503 336 134 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung 115 109 62 F Baugewerbe 15.129 16.736 8.166 G Handel 13.376 12.923 6.683 H Verkehr und Lagerei 2.368 2.302 1.095 I Gastgewerbe 6.079 5.995 3.092 J Information und Kommunikation 1.897 1.900 1.020 K Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2.351 2.357 1.133 L Grundstücks- und Wohnungswesen 1.846 1.815 899 M Freiberufl., wissenschaftl. und techn. Dienstleistungen 4.976 4.857 2.497 N Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen 7.065 6.773 3.234 P Erziehung und Unterricht 698 709 344 Q Gesundheits- und Sozialwesen 366 335 163 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 1.099 849 373 O,S Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung; Sonst. Dienstleistungen 6.860 6.846 3.469 A - S INSGESAMT 66.865 67.008 33.406 Vertikalstruktur in % A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 0,3 0,3 0,3 B Bergbau 0,0 0,0 0,0 C Verarbeitendes Gewerbe 2,9 2,9 2,8 D Energieversorgung 0,8 0,5 0,4 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung 0,2 0,2 0,2 F Baugewerbe 22,6 25,0 24,4 G Handel 20,0 19,3 20,0 H Verkehr und Lagerei 3,5 3,4 3,3 I Gastgewerbe 9,1 8,9 9,3 J Information und Kommunikation 2,8 2,8 3,1 K Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3,5 3,5 3,4 L Grundstücks- und Wohnungswesen 2,8 2,7 2,7 M Freiberufl., wissenschaftl. und techn. Dienstleistungen 7,4 7,2 7,5 N Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen 10,6 10,1 9,7 P Erziehung und Unterricht 1,0 1,1 1,0 Q Gesundheits- und Sozialwesen 0,5 0,5 0,5 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 1,6 1,3 1,1 O,S Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung; Sonst. Dienstleistungen 10,3 10,2 10,4 A - S INSGESAMT 100,0 100,0 100,0 © IfM Bonn Nr. der Klassifika- tion1) Wirtschaftszweige LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 42 Förderinstrument Kurzbeschreibung Förderfälle Fördervolumen (in Mio. €) 2012 2013 1. HJ 2014 2012 2013 1. HJ 2014 STARTERCENTER NRW 7 (Land) Beratung und Information bei allen Fragen rund um die Existenzgründung und die Firmenentwicklung 20.830 21.530 k. A. – – – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (Land/EU) Bezuschussung von Gründungsberatungen durch freie Unternehmensberater 1.159 1.278 1.083 1,6 1,7 1,6 Meistergründungsprämie NRW (Land/EU) Förderung von Handwerksmeister /innen, die sich erstmalig selbstständig machen und dabei Arbeitsplätze schaffen 560 554 332 4,2 4,2 2,5 NRW.BANK.Gründungskredit (Land) Förderung von Gründer /innen mit Krediten i.H.v. 25.000 Euro bis zu 10 Millionen Euro 1.719 2.026 1.062 336 398 213 NRW.BANK.Seed Fonds (Land) Förderung vor allem technologiebasierter Unternehmen, die eine hohe Innovationsfähigkeit sowie ein großes Wachstumspotenzial aufweisen 13 21 15 3 3 2 NRW/EU.Mikrodarlehen (Land/EU) Unterstützung von Gründer /innen von Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit i.H.v. 5.000 bis 25.000 € 77 45 12 2 1 0 KfW-ERP-Gründerkredit – StartGeld (Bund/EU) Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln bei einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro k. A. 1.953 950 90,7 91,3 44,9 KfW-ERP-Gründerkredit – Universell (Bund/EU) Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln im Inund Ausland bis maximal 10 Mio. Euro je Vorhaben k. A. 648 330 79,4 78,0 43,1 KfW-ERP-Kapital für Gründung (Bund/EU) Zinsgünstige und nachrangige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland für Gründer/innen, die noch keine 3 Jahre am Markt aktiv sind 236 251 113 33,8 30,6 15,2 Gründercoaching Deutschland (EU) Bezuschussung von Beratungskosten für Jungunternehmen bis zum fünften Jahr nach der Gründung 1.329 1.506 1.005 Der Zuschuss in den alten Bundesländern beträgt maximal 3.000 Euro je Fall. NRW.BANK.Gründungskredit (Land) Förderung von Gründer /innen mit Krediten i.H.v. 25.000 Euro bis zu 10 Millionen Euro 1.719 2.026 1.062 336 398 213 Förderinstrument Kurzbeschreibung Förderfälle Fördervolumen (in Mio. €) 2012 2013 1. HJ 2014 2012 2013 1. HJ 2014 High-Tech Gründerfonds 8 (Bund) Finanzierung junger Technologieunternehmen und aktive Unterstützung des Management -Teams 7 2 7 2,6 0,7 2,5 7 Bei den Förderfällen handelt es sich um die Zahl intensiver Beratungsgespräche zu einem konkreten Gründungsvorhaben. 8 Neue Investitionen ohne Anschlussfinanzierungen zu bereits früher gegründeten Unternehmen in NRW. Bei den Angaben zum Fördervolumen handelt es sich nicht um die Gesamtinvestition, sondern um den BMWi-Anteil an der Gesamtinvestition. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 43 EXIST-Gründerstipendium (Bund/EU) Unterstützung von Studierenden , Absolvent/innen sowie Wissenschaftler/innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen , die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten 31 30 12 1,2 1,3 0,5 EXIST-Forschungstransfer (Bund/EU) Unterstützung herausragender forschungsbasierter Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind 13 15 2 1,9 1,8 0,2 INVEST 9 (Bund) Verbesserung des Zuganges junger Unternehmen zu Schuss für Wagniskapital – Motivierung von Business Angels, Wagniskapital in junge Unternehmen zu investieren – 4 13 – 0,1 0,5 Mikrokreditfonds Deutschland (EU) Vergabe von Krediten an kleine und junge Unternehmen bis zu 20.000 Euro über Mikrofinanzinstitute 1.634 932 k. A. 10 6 k. A. Mikromezzaninfonds Deutschland 10 (EU) Wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro für Existenzgründer /innen sowie kleine und junge Unternehmen bei einer Laufzeit von zehn Jahren – 4 30 – 0,2 1,2 71. Wie viele dieser Unternehmen haben ihren Geschäftsbetrieb zum Stichtag 1. Juli 2014 bereits wieder eingestellt? Diese Frage lässt sich mit den derzeitig verfügbaren Daten nicht beantworten. II. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und Wirtschaftsförderung 72. Welche Defizite bei den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen sieht die Landesregierung im Vergleich zu den anderen westdeutschen Flächenländern? Die grundlegenden wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen werden auf europäischer und bundespolitischer Ebene gestaltet. Auf dieser Ebene gibt es annähernd gleiche Rahmenbedingungen in allen Bundesländern. Wie in der Einleitung der Landesregierung und in den vielfältigen Antworten auf konkrete Fragen dargestellt, nutzt die Landesregierung ihre Spielräume zur Ausgestaltung attraktiver Standortbedingungen für die Wirtschaft im Land. Das ist eine permanente Aufgabe, bei der es immer wieder Verbesserungspotenziale im Detail zu nutzen gilt. 9 Das Programm startete in 06/2013, daher keine Daten für frühere Zeiträume. 10 Erste Auszahlungen erfolgten in IV/2013. Die genannten Werte basieren auf den der NBank ge- nannten Daten der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 44 73. Teilt die Landesregierung die Einschätzung unter anderem des IW Köln, dass das Wachstumsdefizit in Nordrhein-Westfalen nicht an der Wirtschaftsstruktur des Landes liegt, sondern an einer flächendeckenden relativen Schwäche innerhalb der Wirtschaftssektoren? 74. Falls nein: Welche alternativen Erklärungsansätze hat die Landesregierung für die Wachstumsschwäche, und woher stammen diese? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 73. und 74. zusammen beantwortet . Nach Auffassung der Landesregierung reicht die Analyse entlang des groben Musters der Wirtschaftssektoren nicht aus, um die Entwicklung im Vergleich zu anderen Bundesländern zu untersuchen. Die Aussage in der Einleitung der Großen Anfrage, dass bei den vorliegenden Studien Einigkeit bestehe, „dass die Wirtschaftsschwäche Nordrhein-Westfalens nicht an der Wirtschaftsstruktur des Landes liegt“, ist zwar zutreffend wiedergegeben, verweist aber zugleich auf Schwächen der zitierten Studien. Die Landesregierung verweist hierzu auf ihre Antwort zu Frage 1. 75. Welche grundsätzliche Strategie verfolgt die Landesregierung im Bereich der Wirtschaftsförderung? Die Landesregierung konzentriert sich auf acht Leitmärkte: Maschinen- und Anlagenbau, neue Werkstoffe, Mobilität und Logistik, Informations- und Kommunikationswirtschaft, Energie - und Umweltwirtschaft, Medien- und Kreativwirtschaft, Gesundheit und Life-Science. Diese Märkte, in denen Nordrhein-Westfalen besondere Stärken aufweist, haben weltweit eine große Bedeutung. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft soll Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den strukturschwachen Regionen des Landes geben. Die Fördermittel sollen unmittelbar zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Außerdem sollen sie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen unterstützen. Vorrangige Ziele des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms - Infrastruktur sind, die strukturschwachen Regionen für potenzielle Investoren attraktiver zu machen (z. B. Revitalisierung von Brachflächen, Sicherstellung der Breitbandversorgung), jungen, innovativen Unternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch geeignete Rahmenbedingungen Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten (z. B. Technologiezentren, Bereitstellung von Forschungs - und Innovationsinfrastruktur), die wirtschaftlich relevanten Tourismuspotenziale der Regionen zu unterstützen und eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur als Standortkriterium in allen Regionen von Nordrhein-Westfalen sicher zu stellen. Daneben werden auch nicht investive Maßnahmen unterstützt, um die Wachstumspotenziale in den Regionen zu mobilisieren und den Wachstumsprozess zu initiieren und zu begleiten. Die Landesregierung setzt außerdem weiterhin auf die Internationalisierung und unternehmerische Innovationsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Exportunternehmen auf dem Weltmarkt. Die NRW.Invest GmbH unterstützt ausländische und deutsche Unternehmen bei Investitionsprojekten und Ansiedlungen in Nordrhein-Westfalen während des gesamten Ansiedlungsprozesses . Zielsetzung sind dabei Förderung von Wachstum und Beschäftigung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 45 76. Über welche Instrumente der Wirtschaftsförderung verfügt die Landesregierung, bzw. auf welche Instrumente der Wirtschaftsförderung anderer staatlicher Ebenen kann sie - ggf. kofinanziert - zugreifen? Ab Oktober 2014 finden monatlich Förderwettbewerbe in den acht Leitmärkten statt. Die ausgewählten Projekte werden mit Mitteln der EU und des Landes gefördert. Aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP), das aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ (Bundes- und Landesmittel ) und aus dem EFRE finanziert wird, fördert das Land gewerbliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastruktur und Tourismusinfrastruktur. Die von den Kammerorganisationen und der NRW.BANK als Gesellschafter getragene NRW.International GmbH ist mit der operativen Durchführung der Aufgaben der Außenwirtschaftsförderung betraut. Dazu gehören u.a. Kooperationsplattform der Außenwirtschaftsförderung , Außenwirtschaftsportal/Außenwirtschaftskampagne, Messe- und Ausstellungsförderung (Auslandmessen), Unternehmerreisen/Kooperationsbörsen und Projektarbeit mit außenwirtschaftlichen Inhalten. Zukünftig werden weitere Aufgaben im Rahmen des European Enterprise Network (EEN) im Bereich des europaweiten Unternehmensmatchings dazukommen . Die landeseigene Gesellschaft NRW.INVEST GmbH kümmert sich um die Aufgaben der Investorenwerbung und des Standortmarketings. Mit dem neuen Geschäftsbereich „Service für Investoren“ wird sie die Betreuung ausländischer Investoren intensivieren. Finanzierungsinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen bietet die NRW.BANK. Zu den Angeboten zählen beispielweise lnvestitionszuschüsse, Beteiligungskapital, Nachrangdarlehen und Haftungsfreistellungen. Dazu kommen Rückgarantien für Exportgarantien von Unternehmen oder zinsgünstige Darlehen für Auslandsinvestitionen. Ab Juni 2014 können mit dem NRW.BANK. Auslandskredit auch vorbereitende Marktanalysen und Messeteilnahmen oder der Aufbau eines Vertriebsnetzes im Ausland finanziert werden. 77. Welche konkreten einzelnen Maßnahmen zur Unterstützung erfahren Existenz- gründer in Nordrhein-Westfalen? Siehe Tabelle zu Frage 70., Spalten „Förderinstrument“ und „Kurzbeschreibung“. 78. Welche Finanzmittel stehen dafür im Einzelnen zur Verfügung? Siehe Tabelle zu Frage 70., Spalte „Fördervolumen“. Die Förderung von Existenzgründern im EFRE-Programm 2014 bis 2020 ist Teil des Förderschwerpunktes Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (vgl. Antwort zu Frage 82). Hierfür sind 174 Mio. €, das sind 15 % der gesamten Fördermittel, vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 46 79. Welche Instrumente wurden im Verlauf dieser Legislaturperiode wie und mit welchem jeweiligen Finanzvolumen eingesetzt? Im gerade zu Ende gegangenen Ziel 2-Programm der Jahre 2007 bis 2013 wurden im Zeitraum Mai 2012 bis August 2014 (Legislaturperiode) insgesamt 464 Mio. € Gesamtinvestitionen bewilligt. Diese teilen sich auf die Förderschwerpunkte wie folgt auf: - Stärkung der unternehmerischen Basis - 15 Mio. € - Innovation und wissensbasierte Wirtschaft - 391 Mio. € - Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung - 58 Mio. € Für das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) wurden GRW-Mittel (Bund und Land) wie folgt eingesetzt bzw. geplant: 2012: 47,2 Mio. Euro; 2013: 48 Mio. Euro; 2014: 64 Mio. Euro. 80. Welche thematischen, regionalen oder sektoralen Schwerpunkte setzt die Lan- desregierung bei der Wirtschaftsförderung? Ein wichtiges Anliegen des EFRE-Programms für die Jahre 2014 bis 2020 ist es, mit innovations -, wirtschafts- und strukturpolitischen Maßnahmen nachhaltig Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Hauptzielgruppen sind mittelständische Unternehmen, F&E-Einrichtungen, Universitäten und Kommunen. Die Förderung konzentriert sich auf vier Prioritäten. Dabei sind nach den europäischen Verordnungen 80% der Mittel auf die ersten drei Prioritätsachsen zu konzentrieren. Die Innovationsförderung soll dort konzentriert werden, wo das Land spezifische Stärken aufweist und wo zu erwarten ist, dass ein spürbarer und wirtschaftlicher Beitrag zur Lösung von Problemen geleistet wird. Die Landesregierung konzentriert die Förderung deshalb auf die genannten acht Leitmärkte. Daneben wird sie Projektaufrufe in den Bereichen Stadtentwicklung zur Prävention und Armutsbekämpfung in benachteiligten Quartieren , Regionalentwicklung, Tourismus und Klimaschutz durchführen. Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP): Projekte, die mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) finanziert werden, sind auf strukturschwache Gebiete der GRW-Fördergebietskulisse beschränkt. Zu den Fördergebieten gehören weite Teile des Ruhrgebietes sowie Bielefeld, Mönchengladbach und die Kreise Heinsberg, Herford, Höxter und Lippe, das Bergische Städtedreieck und die Städteregion Aachen. Ein weiterer thematischer Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Außenwirtschaftsförderung und das Standortmarketing. 81. Welchen Anteil der europäischen Mittel zur regionalen Strukturförderung ("EF- RE") plant die Landesregierung, im Bereich "Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation" einzusetzen? Achse 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation mit 40% der Mittel. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 47 82. Welchen Anteil der europäischen Mittel zur regionalen Strukturförderung ("EFRE ") plant die Landesregierung, im Bereich "Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU" einzusetzen? Achse 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU: 15 % 83. Welchen Anteil der europäischen Mittel zur regionalen Strukturförderung ("EF- RE") plant die Landesregierung, im Bereich "Klimaschutz / Verringerung der CO2-Emissionen" einzusetzen? Achse 3: Klimaschutz / Verringerung der CO2-Emissionen: 25 % 84. Wie definiert die Landesregierung "Breitbandinternet"? Es gibt keine allgemein gültige Definition, welche Breitbandinternetzugänge generell darstellt . Es gibt eine große Anzahl von Definitionsansätzen, welche von unterschiedlichen Eigenschaften , Geschwindigkeiten oder Technologien bezüglich breitbandiger Kommunikationsstrukturen ausgehen. Die Geschwindigkeit von 2Mbit/s im Downstream wird heute allgemein als Untergrenze für Breitbandzugänge angesehen. Die aktuelle Breitbandverfügbarkeit mit 2 Mbit/s liegt in Nordrhein-Westfalen bei 99,6 % (Quelle: TÜV Rheinland, Stand Mitte 2014). 85. Wie bewertet die Landesregierung die Verfügbarkeit von breitbandigen Zugän- gen zum Internet in Nordrhein-Westfalen insgesamt (bitte differenziert nach Geschwindigkeiten bis zu 1 Mbit/s, 2 MBit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 50 MBit/s, sowie über 50 Mbit/s)? Die flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 2 Mbit/s ist weitgehend erreicht. Priorität hat nun der Ausbau der Hochleistungsnetze mit einer Datenübertragungsrate von 50 MBit/s... Ende 2013 waren 70,5 % der Haushalte in NRW mit einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s oder mehr ausgestattet. Auch wenn Nordrhein-Westfalen damit im Vergleich mit den anderen Flächenländern bei der Verfügbarkeit von 50 Mbits führend ist, kann das 50-MbitZiel nur unter gemeinsamer Anstrengung aller Beteiligten (Bund, Land, Kommunen, Telekommunikationsunternehmen ) erreicht werden. Da es sich um eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung handelt, bedarf es insbesondere zusätzlicher Fördermittel des Bundes . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 48 Breitbandversorgung über alle Technologien in den Bundesländern [in % der Haushalte] Stand: Ende 2013 ≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s Bremen 100,0 100,0 99,7 97,5 95,9 93,0 Hamburg 100,0 100,0 99,8 98,6 95,1 88,3 Berlin 100,0 100,0 99,9 97,1 93,7 87,2 NordrheinWestfalen 99,9 99,5 95,8 81,1 74,8 70,5 BadenWürttemberg 99,4 98,4 92,1 80,1 73,4 68,7 Hessen 99,4 98,9 93,6 77,5 67,6 62,9 SchleswigHolstein 99,6 99,1 92,4 77,3 66,3 62,8 Niedersachsen 99,6 99,0 94,2 77,1 61,1 57,9 Saarland 99,7 98,8 92,7 79,9 57,3 54,2 Bayern 99,4 99,0 94,8 80,0 61,0 53,4 Rheinland-Pfalz 99,1 98,2 91,6 73,4 55,0 49,1 MecklenburgVorpommern 98,8 97,8 90,4 62,7 46,0 41,0 Sachsen 99,5 98,9 93,5 64,1 47,0 37,5 Thüringen 99,1 98,6 93,0 59,8 38,1 32,2 Brandenburg 98,5 97,7 91,1 61,3 36,5 28,6 Sachsen-Anhalt 98,8 98,2 90,7 58,2 29,8 23,0 (Quelle: TÜV-Rheinland, Stand Ende 2013) 86. Wie bewertet die Landesregierung die Verfügbarkeit von breitbandigen Zugän- gen zum Internet in den Landkreisen und kreisfreien Städten in NordrheinWestfalen (bitte differenziert nach Geschwindigkeiten bis zu 1 Mbit/s, 2 MBit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 50 MBit/s, sowie über 50 Mbit/s)? Die Verfügbarkeiten von breitbandigen Zugängen zum Internet in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Grundversorgung ist in Nordrhein-Westfalen im Bereich bis 2 Mbit/s nahezu flächendeckend gewährleistet. Auch im Bereich bis 6 Mbit/s herrscht eine gute Versorgungslage. In den Bereichen von 16 Mbit/s bis 50 Mbit/s ist ein Versorgungsgefälle zwischen städtischen und ländlichen Bereichen festzustellen. Die Versorgung in den städtischen Bereichen ist bis auf wenige Ausnahmen als gut zu bezeichnen. Auf Kreisebene bietet sich ein heterogeneres Bild. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 49 (Quelle: TÜV-Rheinland, Stand Ende 2013) Breitbandversorgung über alle Technologien (in % Haushalte) Kreis ≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s Kreisfreie Stadt Düsseldorf 100,0 100,0 99,9 98,8 96,9 93,2 Kreisfreie Stadt Duisburg 100,0 100,0 99,6 97,3 91,5 72,4 Kreisfreie Stadt Essen 100,0 100,0 99,6 96,1 91,5 77,7 Kreisfreie Stadt Krefeld 100,0 100,0 99,5 90,6 87,6 84,3 Kreisfreie Stadt Mönchengladbach 100,0 99,8 98,0 84,5 80,3 78,2 Kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr 100,0 100,0 98,9 91,6 89,7 88,9 Kreisfreie Stadt Oberhausen 100,0 100,0 99,3 82,2 76,9 73,2 Kreisfreie Stadt Remscheid 100,0 99,8 97,1 77,4 73,1 72,6 Kreisfreie Stadt Solingen 100,0 99,7 96,7 79,3 71,5 60,2 Kreisfreie Stadt Wuppertal 100,0 99,9 99,3 96,5 92,5 82,6 Kreis Kleve 99,9 99,4 94,9 77,3 65,5 41,5 Kreis Mettmann 100,0 99,9 97,4 82,6 77,9 76,6 Kreis Rhein-Kreis Neuss 100,0 99,9 96,5 79,9 73,0 70,0 Kreis Viersen 99,9 99,7 96,0 71,7 59,9 52,9 Kreis Wesel 99,9 99,7 95,5 74,3 67,5 65,3 Kreisfreie Stadt Bonn 100,0 100,0 99,9 99,4 98,1 95,9 Kreisfreie Stadt Köln 100,0 100,0 99,7 98,3 97,5 95,9 Kreisfreie Stadt Leverkusen 100,0 99,9 98,8 89,8 88,4 88,3 Kreis Städteregion Aachen 99,9 99,5 96,0 88,6 83,8 81,6 Kreis Düren 99,8 99,3 91,8 71,8 66,7 61,5 Kreis Rhein-Erft-Kreis 100,0 99,9 95,5 70,9 66,2 63,2 Kreis Euskirchen 99,3 98,5 89,0 66,2 56,4 46,5 Kreis Heinsberg 99,5 96,7 83,6 53,4 45,5 35,9 Kreis Oberbergischer Kreis 99,5 98,5 88,9 51,7 41,8 33,3 Kreis Rheinisch-Bergischer-Kreis 99,9 99,2 92,7 64,2 60,3 58,2 Kreis Rhein-Sieg-Kreis 99,9 99,6 95,3 77,9 68,4 58,3 Kreisfreie Stadt Bottrop 100,0 99,7 97,1 84,6 83,3 83,3 Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen 100,0 100,0 99,0 88,0 86,3 86,2 Kreisfreie Stadt Münster 100,0 100,0 99,2 87,8 84,6 83,8 Kreis Borken 99,9 99,6 94,7 70,0 53,8 42,2 Kreis Coesfeld 99,8 99,2 94,4 55,1 37,7 30,6 Kreis Recklinghausen 100,0 99,8 97,0 81,4 77,9 76,7 Kreis Steinfurt 99,8 99,4 93,6 68,1 56,3 52,8 Kreis Warendorf 99,9 99,5 93,7 68,8 61,3 57,8 Kreisfreie Stadt Bielefeld 99,9 99,7 98,7 93,1 80,9 78,0 Kreis Gütersloh 99,8 99,2 95,6 71,8 53,0 46,7 Kreis Herford 99,9 99,5 94,5 68,1 64,6 62,6 Kreis Höxter 99,5 98,6 94,1 67,9 46,9 41,9 Kreis Lippe 99,7 99,0 94,3 69,0 62,2 57,9 Kreis Minden-Lübbecke 99,8 99,2 91,0 68,8 61,3 57,0 Kreis Paderborn 99,9 99,8 97,7 83,0 74,1 66,5 Kreisfreie Stadt Bochum 100,0 100,0 99,8 97,7 94,8 89,6 Kreisfreie Stadt Dortmund 100,0 100,0 99,3 94,4 88,6 73,7 Kreisfreie Stadt Hagen 99,9 99,8 97,9 87,0 85,0 82,3 Kreisfreie Stadt Hamm 100,0 99,7 97,4 72,5 66,7 66,0 Kreisfreie Stadt Herne 100,0 100,0 97,6 82,2 78,4 78,3 Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis 99,8 99,2 93,5 70,9 65,1 63,0 Kreis Hochsauerlandkreis 99,3 98,7 95,1 83,8 81,9 81,0 Kreis Märkischer Kreis 99,6 99,1 93,9 70,2 63,6 61,3 Kreis Olpe 99,0 98,3 92,4 60,2 50,8 45,1 Kreis Siegen-Wittgenstein 99,6 99,1 95,8 68,9 63,4 60,2 Kreis Soest 99,9 99,7 96,2 77,2 72,9 70,9 Kreis Unna 100,0 99,9 98,1 82,5 78,2 73,9 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 50 87. Sieht die Landesregierung durch unterschiedliche regionale Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugängen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Regionen in Nordrhein-Westfalen? Zukunftsfähige Glasfaserbreitbandinfrastrukturen können helfen, standortbedingte Nachteile ländlicher Regionen auszugleichen. Der Aufbau von Breitbandinfrastrukturen unterstützt somit die Aktivitäten zur Sicherung von vorhandenen Arbeitsplätzen und hilft gleichzeitig bei der Ansiedlung neuer Betriebe. Abgesehen von diesen wirtschaftlichen Aspekten gibt es aber auch gesellschaftliche Aspekte. Eine Teilhabe am digitalen Leben und die Nutzung von diesem sind heutzutage ohne zukunftsfähige Breitbandanschlüsse kaum zu verwirklichen. Daher gilt es, gerade in den ländlichen Gebieten, in denen aktuell diese breitbandigen Anschlüsse noch nicht im ausreichenden Maße vorhanden sind, die Aktivitäten zum Ausbau von Breitbandinfrastrukturen zu unterstützen. 88. Falls ja: Was unternimmt sie, um diese abzubauen? Die Landesregierung bietet Kreisen und Kommunen fachlichen Rat und Unterstützung durch das BreitbandConsulting.NRW. Schwerpunkte der Arbeit des BreitbandConsulting.NRW bestehen unter anderem darin, die Kreise und Kommunen über Handlungsmöglichkeiten zu informieren, ihnen bei der Konzeption und Umsetzung von Projekten zum Aufbau regionaler Hochgeschwindigkeitsnetze zu helfen, den Zugang zu Finanzierungsangeboten und Fördermaßnahmen zu vereinfachen und bei technischen, rechtlichen und Finanzierungsfragen zu helfen oder Experten zu vermitteln. BreitbandConsulting.NRW forciert den Breitbandausbau außerdem durch eine zielgerichtete Vernetzung und Koordinierung der Zusammenarbeit von Kommunen, Telekommunikationsdienstleistern , Eignern nutzbarer Infrastrukturen, Beratern, Ingenieurbüros und anderen für den Breitbandausbau relevanten Akteuren. Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen des ländlichen Raums mit Fördermitteln für den Ausbau der Breitbandversorgung. Für die Förderperiode 2014-2020 wurden die für die Breitbandförderung vorgesehenen Mittel gegenüber der letzten Förderperiode nochmals deutlich aufgestockt. Mit dem eigens geschaffenen Darlehensprogramm „NRW.Bank Breitband “ bietet das Land privaten Investoren sowie gewerblichen und kommunalen Unternehmen lang laufende Darlehen zu vergünstigten Zinssätzen für den Ausbau passiver Infrastrukturen für Hochleistungsnetze an. Der Runde Tisch zum Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen begleitet den Ausbau der Breitbandnetze. Rund 40 Teilnehmer aus Wirtschaft und Verwaltung haben gemeinsam mit Wirtschaftsminister Garrelt Duin bereits zweimal in Düsseldorf beraten, wie der BreitbandNetzausbau in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben werden kann. Zu den weiteren Sitzungen des Rundes Tisches werden künftig auch Abgeordnete der Fraktionen des Landtags geladen. Der Runde Tisch hat das Ziel, Maßnahmen und Hilfestellungen für Kommunen zu entwickeln und Hemmnisse beim Breitbandausbau abzubauen, die Transparenz zu erhöhen und lokale Breitbandinitiativen anzustoßen, damit Angebot und Nachfrage auf kommunaler Ebene wirksam zusammenkommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 51 Der Runde Tisch hat erste Handlungsempfehlungen erarbeitet. Handlungsempfehlung 1: Der Runde Tisch empfiehlt, das Beratungsangebot des Landes zur Unterstützung des Breitbandausbaus in NRW fortzusetzen. Handlungsempfehlung 2: Der Runde Tisch empfiehlt, dass alle Kreise sowie kreisfreie Städte in NRW Breitbandkoordinatoren – als freiwillige Aufgabe – einrichten und benennen. Handlungsempfehlung 3: Der Runde Tisch empfiehlt, eine Informations- und Planungsgrundlage für den NGANetzausbau in NRW zu erstellen. Handlungsempfehlung 4: Der Runde Tisch empfiehlt, dass das Wirtschaftsministerium NRW Gespräche zur Unterstützung des Breitbandausbaus (Regionale Breitbandgespräche) mit politisch Verantwortlichen vor Ort veranlasst. Handlungsempfehlung 5: Der Runde Tisch empfiehlt, das aktuelle Darlehensprogramm der NRW.BANK nach Festlegung der künftigen NGA-Strategie des Landes auf Kompatibilität zu überprüfen und ggf. anzupassen . Handlungsempfehlung 6: Der Runde Tisch empfiehlt, dass sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände den aufgekommenen Regulierungs- und ordnungsrechtlichen Fragen annehmen. All dies belegt, dass das Land trotz seiner engen finanziellen Möglichkeiten die Kommunen dabei unterstützt, die Versorgung mit Breitbandinfrastrukturen, besonders in den dünn besiedelten Regionen des Landes zu verbessern. Der Ausbau der Breitbandversorgung ist jedoch nicht alleine Aufgabe des Landes. Auch die Bundesregierung muss hier zukünftig einen größeren Beitrag leisten als bisher. Eine adäquate Versorgung mit Breitbandanschlüssen ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge und dient der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Nordrhein-Westfalen setzt sich daher dafür ein, dass die Erlöse aus der Versteigerung der Funkfrequenzen für den Breitbandausbau in den ländlichen Räumen eingesetzt werden und dass wieder ein WeißeFlecken -Programm aufgesetzt wird. Entsprechende Beschlüsse der Agrarministerkonferenz liegen mittlerweile vor. Darüber hinaus bedarf es eines spezifischen, zielgerichteten und gut ausgestatteten Förderund Finanzierungsprogramms des Bundes zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. 89. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bislang unternommen, um den Einsatz von EFRE-Mitteln für den Breitbandausbau zu ermöglichen? 90. Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zukünftig, um den Einsatz von EFRE-Mitteln für den Breitbandausbau zu ermöglichen? Die Fragen 89. und 90. werden zusammen beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 52 Die EU-Kommission hat auf Drängen der Länder und insbesondere Nordrhein-Westfalens in der Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland für den EFRE eine begrenzte Förderung des Breitbandausbaus zugelassen. Diese Förderung darf allerdings nur im Kontext des Ziels „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“ erfolgen, um gezielt Engpässe und Entwicklungshemmnisse für KMU z.B. aus fehlenden Hochgeschwindigkeitsanschlüssen zu beseitigen . Im Wesentlichen geht es dabei um die Anbindung von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsnetze . Dabei ist zu konstatieren, dass unter den geltenden Bedingungen private Haushalte nicht Zielgruppe des wirtschafts- und strukturpolitischen Programms der EFREFörderung sind. Zur Förderung von Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzen (NGA) in Gewerbegebieten wird die Landesregierung künftig das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm RWP (Finanzquellen EFRE und GRW) wie folgt nutzen: - Förderung in mit Hochgeschwindigkeitsnetzen unterversorgten Gewerbegebieten / mehrere Betriebe (<50 Mbit/s) =weißer NGA-Fleck. - Ziel: Bedarfsgerechter Ausbau, mind. aber 50 Mbit/s im Download (EFRE: für alle Betriebe im Gewerbegebiet, GRW: für mind. 75% der Betriebe > 50 Mbit/s und 95% der Betriebe >30 Mbit/s – wie Entwurf NGA-RahmenRL). - In der Regel wird die BB-Infrastruktur eines bestehenden Gewerbegebietes gefördert, da in neu zu errichtenden Gebieten der Anschluss/die Verlegung meist wirtschaftlich ist. - Angrenzende Wohn-/Mischgebiete können mit angeschlossen werden: dies reduziert die Fördersumme (die Einnahmen werden mit in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezogen ). 91. Welche Landesmittel werden in jeweils welcher Höhe für unterschiedliche Maß- nahmen der regionalen Strukturförderung eingesetzt? Aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) stehen in 2015 voraussichtlich rund 37 Mio. Euro, ab 2016 jährlich voraussichtlich 38 Mio. Euro Landesmittel für die gewerbliche und Infrastrukturförderung durch das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) zur Verfügung. Für Beratungsleistungen nach dem RWP sind jährlich 1,4 Mio. Euro Landesmittel vorgesehen. 92. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund des nordrhein- westfälischen Wachstumsdefizits Vorschläge, Wirtschaftsfördermittel inkl. EFRE -Mittel stärker auf die Förderung der Gründung von Hochtechnologieunternehmen sowie von Forschung und Entwicklung zu konzentrieren? Mit seiner breiten Wissenschafts- und Forschungslandschaft verfügt Nordrhein-Westfalen über ein hohes Gründungspotenzial für Hightech-Gründungen. Es gibt bereits einige hervorragende regionale Beispiele für die Förderung von Hightech-Gründungen. So befinden sich laut einer Studie des ZEW mit den IHK-Bezirken Düsseldorf und Köln zwei NRW-Regionen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 53 unter den 10 leistungsfähigsten Technologieregionen Deutschlands.11 Auch der RheinischBergische Kreis sowie die Regionen Bonn und Bielefeld gehören zu den besten 100 Technologieregionen Deutschlands. In diesen Regionen gibt es eine Vielzahl von Kooperationen zwischen den Hochschulen, der Forschung und der Wirtschaft. Nordrhein-Westfalen braucht allerdings noch mehr von diesen erfolgreichen Beispielen. So zeigen Auswertungen des ZEW, dass die Anzahl dieser Gründungen bundesweit seit dem Ende des New Economy-Booms um die Jahrtausendwende immer mehr zurückgegangen ist. Die Gründerlandschaft ist in NRW stark von Kleingründungen mit tendenziell geringen Beschäftigungseffekten geprägt, während technologie- und wissensbasierte Gründungen und Ausgründungen aus der Hochschule an Bedeutung verloren haben. Die Gründungstätigkeit in diesem Bereich liegt bundesweit und in NRW auf einem der niedrigsten Niveaus seit Mitte der 90er Jahre. Die Aktivierung und Förderung von Hightech-Gründungen spielt daher eine Schlüsselrolle in der Innovations- und Wirtschaftspolitik der Landesregierung. Im Rahmen der Innovationsstrategie NRW sollen in der neuen EFRE-Förderperiode neue Impulse in der Förderung von Hightech-Gründungen und Ausgründungen aus der Wissenschaft gesetzt werden. Anspruch ist hierbei, sich in der deutschen und europäischen Forschungs-landschaft besser zu positionieren und die Zahl der wissens- und technologiebasierten Gründungen – insbesondere auch in wichtigen Innovationsfeldern – deutlich zu steigern. Die Förderung von Forschung und Entwicklung ist ein Schwerpunkt in der neuen EFREFörderperiode . Im Fokus stehen dabei die Prioritätsachsen des OP EFRE 2014-2020. Einen Schwerpunkt bildet die Prioritätsachse 1 „Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation“. 93. Welche entsprechenden Maßnahmen plant die Landesregierung in diesem Be- reich? Die Landesregierung hat in ihrer Innovationsstrategie eine Start-Up Initiative angekündigt. Mit dieser soll das Gründungsgeschehen in diesem Bereich belebt und NRW als attraktiver Standort für Hightech-Gründungen in Deutschland bekannt gemacht werden. Dabei sollen die Hot-Spots für innovative Gründer in NRW wie z.B. Aachen, das Rheinland, Dortmund oder Hochschulstandorte in OWL herausgestellt werden, um sich besser gegenüber Start-Up Standorten wie z.B. Berlin, München und Hamburg zu platzieren. Insbesondere sollen Gründungen , die einen Beitrag zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen leisten, unterstützt werden. Im Rahmen der Start-Up Initiative soll ein Bündel an Maßnahmen entwickelt werden, um das Gründungspotenzial in diesem Bereich stärker zu aktivieren und auszuschöpfen. Für die neue EFRE-Förderperiode ist unter anderem die Einführung eines neuen Förderprogrammes für die Gründung und Festigung von technologie- und wissensbasierten Spin-Offs aus NRWHochschulen geplant. Damit sollen Gründungen aus der Hochschule dabei unterstützt werden , aus ihren F&E-Ergebnissen ein marktfähiges Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln . Damit soll eine Förderlücke im Bereich der Vor-Gründungsphase geschlossen werden , die bislang nicht ausreichend durch das EXIST-Programm des Bundes abgedeckt ist. 11 Vgl. Heger, D. et al. (2011): High-Tech-Gründungen in Deutschland. Von Tabellenführern, Auf- und Absteigern: Regionale Entwicklung der Gründungstätigkeit, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) GmbH (Hrsg.), Mannheim. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 54 Weiterhin soll ein landesweites Coaching- und Qualifizierungsangebot für wachstumsstarke Hightech-Gründer etabliert werden. Die Start-Up Initiative soll gemeinsam mit wichtigen Akteuren und Multiplikatoren aus der Gründerszene in NRW durchgeführt werden. Es ist angedacht, dass sich die starken Standorte für Hightech-Gründungen in NRW wie z.B. Aachen, Köln, Düsseldorf und Dortmund aktiv in die Start-Up-Initiative des Landes einbringen. Die Initiative soll der Öffentlichkeit Anfang 2015 vorgestellt werden. Für die Durchführung der Leitmarktwettbewerbe, als wesentliches Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung, stehen rund 320 Mio. EUR an EFRE-Mitteln zur Verfügung. Hinzu kommen Kofinanzierungsmittel in etwa gleicher Höhe. Die Kofinanzierungsmittel setzen sich aus Landesmitteln und Eigenmitteln der Zuwendungsempfänger zusammen. 94. Wie hoch waren die staatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2000 bis 2013? Staatliche Ausgaben für FuE in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2000-2011 Jahr in Mio. € 20001) 1.456 20011) 1.462 20021) 1.693 20031) 1.675 20041) 1.625 20051) 1.602 20062) 1.576 20072) 1.506 20082) 1.717 20092) 1.830 20102) 1.870 20113) 2.009 1) Quelle: StBA, BMBF; Schätzung auf der Grundlage der Haushaltspläne der Länder (Mittelabflüsse zwischen den Ländern (Refinanzierung) blieben z.T. unberücksichtigt), dabei basiert die Berechnung der von den Ländern finanzierten FuE-Ausgaben der Hochschulen auf dem zwischen der Kultusministerkonferenz, dem Wissenschaftsrat, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Statistischen Bundesamt vereinbarten Verfahren. 2) Quelle: StBA und eigene Berechnungen des BMBF. 3) Quelle: StBA, Stifterverband Wissenschaftsstatistik, Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder und eigene Berechnungen des BMBF. Für die Jahre 2012 und 2013 liegen noch keine verlässlichen Zahlen vor, weshalb eine Angabe unterblieb. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 55 95. Wie hoch sind die staatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Nordrhein -Westfalen im Jahr 2014? Da das Haushaltsjahr 2014 noch nicht abgeschlossen ist, ist eine verlässliche Angabe für die staatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Nordrhein-Westfalen im laufenden Jahr nicht möglich. 96. Mit welchen staatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 rechnet die Landesregierung? Bedingt durch das grundsätzlich offene Ergebnis künftiger Haushaltsverhandlungen sind konkrete Aussagen über die staatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum von 2015 bis 2017 nicht möglich. Allerdings beabsichtigt die Landesregierung in Übereinstimmung mit der Strategie Europa 2020, auch künftig zu dem darin verankerten 3 %-Ziel beizutragen. 97. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung einer steuerlichen For- schungsförderung auf Bundesebene und welche Maßnahmen ergreift sie dahingehend ? Die Förderung von Forschung und Entwicklung muss zielgenau und effizient sein. Steuerliche Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit hierfür als nicht immer geeignet erwiesen . Die Abgrenzung der Forschung und Entwicklung von der Produktion und Verwaltung ist ein Problem, das in der Praxis nur mit erheblichem Aufwand gelöst werden kann. Generell würde die steuerliche Förderung damit zu Mitnahmeeffekten und zur Fehlallokation von Ressourcen in den öffentlichen Haushalten führen. Eine transparente und zielgenaue Förderung wird durch die Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln grundsätzlich besser gewährleistet . Die Höhe der Forschungs- und Wissenschaftsetats der Länder ist das Ergebnis einer Abwägung mit Bedarfen aus anderen Politikbereichen und der Notwendigkeit, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren. Soweit es dem Bund möglich ist, zusätzliche Mittel für die Förderung der Forschung und Entwicklung zur Verfügung zu stellen, sollte die direkte Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen verstärkt werden. 98. Welche konkrete Strategie verfolgt die Landesregierung zur Stärkung der Wirt- schaft und der Beschäftigung im Ruhrgebiet? Die Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und die Kooperation in größeren Raumzusammenhängen, wie etwa dem Ruhrgebiet, sind zentrale Schwerpunkte im Projektaufruf Regio.NRW im EFRE-Programm 2014 – 2020. Eine intelligente Spezialisierung von Teilregionen auf ihre endogenen Potentiale ist sachgerechter als eine Breitenförderung. Das Ruhrgebiet wird von der Landesregierung als eine räumliche Einheit für ein von der Region zu erarbeitendes integriertes Handlungskonzept bewertet. Dieses Handlungskonzept bietet die Möglichkeit, die Stärken und Potentiale verschiedener Teilräume, aber auch des gesamten Ruhrgebietes, zu bündeln. Die thematischen Entwicklungsschwerpunkte der Metropole Ruhr werden dann mit zu priorisierenden zentralen Projekten umgesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 56 Über die Fördergebietskulisse der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ haben die Kommunen und die Unternehmen des Ruhrgebiets einen weiteren Förderzugang, der über die Europäischen Strukturfonds hinausgeht. Die Landesregierung hat die Emscher-Lippe-Region – den Kreis Recklinghausen, die Städte Bottrop und Gelsenkirchen – aufgrund ihrer wirtschaftlichen Strukturdaten besonders im Fokus . Gemeinsam mit dem Landrat des Kreises Recklinghausen, den Oberbürgermeistern der Städte Gelsenkirchen und Bottrop, der IHK Nord Westfalen, der HWK Münster, des DGB Emscher-Lippe und der Bezirksregierung Münster wird unter dem Titel „Umbau 21“ ein Handlungskonzept für den Neustart der Wirtschaftsförderung und der Strukturentwicklung in der Emscher-Lippe-Region erarbeitet. Eine effektivere Organisationsstruktur, die Konzentration auf für die Zukunft der Region entscheidende Themenfelder, eine Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit und eine ressortübergreifende auch finanzielle Unterstützung durch das Land sind Kernelemente von „Umbau 21“. 99. Welche konkrete Strategie verfolgt die Landesregierung zur Stärkung der Wirt- schaft und der Beschäftigung in den anderen Teilen des Landes? Siehe dazu Antwort auf die Fragen 65 und 66. Bestandteil des EFRE-Programms Wachstum und Beschäftigung 2014 bis 2020 sind unter anderem die Leitmarktstrategie sowie die Innovationsstrategie des Landes. Es handelt sich um konzeptionelle Ansätze, die sich operativ in strukturwirksamen Projekten niederschlagen. Darüber hinaus werden auch Cluster und Netzwerke gefördert. Diese Aktivitäten sind auf das gesamte Land gerichtet. Sie beziehen somit auch die Landesteile außerhalb des Ruhrgebiets mit ein. 100. Welche Ausgründungen hat es seit dem Jahr 2005 an den einzelnen (Fach-) Hochschulen des Landes gegeben? 101. Welche Spin-offs haben die Anfangsphase bis heute überlebt? Die Fragen 100. und 101. werden zusammen beantwortet: Die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen führen keine Statistiken über Ausgründungen , Gründungen von Absolventen oder die selbstständige Tätigkeit von Absolventen. Daher liegen dem der Landesregierung keine Daten der nordrhein-westfälischen Hochschulen über Ausgründungen vor. Die Studie "Gründerradar" vom Stifterverband aus dem Jahr 2013 zur Ausgründungsthematik aus Hochschulen kommt auf Basis einer bundesweiten Hochschul-Befragung zu folgendem Ergebnis: Insgesamt wurden an den befragten großen Hochschulen 519, an den mittleren Hochschulen 328 und an den kleinen Hochschulen 298 Gründungen realisiert. Dies entspricht im Schnitt an großen Hochschulen (mehr als 15.000 Studierende; N = 37) 14 Gründungen (0,05 Gründungen je 100 Studierende), an mittleren Hochschulen (5.001 bis 15.000 Studierende; N = 36) neun (0,12 je 100 Studierende) und an kleinen Hochschulen (bis 5.000 Studierende; N = 38) acht Gründungen (0,56 je 100 Studierende) je Hochschule. Die Studie des Stifterverbands stellt keine nach Bundesländern oder Hochschulen differenzierten Daten zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 57 102. Wie unterstützt die Landesregierung Unternehmensgründungen im Allgemeinen (bitte nach Förderinstrumenten aufschlüsseln)? Siehe dazu Antwort auf die Frage 77. 103. Wie unterstützt die Landesregierung Unternehmensgründungen im hochtechno- logischen Bereich? Aufgrund der hohen Bedeutung von technologie- und wissensbasierten Gründungen für Wachstum und Beschäftigung engagiert sich das MWEIMH derzeit mit folgenden Maßnahmen für die Förderung und das Wachstum von Unternehmensgründungen im HightechBereich : 1. STARTERCENTER NRW als „One-stop-Shops“ für Gründer Zentrale Rolle bei der Beratung von Gründern spielen in NRW die STARTERCENTER NRW. An 76 Standorten erhalten Gründerinnen und Gründer Unterstützung bei allen Fragen rund um die eigene Selbstständigkeit und die Firmenentwicklung. Zum Serviceangebot der STARTERCENTER gehören beispielsweise ein Businessplan-Check, die Beratung zu Förder - und Finanzierungsmöglichkeiten sowie das Coaching durch ehrenamtliche Seniorexperten . Auch bei der Erledigung der Gründungsformalitäten unterstützen die STARTERCENTER NRW. Mit dem Formularserver leisten sie einen praktischen Beitrag zum Abbau von Gründungsbürokratie . Das Tool hilft bei der Identifizierung und beim Ausfüllen aller notwendigen Formulare. Gegenwärtig wird ein E-Government für Gründungen aufgebaut, in dem der Formularserver elektronisch mit allen beteiligten Behörden vernetzt wird. Träger der STARTERCENTER NRW sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die kommunalen Wirtschaftsförderungen. Das Beratungsangebot der STARTERCENTER NRW kann von allen Gründern in NordrheinWestfalen genutzt werden – egal ob aus dem freiberuflich oder gewerblichen Bereich. Auch technologieorientierte Gründungen finden dort Unterstützung. Viele STARTERCENTER NRW kooperieren vor Ort mit den Hochschulen. So haben beispielsweise die IHK und die Wirtschaftsförderung Bochum als erste Region in Nordrhein-Westfalen eine Außenstelle des STARTERCENTERS auf dem Campus der Ruhr-Universität eingerichtet. Dieses wendet sich an Studierende, Doktoranden und Dozentinnen und Dozenten, die ihr Wissen und ihre Erfahrung in Form eines Produkts oder einer Dienstleistung auf den Markt bringen möchten. 2. Förderwettbewerb „Gründung.NRW“ – Förderung von Verbundprojekten zur Beratung und Unterstützung von Hightech-Gründungen In der vergangenen EFRE-Förderperiode haben das MWEIMH und das MIWF im Rahmen des Wettbewerbes "Gründung.NRW" gemeinsam elf Projekte gefördert, mit denen mehr potenzielle Gründerinnen und Gründer zur unternehmerischen Selbstständigkeit im technologie - und wissensbasierten Bereich motiviert und praxisnahe Angebote entwickelt werden sollten, die aktiv zum Gelingen dieser Gründungen beitragen. Ein zweiter gleichwertiger Schwerpunkt war dabei, junge technologie- und wissensbasierte Unternehmen in der kritischen Phase des Wachstums zu begleiten, in der es darum geht, Produkte weiter zu entwickeln bzw. Nachfolgeprodukte am Markt zu platzieren und eine Anschlussfinanzierung zu realisieren. In einer Vielzahl der Projekte wurden neue Methoden und Ansätze zur Förderung von sogenannten Gazellen-Gründungen und „born globals“ entwickelt und erprobt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 58 Die Förderung der Projekte endet in 2014. Die Ergebnisse fließen aktuell in die Konzeption und Planung der neuen Start-Up Initiative ein. So wurde in der Region Dortmund beispielsweise mit dem „Innovationslabor“ ein erfolgreiches Inkubator-Programm für wachstumsstarke technologie- und wissensbasierte Gründer und Jungunternehmer entwickelt. Vor dem Hintergrund des Erfolges des Projektes ist geplant, die in dem Projekt entwickelten Instrumente in der neuen EFRE-Förderperiode ab dem Jahr 2015 landesweit zu multiplizieren. 3. Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Hightech- Unternehmen Das MWEIMH unterstützt junge Unternehmerinnen und Unternehmer gemeinsam mit der NRW.BANK mit einer Reihe von Förderprogrammen. Zu den Angeboten zählen beispielweise lnvestitionszuschüsse, Beteiligungskapital, Nachrangdarlehen und Haftungsfreistellungen. Besonders für technologieorientierte Unternehmensgründungen stellt die Finanzierung in der Anfangsphase ein zentrales Problem dar. Banken, Venture-Capital-Gesellschaften und Business Angels waren in den letzten Jahren eher zurückhaltend mit solchen Investments. Um für aussichtsreiche Unternehmen Startkapital zur Verfügung zu stellen, hat die NRW.BANK Ende 2005 den ersten Seed-Fonds mit insgesamt. 30 Mio. Euro aufgelegt. Dieser ist inzwischen ausinvestiert und von einem zweiten Fonds in gleicher Höhe ergänzt worden. Dieser Fonds teilt sich in bisher sieben regionale Seedfonds auf und wird zusammen mit Partnern vor Ort aufgelegt. Daraus erhalten technologieorientierte Gründungen bis zu 500.000 € Eigenkapital . Die zielgerichtete Verteilung der Mittel übernehmen Partner aus den Regionen, die über langjährige Branchenerfahrung verfügen. Durch die Seed-Fonds ist der Engpass bei der Frühphasenfinanzierung von technologie- und wissensbasierten Unternehmen in den letzten Jahren deutlich verringert worden. 104. Wie unterstützt die Landesregierung Unternehmensgründungen im Bereich der digitalen Wirtschaft? Die Landesregierung bietet vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Gründer. Einen guten Überblick über gibt der Startup-Wegweiser NRW, der Anlaufstellen für die Digitale Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen auflistet. Im Bereich Infrastruktur sind beispielsweise die STARTERCENTER NRW, Industrie- und Handelskammern, Technologie- und Gründerzentren sowie Hochschulen, Inkubatoren und Coworking Spaces zu finden. Zum Netzwerkaufbau sind neben Hochschul- auch Branchen- und Gründernetzwerke aufgeführt. Diese werden noch durch die regional unabhängigen Webnetzwerke ergänzt. Daneben gibt es Informationen über Events der Digitalen Wirtschaft, Startup-Stammtische, Netzwerktreffen, Messen und Konferenzen. Zudem steht mit dem Beauftragten für die Digitale Wirtschaft NRW im Wirtschaftsministerium eine eigene Koordinationsstelle für Themen aus dem Digitalsektor in NRW zur Verfügung. 105. Existieren Überlegungen seitens der Landesregierung, das Förderinstrumentari- um für Unternehmensgründungen zu optimieren? Nordrhein-Westfalen ist im Bereich der Förderung von Unternehmensgründungen gut aufgestellt (siehe Tabelle zu den Fragen 70, 77 und 78). Eine Erweiterung des Förderinstrumentariums ist derzeit für Unternehmensgründungen im hochtechnologischen Bereich geplant (siehe Antwort auf Frage 93). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 59 106. Wenn ja: Welche? Siehe dazu Antwort auf die Frage 93. III. Haushaltspolitik 107. Wie hoch ist der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte in Nordrhein- Westfalen zum Stichtag 1. Juli 2014 insgesamt? In der Publikation „Öffentliche Finanzen und Steuern“ (Fachserie 14, Reihe 2) veröffentlicht das Statistische Bundesamt vierteljährlich die Schuldenstände der öffentlichen Haushalte u. a. auch der Länder. Die entsprechenden Schuldenstände des I. Quartals 2014 wurden am 06.08.2014 veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Schuldenstände der öffentlichen Haushalte im II. Quartal 2014 wird durch das Statistische Bundesamt voraussichtlich erst im November 2014 erfolgen, sodass der Landesregierung noch keine entsprechenden Daten zum 30.06.2014 vorliegen. 108. Wie hoch ist der Schuldenstand des Landes Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 1. Juli 2014? Die Kreditmarktverschuldung für den Kernhaushalt des Landes Nordrhein-Westfalen nach haushaltsrechtlicher Abgrenzung beläuft sich zum 30.06.2014 auf 137.151 Mio. EUR. 109. Wie hoch ist der Schuldenstand jeder einzelnen Kommune in Nordrhein- Westfalen zum 1. Juli 2014? Siehe hierzu die auf den Vierteljährlichen Kassenergebnissen der Gemeinden / Gemeindeverbände von IT.NRW basierende folgende Tabelle. Stichtag der ausgewiesenen kommunalen Meldungen ist der 30. Juni 2014. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 60 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 61 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 62 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 63 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 64 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 65 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 66 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 67 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 68 110. Wie hat sich der Schuldenstand des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2013 entwickelt? Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kreditmarktverschuldung des Kernhaushaltes des Landes Nordrhein-Westfalen nach haushaltsrechtlicher Abgrenzung jeweils zum 31.12. des entsprechenden Jahres. 111. Wie hat sich der Schuldenstand jeder einzelnen Kommune in Nordrhein- Westfalen jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2013 entwickelt? Siehe hierzu die auf der Schuldenstandstatistik von IT.NRW basierende Tabelle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 69 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 70 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 71 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 72 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 73 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 74 Quelle: IT.NRW (Ergebnisse der Schuldenstandstatistik) 112. Welcher Schuldenstand des Landes Nordrhein-Westfalen wird jeweils jährlich bis zum Jahr 2020 prognostiziert? Die nachfolgende Tabelle zeigt eine wahrscheinliche Entwicklung der Kreditmarktverschuldung des Kernhaushaltes des Landes Nordrhein-Westfalen nach haushaltsrechtlicher Abgrenzung für den Zeitraum 2014 - 2020. Die dargestellte Entwicklung unterstellt, dass die Kreditmarktverschuldung in 2014, gemäß dem Nachtragshaushaltsentwurf 2014, um 3.345 Mio. EUR und in 2015, wie in der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2015 dargestellt, um 2.402 Mio. EUR zunimmt. Im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung von 2016 - 2018 steigt der Schuldenstand jeweils um 1.529 Mio. EUR, 1.443 Mio. EUR bzw. 828 Mio. EUR. Für die Jahre 2019 - 2020 wurde unterstellt, dass die Nettokreditaufnahme des Jahres 2018 in gleichmäßigen Schritten abgebaut wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 75 113. Welcher Schuldenstand jeder einzelnen Kommune in Nordrhein-Westfalen wird jeweils jährlich bis zum Jahr 2020 prognostiziert? Innerhalb der haushaltsrechtlichen Grenzen liegt die Nutzung der Kreditaufnahme als Instrument zur Finanzierung kommunaler Investitionen sowie zur Liquiditätssicherung vollständig im Ermessen der jeweiligen Kommune. Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse im Hinblick auf die künftige Entwicklung der kommunalen Kreditverpflichtungen vor; dies gilt insbesondere für die Entwicklungen in einzelnen Kommunen. 114. Wie hoch ist die kumulierte Netto-Neuverschuldung Nordrhein-Westfalens seit Beginn dieser Legislaturperiode? 115. Wie hoch ist die kumulierte Netto-Neuverschuldung Nordrhein-Westfalens seit Beginn der 15. Wahlperiode? Die Fragen 114 und 115 werden zusammen beantwortet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Netto-Neuverschuldung für die 15. und 16. Wahlperiode in Abgrenzung der Einzelbeträge und der kumulierten Werte. 116. Welche Zinszahlungen sind seit Beginn dieser Legislaturperiode im Landes- haushalt angefallen? 117. In welcher Höhe wird die Landesregierung in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 voraussichtlich Zinszahlungen leisten müssen? Die Fragen 116. und 117. werden zusammen beantwortet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zinsausgaben des Landeshaushalts für die Jahre 2012 - 2017 auf. Für 2014 wurde der verabschiedete Haushaltsplan einschließlich Nachtragsentwurf vom 02.09.2014 und für das Jahr 2015 der Haushaltsplanentwurf einschließlich Ergänzung vom 03.09.2014 zugrunde gelegt. Für die Jahre 2016 - 2018 wurden die Beträge aus der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018 dargestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 76 118. Von welchem Zinsniveau geht die Landesregierung für neu aufzunehmende Kre- dite in den Jahren 2014 bis 2017 aus? 2014 2,00 v. H. 2015 2,50 v. H. 2016 3,00 v. H. 2017 3,50 v. H. 119. Von welchem durchschnittlichen Zinssatz geht die Landesregierung für den be- stehenden Schuldenstand in den Jahren 2014 bis 2017 aus? 2014 2,57 v. H. 2015 2,60 v. H. 2016 2,74 v. H. 2017 2,96 v. H. Der durchschnittliche Zinssatz ergibt sich als Verhältnis der Zinsausgaben der Obergruppe 57 zum Schuldenstand am Ende des jeweiligen Vorjahres. 120. Welche Vorsorge trifft die Landesregierung für den Fall steigender Zinsen? Den Ansätzen für die Zinsausgaben der Jahre 2015 - 2017 liegt die Annahme steigender Zinssätze für neu aufzunehmende Kredite zugrunde (vgl. Antwort auf die Frage 118). Aus heutiger Sicht ist damit in ausreichendem Maße Vorsorge getroffen für den Fall steigender Zinsen. In der Mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2017 wurde ein analoger Anstieg der Zinssätze unterstellt. Dieser „große Vorsorgepuffer“ wurde von dem Vorsitzenden der FDPLandtagsfraktion Christian Lindner ausdrücklich begrüßt (RP ONLINE vom 17.08.2013). 121. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um die Verschuldungssituation Nordrhein-Westfalens zu verbessern?  Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung Nordrhein-Westfalen steht bundesweit an der Spitze, wenn es um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung geht. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden. Durch Selbstanzeigen, die Auswertung von Steuer-CDs und Bußgelder hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen geschätzte Mehreinnahmen von insgesamt fast 1,5 Mrd. EUR erzielt. Die Finanzministerkonferenz der Länder hat sich Anfang Mai unter dem Vorsitz von Finanzminister Walter-Borjans darauf geeinigt, die Bedingungen für eine Selbstanzeige deutlich zu verschärfen. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu wird noch in diesem Jahr abgeschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 77 Vor dem Hintergrund der Fragestellung, die die konkreten Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung der Verschuldungssituation Nordrhein-Westfalens erfragt, sind bei der Beantwortung auch die Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen mit in die Betrachtung einzubeziehen. A: Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen  Ergebnisse aufgrund der präventiven Politik Weitere Einsparungen aufgrund der präventiven Politik der Landesregierung haben und werden sich auch in Zukunft bei den Kommunen ergeben. Exemplarisch wird hierzu auf die Zwischenbilanz des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in Nordrhein -Westfalen beugen vor“ verwiesen. Aber auch auf Landesebene zeichnen sich schon heute Einnahmeeffekte beispielsweise durch höhere Bildungsabschlüsse ab. Wie die Prognos AG im Jahr 2011 im Auftrag der Landesregierung errechnet hat, ist die Abiturientenquote (Anteil der Absolventen mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife) zwischen 2006 und 2010 von 30 auf 36 v. H. gestiegen. Das heißt: Nordrhein-Westfalen hatte in diesem Zeitraum rd. 49.000 Abiturienten mehr, als es aufgrund der Quote im Jahr 2005 zu erwarten gewesen wäre. Da Höherqualifizierte tendenziell auch höhere Einkommen erzielen, dürften perspektivisch auch die Steuereinnahmen und Sozialbeiträge zunehmen. Nach der Berechnung der Prognos AG lassen die 49.000 zusätzlichen Abiturienten über die nächsten 40 Jahre durchschnittliche Zusatzeinkommen (Nettoeinkommen, Sozialbeiträge, Einkommensteuern ) von 645 Mio. EUR pro Jahr erwarten. Seit 2010 ist die Abiturientenquote weiter auf 38 v. H. (2011) und 40 v. H. (2012) gestiegen. Damit hat sich allein in diesen beiden Jahren die Zahl zusätzlicher Abiturienten gegenüber 2005 um weitere rd. 46.000 erhöht. In Zukunft ist daher auch mit weiter steigenden Zusatzeinkommen zu rechnen.  Die Landesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Finanzsituation der Kommunen zu verbessern. Hierzu gehören insbesondere: I. Konsolidierungshilfen im Rahmen des Stärkungspakts Auf der Grundlage des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushalts- konsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz ) stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden, die sich in einer besonders schwierigen Haushaltssituation befinden, im Zeitraum von 2011 - 2020 Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von rd. 5,76 Mrd. EUR zur Verfügung . Hiervon trägt der Landeshaushalt rd. 4,0 Mrd. EUR. Für die 34 Gemeinden, für die die Teilnahme an den Konsolidierungshilfen verpflichtend ist (pflichtig teilnehmende Gemeinden), belaufen sich die Konsolidierungshilfen bis zum Jahr 2020 auf insgesamt 3,5 Mrd. EUR. Für die 27 Gemeinden, die freiwillig an den Konsolidierungshilfen teilnehmen (auf Antrag teilnehmende Gemeinden), belaufen sich die Konsolidierungshilfen bis zum Jahr 2020 auf insgesamt 2,26 Mrd. EUR. II. Wiederbeteiligung der Kommunen an den Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer im Rahmen des Steuerverbundes Seit 2010 werden die Kommunen im Rahmen des jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) wieder fakultativ in Höhe des Verbundsatzes an 4/7 der Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. Hieraus resultierte im Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010 ein Betrag zugunsten der Kommunen i. H. v. rd. 134 Mio. EUR, der zwischenzeitlich im Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 auf rd. 227 Mio. EUR angestiegen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 78 III. Streichung der Befrachtung im Gemeindefinanzierungsgesetz Ebenfalls mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010 ist die Befrachtung i. H. v. 166,2 Mio. EUR entfallen, die bis dahin als kommunaler Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts diente. IV. Aktualisierung der Verteilkriterien im Gemeindefinanzierungsgesetz Die überfälligen Aktualisierungen des interkommunalen Verteilmechanismus wur- den ab dem GFG 2011 endlich durchgeführt. Für das Jahr 2011 hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen die Änderungen im Jahr 2014 eindrucksvoll bestätigt. Auch im GFG 2015 werden nun Reformvorschläge des Finanzwirtschaftlichen Forschungsinstituts (FiFo-Institut) umgesetzt. Hierdurch wird bei der Verteilung der Mittel des Steuerverbundes dem Aspekt interkommunaler Gerechtigkeit Rechnung getragen. V. Neuregelung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hatte mit seinem Ur- teil vom 08.05.2012 – VerfGH 2/11 – entschieden, dass § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Einheitslastenabrechnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 09.02.2010 (GV. NRW. 2010 S. 127) mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung aus Art. 78, 79 Satz 2 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen unvereinbar und nichtig ist. Mit dem Gesetz zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NordrheinWestfalen wurde dem Urteil vom 08.05.2012 dergestalt Rechnung getragen, dass nunmehr alle vier Stufen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs in die Berechnung der Einheitslasten einbezogen werden. Das bewirkte im Jahr 2013 eine einmalige Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen durch Abrechnungen vergangener Jahre von 275 Mio. EUR und Verzicht auf Forderungen von 240 Mio. EUR sowie eine jährliche weitere Entlastung durch Zahlungen des Landes in einer Größenordnung zwischen 110 und 145 Mio. EUR für die Abrechnungsjahre 2012 - 2019.  Darüber hinaus konnten auch auf Bundesebene spürbare Verbesserungen für die Kommunalhaushalte erreicht werden. Zu nennen sind - stufenweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 16 auf 45 v. H. in 2012, 75 v. H. in 2013 und 100 v. H. ab 2014, - Absenkung des von den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu tragenden Anteils an den sogenannten Hartz-IV-SoBEZ von 220 Mio. EUR auf derzeit rd. 170 Mio. EUR p. a., - Zusage des Bundes, die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von bundesweit 5 Mrd. EUR p. a. von der Eingliederungshilfe zu entlasten und bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes mit einer sogenannten Sofortentlastung (ab 2015) i. H. v. bundesweit 1 Mrd. EUR p. a. zu beginnen. Unabhängig von den bereits erreichten bzw. zugesagten Verbesserungen setzt sich die Landesregierung weiterhin dafür ein, dass die Kommunen bei den Sozialausgaben zusätzlich entlastet werden. Ziel ist unverändert, dass sich der Bund dynamisch zur Hälfte an den kommunalen Sozialausgaben beteiligt. B: Maßnahmen der Landesregierung zur Reduktion der Neuverschuldung im Landeshaushalt Die Maßnahmen der Landesregierung zur Haushaltsverbesserung sind der Tabelle „Maßnahmen der Landesregierung zur Haushaltsverbesserung“ zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 79 122. Welche konkreten strukturellen Einsparungen hat die Landesregierung seit dem Haushalt 2013 realisiert? Die Maßnahmen der Landesregierung zur Haushaltsverbesserung sind der Tabelle „Maßnahmen der Landesregierung zur Haushaltsverbesserung“ zu entnehmen. 123. Welche Ausgabenposten im Landeshaushalt definiert die Landesregierung als Subventionen (bitte detaillierte Auflistung jeder einzelnen Subvention und ihrer aktuellen Höhe)? Die durch den Haushaltsgesetzgeber unmittelbar gestaltbaren Ausgaben umfassen die landesgesetzlichen /landesvertraglichen Leistungen, landeseigenen Förderprogramme und die Kofinanzierungsmittel zur Einwerbung von Bundes- und EU-Mitteln. Die detaillierte Auflistung aller Haushaltsstellen im Haushaltsplanentwurf 2015 (Stand: Ergänzungsvorlage ) der zuvor genannten Bereiche sind in den Anlagen 1 a) - 1 d) zu Frage 123 im Anhang aufgeführt. Für den Haushaltsplanentwurf 2015 (Stand: Ergänzung) ergeben sich folgende Gesamtsummen : Bereich Summe (in EUR) Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen 7.684.455.700 Landesförderprogramme 1.093.565.900 EU-Programme (Landesanteil) 160.838.100 Gemeinschaftsaufgaben (Landesanteil) 51.476.000 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 80 124. Welcher Mechanismen bedient sich die Landesregierung, um die Notwendigkeit, Effektivität und Effizienz dieser Subventionen zu überprüfen? Die Überprüfung erfolgt an folgenden Stellen: Im Haushaltsaufstellungsverfahren werden nur die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen berücksichtigt, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind. Entsprechendes gilt für das Leisten von Ausgaben oder die Eingehung von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen des Haushaltsvollzugs. Die Effektivität von Förderprogrammen betrifft das Förderprogrammcontrolling, das dezentral durch die jeweiligen Ressorts erfolgt. Dafür unterhalten die Ressorts eigene Instrumente. Mit EPOS.NRW ist vorgesehen, dass durch die Erfassung der Verwaltungskosten in der Kostenrechnung und der anschließenden verursachungsgerechten Zuordnung dieser Verwaltungskosten zum jeweiligen Transferprogramm ein aussagekräftiger Indikator für die Effizienz von Bewirtschaftungsvorgängen ermittelt werden soll. Hierdurch kann nach Abschluss der letzten Rolloutprojekte von EPOS.NRW ab 2017 ein vollständiges Bild erzielt werden. Im Übrigen hat das Effizienzteam die Förderprogramme auf Einsparpotenziale und die Möglichkeit der Umstellung von Zuschussprogrammen auf Darlehensförderung untersucht. Bereits im Haushalt 2014 und dem Haushaltsplanentwurf 2015 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018 sind entsprechende Kürzungen und Umstellungen realisiert worden bzw. geplant. 125. Welche konkreten Subventionen mit jeweils welchem Finanzvolumen hat die Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode reduziert oder abgebaut? 126. Welche konkreten Subventionen mit welchem Finanzvolumen sind seit Beginn der Legislaturperiode neu hinzugekommen? Die Fragen 125 und 126 werden zusammen beantwortet. Die unter der Frage 123 erfragten „Subventionen“ sind, bezogen auf das Haushaltsjahr 2012, in den Anlagen 1 a) - 1 d) zu den Fragen 125 und 126 im Anhang dargestellt. Im Vergleich der Jahre 2012 mit 2015 ergeben sich folgende Zahlen: Bereich 2012 (in EUR) 2015 (in EUR) Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen 6.943.345.100 7.684.455.700 Landesförderprogramme 1.426.965.600 1.093.565.900 EU-Programme (Landesanteil) 179.950.000 160.838.100 Gemeinschaftsaufgaben (Landesanteil) 51.638.000 51.476.000 Einzelheiten im Hinblick darauf, welche Subventionen neu hinzugekommen sind bzw. reduziert oder abgebaut wurden, ergeben sich aus den beiden Listen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 81 127. Hält die Landesregierung an ihrem in der Koalitionsvereinbarung niedergelegten Plan fest, "massiv darauf [zu] drängen", dass auf Bundesebene eine Vermögensteuer wieder eingeführt wird? Die Landesregierung hält grundsätzlich an den im Koalitionsvertrag enthaltenen Aussagen zur Vermögensteuer fest und verliert dabei die aktuellen steuerpolitischen Herausforderungen in ihrer Gesamtheit nicht aus den Augen. 128. Welche konkreten Initiativen wird sie dahingehend ergreifen? Die Landesregierung hat Handlungsfähigkeit bewiesen und zusammen mit anderen Ländern einen konkreten Gesetzesentwurf erarbeitet, der zu gegebener Zeit in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden kann. 129. Hält die Landesregierung an ihrem in der Koalitionsvereinbarung niedergelegten Plan fest, "massiv darauf [zu] drängen", dass auf Bundesebene der Spitzensteuersatz erhöht wird? Die Bewältigung der Zukunftsaufgaben, insbesondere in den Bereichen Bildung und Infrastruktur , setzt eine solide Finanzierung dieser staatlichen Leistungen voraus. Für die Einhaltung der Schuldenbremse ist eine ausreichend hohe Einnahmebasis unabdingbar. Im Hinblick auf die nach wie vor bestehenden strukturellen Haushaltsdefizite hält es die Landesregierung nach wie vor für geboten, die Einnahmesituation zu verbessern. Die Anhebung des Spitzensteuersatzes kommt dabei ebenso in Betracht wie etwa eine gerechtere Verteilung der Mittel im Zuge der Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen . Dabei muss der Grundsatz gelten, dass starke Schultern mehr tragen können als schwache. Der Einkommensteuertarif ist Ausdruck des Leistungsfähigkeitsprinzips im Steuerrecht, nach dem der wirtschaftlich Leistungsfähigere einen höheren Prozentsatz seines Einkommens für die Finanzierung des Staates einsetzen muss. Der Anstieg des Spitzensteuersatzes ist geeignet, Besserverdienende nach dieser Maßgabe gerecht zu belasten. 130. Welche konkreten Initiativen wird sie dahingehend ergreifen? Nordrhein-Westfalen hat Handlungsfähigkeit bewiesen und bereits 2012 zusammen mit weiteren Ländern beim Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer eingebracht. Der Antrag hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. 131. Hält die Landesregierung an ihrem in der Koalitionsvereinbarung niedergelegten Plan fest, "massiv darauf [zu] drängen", dass auf Bundesebene eine Finanztransaktionsteuer eingeführt wird? Die Landesregierung hält an den im Koalitionsvertrag enthaltenen Aussagen zur Finanztransaktionsteuer fest. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 82 132. Welche konkreten Initiativen wird sie dahingehend ergreifen? Die Einführung einer Finanztransaktionsteuer ist auch auf Bundesebene Teil des dortigen Koalitionsvertrages. Im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit soll zunächst in zehn EU-Staaten ab dem Jahr 2016 stufenweise eine Finanztransaktionsteuer eingeführt werden. Details sollen bis zum Jahresende erarbeitet werden. 133. Mit welchen entsprechenden Mehreinnahmen auf Landesebene rechnet sie durch obige Maßnahmen jeweils? Die Höhe der Mehreinnahmen aus einer Wiedereinführung der Vermögensteuer hängt wesentlich von der Ausgestaltung eines solchen Gesetzes insbesondere im Hinblick auf die Begünstigungen für Betriebsvermögen bzw. Ausnahmen für Betriebe ab. Der seinerzeitigen Entschließung zur Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer lagen Modellüberlegungen zugrunde, deren Umsetzung die Steuereinnahmebasis um rd. 5 Mrd. EUR erhöht hätte. Der Landeshaushalt wäre hiervon mit ca. 500 Mio. EUR begünstigt gewesen. Der Landeshaushalt ist bei Einführung einer Transaktionsteuer nicht unmittelbar betroffen, weil es sich um eine Bundessteuer handeln würde. 134. Welche negativen Effekte und finanziellen Belastungen sieht die Landesregie- rung in diesen Maßnahmen und nimmt sie für deren Umsetzung in Kauf? Die Einführung einer Finanztransaktionsteuer ist geeignet, die Verursacher der Finanzkrise an deren Kosten zu beteiligen sowie das Risiko neuer Krisen als Ergänzung weiterer Maßnahmen durch die Eindämmung unerwünschter Geschäfte zu verringern. Die Höhe der Belastung einzelner Wirtschaftsbereiche hängt von der Ausgestaltung der Steuer ab. 135. Wie konkret manifestiert sich "massives Drängen" im bisherigen und zukünfti- gen Regierungshandeln der Landesregierung? Die Landesregierung hält die Stärkung der staatlichen Einnahmebasis in den nächsten Jahren für unausweichlich. Das ist Teil einer soliden, gerechten und zukunftsfesten Haushaltsund Steuerpolitik. Die Politik steht vor der großen Herausforderung, die verfassungsrechtlich festgeschriebene Schuldenbremse einzuhalten. Andererseits dürfen aber Investitionen in die vorhandene Infrastruktur sowie in zukunftsträchtige Bereiche wie Bildung, Forschung, Innovation und Prävention nicht vernachlässigt werden. Die Lösung dieses Problems gehörte auch zu den Kernfragen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene. Die Landesregierung hat deshalb auch bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin mit Nachdruck darauf gedrängt, dass Maßnahmen berücksichtigt werden, die die Einnahmeseite stärken . Auch wenn die oben beschrieben Maßnahmen nur teilweise mehrheitsfähig waren, behält die Landesregierung die Ideen auf ihrer Agenda und wird zu gegebener Zeit neue Initiativen zur Umsetzung der Vorschläge starten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 83 Die Landesregierung drängt auch bei den Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen auf Mehreinnahmen, die über einen gerechten und transparenten bundesstaatlichen Finanzausgleich zu erzielen sind. Im Moment ist Nordrhein-Westfalen Geberland und zahlt trotz eigener Belastungen aus dem Strukturumbau jährlich zwischen 1,5 und 2 Mrd. EUR per Saldo in den Finanzausgleich der Länder. Finanzminister Norbert Walter-Borjans – mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Moderator der Arbeitsgruppe zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen – hat dafür gesorgt, dass in die Liste zur Entscheidungsvorlage bei den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten wichtige Positionen der NRW-Landesregierung aufgenommen wurden. 136. Welchen Pfad zum Abbau des Defizits plant die Landesregierung, mit Blick auf die verfassungsrechtlich vorgegebene Schuldenbremse einzuschlagen? Der eingeschlagene Weg zum Abbau des derzeit noch vorliegenden strukturellen Defizits ergibt sich zunächst aus der von der Landesregierung am 24.06.2014 beschlossenen Mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018. Hiernach soll die Nettoneuverschuldung bis zum Jahr 2018 auf 689 Mio. EUR zurückgeführt werden. Somit entfällt auf die Jahre 2019 und 2020 noch ein durchschnittlicher Konsolidierungsbedarf von rd. 350 Mio. EUR, den die Landesregierung zu gegebener Zeit mit konkreten Maßnahmen unterlegen wird. 137. Plant die Landesregierung eine Initiative zur Übernahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung oder ins Landesrecht? 138. Wenn ja: In welcher konkreten Ausgestaltung? 139. Wenn nein: Was spricht dagegen? 140. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung eines automatischen und ver- bindlichen Sanktionsmechanismus bei Verstößen gegen die Schuldenbremse? Die Fragen 137 - 140 werden zusammen beantwortet. Für eine Übernahme der grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse in nordrheinwestfälisches Landesrecht hat es in der Vergangenheit bereits einige Anläufe gegeben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf aus dem Jahre 2009 zur Änderung der Verfassung fand im Landtag bei der dritten Lesung nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Ein weiterer Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2011 fiel mit der vorzeitigen Auflösung des Landtages im Jahr 2012 ebenso der Diskontinuität anheim wie eine vom Landtag mit Beschluss vom 09.12.2011 eingesetzte fraktionsübergreifende Verfassungskommission, die sich mit der Neuregelung der kreditrechtlichen Rahmenbedingungen befassen sollte. Mit Beschluss vom 11.07.2013 hat der Landtag erneut eine fraktionsübergreifende Verfassungskommission eingesetzt, deren Arbeitsauftrag u. a. auch den Themenkomplex „Schuldenbremse“ umfasst. Die Verfassungskommission wird sich mit diesem Thema voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 befassen. Die Landesregierung respektiert die Entscheidung des Parlamentes, sich in eigener Zuständigkeit mit der Frage der Übernahme der Schuldenbremse ins Landesrecht zu befassen. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung derzeit keine eigene diesbezügliche Gesetzesinitiative . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 84 Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen die Schuldenbremse sind in der grundgesetzlichen Regelung bisher nicht vorgesehen. Eine konkrete Initiative zu einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes ist zurzeit nicht ersichtlich. Die Bewertung von Sanktionen hängt zudem von deren konkreter Ausgestaltung ab. Ohne Benennung eines konkreten Sanktionsmechanismus kann daher auch eine konkrete Bewertung durch die Landesregierung nicht vorgenommen werden. 141. Was bedeutet die Schuldenbremse konkret für die Situation der Kommunalfinan- zen in Nordrhein-Westfalen? Die Schuldenbremse des Grundgesetzes gilt für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nicht. Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz erfasst bereits seinem Wortlaut nach nur die „Haushalte von Bund und Ländern“. Da die kommunalen Haushalte nicht Teil der Länderhaushalte sind, sind sie nicht Regelungsobjekt. Ob die Kommunen mittelbar von der Schuldenbremse betroffen sein werden – etwa, weil die Leistungsfähigkeit des Landes durch sie beeinflusst wird –, hängt letztlich von der konkreten Ausgestaltung der Schuldenbremse auf Landesebene ab. Diese ist aber, wie bereits in der Beantwortung der Fragen 137 - 140 ausgeführt, derzeit noch offen. 142. Mit welchem Rückgang der Steuereinnahmen rechnet die Landesregierung, wenn die wirtschaftliche Entwicklung sich um einen halben Prozentpunkt schlechter darstellt als in der Finanzplanung des Landes unterstellt? 143. Mit welchem Rückgang der Steuereinnahmen rechnet die Landesregierung, wenn die wirtschaftliche Entwicklung sich um einen Prozentpunkt schlechter darstellt als in der Finanzplanung des Landes unterstellt? 144. Mit welchem Rückgang der Steuereinnahmen rechnet die Landesregierung, wenn die wirtschaftliche Entwicklung sich um zwei Prozentpunkte schlechter darstellt als in der Finanzplanung des Landes unterstellt? Die Fragen 142 - 144 werden zusammen beantwortet. Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wird von der Bundesregierung jeweils im April und Oktober eines Jahres im Rahmen der sogenannten Frühjahrs- und Herbstprojektion der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte geschätzt. Eigene Prognosen der BIP-Entwicklung für die Finanzplanung des Landes werden nicht erstellt. Das nominale BIP stellt eine wesentliche Einflussgröße im Rahmen der Steuerschätzung dar. Die Auswirkungen einer Veränderung des BIPs auf das Steueraufkommen orientieren sich an der sogenannten Elastizität (Elastizitätskoeffizienten). Der Elastizitätskoeffizient misst, wie sich das Aufkommen einer Steuer, einer Gruppe von Steuern oder des gesamten Steueraufkommens im Verhältnis zum Wachstum des nominalen BIPs verändert. Im Durchschnitt der Jahre 1992 - 2013 lag die Aufkommenselastizität des gesamtstaatlichen Steueraufkommens ziemlich genau bei 1. Nach grober Schätzung und rein schematischer Betrachtung führt die Korrektur des nominalen BIPs um einen Prozentpunkt zu einem Zuwachs bzw. Absinken der Steuereinnahmen um ebenfalls einen Prozentpunkt. Für das Land Nordrhein-Westfalen ergäben sich bei einer BIP-Veränderungsrate von 1 v. H. auf Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 85 Jahres 2013 (BIP Deutschland: 2.738 Mrd. EUR) ein Wachstum bzw. Rückgang von rd. 27,4 Mrd. EUR. Bei einer Steuerquote von 23,2 v. H. und einem Anteil Nordrhein-Westfalens von rd. 10 v. H. am Gesamtsteueraufkommen ergäben sich für das Land folgende Mehrbzw . Mindereinnahmen: Gut 310 Mio. EUR bei einem halben Prozentpunkt, ca. 620 Mio. EUR bei einem Prozentpunkt und ca. 1,25 Mrd. EUR bei zwei Prozentpunkten Veränderung des nominalen BIPs. Zu dem gleichen Ergebnis kommt man, wenn alternativ das Gesamtsteueraufkommen des Jahres 2013 von rd. 620 Mrd. EUR um 1 v. H. gesteigert bzw. gemindert (= 6,2 Mrd. EUR) und davon der Steueranteil von Nordrhein-Westfalen i. H. v. 10 v. H. berechnet wird. Es ist allerdings davon auszugehen, dass eine entsprechende BIP-Entwicklung sich erst zeitlich verzögert auf die Steuereinnahmen auswirkt und im Übrigen u. a. die Finanzkraftentwicklung (vierteljährliche Umsatzsteuerabrechnung), Rohstoffpreise und Sondereffekte die Höhe der Steuereinnahmen beeinflussen. 145. Wie haben sich die Steuereinnahmen des Landes seit 2012 monatlich bis zum aktuellen Rand entwickelt (absolut und prozentual)? Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ist-Steuereinnahmen des Landes von Januar 2012 bis August 2014 in absoluter Höhe (Darstellung in Tsd. EUR) und in prozentualer Veränderung zum entsprechenden Vorjahresmonat. 146. Welche monatliche Entwicklung der Steuereinnahmen - eine stetige Entwicklung der Steuereinnahmen unterstellt - hätte im Jahr 2014 eintreten müssen, um die Haushaltsplanung zu treffen (absolut und prozentual)? Die nachfolgende Tabelle zeigt die monatlichen Steuereinnahmen des Landes von Januar 2014 bis Dezember 2014 wie sie hätten aufkommen müssen, um den Sollansatz des Jahres 2014 von 46.971 Mio. EUR (ohne Nachtrag 2014) zu erreichen. Das geschieht unter der Prämisse, dass sich das monatliche Aufkommen an den jeweiligen Einnahmeanteilen des Jahres 2013 orientiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 86 147. Wie hoch sind bis heute die bisherigen finanziellen Lasten für das Land durch das Scheitern der ehemaligen WestLB und ihrer Nachfolger gewesen? Die Portigon AG, die bis zum 30.06.2012 unter dem Namen WestLB AG firmierte, wird seit 2012 gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 20.12.2011 restrukturiert. Im Zuge der Restrukturierung hat das Land Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes zur Restrukturierung der WestLB AG einen Teil der stillen Einlage des Finanzmarktstabilisierungsfonds durch Zahlung eines Betrages von 1 Mrd. EUR erworben. Die stille Einlage sowohl des Finanzmarktstabilisierungsfonds als auch des Landes NordrheinWestfalen steht auch weiterhin der Portigon AG als Kapital zur Verfügung. Zudem wurden der Landschaftsverband Rheinland und der Landschaftsverband WestfalenLippe von der unbeschränkten Verlustausgleichspflicht gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt freigestellt, sofern die Verlustausgleichspflicht den Betrag von jeweils 25,9 Mio. EUR übersteigt (§ 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Restrukturierung der WestLB AG). Des Weiteren wurden die beiden Landschaftsverbände sowie der Rheinische Sparkassen- und Giroverband und der Sparkassenverband Westfalen-Lippe jeweils von der Gewährträgerhaftung im Zusammenhang mit aktuellen und künftigen Pensionsverpflichtungen der WestLB AG bis zu 2,35 Mrd. EUR freigestellt (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Restrukturierung der WestLB AG). Aus den genannten Freistellungen sind dem Land Nordrhein-Westfalen bislang keine haushaltswirksamen Belastungen entstanden. Der Anteil der vom Land Nordrhein-Westfalen gehaltenen stillen Einlage in Form von zwei Tier 1-Anleihen der ehemaligen WestLB AG beläuft sich per 31.12.2013 auf rd. 117 Mio. EUR (Kaufpreis im Jahr 2005: 231 Mio. EUR). Angesichts der fortschreitenden Restrukturierung der Portigon AG und der zu erwartenden Ertragsentwicklung ist nicht davon auszugehen, dass die Tier 1-Anleihen in nennenswertem Umfang zurückgeführt werden. Zum Jahresende 2013 belief sich die Gewährträgerhaftung für Inhaber- und Namenspapiere der WestLB AG auf rd. 1,8 Mrd. EUR. Eine Inanspruchnahme des Landes Nordrhein-Westfalen hieraus ist nach gegenwärtigem Stand nicht zu erwarten. Bei Kapitel 20 610 Titel 631 00 sind keine Erstattungen an den Bund im Zusammenhang mit der Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds geleistet worden. Bei Kapitel 20 610 Titel 871 30 sind für die Inanspruchnahme aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der ehemaligen WestLB AG übernommenen Garantie in den abgeschlossenen Haushaltsjahren folgende Zahlungen (gerundet auf die erste Nachkommastelle ) geleistet worden: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 87 2008 68,1 Mio. EUR 2009 39,5 Mio. EUR 2010 12,9 Mio. EUR 2011 255,4 Mio. EUR 2012 113,4 Mio. EUR 2013 41,8 Mio. EUR Bei Kapitel 20 610 Titel 871 31 sind für die Inanspruchnahme aus der gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt übernommenen Verlustausgleichspflicht keine Zahlungen geleistet worden . Es besteht eine sogenannte Werthaltigkeitsgarantie des Landes Nordrhein-Westfalen zugunsten der NRW.BANK, nach der das Land verpflichtet ist, die NRW.BANK schadlos zu stellen, wenn die NRW.BANK bei einer Übertragung der von ihr gehaltenen WestLB/ Portigon-Beteiligung den mit 2,2 Mrd. EUR garantierten Beteiligungsbuchwert nicht erzielt. Zudem ist aus aufsichtsrechtlichen Gründen der Unterschiedsbetrag von garantiertem zu tatsächlichem Buchwert der Beteiligung zu verzinsen. Die Ansprüche aus der Garantie werden erst bei einer Übertragung der Anteile der NRW.BANK an der Portigon AG zur Zahlung fällig. Seit dem Jahresabschluss 2010 beträgt der tatsächliche Buchwert der Beteiligung null. Zum 31.12.2013 beträgt die Gesamtforderung der NRW.BANK einschließlich Zinsen rd. 2,6 Mrd. EUR (siehe LT-Vorlage 16/2045 des Finanzministers vom 01.07.2014 an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags). Um ein weiteres Anwachsen der Forderung zu vermeiden, sieht der Entwurf der Landesregierung zum Haushaltsplan 2015 Ausgaben von 73 Mio. EUR zum Ausgleich des Zinsaufwuchses im Geschäftsjahr 2014 vor. 148. Wie hoch sind die zukünftig noch zu erwartenden finanziellen Lasten aus der ehemaligen Geschäftstätigkeit der WestLB für das Land, bis alle Lasten vollständig abgewickelt sind? Nach der derzeitigen Geschäftsplanung geht der Vorstand der Portigon AG davon aus, dass die Eigenmittel der Portigon AG ausreichen werden, die Restrukturierungskosten abzudecken . Mit Abwicklung und Auflösung des durch Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz – FMStFG) vom 17.10.2008 errichteten Finanzmarktstabilisierungsfonds entfallen hieraus auch finanzielle Lasten auf das Land Nordrhein -Westfalen. Die Einzelheiten der Abwicklung und Auflösung des Fonds bestimmt die Bundesregierung durch eine noch zu erlassende Rechtsverordnung (§ 13 Abs. 4 FMStFG). In jedem Fall ist nach § 13 Abs. 2 und 2a FMStFG eine Aufteilung im Verhältnis 65 v. H. Bund und 35 v. H. Länder vorgesehen, wobei die Beteiligung der Länder auf einen Höchstbetrag von 7,7 Mrd. EUR begrenzt ist. Da zugunsten der ehemaligen WestLB AG eine Stützungsmaßnahme erfolgt ist, hat das Land Nordrhein-Westfalen zudem entsprechend seinem Anteil an der ehemaligen WestLB AG zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des FMStFG einen weiteren Anteil zu tragen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich im Jahr 2008 verpflichtet, bis zur Höhe von insgesamt 3,76 Mrd. EUR (quotal 0,76 Mrd. EUR, disquotal 3 Mrd. EUR) das Ausfallrisiko aus Finanzinstrumenten zu übernehmen, deren Risiko die ehemalige WestLB AG am 31.12.2007 getragen hat und die auf die Zweckgesellschaft Phoenix Light SF Ltd. übertragen worden sind. Das Gesamtrisiko des Landes Nordrhein-Westfalen beläuft sich auf 3,76 Mrd. EUR abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 88 Das Land Nordrhein-Westfalen ist zugunsten der Ersten Abwicklungsanstalt bei deren Errichtung am 11.12.2009 eine (betraglich unbegrenzte) Verlustausgleichspflicht eingegangen und hat eine Garantie übernommen. Diese bestand ursprünglich i. H. v. 482 Mio. EUR als Liquiditätsgarantie, wurde aber im Zusammenhang mit der Nachbefüllung i. H. v. 72,5 Mio. EUR in eine Eigenkapitalgarantie umgewandelt. Der verbleibende Garantiebetrag besteht im Rahmen der Verlustausgleichspflicht fort. 149. Wann und in welcher Höhe ist für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung jeweils jährlich eine Risikovorsorge für die Lasten der ehemaligen WestLB vorgesehen ? In der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018 ist – bezogen auf die einzelnen Planungsjahre – keine über den Risikofonds hinausgehende Vorsorge im Zusammenhang mit der Abschirmung von Haftungsrisiken in Bezug auf die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) berücksichtigt worden, da die Märkte stark volatil sind und insbesondere die Einschätzungen der Kapitalmarktspezialisten der EAA in der Vergangenheit häufig revidiert werden mussten. Das Gesamtrisiko einer Inanspruchnahme aus der sogenannten Phoenix-Garantie für das Land und die nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Landschaftsverbände betrug ursprünglich insgesamt 5 Mrd. EUR. Das Land Nordrhein-Westfalen hat davon eine Garantie von insgesamt 3,76 Mrd. EUR übernommen. Zum 31.12.2013 belief sich das verbleibende Gesamtrisiko des Landes auf 3,23 Mrd. EUR. Das Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB AG“ (Risikofonds) verfügte zum 31.12.2013 über einen Bestand von rd. 869 Mio. EUR. 150. Wann und jeweils in welcher Höhe wurde in der Vergangenheit eine Risikovor- sorge für die Lasten der WestLB im Haushalt getroffen? Durch das Gesetz vom 28.10.2008 zur Errichtung eines Fonds für eine Inanspruchnahme des Landes Nordrhein-Westfalen aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der WestLB AG erklärten Garantie (Risikofondsgesetz – GV. NRW. 2008 S. 636), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.12.2009 (GV. NRW. 2009 S. 656), hat das Land Nordrhein-Westfalen das Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB AG“ gegründet. Mit der Errichtung des Sondervermögens ist Vorsorge getroffen worden für Inanspruchnahmen aus den vom Land übernommenen Garantien und den eingegangenen Verpflichtungen des Landes im Zusammenhang mit der Auslagerung von Risikovermögen der früheren WestLB AG in die Erste Abwicklungsanstalt. Insgesamt hat das Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB AG“ bis zum 31.08.2014 die nachstehenden Zuführungen bzw. Sonderzuführungen aus dem Landeshaushalt erhalten : Zuweisung zulasten des Landeshaushalts 2008 931,0 Mio. EUR Aus Avalprovision der Zweckgesellschaft für die Garantie (5 Mrd. EUR) finanzierte Zuweisung zulasten des Landeshaushalts 2008 9,2 Mio. EUR Zuweisung zulasten des Landeshaushalts 2009 (Vollzug 2009) 300,0 Mio. EUR Aus Avalprovision der Zweckgesellschaft für die Garantie (5 Mrd. EUR) finanzierte Zuweisung zulasten des Landeshaushalts 2009 11,4 Mio. EUR Aus Avalprovision der Zweckgesellschaft für die Garantie (5 Mrd. EUR) finanzierte Zuweisung zulasten des Landeshaushalts 2010 7,0 Mio. EUR LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 89 Aus Avalprovision der Zweckgesellschaft für die Garantie (5 Mrd. EUR) finanzierte Zuweisung zulasten des Landeshaushalts 2011 33,9 Mio. EUR Aus Avalprovision der Zweckgesellschaft für die Garantie (5 Mrd. EUR) finanzierte Zuweisung zulasten des Landeshaushalts 2012 29,8 Mio. EUR Aus Avalprovision der Zweckgesellschaft für die Garantie (5 Mrd. EUR) finanzierte Zuweisung zulasten des Landeshaushalts 2013 18,7 Mio. EUR Aus Avalprovision der Zweckgesellschaft für die Garantie (5 Mrd. EUR) finanzierte Zuweisung zulasten des Landeshaushalts 2014 18,3 Mio. EUR Summe der Zuführungen/Sonderzuführungen bis 31.08.2014 1.359,3 Mio. EUR Nach § 4 Abs. 2 Risikofondsgesetz werden dem Sondervermögen die Einnahmen aus der Avalprovision für die vom Land im Jahr 2008 i. H. v. 5 Mrd. EUR übernommene Garantie zugewiesen. Der vom Landtag verabschiedete Nachtragshaushalt 2010 sah eine Zuführung an das Sondervermögen i. H. v. 1,3 Mrd. EUR vor. Diese Zuweisung an das Sondervermögen wurde zunächst auch vollzogen. Mit seinem Urteil vom 15.03.2011 hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen den Nachtragshaushalt 2010 und damit u. a. alle im Nachtrag enthaltenen Ausgabeermächtigungen für nichtig erklärt. Infolgedessen wurde die Zuführung an das Sondervermögen i. H. v. 1,3 Mrd. EUR rückabgewickelt, sodass sich in der Haushaltsrechnung des Jahres 2010 lediglich ein Zuführungsbetrag i. H. v. rd. 7,0 Mio. EUR aus der Avalprovision für die übernommene Garantie ergibt. 151. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Deutschen Bundesbank nach Risikopuffern in Landeshaushalten, um durch die Schuldenbremse nicht an finanzieller Handlungsfähigkeit zu verlieren? Risikopuffer im Landeshaushalt können sich durch die zu niedrige Veranschlagung von Einnahmen , die zu hohe Veranschlagung von Ausgaben oder die Bildung von Rücklagen ergeben . Nach § 11 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen enthält der Haushaltsplan alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben. Es sind somit nur die Einnahmen und Ausgaben einzustellen, die im Haushaltsjahr voraussichtlich kassenwirksam werden (sogenanntes Fälligkeitsprinzip). Die zu veranschlagenden Einnahmen und Ausgaben sind daher für die Aufstellung des Haushaltsplanes möglichst genau zu errechnen oder zu schätzen; sie dürfen bewusst weder zu hoch noch zu niedrig veranschlagt werden. Die Bildung von kreditfinanzierten allgemeinen Rücklagen zur Deckung eines Finanzbedarfs in künftigen Haushaltsjahren ist im Regelfall nicht verfassungskonform (Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen vom 02.09.2003 – VerfGH 6/02). Der Verfassungsgerichtshof hat seine Rechtsprechung mit Urteil vom 15.03.2011 (VerfGH 20/10) bestätigt und weiter konkretisiert. Das Gericht hat damit nicht zuletzt auf Initiative der FDP den Handlungsspielraum der Landesregierung eingeschränkt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 90 152. Die Grunderwerbsteuer wurde von der rot-grünen Landesregierung zum 1. Oktober 2011 von 3,5 Prozent um 1,5 Prozentpunkte auf 5 Prozent erhöht. Wie hat sich seit dem Jahr 2008 die Anzahl der der Besteuerung zugrunde liegenden Kauf- und Verkaufsvorgänge von Grundstücken im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 873 ff. BGB) entwickelt? Die Gesamtzahl der erledigten Fälle, der von der Grunderwerbsteuer freigestellten Fälle und der Grunderwerbsteuerfestsetzungen im Zeitraum 2008 bis Juli 2014 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Eine Statistik über die Anzahl der Kauf- und Verkaufsvorgänge liegt der Landesregierung nicht vor. Nach den allgemeinen Erfahrungen machen Kaufverträge im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) mehr als 95 v. H. aller von § 1 GrEStG insgesamt erfassten Erwerbsvorgänge (Haupt- und Ersatztatbestände) aus. Ein Kaufvertrag kann wie etwa beim Erwerb durch Eheleute zu mehreren Steuerfestsetzungen führen. Jahr Gesamtzahl der erledigten Fälle Gesamtzahl der freige- stellten Fälle Gesamtzahl der Steuerfest- setzungen 2008 315.614 98.151 217.463 2009 307.144 90.672 216.472 2010 312.096 84.448 227.648 2011 337.238 87.279 249.959 2012 322.249 87.552 234.697 2013 330.977 93.275 237.702 153. Wie haben sich seit dem Jahr 2008 die Kaufpreise von Immobilien in den nord- rhein-westfälischen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern entwickelt? Bei den im Folgenden dargestellten durchschnittlichen Kaufpreisen für Wohnimmobilien handelt es sich um die Mittelwerte der tatsächlichen Kaufpreise von Immobilienübertragungen , die an die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte gemeldet wurden. Um die Kaufpreisentwicklung von Immobilien für die 28 nordrhein-westfälischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (Stichtag: Zensus 11. Mai 2011) zu beschreiben, wird aufgrund der unterschiedlichen Immobilienarten eine differenzierte Betrachtung nach Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Erstverkauf und Wiederverkauf vorgenommen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 91 Entwicklung der Kaufpreise für neue Einfamilienhäuser (Neubau/Erstverkauf) Die Entwicklung der durchschnittlichen Kaufpreise für neue Einfamilienhäuser von 2008 bis 2013 liegt in den Städten Bonn (+47%), Düsseldorf (+44%), Krefeld (+32%) und Bergisch Gladbach (+ 30%) deutlich über der Entwicklung in den übrigen Großstädten NordrheinWestfalens , die mit Ausnahme von Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Solingen und Wuppertal sowie Duisburg alle zweistellige Preiszuwächse zu verzeichnen haben. Duisburg ist die einzige Stadt, in der die Kaufpreise für Einfamilienhäuser im Betrachtungszeitraum mit -11% stark nachgegeben haben. Käufer müssen in Düsseldorf für ein neues Einfamilienhaus im Durchschnitt mehr als 550.000 € aufbringen, während sie in der benachbarten Stadt Duisburg schon für 232.000 € ein neues Einfamilienhaus erwerben können. Durchschnitt der Kaufpreise Einfamilienhäuser -Neubau/Erstverkauf- in €/Einfamilienhaus Städte ab 100.000 Einwohner 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Entwicklung 2008-2013 (€) Entwicklung 2008 - 2013 (%) Düsseldorf, krfr. Stadt 390.561 453.387 445.566 434.541 596.821 562.134 171.573 44 % Duisburg, krfr. Stadt 261.063 243.677 239.256 233.400 253.000 232.636 -28.427 -11 % Essen, krfr. Stadt 294.199 273.023 289.130 314.946 371.149 333.275 39.077 13 % Krefeld, krfr. Stadt 251.692 244.364 267.880 286.923 298.538 332.750 81.058 32 % Mönchengladbach, krfr. Stadt 231.905 223.860 234.614 245.368 237.207 242.500 10.595 5 % Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt 274.179 294.111 309.286 348.879 348.600 295.787 21.609 8 % Oberhausen, krfr. Stadt 234.600 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Remscheid, krfr. Stadt 219.000 234.600 229.500 276.750 324.000 265.000 46.000 21 % Solingen, krfr. Stadt 240.229 241.488 240.329 259.875 247.867 253.167 12.938 5 % Wuppertal, krfr. Stadt 265.326 261.698 270.802 279.906 250.500 272.250 6.924 3 % Neuss, Stadt 267.571 288.039 297.051 284.000 279.580 303.761 36.190 14 % Moers, Stadt 231.000 246.000 237.000 243.000 236.500 269.259 38.259 17 % Bonn, krfr. Stadt 284.263 268.975 291.530 345.230 411.242 418.000 133.737 47 % Köln, krfr. Stadt 318.830 322.726 338.211 353.832 360.402 360.402 41.572 13 % Leverkusen, krfr. Stadt 313.219 307.765 317.385 341.400 336.571 351.294 38.075 12 % Aachen, Stadt 252.873 320.629 316.867 297.273 270.000 k.A. k.A. k.A. Bergisch Gladbach, Stadt 317.786 367.000 369.316 362.520 387.520 413.238 95.452 30 % Bottrop, krfr. Stadt 238.800 244.717 269.913 284.818 290.250 285.735 46.935 20 % Gelsenkirchen, krfr. Stadt 223.971 225.703 200.729 236.032 247.697 263.077 39.106 17 % Münster, krfr. Stadt 267.736 270.952 274.077 283.915 342.184 315.661 47.925 18 % Recklinghausen, Stadt k.A. 275.000 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Bielefeld, krfr. Stadt 250.720 232.333 245.700 259.585 318.122 285.000 34.280 14 % Paderborn, Stadt 214.571 224.030 197.974 216.623 238.440 254.870 40.298 19 % Bochum, krfr. Stadt 248.136 295.294 274.600 277.083 286.667 303.824 55.688 22 % Dortmund, krfr. Stadt 238.148 231.711 230.172 252.200 279.709 277.778 39.630 17 % Hagen, krfr. Stadt 236.714 229.211 209.333 215.000 230.000 k.A. k.A. k.A. Hamm, krfr. Stadt 219.435 k.A. k.A. k.A. k.A. 253.962 34.527 16 % Herne, krfr. Stadt 223.167 215.909 170.045 203.738 253.733 256.340 33.173 15 % Quelle: Oberster Gutachterausschuss für Grundstückswerte NRW, aufbereitet durch die NRW.BANK k.A. = keine Angabe durch fehlende Daten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 92 Entwicklung der Kaufpreise für gebrauchte Einfamilienhäuser (Wiederverkauf) Die Städte mit den höchsten Kaufpreiszuwächsen im Einfamilienhaus-Neubau verzeichneten mit Ausnahme von Krefeld auch für gebrauchte Einfamilienhäuser im Zeitraum von 2008 bis 2013 hohe Kaufpreiszuwachsraten. Diese fielen jedoch etwas moderater (+ 22% bis 37%) aus als im Neubau. Darüber hinaus stiegen im Betrachtungszeitraum die durchschnittlichen Kaufpreise in diesem Segment insbesondere in Münster (+30%) und Paderborn (+25%) sowie in Mülheim an der Ruhr (+23%) deutlich an. Remscheid und Moers zeichnen sich zwischen 2008 bis 2013 durch hohe Preisschwankungen aus, über den gesamten Zeitraum ergibt sich jedoch eine Stagnation. In Oberhausen, Neuss, Leverkusen, Bottrop und Bochum haben sich die Kaufpreise stark unterdurchschnittlich, in Hagen, Hamm und Wuppertal aber auch in den Hochpreisregionen Köln und Aachen leicht unterdurchschnittlich entwickelt. Entwicklung der Kaufpreise für Eigentumswohnungen (Neubau/Erstverkauf) In der Auswertung der Kaufpreise für Eigentumswohnungen sind alle die Wohnungen enthalten , die einem Eigentümer oder einer Eigentümergemeinschaft gehören. Zu den Wohnungen liegen keine Informationen darüber vor, ob sie vom Eigentümer selber bewohnt oder vermietet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 93 Die durchschnittlichen Kaufpreise für Eigentumswohnungen im Neubau je m² sind von 2008 bis 2013 mit 31% bis 41% besonders in den Großstädten Düsseldorf, Duisburg, Aachen, Bergisch Gladbach, Gelsenkirchen, Paderborn, Hamm und Herne gestiegen. In Münster stiegen die durchschnittlichen Kaufpreise in diesem Zeitraum sogar um 50% an. Wie im Preissegment der Eigenheime liegen die durchschnittlichen Kaufpreise im Bereich der neugebauten Eigentumswohnungen in Düsseldorf (3639 €/m²) deutlich über denen der anderen Großstädte. Aber auch in Köln und Aachen wurden durchschnittlich über 3000 €/m² gezahlt. Aktuell gab es in Münster und Neuss einen starken Anstieg der durchschnittlichen Kaufpreise von über 20% (2012/2013), während sie in den Hochpreisregionen Düsseldorf und Bonn mit 1% nur leicht gestiegen und in Aachen sogar um -8% gesunken sind. Durchschnitt der Kaufpreise Eigentumswohnungen - Neubau/Erstverkauf- in €/m² Städte ab 100.000 Einwohner 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Entwicklung 2008-2013 (€) Entwicklung 2008 - 2013 (%) Düsseldorf, krfr. Stadt 2.666 € 2.838 € 3.208 € 3.232 € 3.588 € 3.639 € 973 36 % Duisburg, krfr. Stadt 1.700 € 1.900 € 1.880 € 2.020 € 2.200 € 2.280 € 580 34 % Essen, krfr. Stadt 2.263 € 2.100 € 2.460 € 2.460 € 2.540 € 2.490 € 227 10 % Krefeld, krfr. Stadt 1.970 € 2.290 € 2.280 € 2.310 € 2.300 € 2.450 € 480 24 % Mönchengladbach, krfr. Stadt 1.900 € 2.144 € 1.990 € 2.280 € 2.268 € 2.320 € 420 22 % Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt 2.040 € 2.150 € 1.950 € 2.340 € 2.230 € 2.440 € 400 20 % Oberhausen, krfr. Stadt 1.939 € 1.929 € 1.981 € 1.961 € 2.000 € 2.107 € 168 9 % Remscheid, krfr. Stadt 1.683 € 2.160 € 1.930 € k.A k.A k.A k.A k.A Solingen, krfr. Stadt 2.165 € 2.165 € 2.340 € 2.350 € 2.350 € 2.390 € 225 10 % Wuppertal, krfr. Stadt 2.171 € 2.136 € 2.090 € 2.270 € 2.300 € 2.510 € 339 16 % Neuss, Stadt 2.246 € 2.407 € 2.310 € 2.090 € 2.294 € 2.790 € 544 24 % Moers, Stadt 2.030 € 2.073 € 2.158 € 2.200 € 2.350 € 2.450 € 420 21 % Bonn, krfr. Stadt 2.415 € 2.918 € 2.780 € 2.790 € 2.880 € 2.920 € 505 21 % Köln, krfr. Stadt 2.419 € 2.480 € 2.464 € 2.670 € 2.680 € 3.110 € 691 29 % Leverkusen, krfr. Stadt 2.270 € 2.170 € 2.310 € 2.340 € 2.490 € 2.710 € 440 19 % Aachen, Stadt 2.145 € 2.600 € 2.580 € 2.750 € 3.250 € 3.000 € 855 40 % Bergisch Gladbach, Stadt 2.180 € 2.320 € 2.150 € 2.500 € 2.950 € 2.850 € 670 31 % Bottrop, krfr. Stadt 1.970 € 1.915 € 2.050 € 2.200 € 1.900 € 2.237 € 267 14 % Gelsenkirchen, krfr. Stadt 1.856 € 2.330 € 2.341 € 2.140 € 2.390 € 2.610 € 754 41 % Münster, krfr. Stadt 2.114 € 2.266 € 2.531 € 2.822 € 2.626 € 3.170 € 1.056 50 % Recklinghausen, Stadt 1.979 € 1.900 € 2.060 € 1.880 € 2.082 € 2.334 € 355 18 % Bielefeld, krfr. Stadt 1.706 € 1.868 € 1.868 € 2.159 € 2.132 € 2.180 € 474 28 % Paderborn, Stadt 1.880 € 2.100 € 1.990 € 2.100 € 2.165 € 2.510 € 630 34 % Bochum, krfr. Stadt 2.070 € 2.170 € 2.030 € 2.240 € 2.290 € 2.270 € 200 10 % Dortmund, krfr. Stadt 2.110 € 2.065 € 1.995 € 2.170 € 2.350 € 2.540 € 430 20 % Hagen, krfr. Stadt 1.860 € 2.200 € 2.225 € 2.250 € 2.200 € 2.000 € 140 8 % Hamm, krfr. Stadt 1.560 € 1.560 € 1.876 € 2.076 € 2.138 € 2.201 € 641 41 % Herne, krfr. Stadt 1.817 € 1.817 € 1.929 € 2.040 € 2.090 € 2.475 € 658 36 % Quelle: Oberster Gutachterausschuss für Grundstückswerte NRW, aufbereitet durch die NRW.BANK k.A. = keine Angabe durch fehlende Daten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 94 Entwicklung der Kaufpreise für gebrauchte Eigentumswohnungen (Wiederverkauf) Im Vergleich zu den neuen Eigentumswohnungen (Median 22%) fiel die Entwicklung der durchschnittlichen Kaufpreise je m² für Bestandswohnungen (Median 6%) in den meisten Großstädten deutlich niedriger aus. Ausnahmen bilden die Städte Essen, Krefeld, Hagen und vor allem Münster und Bonn. In Münster lag die durchschnittliche Kaufpreisentwicklung der Bestandswohnungen um vier und in Bonn um 10 Prozentpunkte über der der Neubauwohnungen . Die durchschnittlichen Kaufpreise für Bestandswohnungen je m² stiegen zwischen 2008 und 2013 in den meisten der betrachteten Städte an. In sechs Städten jedoch sanken sie, davon recht deutlich in Hamm und Duisburg mit -9% bzw. -16%, ab. Im Vergleich zu den prosperierenden Städten Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster und Aachen mit Preiszuwächsen zwischen 2008 und 2013 von 20 bis 54 Prozent, haben sich die Kaufpreise für gebrauchte Eigentumswohnungen insbesondere in den Ruhrgebietsstädten Dortmund , Bochum, Gelsenkirchen, Herne und Bottrop aber auch in Solingen, Neuss und Remscheid unterdurchschnittlich entwickelt. Die von der Landesregierung beschlossene Anhebung der Grunderwerbssteuer konnte bei Immobilienverkäufen frühestens ab Oktober 2011 wirksam werden. Die Preisdynamik entwickelte sich sowohl 2011 im Vergleich zum Vorjahr wie auch im Betrachtungszeitraum 2011/2012 in allen vorgenannten Preissegmenten uneinheitlich und gibt keine Hinweise darauf, dass die Anhebung der Grunderwerbssteuer zu signifikanten Preiserhöhungen am Markt geführt hätten. Die spezifischen Entwicklungen in den einzelnen Städten weisen viel- Durchschnitt der Kaufpreise Eigentumswohnungen gebraucht (Weiterverkäufe inkl. umgewandelte Mietwohnungen) in €/m² Städte ab 100.000 Einwohner 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Entwicklung 2008-2013 (€) Entwicklung 2008 - 2013 (%) Düsseldorf, krfr. Stadt 1.827 € 1.806 € 1.902 € 2.010 € 2.112 € 2.259 € 431 24 % Duisburg, krfr. Stadt 1.216 € 1.012 € 1.098 € 1.093 € 1.155 € 1.016 € -200 -16 % Essen, krfr. Stadt 1.218 € 1.317 € 1.303 € 1.278 € 1.305 € 1.368 € 150 12 % Krefeld, krfr. Stadt 1.088 € 1.250 € 1.238 € 1.117 € 1.229 € 1.384 € 296 27 % Mönchengladbach, krfr. Stadt 882 € 972 € 997 € 950 € 986 € 1.040 € 158 18 % Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt 1.376 € 1.404 € 1.282 € 1.241 € 1.317 € 1.504 € 129 9 % Oberhausen, krfr. Stadt 1.241 € 1.184 € 1.106 € 1.158 € 1.085 € 1.147 € -94 -8 % Remscheid, krfr. Stadt 1.099 € 1.179 € 1.059 € 1.079 € 1.111 € 1.133 € 34 3 % Solingen, krfr. Stadt 1.219 € 1.187 € 1.212 € 1.198 € 1.164 € 1.237 € 18 1 % Wuppertal, krfr. Stadt 1.066 € 1.112 € 1.038 € 1.051 € 1.053 € 1.138 € 73 7 % Neuss, Stadt 1.376 € 1.292 € 1.296 € 1.276 € 1.374 € 1.435 € 59 4 % Moers, Stadt 1.258 € 1.236 € 1.220 € 1.190 € 1.243 € 1.233 € -25 -2 % Bonn, krfr. Stadt 1.406 € 1.482 € 1.473 € 1.518 € 1.692 € 1.848 € 442 31 % Köln, krfr. Stadt 1.861 € 1.837 € 1.977 € 2.095 € 2.144 € 2.261 € 399 21 % Leverkusen, krfr. Stadt 1.517 € 1.380 € 1.438 € 1.458 € 1.432 € 1.508 € -9 -1 % Aachen, Stadt 1.367 € 1.361 € 1.483 € 1.540 € 1.719 € 1.640 € 272 20 % Bergisch Gladbach, Stadt 1.433 € 1.518 € 1.644 € 1.523 € 1.758 € 1.685 € 251 18 % Bottrop, krfr. Stadt 1.147 € 1.233 € 1.206 € 1.268 € 1.192 € 1.218 € 71 6 % Gelsenkirchen, krfr. Stadt 1.064 € 1.034 € 900 € 919 € 872 € 1.079 € 15 1 % Münster, krfr. Stadt 1.550 € 1.603 € 1.819 € 1.775 € 2.079 € 2.384 € 834 54 % Recklinghausen, Stadt 1.109 € 1.208 € 1.193 € 1.145 € 1.030 € 1.099 € -10 -1 % Bielefeld, krfr. Stadt 1.040 € 1.104 € 1.113 € 1.176 € 1.137 € 1.151 € 112 11 % Paderborn, Stadt 1.073 € 1.259 € 1.146 € 1.210 € 1.293 € 1.412 € 338 32 % Bochum, krfr. Stadt 1.251 € 1.279 € 1.245 € 1.208 € 1.230 € 1.299 € 48 4 % Dortmund, krfr. Stadt 1.180 € 1.136 € 1.183 € 1.225 € 1.225 € 1.237 € 57 5 % Hagen, krfr. Stadt 979 € 1.091 € 1.094 € 1.095 € 1.107 € 1.070 € 91 9 % Hamm, krfr. Stadt 1.031 € 923 € 999 € 950 € 955 € 936 € -95 -9 % Herne, krfr. Stadt 1.087 € 1.016 € 1.149 € 1.112 € 1.095 € 1.143 € 56 5 % Quelle: Oberster Gutachterausschuss für Grundstückswerte NRW, aufbereitet durch die NRW.BANK k.A. = keine Angabe durch fehlende Daten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 95 mehr darauf hin, dass die Nachfrage auf den regionalen Wohnungsmärkten, die Bautätigkeit sowie weitere Markt- und Standortfaktoren einen höheren Einfluss auf Kaufpreisentwicklungen haben als die Höhe der Grunderwerbssteuer. Entwicklung der Kaufpreise bei Mehrfamilienhäusern Die Kaufpreise, die bei der Veräußerung von Mehrfamilienhäusern gezahlt wurden, werden ebenfalls durch die Gutachterausschüsse erhoben. Mehrfamilienhäuser weisen aber in ihrer Größe, Lage und Ausstattung eine so große Heterogenität auf, dass Vergleiche der Daten innerhalb einer Stadt im Zeitverlauf oder im Vergleich zwischen den Städten keine statistisch gesicherten sinnvollen Aussagen über die Entwicklung der Preise zulassen. 154. Wie haben sich seit dem Jahr 2008 die Mieten in den nordrhein-westfälischen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern entwickelt? Mietentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt Die amtliche Statistik liefert im Rahmen der Verbraucherpreisstatistik Indizes zu verschiedenen Mieten auf Landes- oder Bundesebene. Sie sind allerdings nicht auf kommunaler Ebene verfügbar. Zur Beschreibung der Mietentwicklung in den Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird daher auf die Daten der Wohnungsmarktbeobachtung NRW der NRW.BANK zurückgegriffen. Die Wohnungsmarktbeobachtung NRW nutzt hierzu Mietpreisdaten der Empirica-Preisdatenbank, denen umfangreiche Analysen der in einschlägigen Internetportalen (inkl. der von Printmedien) veröffentlichten Wohnungsangebote zu Grunde liegen. Sie basieren somit ausschließlich auf Wohnungsangeboten von Erst- und Wiedervermietungen und nicht auf tatsächlich bestehenden Mietverträgen. Aktuell verwertbare Datenerhebungen über tatsächlich vereinbarte Miethöhen bei Vertragsabschluss oder über tatsächlich gezahlte Mieten bei bestehenden Mietverträgen liegen nicht vor. Da die existierenden Mietspiegel der Kommunen häufig zwischen einschlägigen Interessengemeinschaften wie Mieter - und Vermieterverbänden sowie den Kommunen vereinbart werden, fehlt hier eine landesweit vergleichbare empirisch verwertbare Datengrundlage. Sinnvoll ist es bei der Bewertung von Preistrends nach Neubau- und Wiedervermietungsmieten zu unterscheiden. Würden die Preissegmente nicht differenziert betrachtet, würden die Neubauwohnungen, die in den Datenbanken überrepräsentiert sein dürften, den Mittelwert der allgemeinen Angebotsmieten verzerren, da der Neubau derzeit vor allem im oberen Preissegment und derzeit vor allem in den größeren Städten sowie angespannten Wohnungsmärkten stattfindet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 96 Durchschnittliche Angebotsmiete bei Neubau-/ Erstvermietungsmieten -netto, kalt (€/m2) - Städte ab 100.000 Einwohner (Stichtag: 09.05.2011) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Entwickung 2008-2013 (€) Entwickung 2008-2013 (%) Düsseldorf, krfr. Stadt 9,57 10,16 10,52 11,16 12,04 11,57 2,00 21 % Duisburg, krfr. Stadt 6,25 6,54 6,64 6,11 7,07 7,95 1,70 27 % Essen, krfr. Stadt 6,55 6,48 6,99 7,49 10,00 9,00 2,45 37 % Krefeld, krfr. Stadt 7,21 6,94 7,48 8,11 8,82 9,02 1,81 25 % Mönchengladbach, krfr. Stadt 6,55 6,69 6,86 7,17 7,92 7,92 1,37 21 % Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt 6,66 6,76 7,61 8,80 8,34 10,00 3,34 50 % Oberhausen, krfr. Stadt 6,77 6,38 7,00 7,22 8,20 8,00 1,23 18 % Remscheid, krfr. Stadt 7,50 6,00 7,03 7,19 5,71 6,71 -0,79 - 11 % Solingen, krfr. Stadt 6,53 7,29 7,59 7,38 7,58 7,85 1,32 20 % Wuppertal, krfr. Stadt 6,63 6,65 6,80 6,86 7,95 7,45 0,82 12 % Neuss, Stadt 7,34 7,58 7,81 8,41 9,01 10,04 2,70 37 % Moers, Stadt 7,10 7,24 7,37 7,70 8,02 8,00 0,90 13 % Bonn, krfr. Stadt 8,97 8,80 9,63 10,00 10,53 10,50 1,53 17 % Köln, krfr. Stadt 9,12 9,51 9,50 10,00 11,00 11,25 2,13 23 % Leverkusen, krfr. Stadt 7,69 7,66 8,29 8,77 8,91 8,84 1,15 15 % Aachen, Stadt 6,77 7,06 7,35 8,18 9,00 10,00 3,23 48 % Bergisch Gladbach, Stadt 8,00 8,20 8,40 8,70 8,99 9,48 1,48 19 % Bottrop, krfr. Stadt 6,60 7,00 7,00 7,39 7,62 8,48 1,88 28 % Gelsenkirchen, krfr. Stadt 5,32 6,10 5,30 5,19 7,69 7,60 2,28 43 % Münster, krfr. Stadt 9,09 10,00 10,00 10,00 10,41 10,98 1,89 21 % Recklinghausen, Stadt 6,18 6,46 6,74 6,87 7,00 7,64 1,46 24 % Bielefeld, krfr. Stadt 6,69 6,28 7,64 7,50 8,49 8,50 1,81 27 % Paderborn, Stadt 6,03 6,11 6,20 6,45 6,70 7,50 1,47 24 % Bochum, krfr. Stadt 7,68 6,93 7,28 7,74 8,54 9,30 1,62 21 % Dortmund, krfr. Stadt 7,07 7,17 7,18 7,61 10,14 9,25 2,18 31 % Hagen, krfr. Stadt 6,55 6,15 6,34 6,31 8,20 7,80 1,25 19 % Hamm, krfr. Stadt 5,65 5,60 5,46 5,48 6,54 7,04 1,39 25 % Herne, krfr. Stadt 4,66 4,67 5,73 6,66 8,50 8,50 3,84 82 % Quelle: NRW.BANK, Datenbasis: Empirica-Preisdatenbank (Empirica-Systeme, bis 2012 IDN ImmoDaten GmbH) Angebotsmieten bei Erstvermietung (Neubau) Die durchschnittliche Angebotsmiete bei der Erstvermietung in den 28 Städten, die zum Zensus -Stichtag 09.05.2011 mehr als 100.000 Einwohner zählten, stellt sich für die Jahre 2008 bis 2013 wie folgt dar: Mit Ausnahme von Remscheid sind die Angebotsmieten für die Erstvermietung in allen Großstädten im Betrachtungszeitraum gestiegen. Während der Medianwert der Preissteigerungen bei 23 % lag, verzeichneten insbesondere die Ruhrgebietsstädte Essen, Mülheim an der Ruhr, Gelsenkirchen, Dortmund und Herne überdurchschnittliche Mietsteigerungen. Am stärksten betroffen war die Stadt Herne, dort stiegen die durchschnittlichen Mieten um 82% von 4,66 € in 2008 auf 8,50 € in 2012. Dieser starke Anstieg wurde jedoch 2013 gestoppt. Die Städte Wuppertal, Moers, Bonn und Leverkusen wiesen in diesem Marktsegment unterdurchschnittliche Preissteigerungen von 12% bis 17% im Betrachtungszeitraum aus. Remscheid verzeichnete sogar einen Mietpreisrückgang von -11%, welcher insbesondere durch Preiseinbrüche von über 20% in den Jahren 2008/2009 und 2011/2012, die durch die Mietsteigerungen in den übrigen Jahren nicht kompensiert werden konnten, verursacht wurde. Im gesamten Betrachtungszeitraum waren die Erstvermietungsmieten in den Städten Düsseldorf , Köln, Bonn und Münster besonders hoch. Aber auch in Dortmund, Aachen, Neuss, Mühlheim an der Ruhr und Essen stiegen die Neuvermarktungsmieten in den letzten beiden Jahren auf 10 und mehr Euro an. Durchschnittlich am günstigsten konnten im vergangenen Jahr neue Wohnungen in Remscheid und Hamm bezogen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 97 Durchschnittliche Angebotsmieten bei Wiedervermietung im Bestand -netto, kalt (€/qm) - Städte ab 100.000 Einwohner (Stichtag: 09.05.2011) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Entwickung 2008-2013 (€) Entwickung 2008-2013 (%) Düsseldorf, krfr. Stadt 7,65 7,91 8,00 8,19 8,61 8,95 1,30 17 % Duisburg, krfr. Stadt 4,89 4,92 4,94 5,02 5,00 5,07 0,18 4 % Essen, krfr. Stadt 5,56 5,59 5,54 5,58 5,63 5,66 0,10 2 % Krefeld, krfr. Stadt 5,71 5,67 5,73 5,72 5,80 5,96 0,25 4 % Mönchengladbach, krfr. Stadt 5,53 5,48 5,45 5,50 5,47 5,47 -0,06 -1 % Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt 5,67 5,90 5,82 5,93 6,03 6,14 0,47 8 % Oberhausen, krfr. Stadt 5,00 5,17 5,17 5,19 5,22 5,25 0,25 5 % Remscheid, krfr. Stadt 5,50 5,50 5,33 5,28 5,23 5,27 -0,23 - 4 % Solingen, krfr. Stadt 5,75 5,72 5,81 5,65 5,90 6,01 0,26 5 % Wuppertal, krfr. Stadt 5,34 5,39 5,33 5,35 5,40 5,42 0,08 1 % Neuss, Stadt 6,72 6,75 6,78 6,88 6,97 7,08 0,36 5 % Moers, Stadt 5,71 5,72 5,73 5,79 5,84 6,09 0,38 7 % Bonn, krfr. Stadt 7,61 7,67 7,65 7,88 8,22 8,35 0,74 10 % Köln, krfr. Stadt 8,20 8,27 8,44 8,49 8,68 8,98 0,78 10 % Leverkusen, krfr. Stadt 6,22 6,26 6,38 6,36 6,51 6,75 0,53 9 % Aachen, Stadt 6,00 6,06 6,12 6,37 6,61 7,21 1,21 20 % Bergisch Gladbach, Stadt 7,20 7,22 7,24 7,29 7,33 7,50 0,30 4 % Bottrop, krfr. Stadt 5,56 5,52 5,54 5,86 5,78 5,70 0,14 3 % Gelsenkirchen, krfr. Stadt 4,80 4,85 4,74 4,75 4,75 4,76 -0,04 -1 % Münster, krfr. Stadt 7,07 7,13 7,33 7,64 8,01 8,46 1,39 20 % Recklinghausen, Stadt 5,06 5,06 5,07 5,08 5,09 5,13 0,07 1 % Bielefeld, krfr. Stadt 5,54 5,60 5,60 5,61 5,60 5,90 0,36 6 % Paderborn, Stadt 5,51 5,52 5,52 5,64 5,77 6,00 0,49 9 % Bochum, krfr. Stadt 5,64 5,50 5,44 5,50 5,53 5,56 -0,08 -1 % Dortmund, krfr. Stadt 5,45 5,26 5,15 5,25 5,20 5,35 -0,10 -2 % Hagen, krfr. Stadt 4,90 4,91 4,88 4,82 4,85 4,82 -0,08 -2 % Hamm, krfr. Stadt 4,80 4,94 5,00 4,96 5,00 5,11 0,31 6 % Herne, krfr. Stadt 4,74 4,84 4,97 5,00 4,97 5,02 0,28 6 % Quelle: NRW.BANK, Datenbasis: Empirica-Preisdatenbank (Empirica-Systeme, bis 2012 IDN ImmoDaten GmbH) Die von der Landesregierung beschlossene Anhebung der Grunderwerbssteuer konnte sich bei der Erstvermietung von Wohnungen in Neubauten in aller Regel frühestens im Jahr 2013 auswirken. Die uneinheitlich verlaufene Preisdynamik, die im Jahr 2013 keinerlei signifikanten Sondereffekt erkennen lässt, weist darauf hin, dass Marktfaktoren, Lage und Ausstattung der Wohnungen erwartungsgemäß insgesamt einen erheblich höheren Einfluss auf die Preisentwicklung haben als die Höhe der Grunderwerbssteuer. Angebotsmieten bei Wiedervermietung Anders als der Neubau, der grundsätzlich vor allem im oberen Preissegment stattfindet, geht man bei den Wiedervermietungsmieten davon aus, dass sie den tatsächlichen Grad der Marktanspannung recht gut widerspiegeln. Die Angebotsmieten im Bestand sind bei den meisten zu betrachtenden Großstädten über den Zeitraum 2008 bis 2013 gestiegen. In sechs Städten jedoch sind sie in diesem Zeitraum gesunken, darunter auch in den Städten Gelsenkirchen und Dortmund, die im Preissegment der Erstvermietungen überdurchschnittliche Zuwächse im Vergleich der o.g. Großstädte zu verzeichnen hatten. Im Vergleich zu den prosperierenden Städten Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster und Aachen mit Preiszuwächsen zwischen 2008 und 2013 mit 10 bis 20 Prozent, haben sich die durchschnittlichen Angebotsmieten bei Wiedervermietung insbesondere in den Ruhrgebietsstädten überwiegend unterdurchschnittlich bis negativ entwickelt. Am deutlichsten ist diese Ent- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 98 wicklung in Remscheid mit -4 %. In Wuppertal und Recklinghausen stiegen die Angebotsmieten ebenfalls nur sehr gering an und in Mönchengladbach sanken sie sogar leicht. In den Großstädten durchschnittlich sehr günstig wurden im Betrachtungszeitraum Mietwohnungen im Bestand vor allem in Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hamm, Hagen, Herne, Oberhausen, Duisburg, aber auch in Dortmund angeboten. Im gesamten Betrachtungszeitraum waren die durchschnittlichen Angebotsmieten im Bestand in Köln (2013: 8,98 €) und Düsseldorf (2013: 8:95 €) am höchsten. Die Grunderwerbsteuer ist kein gesetzlicher Berechnungsfaktor des Mietzinses, so dass eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer den Mietzins nicht erhöht. Bei Neuabschluss eines Mietvertrages ist zu erwarten, dass der Vermieter den marktüblichen Mietzins durchsetzt. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf der Erwerber und neue Vermieter den Mietzins nicht aufgrund seiner Investitionskosten inklusive der Grunderwerbsteuer erhöhen. Die Grunderwerbsteuer erhöht auch nicht die Betriebskosten, da sie als einmalige Ausgabe nicht zu den Betriebskosten gehört. Auch die empirischen Daten der Entwicklung der Angebotsmieten zeigen, dass es keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Höhe der Grunderwerbssteuer und der Entwicklung der Wiedervermietungsmieten gibt. 155. Plant die Landesregierung eine erneute Erhöhung der Grunderwerbsteuer? 156. Wenn ja, wie hoch würde eine Erhöhung ausfallen? 157. Sieht die Landesregierung - unter anderem wegen der negativen Auswirkung auf Kaufpreise und Mieten - eine faktische Höchstgrenze für einen Grunderwerbsteuersatz ? 158. Wie berücksichtigt die Landesregierung bei ihren Entscheidungen über Steuer- erhöhungen mögliche Auswirkungen einer Grunderwerbsteuererhöhung auf die Kaufpreise für Immobilien in Ballungsgebieten? 159. Wie berücksichtigt die Landesregierung bei ihren Entscheidungen über Steuer- erhöhungen mögliche indirekte Auswirkungen einer Grunderwerbsteuererhöhung auf die Mieten für Immobilien in Ballungsgebieten? Die Fragen 155 - 159 werden zusammen beantwortet. Aus der Mitte des Landtags haben die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Datum 28.10.2014 einen Gesetzentwurf (LT-Drs. 16/7147) vorgelegt, der ab dem 01.01.2015 eine Erhöhung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 v. H. vorsieht. 160. Welche Kosten sind dem Land direkt und indirekt durch das sogenannte Effi- zienzteam und seine Arbeiten bis heute entstanden? An Kosten für Unterstützungsleistungen des Effizienzteams durch externe Unternehmensberatungen sind 1,5 Mio. EUR angefallen. Hinzu kommen für die gezielte Beauftragung von Gutachten und Analysen zu verschiedenen Themenschwerpunkten weitere Kosten von 0,25 Mio. EUR. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 99 Das ergibt zusammen eine Summe von 1,8 Mio. EUR. Dem stehen dauerhafte jährliche Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe gegenüber. 161. Welche strukturellen Einsparungen wurden durch das sogenannte Effizienzteam vorgeschlagen? 162. Wie groß ist der hieraus jeweils jährlich bislang und zukünftig resultierende Ein- spareffekt? Die Fragen 161 und 162 werden zusammen beantwortet. Das Effizienzteam hat eine Vielzahl von Projekten initiiert, die in den Haushalts- und Finanzplanungen bereits zu aufwachsenden strukturellen Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe geführt haben. Die Einzelheiten werden im Abschlussbericht des Effizienzteams dargestellt , der derzeit vorbereitet und in diesem Jahr veröffentlicht wird. Das Effizienzteam hat eine Reihe von weiteren Projekten initiiert, die nach Beendigung der Tätigkeiten des Effizienzteams vom Finanzministerium und dort insbesondere vom Projektbüro Haushaltskonsolidierung weiterverfolgt werden und deren Umsetzung zu weiteren Einsparungen führen wird. Hier ist insbesondere der Bereich Demografie zu nennen. Insgesamt sind durch die Arbeit des Effizienzteams das Ausgabenbewusstsein und die Kostendisziplin deutlich gewachsen. Zusammen mit den bereits erreichten Einsparbeträgen und zukünftigen Konsolidierungsmaßnahmen, die auf Impulsen des Effizienzteams beruhen, sind das ganz wesentliche Beiträge zur Erreichung des Ziels der Landesregierung, 1 Mrd. EUR strukturell bis zum Jahr 2017 einzusparen. 163. Welche vorgeschlagenen Maßnahmen des sogenannten Effizienzteams wurden von der Landesregierung einerseits umgesetzt und anderseits nicht weiterverfolgt ? Über die von der Landesregierung umgesetzten Projekte informiert der Abschlussbericht des Effizienzteams, der zurzeit vorbereitet und in diesem Jahr veröffentlicht wird. Mit dem Abschlussbericht werden das Effizienzteam betreffende Fragen beantwortet, insoweit diese nicht den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffen. Vergleiche hierzu auch die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2175 vom 02.04.2014 (LT-Drs. 16/5840). 164. Wie hoch sind die Globalen Mehreinnahmen in der Finanzplanung und im aktuel- len Eckwertebeschluss bis 2018? Die Globalen Mehreinnahmen belaufen sich im Haushaltsplanentwurf 2015 sowie in den Planungsjahren 2016 und 2017 auf jeweils 300 Mio. EUR. Im Planungsjahr 2018 sind keine Globalen Mehreinnahmen eingestellt. 165. Wie gedenkt die Landesregierung, die Globalen Mehreinnahmen zu erbringen? Die Globalen Mehreinnahmen belaufen sich in den Jahren 2015 und 2016 auf etwa 0,5 v. H. und im Jahr 2017 auf etwa 0,4 v. H. der gesamten Einnahmen. Diese Mehreinnahmen können im Haushaltsvollzug bei den Steuern und bei anderen Einnahmearten erbracht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 100 166. Welche weiteren Bundesländer haben Globale Mehreinnahmen im Haushalt 2014 etatisiert und wie begründen sie diese? 167. Welche Höhe haben die Globalen Mehreinnahmen in den anderen Bundeslän- dern (wo vorhanden) für das Haushaltsjahr 2014 und die jeweils gültige Finanzplanung ? 168. Wann wurden eventuell vorhandene Globale Mehreinnahmen in anderen Bundes- ländern für das Haushaltsjahr 2014 für den zuständigen Ausschuss beziehungsweise das zuständige parlamentarische Gremium konkretisiert? 169. Wie wurden eventuell vorhandene Globale Mehreinnahmen in anderen Bundes- ländern für das Haushaltsjahr 2014 konkretisiert? Die Fragen 166 - 169 werden zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Informationen zur aktuellen Veranschlagung, Begründung oder Auflösung der Globalen Mehreinnahmen in anderen Bundesländern vor. IV. Bildung und Wissenschaft 170. Wie hoch ist der Anteil der in der Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder unter drei Jahren an allen Kindern dieser Altersgruppe in Nordrhein -Westfalen? Im Kindergartenjahr 2014/2015 beträgt die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren 35,4 Prozent. (Berechnungen nach KiBiz.web, Stand März 2014, im Verhältnis zu der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden aktuellen Bevölkerungsstatistik.) 171. Wie hoch ist dieser Anteil in Gesamtdeutschland? Daten für Gesamtdeutschland ergeben sich aus der der KJH-Statistik, sie liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung in vorläufiger Fassung zum 1. März 2014 und damit bezogen auf das Kindergartenjahr 2013/2014 vor. Demnach betrug die vorläufige Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren in Deutschland 32,3 %. (Quelle: Destatis, Berechnungen nach KJH-Statistik, Stand 1. März 2014, im Verhältnis zu der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden aktuellen Bevölkerungsstatistik.) 172. Strebt die Landesregierung eine Erhöhung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren an? Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr haben seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung, der durch die örtliche Kinder- und Jugendhilfe zu erfüllen ist. Dieser Rechtsanspruch konnte in Nordrhein-Westfalen mit großer Kraftanstrengung aller Beteiligten erfolgreich umgesetzt werden. Diese Landesregierung hat den Umsetzungsprozess seit 2010 intensiv begleitet und u.a. auch durch erhebliche zusätzliche Landesmittel maßgeblich unter- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 101 stützt. Vor diesem Hintergrund geht die Landesregierung davon aus, dass die Jugendämter auch in den nächsten Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen sicherstellen . Dies gilt auch bei weiter steigendem Bedarf an Betreuungsplätzen für unterdreijährige Kinder. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Finanzierung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes sowohl nach dem Kinderbildungsgesetz als auch - seit dem Kindergartenjahr 2011/2012 - nach dem von der Vorgängerregierung verabsäumten Belastungsausgleich nach dem Belastungsausgleichsgesetz- Jugendhilfe. Darüber hinaus beabsichtigt auch der Bund, nach den Investitionsprogrammen 2008-2013 und 2013-2014 in den Jahren 2015-2018 im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 2015-2018 weitere Bundesmittel für den weiteren Ausbau zur Verfügung zu stellen. 173. Wenn ja: In welcher Höhe, und welche entsprechenden Maßnahmen ergreift sie dazu? Für das Kindergartenjahr 2015/2016 ist im Entwurf des Haushaltsgesetzes in Kapitel 07040 Titelgruppen 90 und 94 entsprechende Vorsorge in der Systematik des KiBiz getroffen. Im Übrigen siehe hierzu Antwort zu Frage 172. 174. Wie hoch ist der Anteil der in der Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder über drei bis sechs Jahren an allen Kindern dieser Altersgruppe in Nordrhein-Westfalen? Im Kindergartenjahr 2014/2015 beträgt die Betreuungsquote für Kinder über drei Jahren 100,9 Prozent. (Berechnungen nach KiBiz.web, Stand März 2014, im Verhältnis zu der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden aktuellen Bevölkerungsstatistik.) Hinweis: Die Bevölkerungszahlen liegen jeweils nur für einen gesamten Altersjahrgang vor. Die Berechnung der Betreuungsquote erfolgt daher für die Ü3-Kinder in der Statistik allgemein bezogen auf die Bevölkerungszahl der drei- bis fünfjährigen Kinder. Bei KiBiz.web erfolgt die Meldung nicht auf der Basis von Altersjahrgängen , sondern auf der Basis des Merkmals drei Jahre und älter. Aufgrund dieser Differenz in den Grundgesamtheiten kommt es bei der errechneten Betreuungsquote zu einem Wert > 100 %. 175. Wie hoch ist dieser Anteil in Gesamtdeutschland? Daten für Gesamtdeutschland ergeben sich aus der der KJH-Statistik, sie liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung in vorläufiger Fassung zum 1. März 2014 und damit bezogen auf das Kindergartenjahr 2013/2014 vor. Demnach betrug die vorläufige Betreuungsquote für Kinder über drei Jahren in Deutschland 93,6 %. (Quelle: Destatis, Berechnungen nach KJH-Statistik, Stand 1. März 2014, im Verhältnis zu der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden aktuellen Bevölkerungsstatistik.) 176. Strebt die Landesregierung eine Erhöhung der Betreuungsplätze für Kinder über drei bis sechs Jahren an? Kinder ab vollendetem dritten Lebensjahr haben seit dem 01.01.1996 einen Rechtsanspruch auf Betreuung, der durch die örtliche Kinder- und Jugendhilfe zu erfüllen ist. Vor diesem Hin- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 102 tergrund geht die Landesregierung davon aus, dass die Jugendämter auch in den nächsten Jahren und auch bei steigenden Bedarfen ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen sicherstellen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen auch hier bei der Finanzierung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes nach dem Kinderbildungsgesetz. 177. Wenn ja: In welcher Höhe, und welche entsprechenden Maßnahmen ergreift sie dazu? Für das Kindergartenjahr 2015/2016 ist im Entwurf des Haushaltsgesetzes in Kapitel 07040 Titelgruppen 90 und 94 entsprechende Vorsorge in der Systematik des KiBiz getroffen. Im Übrigen siehe hierzu Antwort zu Frage 176. 178. Welche einzelnen Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um neben dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze auch die Qualität der Angebote zu stärken? Öffentlich verantwortete Kindertagesbetreuung und frühkindliche Bildung brauchen Rahmenbedingungen , die eine individuelle Förderung von Kindern ermöglichen. Deshalb hat diese Landesregierung seit 2010 mit der stufenweisen Revision des Kinderbildungsgesetzes begonnen . So wurden bereits mit dem zum 1. August 2011 in Kraft getretenen 1. KiBizÄnderungsgesetz u.a. zusätzliche Landesmittel für zusätzliches Personal zur Betreuung unter dreijähriger Kinder zur Verfügung gestellt. Mit dem 2. Revisionsschritt und dem zum 1. August 2014 in Kraft getretenen „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“ werden weitere Verbesserungen zur Stärkung der Angebotsqualität in der Kindertagesbetreuung vorgenommen. Zur Entlastung des Personals in Kindertageseinrichtungen wurde unter anderem eine Verfügungspauschale abhängig von der Größe der Einrichtung eingeführt, die jede Tageseinrichtung nach Situation und vorrangigem Bedarf vor Ort einsetzen kann. Die Verfügungspauschale kann beispielsweise für eine Hauswirtschaftskraft bei der Essensversorgung, für mehr Leitungs- oder Verfügungszeit oder für Vertretungskräfte verwendet werden. Dafür stellt das Land insgesamt 55. Mio. Euro jährlich zur Verfügung, umgesetzt in einem Festbetrag je Kindertageseinrichtung (im Schnitt pro Gruppe 2.000 Euro). Weitere Verbesserungen der Personalausstattung und der Angebotsqualität erfolgen in Einrichtungen , die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil benachteiligter Familien mit Kindern haben . Damit ist die Landesregierung dem Grundsatz gefolgt, dass Ungleiches auch ungleich behandelt werden muss und es deshalb dort, wo besondere Herausforderungen bestehen, auch besonderer Unterstützung bedarf. Das Land stellt hierfür zusätzliche Mittel in Höhe eines Betrages von 45 Mio. Euro bereit. Darüber hinaus erfolgt ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 eine Neuausrichtung der Sprachförderung mit einer gezielten Verteilung der vom Land für die zusätzliche Sprachförderung zur Verfügung gestellten 25 Mio. Euro jährlich. Weitere 5 Mio. Euro stellt das Land für die Qualifizierung bereit. 179. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung beim Ausbau der Ganztagsange- bote insgesamt? Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wäh- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 103 len. Die kommunale Jugendhilfeplanung stellt sicher, dass in ihrem Bezirk alle Betreuungszeiten in bedarfsgerechtem Umfang vorgehalten werden. Die Landesregierung setzt damit auf ein qualitätsvolles bedarfsgerechtes Betreuungsangebot und die Meldungen der Jugendämter belegen, dass Nordrhein-Westfalen sowohl im U3- wie auch im Ü3-Bereich in der Ganztagsbetreuung gut aufgestellt ist. 180. Inwieweit unterscheidet diese Strategie quantitativ beziehungsweise gegebenen- falls qualitativ zwischen dem Elementar- (bitte differenzieren nach U3- und Ü3- Betreuung), dem Primar- und dem Sekundarbereich? Die Landesregierung setzt generell auf ein qualitätsvolles bedarfsgerechtes Betreuungsangebot . Siehe hierzu im Übrigen auch Antworten zu den Fragen 179, 181 und 182. 181. Welche einzelnen Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um neben dem quantitativen Ganztagsausbau an Schulen auch die Qualität des Ganztagsangebots zu verstärken? Eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Ganztagsbildung hat für die Landesregierung eine hohe Bedeutung. Die vom MSW, dem MFKJKS, der DKJS und dem Institut für soziale Arbeit Münster (ISA) getragene Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW („SAG“, www.ganztag.nrw.de) leistet seit 2005 einen wichtigen Beitrag zur landesweiten Unterstützung der Entwicklung und Qualifizierung von Ganztagsschulen. Neben der Unterstützung und Intensivierung der Kooperation von Jugendhilfe und Schulen sowie der Beratung, Fortbildung und Qualifizierung der Akteure entwickelt die SAG vielfältige Materialien zu zentralen Themen der Ganztagsschulentwicklung. Die kommunalen Qualitätszirkel als Vernetzungsinitiative vor Ort werden von der SAG unterstützt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 104 Im von der SAG koordinierten Projekt „Lernpotenziale-Individuelle Förderung im Gymnasium “ entstehen begleitete Netzwerke von Ganztags- und Halbtagsgymnasien. Im Fokus stehen dabei Konzepte individueller Unterstützung, schulische Lernzeiten und der fachliche Austausch in tragfähigen Netzwerken. Dabei können Impulse zur qualitativen und inhaltlichen Weiterentwicklung der pädagogischen Übermittagsbetreuung zu Formen offenen Ganztags gegeben werden. Das Projekt „Ganz In – Mit Ganztag mehr Zukunft, das neue Ganztagsgymnasium in Nordrhein -Westfalen“ verbindet wissenschaftliche Forschung mit Schulentwicklungspraxis. Die Gymnasien werden durch die Fachdidaktiken der Universitätsallianz Metropole Ruhr und Schulentwicklungsberatung aus dem IFS unterstützt. MSW und MFKJKS unterstützen die Qualitätsentwicklung im Ganztag darüber hinaus gemeinsam durch die Bildungsberichterstattung Ganztag (BIGA) und die Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit. Themenspezifische Unterstützungsleistungen erfolgen seitens des MSW über die Vernetzungsstelle Schulverpflegung und die Landesstelle für den Schulsport, seitens des MFKJKS durch die Fachberatung „Ganztag“ bei den Landesjugendämtern sowie Projekte zum Aufbau von Bildungslandschaften aus den Mitteln des Kinderund Jugendförderplans. 182. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um im Rahmen des offe- nen und des gebundenen Ganztagsangebots auch die Möglichkeiten zu erweitern , damit Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen zeitlich früher beginnen bzw. sich weiter in den späten Abend sowie verstärkt in Ferienzeiten hinein erstrecken können, wie dies viele Eltern wünschen? Die Festlegung des Zeitrahmens der Ganztagsbetreuung und der (schul-) übergreifenden Angebote an Feiertagen und in den Ferien wird im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) vor Ort nach Erhebung des jeweiligen Bedarfs ausgestaltet. Weitere Maßnahmen zur Erweiterung des zeitlichen Umfangs der Betreuung sind nicht vorgesehen. 183. Ist die Landesregierung grundsätzlich der Ansicht, dass von einem Ausbau der Ganztagsbetreuung im vorschulischen Bereich sowie der schulischen Ganztagsangebote ein Impuls für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen ausgehen kann? Insbesondere durch die erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für die ein- und zweijährigen Kinder kann – auch unter Hinweis auf § 22 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII, wonach Kindertageseinrichtungen den Auftrag haben, den Eltern dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit und Kindertageserziehung besser miteinander vereinbaren zu können – von einem solchen Impuls ausgegangen werden. Auch durch den in den vergangenen Jahren erfolgten Ausbau der Ganztagsangebote im Schulbereich konnte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessert werden, insofern ist auch hier von einem Impuls für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen auszugehen . Sowohl die Bildungsberichte Ganztagsschule NRW als auch verschiedene bildungsökonomische Studien (z. B. „PROGNOS“) haben bereits gezeigt, dass ein positiver Zusammenhang zwischen Ganztagsbetreuung und Erwerbstätigkeit der Mütter besteht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 105 184. Wie hoch ist die Frauenerwerbsquote in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu derer in den anderen Bundesländern? In den letzten 10 Jahren ist die Zahl der erwerbstätigen Frauen in NRW um mehr als 200.000 angestiegen und lag 2012 bei 3.473.000, bei einem etwa gleichen Niveau bei den Erwerbslosen (2002: 229 000, 2012: 212.000, Quelle: IT.NRW). Damit lag die Frauenerwerbsquote in Nordrhein-Westfalen 2012 bei 67,3 % und war die drittniedrigste unter den Bundesländern nach Bremen und dem Saarland (Auswertung des Mikrozensus 2012 durch IT.NRW). Gegenüber 2002 war dies ein Anstieg um 11,5-Prozentpunkte. Besonders angestiegen ist die Zahl der gut qualifizierten berufstätigen Mütter und der Frauen in der späten Erwerbsphase zwischen 55 und unter 60 bzw. 60 bis unter 65 Jahre. 185. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Frauenerwerbsquote in Nordrhein-Westfalen? 186. Inwieweit und in welchem Umfang hält die Landesregierung eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote für erstrebenswert? Die Fragen 185. und 186. werden zusammen beantwortet. Die Ursachen der erheblichen Unterschiede bei den Frauenerwerbsquoten zwischen den Ländern sind vielfältig, worauf auch die innerhalb von Nordrhein-Westfalen erheblichen Unterschiede zwischen den Regionen und Kreisen hinweisen (Quelle: G.I.B. für MAIS „Arbeitsmarktreport NRW 2011, Sonderbericht Situation der Frauen am Arbeitsmarkt). Wirtschaftshistorisch geprägte Branchenstrukturen und Unternehmenskulturen sind dabei ebenso wirksam wie Qualifikationsstrukturen, die Verbreitung gleichberechtigter Partnerschaft sowie das Vorhandensein und die Qualität familienunterstützender Angebote (Kinder und Pflege). Diese Unterschiede weisen darauf hin, dass zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern im Erwerbsleben über bundes- und landesweite Initiativen hinaus auch regional- und lokalbezogene Handlungsansätze zweckmäßig sind. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für eine Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit und die Ermöglichung einer existenzsichernden Arbeit ausgesprochen. Sie strebt eine quantitative Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung durch die Integration arbeitsloser Frauen und Frauen aus der Stillen Reserve in existenzsichernde Beschäftigung an. Zusammen wird hier aktuell ein Potenzial von rund 500.000 derzeit nicht erwerbstätigen Frauen gesehen (IT.NRW, Statistik Kompakt, 05/14). Die Landesregierung hält eine hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen für wünschenswert, damit Frauen ihre Talente, Kompetenzen und Erfahrungen professionell in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben unseres Landes einbringen können. Darüber soll ihnen - und ggf. ihren Familien - eine materielle Existenzsicherung gewährleistet und die Chance auf Anerkennung geboten werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 106 Eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen wird auch zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in allen Berufen und Branchen notwendig sein. Es wird geschätzt, dass bis zu einem Drittel des Fachkräftebedarfs bis 2025 durch eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen erschlossen werden kann - jeweils zur Hälfte durch mehr „Köpfe“ und durch „Ausweitung der Arbeitszeiten“ (Bundesagentur für Arbeit, Perspektive 2025, Fachkräfte für Deutschland, Januar 2011). Um die Frauenerwerbsquote zu steigern, sind v.a. auch attraktive Arbeitsplätze notwendig, die die Erwerbswünsche und -möglichkeiten von Frauen berücksichtigen, die fair bezahlt und die offen für berufliche Karrieren sind. Hierzu bedarf es insbesondere eines breiteren Wandels der Unternehmenskulturen einschließlich einer familienbewussten Personalpolitik sowie öffentlicher familienunterstützender Infrastrukturen. 187. Mit welchen konkreten Maßnahmen bzw. Anreizen will die Landesregierung eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote bis wann genau erreichen? In der Förderphase 2014-2020 sollen die Mittel aus den Europäischen Strukturfonds so eingesetzt werden, dass die Frauenerwerbstätigkeit erhöht, Chancengleichheit als Schlüssel dazu verbessert und Armut bekämpft wird. Hierfür wurden mit den Operationellen Programmen insbesondere für den EFRE und den ESF die erforderlichen Grundlagen geschaffen. Im Mittelpunkt der beruflichen Frauenförderung der Landesregierung stehen die 16 regionalen Kompetenzzentren Frau und Beruf. Charakteristisch für die Kompetenzzentren ist, dass sie nicht allein agieren. Vielmehr stellen sie den anderen arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch relevanten Akteurinnen und Akteuren ihr Wissen und ihre Kompetenz zur Verfügung, um diese für die Ziele der Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit und der besseren Berufschancen für Frauen zu gewinnen. Wie die in der Antwort zu Frage 184 angeführten Daten belegen, ist die Steigerung der Frauenerwerbsquote ein umfassendes und ambitioniertes Ziel, das nur über einen längeren Zeitraum und mit dem Engagement aller Verantwortlichen und Beteiligten zu erreichen ist. In der jüngeren Vergangenheit haben sich die Kompetenzzentren verstärkt auf Fragen der Frauenbeschäftigung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) konzentriert, denn KMU gelten als potentester wirtschaftlicher Wachstumsmotor, sind jedoch gleichzeitig in besonderer Weise vom Fachkräftemangel bedroht. Durch aufschließende Beratung, Informationsund Umsetzungshilfen, Transfer und Realisierung von Good Practice u. ä. verbinden die Kompetenzzentren die Interessen von Frauen und KMU und unterstützen KMU dabei, gute Bedingungen für die Erwerbsarbeit von Frauen zu schaffen. 2013 erreichten die Kompetenzzentren mit ihren Initiativen nahezu 1.400 Unternehmen. Als Erfolgsthemen erwiesen sich dabei die familien- und pflegebewusste Personalpolitik, die Vermeidung von geschlechterstereotyper Berufswahl und die betriebliche Kinderbetreuung. Im gleichen Zeitraum wurden knapp 3.000 Frauen erreicht; hierbei standen die Personalund Karriereentwicklung, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und das Unternehmerinnentum im Vordergrund. Der berufliche Wiedereinstieg nach einer Familienphase wird insbesondere über die Landesinitiative Netzwerk W(iedereinstieg) und über das Handlungsprogramm „Brücken bauen in den Beruf“ unterstützt. Mit der Landesinitiative Netzwerk W werden lokale Aktivitäten von für den Wiedereinstieg relevanten Akteurinnen und Akteuren gefördert. Das Programm will Brücken bauen zwischen Familie und Beruf, zwischen Familie und Ausbildung und wirbt für eine familienfreundliche Arbeitswelt, von der Frauen und Männer gleichermaßen profitieren. In LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 107 Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der Arbeitsmarktpolitik aus Wirtschaft und Gesellschaft sowie in den Arbeitsmarktregionen des Landes werden Angebote zur Information und zur beruflichen Unterstützung auf den Weg gebracht sowie regionale Bündnisse und Netzwerke gestärkt. Vorhaben mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeits-, Einkommens- und Aufstiegsbedingungen von Frauen tragen wegen der verbesserten Erwerbsanreize mittelbar ebenfalls zur Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit bei. In diesem Zusammenhang sind u.a. der Unternehmerinnenbrief NRW, das Landesmentoring-Programm KIM und das Projekt „EqualPay -Day NRW“ zu nennen. Flankiert werden diese Maßnahmen auch in anderen Rechtsbereichen, wie etwa dem Vergaberecht. Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW enthält einen Katalog mit Maßnahmen zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, von denen sowohl Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitnehmer profitieren. 188. Welche konkrete Strategie verfolgt die Landesregierung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Nordrhein-Westfalen zu verbessern? Seit 2010 hat diese Landesregierung die Schaffung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes mit erheblichen Mitteln unterstützt. Dies hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Nordrhein-Westfalen erfolgreich umgesetzt werden kann. Dies ist eine der entscheidenden Voraussetzungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus wurde im November 2010 die Aktionsplattform „Familie@Beruf.NRW“ als gemeinsame Initiative der Wirtschaft und des Landes durch Frau Ministerin Ute Schäfer gestartet. Sie leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In ihr engagieren sich Unternehmen, Hochschulen, Kommunen, soziale Einrichtungen und andere Institutionen gemeinsam mit dem Land für dieses Thema. Die Aktionsplattform ist eine Drehscheibe für Akteure und Aktivitäten im Bereich "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Sie vernetzt Unternehmen, öffentliche Arbeitgeber, Wirtschaftsverbände und andere Akteure wie Arbeitsagenturen oder Wirtschaftsfördergesellschaften rund um das Thema familienbewusste Arbeitswelt. Bereits in Projekten erprobte Konzepte sollen verbreitert und ein umfassender Austausch zwischen den Akteuren organisiert werden. Im Einzelnen geht es darum, berufstätige Mütter und Väter auch während und nach der Elternzeit zu unterstützen, die betriebliche Kinderbetreuung zu stärken, eine aktive Vaterschaft zu fördern, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern sowie mit haushaltsnahen Dienstleistungen Familien zu unterstützen. Die Aktionsplattform betreibt ein Internetportal, gibt einen Newsletter heraus und stellt Informationen zu Praxisbeispielen zur Verfügung. Sie führt zudem eine Reihe von Öffentlichkeitsmaßnahmen wie Regionalveranstaltungen und einen jährlichen Aktionstag durch. Das Herzstück der Plattform bilden Arbeitsgruppen, in denen sich die Akteure engagieren und u.a. Produkte (z.B. einen Handlungsleitfaden) erstellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 108 Zurzeit gibt es folgende Arbeitsgruppen/Mitmachgruppen: • Promotorengruppe: Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von (zumeist großen) Unternehmen zusammen, die bereits familienfreundliche Maßnahmen eingeführt haben oder derzeit in der Einführung sind und sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen (Teilnehmer sind u.a. Vodafone, ERGO, 3M, Ford, Henkel, Provinzial, Telekom, RWE, Barmenia, Barmer GEK, Evonik). • Expertinnen- und Expertengruppe: Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und sonstigen Institutionen kommen hier regelmäßig zusammen, um neue Ideen und Konzepte zu entwickeln und das Ministerium zu beraten. • Projektgruppe: Hier werden Praxisansätze vorgestellt und der Transfer organisiert. Es ist zudem möglich, einzelne Praxismodelle zu fördern, deren Erfahrungen über die Aktionsplattform verbreitet werden. Dazu wurden hier die Projekte vernetzt. • Kommunale Gruppe: Hier vernetzen sich öffentliche Arbeitgeber, die für die eigenen Beschäftigten bereits familienfreundliche Maßnahmen eingeführt haben oder derzeit in der Einführung sind und sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen. • Hochschulgruppe: Hier werden Hochschulen angesprochen, die als Arbeitgeber für die eigenen Beschäftigten sowie für Studentinnen und Studenten bereits familien-freundliche Maßnahmen eingeführt haben oder derzeit in der Einführung sind und sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen. Zusätzlich werden thematische, regionale oder branchenspezifische Gruppen periodisch eingerichtet. Insbesondere in der Promotorengruppe werden seit dem Start in verschiedenen Arbeitsgruppen konkrete Handreichungen für die Praxis erarbeitet, u.a. ein Leitfaden für Führungskräfte . Ein internetbasiertes Modul zum Thema Pflege ermöglicht es Betrieben, sich flexibel auf einen entsprechenden Bedarf im Betrieb vorzubereiten. Experten und Expertinnen begleiten die Arbeit der Aktionsplattform und zeigen Handlungsbedarf und Lösungsansätze auf. Jährlich findet im Rahmen der Aktionsplattform „Familie@Beruf.NRW“ ein überregionaler Kongress statt, bei dem die Ergebnisse der Arbeit der Aktionsplattform aufgegriffen, vorgestellt und nochmals vertieft bearbeitet werden. An den Aktionstagen nahmen bislang mehr als 300 Vertreter und Vertreterinnen aus Wirtschaft und Verwaltungen teil und tauschten in Plenen und Foren ihre Erfahrungen und Anregungen aus. Das Jahresthema im Jahr 2012 trug den Titel „Kinder – Stakeholder am Arbeitsmarkt“ und beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit der Thematik „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“. Der Themenschwerpunkt im Jahr 2013 lag auf dem Thema „Chance für Väter – Unternehmen denken um“. Der nächste Aktionstag wird am 23. Oktober 2014 in Düsseldorf stattfinden und sich mit dem Thema „Arbeit familiengeRecht gestalten“ beschäftigen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Bundesinitiative „Erfolgsfaktor Familie“ und anderen bundesweit ausgelegten Programmen und Ansätzen sorgt für hohe Synergieeffekte und verhindert ein Nebeneinander verschiedener Aktivitäten. Das Land hat mit EFRE-Ziel 2-Mitteln eine Geschäfts- und Servicestelle der Aktionsplattform beim Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V., Bielefeld, eingerichtet. Es fördert zudem die Aktivitäten der Aktionsplattform mit Unterstützung des Europäischen Regionalfonds. So ist es möglich, einzelne Praxismodelle zu fördern, deren Erfahrungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 109 über die Aktionsplattform verbreitet werden. Voraussichtlich werden in der neuen EFRE-Ziel 2 – Förderperiode (2014-2020) erneut Fördermittel für Projekte aus dem Bereich „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ bereitgestellt werden. Flankiert werden diese Maßnahmen auch in anderen Rechtsbereichen, wie etwa dem Vergaberecht. Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW enthält einen Katalog mit Maßnahmen zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, von denen sowohl Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitnehmer profitieren. 189. Wie entwickeln sich in Nordrhein-Westfalen differenziert nach Geschlecht die Zahlen zur Elternzeit? Statistische Daten liegen nur zum Bezug von Elterngeld (in der Elternzeit) vor, die Inanspruchnahme der Elternzeit selbst wird nicht erhoben. Nach der Bundesstatistik wurde für Kinder in Nordrhein-Westfalen Elterngeld wie folgt bezogen : Elterngeldempfänger in Nordrhein-Westfalen nach Geburtszeiträumen12 2009 2010 2011 2012 männlich 25.649 27.612 28.214 30.397 weiblich 136.569 138.303 132.414 135.392 Eines der zentralen Ziele des Elterngeldes ist es, dazu beizutragen, dass es beiden Elternteilen gelingt, ihre wirtschaftliche Existenz mittel- und langfristig eigenständig zu sichern, insbesondere durch einen schnelleren beruflichen Wiedereinstieg von mehr Müttern. Dieses Ziel konnte erreicht werden, denn das Elterngeld wirkt im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld deutlich positiv auf das Arbeitsangebot der Mütter und hat die Dauer der Erwerbsunterbrechung verkürzt: Im zweiten Lebensjahr sind mehr Mütter wieder auf dem Arbeitsmarkt aktiv. So liegt der Anteil der Frauen, die im zweiten Lebensjahr ihres Kindes erwerbstätig sind, etwa vier Prozent höher als noch unter dem Erziehungsgeld. Der positive Erwerbsanreiz im zweiten Lebensjahr (+ 4 Prozent) überkompensiert sogar die geringere Erwerbsteilnahme im ersten Lebensjahr (- 2 Prozent). 13 12 Seit dem Jahr 2008 erfasst die Elterngeldstatistik Angaben über Personen, deren Elterngeldbezug ab dem 1. Januar 2008 geendet hat, und Angaben zum in Anspruch genommenen Elterngeld. Von Januar 2007 bis Juni 2008 wurden Angaben zu den Antragstellenden erhoben, deren Kind im Jahr 2007 geboren wurde, und Angaben zum bewilligten Elterngeld (sog. Antragsstatistik). Die Erfassung der Antragsstatistik für im Jahr 2007 geborene Kinder wurde am 30. Juni 2008 abgeschlossen. Diese Daten wurden wegen der fehlenden Vergleichbarkeit zur Bestandsstatistik hier nicht aufgenommen. 13 Quelle: Endbericht Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland, Prognos, Auftraggeber Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 110 190. Nordrhein-Westfalen hat beim Kompetenzvergleich in der IQB-Vergleichsstudie zu mathematischen und naturwissenschaftlichen Kenntnissen im Vergleich der Bundesländer ausgesprochen schlecht abgeschnitten. Welche einzelnen Ursachen für das schlechte Abschneiden von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein -Westfalen sieht die Landesregierung? Der Ländervergleich 2012 des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zu den mathematisch-naturwissenschaftlichen Kompetenzen diagnostiziert für NordrheinWestfalen nicht zufriedenstellende Ergebnisse. Neben der Beschreibung des Ist-Zustands geht die Studie u.a. auch der Frage nach möglichen Ursachen für Kompetenzunterschiede nach. Hierbei werden auf der Individualebene die Merkmale Geschlecht, Familiensprache, sozioökonomischer Status, Interesse und kognitive Grundfähigkeit sowie auf der Klassenebene die Merkmale Lernzeit und Schulart – auch in Interaktion – hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Kompetenzentwicklung untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Familiensprache, der sozioökonomische Status und die kognitiven Grundfähigkeiten statistisch bedeutsame Effekte für alle drei Naturwissenschaften aufweisen, in Biologie spielt auch die Geschlechtszugehörigkeit eine Rolle. Als ebenfalls bedeutsam für die Erklärung der Kompetenzunterschiede erweist sich die Schulart. Als statistisch nicht bzw. nur geringfügig bedeutsam (nur in Physik/Erkenntnisgewinnung) wird das Merkmal Lernzeit eingeordnet. Zusammenfassend kommt das IQB zu dem Schluss: „Trotz der beschriebenen Einschränkungen geben die Ergebnisse dieses Kapitels wichtige Hinweise darauf, dass die zugewiesene Stundenzahl per se kaum entscheidend für den Kompetenzerwerb von Schülerinnen und Schülern ist. Vielmehr gilt es, die vorhandene Unterrichtszeit in effektiver, kognitiv aktivierender Weise zu nutzen und Jugendliche zu motivieren, sich während des Unterrichts sowie über den Unterricht hinaus mit naturwissenschaftlichen Themen und Fragestellungen zu beschäftigen.“ Die Landesregierung schließt sich dieser Bewertung an. Eine systematische Analyse und Aufbereitung der Ergebnisse fand im Rahmen der Fachtagung „Herausforderungen für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen“ statt. In einleitenden wissenschaftlichen Vorträgen wurden zentrale Themen des Ländervergleichs aufgegriffen. In anschließenden Facharbeitskreisen fand eine vertiefte, fächerspezifische Auseinandersetzung statt, bei der über Voraussetzungen , Gelingensbedingungen und Entwicklungsperspektiven eines kompetenzorientierten mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts in Nordrhein-Westfalen mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten diskutiert wurde. Zu dieser Tagung waren Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht, der Lehrerfortbildung und der Lehrerausbildung sowie Schulpraktiker eingeladen. 191. Wie hoch sind die Abbrecherquoten in den sogenannten MINT-Studiengängen an den Hochschulen Nordrhein-Westfalens? (Angaben bitte differenziert nach Universitäten und Fachhochschulen sowie differenziert nach Geschlecht)? Der Landesregierung liegen keine Daten über Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher in der gefragten Gliederungstiefe vor. Vor allem datenschutzrechtliche Restriktionen – es mangelt Deutschland an einer Studienverlaufsstatistik – sind für die schlechte Datenlage verantwortlich. Auch die Hochschulen dürfen keine Studienverlaufsstatistiken führen. Hochschulinterne Informationen zu Abbruchquoten sind der Landesregierung nicht bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 111 Das DZHW (vormals HIS GmbH) und das Statistische Bundesamt veröffentlichen jedoch in regelmäßigen Abständen Studien über Abbrecher- bzw. Erfolgsquoten. Beide Organisationen greifen in ihren Berechnungen auf Daten aus der amtlichen Studenten- und Prüfungsstatistik zurück. Das DZHW ergänzt die Daten um die Ergebnisse aus eigenen bundesweiten Absolventen- und Studienanfängerbefragungen. DZHW-Studienabbruchquote in Bachelorstudiengängen an Universitäten und Fachhochschulen, Absolventen 2012 (bundesweit) Universitäten (in Prozent) Fachhochschulen (in Prozent) Insg. Männer Frauen Insg. Männer Frauen Bachelor gesamt 33 36 30 23 27 17 Mathematik/Naturwissenschaften 39 40 37 34 34 35 Mathematik 47 Informatik 43 34 Ingenieurwissenschaften 36 37 33 31 32 26 Maschinenbau 36 31 Bauingenieurwesen 51 33 Elektrotechnik 37 40 Quelle: Heublein, U., Richter, J., Schmelzer, R. u. Sommer, D., Die Entwicklung der Schwund- und Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen: Statistische Berechnungen auf der Basis des Absolventenjahrgangs 2012, Hannover 2014 Das Statistische Bundesamt berechnet keine Abbruchquoten sondern Erfolgsquoten, differenziert nach Hochschularten, Fächergruppen sowie Bundesländern. Erfolgsquoten 2012* nach Fächergruppen und Hochschularten in Prozent: Fächergruppe Hochschulart Jahr der Ersteinschreibung 2000 2001 2002 2003 2004 Mathematik/Naturwissenschaften Uni 63,8 65,1 65,3 65,6 67,0 FH 74,6 71,5 73,0 70,4 69,9 Insgesamt 66,1 66,5 67,0 66,6 67,7 Männer 66,7 67,9 68,1 66,6 66,2 Frauen 65,2 64,2 65,0 65,9 69,4 Ingenieurwissenschaften Uni 68,1 67,7 70,1 68,6 67,3 FH 75,8 75,3 74,7 75,9 74,5 Insgesamt 73,1 72,8 73,7 73,7 72,3 Männer 72,4 72,0 72,4 73,1 71,2 Frauen 75,9 75,8 76,7 75,9 76,8 * Erfolgsquoten über 100 % ergeben sich durch die hohe Anzahl an Zuwanderungen in diesen Bereich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Bildung und Kultur: Erfolgsquoten 2012, Wiesbaden 2014 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 112 Zudem wurde das DZHW Ende 2012 mit einer länderspezifischen Auswertung der Entwicklung der Schwundbilanz auf Basis des Absolventenjahrgangs 2011 beauftragt. Dies war bereits die zweite landesspezifische Auswertung für Nordrhein-Westfalen. Die erste Auswertung erfolgte auf Basis des Absolventenjahrgangs 2006. Die Werte eignen sich nicht für einen unmittelbaren Vergleich, da sie sich auf die Studienanfängerinnen und Studienanfänger der Jahrgänge 1999 bis 2001 mit Abschluss Bachelor, Staatsexamen, Diplom und Magister beziehen. Zudem weicht die Differenzierung nach Fächergruppen von der aktuellen Systematik ab. Die länderbezogene Schwundbilanz weist den Anteil der Studierenden aus, die an den nordrhein-westfälischen Hochschulen ein Studium aufgenommen, hier aber keinen Abschluss erworben haben. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist darauf hinzuweisen, dass die länderbezogenen Schwundbilanzen nicht unterscheiden zwischen echten Studienabbrechern, Wechslern in andere Bundesländer, Wechslern aus anderen Bundesländern, Wechslern zwischen den Hochschularten in Nordrhein-Westfalen und Wechslern zwischen den Fächergruppen in Nordrhein-Westfalen. Auf NRW bezogene Schwundbilanz nach Hochschularten und Fächergruppen (Angaben in Prozent) Insg. Männer Frauen Insgesamt -34 -38 -29 Universität -37 -39 -35 Fächergruppen Mathematik/Naturwissenschaften -38 -39 -38 Ingenieurwissenschaften -46 -46 -46 Fachhochschule -26 -32 -16 Fächergruppen Mathematik/Naturwissenschaften -42 -40 -48 Ingenieurwissenschaften -43 -46 -33 Quelle: Heublein, U., Schmelzer, R. u. Sommer, D., Die Schwundbilanzen bei deutschen Studierenden an nordrheinwestfälischen Hochschulen: Statistische Berechnungen auf der Basis des Absolventenjahrgangs 2011, Hannover 2012 In den fächergruppenbezogenen Schwundbilanzen bilden die Ingenieurwissenschaften an den Universitäten und Fachhochschulen das Schlusslicht. Bei den Universitäten liegt die Quote bei -46%. Eine ähnlich negative Schwundbilanz mit -38% verzeichnen die Universitäten in Nordrhein-Westfalen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften. Ursächlich für die Probleme in dieser Fächergruppe sind - wie man aus der Bundesauswertung weiß - vor allem die Fächer Mathematik, Physik, Chemie und Informatik, weniger die Fächer Biologie und Geografie. Da diese Daten auf den Absolventenjahrgang 2011 basieren, sind sie nicht mit der bundesweiten DZHW-Studienabbruchquote zu vergleichen, die auf dem Absolventenjahrgang 2012 basieren. Darüber hinaus arbeitet die Landesregierung daran, die Datengrundlage für Studienabbruch, Schwundquoten und Studienerfolgsquoten auf der Ebene von Hochschulen als auch von Lehr- und Forschungsbereichen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 113 192. Warum sind die Studienabbrecherquoten aus Sicht der Landesregierung insbesondere im MINT-Bereich hoch? Die Ursachen des Studienabbruchs sind aus der HIS-Studie „Ursachen des Studienabbruchs in Bachelor- und in herkömmlichen Studiengängen: Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von Exmatrikulierten des Studienjahres 2007/08“ (HIS 2/2010) bekannt. Demnach wird der Studienabbruch an den deutschen Hochschulen gegenwärtig vor allem durch drei Motive bestimmt, die für mehr als zwei Drittel der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher ausschlaggebend sind: An erster Stelle stehen dabei Leistungsprobleme. Bei 20% der Studienabbrecher gibt die Erfahrung, den Anforderungen des Studiums nicht gerecht zu werden, den Ausschlag für die Aufgabe des Studiums. Mit 19% ist ein weiteres knappes Fünftel der Studienabbrecher letztlich an Problemen mit der Finanzierung ihres Studiums gescheitert. Von ähnlich großer Bedeutung ist das vorzeitige Beenden des Studiums aufgrund mangelnder Studienmotivation. Diese Studierenden identifizieren sich nicht mehr mit ihrem Studienfach und den sich daraus ergebenden beruflichen Möglichkeiten. Aus ihrer Sicht haben sich ihre Vorstellungen vom gewählten Studium nicht eingelöst, sie haben sich mit falschen Erwartungen immatrikuliert. Auf diese HIS-Studie aufbauend hat der VDMA eine differenzierte Analyse zu den Gründen des Studienabbruchs im Fach „Maschinenbau“ erstellen lassen. Deren Ergebnis kann als prototypisch für die MINT-Fächer angesehen werden. Diese Studie bestätigt die bisherige Annahme, dass sich das Abbruchrisiko in den MINT-Fächern durch fehlende Kenntnisse in Mathematik und Naturwissenschaften wesentlich erhöht. Hinzu kommt, dass es den Studierenden in den Bachelorstudiengängen in den MINT-Fächern offensichtlich seltener als in den Diplom-Studiengängen gelingt, die zu Studienbeginn bestehenden fachlichen Defizite aufzuarbeiten und sich gleichzeitig den darauf aufbauenden Stoff zu erarbeiten. Daher fokussiert die Landesregierung im Onlineportal „StudiFinder“ mit dem Angebot „StudiCheck“, neben „Arbeiten mit Texten“, auf die Fächer „Mathematik“ und „Physik“ (in Vorbereitung) und beabsichtigt die dortigen E-Learning-Angebote in den sogenannten „StudiBrücken“ mit Angeboten zu „Mathematik“ zu starten. 193. Wie können diese konkret bis wann gesenkt werden? Mit dem Ziel, dass alle, die ein Studium aufnehmen, die Hochschule erfolgreich verlassen können, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik eingeleitet. Damit ist ein weitaus höheres Maß an Übergangssteuerung verbunden . Gemeinsam mit den Hochschulen setzt die Landesregierung mit ihrer „Offensive für exzellente Studienbedingungen“ neue Standards für die Gewinnung, Betreuung und Förderung von Studieninteressierten und Studierenden. Mit ihrer 14-Schritte-Strategie bietet die Landesregierung allen Studieninteressierten ein strukturiertes Angebot, das ein erfolgreiches Studium in Nordrhein-Westfalen ermöglicht und damit zugleich zu einer Senkung der Abbruchquoten , insbesondere im MINT-Bereich, in Höhe von 20% bis zum Ende der Legislaturperiode führen soll. Neben neuen Angeboten baut sie dabei auch gezielt auf bereits bestehende Maßnahmen an den Hochschulen auf. Die vielfältigen Maßnahmen für exzellente Studienbedingungen orientieren sich an den sensiblen Übergangsphasen und am Studienverlauf . Das Programm wurde in der Ausgabe November 2013 als duz SPECIAL veröffentlicht und allen Abgeordneten des „Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung“ zugeleitet. Zudem werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung die eigenständigen Orientierungs- und Betreuungsangebote der Hochschulen in den Schulen mit den landesweiten Aktivitäten des Übergangssystems Schule – Beruf verknüpft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 114 194. Welche Möglichkeiten zur Förderung technischer Kenntnisse bzw. Fähigkeiten bestehen gegenwärtig an den unterschiedlichen Schulformen? In der Sekundarstufe I kann das Fach Technik im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Schulformen Gymnasium, Realschule und Gesamtschule angeboten werden. Zusätzlich wird innerhalb des Lernbereichs Arbeitslehre in der Hauptschule und in der Gesamtschule das Fach Technik verpflichtend unterrichtet. In der Sekundarstufe II kann in Nordrhein-Westfalen als einzigem Bundesland das Fach Technik in der gymnasialen Oberstufe belegt und als Abiturfach gewählt werden. 195. Welche Maßnahmen will die Landesregierung konkret ergreifen, um diese Mög- lichkeiten auszuweiten? Das Schulministerium unterstützt die Initiative „Zukunft durch Innovation.NRW“ (zdi), die zusammen mit dem Wissenschaftsministerium ausgebaut wird. Zurzeit bilden 43 sogenannte zdi-Zentren und 24 zdi-Schülerlabore ein nahezu flächendeckendes Angebot, um naturwissenschaftliches -technisches Interesse der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Gemeinsam mit den über 2600 zdi-Partnern bietet die Initiative Maßnahmen entlang aller Schulstufen an. Daneben befinden sich in Nordrhein-Westfalen 36 von 68 bundesweiten Junior-Ingenieur Akademien. Die Junior-Ingenieur-Akademie ist ein Projekt der Deutschen Telekom Stiftung in der Form eines zweijährigen technikorientierten Wahlpflichtfaches in der gymnasialen Mittelstufe . In der Schule, aber auch an wissenschaftlichen Einrichtungen und in Unternehmen erfahren Schülerinnen und Schüler in Klasse 8 und 9, wie die Arbeitswelten von Ingenieuren, Wissenschaftlern und Forschern aussehen. Um die Verbreitung dieses Modells zu unterstützen , finden regelmäßige Kontakte auf der Fachebene statt. Frau Ministerin Löhrmann hat persönlich an mehreren Tagungen der Junior-Ingenieur-Akademien teilgenommen. 196. Wie soll insbesondere die MINT-Förderung an den beruflichen Schulen gestärkt werden? Im Rahmen der dualen Berufsausbildung werden zur Förderung der MINT-Berufe Kooperationsverträge zwischen Berufskollegs, Fachhochschulen und Unternehmen abgeschlossen (z. B. die Bachelorstudiengänge „Maschinenbau Plus“ bzw. „Elektrotechnik Plus“), um Auszubildenden im Rahmen effizienter Bildungsverläufe die Doppelqualifikation eines Bachelorabschlusses und eines Abschlusses in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z. B. Industriemechaniker , zu ermöglichen. Vollzeitschulische Bildungsgänge an Berufskollegs eröffnen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, neben dem Erwerb eines höheren Schulabschlusses eine berufliche Grundbildung bzw. einen Berufsabschluss zu erhalten. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Bildungsgängen mit einer Orientierung an MINT-Berufsfeldern eingerichtet, die zur Fachhochschulreife oder Allgemeinen Hochschulreife führen und damit auf eine anspruchsvolle Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium vorbereiten. Dieses Angebot ist im Schuljahr 2014/2015 ergänzt worden um einen Bildungsgang, der Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gibt, in einem interdisziplinär angelegten Leistungskursfach „Ingenieurwissenschaften“ die notwendigen Basisqualifikationen für den Beruf der Ingenieurin /des Ingenieurs ohne Fokussierung auf die traditionellen Fachdisziplinen wie z.B. Bauoder Elektrotechnik zu erlernen und gleichzeitig die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Die Landesregierung unterstützt im Rahmen der curricularen Entwicklungen die Netzwerkbil- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 115 dung der am Schulversuch beteiligten Schulen. Sie begrüßt die erfreulichen Anmeldezahlen in diesem neuen Bildungsgang. Die Maßnahmen der zdi-Initiative werden auch an Berufskollegs realisiert, die zum Teil Sitz der zdi-Zentren sind. In der Erzieherausbildung nehmen die „Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in NordrheinWestfalen “ eine zentrale Position ein, indem das entsprechende Lernfeld mit einem Stundenmaß von 600 bis 680 Unterrichtsstunden ausgewiesen ist. Weitere Unterrichtszeiten ergeben sich aus der Nutzung eines Wahlfaches im Umfang von 120 Unterrichtstunden. Innerhalb der verschiedenen zu thematisierenden Bildungsbereiche liegt ein Fokus auf der naturwissenschaftlichen Frühförderung. Hierzu führt das Deutsche Jugendinstitut (München) ein umfangreiches Forschungsprojekt durch, an dem sich das Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit den Ländern Bayern und Thüringen beteiligt. Ziel des Projektes ist es, Lehr-/Lernarrangements zur naturwissenschaftlichen Frühförderung in Kindertageseinrichtungen zu entwickeln und zu erproben. 197. Wie will die Landesregierung die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler ins- gesamt im Bereich der Informatik stärken? In der Sekundarstufe I kann das Fach Informatik im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Schulformen Gymnasium und Realschule angeboten werden. Gesamtschulen und Sekundarschulen können Ergänzungsstunden verwenden, um das Fach Informatik anzubieten. In der Sekundarstufe II kann das Fach Informatik in der gymnasialen Oberstufe als Grundoder Leistungskurs belegt und als Abiturfach gewählt werden. Darüber hinaus sind in den Kernlehrplänen der einzelnen Fächer Kompetenzen im Bereich Kommunikation, Präsentation und Recherchen festgeschrieben. Viele Schulen vermitteln auch die notwendigen Medien- und IT-Kompetenzen über so genannte „Methodentage“ oder in Form einer Zusatzstunde bzw. richten entsprechende Arbeitsgemeinschaften ein. Das Projekt Medienpass NRW (www.medienpass.nrw.de) unterstützt die Schulen in Nordrhein -Westfalen dabei, Medienkompetenz im Fachunterricht integriert zu vermitteln. 198. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um der Problematik des fachfremden Unterrichts im MINT-Bereich entgegenzuwirken? Im MINT-Bereich bieten die Bezirksregierungen in der Sekundarstufe I regelmäßig so genannte Zertifikatskurse für die Fächer Physik, Chemie, Technik und Informatik an, in denen die erforderlichen Unterrichtsqualifikationen vermittelt werden. Die Qualifizierungskurse haben ein Volumen von 160 bzw. 320 Stunden. Darüber hinaus werden zur Qualifikationserweiterung in der Sekundarstufe II nach Bedarf Zertifikatskurse für die Fächer Technik, Informatik , Mathematik und Physik angeboten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 116 199. Will die Landesregierung die Lehrerfortbildung im MINT-Bereich ausweiten? Wenn ja: Wie? Die Fortbildungsinitiative 2013-2015 fokussiert mit ihren acht Fortbildungsprogrammen auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur. Im Bereich der mathematischnaturwissenschaftlichen Fächer werden Lehrkräfte durch die Angebote der Kompetenzteams aus dem Fortbildungsprogramm „Kompetenzorientiere Unterrichtsentwicklung“ umfassend und bedarfsgerecht unterstützt. 200. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um in den einzelnen vom IQB überprüften Bereichen die Zahl der Risikoschülerinnen und -schüler zu senken ? Ziel ist es, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten haben, einen Schulabschluss der Sekundarstufe I zu erlangen, so gering wie möglich zu halten. Dieses soll mittels durchgängiger individueller Förderung möglich werden. Sie beginnt mit der Frühförderung und wird durch die gesamte Schulzeit fortgesetzt. Schulische Diagnostik ermittelt den individuellen Förderbedarf und hilft durch individuelle Förderung, soziale, personale , Handlungs- und Sachkompetenz fortzuentwickeln. Potenziale und Interessen können systematisch auch durch die Potenzialanalyse in Klasse 8 entdeckt werden. Lehrerinnen und Lehrer werden durch das Netzwerk „Zukunftsschulen NRW“ zur Netzwerkarbeit ermutigt, um Unterrichtskonzepte und Materialien miteinander auszutauschen. Workshops unterstützen erfolgreich diesen Austausch. Unterrichtliche Angebote und Konzepte, wie zum Beispiel „Lerncoaching“, „Selbst-reguliertes-Lernen“, „Lernbüroarbeit“ tragen dazu bei, die Motivation zum Lernen aufrechtzuerhalten, Eigenverantwortung zu üben und Lernschwierigkeiten zu begegnen. 201. Welche Maßnahmen will die Landesregierung für die Kinder und Jugendlichen ergreifen, um besondere Begabungen und herausragende Talente besser zu fördern ? Mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen KiBiz-Änderungsgesetz werden der Bildungsbegriff und das Bildungsverständnis gesetzlich definiert. Demnach sind in der frühen Bildung die Stärken der Kinder der Ausgangspunkt ihrer alltagsintegrierten, ganzheitlichen Förderung. Gemeinsame Bildung und Erziehung aller Kinder wird mit individueller Förderung und Hilfe verbunden, damit die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes bestmöglich gefördert werden kann. Dieser Bildungsauftrag des Elementarbereichs ist damit im Gesetz verankert und dieses Bildungsverständnis setzt sich im weiteren Verlauf der Bildungsbiografie fort. (Hoch-)Begabtenförderung erfolgt in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines gemeinsamen Lernens. Die Individuelle Förderung ist in das Zentrum schulischer Arbeit gerückt und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler: An die Leistungsschwachen, an die besonders Begabten und an das Leistungsmittelfeld. Sie macht die Potenziale und Stärken der einzelnen Schülerinnen und Schüler zum Ansatzpunkt für Unterricht und für Lernarrangements. Individuelle Förderung ermöglicht einen optimalen Umgang mit Heterogenität. Begabungen gilt es zu erkennen und zu nutzen. Die Unterrichtsangebote berücksichtigen Unterschiede der Kinder bezüglich ihrer Vorkenntnisse, ihrer Sprachherkunft, ihrem kulturellen Hintergrund , ihres Lernstils und der motivationalen Lernbedingungen. Die Stärken besonders begabter Kinder werden in individualisierenden Lernformen nutzbar gemacht, was den in diesem Bereich weniger begabten Kindern einen Wissenszuwachs verschafft und den besonders Begabten einen Zuwachs in sozialer Kompetenz ermöglicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 117 Das Netzwerk „Hochbegabtenförderung NRW“, das von der Karg-Stiftung unterstützt und wissenschaftlich begleitet wird, umfasst nunmehr 60 Schulen, deren Arbeitsergebnisse allen Schulen NRWs über die Internetplattform „Zukunftsschulen NRW“ zur Verfügung gestellt werden, um der Nachhaltigkeit der erarbeiteten Ansätze gerecht zu werden. Von September bis Dezember 2014 öffnen Schulen des Netzwerks „Hochbegabtenförderung NRW“, ihre Türen für andere Schulen, die von ihnen lernen wollen. Präsentiert werden z. B. „ForderFörder -Projekte“, „MINT-Asse“, „Dalton-Pädagogik“. Fachtagungen geben Lehrerinnen und Lehrern neue Anregungen, ihre Konzepte und Ideen im Bereich der Begabtenförderung weiterzuentwickeln . Im Frühjahr 2015 findet eine Fachtagung zum Thema „Elternarbeit und Hochbegabung“ statt. Schulen bieten zusätzlich Drehtürmodelle, akzelerierende Fördermaßnahmen, Enrichment und außerschulische Förderangebote an. Es gibt Hochschulkooperationen, die besonders begabten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, während ihrer Schulzeit in einzelnen Fächern Studienleistungen zu erbringen, die später, im Falle eines Anschlussstudiums anerkannt werden. All diese Maßnahmen können miteinander kombiniert werden, um eine optimale Förderung des/der einzelnen Lernenden zu ermöglichen. 202. Welche konkreten Maßnahmen will sie ergreifen, um die Kompetenzen von Schü- lerinnen und Schülern in den unterschiedlichen vom IQB analysierten Kompetenzfeldern insgesamt zu erhöhen? Die Verbesserung des kumulativen Kompetenzerwerbs bei Schülerinnen und Schülern bedarf langfristiger Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund werden mit Blick auf die zuvor dargestellten Ursachen für gut befundene Initiativen der letzten 10 Jahre fortgeführt und z. T. erweitert . In diesem Zusammenhang sind zu nennen:  SINUS.NRW soll fortgeführt werden. In diesem Projekt werden schon seit Jahren in Arbeitsgruppen viele Materialien und Konzepte entwickelt, die über sehr gut besuchte Fachtagungen den Lehrerinnen und Lehrern direkt vorgestellt werden. Eine dieser Arbeitsgruppen hat sich speziell mit dem Thema „Diagnose und individuelle Förderung in Mathematik“ befasst, die erstellten und praxiserprobten Materialien können jetzt von den Schulen im Bildungsportal heruntergeladen und in den Kompetenzteams landesweit eingesetzt werden. Im Nachgang zu den Ergebnissen des Ländervergleichs befassen sich die Arbeitsgruppen u.a. mit Themen wie „Nachhaltiger Kompetenzerwerb in den Jahrgangsstufen 9/10“, „Basiskompetenzen im Chemieunterricht“ sowie „Diagnose-, Testund Übungsaufgaben in den naturwissenschaftlichen Fächern“ und „Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung fachfremden Unterrichts“.  Ebenso wie das SINUS-Projekt werden die ursprünglich auf Bundesebene angelegten Projekte „Chemie im Kontext“ und „Biologie im Kontext“ auf Landesebene weiter verfolgt , sie sollen durch den Anwendungsbezug Motivation und durchgängiges Interesse der Jugendlichen wecken bzw. aufrecht erhalten.  Die Lehrerfortbildung soll weiter verbessert und ggf. evaluiert werden. Hierfür ist die Gründung der Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) wichtige Maßnahme.  In Mathematik der Grundschule werden die Kinder z.B. durch das interdisziplinäre Projekt PIK AS gefördert, ein Kooperationsprojekt mit den Universitäten Dortmund und Münster in Verbindung mit der Telekomstiftung. Das Projekt PIK AS besteht aus zwei eng miteinander verzahnten Teilprojekten: dem Projekt PIK (prozessbezogene und inhaltsbezogene Kompetenzen) mit mathematikdidaktischem Schwerpunkt und dem Projekt AS (Anregung zu fachbezogener Schulentwicklung). Es liegen 30 Fortbildungsmodu- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 118 le vor, die von Multiplikatoren oder Lehrpersonen zur Selbstfortbildung genutzt werden können. 15 Projektschulen haben diese Materialien entwickelt und erprobt.  Eine ähnliche Förderung in der Grundschule soll im Bereich des Sachunterrichts erfolgen . Ziel ist es, die Fülle bestehender Projekte im naturwissenschaftlich-technischen Bereich , die alle dem Leitgedanken der MINT-Förderung folgen, einerseits zu bündeln und andererseits die Unterrichtsentwicklung im Sinne einer dauerhaften Implementierung naturwissenschaftlich -technischer Themen im Lernalltag der Schülerinnen und Schüler zu fördern.  Das Schulministerium ist im Gespräch mit der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“, welche ihre Aktivitäten für den Primarbereich öffnen will. Dabei soll die schulfachliche Expertise einbezogen werden.  Im Projekt Prima(r)forscher wurden naturwissenschaftliche Lernwerkstätten aufgebaut und Materialsammlungen entwickelt.  In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulformen sind für Mathematik und die Naturwissenschaften kompetenzorientierte Kernlehrpläne in Kraft gesetzt worden, die auf den KMK-Bildungsstandards basieren. Der Lehrplannavigator bietet Schulen über das Internet Hilfen und Materialien zur Umsetzung der Lehrpläne an.  Vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung am Gymnasium wird zu überlegen sein, in wie weit die sog. Ergänzungsstunden in diesen Fächern stärker herangezogen werden sollten. Von dieser Möglichkeit machen bereits viele Schulen Gebrauch. Das kann man u.a. bei den sog. MINT-Schulen erkennen.  Die MINT-Excellence-Initiative, die sich ursprünglich auf die Gymnasien bezog, wurde mittlerweile ausgeweitet auf Haupt-, Real- und Gesamtschulen. NRW stellt einen großen Teil dieser MINT-EC Schulen.  Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist es wieder möglich, dass ein integrierter naturwissenschaftlicher Unterricht auch in den Schulformen des gegliederten Systems stattfinden kann, ein Unterricht, den die vorherige Landesregierung selbst denjenigen Schulen nicht gewährt hat, die dieses wegen ihrer positiven Erfahrungen gern weiter verfolgt hätten.  Das Schulministerium beteiligt sich an der Gemeinschaftsoffensive „Zukunft durch Innovation“, die zusammen mit dem Wissenschaftsministerium ausgebaut wird. Diese Initiative hat inzwischen 42 Netzwerke ins Leben gerufen, die über das ganze Land verteilt sind. Darin finden sich auf regionaler Ebene Kooperationspartner, die die naturwissenschaftlichen Fächer und Technik fördern. Sie werden dabei von einem Landesbeauftragten betreut, der die Entwicklung und Verzahnung solcher Zentren auch mit den Schülerlaboren im Blick hat. Damit sind die außerschulischen Lernorte angesprochen, die vervollständigt werden durch Schulbiologische Zentren und sog. Zooschulen.  Eine Vielzahl von Wettbewerben und Akademien in Mathematik und in den Naturwissenschaften kommt hinzu, dabei erfolgt Breiten- und Spitzenförderung. Als Beispiele seien die sog. Olympiaden und der Wettbewerb „Jugend forscht“ genannt. Insbesondere mit Blick auf die Migrantinnen und Migranten wurde vom Schulministerium ein Projekt an der TU Dortmund gefördert, welches „Sprachliche und konzeptuelle Hürden in Aufgaben der Zentralen Prüfungen in Mathematik“ für mehrsprachig Lernende untersuchte . Erkenntnisse solcher Studien und vergleichbare Projekte sollen dazu beitragen, Lehrkräfte für Auswirkungen der sprachlichen Darstellung auch in den MINT-Fächern sensibler zu machen und durch Kinder und Jugendliche durch sprachsensiblen Fachunterricht besser zu fördern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 119 203. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um die durchgängige Sprachförderung in Kindertagesstätten sowie in Schulen auszubauen? Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg von Kindern. Die Förderung der sprachlichen Entwicklung nimmt deshalb einen hohen Stellenwert ein im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung und kann zu Recht als eine zentrale Bildungsaufgabe von Elementarbereich und Schule bezeichnet werden. Dies gilt für Kinder mit deutscher Muttersprache ebenso wie für mehrsprachig aufwachsende Kinder, die ihre Muttersprache und zeitgleich Deutsch als Zweitsprache erwerben. Die Landesregierung hat mit der zum 1. August 2014 in Kraft getretenen zweiten Stufe der Revision des Kinderbildungsgesetzes eine umfassende Neuausrichtung der sprachlichen Bildung und Beobachtung im Elementarbereich vorgenommen. Ziel ist eine durchgängige, von Anfang an verstärkt in den Alltag integrierte Förderung und Beobachtung der sprachlichen Entwicklung aller Kinder in der Kindertagesbetreuung. Wichtig war und ist, dass diese inhaltliche Neuausrichtung von den Beteiligten mitgetragen wird, um eine von hoher Akzeptanz geprägte Umsetzung vor Ort zu gewährleisten. Deshalb sind in einem gemeinsamen Prozess mit den Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder, den Landesjugendämtern und der Wissenschaft fachliche Grundlagen einer alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung für den Elementarbereich in Nordrhein-Westfalen erarbeitet worden. Eine an Qualitätskriterien orientierte Sprachbildung sowie der Einsatz von geeigneten entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtungsverfahren bilden künftig die Grundlage pädagogischen Handelns. Die Landesregierung beabsichtigt, mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen eine Bildungsvereinbarung abzuschließen, mit der sich unter anderem auf die Grundlagen der sprachlichen Bildung und Beobachtung und darüber hinaus auf die gemeinsamen Bildungsgrundsätze für den Elementar- und Primarbereich für Kinder von 0 bis 10 Jahre verständigt werden soll. Die Neuausrichtung der sprachlichen Bildung und Beobachtung wird begleitet durch eine Qualifizierungsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen für pädagogische Fachkräfte und Teams der Einrichtungen und der Kindertagespflege. Erstmalig stehen hierfür im Gesetz Landesmittel in Höhe von 5 Millionen Euro für Fortbildungen im Elementarbereich zur Verfügung . Ziel ist ein flächendeckendes, auf Nachhaltigkeit angelegtes Qualifizierungssystem, das sich unter Einsatz von zertifizierten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wendet. Die Förderung der sprachlichen Entwicklung ist für alle Kinder von Bedeutung und setzt sich aufbauend auf einem gemeinsamen Bildungsverständnis als Grundlage für ein durchgängiges Sprachbildungskonzept von der Kindertageseinrichtung in der Schule fort. Die neuen Kommunalen Integrationszentren, gefördert vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und vom Ministerium für Schule und Weiterbildung sind wichtige Partner, um sicherzustellen, dass allen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Bildung ermöglicht wird. Sie haben u.a. die Aufgabe, sowohl Schulen und außerschulische Bildungsträger bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages und als auch zuwandernde Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in Bildungsfragen zu beraten und zu unterstützen. Ein Schwerpunkt im Kontext dieser Aufgaben ist die sogenannte Seiteneinsteigerberatung. Vor Ort werden durch Schulaufsicht, Kommunen, Kommunale Integrationszentren und freie Träger gemeinsam passgenaue Konzepte zur Einrichtung von Auffang- und Vorbereitungs- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 120 klassen, zum Einsatz der Integrationsstellen an Schulen sowie zur Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften und Fachkräften entwickelt. Schulen mit einem besonders hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund , insbesondere in Wohngebieten und Regionen mit einem hohen Anteil von Menschen in wirtschaftlichen und sozialen Problemlagen, werden durch die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen für die Teilhabe und Integration durch Bildung (Integrationsstellen) unterstützt . Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund besuchen grundsätzlich die Regelklassen und nehmen an allen Unterrichtsangeboten teil. Sie erhalten bei Bedarf zusätzliche Unterstützung in Deutsch und werden individuell gefördert. Darüber hinaus stehen Stellen für Integration durch Bildung (Integrationsstellen) bereit. Sie werden für zusätzliche Lern- und Unterrichtszeit verwendet und eng mit dem Unterricht, Ganztagsangeboten und herkunftssprachlichem Unterricht verknüpft. Für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, deren Kenntnisse in der deutschen Sprache die Teilnahme am Unterricht einer Regelklasse noch nicht ermöglichen , werden bei Bedarf Vorbereitungsklassen eingerichtet. Dies ist in allen Schulformen möglich. Ziel der Vorbereitungsklasse ist die schnellstmögliche Eingliederung der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in die ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Regelklasse. Sie sollen in der deutschen Sprache intensiv und individuell gefördert werden. Für Schülerinnen und Schüler, die während des Schuljahres den Schulbesuch aufnehmen, ist bei Bedarf die Bildung von Auffangklassen möglich. 204. Wie verteilen sich die bereits heute für Sprachförderung in Schulen bereitgestell- ten Stellen auf die einzelnen Schulformen? Den anliegenden Tabellen können die zugewiesenen Stellen, aufgeteilt nach Schulformen und Bezirksregierungen, entnommen werden. Integrationsstellen: Bezirksregierung Zuweisung Kapitel 05 310 (Grundschulen) 279,5 182,3 343,2 288,5 141,6 1.235,1 05 320 (Hauptschulen) 176,6 109,5 159,0 140,0 117,0 702,1 05 330 (Realschulen) 24,7 37,8 45,5 42,0 18,5 168,5 05 340 (Gymnasien) 15,2 4,6 39,0 15,3 7,0 81,1 05 350 (Sekundarschulen) - 5,0 3,8 - 0,5 9,3 05 350 TG 60 (Modellversuch Gemeinschafts-schulen) - - - - - - 05 350 TG 61 (Modellversuch PRIMUS) - - - - - - 05 360 (WbKs) 2,9 1,5 0,5 6,0 3,0 13,9 05 380 (Gesamtschulen) 62,5 49,7 144,4 93,0 42,5 392,1 05 390 (Förderschulen) 35,6 21,7 29,5 46,5 26,0 159,3 05 410 (Berufskollegs) 60,4 22,2 67,0 57,0 32,0 238,6 Zusammen 657,4 434,3 831,9 688,3 388,1 3.000,0 01.08.2014 Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Zusammen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 121 205. Welche Änderungen sind diesbezüglich geplant? Die Landesregierung hat mit Erlass vom 7.7.2014 den Erlass „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen“ (BASS 14 – 21 Nr. 4) die Vergabe der Integrationsstellen und der Stellen für Sprachförderung in den Klassen 5 und 6 in Hauptschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Sekundarschulen vereinheitlicht . Die Vereinheitlichung der Vergabe umfasst ein einheitliches Controlling. Am 1.10.2014 ist darüber hinaus mit den Bezirksregierungen einvernehmlich vereinbart worden , dass jede Bezirksregierung ab dem 1.8.2015 aus den ihr zugewiesenen Stellen einen „Puffer“ vorhält, um unterjährig Schulen in allen Schulformen Stellenanteile zuweisen zu können, sofern neu zuwandernde Kinder und Jugendliche zu beschulen sind. 206. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um hierbei insbesondere auch die mehrsprachigen Potentiale von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund besser zur Entfaltung zu bringen? Das Zusammentreffen von Menschen fordert einen wertschätzenden und sensiblen Umgang mit kultureller Differenz und Vielfalt. Dies ist eine Grundvoraussetzung zur Herstellung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Integration orientiert sich daher als Querschnittsaufgabe an den Bedarfen und Potenzialen der Menschen mit Migrationshintergrund in ihren verschiedenen Lebenslagen sowie an den Prinzipien des „Diversity Management“, der Interkulturalität, der Mehrsprachigkeit, der individuellen Förderung. Ziel der Verwendung von Integrationsstellen ist Teilhabe und Integration durch Bildung, insbesondere im Hinblick auf interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung und durchgängige Sprachbildung. Die Integrationsstellen werden gleichermaßen für in Nordrhein-Westfalen bereits seit längerer Zeit hier lebende wie neu zugezogene Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund verwandt, insbesondere in Schulen, Wohngebieten und Regionen mit einem hohen Anteil von Menschen in wirtschaftlichen und sozialen Problemlagen. Schulen stellen einen Antrag auf Durchführung eines Vorhabens unter Zuweisung von Integrationsstellen . Der Antrag enthält ein schulisches Integrationskonzept. Die Bewilligung erfolgt nach Abschluss einer schriftlichen Zielvereinbarung zwischen Schulaufsicht und Schulleitung auf der Grundlage der im Antrag enthaltenen Angaben. Stellen für Sprachförderung 5/6 an Schulen des längeren gemeinsamen Lernens Bezirksregierung Zuweisung Kapitel 05 350 (Sekundarschulen) 12,9 - 13,4 7,4 16,2 49,9 05 380 (Gesamtschulen) 57,1 25,6 125,7 41,3 35,3 285,0 Zusammen 70,0 25,6 139,1 48,7 51,5 334,9 01.08.2014 Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Zusammen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 122 207. Welche Maßnahmen will die Landesregierung generell ergreifen, um Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund besser zu fördern? Nach § 1 Schulgesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte werden in Nordrhein-Westfalen schon vor Schuleintritt sprachlich gefördert. Für die Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte sind die mitgebrachten Herkunftssprachen und die Kultur der Herkunftsländer Teil ihrer Identität; sie sind für ihre Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung. Überdies ist Mehrsprachigkeit ein kultureller Reichtum in einer immer stärker zusammenwachsenden Welt. Der Unterricht in der Herkunftssprache ist ein zusätzliches Angebot, das für die am meisten in Nordrhein-Westfalen gesprochenen Herkunftssprachen von Schülerinnen und Schülern mit einer Zuwanderungsgeschichte nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten und unter staatlicher Schulaufsicht an den Schulen eingerichtet wird. Herkunftssprachlicher Unterricht wird dort angeboten, wo die Anzahl der Kinder einer gemeinsamen Herkunftssprache die Bildung einer Lerngruppe dauerhaft ermöglicht. Der herkunftssprachliche Unterricht ergänzt den Unterricht in Regelklassen und Vorbereitungsklassen . Aufgabe des Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Zudem kann für Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, diese Sprache mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache angeboten werden, sofern die personellen, organisatorischen und curricularen Voraussetzungen gegeben sind. Die Herkunftssprache anstelle der zweiten Fremdsprache kann auch in Lerngruppen für mehrere Schulen aller Schulformen der Sekundarstufe I unterrichtet werden. Darüber hinaus gibt das Land Nordrhein-Westfalen ausländischen oder ausgesiedelten Schülerinnen und Schülern durch eine Sprachfeststellungsprüfung die Möglichkeit, ihre Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache anerkennen zu lassen, um Bildungsgänge und Bildungsabschlüsse zu sichern. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen rd. 1600 Sprachprüfungen in 40 Sprachen zu den Abschlussniveaus Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und 10, mittlerer Schulabschluss (FOR), Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und Fachhochschulreife (FHS) durchgeführt. 208. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren jeweils die Zahl der Kinder entwi- ckelt, die vorzeitig eingeschult wurden? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen zehn Jahren vorzeitig eingeschult wurden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 123 209. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Zahl der Klas- senwiederholungen ohne Anspruchsreduzierung zu senken? Die Klassenwiederholung ist in den letzten Jahren zu Recht diskutiert und problematisiert worden. Studien belegen, dass sich die Ziele, die mit dem „Sitzenlassen“ verbunden sind, häufig nicht erreichen lassen. Die meisten Schülerinnen und Schüler haben Schwächen in einzelnen Fächern und nicht generell. Statt ein ganzes Jahr in allen Fächern zu wiederholen, ist es besser, auf gezielte, individuelle Förderung zu setzen, wie sie in vielen Schulen bereits als Unterrichtsprinzip verankert ist. Nordrhein-Westfalen hat aus diesem Grund das Projekt „Komm mit!“ ins Leben gerufen, wodurch die Anzahl der „Sitzenbleiber“ in erheblichem Umfang reduziert werden konnte. Ansatzpunkt war gezielte individuelle Förderung und nachhaltige Unterstützung eines lernförderlichen und persönlichkeitsstärkenden Arbeits- und Sozialverhaltens. Im Rahmen des Projekts erhält jede teilnehmende Schule verschiedene Unterstützungsleistungen zur Entwicklung effektiver Förderkonzepte, wie Fortbildungsangebote, Entlastungen und wissenschaftliche Begleitung. An der Initiative nehmen 669 Schulen teil. Die schulischen Fördermaßnahmen werden dokumentiert und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit evaluiert. Seit dem Schuljahr 2008/2009 ist die Wiederholerquote von 2,5% auf 2,1% zurückgegangen (insgesamt unter Berücksichtigung aller Schulformen). Am Gymnasium ist die Anzahl derjenigen , die ein Schuljahr wiederholen müssen, noch geringer (1,8%) (vgl. MSW NRW Statistische Übersicht Nr. 386 Schuljahr 2013/14 – 1. Auflage). Die niedrigen Quoten belegen, dass Individuelle Förderung erfolgreich von Schulen umgesetzt wird. Sie sichert Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Schule und zwischen Schulformen und bezieht auch die bruchlose Gestaltung von Lernbiografien ein, indem Übergänge von Schule zu Studium und Beruf begleitet und harmonisiert werden. Bei drohender Nichtversetzung erhalten Kinder von ihren Fachlehrerinnen und Fachlehrern Förderempfehlungen, aus denen hervorgeht, in welchen Bereichen mit welchen Maßnahmen Verbesserungen zu erzielen sind. Manchmal benötigen Kinder durch ihre persönliche Entwicklung oder durch außergewöhnliche Lebenslagen verursacht, mehr Zeit zum Erlernen komplexer Zusammenhänge. Für diese Kinder bleibt Klassenwiederholung weiterhin möglich. Über den Einzelfall wird immer pädagogisch entschieden. Einschulungsjahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Eingeschulte Schülerinnen und Schüler insgesamt 190.850 186.458 180.194 181.528 166.874 171.958 161.530 167.881 154.183 152.928 davon vor dem Stichtag¹ eingeschult 15.834 17.114 16.699 14.528 11.535 10.654 9.364 8.145 4.413 4.001 Anteil an allen Eingeschulten Schülerinnen und Schülern 8,3% 9,2% 9,3% 8,0% 6,9% 6,2% 5,8% 4,9% 2,9% 2,6% ¹ Der jewei l ige Stichtag wurde schri ttweise vom 31. Juni auf den 30. September verlegt: zum Schul jahr 2007/2008 auf den 31. Jul i zum Schul jahr 2009/2010 auf den 31. August zum Schul jahr 2011/2012 auf den 30. September Quelle: Amtliche Schuldaten Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen zehn Jahren vor dem jeweils gültigen Stichtag¹ eingeschult wurden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 124 210. Wie bewertet die Landesregierung den Modellversuch "Komm mit! Fördern statt Sitzenbleiben", und welche Konsequenzen ergeben sich aus der Bewertung für das Regierungshandeln? Das Projekt „Komm mit!“ wird von der Landesregierung als Erfolg betrachtet. Neben einer Reduzierung der Wiederholerquoten hat es zu einem Umdenken in den Schulen geführt: Die im Zusammenhang des Projektes erfolgreich durchgeführten Maßnahmen der individuellen Förderung orientieren sich an den vorhandenen Potenzialen der Schülerinnen und Schüler, die es zu entwickeln gilt. Die erfolgreiche Umsetzung von Konzepten Individueller Förderung und die Stärkenorientierung können das Wiederholen einzelner Klassenstufen minimieren. Eine nachhaltige Weiterentwicklung und ein Austausch dieser Best-Practice-Beispiele erfolgen unter dem Dach des Netzwerks „Zukunftsschulen NRW“. Die Ergebnisse der Netzwerkarbeit werden auf der Internetplattform für alle Schulen transparent gemacht. Eine Suchfunktion ermöglicht das Auffinden von Schulen, die bereits Konzepte zu bestimmten Themen erarbeitet haben. 211. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um ohne Anspruchsre- duzierung die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu senken? Die Landesregierung hat ein Bündel von Maßnahmen ergriffen, die Zahl der schulabbrechenden Lernenden zu minimieren. Im Jahr 2011 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern den Start in die berufliche Ausbildung oder das Studium und damit ins Berufsleben erfolgreicher als bisher zu ermöglichen. Zugleich soll „Kein Abschluss ohne Anschluss“ einen Beitrag dazu leisten, den Fach- und Führungskräftenachwuchs für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern, da junge Menschen schneller und gezielter ihre Ausbildung oder ihr Studium abschließen können. Mit der systematischen Studien- und Berufsorientierung sowie die über KAoA sichergestellten Anschlussmöglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe I werden Bewusstsein und Motivation für das Erreichen eines Schulabschlusses deutlich gestärkt. Darüber hinaus wird im Rahmen der Neustrukturierung der Bildungsgänge des Berufskollegs zum 1.8.2015 durch eine stärkere berufliche Ausrichtung berufsvorbereitender Bildungsgänge die Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses deutlich verbessert. Ein zentrales Handlungsfeld des Gesamtkonzeptes ist eine systematische, geschlechtersensible und nachhaltige Berufs- und Studienorientierung ab Klasse 8 in den allgemeinbildenden Schulformen. Damit sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, gut durchdachte und reflektierte Berufs- und Studienwahlentscheidungen zu treffen, sich selbst als Subjekt im Prozess der Berufsfindung zu verstehen sowie realistische Ausbildungs- bzw. Studienperspektiven zu entwickeln. Im Rahmen des Ausbildungskonsenses wurden Standardelemente (SBO) sowie konkretisierende Hinweise zu den einzelnen Standardelementen der Studien- und Berufsorientierung entwickelt und abgestimmt. Einzelne Standardelemente richten sich besonders an Jugendliche mit besonderem Förderbedarf. Sie können ab der Jahrgangsstufe 9 im Anschluss an ein Schülerbetriebspraktikum z.B. „Praxiskurse“ (SBO 6.3) in Betrieben oder bei außerschulischen Trägern belegen, in denen sie aufbauend auf ihrem bisherigen individuellen Berufsorientierungsprozess berufliche Tätigkeiten exemplarisch in einzelnen Berufsfeldern erproben. Die Schülerinnen und Schüler vertiefen praktische Erfahrungen in einem Berufsfeld und erweitern ihre fachlichen bzw. sozialen Kompetenzen. Sie dokumentieren ihre individuellen Ergebnisse des Praxiskurses schriftlich in einem Portfolioinstrument (SBO 4) und verglei- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 125 chen sie mit Hilfe kooperativer Lernformen mit den Erfahrungen anderer innerhalb ihrer Lerngruppe. Ziel ist die Förderung der Fach-, Handlungs-, Urteils- und Sozialkompetenz der Jugendlichen. Das „Langzeitpraktikum“ (SBO 6.4) richtet sich an Jugendliche, die akut abschlussgefährdet sind und die daher keine realistische Chance haben, direkt im Anschluss an den Schulabgang in eine Berufsausbildung einzumünden. Langzeitpraktika können diese Schüler und Schülerinnen durch ihre Praxisnähe und den betrieblichen Kontext wieder in Richtung Ausbildung , Arbeit und Schulabschluss motivieren. Bestenfalls können sie, innerhalb der noch verbleibenden Schulpflichtzeit, ihre Chancen verbessern, einen Schulabschluss zu erreichen , sich im Betrieb durch praktische Kompetenz beweisen und für den weiteren Lernprozess öffnen, also trotz ggf. fehlendem Schulabschluss oder schlechter Noten in eine Ausbildung , Arbeit, Berufsvorbereitung oder weiterführende Schulbildung einmünden. 212. Welche finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten bzw. Zuständigkeiten bestehen gegenwärtig für Schulleitungen? 213. Plant die Landesregierung die Umsetzung weiterer Schritte, die den Gestal- tungsspielraum der Schulleitungen stärken werden? Wenn ja: Welche? Die Fragen 212. und 213. werden gemeinsam beantwortet. Für Schulleitungen bestehen eine Vielzahl finanzieller Gestaltungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten . So stellen die Schulleiterinnen und Schulleiter den jährlichen Schulhaushalt auf und bewirtschaften die der Schule zugewiesenen Haushaltsmittel. Die Entscheidung über den Schulhaushalt trifft die Schulkonferenz. Daneben stehen den Schulen Budgets aus dem Programm „Flexible Mittel für Vertretungsunterricht “ (s. RdErl BASS 11 – 11 Nr. 2.2) zur Verfügung. Innerhalb dieses Rahmens können Schulleitungen selbst entscheiden, in welcher Beschäftigungsart und damit auch in welchem Umfang Vertretungsunterricht erteilt wird. Ferner entscheiden Schulleiterinnen und Schulleiter eigenverantwortlich über Angelegenheiten der Fortbildungsplanung. Um zusätzlich zu den Angeboten der staatlichen Lehrerfortbildung Angebote anderer Anbieter wahrnehmen zu können, steht den öffentlichen Schulen ein Fortbildungsbudget zur Verfügung, welches von den Bezirksregierungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich bereitgestellt wird. Im Rahmen des Zuweisungsverfahrens können Schulen das gesamte Fortbildungsbudget eines Jahres ansparen, ins Folgejahr übertragen und bis zum Ende des Folgejahres verwenden , ohne dass die Zuweisung im Folgejahr eingeschränkt wird. Durch die Bündelung von zwei Jahresbudgets können die Schulen Fortbildungsschwerpunkte in einzelnen Jahren bilden. Schulleitungen haben zudem auf der Grundlage von Landeszuwendungen an die Schulträger im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich, des Programms „Geld oder Stelle“ sowie weiterer schulischer Ganztagsangebote Gestaltungsmöglichkeiten für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Die Verwendung der Mittel erfolgt im Einvernehmen zwischen Schulträger, Schule und jeweiligem Partner bzw. Träger, in der Regel auch über Kooperationsverträge. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 126 Diese bewährten Gestaltungsspielräume sollen auch zukünftig bestehen bleiben und weiterentwickelt werden. 214. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass das Durchschnittsalter von Absolventen nach dem Erststudium in Nordrhein-Westfalen überdurchschnittlich hoch ist? Nach Angaben des Statistischen Bundesamts beträgt das Durchschnittsalter der Absolventinnen und Absolventen im Erststudium in Nordrhein-Westfalen im Prüfungsjahr 2012 27,2 Jahre und liegt damit lediglich 3 Monate über dem Bundesdurchschnitt. Darin enthalten sind die Absolventen der Fernuniversität in Hagen, die einen deutlich höheren Altersdurchschnitt aufweisen. Insofern sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf. 215. Welche konkreten Verbesserungen der Wissenschaft sowie der Innovationsfä- higkeit verspricht sich die Landesregierung vom sogenannten "Hochschulzukunftsgesetz "? Hinsichtlich der Wissenschaft und Innovationsfähigkeit werden die Hochschulen durch das Hochschulzukunftsgesetz für die Zukunft gut ausgestattet und gerüstet sein. Das Hochschulzukunftsgesetz muss in seinen Wirkungsmechanismen insgesamt betrachtet werden. Zukunftsweisende Neuerungen enthält es vor allem hinsichtlich des Zusammenwirkens von Land und autonomen Hochschulen, bei der internen Hochschulverfassung und im Bereich von Studium, Gleichstellung und Diversity. Dank seiner Neujustierung des Verhältnisses von Staat und Hochschule sowie dank zahlreicher neuer Ansätze auf zentralen Handlungsfeldern wird das Hochschulzukunftsgesetz die Hochschulen in die Lage versetzen, ihren Aufgaben in Lehre und Forschung noch besser als bisher gerecht zu werden. 216. Hat sie die flächendeckende Kritik sowohl aus dem Hochschul- bzw. Wissen- schaftsbereich als auch aus der Wirtschaft zur Kenntnis genommen? 217. Wie bewertet sie diese Kritik im Einzelnen? Die Fragen 216. und 217. werden gemeinsam beantwortet. Sowohl die vorgebrachte Kritik als auch das Lob zur Novellierung des Hochschulrechts wurden zur Kenntnis genommen. Im Laufe der Erarbeitung des Hochschulzukunftsgesetzes sowie im parlamentarischen Verfahren gab es vielfach auch Lob zur Novellierung des Hochschulrechts . Dieses wurde vor allem von Seiten der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten geäußert. Von einer flächendeckenden Kritik kann daher keine Rede sein. Die Änderungen des Gesetzentwurfs auf seinem Weg zum beschlossenen Gesetz zeigen: Lob und Kritik wurden nicht nur zur Kenntnis genommen , sondern flossen nach sorgfältiger Auswertung und Abwägung auch in zahlreiche Verbesserungen des Gesetzes ein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 127 218. Hält die Landesregierung eine finanzielle Stärkung der Hochschulen in Nordrhein -Westfalen für erstrebenswert? 219. Wenn ja: Welche konkreten Maßnahmen ergreift sie dafür? Die Fragen 218. und 219. werden gemeinsam beantwortet. Die finanzielle Stärkung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist erklärtes Ziel der Landesregierung seit vielen Jahren. Zur Erreichung dieses Zieles werden kontinuierlich wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen. Mit der "Hochschulvereinbarung NRW 2015" wurde ein gemeinsamer Rahmen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes geschaffen, der den Hochschulen und Universitätskliniken eine Grundfinanzierung von mindestens 4 Mrd. Euro pro Jahr bis 2015 garantiert. Für den doppelten Abiturjahrgang investiert das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Hochschulpaktes II von 2011 bis 2018 zusätzlich voraussichtlich 4 Mrd. Euro (Bundes- und Landesmitteln je zur Hälfte). Daneben werden 249 Mio. Euro jährlich für die Verbesserung der Qualität der Lehre an den Hochschulen zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen weitere Zuschüsse für den Ausbau der Fachhochschulen, die Modernisierung der Hochschulliegenschaften, die Reform der Lehrerausbildung u.v.m. Die Finanzierung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen setzt sich somit aus einer garantierten Grundfinanzierung und erheblichen zusätzlichen Leistungen zusammen. Im Jahre 2014 stellt das Land den Hochschulen und den Universitätskliniken dafür insgesamt zur Erfüllung ihrer Aufgaben 5,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit ist die Finanzierung auf einem sehr guten Niveau sichergestellt. 220. Welche konkreten Maßnahmen regt die Landesregierung an, um verstärkt aus- ländische Studenten für nordrhein-westfälische Universitäten anzuwerben? Im Wintersemester 2013/14 waren mit insgesamt 76.600 ausländischen Studierenden 5.300 Studierende mehr an einer NRW-Hochschule eingeschrieben als ein Jahr zuvor. Um einem prognostizierten Studierendenrückgang ab ca. 2025 zu begegnen, bereiten sich die nordrhein -westfälischen Hochschulen mit individuellen Internationalisierungsstrategien vor. Die nordrhein-westfälische Landesregierung trägt den GWK Beschluss aus dem Jahre 2013 mit. Darin haben sich die Bundesländer auf neun Handlungsfelder zur Unterstützung der Internationalisierung der Hochschulen verpflichtet. Darüber hinaus hat Nordrhein-Westfalen sein Hochschulrecht im Jahr 2013 dahingehend verändert, dass alle nordrhein-westfälischen Hochschulen zum Zwecke der Anwerbung ausländischer Studierender parallel zu den geltenden KMK Richtlinien ausländische Studierende durch eigene Eignungsprüfungen zulassen dürfen, die nicht den traditionellen Kriterien entsprechen. Damit ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter in Deutschland. 221. Ist der Landesregierung der Bericht "Lebensverdienste nach Qualifikation: Bil- dung lohnt sich ein Leben lang." des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) von Januar 2014 bekannt? Ja, der Bericht ist der Landesregierung bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 128 222. Wie bewertet die Landesregierung die Erkenntnis, dass der durchschnittliche Lebensverdienst bei Absolventen einer Universität rund eine Million Euro und bei Absolventen einer Fachhochschule rund 700.000 Euro höher liegt als bei Menschen mit einer Berufsausbildung? Die Höhe des Arbeitsentgeltes wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Das Aushandeln von Tarifverträgen obliegt den Tarifvertragsparteien. Die Landesregierung bewertet dies nicht. 223. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass diese sogenannten Bildungsprämien auch stärker zur Finanzierung von Hochschulen herangezogen werden sollten? 224. Wenn ja, warum und mit welchen Maßnahmen? Die Fragen 223. und 224. werden zusammen beantwortet. Akademikerinnen und Akademiker leisten durch ihr durchschnittlich höheres Einkommen zugleich höhere Steuerrückflüsse an den Staat, so dass sich eine hohe fiskalische Rentabilität für die öffentlichen Investitionen in Hochschulbildung ergibt: Zum einen bewirkt ein Studium im Durchschnitt, dass sich später aufgrund des höheren Einkommens und der Wachstumseffekte die Steuerbemessungsgrundlage verbreitert. Zum anderen ist der progressive Tarif der Einkommenssteuer zu beachten. Dieser bringt es mit sich, dass bei gleichem Lebenseinkommen jene Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die über die Zeit einen weniger „glatten“ Einkommensstrom aufweisen, mehr Steuern zahlen. Ein Studium zeitigt typischerweise diesen weniger „glatten“ Einkommenssteuerstrom, da einer einkommensschwachen Studienphase einkommensstärkere Erwerbsphasen folgen. Vor diesem Hintergrund hält die Landesregierung zusätzliche Belastungen der Akademiker für nicht zielführend. 225. Wenn nein, warum nicht? Die Erschließung möglichst aller Bildungspotenziale ist die Leitlinie der Landesregierung: Kein junger Mensch darf und soll in unserer Gesellschaft zurückgelassen werden. Dazu gehört auch, dass kein Talent durch Gebühren von einem Hochschulstudium abgeschreckt werden soll. Die Umsetzung ist eine auf Langfristigkeit angelegte Investition in die Produktivität und Innovationsfähigkeit unseres Landes. Mit der Abschaffung der Studiengebühren wurde durch die Landesregierung die Grundlage zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung junger studierwilliger Menschen gelegt. Insbesondere für junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien bedeutet dies eine Erhöhung ihrer Chancen auf eine gute Ausbildung und Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung. Allen Studierwilligen soll ein erfolgreiches Studium ermöglicht werden. 226. Welche konkrete Strategie verfolgt die Landesregierung bei der Ausbildung so- wie der Anwerbung von Fachkräften? Die Ausbildung ist für die Landesregierung ein wichtiger Bestandteil zur Sicherung des Fachkräftebedarfes. Mit der Landesstrategie „Kein Abschluss ohne Anschluss“ verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Übergang in den Beruf zu verbessern. Jugendliche kommen frühzeitig ab der 8. Klasse mit der Berufswelt in Kontakt, erleben u.a. über Berufsfelderkundungen und Praktika die verschiedenen Berufe hautnah und können darüber Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern und zukünftigen Ausbildungsplätzen herstellen. Die enge berufliche LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 129 Orientierung in den Unternehmen führt zu einer gezielteren Berufswahl und dadurch zu weniger Ausbildungsabbrüchen. Die Landesstrategie wird mit eigenen Ausbildungsprogrammen wie z.B. der Verbundausbildung oder dem Einsatz von Starthelfenden bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen unterstützt. Die Landesregierung unterstreicht in diesem Zusammenhang auch die Chancen zur Fachkräftesicherung , die aus der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa und der europäischen Freizügigkeit resultieren. Die systematische Anwerbung ausländischer Fachkräfte lehnt die Landesregierung aber ab. 227. Wie bewertet die Landesregierung die auf Bundesebene geplante Absenkung des gesetzlichen Renteneintrittsalters im Hinblick auf die demographische Entwicklung ? Planungen zur Absenkung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sind der Landesregierung nicht bekannt. Wenn damit die mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ab 1. Juli 2014 eingeführte Möglichkeit eines abschlagsfreien Rentenbeginns ab Vollendung des 63. Lebensjahres gemeint ist, ist Folgendes zu sagen: Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber an der Grundentscheidung festgehalten, die Regelaltersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr anzuheben . Diese im Jahr 2007 beschlossene Altersgrenzenanhebung wurde bereits damals mit der Einführung einer abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab Vollendung des 65. Lebensjahres flankiert. Diese Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde nunmehr mit dem RVLeistungsverbesserungsgesetz lediglich modifiziert. Insbesondere wird für einen befristeten Zeitraum ein Rentenbeginn ab Vollendung des 63. Lebensjahres ermöglicht. Schrittweise wird diese Altersgrenze wieder auf das 65. Lebensjahr angehoben. Diese Modifizierungen durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz werden von der Landesregierung als eine Maßnahme erachtet, mit der die besonderen Leistungen jener Menschen honoriert werden, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch ihre Beitragszahlungen, Kindererziehung und Pflegearbeit ihren Beitrag für das solidarische Rentensystem erbracht haben. Der demographischen Entwicklung wird mit der befristeten Absenkung des Rentenalters Rechnung getragen. 228. Wie bewertet die Landesregierung die auf Bundesebene geplante Absenkung des gesetzlichen Renteneintrittsalters im Hinblick auf die damit verbundenen direkten und indirekten Kosten? Die in der Antwort zu Frage 227 genannte Regelung wird nicht dazu führen, dass die gesetzlich geregelten Beitragssatzobergrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung überschritten werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 130 V. Verkehr und Infrastruktur 229. Wie haben sich in Nordrhein-Westfalen nach den Ergebnissen der letzten Zu- standserfassung Gebrauchtwert und Substanzwert für das Autobahn-, Bundesstraßen - und Landesstraßennetz sowie der entsprechenden Bauwerke und Brücken in Nordrhein-Westfalen verändert und wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung des Erhaltungszustandes? Bundesfernstraßen Bei der Zustandserfassung wird der Zustand von Fahrbahnen, Bauwerken, sonstigen Anlagenteilen sowie Radwegen ermittelt. Bei den Brückenbauwerken wird nach dem bisher bundesweit einheitlichen Verfahren nur der Zustand im Hinblick auf die Wiederherstellung der ursprünglichen Konstruktion und Beschaffenheit erfasst. Da die Verkehrsbelastungen und die Gesamtgewichte des Schwerverkehrs im Laufe der Jahre stark gestiegen sind, müssen bei Brückenbauwerken im Rahmen der Sanierung auch die eingetretene Aufzehrung der Belastungsreserven (Brückenertüchtigung) anforderungsgerecht aufgearbeitet werden. Die Brückenertüchtigung wird deshalb gesondert betrachtet. Zustand der Bundesautobahnen Die Zustandsentwicklung der Bundesautobahnen stellt sich anhand der letzten Kampagnen der Zustandserfassung und -bewertung (2006/2010) wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 131 Der Vergleich der Ergebnisse zeigt eine leichte Verbesserung des baulichen Zustandes der Bundesautobahnen. Zustand der Bundesstraßen Die Zustandsentwicklung der Bundesstraßen stellt sich anhand der letzten Kampagnen der Zustandserfassung und -bewertung (2007/2011) wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 132 Der Vergleich der Ergebnisse zeigt, dass der bauliche Zustand der Bundesstraßen auf einem ungefähr gleichen Erhaltungsniveau gehalten werden konnte. Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans läuft derzeitig eine Zustandserfassung auf Bundesautobahnen als Grundlage für eine neue Erhaltungsbedarfsprognose . Brückenertüchtigung Nach einer Liste der Bundesanstalt für Straßenwesen sind derzeit mindestens 375 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen auf den Zustand hin nachzurechnen. Aufgrund strategischer Überlegungen (Bereitstellung eines mit den angrenzenden Bundesländern abgestimmten Transitnetzes) erhöht sich die Anzahl der nachzurechnenden Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen auf 808 Brücken. Dieser Prozess wird sich fortsetzen bis langfristig alle Bestandsbrücken im Zuge der Bundesfernstraßen nachgerechnet und ertüchtigt wurden. Die Erfahrungen der ersten Nachrechnungen von Bundesbrücken zeigen, dass ca. 40 bis 50 % der Bauwerke kurz- bis mittelfristig zu ertüchtigen sind. Bezogen auf die Großbrücken (Bauwerke mit Gesamtlänge jeweils größer als 100 m) sind nahezu alle Bauwerke umfäng- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 133 lich zu verstärken bzw. aus wirtschaftlichen Gründen durch einen Ersatzneubau zu ersetzen (geschätzt betrifft dies etwa 200 Großbrücken). Landesstraßen Die Zustandsentwicklung der Landesstraßen stellt sich anhand der letzten Kampagnen der Zustandserfassung und -bewertung (2004/2008) wie folgt dar: Der Vergleich der Ergebnisse zeigt eine deutliche Verschlechterung des baulichen Zustandes der Landesstraßen. Eine aktuelle Erhaltungsbedarfsprognose 2014 zur Darstellung der derzeitigen Situation befindet sich in der Erstellung. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird der Landtag diesbezüglich informiert. Brückenertüchtigung Auch bei den Landesstraßen wird bei der ZEB nur der Zustand der Brückenbauwerke im Hinblick auf die Wiederherstellung der ursprünglichen Konstruktion und Beschaffenheit erfasst . Die Brückenertüchtigung wird gesondert betrachtet. Es sind etwa 770 Brücken bzw. 819 Teilbauwerke im Landesstraßenbereich vordringlich nachzurechnen (derselbe Wer- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 134 tungsmaßstab wie bei den Bundesbrücken). Langfristig sind wie bei den Bundesfernstraßen alle Landesbrücken einer Nachrechnung zu unterziehen und gegebenenfalls zu ertüchtigen. 230. Wie stellt sich der Erhaltungszustand der Autobahnen, der Bundesstraßen und der Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern dar? Der Bund gibt dem Land Nordrhein-Westfalen bislang keine Informationen über den Erhaltungszustand der Bundesfernstraßen in den einzelnen Ländern. Bezüglich der Landesstraßen findet kein formaler Austausch auf Ebene der Straßenbauverwaltungen der Länder statt. 231. Wie hoch sind der finanzielle Nachholbedarf und der jährliche Erhaltungsbedarf für den angestrebten Erhaltungszustand der Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen? 232. Wie hoch müssten die Investitionen in die Erhaltung der Autobahnen, Bundes- straßen und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen sein, damit sich deren Zustand mittelfristig nicht weiter verschlechtert? Die beiden Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bundesfernstraßen Der bauliche Zustand der Bundesfernstraßen kann mit den derzeitig eingesetzten Finanzmitteln (300 bis 350 Mio. €) auf einem guten Niveau gehalten bzw. sogar leicht verbessert werden . Der Begriff Nachholbedarf wird vom Bund im Zusammenhang mit der Erhaltung der Bundesfernstraßen nicht benutzt. Bei der Brückenertüchtigung sind neue, bislang nicht aufgetretene Finanzierungs- und Bauaufgaben zu meistern. Aus diesem Grund werden die für die Erhaltung eingesetzten Finanzmittel künftig steigen müssen. Landesstraßen Der bauliche Zustand der Landesstraßen verschlechtert sich kontinuierlich. Die Erhaltungsbedarfsprognose 2010 für Landesstraßen nennt einen Nachholbedarf von 510 Mio. €. Die Erhaltungsbedarfsprognose 2010 wies für den Fall, dass der Zustand des Landesstraßennetzes auf dem Stand 2008 gehalten werden soll und inkl. Brückenertüchtigung, einen jährlichen Bedarf an Erhaltungsmitteln von rd. 156 Mio. € aus. Seitdem sind die Etatansätze für Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen von 73 Mio. € auf 100. Mio. € um 27 Mio. € gestiegen. 233. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2010 jährlich in den Erhalt und den Aus- bau des Bundesfernstraßennetzes und des Landesstraßennetzes in NordrheinWestfalen investiert? Die erbetenen Informationen enthält die folgende Tabelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 135 2010 in Mio. € 2011 in Mio. € 2012 in Mio. € 2013 in Mio. € Erhaltung Bundesfernstraßen 311,6 308,3 274,4 329,5 Erhaltung Landesstraßen 77,1 89,7 98,8 96,6 Bedarfsplanmaßnahmen Bund 388,7 430,8 358,5 257,7 Landesstraßenausbauplan 52,3 53,2 46,8 33,7 234. Welche finanziellen Mittel sollen bis 2017 in den Erhalt und den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes in Nordrhein-Westfalen investiert werden? Der Bund hat die mittelfristige Finanzplanung für den Erhalt und den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes bekannt gegeben. Diese stellt sich für Nordrhein-Westfalen wie folgt dar: 2014 in Mio. € 2015 in Mio. € 2016 in Mio. € 2017 in Mio. € Erhaltung Bundesfernstraßen 369 364 355 362 Brückenertüchtigungsprogramm ./. 51 81 119 Bedarfsplanmaßnahmen Bund 193 169 195 270 235. Für welche Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes strebt die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode einen Planfeststellungsbeschluss an? Für folgende Projekte des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ist bereits ein Planfeststellungsverfahren bei der jeweiligen Planfeststellungsbehörde anhängig: A 1 AS Lommersdorf – AS Blankenheim (B 51) A 1 AS Münster Nord (B 54) (o) – AS Greven (o) A 1 AS Greven – südl. DEK-Brücke A 1 nördl. DEK-Brücke – AS Lengerich/Tecklenburg A 1 AS Lengerich/Tecklenburg (o) – AK Lotte/Osnabrück (m) A 33 /B 61 Zubringer Bielefeld/Ummeln zur A 33 A 40 AS Dortmund/Ost (B 236) – AK Dortmund/Unna (A 1) A 43 AS Bochum/Riemke (o) – AK Herne (m) (A 42) A 46 Westring – Sonnborner Kreuz (L 418) A 52 AK Essen/Nord (A 42) – Stadtgrz. Bottrop/Gladbeck A 52 Stadtgrz. Bottrop/Gladbeck – AD Essen/Gladbeck A 57 Dormagen – AK Neuss/Süd (A 46) A 59 AS Flughafen – AD Porz A 445 AS Werl/Sönnern (B 63) – AS Hamm (A 2) B 51 OU Köln/Meschenich B 58 OU Beckum (NO) (B 475 – B 61) B 58 OU Wesel (Südumgehung, östlich Rheinquerung – B 70) B 59 OU Sinsteden B 64 Brakel/Hembsen – Höxter (Godelheim – Höxter) B 64 Brakel/Hembsen – Höxter (TA Ottbergen – Godelheim) B 65 OU Minden Stadtgrenze bis Erbeweg LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 136 B 66 Bielefeld/Hillegossen Leopoldshöhe/Asemissen B 67 Reken (L 600) – Dülmen (B 474) B 83 Höxter/Godelheim – Beverungen/Wehrden B 221 OU Unterbruch (K 5 – L 117) B 236 Schwerte (A 1) – Dortmund Stadtgrenze B 237 OU Hückeswagen B 239 Bad Salzuflen – Herford (K 4 – A 2) B 399 OU Düren Westabschnitt und Ostabschnitt B 474 OU Dülmen (Nordabschnitt) (A 43 – B 474) B 508 OU Kreuztal Für nachfolgende Vorhaben ist vorgesehen, im Laufe des nächsten Jahres eine Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu beantragen: A 1 AS Köln-Niehl – AK Leverkusen-West A 43 AK Bochum (m) – AS Bochum/Riemke (m) A 44 AK Dortmund/Unna (A 1) (m) – AS Unna/Ost (B 233) (m) A 59 AD Bonn-Nordost (A 565) – AD St. Augustin/West (A 560) B 1 OU Salzkotten (westl. L776) B 54 Lünen (B 236 – DB-Strecke) B 474 OU Waltrop (A 2 – inkl. Knoten L 609 Nord) Für alle o.g. Vorhaben wird angestrebt, möglichst schnell Baurecht zu erlangen. Der konkrete Abschluss der offenen Rechtsverfahren bleibt abzuwarten. 236. Welche Folgerungen zieht die Landesregierung daraus, dass 2013 rund 40 Mio. Euro Bundesmittel für den Bundesfernstraßenbau nicht verbaut werden konnten ? Kumulierende Effekte führten zu der Mittelrückgabe in 2013. Mehrere geplante neue Maßnahmen konnten auf Grund externer Faktoren (Klageverfahren und fehlende Zustimmungen des Bundes zu vorzeitigen Beginnen) nicht begonnen werden. Da die Personaldecke – insbesondere in den Bereichen Planung und Bau – nach Jahren des Personalabbaues auf Grund der Beschlüsse zum kontinuierlichen Stellenabbau inzwischen sehr dünn war, verfügte der Landesbetrieb nicht mehr über ausreichend Reserveplanungen, so dass die Finanzmittel nicht für Alternativprojekte eingesetzt werden konnten. Aus demselben Grund konnten auch bereits laufende Maßnahmen nicht weiter verstärkt werden, da die dafür notwendigen Planungskapazitäten nicht zur Verfügung standen. Die Entwicklungen im Personalbereich wurden durch den Beschluss der Landesregierung ausgelöst, ab dem Jahr 2006 zur Haushaltskonsolidierung einen kontinuierlichen linearen Stellenabbau von 1,5% umzusetzen. Diese prozentuale Vorgabe wurde für den Landesbetrieb Straßenbau im Laufe des Jahres 2006 bis 2010 auf 1,8% erhöht. In dieser Zeit wurden 771 Stellen abgebaut. Ab 2010 galt wieder die Vorgabe Abbau mit 1,5%. So wurden in den Jahren 2006 bis 2013 814 Stellen abgebaut. Um die Zielvorgaben zu erfüllen, musste im Landesbetrieb nahezu jede frei werdende Stelle abgebaut werden. Hierdurch ist es zu einem starken Personalabbau in den technischen Bereichen des Landesbetriebes gekommen. Die daraus gezogenen Folgerungen werden in der Antwort zu Frage 237 dargestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 137 237. Welche Vorsorge trifft das Land, künftig sämtliche vom Bund bereitgestellten Investitionsmittel für die Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen verbauen zu können und ggf. im länderübergreifenden Mittelausgleich sogar zusätzliche Umschichtungsmittel zu erhalten?  Gegen den Trend im Land wurden 2014 im Planungsbereich des Landesbetriebs Straßenbau 20 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Aufgrund der vorliegenden Zustimmung des Finanzministeriums sind diese 20 Stellen nicht von der Haushaltssperre betroffen.  Der Landesbetrieb richtet verstärkt Projektgruppen ein. Damit kann dem veränderten Planungs- und Baugeschehen, das sich durch die gesetzte Priorität der Erhaltung vor dem Neubau ergibt, besser Rechnung getragen werden. Hier sind ganzheitliche Bauvorbereitungen und Baudurchführungen im bestehenden Streckennetz gefragt, die die Belange von Straße, Brücke, Lärmschutz und Entwässerung bei gleichwertiger Betrachtung der verkehrlichen Belange berücksichtigen. In den Projektgruppen wird das unterschiedliche notwendige Know how gebündelt und die Projektabwicklung optimiert .  Da eine Steigerung des Outputs beim Landesbetrieb Straßenbau kurzfristig nicht im notwendigen Umfang möglich ist, werden Teile der Planungs- und Bauaufgaben der DEGES übertragen. So wird ermöglicht, dass in einem deutlich höheren Umfang Bundesfernstraßenmittel abgenommen werden können. Verzögerungen bei der Umsetzung von Bundesfernstraßenneu- und -ausbauprojekten bzw. von dringenden Erhaltungsaufgaben (Brückenertüchtigung) werden vermieden. Damit wird auch einer Verschlechterung des Straßenzustandes entgegen gewirkt.  Die Straßenbauprojekte, deren Planungen kurzfristig zu Baurecht geführt werden können, werden mit besonderem Nachdruck vorangetrieben. Denn dies ermöglicht, vom Bund angebotene zusätzliche Bundesmittel für Nordrhein-Westfalen zu mobilisieren . 238. Wird das Land bis zum Ende der Legislaturperiode sämtliche vom Bund bereit- gestellten Investitionsmittel für die Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen verbauen können? Wenn nein, wie hoch sind die jährlichen Mittel, die nicht abgerufen werden können? Die Landesregierung hat das Ziel, sämtliche Bundesmittel für den Fernstraßenbau zu verbauen . Zum jetzigen Zeitpunkt können für das Jahr 2014 und für die Folgejahre keine abschließenden Aussagen getroffen werden. 239. Welche vom Bund bereitgestellten Investitionsmittel für die Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen konnten jeweils in den Jahren 2011, 2012 und 2013 nicht verbaut werden? Lediglich im Jahr 2013 konnten aus dem vom Bund zur Verfügung gestellten Gesamtplafonds Mittel in Höhe von 41,8 Mio. € nicht vollumfänglich verausgabt werden. In den übrigen Jahren konnten dagegen aus den länderübergreifenden Mittelausgleichen zusätzlich Ausgabemittel generiert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 138 240. Wie hoch sind nach derzeitiger Finanzplanung die Mittel, die das Land bis zum Ende der Legislaturperiode in den Landesstraßenbau investieren will? (bitte differenzieren nach Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen, Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. Euro Gesamtkosten je Maßnahme, Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans und Radwegebau an bestehenden Landesstraßen )? Die Ansätze stellen sich wie folgt dar: 2014 in Mio. € 2015 in Mio. € 2016 in Mio. € 2017 in Mio. € Erhaltung Landesstraßen 90,0 100,0 100,0 100,0 Um- und Ausbau bis 3 Mio. € 7,0 7,0 7,0 7,0 Landesstraßenausbauplan 42,0 37,0 37,0 37,0 Radwegebau 9,4 9,4 9,4 9,4 241. Für welche konkreten Maßnahmen des Landesstraßenbedarfsplans strebt die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode einen Planfeststellungsbeschluss an? Für folgende Projekte des Landesstraßenbedarfsplans ist bereits ein Planfeststellungsverfahren bei der jeweiligen Planfeststellungsbehörde anhängig: L 19 Neubau Ersatzstraße BT Garzweiler II (OU Immerath), 1. BA L 93 OU Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf, BA K 20 bis B 477 mit OU Bergheim/Büsdorf und Fliesteden L 269 OU Niederkassel/Ranzel (L 82) bis -/Mondorf (L 332), OU Rheidt und Mondorf L 486 OU Kevelaer (Südumgehung) (B 9 – A 57) L 558 OU Südlohn/Oeding L 591 OU Lengerich, BA K 32 – westl. Lienen L 677 OU Holzwickede L 712 Ausbau in Bad Salzuflen, Anlg. v. planfr. KP, (1. BA KP L712n/K5 u. L712n/L751) L 712 Ausbau in Bad Salzuflen, Anlg. v. planfr. KP, (2. BA KP L712n/ L 712/L967 m. Verl. L 967 u. L712n/L805) L 712 Bielefeld/Brake – Bielefeld/Altenhagen, 4. BA B61 – L778 L 776 OU Bestwig/Nuttlar – Kreisgrenze; 1. BA A 46 – Evenkopf (Südabschn.) L 776 OU Schmallenberg/Bad-Fredeburg Für alle o.g. Vorhaben wird angestrebt, möglichst schnell Baurecht zu erlangen. Der konkrete Abschluss der offenen Rechtsverfahren bleibt abzuwarten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 139 242. Nach welchen Dringlichkeitskriterien bzw. Verteilungsschlüsseln werden bzw. sollten die zur Verfügung stehenden Bundesmittel für Verkehrsinfrastruktur und Nahverkehr (Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege, SPNV, ÖPNV, kommunaler Straßenbau) nach Auffassung der Landesregierung künftig eingesetzt bzw. den Bundesländern zugeteilt werden? Bund, Länder und Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Verkehrswege sachgerecht zu sanieren und zu erhalten sowie bedarfsgerecht und umweltverträglich auszubauen . Einhergehend mit einer Ausweitung der Investitionsmittel muss die Verteilung, Verwaltung und Verwendung der Mittel spürbar effizienter und transparenter werden. Bezüglich der Regionalisierungsmittel hat das Land deutlich gemacht, dass der bisherige Anteil völlig unzureichend sei und hier auf der letzten Verkehrsministerkonferenz am 1./2. Oktober dieses Jahres ein deutliches Mehr an Verteilungsgerechtigkeit erreicht. Bundesfernstraßen: Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau werden überwiegend nicht nach festen Verteilungsschlüsseln auf die Länder verteilt. Die Aufnahme von baureifen Projekten in den Straßenbauplan als Bestandteil des Bundeshaushalts erfolgt auf der Grundlage der jährlichen Finanzierungsprogrammbesprechung zwischen BMVI und dem MBWSV. Eine Einstellung ist nach Projektfortschritt auch unterjährig möglich. Die Bewertung der Nützlichkeit vorgeschlagener Fernstraßenprojekte bemisst sich ausschließlich nach den Prüfergebnissen, die im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung erzielt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Maßnahmen nicht kleinteilig und isoliert bewertet werden, sondern als Teil konsistenter Gesamtprojekte, z.B. für komplette Abschnitte zwischen zwei Autobahnkreuzen. ÖPNV/SPNV: Die wesentlichen Bundesfinanzquellen zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind die Regionalisierungsmittel, der für den ÖPNV vorgesehene Anteil der Entflechtungsmittel und die Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm). Für die zurzeit stattfindende Revision des Regionalisierungsgesetzes wird entsprechend dem verfassungsrechtlichen Waldhoff-Gutachten ein um verkehrswirtschaftliche Komponenten erweiterter Einwohnerschlüssel als geeignet angesehen, um die Regionalisierungsmittel bedarfsgerecht und nachvollziehbar auf die Länder zu verteilen. Der Anteil NordrheinWestfalens an den Entflechtungsmitteln liegt bei 19,43 % und wird als durchaus angemessen angesehen. Die Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG werden vom Bund projektbezogen für einzelne Großvorhaben zur Verfügung gestellt. Dies sollte auch so fortgeführt werden, da sich ansonsten Großvorhaben, wie die U-Bahn-Vorhaben in Köln und Düsseldorf, im bestehenden Finanzierungssystem nicht realisieren lassen. Daneben leistet der Bund mit der sog. Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) auf vertraglicher Basis mit der Deutschen Bahn AG einen jährlichen Infrastrukturbeitrag in Höhe von 2,5 Mrd. €. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, 20 % dieses Infra- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 140 strukturbeitrages für Maßnahmen zu verwenden, die dem SPNV dienen. Gemäß Anlage 8.7 der LuFV sind während der Laufzeit der LuFV (aktuell 2009 - 2014) 1.157 Mio € für Verbesserungs - und Ausbaumaßnahmen des SPNV einzusetzen. Dies sind Maßnahmen, die im unmittelbaren Interesse der Länder stehen und der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für den SPNV oder der Umsetzung ihrer Nahverkehrskonzeptionen dienen. Der Anteil Nordrhein -Westfalens liegt aktuell bei 176,561 Mio. €. Die Quotelung auf die Länder ist derzeit in der Überarbeitung. Der Bund benennt dabei aktuell keine objektiven Kriterien, sieht derzeit aber eine Verringerung der Quote für NRW vor. Die Landesregierung setzt sich für eine Erhöhung der Quote für NRW ein und plädiert dabei dafür, sich an den Kriterien für die Quotelung bei den Regionalisierungsmitteln zu orientieren. 243. Was hat die Landesregierung bisher unternommen bzw. wird sie noch unternehmen , um eine Veränderung der jeweiligen Verteilungsschlüssel zu erreichen? In der jüngsten Vergangenheit hat sich das Land NRW auch mit den anderen Bundesländern dafür eingesetzt, dass die Überlegungen der Daehre- und Bodewig-Kommission praktische Politik werden. Eine nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung und nachhaltige Mobilitätspolitik gehören gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Ressourcenknappheit zusammen und bedingen sich. Es ist perspektivisch anzustreben, dass die Mittel für den Bundesfernstraßenbau nach Dringlichkeit und verkehrlichem sowie gesamtwirtschaftlichem Nutzen der Projekte (entsprechend den Ergebnissen der BVWP) zugeteilt werden. Das MBWSV meldet dem BMVI baureife Projekte zur Aufnahme in den Straßenbauplan an. Die Landesregierung hat die notwendigen Maßnahmen getroffen, um einen Vorrat baureifer Projekte zu schaffen und in einem der verkehrlichen Bedeutung entsprechenden Umfang an den Mitteln für den Bundesfernstraßenbau partizipieren zu können. Insoweit wird auf die Antwort zur Frage 237 verwiesen. In Vorbereitung der Revision des Regionalisierungsgesetzes wurde im Rahmen der Arbeiten der ÖPNV-Zukunftskommission ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses hat die Zielrichtung Nordrhein-Westfalens – einen neuen verfassungsgemäßen Verteilungsschlüssel zu erreichen – deutlich vorgegeben. In einem weiteren Schritt wurde ein verkehrswissenschaftliches Gutachten zur Berechnung eines solchen neuen Verteilungsschlüssels beauftragt. Die Ergebnisse wurden gemeinsam mit anderen Ländern, die sich für einen neuen Verteilungsschlüssel ausgesprochen haben, ausgewertet und ein Vorschlag erarbeitet. Dieser Vorschlag zur Neuschlüsselung der Regionalisierungsmittel ist neben Vorschlägen anderer Länder Entscheidungsgrundlage für die Beratungen der Verkehrsministerkonferenz der Länder. Künftig soll der Anteil von Nordrhein-Westfalen an den Mitteln für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) schrittweise von 15,76 % auf 18,99 Prozent steigen. Wenn der Bund den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz 1:1 umsetzt bedeutet das im Vergleich zu den 1,15 Milliarden Euro, die NRW 2014 erhält: NRW soll bereits im nächsten Jahr 200 Millionen Euro mehr bekommen, 2017 knapp 350 Millionen Euro mehr. Und 2019 soll eine halbe Milliarde Euro pro Jahr mehr nach NRW fließen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 141 244. Wie bewertet die Landesregierung den Koalitionsvertrag 2013-2017 von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene in Bezug auf die nachhaltige Infrastrukturfinanzierung , die Finanzausstattung des Bundesfernstraßenbedarfsplanes und die Reform der Nahverkehrsfinanzierung für Schiene und Straße (Regionalisierungs - und Entflechtungsmittel)? Die Landesregierung erkennt an, dass Grundzüge der einschlägigen Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz insbesondere aus den Frühjahrs- und Herbsttagungen 2013 inhaltlich aufgegriffen und konkrete Absichtserklärungen fest definiert worden sind. Allerdings bleibt die für die Finanzausstattung der Bundesfernstraßen genannte Summe deutlich hinter den sachlichen Notwendigkeiten, wie sie die Verkehrsministerkonferenz zutreffend benannt hat, zurück. Es bedarf daher zusätzlicher und weiterreichender Aktivitäten von Seiten des Bundes, um eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Zu Regionalisierungsgesetz und Entflechtungsgesetz: Die Landesregierung begrüßt, dass der Bund im Rahmen des Koalitionsvertrages verspricht, auch nach dem eigentlichen Auslaufen des Entflechtungsgesetzes im Jahr 2019 ein verlässlicher Partner für die Kommunen bei der Finanzierung des kommunalen Verkehres sein zu wollen (S. 40 unten). Die Landesregierung erwartet, dass das Entflechtungsgesetz Teil der Bund-Länder-Finanzverhandlungen wird. Zur anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel besagt der Koalitionsvertrag, dass der Bund eine zügige Einigung mit den Ländern anstrebt. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat der Bund jedoch noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt und ist auch nicht seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung als Mittler zwischen den Ländern, bei der Frage der horizontalen Verteilung der Mittel gerecht geworden. Die Aussage des Koalitionsvertrages, nach der die Regionalisierungsmittel für den Zeitraum ab 2019 in die Bund-Länder-Finanzverhandlungen einbezogen werden sollen, wird nicht mitgetragen . Die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen benötigen dringend langfristige Planungssicherheit. Im Fall einer Beratung im Rahmen der Neugestaltung der Bund-LänderFinanzbeziehungen müsste trotz der mit Wirkung ab 2015 anstehenden Revision bereits eine weitere Anschlussregelung für 2020 gefunden werden. Eine zweimalige Revision innerhalb einer Legislaturperiode (Bund) kann die erforderliche Planungssicherheit nicht schaffen. 245. Wie bewertet die Landesregierung die vom Bundesverkehrsminister vorgelegten Eckpunkte für eine "Infrastrukturabgabe"? Zusätzliche Elemente einer Nutzerfinanzierung entsprechen im Grundsatz durchaus den Überlegungen der Daehre- und der Bodewig-Kommission sowie der VMK. Generell gilt es aus Sicht der Landesregierung, dass solche neuen Elemente und Instrumente , unabhängig von der konkret betroffenen Gruppe von Verkehrsteilnehmern, nur dann sinnvoll und politisch verantwortbar sind, wenn die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen nicht zu großen Teilen von dem zusätzlich erforderlichen Aufwand für die Erhebung und eine engmaschige Kontrolle des Verkehrs kompensiert werden. Ebenso ist es aus Sicht der Landesregierung selbstverständlich, dass solche neuen Instrumente im vollen Einklang mit den Richtlinien der EU und der ständigen europäischen Rechtsprechung , etwa in Bezug auf Diskriminierungsfreiheit, stehen müssen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 142 Hinsichtlich beider genannter Aspekte erkennt die Landesregierung bisher nicht, dass und inwieweit die vorläufig in der Diskussion befindliche neue Abgabe über etwaige Zweifel tatsächlich erhaben ist. 246. Welche konkreten Änderungen an dem in den Eckpunkten skizzierten Konzept schlägt die Landesregierung vor und auf welche Weise beteiligt sie sich am Abstimmungsprozess ? Die von der Landesregierung erhobenen Bedenken (entsprechend dem vorhergehenden Punkt) sind nicht an Details des vorläufigen Grobkonzepts gebunden, sondern an dessen grundsätzlicher Ausgestaltung. Grundsätzlich ergreift die Landesregierung in allen Politikfeldern und bei allen bundespolitischen Projekten, in denen sie das Land sachlich betroffen sieht, sowohl die Möglichkeiten informeller sachlicher Gespräche mit den Verantwortlichen der Bundesregierung als auch – im Rahmen konkreter Gesetzgebungsverfahren – die grundgesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten über den Bundesrat. Soweit es um Verkehrspolitik geht, wird über solche Themen selbstverständlich auch mit den anderen Ländern und dem Bund im Rahmen der VMK gesprochen. 247. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es im Zusammenhang mit der "Inf- rastrukturabgabe" zu Mehrbelastungen der deutschen Autofahrer kommen wird? Die Landesregierung verfügt nicht über die erforderlichen Daten und Berechnungsmöglichkeiten , die an die Gesamtheit der zugelassenen Kfz (der in Frage kommenden Kategorien, u.a. PKW) und deren jeweilige, individuell konkrete Einordnung in mögliche neue Berechnungskategorien geknüpft sind. Aus Sicht des Landes muss aber festgestellt werden, dass in Nordrhein-Westfalen Autobahnen von PKW in Relation zu anderen Bundesländern überdurchschnittlich genutzt werden. Dies gilt erst recht, solange für die angedachte Form der Nutzerfinanzierung keine ganz konkreten quantitativen Eckwerte definiert sind. Soweit die Landesregierung dies – außerhalb ihrer eigenen, verfassungsmäßigen Zuständigkeit – erkennen kann, würden entsprechende Berechnungen durch die zuständige Ausführungsbehörde , nämlich die Bundeszollverwaltungen, erheblichen Aufwand erfordern und sind durchaus nicht trivial umzusetzen. 248. Welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um entsprechende Mehrbelastungen zu verhindern? Die Frage stellt sich aus Sicht der Landesregierung nicht, solange nicht belastbare Erkenntnisse zu den vorhergehenden Fragen vorliegen. Die zur Frage 246 benannten Einwirkungsmöglichkeiten auf bundesgesetzliche Regelungen wären ggf. auch hier einschlägig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 143 249. Wann konkret wird eine "Infrastrukturabgabe" in Deutschland nach Einschätzung der Landesregierung erhoben? Die Landesregierung weist darauf hin, dass mit der vorhandenen LKW-Maut, für die gegenwärtig auf Grundlage der erneuerten Wegekostenberechnung für die Jahre 2013 bis 2017 neue Berechnungsgrundlagen definiert werden, bereits eine Infrastrukturabgabe erhoben wird, und zwar im Kern erfolgreich, d.h. auch dem Umfang der Einnahmen nach lohnend. Ebenso ist zu beachten, dass die VMK die Ausweitung dieser Infrastrukturabgabe auf weitere Fahrzeugkategorien und Straßennetze gefordert hat; dies entspricht auch den Forderungen und Überzeugungen der Landesregierung. Eine darüber hinaus gehende Ausweitung auf Fahrzeugkategorien außerhalb des LKWBereichs sieht die Landesregierung gegenwärtig skeptisch. Prognosen über zukünftige Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene, deren Dauer und Ausgang, insbesondere auch bei Vorliegen relevanter EU- und verfassungsrechtlicher Einwände , abzugeben, gehört nicht zu den Aufgaben der Landesregierung. 250. Welche Mehr-Investitionen in das Straßennetz in Nordrhein-Westfalen erwartet die Landesregierung auf Basis einer entsprechenden Abgabe? Ob bundesweit überhaupt zusätzliche Investitionen möglich werden, hängt zentral davon ab, ob überhaupt in relevantem Umfang zusätzliche Einnahmen, und zwar netto, nach Abzug von Erhebungs- und Kontrollaufwandskosten, erzielt werden können. Sofern der finanzielle Rahmen bundesweit vergrößert werden kann, ist nicht konkret vorhersehbar , welche Mittelumfänge zugunsten welcher Projekte in welchem Bundesland erreicht bzw. zusätzlich zugeteilt werden können. Die Landesregierung erinnert auch daran, dass gegenwärtig eine enge Zweckbindung zwischen den Einnahmen des Bundeshaushalts insgesamt und den Aufwendungen für die Verkehrs -Infrastruktur nicht besteht, sondern dass die Mittel durch den Bundeshaushaltsgesetzgeber nach wie vor weitgehend unabhängig von spezifischen Einnahmen aus dem Straßenverkehr zugemessen werden. 251. Welche Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr aus den und in die Nachbarstaaten Nordrhein-Westfalens erwartet die Landesregierung mit Blick auf die geplante "Infrastrukturabgabe"? Abhängig davon, welche Straßen einer Bemautung auch für PKW unterzogen werden und in welcher finanziellen Höhe, könnte es zu einer abschreckenden Wirkung auf ausländische Verkehrsteilnehmer kommen. Davon dürften v.a. „Gelegenheitsbesuche“, d.h. Fahrten zu touristischen und z.B. „shopping “-Zwecken betroffen sein. Genaue zahlenmäßige Einschätzungen könnten nur auf der Grundlage seriöser verkehrsplanerischer Modellrechnungen vorgenommen werden. Dies würde wiederum eine exakte Definition der Abgabe/Maut erfordern, die gegenwärtig aber nicht vorliegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 144 Die Landesregierung sieht Bedenken in dieser Richtung zwar als wichtiges, aber nicht als Hauptargument gegen eine solche Abgabe, wie sie dem Bundesverkehrsminister offenbar gegenwärtig vorschwebt, an, sondern hält sie schon dann und grundsätzlich für nicht zielführend , solange die fiskalische Ergiebigkeit (Verhältnis brutto vs. netto) und die Vereinbarkeit mit EU-Recht nicht zweifelsfrei belegt sind. 252. Wie bewertet die Landesregierung den Abschluss von längerfristigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen im Bereich Schiene und unter welchen Voraussetzungen können positive Wirkungen auch für die Straßenfinanzierung erreicht werden? LuV für Straßenfinanzierung: Grundsätzlich kann das Modell einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, abgesichert durch Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung, ein Weg zu einer Verstetigung von Mitteln für die Erhaltung der Bundesfernstraßen sein. Die konkrete Ausgestaltung lässt aber nach Ansicht der Landesregierung noch viele Fragen offen, insbesondere die nach einer sachgerechten Definition der von den Ländern zu erbringenden Leistungs- und Qualitätsstandards . Auf jeden Fall wäre sorgfältig zu prüfen, ob die mit der konsequenten Umsetzung dieses Modells verbundene Zerschlagung der Auftragsverwaltung der Fernstraßen sinnvoll und eine zweigeteilte Länderverwaltung der Bundesfernstraßen (Neubau und Lückenschlüsse weiterhin in Auftragsverwaltung nach Entscheidung des Deutschen Bundestags, Erhaltung als reine Landesverwaltung auf der Grundlage einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung) rechtlich überhaupt umsetzbar ist. Die Landesregierung betrachtet die zwischen dem Bund und den Eisenbahnen des Bundes seit 2009 wirksame Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) positiv, da den Eisenbahninfrastrukturunternehmen langfristig eine verlässliche Finanzierungsbasis für die Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz (Oberbau, Brücken, Tunnel, Leit- und Sicherungstechnik, Energieversorgung, Stationen, Zugbildungsanlagen) zur Verfügung steht. Erneuerungsprogramme und Baustellenmanagement können unabhängig von der Kameralistik des Bundeshaushalts kontinuierlich durchgeführt werden. 253. Welche Ansatzpunkte sieht die Landesregierung, um Effizienz und Wirtschaftlichkeit bei Mitteleinsatz und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur weiter zu verbessern? Die Landesregierung verfolgt zur Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit bei Mitteleinsatz und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur konsequent den Ansatz „Erhaltung vor Neubau“, wobei unabdingbar erforderliche Ausbauvorhaben und Netzschlüsse weiter betrieben werden. Zudem werden die laufenden Straßenbauprojekte schnellstmöglich abgeschlossen . Bei den Erhaltungsprojekten wird grundsätzlich ein ganzheitlicher Ansatz in Planung und Baudurchführung mit gleichrangiger Beachtung von Fahrbahnen, Brückenbauwerken, Lärmschutz , Entwässerungsanlagen und sonstiger Ausstattung verfolgt. Dadurch werden Synergieeffekte genutzt, was den Finanzmitteleinsatz und die volkswirtschaftliche Kosten optimiert. Zudem wirkt sich der ganzheitliche Ansatz positiv auf das Verkehrsgeschehen aus, wonach Verkehrsbehinderungen und Beeinträchtigungen für die Betroffenen aufgrund der Bautätigkeiten minimiert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 145 254. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeiten, die Zuständigkeiten für das Straßennetz neu zu ordnen, um die Funktionalität der Netze zu steigern und die Infrastrukturverwaltung zu optimieren? Gemäß den einschlägigen Gesetzen ist grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, das Straßennetz neu zu ordnen. Die finanzwirtschaftlichen Folgen und Änderungen der Verantwortungen zwischen Land und Kommunen wären hinsichtlich der Effizienz der Mittelverwendung und der Verwirklichung von Landesinteressen bei der Netzentwicklung zu betrachten und zu bewerten. 255. Ist die derzeitige Organisationsstruktur bei den Ländern auf die künftigen Anfor- derungen eines optimierten leistungsfähigen Netzes der Fernverkehrsverbindungen in der Mitte Europas ausreichend vorbereitet? In Nordrhein-Westfalen wurde die Organisationsform des Landesbetriebes gewählt, da diese Organisationsform systemimmanent eine effektive und effiziente Aufgabenwahrnehmung gewährleistet. Die Landesregierung setzt sich allerdings dafür ein, dass entsprechend den Beschlüssen der VMK aus dem Jahr 2013 die Voraussetzungen für eine überjährige Mittelbereitstellung durch Schaffung von Sondervermögen bzw. Infrastrukturfonds geschaffen werden. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Wahrnehmungskompetenz der Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung wären im Interesse einer größeren Planungs- und Finanzierungssicherheit hinzunehmen. Die Landesregierung ist zudem der Auffassung, dass das Verhältnis zwischen den vom Bund zu tragenden Zweckausgaben und den von den Ländern zu tragenden Verwaltungskosten neu justiert werden muss. Die Länder werden den für den Abbau des Erhaltungsrückstandes und für noch notwendige Ausbaumaßnahmen erforderlichen zusätzlichen Planungsaufwand nicht aus eigener Kraft allein stemmen können. Der Aufwand für Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht ist in einem weitaus höheren Maß als es die bisherige vom Bund erstattete Zweckausgabenpauschale in Höhe von 3 v. H. der jährlichen Bauausgaben wiederspiegelt , eher Zweckausgabe als Verwaltungsaufwand. Nordrhein-Westfalen setzt sich deshalb in der VMK für eine deutliche Erhöhung der Vergütung dieser Leistungen durch den Bund ein. Zuständig für den Bau und das Betreiben der Eisenbahninfrastruktur ist die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft. Für die Unterhaltung, den Ausbau und den Neubau von Bundeswasserstraßen ist die Wasser - und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, eine nachgeordnete Behörde des BMVI, zuständig . Die Bereitstellung eines zukunftsorientierten, leistungsfähigen Netzes für diese beiden Verkehrsträger ist somit wesentlich von Organisationsstrukturen außerhalb der Zuständigkeit der Bundesländer abhängig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 146 256. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Akzeptanz von Infrastrukturprojekten bzw. -maßnahmen in Nordrhein-Westfalen in der Bevölkerung zu erhöhen? 257. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Akzeptanz von Infrastrukturprojekten bzw. -maßnahmen in Nordrhein-Westfalen in der Bevölkerung zu erhöhen? Wegen des Zusammenhangs werden die Fragen 256 und 257 gemeinsam beantwortet. Die Akzeptanz von Infrastrukturmaßnahmen und Industrievorhaben ist ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen. Bürgerinnen und Bürger hinterfragen verstärkt den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Großvorhaben sowie deren Auswirkungen auf ihre persönlichen Lebensumstände. Sie erheben deutlich Anspruch auf Information, transparente Verfahren und Mitsprache – auch jenseits der gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsinstrumente. Die Landesregierung begrüßt diese Entwicklung als Ausdruck einer emanzipierten Bürgergesellschaft . Gleichwohl liegt es im Interesse der Landesregierung, einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen entgegenzuwirken und die Bereitschaft zur notwendigen infrastrukturellen Weiterentwicklung des Landes zu befördern. Dazu bedarf es einer neuen Qualität des Dialogs mit Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen, Verbänden und Unternehmen, der die gesetzlichen Verfahren sinnvoll ergänzt. Um diesen Dialog systematisch zu fördern wurde beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk die Geschäftsstelle „Dialog schafft Zukunft – Fortschritt durch Akzeptanz. NRW“ eingerichtet. Mit dieser Geschäftsstelle hat die Landesregierung eine neutrale und überparteiliche Dienstleistungsagentur mit bundesweitem Vorbildcharakter eingerichtet, die insbesondere Behörden und Unternehmen bei aktuellen oder geplanten Beteiligungs- und Dialogverfahren unterstützt. Neben der Durchführung von Fallberatungen, Trainings und Vorträgen wurde dafür das Online-Instrument „Werkzeugkasten Dialog und Beteiligung“ entwickelt. Der Werkzeugkasten zeigt, wie Bürgerbeteiligung bei Industrie- und Infrastrukturprojekten funktionieren kann und wie sich Beteiligungsprozesse gestalten lassen . Zur weiteren Intensivierung der Beratung wurde im Sommer 2014 der „Bürgerleitfaden – Beteiligung bei Planung und Genehmigungsverfahren“ (Printversion und Internet) veröffentlicht. Der Leitfaden informiert über Möglichkeiten und Wege der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung und gibt praktische Hinweise für deren Umsetzung. Unter dem Motto „Perspektiven verstehen“ will der Leitfaden ein grundlegendes Verständnis der rechtlichen wie politischen Rahmenbedingungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffen und aufzeigen, wann und wo sich Bürgerinnen und Bürger in Planungs- und Genehmigungsprozesse einbringen können. Der Leitfaden wurde in einem Praxistest auf Verständlichkeit und Nutzerfreundlichkeit geprüft. Ferner konnten Anregungen eingebracht und Empfehlungen für gute Beteiligung aus Bürgersicht formuliert werden. Der Leitfaden und der Werkzeugkasten werden stetig fortgeschrieben. Ausgangspunkt jeder Beteiligung ist die frühzeitige, transparente und umfassende Information von zuständigen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern einerseits und breiter Öffentlichkeit andererseits. In Bereichen, die besonders mit der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen befasst sind, systematisiert die Landesregierung daher ihre Kommunikationsmaßnahmen hinsichtlich dieser Aspekte und führt sie in integrierten Kommunikationskonzepten zusammen. So hat beispielsweise der Landesbetrieb Straßen.NRW eine breit angelegte Kommunikationsstrategie entwickelt, die derzeit im Rahmen herausragenden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 147 Straßenbauprojekte erprobt wird. Bei dieser Strategie handelt es sich im Kern um die Selbstverpflichtung , den Planungsprozess und die späteren Baumaßnahmen mit umfassender, sachlicher Information zu begleiten und Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Autobahnnutzerinnen und -nutzer, Anrainerinnen und Anrainer, sowie Wirtschaftsunternehmen jederzeit über Absichten, Planungsstände und Mitwirkungsmöglichkeiten proaktiv zu unterrichten. Dieses Ziel wird mit einem umfangreichen Paket von Kommunikationsmaßnahmen umgesetzt . Dazu gehören die Ankündigung von geplanten Baumaßnahmen im Internet bis zu zwei Jahre im Voraus unter http://www.strassen.nrw.de/projekte/baustellenplanung, regionale Informationsveranstaltungen noch in der Planungsphase, Projektbeiräte mit Vertretern von kommunaler Verwaltung und Politik, regelmäßige Bürgerversammlungen und Bürgersprechstunden , regelmäßige Dialogforen mit organisierten Interessensvertretungen, die Herausgabe einer Bürgerzeitung, die Einrichtung von offen Baubüros, in denen vor Ort Pläne vorgestellt werden und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, projektbezogene Newsletter und E-Mail-Informationsdienste (Info-Abo), die Veröffentlichung von E-Mail-Kontaktadressen (elektronischer Kummerkasten) und projektbezogenen Internetseiten, die Installation von Webcams zur Übersicht über den Baustellenbereich, die Einrichtung einer zentralen ServiceRufnummer (Straßen-Info, 08000-787277) sowie als ergänzendes Angebot die Veröffentlichung von projektrelevanten Informationen über Social Media-Kanäle. Die so praktizierte Information und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verzögern umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen nicht etwa, sondern tragen im Gegenteil zu ihrer effizienten und nachhaltig erfolgreichen Realisierung bei. Frühzeitige Beteiligungsprozesse sichern die Qualität von Planungsprozessen durch den Rückgriff auf lokal vorhandenes Wissen und helfen beim Ausgleich von Interessen und bei der Verringerung von Konflikten. Mit der stetigen Weiterentwicklung einer angemessenen Bürgerbeteiligung, insbesondere bei Großvorhaben, stärkt die Landesregierung somit die künftige Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein -westfälischen Wirtschaft. VI. Energiepolitik 258. Wie bewertet die Landesregierung den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)? 259. Welche Auswirkung wird dieser auf den Standort Nordrhein-Westfalen und seine Verbraucher haben? Die Fragen 258 und 259 werden zusammen beantwortet. Bei dem EEG 2014 handelt es sich nicht mehr um einen Gesetzesentwurf, da das EEG 2014 am 1. August 2014 in Kraft getreten ist. Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Monaten intensiv in die Ausarbeitung des EEG 2014 eingebracht, das insbesondere zum Ziel hat, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland weiterhin zu fördern, aber auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes zu sichern. Aus Sicht der Landesregierung bietet das EEG 2014 eine Grundlage für Investoren und Anlagenbetreiberinnen und -betreiber, weiterhin in EEG-Anlagen zu investieren. Dadurch wird der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW weiterhin ermöglicht. Insbesondere die Vergütungssätze für die Windenergie an Land sind im EEG 2014 insgesamt so ausgestaltet, dass auch die wirtschaftliche Nutzung guter Binnenstandorte ermög- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 148 licht wird. Die Beschäftigung im Regenerativen Anlagen- und Systembau in NordrheinWestfalen erreicht nach der Erhebung unter den Unternehmen Ende 2013 eine Größenordnung von etwa 26.120 Beschäftigten. Während sich die Arbeitsplätze im Bereich der Windbranche stabil entwickeln, ist es vor allem im Solarenergiesektor in 2013 im Vergleich zum Vorjahr 2012 bereits zu einem hohen Abbau von Arbeitsplätzen gekommen. Insgesamt verbucht die Solarbranche ein Minus von rd. 22 Prozent. Da sich auch aufgrund der EEG – Novelle der Zubau im Jahr 2014 weiter negativ entwickelt, ist hier ein weiteres Minus zu erwarten . Dabei stehen auch die Dienstleistungs- und Installationsbetriebe verstärkt unter Druck. Die NRW-Umsätze im Regenerativen Anlagen- und Systembau beliefen sich im Jahr 2013 auf 6,6 Mrd. Euro. Dabei erwartet insbesondere die PV- und die Bioenergiebranche für das Jahr 2014 und die folgenden Jahre auch aufgrund der EEG-Novelle eine deutlich abgekühlt Geschäftslage. Gleichzeitig wird die Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014 die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes NRW mit seinen mittelständischen und energieintensiven Unternehmen nicht gefährden. Die mit der energieintensiven und mittelständischen Wirtschaft abgestimmten Interessen des Wirtschaftsstandortes NordrheinWestfalen sind insbesondere in die Stellungnahmen der Landesregierung gegenüber der Bundesregierung über die Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung im reformierten EEG eingeflossen. Mit dem im neuen EEG 2014 vereinbarten Instrument der Pilot-Ausschreibung von Freiflächen -Photovoltaik soll der Nachweis erbracht werden, ob die Ausbauziele der Energiewende durch Ausschreibungen effektiver und kosteneffizienter als über feste Vergütungssätze erreicht werden können. Die Landesregierung unterstützt diese Zielstellung, wenn sie die Akteursvielfalt auf der Erzeugerseite erhält und hat in ihrer Stellungnahme zu den Eckwerten für ein Ausschreibungsdesign für PV-Freiflächenanlagen des BMWI die aus NRW-Sicht notwendigen Kriterien formuliert . Den weiteren Pilot-Ausschreibungsprozess und die daraus zu ziehenden Schlüsse auf Ausschreibungen auch für andere Erneuerbare Energieträger – insbesondere für die Windenergie – wird die Landesregierung kritisch und konstruktiv begleiten. So sind beispielsweise die Gestaltungsspielräume der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien bei der Konzipierung der Ausschreibungsmodalitäten voll auszuschöpfen. Grundsätzlich positiv kann die vorgesehene Einführung einer Verordnung zur Ökostromvermarktung im EEG 2014 bewertet werden. Allerdings erwartet die Landesregierung hier einen zeitnahen Vorschlag für ein solches Vermarktungsmodell. Damit kann den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet werden, direkt und nachvollziehbar Ökostrom zu beziehen. Ein solches Ökostromvermarktungsmodell soll zu keinen Mehrkosten bei der EEG-Umlage führen. Ob und welche Auswirkungen durch die Neuregelungen des EEG 2014 im Hinblick auf die EEG-Umlage zu erwarten sind, kann von der Landesregierung nicht mit der notwendigen Bestimmtheit abgeschätzt werden. Das EEG 2014 wirkt sich erst ab dem Jahr 2016 auf die EEG-Umlage aus. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 149 260. Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehene flexible zeitliche Degression der EEG-Vergütungssätze? 261. Wie bewertet die Landesregierung insbesondere die Degression bei den Photo- voltaikvergütungssätzen? Haben sich der "Atmende Deckel" und insoweit die Vereinbarungen des "Solar-Kompromisses" im Vermittlungsausschuss bewährt? 262. Welche konkreten Maßnahmen wird sie dahingehend ergreifen? Die Fragen 260 bis 262 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Monaten intensiv in die Ausarbeitung der EEG-Reform eingebracht, die u.a. zum Ziel hat, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu ermöglichen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes zu sichern und den Übergang zu einem neuen Strommarktdesign zu ermöglichen . Die zeitliche Degression von EEG-Vergütungssätzen und Instrumente wie der „Atmende Deckel“ sind dabei Ansätze, die Vergütung an der Lernkurve der jeweiligen Energiewandlungstechnik auszurichten und damit Überförderungen und daraus resultierende Kostenineffizienzen zu vermeiden sowie Anreize für die technische Weiterentwicklung zu sichern. Dies gilt insbesondere auch für den weiteren Ausbau der Photovoltaik. Mit dem im neuen EEG 2014 vereinbarten Instrument der Pilot-Ausschreibung von Freiflächen -Photovoltaik soll der Nachweis erbracht werden, ob die Ausbauziele der Energiewende durch Ausschreibungen effektiver und kosteneffizienter als über feste Vergütungssätze erreicht werden können. 263. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um dem kontinuier- lichen und rasanten Anstieg der Energiekosten entgegenzuwirken? 264. Welche konkreten Maßnahmen ergreift sie in diesem Zusammenhang mit beson- derer Berücksichtigung von privaten Stromkunden? 265. Welche konkreten Maßnahmen ergreift sie in diesem Zusammenhang mit beson- derer Berücksichtigung des Mittelstands in Dienstleistung, Gewerbe, Handel und Landwirtschaft? 266. Welche konkreten Maßnahmen ergreift sie in diesem Zusammenhang mit beson- derer Berücksichtigung der energieintensiven Industrie in Nordrhein-Westfalen? Die Fragen 263 bis 266 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Monaten intensiv in die Ausarbeitung der EEG-Reform eingebracht, die u.a. zum Ziel hat, die Degression der Vergütungssätze den Investitionskosten für erneuerbare Energie-Anlagen anzupassen. Ziel der Landesregierung war unter anderem, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes NRW mit seinen mittelständischen und energieintensiven Unternehmen nicht zu gefährden und gleichzeitig den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben. Unter anderem hat sich die Landesregierung – vertreten durch den Chef der Staatskanzlei, den Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sowie den Minister LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 150 für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – in einer Reihe von Gesprächen eng mit Vertretern der energieintensiven und mittelständischen Wirtschaft ausgetauscht . Die hier abgestimmten Interessen des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen sind insbesondere in die Stellungnahmen der Landesregierung gegenüber der Bundesregierung über die Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung und der Eigenversorgung im reformierten EEG einbezogen worden. Auch künftig wird die Landesregierung die Auswirkungen des EEG 2014 auf den Wirtschaftsstandort NRW und seine Unternehmen genau beobachten und steht dazu weiterhin im engen Dialog mit den Unternehmen und Verbänden der mittelständischen und energieintensiven Wirtschaft. Zukünftig erkennbare Handlungsbedarfe werden von der Landesregierung aufgegriffen. Dabei werden alle förder- und ordnungsrechtlichen Möglichkeiten berücksichtigt . Hinsichtlich der privaten Haushalte leistet die Verbraucherzentrale NRW durch ihre umfassenden Informations- und Beratungsleistungen einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherund Klimaschutz des Landes. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei der Verbraucherzentrale NRW im Rahmen der Energieberatung zu sämtlichen Fragen in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz sowie erneuerbare Energiequellen informieren und beraten lassen. Sei es in den örtlichen Beratungsstellen und an den Beratungsstützpunkten in NRW oder direkt beim Verbraucher vor Ort, die Verbraucherzentrale NRW bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine umfassende Beratung zu den vielfältigen Möglichkeiten der Energieeinsparung. Energieeinsparungen sind ein unverzichtbares Mittel, um dem Anstieg der Energiepreise entgegenzuwirken. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, Energieeinsparungen für alle privaten Haushalte zu ermöglichen. Eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Haushalten ist nicht in der Lage, ihre Stromrechnungen zu bezahlen und wird von Stromsperren und Energiearmut bedroht. Der Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, konstruktive und nachhaltige Lösungen auf den Weg zu bringen, damit Energiearmut wirksam reduziert werden kann und Stromsperren erst gar nicht entstehen. Schon im KlimaschutzStartProgramm unter dem Kapitel 3. “Energie sparen – Geld sparen – Klima schützen: Stromsparinitiative für einkommensschwache Haushalte“ hat die Landesregierung Aussagen zu der Problematik getroffen und begonnen, diese umzusetzen. So hat das Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW, Caritas und acht Energieversorgungsunternehmen 2012 das Projekt „NRW bekämpft Energiearmut “ gestartet. Dabei handelt es sich um ein breit angelegtes, kostenloses Beratungsangebot für einkommensschwache Haushalte mit Energieschulden. Den Haushalten wird eine Budget- und Rechtsberatung bei Zahlungsproblemen rund um die Energierechnung angeboten. Gleichzeitig erhalten diese Haushalte eine aufsuchende Energieberatung, um im Haushalt des Verbrauchers gezielt Einsparmöglichkeiten aufzuspüren und dazu zu beraten. Das Projekt läuft in acht nordrhein-westfälischen Großstädten, an den Kosten beteiligen sich neben dem Verbraucherschutzministerium auch die teilnehmenden örtlichen Grundversorger . Auch das Aufdecken von Energieeinsparpotenzialen in Wohngebäuden ist und bleibt ein Schlüsselthema, um Energiekosten nachhaltig zu reduzieren. Seit 2012 führt die Verbraucherzentrale NRW ein umfassendes Energieberatungsprojekt „Klimaschutz und Energiewende konkret (KEK)“ durch, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort zu den Themen Energiesparen, Energieeffizienz und den Einsatz regenerativer Energien zu informieren, motivieren und beraten. Die Energieinitialberatung wird auch nach Ende des Projektes in 2015 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 151 fortgesetzt. Dabei plant die Verbraucherzentrale NRW ein neues umfassendes EUkofinanziertes Projekt, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW für die Energiewende und die Umsetzung des Klimaschutzplans zu gewinnen. Mittels Informations- und Beratungsangeboten sowie Motivationskampagnen im Bereich Klimaschutz und Energie soll die Bereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen sowie zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und Erneuerbaren Energien gesteigert werden. Das Verbraucherschutzministerium hat die Verbraucherzentrale NRW weiterhin dabei unterstützt , die Tarife der Strom-Grundversorger in NRW von 2010 bis 2014 zu untersuchen, um die Preisgestaltung und -transparenz in der Grundversorgung kritisch zu überprüfen. Außerdem initiierte das Wirtschaftsministerium im Mai 2011 den Gesprächskreis „Energiearmut – Umgang mit Energieschuldnern“. Der Arbeitskreis begann mit dem Verbraucherschutzministerium , der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) im VKU, der VZ NRW sowie den Dortmunder und Wuppertaler Stadtwerken. Nunmehr arbeiten eine Arbeitsloseninitiative, die Universität Münster und eine UmweltPsychologin mit, weitere Stadtwerke, Wissenschaftler und Verbände sind dazu gekommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises haben sich des Problems Energiearmut mit seinen verschiedenen Auswirkungen angenommen und streben eine Vernetzung von Energieversorgungsunternehmen sowie weiterer Akteure in diesem Spannungsfeld an. Ein Schwerpunkt sind Best-Practice-Beispiele zur Schuldner- und Energie-Beratung bzw. Prävention. Am wirkungsvollsten ist jedoch eine Hilfe vor Ort. Außerdem wird aktuell eruiert, ob und welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf besteht. In den Blick genommen werden z.B. weitere Vorgaben für die Energieversorgungsunternehmen im Vorfeld von Stromsperren, eine Begrenzung der Gebühren im Rahmen des Mahnverfahrens und bei Stromsperren, aber auch die evtl. Umstellung des Tarifsystems, mit dem stromsparendes Verhalten belohnt wird. Ein weiterer Beratungsgegenstand ist das Problem der Datenübermittlung. Eine der wesentlichen Problemstellungen wird sein, in welchem rechtlichen Rahmen eine Ermächtigung zur Datenübermittlung des Grundversorgungsunternehmens an den Leistungsträger (Jobcenter, Sozialamt) bei drohender Energiesperre erfolgen kann. 267. Wie bewertet die Landesregierung das Problem unrentabler fossiler Kraftwerke vor dem Hintergrund des Einspeisevorrangs erneuerbarer Energien? 268. Welche Bedeutung misst die Landesregierung grundsätzlich fossilen Kraftwer- ken zu? Die Fragen 267 und 268 werden zusammen beantwortet. Nach Auffassung der Landesregierung kommt der konventionellen Energieerzeugung auf fossiler Basis durch ihre Flankierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien eine große Bedeutung für den weiteren Verlauf der Energiewende zu. Die Landesregierung nimmt daher die Signale aus den Reihen der Energieversorger hinsichtlich einer zunehmend beeinträchtigten Wirtschaftlichkeit der zur Stromerzeugung eingesetzten konventionellen Anlagen sehr ernst. Um die allgemeine Versorgungssicherheit weiterhin uneingeschränkt sicherzustellen, bedarf es einer Weiterentwicklung des aktuellen Strommarktdesigns. Ein entsprechender Prozess wurde zwischenzeitlich durch die Bundesregierung initiiert. Dieser wird durch die Landesregierung mit der Zielsetzung begleitet, über ein verändertes Strommarktdesign hin- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 152 reichende wirtschaftliche Anreize für hocheffiziente und flexible konventionelle Kraftwerke zu bieten, die den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien flankierend begleiten müssen. 269. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag des Vorsitzenden der IG BCE zur Gründung einer sogenannten "Kohlestrom AG"? 270. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche Option, Rückstellungen für den Rückbau von Atomkraftwerken und der Endlagerung in eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu überführen? 271. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche Option, zur Sicherung der Rück- stellungen für den Rückbau von Atomkraftwerken und der Endlagerung sämtliche fossile Kraftwerke und Atomkraftwerke in eine privat-rechtliche Stiftung zu überführen? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 269 bis 271 zusammen beantwortet . Der Vorschlag des IG BCE-Vorsitzenden Vassiliadis zur Gründung einer „Deutschen Steinkohleverstromungsgesellschaft “ ist einer von zahlreichen Vorschlägen in der Entwicklungsphase des neuen Strommarktdesigns. Das Zusammenführen von Erzeugungsanlagen in eine Betreibergesellschaft würde jedoch nach Ansicht der Landesregierung nichts an der zunehmenden Unwirtschaftlichkeit fossiler Kraftwerke ändern, welche auf den sich sehr dynamisch verändernden Strommarkt zurückzuführen ist. Das BMWi hat zur Novellierung des Energiewirtschaftsrechts zur Anpassung des Marktdesigns an die künftigen Herausforderungen vier Plattformen, hierunter die Plattform Strommarkt, gegründet, um den Strommarkt ergebnisoffen an die durch das EEG 2014 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die Landesregierung begleitet diese Vorgänge konstruktiv. Die Landesregierung betont, dass für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Lasten das Verursacherprinzip gilt. Die Betreibergesellschaften haben für die anstehenden Aufgaben Rückstellungen gebildet. In jüngster Zeit sind vermehrt Sorgen hinsichtlich der langfristigen Sicherheit der hinter den Rückstellungen stehenden Vermögenswerte und hinsichtlich der Haftung der Muttergesellschaften für die Verpflichtungen der die Atomkraftwerke betreibenden Tochtergesellschaften geäußert worden. Die Landesregierung nimmt diese Sorgen sehr ernst. Sie sieht hier allerdings den Bund in primärer Verantwortung . Bei der Option einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für den Rückbau von Kernkraftwerken und die Endlagerung käme hingegen dem Bund die unternehmerische Verantwortung für die Stilllegung der kerntechnischen Erzeugungsanlagen zu und somit nicht dem Verursacher. Zudem würde die öffentliche Hand für die mit der Lösung zahlreicher technologiespezifischer Unwägbarkeiten einhergehenden, zurzeit nicht sicher zu prognostizierenden, Risiken einstehen, welche z.B. mit den Bereichen Lagerung und Rückbau untrennbar verbunden sind. Im Zusammenhang mit der Option einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zum Rückbau von Kernkraftwerken und der Endlagerung wird regelmäßig die RAG-Stiftung als Beispiel herangezogen . Die Landesregierung weist darauf hin, dass die RAG Stiftung seinerzeit als privatrechtliche Stiftung gegründet wurde, um den Auslaufprozess im deutschen Steinkohlebergbau abschließend in unternehmerischer Eigenverantwortung der RAG AG durchzuführen. Für den Auslaufprozess ist somit nicht die öffentliche Hand verantwortlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 153 In der Sitzung der Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ am 8. September 2014 berichtete Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, dass die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen Gespräche über die Sicherung der Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung der Kernkraftwerke führt. Über die konkreten Inhalte der Gespräche liegen der Landesregierung keine Informationen vor und können daher nicht bewertet werden. 272. Hält die Landesregierung den Neubau moderner, leistungsstärkerer und umwelt- freundlicherer fossiler Kraftwerke als Ersatz für ältere Kraftwerke für sinnvoll? Inwieweit legt sie hier Wert auf Technologieneutralität? 273. Welche entsprechenden Rahmenbedingungen schafft die Landesregierung da- hingehend? 274. Welche entsprechenden Möglichkeiten plant die Landesregierung dahingehend im Rahmen des neuen Landesentwicklungsplans zu schaffen? Die Fragen 272 bis 274 werden zusammen beantwortet. In Nordrhein-Westfalen erfolgen 24% des deutschen Stromverbrauchs sowie knapp 30% der deutschen Stromerzeugung. Damit leistet NRW einen wesentlichen Beitrag für Systemstabilität und Versorgungssicherheit in Deutschland. Mehr als ein Drittel der deutschen konventionellen Kraftwerkskapazität steht in NRW. Die Landesregierung setzt sich intensiv für wettbewerbsfähige Strompreise und verlässliche energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen ein, zu der insbesondere auch die hohe Versorgungsqualität und verlässliche Klimaschutzrahmenbedingungen gehören. Diese Aspekte sind prägend für den Standort NRW. Nach Auffassung der Landesregierung kommt neben den vorrangig einzusetzenden Erneuerbaren Energien der hocheffizienten und flexiblen Nutzung konventioneller Energieträger eine Bedeutung für den weiteren Verlauf der Energiewende zu. Die Landesregierung nimmt die Signale aus den Reihen der Energieversorger hinsichtlich einer zunehmend beeinträchtigten Wirtschaftlichkeit der zur Stromerzeugung eingesetzten konventionellen Anlagen sehr ernst. Um die allgemeine Versorgungssicherheit weiterhin uneingeschränkt sicherzustellen, bedarf es einer Weiterentwicklung des aktuellen Strommarktdesigns. Ein entsprechender Prozess wurde zwischenzeitlich durch die Bundesregierung initiiert. Dieser wird durch die Landesregierung mit der Zielsetzung begleitet, über ein verändertes Strommarktdesign hinreichende wirtschaftliche Anreize für hocheffiziente und flexible konventionelle Kraftwerke zu bieten, die den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mindestens mittelfristig flankierend begleiten müssen. In diesem Zusammenhang kann auch der Neubau moderner, leistungsstärkerer und umweltfreundlicherer fossiler Kraftwerke als Ersatz für ältere Kraftwerke sinnvoll sein. Die Planungen für alle neuen Kraftwerke müssen im Einklang mit den Klimaschutzzielen stehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 154 275. Wie groß war das Volumen der von sämtlichen - also privaten, öffentlichen und gewerblichen - Stromkunden in Nordrhein-Westfalen gezahlten EEG-Umlage im Jahr 2013? 276. Wie groß war der Anteil am entsprechenden Volumen der von sämtlichen Strom- kunden in Deutschland gezahlten EEG-Umlage, der nach Nordrhein-Westfalen geflossen ist? Die Fragen 275 und 276 werden zusammen beantwortet. Das Volumen der von sämtlichen Stromkunden in Nordrhein-Westfalen gezahlten EEGUmlage betrug im Jahr 2013 4,54 Mrd. €. Insgesamt wurden in der Bundesrepublik Deutschland EEG-Umlagen i.H.v. 20,36 Mrd. € gezahlt. Davon flossen 1,616 Mrd. €, also ca. 8 % der insgesamt in Deutschland gezahlten EEG-Umlagen, als Förderung nach NordrheinWestfalen zurück. 277. Hält die Landesregierung die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien grundsätzlich für wettbewerbsfähig? 278. Wenn nein: Welche konkreten Maßnahmen plant sie, um die Wettbewerbsfähig- keit zu verbessern? 279. Wenn ja: Welche Strategien verfolgt sie, um erneuerbare Energien in den ent- sprechenden Markt zu integrieren? Die Fragen 277 bis 279 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung sieht in der Entwicklung der Förderbedingungen des EEG seit dessen erstmaligem Inkrafttreten in Kombination mit dem in diesem Zeitraum voran geschrittenen Ausbau der Erneuerbaren Energien den Beleg für deren gestiegene Wettbewerbsfähigkeit. In der Folge konnte die durchschnittliche Höhe der Vergütungssätze im Rahmen des zum 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 erneut abgesenkt werden. Darüber hinaus wurde die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines Pilotverfahrens geschaffen, mit dem die zukünftige Ermittlung von Förderbeträgen über wettbewerbliche Ausschreibungen eruiert werden soll. Die Landesregierung hat sich frühzeitig in das diesbezüglich eingeleitete Konsultationsverfahren eingebracht und wird den weiteren Prozess ebenso intensiv begleiten. Im Zuge der bereits initiierten Erarbeitungen eines EEG 3.0 und eines neuen Gesamtstrommarktdesigns sieht es die Landesregierung als ein Ziel an, die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien weiter zu erhöhen. 280. Welchen Zubau an gesicherter Leistung in GW durch konventionelle Kraftwerks- kapazitäten in Nordrhein-Westfalen und im Vergleich zum Bundestrend bis zu den Jahren 2020 und 2025 erwartet die Landesregierung? 281. Welche Entwicklung bezüglich der Stromnachfrage und dem Angebot an gesi- cherter Leistung in Nordrhein-Westfalen bis zu den Jahren 2020 und 2025 erwartet die Landesregierung? (bitte nach Energieträger differenzieren)? Die Fragen 280 und 281 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 155 Die Landesregierung erwartet grundsätzlich eine Entwicklung, wie sie im Leitszenario der von der BNetzA bestätigten Netzentwicklungsplanung vorgezeichnet ist. 282. Wie viele Wind- und Solarenergieanlagen mit jeweils welcher gesicherten Leis- tung sind in den Jahren 2010 bis 2013 in Nordrhein-Westfalen ans Netz gegangen ? Die gesicherte Leistung stellt die für die Versorgung der Last sicher zur Verfügung stehende Leistung dar. Sie ergibt sich aus der Differenz der installierten Leistung und der Summe der nicht verfügbaren Leistungen (Ausfälle, Revisionen, nicht einsetzbare Leistung, Reserve für Systemdienstleistungen). Es sind in diesen vier Jahren rd. 2.920 MW Photovoltaikleistung und rd. 630 MW Windenergieleistung in Nordrhein-Westfalen installiert worden. Der Anteil, der hiervon als gesicherte Leistung angenommen werden kann, ist nach verschiedenen Studien strittig. Die gesicherte Leistung allein sagt jedoch nur wenig aus über die Frage, wie gut die Stromnachfrage durch Erneuerbare Energien gedeckt werden kann und welcher Kraftwerkspark zur Deckung der Nachfrage vorgehalten werden muss. Insofern muss bei der Betrachtung des Beitrags Erneuerbarer Energien zur gesicherten Leistung auch der Lastgang der Nachfrage mit einbezogen werden. 283. Welchen tatsächlichen Zubau an installierter Leistung durch Windenergieanla- gen in Nordrhein-Westfalen bis zu den Jahren 2020 und 2025 erwartet die Landesregierung ? Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Windenergie an der Stromversorgung bis 2020 auf mindestens 15 % auszubauen und bis 2025 mehr als 30 % des Stroms in NRW aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das Erneuerbare-Energien-Ziel soll dabei zu 2/3 durch Windenergieausbau realisiert werden. Dies bedeutet einen Ausbau der Windenergieleistung von aktuell rd. 3,5 GW auf rd. 8,6 GW installierte Leistung im Jahr 2020 bzw. 12 GW im Jahr 2025. 284. Welchen tatsächlichen Zubau an installierter Leistung durch Solarenergieanla- gen in Nordrhein-Westfalen bis zu den Jahren 2020 und 2025 erwartet die Landesregierung ? Die Landesregierung hat für 2020 kein spezifisches Ziel für den Ausbau der Photovoltaikin NRW formuliert. Das Ziel für 2025 mit 30 % Erneuerbare Energien Anteil an der Stromversorgung beinhaltet jedoch einen weiteren Zubau von Photovoltaikleistung. Es wird ein Photovoltaikausbau von aktuell rd. 4 GW auf die dem Netzentwicklungsplan-Leitszenario zu Grunde liegenden 6 GW angenommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7350 156 285. Auf welche Weise unterstützt die Landesregierung die Europäisierung der Energiepolitik jeweils in den Bereichen grenzüberschreitender Netzausbau, Förderung des Wettbewerbs mittels Binnenmarktharmonisierung, Schaffung einheitlicher europäischer Rahmenbedingungen für die Förderung erneuerbarer Energien , Abbau von Energiesubventionen, Kapazitätsmechanismen? Die Landesregierung spricht sich dafür aus, im Rahmen der Energiewende eine sichere, bezahlbare sowie umwelt- und klimaverträgliche Energieversorgung auch in einem europäischen Strommarkt zu etablieren. Auch künftig wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, mit allen Beteiligten eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen im nordrheinwestfälischen Interesse zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die anstehende Entwicklung und rechtliche Implementierung eines neuen Strommarktdesigns. 286. Welche Hürden sieht die Landesregierung beim Ausbau der dafür notwendigen Kuppelstellen, und welche Maßnahmen ergreift sie dahingehend? Deutschland ist mit 57 Interkonnektoren bzw. ca. 17 GW Kuppelkapazität zu den Nachbarländern gut in den EU Binnenmarkt eingebunden. Die deutsche Situation ist daher eher von Flexibilitätsanforderungen und weniger von Kapazitätsproblemen gekennzeichnet. Laut Schätzungen werden die Kuppelkapazitäten im Jahre 2030 auf 36,5 GW ansteigen. Die Willenserklärung der EU sieht eine Ziel-Kuppelkapazität aller europäischen Länder in Höhe von 15 % ihrer installierten Kapazitäten vor. Dies wird knapp 40 GW sein – abhängig vom Ausbau der erneuerbaren Energien. NRW besitzt rd. 3 GW Kuppelkapazität zu den Niederlanden. Für 2018 ist eine HGÜ-Verbindung (Hochspannungsgleichstromübertragung) von Oberzier bei Aachen nach Belgien als Erdkabel geplant, um die Kuppelstellen D – NL, NL – B, B – F, F – D zu entlasten. Derzeit gibt es noch keine Kuppelkapazität nach Belgien. Die HGÜVerbindung soll durch ihre Flexibilität und den steuerbaren bidirektionalen Leistungsfluss dazu beitragen, den Energiemix in beiden Ländern auszubalancieren und erleichtert somit zusätzlich die Integration von volatil einspeisenden Erneuerbaren Energien. Die EUKommission unterstützt das Vorhaben als europäische Stromleitung nach der TEN-EVerordnung . Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Epl. 01 01 010 411 10 Leistungen an Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und Hinterbliebene nach dem AbgG NRW 44.573.200 411 11 Leistungen an Abgeordnete für die Beschäftigung von Mitarbeitern nach dem AbgG NRW 14.343.200 684 10 Geldleistungen nach § 4 FraktG NRW und § 27 (3) AbgG NRW 14.136.500 Tgr. 60 Ausgaben für parlamentarische Untersuchungsausschüsse, Ausgaben für Enquete-Kommissionen und für andere befristete parlamentarische Gremien 422 60 Bezüge der Beamten und Richter -- 428 60 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -- 517 60 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 37.500 518 60 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 250.000 526 60 Kosten für Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten 480.000 547 60 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 190.000 684 60 Zuschüsse an Fraktionen 2.350.000 3.307.500 76.360.400 76.360.400 Epl. 02 02 010 Tgr. 70 Landesplanung 637 70 Zuweisungen an den Regionalverband Ruhr 989.400 989.400 989.400 02 060 546 00 Geschäftsbesorgungen durch die Film- und Medienstiftung NRW GmbH und die Internationale Film Schule Köln GmbH (IFS) 6.565.600 682 00 Zuschüsse an die Film- und Medienstiftung NRW GmbH 9.606.200 16.171.800 02 070 637 10 Zuweisungen an den Regionalverband Ruhr -- -- 02 200 Tgr. 61 Förderung der Film- und Fernsehinfrastruktur Summe Kapitel 060 Landesplanung Summe Kapitel 070 Medien Ministerpräsidentin Ministerpräsidentin Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 010 Medien Landtag Landtag Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 010 Summe Einzelplan 01 Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 1 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 546 61 Geschäftsbesorgungen durch die Film- und Medienstiftung NRW GmbH und die Internationale Film Schule Köln GmbH (IFS) -- 682 61 Zuschüsse an die Film- und Medienstiftung NRW GmbH -- -- -- 17.161.200 Epl. 03 03 010 632 10 Erstattung der Kosten für die Ständige Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz 38.000 633 10 Kommunalwahl 200.000 633 11 Landtagswahl -- 633 16 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 500.000 633 17 Kostenerstattung an die Gemeinden für Eintragungsverfahren zu Volksinitiativen -- 633 20 Zuschüsse und Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 685 13 Landeszuschuss an die Gemeindeprüfungsanstalt gemäß § 11 des Gesetzes zur Errichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt 3.800.000 Tgr. 81 Internationale humanitäre Hilfsmaßnahmen 687 81 Zuschüsse für laufende Zwecke an Ausland -- -- 4.538.000 03 020 632 10 Erstattung der Kosten für die Ständige Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz -- 633 10 Kommunalwahl -- 633 11 Landtagswahl -- 633 14 Zuweisungen an Gemeinden -- 633 16 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 633 17 Kostenerstattung an die Gemeinden für Eintragungsverfahren zu Volksinitiativen -- 671 10 Versicherungsleistungen an Landesbetriebe 100.000 685 13 Landeszuschuss an die Gemeindeprüfungsanstalt gemäß § 11 des Gesetzes zur Errichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt -- Tgr. 70 Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik (CIO) Summe Kapitel 010 Allgemeine Bewilligungen Summe Kapitel 200 Summe Einzelplan 02 Ministerium für Inneres und Kommunales Ministerium Summe Tgr. 81 Summe Tgr. 61 2 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 633 70 Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 685 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- -- Tgr. 80 Aufwendungen für die Pflege von Auslandsbeziehungen 685 80 Zuschüsse im Rahmen der Pflege auswärtiger Beziehungen -- 687 80 Zuschüsse für Projekte im Ausland 12.000 12.000 Tgr. 81 Internationale humanitäre Hilfsmaßnahmen 687 81 Zuschüsse für laufende Zwecke an Ausland -- -- Tgr. 82 Unterstützung kommunaler Modernisierungsansätze 633 82 Zuschüsse und Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- -- 112.000 03 030 631 00 Erstattung von Verwaltungsausgaben an den Bund -- 633 10 Erstattung der Kosten für die zentralen Ausländerbehörden (ZAB) 15.000.000 633 20 Landeszuweisung nach § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz -FlüAG- für ausländische Flüchtlinge nach § 2 FlüAG 143.046.000 633 22 Landeszuweisungen an Gemeinden zur anteiligen Erstattung der Mehrausgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 32.030.000 633 30 Kostenerstattung an die Landschaftsverbände gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 FlüAG sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 5 Abs. 2 FlüAG i.V.m. § 2 Nr. 1 FlüAG 2.500.000 633 41 Kostenpauschale nach § 4a Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAGund nach Artikel II Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes - FlüAG- vom 15.02.2005 500.000 633 50 Erstattung der Aufwendungen an die Gemeinden für die Unterhaltung der Unterbringungsplätze, die Betreuung sowie die Leistungen an ausländische Flüchtlinge bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) 33.000.000 226.076.000 Summe Tgr. 82 Summe Kapitel 020 Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge Summe Kapitel 030 Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 81 3 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 03 110 632 10 Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder 1.500.000 681 00 Geldleistungen an natürliche Personen 450.000 685 10 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 150.000 2.100.000 03 310 632 00 Erstattung von Versorgungsanteilen für ehemalige Bedienstete der für Nordrhein-Westfalen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterhaltenen Gastlager 3.000 633 30 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände (GV) -- 686 20 Zuschüsse für die Arbeit in den Regionalräten 1.379.600 Tgr. 74 Arbeitsschutz 686 74 Zuschuss an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) 133.500 133.500 Tgr. 75 Bergverwaltung 681 75 Härteausgleich für Bergschäden -- -- Tgr. 76 Vormals Förderstelle für die integrative Beschulung blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler 883 76 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Investitionen -- -- Tgr. 81 Kompetenzzentrum für Integration 632 81 Erstattung von Versorgungsanteilen für ehemalige Bedienstete der für Nordrhein-Westfalen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterhaltenen Gastlager -- 633 81 Kostenerstattung an den Träger der Sozialhilfe für seine Ausgaben für Bewohner der Landesstelle -- -- Tgr. 83 Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen 633 83 Kostenerstattung an die Ordnungsbehörden 1.000 1.000 1.517.100 03 610 633 00 Erstattung von Ausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Zensus 2011 -- -- Summe Tgr. 81 Summe Tgr. 83 Summe Kapitel 310 Information und Technik NRW - Landesbetrieb - Summe Kapitel 610 Summe Kapitel 110 Fünf Bezirksregierungen Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 75 Summe Tgr. 76 Polizei 4 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 03 810 681 10 Härtefonds zur Unterstützung von NS-Opfern aus Billigkeitsgründen 900.000 681 12 Geldrenten nach Landesrecht an Empfänger im Inland 40.000 681 15 Heilverfahren und Krankenversorgung nach Landesrecht an Empfänger im Inland 5.000 681 17 Sonderunterstützungen (50%ige Zuschläge zu den Regelsätzen der Sozialhilfe) 45.000 681 19 Geldrenten nach Landesrecht an Empfänger im Ausland 7.000 681 22 Heilverfahren und Krankenversorgung nach Landesrecht an Empfänger im Ausland 1.000 685 00 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an Verfolgtenorganisationen -- 998.000 235.341.100 Epl. 04 04 210 459 00 Vergütung und Entschädigung der Vollstreckungsbeamten 54.000.000 54.000.000 04 220 685 10 Zuschüsse an die Ärzte-, Apotheker-, Tierärzte- und Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen -- 685 20 Zuschuss an die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen -- 685 30 Zuschuss an die Kammer für Beratende Ingenieure und Ingenieure im Bauwesen -- -- 04 410 632 00 Erstattungen an andere Länder für die Unterbringung von nordrhein- westfälischen Gefangenen und Sicherungsverwahrten 105.000 671 10 Erstattungen an Aufsichtskräfte und Personen für die Verpflegung von Gefangenen und Arrestanten sowie Müheentgelt beim Vollzug von Freizeitarrest und Kurzarrest in Freizeitarresträumen 15.000 684 30 Zuwendungen für den Vollzug der Jugendstrafe in freien Formen 682.000 802.000 Summe Kapitel 210 Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit Summe Kapitel 220 Justizvollzugseinrichtungen Summe Kapitel 410 Geldrenten nach dem Bundesentschädigungsgesetz und sonstige Wiedergutmachungsleistungen Summe Kapitel 810 Summe Einzelplan 03 Justizministerium Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften 5 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 54.802.000 Epl. 05 05 020 633 00 Sonstige Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 11 Zuschüsse an die Evangelischen Kirchen zur kirchlichen Lehrerfortbildung 588.000 684 12 Zuschüsse an die Katholische Kirche zur kirchlichen Lehrerfortbildung 588.000 1.176.000 05 072 633 20 Zuweisungen für zertifizierte Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft der Gemeinden 41.696.000 633 21 Zusätzliche Förderung schulabschlussbezogener Lehrgänge 5.000.000 684 10 Zuschüsse für zertifizierte Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft 43.018.000 89.714.000 05 300 633 30 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich von Konnexitätsverpflichtungen 6.374.400 681 20 Kosten für die Beförderung von Schülern 2.420.000 681 40 Leistung zu den Kosten der Lernmittel 200.000 8.994.400 05 310 Tgr. 60 Sprachstandsfeststellung 429 60 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 60 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 150.000 633 60 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.000.000 686 60 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 1.150.000 1.150.000 05 340 685 10 Zuschüsse gem. § 124 Abs. 4 Schulgesetz und vertragliche Zuschüsse 22.079.900 685 30 Zuschüsse für die vom Staat und anderen gemeinsam zu unterhaltenden öffentlichen Gymnasien 5.306.300 27.386.200 05 360 633 00 Zuweisungen für die von anderen zu unterhaltenden öffentlichen Kollegs 105.000 105.000 Summe Kapitel 310 Öffentliche Gymnasien Summe Kapitel 340 Öffentliche Weiterbildungskollegs Summe Kapitel 360 Summe Kapitel 072 Schule gemeinsam Summe Kapitel 300 Öffentliche Grundschulen Summe Tgr. 60 Summe Einzelplan 04 Ministerium für Schule und Weiterbildung Allgemeine Bewilligungen Summe Kapitel 020 Landesförderungen der Weiterbildung 6 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 05 390 633 00 Zuweisungen gemäß § 124 Abs. 4 Schulgesetz 71.600 633 20 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich von Konnexitätsverpflichtungen 25.000.000 Tgr. 76 Inklusionspauschale 422 76 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter 10.000.000 547 76 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 76 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 10.000.000 35.071.600 05 410 633 00 Zuweisungen gemäß § 124 Abs. 4 Schulgesetz 4.036.000 633 10 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Berufskollegs aufgrund von Verträgen 950.000 685 10 Zuschüsse gemäß § 124 Abs. 4 Schulgesetz 618.000 5.604.000 05 450 633 10 Zuweisungen für die von anderen zu unterhaltenden Staatlichen Schulen 116.000 116.000 05 490 547 11 Aufwendungen für Leistungen der Rechenzentren des Landes im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung 440.000 636 10 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger -- 684 11 Zuschüsse für private Gymnasien 638.285.100 684 12 Zuschüsse für private Realschulen 118.990.100 684 13 Zuschüsse für private Förderschulen 191.016.700 684 14 Zuschüsse für private Grund- und Hauptschulen 57.734.000 684 15 Zuschüsse für private Weiterbildungskollegs 26.282.900 684 16 Zuschüsse für private Berufskollegs 202.941.400 684 17 Zuschüsse für private Gesamtschulen 82.606.700 684 18 Zuschüsse für private Sekundarschulen 7.930.500 684 19 Zuschüsse für Freie Waldorfschulen 130.704.000 Tgr. 60 Versorgung der Lehrkräfte und ihrer Hinterbliebenen von aufgelösten Ersatzschulen 432 60 Versorgungsbezüge der Lehrkräfte und deren Hinterbliebene 3.954.200 443 60 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen aufgrund der Unterstützungsgrundsätze 1.700 Staatliche Schulen Summe Kapitel 450 Ersatzschulen Inklusion, sonderpädagogische Förderung an öffentlichen allgemeinen Schulen, an öffentlichen Förderschulen und an Schulen für Kranke Summe Tgr. 76 Summe Kapitel 390 Öffentliche Berufskollegs Summe Kapitel 410 7 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 446 60 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Krankheits- und Pflegefällen sowie Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen 768.300 4.724.200 1.461.655.600 1.630.972.800 Epl. 06 06 010 685 00 Mitgliedsbeiträge an Organisationen im Inland und an Vereine 3.700 3.700 06 027 685 30 Stipendienprogramm für begabte Studierende an nordrheinwestfälischen Hochschulen -- Tgr. 70 Zuschüsse an die Studentenwerke - Anstalten des öffentlichen Rechts 671 70 Erstattung der Verwaltungskosten aus der Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes 18.700.000 684 70 Zuschüsse zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben 39.500.000 893 70 Investitionszuschüsse 4.200.000 62.400.000 62.400.000 06 040 518 04 Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 5.673.400 686 21 Zuschuss an die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste 1.403.000 686 40 Zuschuss an die Wuppertal -Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH -- 686 48 Leistungen an die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie infolge der Auflösung des Medizinischen Instituts für Umwelthygiene -- 686 49 Zuschuss an die/den Rechtsnachfolgerin/-nachfolger der AVRGmbH für Erbbauzins an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb 74.000 686 50 Zuschuss an die Bonn International Center for Conversion GmbH -- 686 51 Zuschuss an das Ludwig-Steinheim-Institut für deutsch-jüdische Geschichte an der Universität Duisburg-Essen, Essen -- Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 027 Forschungsförderung Summe Einzelplan 05 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Ministerium Summe Kapitel 010 Allgemeine Studierendenförderung Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 490 8 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 892 21 Zuschuss an die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste für Baumaßnahme "Brandschutz" -- Tgr. 70 Förderung der Biotechnologie 686 70 Zuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen 5.148.000 892 70 Zuschüsse zu den Investitionen 666.000 5.814.000 Tgr. 73 Finanzierungshilfe für Johannes-Rau-Forschungsinstitute 547 73 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 73 Zuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen -- 893 73 Zuschüsse zu den Investitionen -- -- 12.964.400 06 042 686 10 Zuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen für die Geschäftsstelle Johannes-Rau-Forschungseinrichtungen 25.600 686 11 Zuschuss an die Wuppertal -Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH 3.790.800 686 12 Zuschuss an die Bonn International Center for Conversion GmbH 1.000.000 686 13 Zuschuss an das Ludwig-Steinheim-Institut für deutsch-jüdische Geschichte (STI) e. V. an der Universität Duisburg-Essen, Essen 300.000 686 14 Zuschuss an die Gesellschaft für angewandte Mikro- und Optoelektronik mbH (AMO), Aachen 630.000 686 15 Zuschuss an das Forschungsinstitut für Rationalisierung e. V., Aachen 950.000 686 16 Zuschuss an das Institut für Energie- und Umwelttechnik (IUTA) e. V., Duisburg 1.020.000 686 17 Zuschuss an das Institut für Forschung und Transfer (RIF) e. V., Dortmund 400.000 686 18 Zuschuss an das Zentrum für Brennstoffzellen Technik GmbH, Duisburg 1.300.000 686 19 Zuschuss an das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik gGmbH (DIE) 1.420.000 892 11 Zuschuss zu den Investitionen an die Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH 208.000 11.044.400 06 100 Summe Kapitel 040 Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft Summe Kapitel 042 Hochschulen Allgemein Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 73 9 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 671 10 Erstattung der Personalausgaben für die Landespersonalrätekonferenzen 180.000 671 20 Erstattung der Personalausgaben für die Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen 90.000 684 20 Zuschüsse für staatlich anerkannte Fachhochschulen 42.000.000 686 10 Zuschüsse für den Aufwand der Landespersonalrätekonferenzen 70.000 686 20 Zuschüsse für den Aufwand der Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen 35.000 Tgr. 64 Ausgaben für Forschung, Lehre, Internationales und Transfer 429 64 Sonstige Personalausgaben -- 547 64 Sächliche Verwaltungsausgaben 2.336.500 681 64 Leistungen an Dritte 1.574.300 686 64 Zuschüsse für laufende Zwecke 13.361.200 893 64 Investitionen 19.828.000 37.100.000 Tgr. 66 Bonn-Aachen International Center for Information Technology 686 66 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 2.256.500 893 66 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 300.000 2.556.500 Tgr. 72 Maßnahmen zur Verbesserung der Lehr- und Studienqualität an den Hochschulen 685 72 Zuschüsse an Hochschulen 200.000.000 894 72 Zuschüsse für Investitionen an Hochschulen 49.000.000 249.000.000 331.031.500 06 101 Tgr. 81 Fonds zur Erneuerung der wissenschaftlichen Infrastruktur (Strukturfonds) 685 81 Zuschüsse für laufende Zwecke 7.000.000 894 81 Zuschüsse für Investitionen 18.000.000 25.000.000 25.000.000 06 109 634 10 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen -- -- 442.444.000 Epl. 07 07 030 Familiendienste und Familienhilfen Summe Kapitel 101 Ausfallfonds für Studienbeitragsdarlehen Summe Kapitel 109 Summe Einzelplan 06 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Summe Tgr. 66 Summe Tgr. 72 Summe Kapitel 100 Zukunfts-/Qualitätspakt Summe Tgr. 81 Summe Tgr. 64 10 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 Tgr. 64 Förderung von zertifizierten Einrichtungen der Familienbildung nach den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen 633 64 Zuweisungen an Gemeinden 300.000 684 64 Zuschüsse an freie Träger 15.480.000 15.780.000 15.780.000 07 040 633 10 Kostenerstattung nach dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) 248.192.600 633 20 Kostenerstattung für die Elternbeitragsfreiheit nach § 21 Abs. 10 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 154.773.000 686 10 Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an Vereine und Gesellschaften für Kinder- und Jugendhilfe 72.000 883 20 Zuweisungen an Gemeinden (GV) zu den Investitionen für Tageseinrichtungen für Kinder -- Tgr. 61 Kinder- und Jugendförderplan 526 61 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 61 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen -- 541 61 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 61 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe 29.000.000 681 61 Ausgleich für Verdienstausfall infolge von Urlaubsgewährung nach dem Sonderurlaubsgesetz 1.960.000 683 61 Zuschüsse an private Unternehmen und wissenschaftliche Institute -- 684 61 Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe 66.265.700 685 61 Zuschüsse an natürliche Personen und sonstige gemeinnützige Institutionen -- 893 61 Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe zur Errichtung oder zum Erwerb, zum Aus- und Umbau, zur Instandsetzung und zur Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit 3.000.000 100.225.700 Tgr. 90 Pauschalen nach § 21 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 sowie § 21a des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 526 90 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- Summe Tgr. 64 Summe Kapitel 030 Kinder- und Jugendhilfe Summe Tgr. 61 11 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 531 90 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen -- 541 90 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 547 90 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 90 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 1.766.734.400 1.766.734.400 Tgr. 91 Zuschüsse für die Sprachförderung nach § 21b des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 547 91 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 91 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 25.000.000 25.000.000 Tgr. 92 Zuschüsse für Familienzentren nach § 21 Abs. 5 bis 7 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 547 92 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 92 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 33.059.000 33.059.000 Tgr. 93 Zuschüsse für Mietzahlungen, eingruppige Einrichtungen und Waldkindergärten nach § 21 Abs. 8 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 547 93 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 93 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 50.329.700 50.329.700 Tgr. 94 Zuschüsse zur Tagespflege nach § 22 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 547 94 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 94 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 35.897.800 35.897.800 Tgr. 98 Kostenerstattung Elternbeitragsfreiheit nach § 21 Abs. 10 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 547 98 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 98 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe -- -- 2.414.284.200 07 050 633 00 Sonstige Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 14.000 Summe Tgr. 98 Summe Kapitel 040 Kulturförderung Summe Tgr. 90 Summe Tgr. 91 Summe Tgr. 92 Summe Tgr. 93 Summe Tgr. 94 12 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 685 20 Zuschuss zu dem Verwaltungshaushalt der Stiftung "Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen" 10.849.000 685 30 Zuschuss zu dem Verwaltungshaushalt der "Stiftung Museum Schloss Moyland - Sammlung van der Grinten Joseph Beuys Archiv - des Landes Nordrhein-Westfalen" 2.938.900 685 40 Zuschuss für das Lippische Landesmuseum Detmold 215.000 Tgr. 62 Theaterförderung 686 62 Zuschuss an die Neue Schauspiel GmbH in Düsseldorf 11.775.100 11.775.100 Tgr. 68 Landesbibliotheksaufgaben 547 68 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 685 68 Kostenerstattung für die Übernahme von Aufgaben nach dem Pflichtexemplargesetz 1.660.000 1.660.000 Tgr. 97 Regionale Kulturförderung 682 97 Zuschuss an die Kultur Ruhr GmbH zur Durchführung der RuhrTriennalen 11.930.000 11.930.000 39.382.000 07 060 Tgr. 60 Zuwendungen und Sachausgaben zur Förderung des Sports 894 60 Zuschuss zu den Investitionen für die Errichtung des Nationalen Fußballmuseums in Dortmund -- -- -- 2.469.446.200 Epl. 09 09 010 632 00 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an Länder -- 632 10 Beitrag zur Geschäftsführung der Wirtschaftsministerkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz 45.500 45.500 09 040 632 00 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an Länder 58.300 58.300 09 050 547 00 Aufwendungen für Leistungen des Landesbetriebes IT.NRW und anderer IT-Anbieter -- -- Summe Kapitel 040 Förderung des Wohnungsbaus Summe Kapitel 050 Summe Einzelplan 07 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Ministerium Summe Kapitel 010 Angelegenheiten des Bauwesens Summe Tgr. 97 Summe Kapitel 050 Förderung des Sports Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 060 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 68 13 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 09 110 631 10 Erstattung von Verwaltungsausgaben an das EisenbahnBundesamt 1.500.000 671 10 Erstattung von Verwaltungsausgaben an das EisenbahnBundesamt -- Tgr. 74 Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW 633 74 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 62.524.500 637 74 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände 67.475.500 130.000.000 131.500.000 09 111 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.827.000 443 01 Fürsorgeleistungen 100 453 01 Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung -- 613 10 Belastungsausgleich für Zweckverbände zur Erledigung der Aufgaben nach dem ÖPNVG NRW 922.200 613 20 Belastungsausgleich für Anstalten des öffentlichen Rechts zur Erledigung der Aufgaben nach dem ÖPNVG NRW -- 613 30 Zuweisungen an Zweckverbände und Anstalten öffentlichen Rechts für den Nachersatz ausgeschiedener Beschäftigter 358.800 3.108.100 09 140 686 10 Zuschuss an die Ruhrpilot Besitzgesellschaft mbH -- -- 09 150 821 10 Kommunale Vorfinanzierung von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten je Maßnahme 3.223.000 Tgr. 80 Private Vorfinanzierung der Ortsumgehung Wuppertal 518 80 Finanzierungskosten 258.000 821 80 Tilgung der Baukosten 5.608.000 5.866.000 Tgr. 81 Private Vorfinanzierung der Ortsumgehung Plettenberg (L 697) 518 81 Finanzierungskosten 175.000 821 81 Tilgung der Baukosten 2.741.000 2.916.000 12.005.000 Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 81 Summe Kapitel 150 Summe Kapitel 110 Erledigung von Aufgaben nach dem ÖPNVG NRW durch kommunale Stellen Summe Kapitel 111 Straßenverkehr und kommunaler Straßenbau Summe Kapitel 140 Förderung der Eisenbahnen und des öffentlichen Nahverkehrs Summe Tgr. 74 14 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 09 500 546 05 Entgelte an die NRW.BANK für die finanzielle Abwicklung bzw. Durchführung von Förderprogrammen 150.000 637 00 Zuweisungen an den Regionalverband Ruhr für Pflege und Unterhaltung bedeutender Standorte der Route der Industriekultur 3.600.000 682 20 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen - EGZ - -- 685 00 Zuschuss an die ILS gGmbH 4.000.000 686 00 Zuschüsse an die Stiftung Zollverein in Essen 4.500.000 12.250.000 158.966.900 Epl. 10 10 011 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2.574.900 453 01 Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung -- 613 10 Zuweisungen für den Personalaufwand für die auf die Kreise und kreisfreien Städte übergeleiteten Beamtinnen und Beamten 8.307.500 613 11 Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte für den Nachersatz ausgeschiedener Beschäftigter 3.321.500 613 12 Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte als Ausgleich für den allgemeinen Sachaufwand 3.025.500 17.229.400 10 020 632 00 Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder 1.501.300 637 00 Zuweisungen an den Regionalverband Ruhr für Pflege und Unterhaltung im Emscher Landschaftspark 2.500.000 671 11 Verwaltungskostenerstattung an Kreditinstitute 1.264.000 697 00 Abdeckung von Fehlbeträgen eines Siedlungsunternehmens 210.000 Tgr. 71 Tiergesundheit, veterinärbehördliche Zwecke 632 71 Sonstige Zuweisungen an Länder 70.000 70.000 5.545.300 10 030 Tgr. 60 Ausgaben im Zusammenhang mit der Festsetzung, Gewährung und Prüfung von EU-Zahlungen 427 60 Entgelte für Aushilfen -- 547 60 Sonstige Sachausgaben 1.530.000 Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 71 Summe Kapitel 020 Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege Summe Kapitel 500 Summe Einzelplan 09 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz Erledigung von Umweltaufgaben durch kommunale Stellen Summe Kapitel 011 Angelegenheiten der Stadtentwicklung und Freizeit 15 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 631 60 Sonstige Zuweisungen an den Bund -- 632 60 Sonstige Zuweisungen an Länder 250.000 812 60 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 1.780.000 Tgr. 75 Forstwirtschaft 681 75 Entschädigungen auf Grund des Landesforstgesetzes und sonstige Leistungen 10.000 10.000 1.790.000 10 040 684 10 Zuschüsse für laufende Zwecke an Verbraucherverbände 13.850.000 13.850.000 10 050 685 20 Zuschuss an das "BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH", Duisburg und Essen 370.000 Tgr. 72 Probenahme und Analytik zur Indirekteinleiterüberwachung 427 72 Entgelte für Aushilfen -- 511 72 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 50.000 537 72 Versuche und Untersuchungen 760.000 538 72 Ausgaben für Datenverarbeitung 10.000 546 72 Vermischte Ausgaben 90.000 811 72 Erwerb von Fahrzeugen 50.000 812 72 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 40.000 1.000.000 1.370.000 10 170 671 11 Erstattung von Verwaltungskosten, die der Landwirtschaftskammer für die Wahrnehmung von Landesaufgaben entstehen 68.537.000 671 12 Erstattung von Verwaltungskosten, die der Landwirtschaftskammer als Versorgungsmehrbelastung entstehen 25.623.000 94.160.000 Summe Tgr. 72 Summe Kapitel 050 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter Summe Kapitel 170 Summe Tgr. 75 Summe Kapitel 030 Verbraucherangelegenheiten Summe Kapitel 040 Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Summe Tgr. 60 16 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 10 260 682 13 Zuschüsse an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Abgeltung für Aufwendungen von Klageverfahren) 1.682.000 1.682.000 10 400 632 00 Sonstige Zuweisungen an Länder 1.200 633 00 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 27.500 28.700 10 410 633 10 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.600 633 11 Zuweisungen an Kommunen für Kooperationen mit den Veterinäruntersuchungsämtern -- 685 00 Zuweisungen an Integrierte Untersuchungsanstalten 32.664.400 32.666.000 10 411 613 10 Zuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte -- -- 10 900 633 10 Erstattung von Versorgungsleistungen und dgl. an Kreise und kreisfreie Städte in Folge der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts 173.900 173.900 168.495.300 Epl. 11 11 010 831 13 Beteiligung an der NRW.ProjektArbeit GmbH (Kapitalmaßnahme) 400.000 871 00 Für die Inanspruchnahme aus Rückbürgschaften des Landes NRW für die GLS Gemeinschaftsbank -- Tgr. 80 Personal- und Sachausgaben im Zusammenhang mit der ehemaligen Versorgungsverwaltung 428 80 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 32.584.900 545 80 Sonstige Zahlungen an den BLB insbesondere Wertersatz -- 547 80 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 10.000.000 42.584.900 42.984.900 11 025 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Ministerium Summe Tgr. 80 Summe Kapitel 010 Grundsicherung Verbesserung der Umweltüberwachung Summe Kapitel 411 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen Summe Kapitel 900 Summe Einzelplan 10 Summe Kapitel 260 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Summe Kapitel 400 Integrierte Untersuchungsanstalten Summe Kapitel 410 Landesforstverwaltung 17 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 613 20 Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte nach § 7 AGSGB II NRW 334.917.200 334.917.200 11 029 633 10 Zuweisungen an die Landschaftsverbände zur Erstattung von Kosten für die Durchführung von Prüfungen 50.000 50.000 11 042 871 00 Für die Inanspruchnahme aus Rückbürgschaften des Landes NRW für die GLS Gemeinschaftsbank 153.400 153.400 11 060 633 10 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 14 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Integrationspauschalen) 7.300.000 7.300.000 11 310 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -- 545 00 Sonstige Zahlungen an den BLB insbesondere Wertersatz -- 547 10 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 613 10 Belastungsausgleich für die Kreise und kreisfreien Städte für die Erledigung von Aufgaben des Schwerbehindertenrechts 28.707.000 613 20 Belastungsausgleich für die Kreise und kreisfreien Städte für die Erledigung von Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 7.010.600 613 30 Belastungsausgleich für die Landschaftsverbände zur Erledigung von Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts einschließlich Kriegsopferversorgung 10.685.500 613 40 Belastungsausgleich für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zur Erledigung von Aufgaben nach dem Gesetz über den Bergmannversorgungsschein 133.600 613 50 Zuweisungen an die Kreise, kreisfreien Städte und Landschaftsverbände zur pauschalen Abgeltung von Unterdeckungen in der Phase der Evaluierung des finanziellen Ausgleichs (sog. Einmalbetrag) -- Gesellschaftliche Teilhabe und Integration Zugewanderter Summe Kapitel 060 Erledigung sozialer Aufgaben durch kommunale Stellen Summe Kapitel 025 Arbeit und Qualifizierung Summe Kapitel 029 Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut Summe Kapitel 042 18 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 633 10 Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte für die Beweiserhebungs- und Gerichtskosten in Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) und dem Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) 41.375.000 633 20 Zuweisungen an die Landschaftsverbände für die Beweiserhebungs- und Gerichtskosten in Angelegenheiten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht 1.750.000 633 30 Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Erstattung von Versorgungsleistungen einschließlich der Beihilfeleistungen 2.000.000 91.661.700 477.067.200 Epl. 12 12 010 686 00 Beiträge zu Verbänden und Vereinen 100 100 12 100 686 10 Beiträge zu Verbänden und Vereinen 7.000 7.000 7.100 Epl. 14 14 010 Tgr. 65 Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein- Westfalen 526 65 Gutachten, Sachverständige und ähnliche Ausgaben 400.000 531 65 Veröffentlichungen, Veranstaltungen und dgl. 25.000 546 65 Werk- und Dienstleistungsverträge -- 547 65 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 65 Sonstige Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 425.000 425.000 14 020 Tgr. 65 Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein- Westfalen 526 65 Gutachten, Sachverständige und ähnliche Ausgaben -- 531 65 Veröffentlichungen, Veranstaltungen und dgl. -- 546 65 Werk- und Dienstleistungsverträge -- 547 65 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- Allgemeine Bewilligungen Summe Einzelplan 12 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Ministerium Summe Tgr. 65 Summe Kapitel 010 Finanzministerium Ministerium Summe Kapitel 010 Rechenzentrum der Finanzverwaltung Summe Kapitel 100 Summe Kapitel 310 Summe Einzelplan 11 19 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 633 65 Sonstige Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- -- -- 14 730 Tgr. 72 Mittelstandsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen 526 72 Gutachten, Sachverständige und ähnliche Ausgaben -- 547 72 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 683 72 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 300.000 300.000 300.000 725.000 Epl. 15 15 044 633 10 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Gesundheitsfachberufeprüfungen 600.000 Tgr. 60 Fachseminare Altenpflegefachkraftausbildung 633 60 Zuweisungen an Gemeinden -- 686 60 Zuschüsse an Sonstige 60.000.000 60.000.000 Tgr. 70 Zuschuss an die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW aus Spielbankabgabe 684 70 Zuschuss für laufende Zwecke 7.600.000 893 70 Zuschuss für Investitionen 14.191.000 21.791.000 82.391.000 15 080 633 10 Erstattungen für die Prüfung der Rettungssanitäter, Rettungshelfer und Rettungsassistenten 300.000 671 20 Erstattung von Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Besuchskommission nach § 23 PsychKG 70.000 684 10 Finanzierung des epidemiologischen Krebsregisters NRW 2.700.000 3.070.000 15 130 547 10 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 11 Maßnahmen zur ambulanten Nachsorge 4.435.500 633 14 Maßnahmen zur Fortbildung in der Forensik -- 633 20 Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung durch die Landschaftsverbände und andere beliehene Träger 275.030.000 Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 044 Maßnahmen für das Gesundheitswesen Summe Kapitel 080 Maßregelvollzug Summe Kapitel 730 Summe Einzelplan 14 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Pflege, Alter, demographische Entwicklung Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 65 Summe Kapitel 020 Förderung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes Summe Tgr. 72 20 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 671 10 Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in psychiatrischen Einrichtungen 3.000.000 671 20 Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in Anstalten außerhalb des Landes 5.800.000 Tgr. 60 Große Baumaßnahmen im Maßregelvollzug 519 60 Bauunterhaltungsmaßnahmen -- 547 60 Bauunterhaltungsmaßnahmen -- 711 60 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für den Maßregelvollzug -- 712 60 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für den Maßregelvollzug 8.300.000 812 60 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 821 60 Erwerb von Grundstücken -- 883 60 Zuweisungen an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe für Baumaßnahmen für den Maßregelvollzug -- 893 60 Zuschüsse an Dritte für Baumaßnahmen für den Maßregelvollzug -- 8.300.000 Tgr. 61 Sonstige Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen im Maßregelvollzug 519 61 Bauunterhaltungsmaßnahmen -- 547 61 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 711 61 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für den Maßregelvollzug -- 812 61 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 61 Zuweisungen an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe für Baumaßnahmen für den Maßregelvollzug 2.500.000 893 61 Zuschüsse an Dritte für Baumaßnahmen für den Maßregelvollzug -- 2.500.000 Tgr. 65 Bau neuer Einrichtungen im Maßregelvollzug in Bedburg-Hau, Dortmund, Herne, Duisburg, Essen, Köln und Münster 547 65 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 812 65 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- -- Tgr. 66 Bau neuer Einrichtungen (2. Ausbauprogramm) Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 65 21 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 547 66 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 66 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 712 66 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für den Maßregelvollzug 5.500.000 812 66 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 821 66 Erwerb von Grundstücken 3.500.000 9.000.000 308.065.500 15 150 547 10 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 10 Zuweisungen an die Landschaftsverbände zum Vollzug der Therapieunterbringung -- 671 10 Vollzug der Therapieunterbringung in Einrichtungen außerhalb des Landes -- -- 15 430 633 10 Zuschuss zum Ausgleich von Betriebsverlusten des kommunalen Staatsbadbetriebes -- 633 20 Zuschuss zum Ausgleich von kommunalen Mindereinnahmen aus der Spielbankabgabe -- 683 11 Zuschuss an die BaliTherme GmbH & Co. KG zum Ausgleich von Betriebsverlusten -- 831 10 Kapitalmaßnahme bei der Klinik am Rosengarten im Staatsbad Bad Oeynhausen GmbH -- 883 10 Zuschüsse an den kommunalen Staatsbadbetrieb zur Bestreitung von laufenden Instandsetzungsaufwendungen an denkmalwerten Gebäuden und sonstigen Denkmälern -- -- 393.526.500 Epl. 20 20 020 633 11 Zuweisungen an die Spielbankgemeinde Aachen 888.000 633 12 Zuweisungen an die Spielbankgemeinde Bad Oeynhausen 1.080.000 633 13 Zuweisungen an die Spielbankgemeinde Dortmund 3.012.000 633 14 Zuweisungen an die Spielbankgemeinde Duisburg 4.824.000 636 00 Verwaltungskostenbeitrag des Landes an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse für die Versorgung des unter G 131 fallenden Personenkreises 120.000 Allgemeine Finanzverwaltung Allgemeine Bewilligungen Therapieunterbringung psychisch gestörter Gewalttäter Summe Kapitel 150 Staatsbad und Gesellschaften in Bad Oeynhausen Summe Kapitel 430 Summe Einzelplan 15 Summe Tgr. 66 Summe Kapitel 130 22 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 636 10 Zuweisung an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen für die Gewährung von Soforthilfen für die Opfer der Loveparade 2010 in Duisburg -- 686 20 Mitgliedsbeiträge an den Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. 460.000 686 30 Mitgliedsbeiträge an eCl@ss e.V. 6.000 697 00 Zuschüsse im Zusammenhang mit der geordneten Stilllegung des THTR 300 in Hamm-Uentrop 4.100.000 919 10 Zuführung an das Sondervermögen "Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen" zur Finanzierung der Versorgungsleistungen von neu eingestellten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern 573.000.000 587.490.000 20 030 613 30 Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit 125.000.000 634 10 Zuweisungen an das Sondervermögen "Stärkungspaktfonds" für Konsolidierungshilfen an pflichtig teilnehmende Gemeinden 350.000.000 634 20 Zuweisungen an das Sondervermögen "Stärkungspaktfonds" für Konsolidierungshilfen an auf Antrag teilnehmende Gemeinden 296.578.000 771.578.000 20 100 624 00 Zuweisungen an das Sondervermögen "Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfonds Nordrhein-Westfalen" zur Leistung des Kapitaldienstes 86.063.000 86.063.000 20 610 634 00 Zuweisungen an das Sondervermögen "Risikoabschirmung WestLB AG" -- 634 10 Zuweisungen an das Sondervermögen "Abrechnung Finanzmarktstabilisierungsfonds" -- 831 13 Beteiligung an der Portigon AG/Kapitalmaßnahmen bei der Portigon AG -- 831 14 Beteiligung an der NRW.BANK/Kapitalmaßnahmen bei der NRW.BANK -- Zukunftsinvestitionen (Konjunkturpaket II) Summe Kapitel 100 Kapitalvermögen Summe Kapitel 020 Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Steuerverbund und sonstige Leistungen) Summe Kapitel 030 23 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 831 16 Kapitalzuführung an die Finanzierungsgesellschaft des Landes NRW zur Kapitalerhöhung bei der WestLB AG mbH -- 831 31 Kapitalzuführung an die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH -- 831 40 Erwerb von Beteiligungen im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen für den Innovationsfonds bei Titelgruppe 60 -- 871 10 Für die Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverträgen und Gewährleistungsverpflichtungen 40.000.000 871 20 Für die Inanspruchnahme aus Verpflichtungen im Rahmen neuer Finanzierungsformen im Interesse kleinerer und mittlerer Unternehmen 1.000.000 871 30 Für die Inanspruchnahme aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der früheren WestLB AG übernommenen Garantie -- 871 31 Für die Inanspruchnahme aus der gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt übernommenen Verlustausgleichspflicht -- 871 32 Für die Inanspruchnahme aus der Garantie hinsichtlich des Wertes der von der NRW.BANK gehaltenen Beteiligung an der früheren WestLB AG 73.000.000 114.000.000 20 630 671 00 Erstattung von Verwaltungskosten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) 9.000 9.000 20 641 632 00 Ausgaben für Tätigkeiten der Bezirksregierungen -- 671 00 Erstattung von Verwaltungskosten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW -- 671 10 Erstattung von Verwaltungskosten an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW -- 685 00 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 894 00 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen -- -- 20 650 Tgr. 81 Automationsunterstützung im Rahmen des Projekts "Schulden-, Derivat- und Wertpapierverwaltung" Summe Kapitel 630 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen Summe Kapitel 641 Schuldenverwaltung Summe Kapitel 610 Liegenschaftsvermögen 24 Anlage 1 a) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzlichen/Landesvertraglichen Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 632 81 Erstattung von Verwaltungsausgaben an das Land SchleswigHolstein -- -- -- 1.559.140.000 7.684.455.700 Summe Kapitel 650 Summe Einzelplan 20 Summe Gesamtplan Summe Tgr. 81 25 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Epl. 01 01 010 681 10 Sonstige Geldleistungen -- 684 30 Zuwendungen an kommunalpolitische Vereinigungen zur Heranbildung und Weiterbildung von Bürgern für die Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung 1.746.500 685 10 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 30.000 685 20 Zuschuss an die Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen e.V. 10.000 685 30 Mitgliedsbeiträge 10.000 Tgr. 62 Haus der Landtagsgeschichte 531 62 Öffentlichkeitsarbeit 20.000 20.000 1.816.500 1.816.500 Epl. 02 02 020 681 00 Geschenke aus Anlass von Mehrlingsgeburten und Auszeichnungen für Rettungen aus Lebensgefahr -- 684 00 Zuschüsse an die Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen -- 685 20 Zuschuss an die Stiftung Entwicklung und Frieden -- Tgr. 60 Expo Fortschrittsmotor Klimaschutz, Energiewende 427 60 Ausgaben für wissenschaftliche Beratung und Honorarkräfte -- 526 60 Ausgaben für Gutachten und Forschungsaufträge -- 541 60 Veranstaltungen und Symposien -- 547 60 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 685 60 Zuschuss an die Expo Fortschrittsmotor Klimaschutz GmbH -- 831 60 Erwerb von Beteiligungen im Inland -- -- Tgr. 63 Förderung des Ehrenamtes 529 63 Zur Verfügung der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements -- 547 63 Maßnahmen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements -- 686 63 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 893 63 Zuschüsse für Investitionen im Inland -- -- Landtag Landtag Summe Tgr. 62 Summe Kapitel 010 Summe Einzelplan 01 Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 Ministerpräsidentin Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 63 1 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 -- 02 025 681 00 Geschenke aus Anlass von Mehrlingsgeburten und Auszeichnungen für Rettungen aus Lebensgefahr -- 684 00 Zuschüsse an die Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen 380.000 685 10 Sonstige Zuschüsse für Zwecke der Landesplanung -- 685 20 Zuschüsse an das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster und an die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung - Landesgruppe NRW - 195.200 685 30 Zuschuss an die Stiftung Entwicklung und Frieden 151.200 Tgr. 60 Expo Fortschrittsmotor Klimaschutz, Energiewende 427 60 Ausgaben für wissenschaftliche Beratung und Honorarkräfte 250.000 526 60 Ausgaben für Gutachten und Forschungsaufträge 200.000 541 60 Veranstaltungen und Symposien 50.000 547 60 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 685 60 Zuschuss an die Expo Fortschrittsmotor Klimaschutz GmbH 2.000.000 831 60 Erwerb von Beteiligungen im Inland -- 2.500.000 Tgr. 63 Förderung des Ehrenamtes 529 63 Zur Verfügung der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements 50.000 547 63 Maßnahmen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements 20.000 686 63 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 38.800 108.800 3.335.200 02 030 685 21 Zuschüsse für Maßnahmen zur Stärkung der Europafähigkeit des Landes 85.000 685 30 Zuschüsse zur Förderung von grenzüberschreitenden Maßnahmen und Einrichtungen zur Vertiefung von Kontakten im deutschbelgischen und deutsch-niederländischen Grenzgebiet sowie zur Förderung der europäischen Integration 157.100 685 50 Zuschüsse zur Förderung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen mit dem Benelux-Raum -- Besondere Bewilligungen Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 63 Summe Kapitel 025 Europa Summe Kapitel 020 2 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 686 10 Zuschüsse für Projekte im Inland 45.000 686 30 Zuschuss an die "Europa-Union NRW" 74.000 687 00 Zuschüsse für Projekte im Ausland 40.000 Tgr. 60 Regionales Weimarer Dreieck (RWD) 427 60 Ausgaben für die Beratung durch wissenschaftliche Sachverständige und Honorarkräfte 25.700 531 60 Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation 10.000 534 60 Aufwendungen für die Pflege der trilateralen Beziehungen 30.000 541 60 Ausgaben für Veranstaltungen 60.000 547 60 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 60 Zuschüsse zu Projekten im Inland 45.000 687 60 Zuschüsse für Projekte im Ausland 45.000 215.700 616.800 02 040 633 00 Förderung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit 270.000 684 10 Zuschüsse zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit 250.000 684 20 Promotorinnen- und Promotorenprogramm der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Nordrhein-Westfalen 1.000.000 684 30 Zuschüsse für den Einsatz junger Menschen in Entwicklungsländern - Konkreter Friedensdienst 280.000 686 00 Zuschüsse für die Förderung des UN-Standortes Bonn 50.000 686 10 Zuschüsse für Projekte im Inland 25.000 686 20 Zuschüsse für Projekte des Amerika Haus e.V. Nordrhein- Westfalen 125.000 686 30 Ziviler Friedensdienst 40.000 687 00 Zuschüsse für Projekte im Ausland 350.000 893 00 Zuschüsse für Investitionsausgaben im Inland -- 896 00 Zuschüsse für Investitionsausgaben im Ausland 50.000 2.440.000 02 050 684 16 Zuschüsse für Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen -- 684 19 Zuschüsse für die Ausstattung von Kirchen, gottesdienstlichen Räumen und sonstigen Kulträumen -- 685 10 Zuschuss an die Stiftung Altenberg -- 893 50 Zuschüsse zur Förderung des Synagogenbaus -- Summe Kapitel 040 Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 030 Internationale Angelegenheiten und Eine Welt 3 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 -- 02 060 683 00 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 400.000 685 00 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 160.000 687 00 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- Tgr. 60 Aus- und Fortbildung im Medienbereich, Medienkompetenz, digitale Gesellschaft 526 60 Ausgaben für Sachverständige, Werkverträge und Ähnliches 180.000 531 60 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 541 60 Ausgaben für Veranstaltungen 215.000 685 60 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 450.000 686 60 Zuschuss an die Grimme Institut GmbH 1.120.000 1.965.000 Tgr. 61 Förderung der Film- und Fernsehinfrastruktur 526 61 Ausgaben für Fördercontrolling, Sachverständige, Werkverträge und Ähnliches 177.400 541 61 Ausgaben für Veranstaltungen 160.000 683 61 Zuschüsse zur Fortentwicklung des Film- und Fernsehstandortes Nordrhein-Westfalen 570.000 907.400 3.432.400 02 070 685 10 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 685 20 Zuschüsse und Beiträge an Vereine und Organisationen -- -- 02 200 683 00 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 00 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 685 10 Zuschuss zur Durchführung des Medienforum NRW -- 686 30 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 687 00 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- Tgr. 60 Aus- und Fortbildung im Medienbereich, Medienkompetenz, digitale Gesellschaft 526 60 Ausgaben für Sachverständige, Werkverträge und Ähnliches -- 531 60 Ausgaben für Veröffentlichungen -- Medien Summe Kapitel 050 Medien Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Kapitel 060 Landesplanung Summe Kapitel 070 4 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 541 60 Ausgaben für Veranstaltungen -- 685 60 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke -- 686 60 Zuschuss an die Grimme Institut GmbH -- 831 60 Erwerb von Beteiligungen im Inland -- 892 60 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- -- Tgr. 61 Förderung der Film- und Fernsehinfrastruktur 526 61 Ausgaben für Fördercontrolling, Sachverständige, Werkverträge und Ähnliches -- 541 61 Ausgaben für Veranstaltungen -- 683 61 Zuschüsse zur Fortentwicklung des Film- und Fernsehstandortes Nordrhein-Westfalen -- -- -- 9.824.400 Epl. 03 03 020 684 00 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen 75.000 Tgr. 83 Projekt Prävention Jugendkriminalität 541 83 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 500.000 547 83 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 3.000.000 633 83 Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 3.000.000 681 83 Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen -- 684 83 Zuschüsse und Erstattungen an soziale oder ähnliche Einrichtungen 748.000 685 83 Zuschüsse und Erstattungen an öffentliche Einrichtungen 1.000.000 686 83 Sonstige Zuschüsse und Erstattungen für laufende Zwecke im Inland -- 8.248.000 8.323.000 03 030 684 10 Förderung der Flüchtlingsarbeit 180.000 684 20 Soziale Beratung von Flüchtlingen 3.252.000 684 30 Soziale Betreuung in der Abschiebehaft -- 685 00 Zuschüsse für Rückkehrprojekte einschließlich vorbereitender Maßnahmen -- 3.432.000 Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge Summe Kapitel 030 Summe Kapitel 200 Summe Einzelplan 02 Ministerium für Inneres und Kommunales Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 83 Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Kapitel 020 5 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 03 310 686 10 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 3.400 Tgr. 81 Kompetenzzentrum für Integration 684 81 Projektförderungen im Zusammenhang mit den Aufgaben des KfI -- -- 3.400 11.758.400 Epl. 04 04 010 681 00 Außerordentliche Zuwendungen an Landesbedienstete 1.000 685 00 Beiträge an Vereinigungen und Gesellschaften 2.000 687 00 Anteil des Landes an den Kosten des Büros für Euregionale Zusammenarbeit in Maastricht 55.000 58.000 04 020 632 30 Anteil des Landes an den Kosten der Neuordnung der bundeseinheitlichen Systeme der Personalbedarfsberechnung -- 681 00 Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II -- 685 10 Zuschuss des Landes zu den Kosten des 71. Deutschen Juristentages in Essen -- 685 20 Einmalige Zuwendung an den Verein Forum ad Mosam e.V. -- 685 30 Zuschuss des Landes zu den Kosten der Tagung der DeutschIsraelischen Juristenvereinigung e.V. -- -- 04 210 684 10 Zuwendungen an freie Träger der Straffälligenhilfe und zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit 1.169.800 684 11 Zuschüsse zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs 861.100 684 20 Modellprojekt für die Förderung gemeinnütziger Arbeit 400.000 684 30 Zuwendungen an freie Träger für die Mitwirkung bei der Behandlung von Sexualstraftätern 638.200 684 50 Zuwendungen an freie Träger zur Förderung der Täterarbeit 349.600 684 51 Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen für die Betreuung von Kindern von Justizbediensteten 73.700 Allgemeine Bewilligungen Summe Kapitel 020 Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften Summe Kapitel 310 Summe Einzelplan 03 Justizministerium Ministerium Summe Kapitel 010 Fünf Bezirksregierungen Summe Tgr. 81 6 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 685 10 Zuwendungen an den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. in Bochum 10.200 687 00 Anteil des Landes an den Kosten des Büros für Euregionale Zusammenarbeit in Maastricht -- Tgr. 60 Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz 681 60 Betreuung von Sexualdelinquenten und Gewalttätern im Rahmen der Bewährungshilfe 10.000 10.000 3.512.600 04 220 683 00 Zuschuss zu den Kosten des Deutschen Verwaltungsgerichtstages 2013 in Nordrhein-Westfalen -- -- 04 250 684 00 Erstattung der Aufwendungen der Kriegsopferverbände für die Fortbildung ehrenamtlicher Richter 12.000 12.000 04 410 671 20 Erstattung von Auslagen ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer 151.200 683 00 Zuwendung an die Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.V. in Wiesbaden 1.500 684 11 Zuwendungen an freie Träger zur Förderung des Täter-OpferAusgleichs bei Inhaftierten -- 684 20 Zuwendungen an freie Träger zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen -- 684 40 Zuwendungen zur Haftverkürzung an freie Träger 222.400 684 50 Zuwendungen an freie Träger für Maßnahmen des Übergangsmanagements im Jugendarrest 205.000 Tgr. 60 Versorgung und Betreuung der Gefangenen (einschl. Reisekosten der nebenamtlich oder im Vertragsverhältnis beschäftigten Personen) 684 60 Kostenbeitrag für die Aufnahme von Kindern inhaftierter Mütter in die Kindertagesstätte Fröndenberg 10.000 10.000 590.100 4.172.700 Epl. 05 05 010 687 10 Mitgliedsbeiträge an Organisationen im Inland und an Vereine 3.000 Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 410 Summe Einzelplan 04 Ministerium für Schule und Weiterbildung Ministerium Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit Summe Kapitel 220 Landessozialgericht und Sozialgerichte Summe Kapitel 250 Justizvollzugseinrichtungen Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 210 7 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 3.000 05 020 Tgr. 60 Zuschüsse und Zuweisungen zur Förderung von Schülerwettbewerben, Schülerakademien, der Landesschülerpresse, Schulpartnerschaften und Schüleraustauschen 547 60 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 40.000 633 60 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 681 60 Geldleistungen an natürliche Personen -- 686 60 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 265.500 687 60 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht an die EU) -- 893 60 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger im Inland -- 305.500 Tgr. 61 Stiftung Partner für Schule NRW/Medienberatung NRW/"Medienpass NRW" 429 61 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 150.000 633 61 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 61 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 558.600 812 61 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 61 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 61 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 708.600 1.014.100 05 030 632 50 Anteil des Landes an der Finanzierung des Deutsch-Polnischen Geschichtsbuches 56.100 56.100 05 072 686 21 Zuschüsse an Landesorganisationen der Weiterbildung 300.000 Tgr. 95 Förderung der Innovation der Weiterbildung 546 95 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 547 95 Kosten für die gemäß § 21 Weiterbildungsgesetz (WbG) jährlich durchzuführenden Regionalkonferenzen 25.000 633 95 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 686 95 Zuschüsse an Sonstige 232.000 Allgemeine überregionale Finanzierungen Summe Kapitel 030 Landesförderungen der Weiterbildung Summe Kapitel 010 Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Kapitel 020 8 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 257.000 557.000 05 077 Tgr. 83 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (Lernstandserhebungen, zentrale Prüfungen u.a.) 427 83 Entgelte für Aushilfen 15.000 429 83 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 83 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1.024.000 633 83 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 83 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 83 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 83 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 83 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.039.000 1.039.000 05 300 681 10 Zentralfonds zur Gewährung von Ausbildungsbeihilfen an Schüler aller Schulformen 90.000 883 10 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des "1.000-Schulen-Programms" -- 893 10 Zuschüsse für Investitionen an die Träger privater Ersatzschulen im Rahmen des "1.000-Schulen-Programms" -- Tgr. 61 Schulsport 459 61 Aufwandsentschädigungen (an Landesbedienstete) 389.000 525 61 Aus- (und Fort)bildung der Sportlehrkräfte -- 526 61 Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten -- 531 61 Informationsaufgaben auf dem Gebiet des Sports -- 539 61 Für Veranstaltungen, Beratung und andere Unterstützungsleistungen im Bereich des Schulsports 187.000 546 61 Aufwandsentschädigungen (an sonstige Leiter) 306.000 882.000 Tgr. 62 Zuweisungen und Zuschüsse für Unterrichtshilfen im Förderschulbereich 883 62 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 20.500 893 62 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) Summe Tgr. 83 Summe Kapitel 077 Schule gemeinsam Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 95 Summe Kapitel 072 9 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 20.500 Tgr. 63 Schulverwaltungsassistenz 633 63 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- -- Tgr. 64 Verbesserung der schulischen Versorgung von Kindern beruflich Reisender sowie Zuschüsse bei Heimunterbringung 547 64 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 2.000 684 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) 20.600 686 64 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 22.600 Tgr. 65 Ausbau von Europaschulen in NRW 429 65 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 65 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 10.000 633 65 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 61.900 686 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 71.900 Tgr. 70 Ganztagsangebote für Schulkinder im Primarbereich ("Schule von acht bis eins", "Dreizehn Plus" und "Silentien") 547 70 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 70 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 5.350.000 684 70 Zuschüsse an freie Träger -- 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 5.350.000 Tgr. 72 Offene Ganztagsschule im Primarbereich 422 72 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter 120.156.000 547 72 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 200.000 633 72 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 229.889.000 686 72 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 350.245.000 Tgr. 74 Pädagogische Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I "Geld oder Stelle" 422 74 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter 32.093.000 427 74 Entgelte für nebenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit -- 429 74 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 74 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 400.000 Summe Tgr. 72 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 63 Summe Tgr. 64 Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 70 10 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 633 74 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 2.000.000 684 74 Zuschüsse an Ersatzschulträger 3.410.600 686 74 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 37.903.600 Tgr. 82 Schulentwicklungsfonds 427 82 Entgelte für Aushilfen -- 428 82 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -- 547 82 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 25.500 633 82 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 788.300 686 82 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 82 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 82 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 82 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 813.800 Tgr. 83 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (Lernstandserhebungen, zentrale Prüfungen u.a.) 427 83 Entgelte für Aushilfen -- 429 83 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 83 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 83 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 83 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 83 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 83 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 83 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- Tgr. 90 Geld aus Stellen zur Flexibilisierung der Unterrichtsversorgung / Geld oder Stelle im Rahmen gebundener Ganztagsschulen 427 90 Entgelte für Aushilfskräfte -- 429 90 Sonstige Personalausgaben -- 547 90 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 90 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- -- 395.399.400 05 350 Tgr. 60 Modellversuch "Längeres gemeinsames Lernen/Öffentliche Gemeinschaftsschule" Summe Kapitel 300 Öffentliche Sekundarschulen Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 82 Summe Tgr. 83 Summe Tgr. 90 11 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 633 60 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.650.000 1.650.000 Tgr. 61 Modellversuch "PRIMUS" 633 61 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- -- 1.650.000 05 390 Tgr. 75 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 547 75 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 3.400.000 633 75 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 300.000 682 75 Zuschüsse an Ersatzschulträger -- 686 75 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 3.700.000 3.700.000 05 450 686 00 Mitgliedsbeiträge 500 500 05 490 681 20 Zuschüsse zu den Verpflegungskosten an privaten Förderschulen als Ganztagsschulen -- -- 403.419.100 Epl. 06 06 021 894 10 Zuschüsse an Hochschulen und Universitätsklinika für Geräteinvestitionen in Forschungsbereichen aus der Restrate Strukturhilfemittel -- -- 06 025 Tgr. 70 Innovationsfonds 547 70 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 891 70 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- Summe Kapitel 021 Innovationsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen Ersatzschulen Summe Kapitel 490 Summe Einzelplan 05 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Maßnahmen nach dem Strukturhilfegesetz Inklusion, sonderpädagogische Förderung an öffentlichen allgemeinen Schulen, an öffentlichen Förderschulen und an Schulen für Kranke Summe Tgr. 75 Summe Kapitel 390 Staatliche Schulen Summe Kapitel 450 Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Kapitel 350 12 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 892 70 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen -- 893 70 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- -- -- 06 026 682 10 Zuschüsse an die NRW. Bank für die Gewährung von Innovationsdarlehen mit Zinsverbilligung -- 683 10 Zuschuss an die Zentrum in Nordrhein-Westfalen für Innovation und Technik GmbH - ZENIT - in Mülheim a.d. Ruhr 80.000 Tgr. 61 Förderung von Innovationen 547 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 478.700 682 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an Universitätsklinika 1.000.000 683 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 1.891.500 685 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an Hochschulen 1.100.000 686 61 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1.532.700 812 61 Erwerb von Geräten -- 891 61 Zuschüsse für Investitionen an Universitätsklinika 200.000 892 61 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 311.400 893 61 Zuschüsse für Investitionen im Inland -- 894 61 Zuschüsse für Investitionen an Hochschulen 200.000 6.714.300 6.794.300 06 027 547 10 Sächliche Verwaltungsausgaben im Rahmen des Stipendienprogramms für Schwellen- und Entwicklungsländer -- 547 20 Sächliche Verwaltungsausgaben im Rahmen des Hochschulzugangsstipendienprogramms -- 681 40 Geldleistungen an natürliche Personen zur Förderung der Völkerverständigung 5.000 684 30 Fördermaßnahmen für Inklusion sowie Verbände, Vereine, Organisationen und Institutionen von behinderten Studierenden 20.000 685 10 Zuschüsse im Rahmen des Programms "Guter Studienstart" -- 685 20 Zuschüsse zur Förderung des Studienzugangs für begabte junge Menschen 500.000 Summe Tgr. 61 Summe Kapitel 026 Allgemeine Studierendenförderung Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 025 Technologie- und Innovationsförderung des Landes NordrheinWestfalen 13 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 Tgr. 60 Zuschüsse für die Studentenwohnraumförderung 663 60 Schuldendiensthilfen -- 893 60 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger im Inland -- -- 525.000 06 030 892 46 Sanierung des Gebäudes der Alexander von Humboldt Stiftung in Bonn 250.000 Tgr. 68 Anteil des Landes an den Kosten des "Centrums für angewandte Regenerative Entwicklungstechnologien (CARE)" 547 68 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 68 Zuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen -- 892 68 Zuschüsse zu den Investitionen -- -- 250.000 06 040 Tgr. 74 Unterstützung der Proteinforschung 686 74 Zuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen 3.210.000 893 74 Zuschüsse zu den Investitionen -- 3.210.000 Tgr. 75 Förderung der translationalen Stammzellenforschung 686 75 Zuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen 2.000.000 892 75 Zuschüsse zu den Investitionen -- 2.000.000 5.210.000 06 100 685 30 Zuschüsse an die Hochschulen zur Implementierung von Online- Self-Assessment-Tests -- 685 50 Johannes-Rau-Stipendienprogramm für Nachwuchswissenschaftler 60.000 685 53 Zuschüsse im Rahmen des Programms "Guter Studienstart" 1.400.000 686 51 Zuschüsse für die Aus- und Fortbildung von Journalisten 25.000 686 53 Zuschüsse an die Deutsche Physikalische Gesellschaft e. V. für den Betrieb des Physikzentrums Bad Honnef 197.800 686 54 Zuschuss an die Private Hochschule Witten/Herdecke GmbH 4.500.000 698 20 Vermögensübertragung an Sonstige im Inland -- Summe Tgr. 75 Summe Kapitel 040 Hochschulen Allgemein Allgemeine überregionale Finanzierungen Summe Tgr. 68 Summe Kapitel 030 Forschungsförderung Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 027 14 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 894 12 Zuschüsse für Investitionen für IuK-Technik -- Tgr. 65 Ausgaben für das Rückkehrprogramm des hoch qualifizierten Forschungsnachwuchses aus dem Ausland 547 65 Sächliche Verwaltungsausgaben 100.000 685 65 Zuschüsse an Hochschulen für laufende Zwecke 2.523.000 894 65 Investitionen 1.000.000 3.623.000 Tgr. 67 German Research School for Simulation Science 686 67 Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben -- 892 67 Zuschüsse zu den Investitionen -- -- Tgr. 69 Multimediaprojekte im Hochschulbereich und Maßnahmen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit im internationalen Vergleich 547 69 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 685 69 Zuschüsse an Hochschulen -- 894 69 Zuschüsse für Investitionen an Hochschulen -- -- Tgr. 74 Förderung eines Diversity-Managements an den Hochschulen 547 74 Sächliche Verwaltungsausgaben 60.000 685 74 Zuschüsse an die Hochschulen in der Trägerschaft des Landes für laufende Zwecke 120.000 686 74 Zuweisung an die staatlichen Hochschulen für laufende Zwecke 30.000 210.000 Tgr. 75 Ausgaben für Forschung und Innovation auf den Feldern nachhaltiger Entwicklung (Initiative "Fortschritt NRW") 429 75 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 75 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.000.000 681 75 Leistungen an Dritte 1.000.000 685 75 Zuschüsse an die Hochschulen für laufende Zwecke 5.000.000 686 75 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 6.400.000 892 75 Zuschüsse an Hochschulen für Investitionen 6.600.000 20.000.000 30.015.800 42.795.100 Epl. 07 07 030 Tgr. 60 Bürgerschaftliches Engagement Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Familiendienste und Familienhilfen Summe Tgr. 69 Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 75 Summe Kapitel 100 Summe Einzelplan 06 Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 67 15 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 526 60 Weiterentwicklung von Aktivitäten bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere auch im Bereich des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen 230.000 531 60 Versicherungsschutz für Ehrenamtliche 293.100 532 60 Würdigung des ehrenamtlichen Engagements 35.000 633 60 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 558.100 Tgr. 70 Förderung der Familienhilfe und Familienpolitik 547 70 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 70 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 5.000.000 684 70 Zuschüsse an freie Träger 21.788.600 893 70 Zuschüsse für Investitionen -- 26.788.600 27.346.700 07 040 631 10 Sonstige Zuweisungen an Bund (Rückerstattung von Investitionsausgaben) -- 633 00 Schlussabrechnung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) -- 684 10 Zuschüsse für Fachberaterinnen und Fachberater in Tageseinrichtungen für Kinder 600.000 Tgr. 62 Sprachförderung 526 62 Kosten für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 547 62 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 62 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 200.000 684 62 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 686 62 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 200.000 Tgr. 64 Leistungen für Mädchen in besonderen Lebenslagen 547 64 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 64 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 64 Zuschüsse an freie Träger 250.000 250.000 Tgr. 82 Förderung von Familienzentren 547 82 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 82 Zuweisungen an Gemeinden -- -- Tgr. 83 Maßnahmen für den Kinderschutz 547 83 Sächliche Verwaltungsausgaben -- Kinder- und Jugendhilfe Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 64 Summe Tgr. 82 Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 030 16 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 633 83 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 683 83 Zuschüsse an private Unternehmen -- 684 83 Zuschüsse an freie Träger 200.000 200.000 Tgr. 95 Fortbildung und Qualifizierung von Fachkräften im Bereich der frühkindlichen Bildung 547 95 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 95 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 95 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- -- Tgr. 96 Dokumentation und Revision KiBiz 526 96 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 96 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen -- 541 96 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 96 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 96 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe -- 684 96 Zuschüsse an Sonstige -- -- Tgr. 97 Qualifizierung und Weiterentwicklung KiBiz 526 97 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 97 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen -- 541 97 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 97 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 97 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe 7.502.900 684 97 Zuschüsse an Sonstige -- 7.502.900 Tgr. 99 Ausbau und Qualifizierung für frühkindliche Bildung 547 99 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 99 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe -- 684 99 Zuschüsse an Sonstige -- 883 99 Zuweisungen an Gemeinden (GV) zu den Investitionen für Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege -- -- 8.752.900 07 050 Kulturförderung Summe Tgr. 95 Summe Tgr. 96 Summe Tgr. 97 Summe Tgr. 99 Summe Kapitel 040 Summe Tgr. 83 17 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 539 10 Förderpreis des Landes Nordrhein-Westfalen für junge Künstlerinnen und Künstler 127.500 539 20 Staatspreis für das Kunsthandwerk in Nordrhein-Westfalen 51.100 539 30 Kinderbuchpreis des Landes Nordrhein-Westfalen 12.000 539 40 Kultureller Ehrenamtspreis des Landes Nordrhein-Westfalen -- 633 10 Zuweisungen an Gemeinden zur Förderung von Einrichtungen zur Organisation überörtlicher kultureller Zusammenarbeit 2.100.000 681 00 Zur Gewährung von Ehrensold 120.000 685 10 Zuschüsse an Sonstige im Inland zur Förderung von Einrichtungen zur Organisation überörtlicher kultureller Zusammenarbeit 796.300 685 50 Zuschuss für das Europäische Übersetzer-Kollegium NordrheinWestfalen e.V. in Straelen 284.500 685 57 Zuschuss für den FrauenMediaTurm, Köln -- 686 20 Zuschuss des Landes für die Förderung der Stiftung "Insel Hombroich" 650.000 686 30 Zuschuss zu den Betriebskosten des Ruhr Museums 1.000.000 698 10 Vermögensübertragung an die Stiftung Museum für Gegenwartskunst Siegen -- 812 00 Zum Ankauf von Kunstwerken für die Kunstsammlung NordrheinWestfalen -- Tgr. 60 Musikpflege und Musikerziehung 547 60 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 60 Zuweisungen an die Gemeinden (GV) für Orchester, Musikschulen und Musikfeste 7.578.500 681 60 Sonstige Zuschüsse an natürliche Personen -- 682 60 Zuschüsse an öffentliche Unternehmen -- 685 60 Zuschüsse an sonstige Träger für Orchester, Musikschulen und Musikpflege 22.713.700 883 60 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 60 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche -- 30.292.200 Tgr. 61 Filmförderung 523 61 Ankauf einer Auswahl nordrhein-westfälischen Filmerbes 20.000 547 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 10.000 633 61 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden (GV) 415.000 681 61 Film- und Fernsehpreise 20.000 Summe Tgr. 60 18 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 682 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 330.000 685 61 Zuschüsse zur Förderung des Films in Nordrhein-Westfalen 680.000 883 61 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden (GV) 30.000 893 61 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.505.000 Tgr. 62 Theaterförderung 547 62 Sonstige sächliche Verwaltungskosten -- 633 62 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 20.221.900 681 62 Arbeitsstipendien im Bereich der darstellenden Kunst -- 682 62 Zuschüsse für öffentliche Unternehmen -- 684 62 Zuschüsse an Landestheater 14.605.800 685 62 Zuschüsse für das rheinisch-westfälische Theaterwesen 7.540.000 894 62 Zuschuss an die Neue Schauspiel GmbH - Sanierungsmaßnahmen - -- 42.367.700 Tgr. 64 Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche 547 64 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 64 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden 7.792.500 671 64 Erstattung an Inland -- 681 64 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen 50.000 682 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 685 64 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 750.000 883 64 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden -- 893 64 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 8.592.500 Tgr. 65 Erhalt von Kulturgütern 429 65 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 65 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1.200.000 633 65 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 400.000 683 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 65 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 490.000 686 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 687 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 812 65 Erwerb von sonstigen beweglichen Sachen im Inland -- Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 64 19 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 883 65 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 10.000 893 65 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 2.100.000 Tgr. 66 Interkulturelle Kulturarbeit 547 66 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 66 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 100.000 681 66 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen 20.000 682 66 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 686 66 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 600.000 883 66 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 66 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 720.000 Tgr. 67 Zur Förderung des Bibliothekswesens sowie zur Förderung innovativer Entwicklungen der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung 547 67 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 67 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden (GV) 2.721.000 682 67 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Bibliotheken -- 685 67 Zuschuss an die Lippische Landesbibliothek Detmold 430.000 686 67 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 67 Zuweisungen an Gemeinden (GV) für die Einrichtung von öffentlichen Bibliotheken 2.859.500 893 67 Zuschüsse an Sonstige im Inland -- 6.010.500 Tgr. 70 Förderung von Zwecken der bildenden Kunst und der Medienkunst 547 70 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 50.000 633 70 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden (GV) 1.000.000 637 70 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 681 70 Stipendien für Künstlerinnen/Künstler sowie sonstige Geldleistungen an natürliche Personen 100.000 685 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 500.000 812 70 Zum Ankauf von Kunstwerken 70.000 883 70 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden (GV) 500.000 891 70 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 893 70 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 66 Summe Tgr. 67 20 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 2.220.000 Tgr. 72 Kunststiftung des Landes Nordrhein-Westfalen 698 72 Vermögensübertragung an die Kunststiftung des Landes NordrheinWestfalen -- -- Tgr. 73 Kunst und Bau 519 73 Bauliche Herrichtung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Unterhaltungsarbeiten -- 547 73 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 120.000 799 73 Baumaßnahmen -- 812 73 Ankauf von Kunstwerken 280.000 400.000 Tgr. 74 Kultur und Kreative Ökonomie/Wandel durch Kultur 547 74 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 74 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 800.000 637 74 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände 325.000 683 74 Zuschüsse an private Unternehmen -- 685 74 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 686 74 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1.455.000 812 74 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 74 Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden (GV) -- 887 74 Zuschüsse für Investitionen an Zweckverbände -- 891 74 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 74 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 74 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 2.580.000 Tgr. 75 Digitale Archivierung 547 75 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 75 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 681 75 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen -- 682 75 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 686 75 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 1.000.000 883 75 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 75 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.000.000 Summe Tgr. 73 Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 75 Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 72 21 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 Tgr. 76 Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Kulturhauptstadt 2010 547 76 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsaufgaben -- 633 76 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 637 76 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 685 76 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 686 76 Zuschuss an die RUHR.2010 GmbH oder Nachfolgeorganisation 2.400.000 812 76 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 831 76 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland -- 883 76 Zuweisung für Investitionen an Gemeinden -- 887 76 Zuweisung für Investitionen an Zweckverbände -- 891 76 Zuweisung für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 893 76 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 2.400.000 Tgr. 80 Förderung literarischer Zwecke 547 80 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 80 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 681 80 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen 62.000 685 80 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 956.000 883 80 Zuweisungen an Gemeinden (GV) für den Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte 13.000 893 80 Zuschüsse an Sonstige im Inland für den Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte 5.000 1.036.000 Tgr. 90 Allgemeine Kulturförderung und internationaler Kulturaustausch 531 90 Ausgaben für ein Kulturmarketing NRW 800.000 547 90 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 90 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden (GV) 1.393.000 681 90 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen -- 685 90 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 694.000 686 90 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 812 90 Erwerb von sonstigen beweglichen Sachen im Inland -- 883 90 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden (GV) 1.000.000 893 90 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 3.887.000 Tgr. 91 Förderung von Kulturbauten 547 91 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- Summe Tgr. 90 Summe Tgr. 76 Summe Tgr. 80 22 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 633 91 Sonstige Zuwendungen an Gemeinden -- 685 91 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 686 91 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 883 91 Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden 1.100.000 893 91 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.100.000 Tgr. 97 Regionale Kulturförderung 547 97 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 97 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 685 97 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 4.815.300 698 97 Vermögensübertragung an Sonstige -- 831 97 Erwerb von Beteiligungen im Inland -- 883 97 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 97 Zuweisungen für Investitionen an Sonstige im Inland -- 4.815.300 Tgr. 98 Förderung der Kunst und Kultur der Frauen 547 98 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 98 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 681 98 Sonstige Zuschüsse an natürliche Personen -- 685 98 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke -- 812 98 Erwerb von sonstigen beweglichen Sachen -- 883 98 Zuweisungen für Investitionen -- -- 116.167.600 07 060 686 20 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen im Inland 41.600 871 00 Für die Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Gewährleistungen des Landes NRW zugunsten der NRW.BANK 50.000 Tgr. 60 Zuwendungen und Sachausgaben zur Förderung des Sports 633 60 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere zur Unterhaltung von Leistungszentren und Olympiastützpunkten 13.000 686 60 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 17.529.400 Förderung des Sports Summe Tgr. 91 Summe Tgr. 97 Summe Tgr. 98 Summe Kapitel 050 23 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 893 60 Zuschüsse für Investitionen im Inland, insbesondere für den Neubau, die Modernisierung, die Sanierung, die Erweiterung und den Erwerb von Hochleistungssportstätten, überregional bedeutsamen Sportstätten und Sportschulen 7.660.700 25.203.100 25.294.700 07 070 684 10 Zuschüsse für laufende Zwecke der politischen Bildungsarbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung, der KarlArnold -Stiftung, der Friedrich-Naumann-Stiftung sowie der HeinrichBöll -Stiftung 1.784.500 684 20 Zuschüsse für laufende Zwecke der politischen Bildungsarbeit an Träger von anerkannten Einrichtungen der politischen Bildung 2.609.700 684 21 Sonstige Zuschüsse für Zwecke der politischen Bildungsarbeit 48.300 684 22 Beratungsleistungen gegen Rechtsextremismus und Rassismus 850.000 Tgr. 63 Durchführung von Aufgaben nach § 96 Bundesvertriebenengesetz 541 63 Schülerwettbewerb "Begegnung mit Osteuropa" -- 547 63 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 63 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 684 63 Zuschüsse an kulturelle oder ähnliche Einrichtungen 2.012.000 2.012.000 Tgr. 80 Förderung von Projekten der Gedenkstättenarbeit und Aufarbeitung der deutschen Geschichte, Erinnerungskultur 534 80 Verleihung von Preisen -- 547 80 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 80 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 681 80 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen -- 684 80 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 983.200 685 80 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 686 80 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 060 Landeszentrale für politische Bildung Summe Tgr. 63 24 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 883 80 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 80 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 894 80 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen -- 983.200 8.287.700 07 100 685 10 Zuschüsse an Archive, die nicht von Gebietskörperschaften getragen werden 40.000 685 20 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen 7.500 Tgr. 64 Restaurierung von im 2. Weltkrieg beschädigtem Archivgut 428 64 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 96.400 547 64 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 15.000 111.400 158.900 186.008.500 Epl. 09 09 010 685 10 Mitgliedsbeiträge 68.100 68.100 09 020 685 10 Mitgliedsbeiträge -- -- 09 040 Tgr. 71 Für Planungen und Wettbewerbe zur Förderung von Innovationen im Bereich von Bauen und Wohnen 526 71 Ausgaben für Gutachten, Sachverständige und Tagungen -- 531 71 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentation -- 537 71 Planungen durch Dienststellen und Einrichtungen des Landes 25.000 681 71 Auszeichnung für Innovationen -- 685 71 Planungen und Wettbewerbe durch Dritte 90.000 883 71 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 892 71 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 115.000 115.000 09 100 Summe Kapitel 020 Angelegenheiten des Bauwesens Summe Tgr. 71 Summe Kapitel 040 Allgemeine Bewilligungen -Verkehr- Summe Einzelplan 07 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Ministerium Summe Kapitel 010 Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 80 Summe Kapitel 070 Landesarchiv, Archivwesen Summe Tgr. 64 Summe Kapitel 100 25 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 Tgr. 61 mobil:nrw 526 61 Gutachter, Sachverständige und ähnliche Kosten -- 531 61 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 541 61 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 682 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 891 61 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 61 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- -- Tgr. 62 Untersuchungen auf allen Gebieten der Verkehrsverwaltung 526 62 Gutachten auf Grund von Werkverträgen -- 537 62 Untersuchungen auf allen Gebieten der Landesverkehrsplanung 1.000.000 541 62 Ausgaben für Veranstaltungen -- 686 62 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 82.500 1.082.500 Tgr. 63 Begleitung des Rhein-Ruhr-Express 526 63 Sachverständige -- 531 63 Veröffentlichungen -- 541 63 Veranstaltungen -- 547 63 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- -- 1.082.500 09 110 Tgr. 60 Sozialticket 633 60 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 30.000.000 637 60 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 682 60 Zuschüsse an öffentliche Unternehmen -- 683 60 Zuschüsse an private Unternehmen -- 30.000.000 Tgr. 62 Investitionszuschüsse für nichtbundeseigene öffentliche Eisenbahnen 891 62 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 62 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- -- Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 63 Summe Kapitel 100 Förderung der Eisenbahnen und des öffentlichen Nahverkehrs 26 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 Tgr. 69 Zuschüsse des Landes für Investitionen an Beteiligte gemäß § 17 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und für sonstige Maßnahmen an Kreuzungen 883 69 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 40.000 891 69 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 240.000 892 69 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 160.000 440.000 30.440.000 09 120 Tgr. 63 Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit und zur Wahrnehmung der Luftaufsicht 511 63 Reparatur, Wartung, Ersatzteile für die Ausrüstung von Luftaufsichtsstellen 15.000 525 63 Fachfortbildung im Bereich der Luftaufsicht 250.000 546 63 Entschädigungsleistungen an Dritte -- 812 63 Erwerb von Geräten zur Verbesserung der Flugsicherheit 230.000 891 63 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 325.000 892 63 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 640.000 1.460.000 Tgr. 67 Für den Flughafen Essen/Mülheim 682 67 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 215.000 891 67 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 20.000 235.000 1.695.000 09 130 671 10 Erstattungen zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen an Fährunternehmen 15.500 15.500 09 140 883 15 Zuweisungen an Gemeinden und Kreise für Investitionen im Bereich des kommunalen Straßenbaus nach Artikel 13 des Föderalismusreform-Begleitgesetzes (Entflechtungsgesetz) vom 05.09.2006 und nach § 5a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) 6.100.000 Straßenverkehr und kommunaler Straßenbau Summe Tgr. 63 Summe Tgr. 67 Summe Kapitel 120 Angelegenheiten der Schifffahrt Summe Kapitel 130 Summe Tgr. 69 Summe Kapitel 110 Angelegenheiten der Luftfahrt 27 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 883 17 Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände für Vorhaben des Radwegebaus an kommunalen und überörtlichen Straßen -- Tgr. 61 Nahmobilität 526 61 Gutachten -- 531 61 Veröffentlichungen -- 538 61 Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte) 190.000 541 61 Veranstaltungen -- 546 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 10.000 633 61 Sonstige Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände -- 683 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 684 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 883 61 Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände für Vorhaben der Nahmobilität 10.600.000 10.800.000 Tgr. 70 Maßnahmen zur Sicherheit im Straßenverkehr 531 70 Öffentlichkeitsarbeit -- 536 70 Vergabe von Aufträgen 472.000 633 70 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 275.000 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 375.000 883 70 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 14.000 892 70 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 14.000 1.150.000 18.050.000 09 500 682 00 Zuschüsse für lfd. Zwecke an öffentliche Unternehmen - Flächenpool NRW - 1.350.000 682 10 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen - Bahnflächenpool NRW - 900.000 682 30 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen - SEV - 150.000 682 40 Zuschuss an die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) zu den Unterhaltungs- und Betriebskosten der Jahrhunderthalle Bochum -- 686 10 Zuschüsse an die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund -- Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 140 Angelegenheiten der Stadtentwicklung und Freizeit 28 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 883 11 Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Förderung von Maßnahmen zur Stadterneuerung 97.492.000 893 00 Zuschüsse an Sonstige für die Förderung von Maßnahmen der Stadterneuerung -- Tgr. 60 Für Maßnahmen und Projekte der StadtBauKultur NRW 2020 526 60 Sachverständige und Untersuchungen durch Dritte für laufende Zwecke -- 531 60 Dokumentationen und Veröffentlichungen -- 533 60 Informationstagungen 100.000 685 60 Untersuchungen durch Dritte und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke -- 686 60 Untersuchungen durch Dritte und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 1.449.000 1.549.000 Tgr. 70 Für wissenschaftliche und experimentelle Untersuchungen auf den Gebieten der Stadtentwicklung, der Denkmalpflege, der Freizeit sowie zur Entwicklung und Pflege des Netzwerks Industriekultur 526 70 Untersuchungen durch Dritte für laufende Zwecke -- 531 70 Dokumentationen und Veröffentlichungen -- 533 70 Informationstagungen 50.000 536 70 Untersuchungen durch Dienststellen und Einrichtungen des Landes 50.000 685 70 Untersuchungen durch Dritte und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 100.000 200.000 101.641.000 09 510 523 00 Erwerb von kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen -- 526 10 Kosten für den Landesdenkmalrat 15.000 539 00 Staatspreis für die Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen 10.000 633 00 Zuschuss zur Durchführung der Archäologischen Landesausstellung -- 633 10 Sonstige Zuweisungen für bodendenkmalpflegerische Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände 3.707.000 685 00 Mitgliedsbeitrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Deutschen Limes-Kommission 23.500 Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 500 Denkmalpflege 29 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 685 10 Mitgliedsbeitrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz 23.000 685 30 Zuschuss an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz für die Jugendbauhütten in Duisburg und Soest 100.000 685 40 Anteil des Landes zur Stiftung Preußen-Museum in Minden und Wesel -- 812 00 Erwerb von kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen -- 893 10 Zuschuss zu den Restaurierungsarbeiten an Kirchenbauten von besonderer Bedeutung 1.300.000 Tgr. 60 Zuschüsse und Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) 883 60 Zuweisungen zur Förderung bau- und bodendenkmalpflegerischer Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 60 Zuschüsse zur Förderung privater und kirchlicher denkmalpflegerischer Maßnahmen 1.178.000 1.178.000 6.356.500 09 530 685 00 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 18.600 18.600 159.482.200 Epl. 10 10 020 681 00 Ehrenpreise, Prämien, Auszeichnungen 10.000 683 00 Zuwendungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zur Abwendung der Existenzgefährdung als Folge von Naturkatastrophen -- 686 00 Sonstige Zuschüsse im Inland -- 686 10 Zuschüsse und Beiträge an Vereine, Organisationen usw. 204.500 686 12 Zuschüsse für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 10.000 686 18 Sonstige Zuschüsse für Ausstellungen, Tagungen und Veranstaltungen Dritter in den Bereichen Umweltschutz, Landwirtschaft und Forstwirtschaft 20.000 883 10 Zuweisungen zu Maßnahmen zur ökologischen Gestaltung im Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL) 400.000 Allgemeine Bewilligungen Summe Kapitel 510 Schloss Augustusburg und Schloss Falkenlust in Brühl Summe Kapitel 530 Summe Einzelplan 09 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz Summe Tgr. 60 30 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 883 11 Zuweisungen zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten 3.000.000 883 12 Zuweisungen für die energetische Erneuerung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur -- 883 27 Landesgartenschau 2014 -- 883 28 Floriade Venlo 2012 -- 883 29 Landesgartenschau 2017 2.000.000 883 30 Landesgartenschau 2020 -- Tgr. 62 Pferdezucht und Pferdesport 681 62 Ehrenpreise -- 683 62 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 686 62 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 60.000 883 62 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 887 62 Zuweisungen (an Zweckverbände) -- 892 62 Zuschüsse (an private Unternehmen) 391.600 451.600 Tgr. 65 Kleingartenwesen 537 65 Versuche und Untersuchungen -- 686 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 120.000 883 65 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 67.200 893 65 Zuschüsse (an Sonstige) 300.000 487.200 Tgr. 66 Nachhaltige Entwicklung 427 66 Kosten für wissenschaftliche Sachverständige, Honorarkräfte und Aushilfen -- 511 66 Geschäftsbedarf, Geräte, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände -- 526 66 Ausgaben für Sachverständige -- 531 66 Öffentlichkeitsarbeit 33.100 537 66 Untersuchungen, Gutachten u.ä. 144.800 541 66 Aufwendungen für Veranstaltungen und Wettbewerbe 157.400 633 66 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 683 66 Zuschüsse an Private -- 686 66 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 864.700 883 66 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 66 Zuschüsse für Investitionen an Private -- 893 66 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 1.200.000 Tgr. 68 Ressourceneffizientes Wirtschaften Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 66 31 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 427 68 Kosten für wissenschaftliche Sachverständige, Honorarkräfte und Aushilfen -- 514 68 Haltung von Fahrzeugen, Verbrauchsmittel -- 526 68 Erstellung von Gutachten und wissenschaftlichen Untersuchungen -- 531 68 Öffentlichkeitsarbeit -- 537 68 Effizienz-Agentur NRW (EFA) sowie Untersuchungen und Gutachten u. A. 3.706.900 541 68 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 547 68 Sonstige Sachkosten -- 633 68 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 432.000 661 68 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Unternehmen -- 682 68 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentlichen Unternehmen -- 683 68 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 351.100 684 68 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 686 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 687 68 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 811 68 Erwerb von Fahrzeugen -- 812 68 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 68 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 68 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 68 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 4.490.000 Tgr. 70 Ausgaben für Pflege von Auslandsbeziehungen 427 70 Kosten für wissenschaftliche Sachverständige, Honorarkräfte , Aushilfen -- 534 70 Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit 145.000 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 150.000 687 70 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 295.000 Tgr. 71 Tiergesundheit, veterinärbehördliche Zwecke 427 71 Vergütung für Löhne und Aushilfen -- 526 71 Kosten für Sachverständige -- 531 71 Öffentlichkeitsarbeit -- 537 71 Untersuchungen und Gutachten 100.000 Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 68 32 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 539 71 Fortbildung von im Veterinärbereich tätigen Personen -- 541 71 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 547 71 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 614 71 Erstattung von Beitragsausfällen an die Tierseuchenkasse -- 633 71 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 671 71 Erstattungen an Inland -- 683 71 Veterinärbehördliche Zwecke, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheit und Tierschutz 4.000.000 686 71 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 71 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 71 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 4.100.000 Tgr. 72 Stiftung Umwelt und Entwicklung 686 72 Zuschuss an die "Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein- Westfalen" (ohne Verstärkung aus Konzessionseinnahmen) 2.000.000 2.000.000 Tgr. 75 Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Flächenentwicklung 427 75 Entgelte für Aushilfen -- 511 75 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände -- 526 75 Sachverständige -- 531 75 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation 60.000 537 75 Versuche und Untersuchungen 270.000 541 75 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 70.000 633 75 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 75 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 75 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 400.000 19.068.300 10 030 Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege Summe Tgr. 71 Summe Tgr. 72 Summe Tgr. 75 Summe Kapitel 020 33 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 632 00 Zuweisungen an den Landesbetrieb Wald und Holz im Rahmen der Förderrichtlinie "Waldklimafonds" -- 662 00 Zinsverbilligungszuschüsse für Liquiditätshilfen -- 685 00 Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen für Versuche und Untersuchungen -- 686 00 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 887 00 Zuschüsse (Flurbereinigungen) -- Tgr. 65 Überbetriebliche Maßnahmen 531 65 Ausgaben für Veröffentlichungen 15.000 537 65 Versuche und Untersuchungen -- 541 65 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 15.000 631 65 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an den Bund -- 681 65 Prämien im Rahmen der Schulmilchförderung -- 683 65 Zuschüsse (an private Unternehmen) 100.000 684 65 Zuschüsse (an soziale oder ähnliche Einrichtungen) 11.500 685 65 Zuschüsse für öffentliche Einrichtungen 400.000 686 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 948.600 892 65 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 1.490.100 Tgr. 67 Einzelbetriebliche Maßnahmen 537 67 Untersuchungen zu Nachwachsenden Rohstoffen und zu Umweltschutzangelegenheiten der Landwirtschaft 8.700 633 67 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 683 67 Zuschüsse (an private Unternehmen) 862.100 685 67 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 686 67 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 352.100 892 67 Zuschüsse (an private Unternehmen) 124.100 893 67 Zuschüsse (an Sonstige) 280.500 1.627.500 Tgr. 75 Forstwirtschaft 632 75 Sonstige Zuweisungen an Länder -- 633 75 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 10.000 637 75 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände 10.000 683 75 Zuschüsse (an private Unternehmen) 100.000 686 75 Zuschüsse (an Sonstige) -- 120.000 Tgr. 76 Holzabsatzförderung 537 76 Untersuchungsvorhaben -- 541 76 Ausstellungen, Kongresse, Wettbewerbe -- 633 76 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 683 76 Zuschüsse (an private Unternehmen) 900.000 Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 67 Summe Tgr. 75 34 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 686 76 Zuschüsse (an Sonstige) 1.100.000 883 76 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 892 76 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 2.000.000 Tgr. 77 Holzwirtschaft 537 77 Untersuchungsvorhaben 20.000 541 77 Ausstellungen, Kongresse, Wettbewerbe 10.000 633 77 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 683 77 Zuschüsse (an private Unternehmen) 700.000 686 77 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 77 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 892 77 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 730.000 Tgr. 78 Sonderprogramm "Kyrill" 633 78 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 637 78 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 661 78 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 683 78 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- -- Tgr. 82 Naturschutz und Landschaftspflege 427 82 Entgelte für Aushilfen -- 511 82 Geräte, Ausstattungsgegenstände und Maschinen zur Pflege und Entwicklung landeseigener Naturschutzgrundstücke -- 517 82 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 300.000 518 82 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 1.100 519 82 Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen 2.000 521 82 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 800.000 531 82 Ausgaben für Veröffentlichungen 150.000 537 82 Untersuchungsvorhaben -- 539 82 Naturschutzpreise -- 541 82 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 25.000 546 82 Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte -- 631 82 Sonstige Zuweisungen an Bund 27.000 632 82 Zuweisungen an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz -- 633 82 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 3.100.000 637 82 Sonstige Zuweisungen (an Zweckverbände) 1.000.000 671 82 Erstattungen an Inland 2.600.000 681 82 Entschädigungen und sonstige Leistungen 3.000.000 Summe Tgr. 77 Summe Tgr. 78 Summe Tgr. 76 35 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 683 82 Zuschüsse (an private Unternehmen) 200.000 684 82 Zuschüsse für laufende Zwecke (an soziale oder ähnliche Einrichtungen) 1.000.000 686 82 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 9.865.000 687 82 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 812 82 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 10.000 821 82 Erwerb von Grundstücken (durch das Land) 1.800.000 863 82 Zwischenfinanzierung von EU-Anteilen bei EU-kofinanzierten LIFE- Projekten für Zwecke des Naturschutzes -- 883 82 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 6.000.000 884 82 Naturparkschau 400.000 887 82 Zuweisungen (an Zweckverbände) -- 893 82 Zuschüsse (an Sonstige) 5.719.900 36.000.000 Tgr. 83 Landtourismus in NRW 531 83 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 541 83 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 683 83 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 686 83 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 10.000 10.000 Tgr. 85 100-Kantinen-Programm 427 85 Vergütungen und Löhne für Aushilfen -- 531 85 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation -- 537 85 Versuche und Untersuchungen -- 541 85 Ausgaben für Veranstaltungen -- 546 85 Vermischte Ausgaben -- 686 85 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 318.900 318.900 42.296.500 10 040 427 01 Entgelte für Aushilfen -- 514 01 Haltung von Dienstfahrzeugen -- 526 01 Sachverständige -- 526 02 Gerichts- und ähnliche Kosten -- 531 10 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation -- 537 10 Versuche und Untersuchungen -- 541 10 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- Summe Kapitel 030 Verbraucherangelegenheiten Summe Tgr. 82 Summe Tgr. 83 Summe Tgr. 85 36 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 633 10 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 10.000 686 10 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 2.050.000 811 01 Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen -- 2.060.000 10 050 633 00 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 685 10 Zuschuss an das Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin 105.000 883 00 Zuweisungen für Maßnahmen des Bodenschutzes 380.000 Tgr. 66 Hochwasserschutz und wasserwirtschaftliche Vorarbeiten, Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, Überschwemmungsgebiete, naturnaher Wasserbau, Ökologische Verbesserung im Emscher-Lippe-Raum 427 66 Vergütungen für Löhne und Aushilfen -- 526 66 Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten -- 531 66 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation -- 537 66 Untersuchungen und Planungen 3.500.000 538 66 Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte) 50.000 541 66 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 15.000 546 66 Abgeltung von Unterhaltungsaufwendungen -- 547 66 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 150.000 631 66 Sonstige Zuweisungen an den Bund 10.000 633 66 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 100.800 637 66 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 661 66 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 664 66 Schuldendiensthilfe an öffentliche Einrichtungen 485.000 681 66 Entschädigungen und sonstige Leistungen 23.000 683 66 Zuschüsse 10.000 712 66 Ausbaumaßnahmen -- 812 66 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 821 66 Erwerb von Grundstücken (durch das Land) -- 883 66 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 15.712.200 887 66 Zuweisungen (an Zweckverbände) 9.944.000 30.000.000 30.485.000 Summe Kapitel 050 Summe Kapitel 040 Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Summe Tgr. 66 37 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 10 060 Tgr. 63 Energiewende, Erneuerbare Energien, Energiesparen und Energieeffizienz 518 63 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume -- 526 63 Sachverständige, Untersuchungsaufträge und ähnliche Kosten -- 531 63 Bürgerinformationen (Broschüren, Anzeigen usw.) -- 537 63 Untersuchungen durch Dienststellen und Einrichtungen des Landes 1.000.000 541 63 Veranstaltungen und dgl. 680.000 546 63 Werkverträge 700.000 547 63 Ausgaben für Leistungen an das IT.NRW 200.000 633 63 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 650.000 661 63 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 662 63 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen -- 681 63 Auszeichnung für den beispielhaften Einsatz regenerativer Energien -- 683 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 686 63 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 687 63 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 811 63 Erwerb von Kraftfahrzeugen -- 812 63 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 63 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 891 63 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 2.000.000 892 63 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 12.010.000 893 63 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 17.240.000 Tgr. 64 Masterplan Umwelt und Gesundheit, Gentechnik , Umweltmedizin, umweltbezogener Gesundheitsschutz 427 64 Entgelte für Aushilfen 33.100 526 64 Sachverständige 90.000 531 64 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation 60.000 537 64 Versuche und Untersuchungen 206.200 Immissionsschutz, Umwelt und Gesundheit, Gentechnik Summe Tgr. 63 38 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 538 64 Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte) 30.000 541 64 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 166.000 633 64 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 302.000 684 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) -- 686 64 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 64 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 64 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 64 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 887.300 18.127.300 10 170 671 13 Erstattung von Verwaltungskosten, die der Landwirtschaftskammer für die Wahrnehmung von Landesinitiativen entstehen 5.500.000 685 00 Finanzzuweisungen an die Landwirtschaftskammer -- 5.500.000 10 400 427 20 Entgelte für Aushilfen zur Stärkung der Lebensmittelüberwachung 1.900.000 686 00 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 40.000 892 00 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 500.000 Tgr. 63 Verbesserung der Lebensmittelüberwachung 422 63 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter 1.282.700 427 63 Prüfungsvergütungen -- 428 63 Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.451.500 453 63 Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung -- 525 63 Aus- und Fortbildung der Bediensteten, Lehr- und Lernmittel 35.000 527 63 Reisekostenvergütung für Dienstreisen -- 537 63 Untersuchungen, Gutachten -- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter Summe Kapitel 170 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Summe Tgr. 64 Summe Kapitel 060 39 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 546 63 Kosten der Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin und zum Lebensmittelkontrolleur sowie zur Veterinärkontrollassistentin und zum Veterinärkontrollassistenten 1.522.100 633 63 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 100.000 685 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 4.391.300 6.831.300 10 410 683 00 Zuschüsse an private Unternehmen -- 686 00 Sonstige Zuschüsse im Inland 650.000 650.000 125.018.400 Epl. 11 11 010 686 10 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen 43.400 43.400 11 029 686 10 Zuschuss an die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung GmbH, Bottrop (G.I.B.) 1.149.000 686 20 Zuschuss an die Technologieberatungsstelle beim Deutschen Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Nordrhein-Westfalen - e.V., Dortmund (TBS) 1.506.100 Tgr. 60 Förderung des Baus und der Ausstattung beruflicher Ausbildungsstätten 526 60 Sachverständige -- 686 60 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 60 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 60 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland 2.000.000 2.000.000 4.655.100 11 035 686 10 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen 7.500 7.500 11 041 Summe Kapitel 035 Sozialpolitische Maßnahmen Summe Kapitel 010 Arbeit und Qualifizierung Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 029 Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NordrheinWestfalen (LIA) Integrierte Untersuchungsanstalten Summe Kapitel 410 Summe Einzelplan 10 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Ministerium Summe Tgr. 63 Summe Kapitel 400 40 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 681 10 Zuwendungen an Berufsabsolventen im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung im Sozialbereich -- 681 20 Für Hilfe in besonderen Fällen im Geschäftsbereich des Ministeriums -- 684 11 Zuschüsse des Landes an die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Organisationen -- 686 10 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen -- Tgr. 70 Europäische Arbeits-, Integrations- und Sozialpolitik, Internationale Beziehungen sowie Grundsatzfragen der sozialen Sicherung 547 70 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im In- und Ausland -- -- Tgr. 94 Sozialwissenschaftliche Untersuchungen 547 94 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 94 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 686 94 Zuschüsse an freie Träger -- -- -- 11 042 681 10 Zuwendungen an Berufsabsolventen im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung im Sozialbereich 4.600 681 20 Für Hilfe in besonderen Fällen im Geschäftsbereich des Ministeriums 7.700 684 11 Zuschüsse des Landes an die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Organisationen 6.100.000 686 10 Zuschüsse für laufende Zwecke in der Europäischen Arbeits-, Integrations- und Sozialpolitik und sonstige sozialpolitische Maßnahmen 30.000 Tgr. 95 Mittagsverpflegung von Kindern 547 95 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 95 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.000.000 684 95 Zuschüsse an private Träger -- 1.000.000 Tgr. 96 Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen 547 96 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 96 Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände 160.600 Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut Summe Tgr. 95 Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 94 Summe Kapitel 041 41 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 686 96 Zuschüsse an freie und private Träger für lfd. Zwecke 870.000 1.030.600 Tgr. 99 Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 547 99 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 99 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 99 Zuschüsse an Sonstige für laufende Zwecke -- 883 99 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 99 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- 8.172.900 11 050 633 10 Erstattung von Verwaltungskosten an die Landschaftsverbände für die Abwicklung der "Initiative Inklusion" 80.000 686 40 Zuschüsse an freie gemeinnützige Träger und Einrichtungen zur Darstellung der Rehabilitationsarbeit 23.500 Tgr. 80 Maßnahmen zur Schaffung der gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen 547 80 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 80 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 671 80 Erstattung von Verwaltungskosten an die Landschaftsverbände -- 684 80 Zuschüsse an freie Träger 3.225.500 686 80 Förderung von Querschnittsaufgaben nach § 1908f BGB sowie Maßnahmen zur Förderung der Inklusion 1.850.000 893 80 Zuschüsse an freie gemeinnützige Träger für Baumaßnahmen und Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für soziale Einrichtungen und sonstige soziale Zwecke -- 5.075.500 Tgr. 85 Förderung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen 547 85 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 883 85 Zuweisungen an kommunale Träger für Baumaßnahmen und zum Erwerb von Einrichtungen sowie für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen -- 893 85 Zuschüsse an Sonstige für Baumaßnahmen und zum Erwerb von Einrichtungen sowie für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen -- -- Inklusion Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 85 Summe Tgr. 96 Summe Tgr. 99 Summe Kapitel 042 42 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 Tgr. 86 Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen 547 86 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 86 Zuschüsse an Sonstige für laufende Zwecke -- 883 86 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 86 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland 7.471.000 7.471.000 12.650.000 11 060 684 10 Zuschuss an das Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland - DOMID e.V. 180.000 684 40 Zuschuss an den Förderverein des Landesintegrationsrates e.V. 320.000 685 10 Zuschuss an die Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI) 570.000 Tgr. 68 Förderung der Integration Zugewanderter und des Zusammenlebens in Vielfalt 541 68 Preise für vorbildliche Integrationsleistungen in NordrheinWestfalen -- 546 68 Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen (Landesbeirat/Bezirksbeirat) -- 547 68 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 68 Zuweisungen an Gemeinden 10.741.400 686 68 Zuschüsse an Sonstige 10.702.700 21.444.100 22.514.100 48.043.000 Epl. 14 14 010 685 10 Mitgliedsbeiträge 28.300 Tgr. 63 Umsetzung der NRW-Strategie zur Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSRStrategie NRW) sowie Dialogprozess "Fortschritt NRW" 547 63 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 410.000 681 63 Preise, Auszeichnungen -- 683 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 410.000 Tgr. 67 Digitale Wirtschaft NRW Ministerium Summe Tgr. 63 Gesellschaftliche Teilhabe und Integration Zugewanderter Summe Tgr. 68 Summe Kapitel 060 Summe Einzelplan 11 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Summe Tgr. 86 Summe Kapitel 050 43 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 526 67 Gutachten, Sachverständige und ähnliche Ausgaben 20.000 531 67 Veröffentlichungen, Dokumentationen 25.000 541 67 Veranstaltungen und dgl. 100.000 547 67 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 681 67 Preise, Auszeichnungen 5.000 683 67 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 67 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 150.000 Tgr. 70 EU-Angelegenheiten 534 70 Aufwendungen für die Pflege auswärtiger Beziehungen 40.000 546 70 Werk- und Dienstleistungsverträge -- 685 70 Zuschüsse im Rahmen der Pflege auswärtiger Beziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit -- 40.000 628.300 14 020 685 10 Mitgliedsbeiträge -- Tgr. 63 Umsetzung der NRW-Strategie zur Förderung des der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSRStrategie NRW) sowie Dialogprozess "Fortschritt NRW" 547 63 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 681 63 Preise, Auszeichnungen -- 683 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- -- Tgr. 70 EU-Angelegenheiten 534 70 Aufwendungen für die Pflege auswärtiger Beziehungen -- 546 70 Werk- und Dienstleistungsverträge -- 685 70 Zuschüsse im Rahmen der Pflege auswärtiger Beziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit -- -- -- 14 730 546 05 Entgelte an die NRW.BANK für die finanzielle Abwicklung bzw. Durchführung von Förderprogrammen 1.440.000 546 10 Entgelte für die Durchführung von Förderprogrammen 705.000 547 10 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 609.400 Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 63 Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 020 Förderung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes Summe Tgr. 67 Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 010 44 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 685 21 Förderung des NRW-Forums Kultur und Wirtschaft e.V., Düsseldorf -- Tgr. 64 Förderung des Handwerks und der freien Berufe und Genossenschaften 526 64 Sachverständige, Untersuchungen und Gutachten -- 547 64 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 681 64 Preise, Auszeichnungen -- 683 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 64 Förderung des Handwerks 2.732.000 2.732.000 Tgr. 66 Programm Forschung, Innovation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (FIT) 429 66 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 526 66 Sachverständige, Untersuchungen und Gutachten -- 546 66 Ausgaben für die Abwicklung des Förderprogramms -- 547 66 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 66 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 66 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 66 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 66 Erwerb von Geräten -- 892 66 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- -- Tgr. 69 Finanzierungshilfen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Landesaufgabe) 547 69 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 69 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 69 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 1.325.000 686 69 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 891 69 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 69 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 69 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.325.000 Tgr. 70 Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete 547 70 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- Summe Tgr. 64 Summe Tgr. 66 Summe Tgr. 69 45 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 683 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 300.000 891 70 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 70 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 70 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 300.000 Tgr. 71 Förderung von Gründungen und mittelständischen Unternehmen 428 71 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -- 526 71 Gutachten und wissenschaftliche sowie praxisbezogene Untersuchungen -- 531 71 Ausgaben für Veröffentlichungen 175.000 541 71 Ausgaben für Veranstaltungen, Kongresse und dgl. 250.000 546 71 Geschäftsbesorgungsverträge 100.000 547 71 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 71 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 682 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 100.000 686 71 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 100.000 725.000 Tgr. 73 Standortmarketing 526 73 Gutachten und wissenschaftliche sowie praxisbezogene Untersuchungen -- 531 73 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 541 73 Ausgaben für Veranstaltungen, Kongresse und dgl. -- 546 73 Geschäftsbesorgungsverträge -- 547 73 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 73 NRW.INVEST GmbH 11.800.000 11.800.000 Tgr. 74 Außenwirtschaft, Messen und Ausstellungen 526 74 Gutachten, Sachverständige und ähnliche Ausgaben -- 531 74 Veröffentlichungen, Dokumentationen -- 534 74 Pflege von Auslandsbeziehungen und Betreuung ausländischer Delegationen 400.000 541 74 Ausgaben für Präsentationsmaßnahmen im Rahmen von Messen, Ausstellungen, Kongressen usw. 1.760.000 546 74 Werk- und Dienstleistungsverträge -- Summe Tgr. 73 Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 71 46 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 683 74 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 3.040.000 686 74 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 350.000 5.550.000 Tgr. 97 Tourismus 526 97 Gutachten und wissenschaftliche Untersuchungen -- 531 97 Veröffentlichungen -- 541 97 Veranstaltungen, Messen, Foren -- 546 97 Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Projektmanagement 70.000 633 97 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 681 97 Preise, Auszeichnungen -- 682 97 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 50.000 683 97 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 50.000 685 97 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 2.155.000 883 97 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 891 97 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 97 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 97 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 2.325.000 Tgr. 99 Kreativwirtschaft 526 99 Gutachten und wissenschaftliche Untersuchungen -- 531 99 Veröffentlichungen -- 541 99 Veranstaltungen, Messen, Foren -- 546 99 Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Projektmanagement 46.600 633 99 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 681 99 Preise, Auszeichnungen -- 682 99 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 16.900 683 99 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 674.400 685 99 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 97 47 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 883 99 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 891 99 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 99 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 99 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 737.900 28.249.300 14 750 686 11 Internationaler Austausch im Bereich der Energiewirtschaft 350.000 350.000 29.227.600 Epl. 15 15 035 Tgr. 61 Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen 547 61 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 61 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen 16.081.200 686 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige -- 892 61 Zuschüsse für Investitionen -- 16.081.200 Tgr. 62 Gleichstellung und Potenzialentwicklung von Frauen in Beruf und Gesellschaft 547 62 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 62 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 62 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen -- 686 62 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige 5.832.200 883 62 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 62 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 5.832.200 Tgr. 75 Förderung der Politik für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTTI) 547 75 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 75 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 75 Zuschüsse an freie Träger 863.400 Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 62 Bergbau und Energie Summe Kapitel 750 Summe Einzelplan 14 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Emanzipation Summe Tgr. 99 Summe Kapitel 730 48 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 893 75 Zuschüsse für Investitionen -- 863.400 22.776.800 15 044 686 10 Zuschüsse an die Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V., Dortmund (FFG) 330.000 686 20 Zuschüsse an das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) 242.100 686 30 Ausfinanzierung der Förderung der Ausbildung der Pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und Assistenten 50.000 Tgr. 60 Fachseminare Altenpflegefachkraftausbildung 633 60 Zuweisungen an Gemeinden -- 684 60 Zuschüsse an freie Träger -- 686 60 Zuschüsse an sonstige Träger -- -- Tgr. 61 Modellprojekte bei den Gesundheitsfachberufen 547 61 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 61 Zuschüsse an Sonstige -- -- Tgr. 62 Förderung der Fachseminare für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Familienpflege; Modellprojekte in der Pflegeausbildung und bei den Gesundheitsfachberufen 547 62 Sächliche Verwaltungsausgaben 320.000 633 62 Zuweisungen an Gemeinden -- 684 62 Zuschüsse an freie Träger -- 686 62 Zuschüsse an Sonstige 4.069.100 4.389.100 Tgr. 90 Pflege, Alter, demographische Entwicklung 547 90 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 90 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 684 90 Zuschüsse an freie Träger -- 686 90 Zuschüsse an Sonstige 8.642.600 893 90 Zuschüsse für investive Zwecke an freie Träger -- 8.642.600 13.653.800 15 070 Tgr. 80 Sonderfonds Krankenhäuser 547 80 Sächliche Ausgaben -- 682 80 Zuweisungen an kommunale Krankenhäuser -- Krankenhausförderung Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 90 Summe Kapitel 044 Summe Tgr. 75 Summe Kapitel 035 Pflege, Alter, demographische Entwicklung 49 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 684 80 Zuweisungen an freie gemeinnützige, private und sonstige Krankenhäuser -- 891 80 Zuweisungen für Investitionen an kommunale Krankenhäuser -- 893 80 Zuschüsse für Investitionen an freie gemeinnützige, private und sonstige Krankenhäuser -- -- -- 15 080 Tgr. 64 Bekämpfung erworbener Immunschwäche (AIDS) 547 64 Sächliche Verwaltungsausgaben 33.000 631 64 Zuweisung an den Bund für die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen 35.000 633 64 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 2.347.800 684 64 Zuschüsse an freie Träger 411.300 686 64 Zielgruppenspezifische AIDS-Prävention, Beratung, Betreuung und Pflege 1.147.000 698 64 Zustiftung an die Deutsche AIDS-Stiftung -- 3.974.100 Tgr. 71 Bekämpfung der Suchtgefahren 547 71 Sächliche Verwaltungsausgaben 322.400 633 71 Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände 9.369.800 684 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 2.721.500 686 71 Zuweisungen für laufende Zwecke an Sonstige -- 883 71 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 71 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 12.413.700 Tgr. 75 Gesundheitswirtschaft, Telematik 547 75 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 75 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 683 75 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 75 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 3.954.200 883 75 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 75 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 2.027.200 5.981.400 Summe Tgr. 71 Summe Tgr. 75 Summe Tgr. 80 Summe Kapitel 070 Maßnahmen für das Gesundheitswesen Summe Tgr. 64 50 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 Tgr. 80 Patientenbeauftragte/-r der Landesregierung NordrheinWestfalen 429 80 Personalausgaben -- 547 80 Sächliche Verwaltungsausgaben 400.000 686 80 Zuschüsse an Sonstige -- 400.000 Tgr. 81 Gesundheitshilfe, Gesundheitsschutz 547 81 Sächliche Verwaltungsausgaben 476.500 633 81 Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände 153.400 684 81 Zuschüsse an freie Träger 3.551.300 685 81 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige 5.300 883 81 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 81 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 4.186.500 Tgr. 82 Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung 547 82 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 82 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 2.500.000 863 82 Darlehen an Sonstige im Inland -- 2.500.000 Tgr. 83 Psychiatrische Versorgung 547 83 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 83 Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 83 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 2.204.000 883 83 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 83 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 2.204.000 Tgr. 85 Aktionsplan Hygiene 547 85 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 85 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 85 Zuschüsse an freie und sonstige Träger 500.000 893 85 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 500.000 1.000.000 Tgr. 90 Seuchenbekämpfung 547 90 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 288.000 633 90 Zuweisungen für laufende Zwecke und Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 179.000 Summe Tgr. 83 Summe Tgr. 85 Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 81 Summe Tgr. 82 51 Anlage 1 b) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 686 90 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 12.000 479.000 33.138.700 15 120 686 10 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- -- 15 130 633 10 Sicherung von Freigangsmaßnahmen im westfälischen Zentrum für forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn 425.000 633 15 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 425.000 15 260 686 10 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen 5.700 Tgr. 71 Versorgungsforschung und -strukturentwicklung und Vorsorge im Gesundheitswesen, Weiterentwicklung des Gesundheitscampus 526 71 Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 541 71 Veranstaltungen, Informationsmaßnahmen, Ausstellungen, Messen und Wettbewerbe -- 547 71 Sächliche Verwaltungsausgaben 350.000 633 71 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 683 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 684 71 Zuschüsse an freie Träger -- 686 71 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1.650.000 883 71 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 71 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 71 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 2.000.000 2.005.700 72.000.000 1.093.565.900 Summe Kapitel 260 Summe Einzelplan 15 Summe Gesamtplan Summe Kapitel 120 Maßregelvollzug Summe Kapitel 130 Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG - Summe Tgr. 71 Summe Tgr. 90 Summe Kapitel 080 Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug 52 Anlage 1 c) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Epl. 07 07 020 Tgr. 71 Kofinanzierung von Zuschüssen im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms mit der EU zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen - Ziel 2 (EFRE) 2007 - 2013 bzw. Folgeprogramme (Landesanteil) 633 71 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 71 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 71 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 71 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- Tgr. 72 Kofinanzierung gemeinschaftlich mit der EU finanzierter Förderungen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung ESF- Förderphase 2007 - 2013 bzw. Folgeprogramme (Landesanteil) 633 72 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 72 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 72 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 72 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- Tgr. 73 Kofinanzierung gemeinschaftlich mit der EU finanzierter Förderungen für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER Förderphase 2007 - 2013 bzw. Folgeprogramme (Landesanteil) 547 73 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 73 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 73 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 73 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 73 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- -- -- Epl. 10 10 090 633 11 Erstattung von Rückflüssen an Kreise und kreisfreie Städte -- Summe Kapitel 020 Summe Einzelplan 07 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz Zuschüsse der Europäischen Gemeinschaft (EG) Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 71 Summe Tgr. 72 Summe Tgr. 73 Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 1 Anlage 1 c) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 633 12 Erstattung von Zinsen an Kreise und kreisfreie Städte -- Tgr. 60 Zuschüsse im Rahmen der EU-Verordnung "Ländlicher Raum" (Landesanteil) 427 60 Entgelte für Aushilfen -- 537 60 Untersuchungsvorhaben -- 547 60 Sonstige Sachkosten und technische Hilfe 400.000 632 60 Sonstige Zuweisungen an Länder 100.000 633 60 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 350.000 637 60 Sonstige Zuweisungen (an Zweckverbände) 250.000 681 60 Entschädigungen aufgrund des Landesforstgesetzes und sonstige Leistungen -- 683 60 Zuschüsse (an private Unternehmen) 17.860.000 684 60 Zuschüsse (an soziale oder ähnliche Einrichtungen) -- 686 60 Zuschüsse (an Sonstige) 439.000 821 60 Erwerb von Grundstücken -- 883 60 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 9.500.000 887 60 Zuweisungen (an Zweckverbände) -- 891 60 Zuschüsse (an öffentliche Unternehmen) -- 892 60 Zuschüsse (an private Unternehmen) 4.372.000 893 60 Zuschüsse (an Sonstige) -- 33.271.000 Tgr. 70 Schulobstprogramm (Landesanteil) 531 70 Öffentlichkeitsarbeit -- 686 70 Zuschüsse (an Sonstige) 3.000.000 3.000.000 Tgr. 75 Kofinanzierung für das NRW EU-Ziel 2-Programm 2007 - 2013 "EFRE" (Landesanteil) 427 75 Entgelte für Aushilfen -- 518 75 Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW -- 531 75 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 537 75 Versuche, Untersuchungen, Beratungsleistungen und Werkverträge 347.500 541 75 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 547 75 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 632 75 Sonstige Zuweisungen an Länder -- 633 75 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 661 75 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 671 75 Erstattungen im Inland -- 682 75 Zuschüsse (an öffentliche Unternehmen) -- 683 75 Zuschüsse (an private Unternehmen) 8.719.900 Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 60 2 Anlage 1 c) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 686 75 Zuschüsse (an Sonstige) 1.386.200 883 75 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 5.168.400 887 75 Zuweisungen (an Zweckverbände) -- 891 75 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 75 Zuschüsse (an private Unternehmen) 300.000 893 75 Zuschüsse (an Sonstige) -- 15.922.000 Tgr. 76 Kofinanzierung für das INTERREG IV C-Projekt "REACCT" 427 76 Entgelte für Aushilfen -- 526 76 Kosten für Sachverständige -- 531 76 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 537 76 Untersuchungsvorhaben -- 541 76 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 547 76 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- -- Tgr. 80 Fischerei und Aquakultur - EMFF EFF- (Landesanteil) 427 80 Entgelte für Aushilfen -- 537 80 Untersuchungsvorhaben -- 547 80 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 632 80 Sonstige Zuweisungen an das LANUV -- 633 80 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 637 80 Sonstige Zuweisungen (an Zweckverbände) -- 683 80 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 684 80 Zuschüsse (an soziale und ähnliche Einrichtungen) -- 686 80 Zuschüsse (an Sonstige) -- 887 80 Zuweisungen (an Zweckverbände) -- 892 80 Zuschüsse für Investitionen (an private Unternehmen) 1.000.000 893 80 Zuschüsse (an Sonstige) -- 1.000.000 Tgr. 82 Kofinanzierung für das NRW EU-Ziel 2-Programm 2014 - 2020 "EFRE" (Landesanteil) 427 82 Entgelte für Aushilfen -- 518 82 Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW -- 531 82 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 537 82 Versuche, Untersuchungen, Beratungsleistungen und Werkverträge 4.600.000 541 82 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- Summe Tgr. 75 Summe Tgr. 76 Summe Tgr. 80 3 Anlage 1 c) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 547 82 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 3.000.000 632 82 Sonstige Zuweisungen an Länder -- 633 82 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 1.500.000 661 82 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 671 82 Erstattungen im Inland -- 682 82 Zuschüsse (an öffentliche Unternehmen) 1.000.000 683 82 Zuschüsse (an private Unternehmen) 7.390.000 686 82 Zuschüsse (an Sonstige) 1.370.000 883 82 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 5.000.000 887 82 Zuweisungen (an Zweckverbände) 200.000 891 82 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 200.000 892 82 Zuschüsse (an private Unternehmen) 200.000 893 82 Zuschüsse (an Sonstige) 5.000.000 29.460.000 82.653.000 82.653.000 Epl. 11 11 032 Tgr. 61 Zuwendungen aus Mitteln des Landes zur Kofinanzierung der gemeinschaftlich mit der EU aus dem Europäischen Sozialfonds geförderten Maßnahmen der Förderphase 2007 - 2013 (Landesanteil) 429 61 Personalausgaben -- 526 61 Sachverständige -- 547 61 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 61 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (GV) für laufende Zwecke -- 681 61 Leistungen an natürliche Personen -- 686 61 Zuschüsse an Sonstige für laufende Zwecke 800.000 812 61 Erwerb von Geräten und Ausstattungsgegenständen -- 800.000 Tgr. 71 Zuwendungen aus Mitteln des Landes zur Kofinanzierung der gemeinschaftlich mit der EU aus dem Europäischen Sozialfonds geförderten Maßnahmen der Förderphase 2014 - 2020 (Landesanteil) 429 71 Personalausgaben -- 526 71 Sachverständige -- 547 71 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 71 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (GV) für laufende Zwecke -- Summe Kapitel 090 Summe Einzelplan 10 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Gemeinschaftlich mit der EU finanzierte Förderungen von Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 82 4 Anlage 1 c) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 681 71 Leistungen an natürliche Personen -- 686 71 Zuschüsse an Sonstige für laufende Zwecke 15.023.100 812 71 Erwerb von Geräten und Ausstattungsgegenständen -- 15.023.100 15.823.100 15.823.100 Epl. 14 14 731 427 01 Entgelte für Aushilfen 50.000 526 02 Gerichts- und ähnliche Kosten 150.000 546 40 Entgelte für die Durchführung der NRW/EU-Förderprogramme 5.200.000 Tgr. 60 Zuschüsse zur Umsetzung des Europäischen Fonds Regionale Entwicklung (EFRE) - Landesanteil (2014 - 2020) 422 60 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter 350.000 427 60 Entgelte für Aushilfen -- 428 60 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 900.000 429 60 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 60 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 756.000 633 60 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 661 60 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 662 60 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen -- 681 60 Auszeichnungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Wettbewerben -- 682 60 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 60 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 300.000 684 60 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 686 60 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 950.000 697 60 Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen -- 812 60 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland -- 861 60 Darlehen an öffentliche Unternehmen -- 862 60 Darlehen an private Unternehmen -- Summe Tgr. 71 Summe Kapitel 032 Summe Einzelplan 11 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Förderung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, NRW/EU-Gemeinschaftsprogramme 5 Anlage 1 c) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 883 60 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 3.244.000 891 60 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 900.000 892 60 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 60 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 7.400.000 Tgr. 64 Zuschüsse im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms mit der EU zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen - Ziel 2 für die Jahre 2007 bis 2013 - (Landesanteil) 427 64 Entgelte für Aushilfen -- 428 64 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -- 429 64 Nicht aufteilbare Personalausgaben 130.000 547 64 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1.000.000 633 64 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 704.000 661 64 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 662 64 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen -- 681 64 Auszeichnungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Wettbewerben -- 682 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 1.550.000 683 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 3.500.000 684 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 686 64 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 7.454.000 697 64 Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen -- 812 64 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland -- 861 64 Darlehen an öffentliche Unternehmen -- 862 64 Darlehen an private Unternehmen -- 883 64 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 5.696.000 891 64 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 8.400.000 892 64 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 8.000.000 893 64 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland 500.000 36.934.000 Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 64 6 Anlage 1 c) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 Tgr. 70 Zuschüsse im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms mit der EU zur Entwicklung von grenzübergreifenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Tätigkeiten und zur Verstärkung der Wirksamkeit der Regionalpolitik im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" für die Jahre 2007 bis 2013 (Landesanteil) - INTERREG IV - 427 70 Entgelte für Aushilfen -- 547 70 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 70 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 682 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentlichen Unternehmen -- 683 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 684 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen -- 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 70 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 891 70 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 10.562.000 892 70 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 70 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 10.562.000 Tgr. 72 Zuschüsse im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" für die Jahre 2014 bis 2020 (Landesanteil) - Phase V - (INTERREG) 422 72 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter -- 427 72 Entgelte für Aushilfen -- 428 72 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -- 547 72 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 66.000 633 72 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 682 72 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentlichen Unternehmen 1.500.000 683 72 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 684 72 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen -- 686 72 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- Summe Tgr. 70 7 Anlage 1 c) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 883 72 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 891 72 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 500.000 892 72 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 72 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 2.066.000 Tgr. 74 Zuschüsse im Rahmen des Programms der (Keine Vorschläge) Zusammenarbeit (früher INTERREG C) der EU zur Entwicklung von multilateralen grenzübergreifenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Tätigkeiten und zur Verstärkung der Wirksamkeit der Kohäsionspolitik im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (ETZ) - Phase V - für die Jahre 2014 bis 2020 - (Landesanteil) - Ausrichtung C - Phase V - 427 74 Entgelte für Aushilfen -- 547 74 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 74 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 682 74 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentlichen Unternehmen -- 683 74 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 684 74 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen -- 686 74 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 74 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 891 74 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 74 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 74 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- Tgr. 80 Zuschüsse im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms mit der EU zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen - Ziel 2 für die Jahre 2000 bis 2006 - (Landesanteil) 683 80 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- -- Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 72 Summe Tgr. 74 8 Anlage 1 c) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 62.362.000 62.362.000 Epl. 15 15 020 Tgr. 71 Kofinanzierung von Zuschüssen im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms mit der EU zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen - Ziel 2 (EFRE) Landesanteil 547 71 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 71 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 71 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 71 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 71 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- Tgr. 72 Kofinanzierung der gemeinschaftlich mit der EU aus dem Europäischen Sozialfonds geförderten Maßnahmen (Landesanteil) 547 72 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 72 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 72 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 72 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 72 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- -- -- 160.838.100 Summe Tgr. 71 Summe Tgr. 72 Summe Kapitel 020 Summe Einzelplan 15 Summe Gesamtplan Summe Kapitel 731 Summe Einzelplan 14 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Allgemeine Bewilligungen 9 Anlage 1 d) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Epl. 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz 10 080 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 547 11 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (Landesanteil) -- 683 11 Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (Landesanteil) 3.506.000 683 31 Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren (Landesanteil) 443.600 Tgr. 71 Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere (Landesanteil) 683 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 220.000 684 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 220.000 Tgr. 72 Entwicklungskonzepte/Regionalmanagement (Landesanteil) 683 72 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 20.000 883 72 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 2.050.000 887 72 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände 380.000 892 72 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 2.450.000 Tgr. 73 Dorferneuerung/Dorfentwicklung (Landesanteil) 633 73 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 883 73 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 887 73 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände -- 892 73 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 73 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- Tgr. 74 Einzelbetriebliche Förderung/Ausgleichszulage (Landesanteil) 662 74 Zinsverbilligungszuschüsse -- 683 74 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 2.280.000 892 74 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 5.152.800 Summe Tgr. 71 Summe Tgr. 72 Summe Tgr. 73 Übersicht der Gemeinschaftsaufgaben: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 1 Anlage 1 d) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Gemeinschaftsaufgaben: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 7.432.800 Tgr. 75 Marktstrukturverbesserung (Landesanteil) 683 75 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 892 75 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- -- Tgr. 76 Wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Landesanteil) 712 76 Ausbaumaßnahmen 400.000 821 76 Grunderwerb -- 883 76 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 5.109.800 887 76 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände 5.109.800 10.619.600 Tgr. 77 Forstwirtschaftliche Maßnahmen (Landesanteil) 633 77 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 637 77 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 683 77 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 80.000 883 77 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 77 Zuweisungen für Investitionen an private Unternehmen -- 893 77 Zuweisungen für Investitionen an Sonstige im Inland -- 80.000 24.752.000 24.752.000 Epl. 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 14 730 Förderung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes Tgr. 76 Zuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Landesanteil) 547 76 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 76 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 200.000 683 76 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 200.000 686 76 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 891 76 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 26.324.000 Summe Tgr. 76 Summe Tgr. 77 Summe Kapitel 080 Summe Einzelplan 10 Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 75 2 Anlage 1 d) zu Frage 123 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Stand Ergänzung 2015 - in EUR - Übersicht der Gemeinschaftsaufgaben: Landesanteil im Gesamtplan Haushaltsjahr 2015 892 76 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 76 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 26.724.000 26.724.000 26.724.000 51.476.000 Summe Einzelplan 14 Summe Gesamtplan Summe Tgr. 76 Summe Kapitel 730 3 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Epl. 01 01 010 411 10 Leistungen an Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und Hinterbliebene nach dem AbgG NRW 42.437.300 411 11 Leistungen an Abgeordnete für die Beschäftigung von Mitarbeitern nach dem AbgG NRW 12.237.400 684 10 Geldleistungen nach § 4 FraktG NRW und § 27 (3) AbgG NRW 12.310.000 Tgr. 60 Ausgaben für parlamentarische Untersuchungsausschüsse, Ausgaben für EnqueteKommissionen und für andere befristete parlamentarische Gremien 422 60 Bezüge der Beamten und Richter -- 428 60 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -- 526 60 Kosten für Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten 360.000 547 60 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 150.000 684 60 Zuschüsse an Fraktionen 1.900.000 2.410.000 69.394.700 69.394.700 Epl. 02 02 070 637 10 Zuweisungen an den Regionalverband Ruhr 559.500 559.500 02 200 Tgr. 61 Förderung der Film- und Fernsehinfrastruktur 546 61 Geschäftsbesorgungen durch die Film- und Medienstiftung NRW GmbH und die Internationale Film Schule Köln GmbH (IFS) 5.452.600 682 61 Zuschüsse an die Film- und Medienstiftung NRW GmbH 10.606.200 16.058.800 16.058.800 16.618.300 Epl. 03 03 020 632 10 Erstattung der Kosten für die Ständige Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz 33.200 633 10 Kommunalwahl -- 633 11 Landtagswahl 15.500.000 633 16 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 600.000 633 17 Kostenerstattung an die Gemeinden für Eintragungsverfahren zu Volksinitiativen -- 671 10 Versicherungsleistungen an Landesbetriebe 100.000 685 13 Landeszuschuss an die Gemeindeprüfungsanstalt gemäß § 11 des Gesetzes zur Errichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt 3.600.000 Allgemeine Bewilligungen Summe Kapitel 200 Summe Einzelplan 02 Ministerium für Inneres und Kommunales Landtag Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 010 Summe Einzelplan 01 Ministerpräsidentin Landesplanung Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Landtag Summe Kapitel 070 Medien Summe Tgr. 61 1 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Tgr. 70 Landesbudget Schwerpunktbildung Informations- und Kommunikationstechnik in den Behörden und Einrichtungen des Landes 633 70 Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 685 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- -- Tgr. 80 Aufwendungen für die Pflege von Auslandsbeziehungen 685 80 Zuschüsse im Rahmen der Pflege auswärtiger Beziehungen -- 687 80 Zuschüsse für Projekte im Ausland 12.000 12.000 Tgr. 81 Internationale humanitäre Hilfsmaßnahmen 687 81 Zuschüsse für laufende Zwecke an Ausland -- -- Tgr. 82 Unterstützung kommunaler Modernisierungsansätze 633 82 Zuschüsse und Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- -- 19.845.200 03 030 Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge 631 00 Erstattung von Verwaltungsausgaben an den Bund -- 633 10 Erstattung der Kosten für die zentralen Ausländerbehörden (ZAB) 11.500.000 633 20 Landeszuweisung nach § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG- für ausländische Flüchtlinge nach § 2 FlüAG 54.033.000 633 22 Landeszuweisungen an Gemeinden zur anteiligen Erstattung der Mehrausgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 7.150.000 633 30 Kostenerstattung an die Landschaftsverbände gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 FlüAG sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 5 Abs. 2 FlüAG i.V.m. § 2 Nr. 1 FlüAG 1.500.000 633 41 Kostenpauschale nach § 4a Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG- und nach Artikel II Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes - FlüAG- vom 15.02.2005 500.000 633 50 Erstattung der Aufwendungen an die Gemeinden für die Unterhaltung der Unterbringungsplätze, die Betreuung sowie die Leistungen an ausländische Flüchtlinge bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) 8.341.800 83.024.800 03 110 632 10 Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder 1.500.000 681 00 Geldleistungen an natürliche Personen 445.000 Summe Kapitel 030 Polizei Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 81 Summe Tgr. 82 Summe Kapitel 020 2 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 685 10 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 132.000 2.077.000 03 310 632 00 Erstattung von Versorgungsanteilen für ehemalige Bedienstete der für Nordrhein-Westfalen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterhaltenen Gastlager -- 633 30 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände (GV) -- 686 20 Zuschüsse für die Arbeit in den Regionalräten 1.199.600 Tgr. 74 Arbeitsschutz 686 74 Zuschuss an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) -- -- Tgr. 75 Bergverwaltung 681 75 Härteausgleich für Bergschäden -- -- Tgr. 76 Vormals Förderstelle für die integrative Beschulung blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler 883 76 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Investitionen -- -- Tgr. 81 Kompetenzzentrum für Integration 632 81 Erstattung von Versorgungsanteilen für ehemalige Bedienstete der für Nordrhein-Westfalen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterhaltenen Gastlager 4.000 633 81 Kostenerstattung an den Träger der Sozialhilfe für seine Ausgaben für Bewohner der Landesstelle 10.000 14.000 Tgr. 83 Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen 633 83 Kostenerstattung an die Ordnungsbehörden 1.000 1.000 1.214.600 03 610 633 00 Erstattung von Ausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Zensus 2011 15.000.100 15.000.100 03 810 Geldrenten nach dem Bundesentschädigungsgesetz und sonstige Wiedergutmachungsleistungen 681 10 Härtefonds zur Unterstützung von NS-Opfern aus Billigkeitsgründen 1.700.000 681 12 Geldrenten nach Landesrecht an Empfänger im Inland 80.000 681 15 Heilverfahren und Krankenversorgung nach Landesrecht an Empfänger im Inland 10.000 681 17 Sonderunterstützungen (50%ige Zuschläge zu den Regelsätzen der Sozialhilfe) 90.000 Summe Kapitel 610 Summe Tgr. 75 Summe Tgr. 76 Summe Tgr. 81 Summe Tgr. 83 Summe Kapitel 310 Information und Technik NRW - Landesbetrieb - Summe Kapitel 110 Fünf Bezirksregierungen Summe Tgr. 74 3 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 681 19 Geldrenten nach Landesrecht an Empfänger im Ausland 15.000 681 22 Heilverfahren und Krankenversorgung nach Landesrecht an Empfänger im Ausland 1.300 685 00 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an Verfolgtenorganisationen -- 1.896.300 123.058.000 Epl. 04 04 220 685 10 Zuschüsse an die Ärzte-, Apotheker-, Tierärzte- und Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen -- 685 20 Zuschuss an die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen -- 685 30 Zuschuss an die Kammer für Beratende Ingenieure und Ingenieure im Bauwesen -- -- 04 410 632 00 Erstattungen an andere Länder für die Unterbringung von nordrhein-westfälischen Gefangenen und Sicherungsverwahrten 150.000 671 10 Erstattungen an Aufsichtskräfte und Personen für die Verpflegung von Gefangenen und Arrestanten sowie Müheentgelt beim Vollzug von Freizeitarrest und Kurzarrest in Freizeitarresträumen 15.000 684 30 Zuwendungen für den Vollzug der Jugendstrafe in freien Formen 702.600 867.600 867.600 Epl. 05 05 020 633 00 Sonstige Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 11 Zuschüsse an die Evangelischen Kirchen zur kirchlichen Lehrerfortbildung 588.000 684 12 Zuschüsse an die Katholische Kirche zur kirchlichen Lehrerfortbildung 588.000 1.176.000 05 072 633 20 Zuweisungen für Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft der Gemeinden 42.408.000 633 21 Zusätzliche Förderung schulabschlussbezogener Lehrgänge 5.000.000 684 10 Zuschüsse für Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft. 42.222.300 89.630.300 05 300 633 30 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich von Konnexitätsverpflichtungen -- 681 20 Kosten für die Beförderung von Schülern 2.420.000 Summe Kapitel 020 Landesförderungen der Weiterbildung Summe Kapitel 072 Schulen gemeinsam Summe Kapitel 220 Justizvollzugseinrichtungen Summe Kapitel 410 Summe Einzelplan 04 Ministerium für Schule und Weiterbildung Allgemeine Bewilligungen Summe Kapitel 810 Summe Einzelplan 03 Justizministerium Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit 4 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 681 40 Leistung zu den Kosten der Lernmittel 180.000 2.600.000 05 310 Tgr. 60 Sprachstandsfeststellung 429 60 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 60 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 900.000 633 60 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.000.000 686 60 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 1.900.000 1.900.000 05 340 685 10 Zuschüsse gem. § 124 Abs. 4 Schulgesetz und vertragliche Zuschüsse 19.489.000 685 30 Zuschüsse für die vom Staat und anderen gemeinsam zu unterhaltenden öffentlichen Gymnasien 5.311.100 685 40 Zuschüsse an private Studienkollegs für ausländische Studierende -- 24.800.100 05 360 633 00 Zuweisungen für die von anderen zu unterhaltenden öffentlichen Kollegs 112.000 112.000 05 390 633 00 Zuweisungen gemäß § 124 Abs. 4 Schulgesetz 103.000 103.000 05 410 633 00 Zuweisungen gemäß § 124 Abs. 4 Schulgesetz 3.345.000 633 10 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Berufskollegs aufgrund von Verträgen 300.000 685 10 Zuschüsse gemäß § 124 Abs. 4 Schulgesetz 546.900 4.191.900 05 450 633 10 Zuweisungen für die von anderen zu unterhaltenden Staatlichen Schulen 112.000 112.000 05 490 547 11 Aufwendungen für Leistungen der Rechenzentren des Landes im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung 440.000 636 10 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger -- 681 10 Unterstützung ehemaliger Lehrkräfte an früheren Privatschulen und ihrer Hinterbliebenen 30.000 684 11 Zuschüsse für private Gymnasien 556.652.400 684 12 Zuschüsse für private Realschulen 105.502.400 684 13 Zuschüsse für private Förderschulen 176.241.500 684 14 Zuschüsse für private Grund- und Hauptschulen 44.439.300 684 15 Zuschüsse für private Weiterbildungskollegs 22.575.000 684 16 Zuschüsse für private Berufskollegs 182.632.400 684 17 Zuschüsse für private Gesamtschulen 72.371.200 684 18 Zuschüsse für private Sekundarschulen -- 684 19 Zuschüsse für Freie Waldorfschulen 121.164.000 Ersatzschulen Öffentliche Förderschulen und Schulen für Kranke Summe Kapitel 390 Öffentliche Berufskollegs Summe Kapitel 410 Staatliche Schulen Summe Kapitel 450 Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 310 Öffentliche Gymnasien Summe Kapitel 340 Öffentliche Weiterbildungskollegs Summe Kapitel 360 Summe Kapitel 300 Öffentliche Grundschulen 5 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Tgr. 60 Versorgung der Lehrkräfte und ihrer Hinterbliebenen von aufgelösten Ersatzschulen 432 60 Versorgungsbezüge der Lehrkräfte und deren Hinterbliebene 4.597.000 443 60 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen aufgrund der Unterstützungsgrundsätze 1.000 446 60 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Krankheits- und Pflegefällen sowie Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen 841.200 5.439.200 1.287.487.400 1.412.112.700 Epl. 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 06 010 685 00 Mitgliedsbeiträge an Organisationen im Inland und an Vereine 3.700 3.700 06 027 685 30 Stipendienprogramm für begabte Studierende an nordrheinwestfälischen Hochschulen 4.680.000 Tgr. 70 Zuschüsse an die Studentenwerke - Anstalten des öffentlichen Rechts 671 70 Erstattung der Verwaltungskosten aus der Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes 15.345.000 684 70 Zuschüsse zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben 39.500.000 893 70 Investitionszuschüsse 4.200.000 59.045.000 63.725.000 06 040 518 04 Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 4.749.000 531 20 Ausgaben für die Forschungsberichterstattung und -dokumentation -- 686 21 Zuschuss an die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste 1.176.000 686 40 Zuschuss an die Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH 1.990.800 686 49 Zuschuss an die/den Rechtsnachfolgerin/-nachfolger der AVR-GmbH für Erbbauzins an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb 74.000 686 50 Zuschuss an die Bonn International Center for Conversion GmbH -- 686 51 Zuschuss an das Ludwig-Steinheim-Institut für deutschjüdische Geschichte an der Universität Duisburg-Essen, Essen -- 892 21 Zuschuss an die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste für Baumaßnahme "Brandschutz" 100.000 Summe Kapitel 010 Allgemeine Studierendenförderung Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 027 Forschungsförderung Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 490 Summe Einzelplan 05 Ministerium 6 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan Tgr. 70 Förderung der Biotechnologie 686 70 Zuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen 5.148.000 892 70 Zuschüsse zu den Investitionen 666.000 5.814.000 Tgr. 73 Finanzierungshilfe für Johannes-Rau- Forschungsinstitute 547 73 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 73 Zuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen 9.721.200 893 73 Zuschüsse zu den Investitionen -- 9.721.200 23.625.000 06 100 671 10 Erstattung der Personalausgaben für die Landespersonalrätekonferenzen 180.000 671 20 Erstattung der Personalausgaben für die Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen 90.000 684 20 Zuschüsse für staatlich anerkannte Fachhochschulen 37.000.000 686 10 Zuschüsse für den Aufwand der Landespersonalrätekonferenzen 70.000 686 20 Zuschüsse für den Aufwand der Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen 35.000 Tgr. 64 Ausgaben für Forschung, Lehre, Internationales und Transfer 429 64 Sonstige Personalausgaben 517.200 547 64 Sächliche Verwaltungsausgaben 2.336.500 681 64 Leistungen an Dritte 1.574.300 686 64 Zuschüsse für laufende Zwecke 10.844.000 893 64 Investitionen 19.828.000 35.100.000 Tgr. 66 Bonn-Aachen International Center for Information Technology 686 66 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 2.256.500 893 66 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 300.000 2.556.500 Tgr. 72 Maßnahmen zur Verbesserung der Lehr- und Studienqualität an den Hochschulen 685 72 Zuschüsse an Hochschulen 200.000.000 894 72 Zuschüsse für Investitionen an Hochschulen 49.000.000 249.000.000 324.031.500 06 101 Tgr. 81 Fonds zur Erneuerung der wissenschaftlichen Infrastruktur (Strukturfonds) 685 81 Zuschüsse für laufende Zwecke 7.000.000 894 81 Zuschüsse für Investitionen 18.000.000 25.000.000 25.000.000 06 109 Summe Kapitel 100 Zukunfts-/Qualitätspakt Summe Tgr. 81 Summe Kapitel 101 Ausfallfonds für Studienbeitragsdarlehen Summe Tgr. 73 Summe Kapitel 040 Hochschulen Allgemein Summe Tgr. 64 Summe Tgr. 66 Summe Tgr. 72 Summe Tgr. 70 7 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 634 10 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen -- -- 436.385.200 Epl. 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 07 030 Tgr. 64 Förderung von Einrichtungen der Familienbildung nach den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen 633 64 Zuweisungen an Gemeinden 300.000 684 64 Zuschüsse an freie Träger 15.239.500 15.539.500 15.539.500 07 040 633 10 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 10 Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an Vereine und Gesellschaften für Kinder- und Jugendhilfe 72.000 883 20 Zuweisungen an Gemeinden (GV) zu den Investitionen für Tageseinrichtungen für Kinder 8.013.600 Tgr. 61 Kinder- und Jugendförderplan 526 61 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 61 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen -- 541 61 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 61 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe -- 681 61 Ausgleich für Verdienstausfall infolge von Urlaubsgewährung nach dem Sonderurlaubsgesetz -- 683 61 Zuschüsse an private Unternehmen und wissenschaftliche Institute -- 684 61 Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe -- 685 61 Zuschüsse an natürliche Personen und sonstige gemeinnützige Institutionen -- 893 61 Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe zur Errichtung oder zum Erwerb, zum Aus- und Umbau, zur Instandsetzung und zur Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit -- -- Tgr. 70 Konnexitätsrelevante Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz 633 70 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 181.795.600 883 70 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 181.795.600 Tgr. 80 Frühe Förderung von Kindern und Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 70 Summe Einzelplan 06 Familiendienste und Familienhilfen Summe Tgr. 64 Summe Kapitel 030 Kinder- und Jugendhilfe Summe Kapitel 109 8 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 547 80 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 80 Zuweisungen an Gemeinden (GV) zu den Betriebskosten für Tageseinrichtungen für Kinder -- -- Tgr. 90 Pauschalen nach § 21 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 526 90 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 90 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen -- 541 90 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 547 90 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 90 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 1.384.597.700 1.384.597.700 Tgr. 91 Zuschüsse für die Sprachförderung nach § 21 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 547 91 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 91 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 28.465.600 28.465.600 Tgr. 92 Zuschüsse für Familienzentren nach § 21 Abs. 4 bis 6 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 547 92 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 92 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 28.539.000 28.539.000 Tgr. 93 Zuschüsse für Mietzahlungen, eingruppige Einrichtungen, Waldkindergärten und Einrichtungen in Sozialen Brennpunkten nach § 21 Abs. 7 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 547 93 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 93 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 37.466.400 37.466.400 Tgr. 94 Zuschüsse zur Tagespflege nach § 22 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) 547 94 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 94 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 24.898.100 24.898.100 Tgr. 98 Kostenerstattung Elternbeitragsfreiheit 547 98 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 98 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe 142.045.800 142.045.800 1.835.893.800 07 050 633 00 Sonstige Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 14.000 685 20 Zuschuss zu dem Verwaltungshaushalt der Stiftung "Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen" 10.000.000 Summe Tgr. 93 Summe Tgr. 94 Summe Tgr. 98 Summe Kapitel 040 Kulturförderung Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 90 Summe Tgr. 91 Summe Tgr. 92 9 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 685 30 Zuschuss zu dem Verwaltungshaushalt der "Stiftung Museum Schloss Moyland - Sammlung van der Grinten Joseph Beuys Archiv - des Landes Nordrhein-Westfalen" 2.800.000 685 40 Zuschuss für das Lippische Landesmuseum Detmold 204.500 686 10 Zuschuss an die Ruhr 2010 GmbH -- 698 20 Vermögensübertragung an die Annette von Droste Hülshoff- Stiftung -- Tgr. 62 Theaterförderung 686 62 Zuschuss an die Neue Schauspiel GmbH in Düsseldorf 11.655.100 11.655.100 Tgr. 68 Landesbibliotheksaufgaben 547 68 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 685 68 Kostenerstattung für die Übernahme von Aufgaben nach dem Pflichtexemplargesetz 1.500.000 1.500.000 Tgr. 97 Regionale Kulturförderung 682 97 Zuschuss an die Kultur Ruhr GmbH zur Durchführung der RuhrTriennalen 9.230.000 9.230.000 35.403.600 07 060 Tgr. 60 Zuwendungen und Sachausgaben zur Förderung des Sports 894 60 Zuschuss zu den Investitionen für die Errichtung des Nationalen Fußballmuseums in Dortmund 6.700.000 6.700.000 6.700.000 1.893.536.900 Epl. 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 09 010 632 00 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an Länder 50.500 632 10 Beitrag zur Geschäftsführung der Wirtschaftsministerkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz 45.500 96.000 09 050 547 00 Aufwendungen für Leistungen des Landesbetriebes IT.NRW und anderer IT-Anbieter 1.481.000 1.481.000 09 110 Förderung der Eisenbahnen und des öffentlichen Nahverkehrs 671 10 Erstattung von Verwaltungsausgaben an das Eisenbahn- Bundesamt 1.555.000 Tgr. 74 Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG 633 74 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 78.000.000 637 74 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände 52.000.000 Summe Einzelplan 07 Ministerium Summe Kapitel 010 Förderung des Wohnungsbaus Summe Kapitel 050 Summe Tgr. 68 Summe Tgr. 97 Summe Kapitel 050 Förderung des Sports Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 060 Summe Tgr. 62 10 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 130.000.000 131.555.000 09 111 Erledigung von Aufgaben nach dem ÖPNVG NRW durch kommunale Stellen 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.790.300 443 01 Fürsorgeleistungen -- 453 01 Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung -- 613 10 Belastungsausgleich für Zweckverbände zur Erledigung der Aufgaben nach dem ÖPNVG NRW 892.900 613 20 Belastungsausgleich für Anstalten des öffentlichen Rechts zur Erledigung der Aufgaben nach dem ÖPNVG NRW -- 613 30 Zuweisungen an Zweckverbände und Anstalten öffentlichen Rechts für den Nachersatz ausgeschiedener Beschäftigter 138.300 2.821.500 09 140 632 00 Erstattung von Betriebskosten für das E-GovernmentVerfahren VEMAGS an das Land Hessen -- 686 10 Zuschuss an die Ruhrpilot Besitzgesellschaft mbH 612.000 612.000 09 150 Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) 821 10 Kommunale Vorfinanzierung von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten je Maßnahme 7.637.000 Tgr. 80 Private Vorfinanzierung der Ortsumgehung Wuppertal 518 80 Finanzierungskosten 1.153.000 821 80 Tilgung der Baukosten 5.105.000 6.258.000 Tgr. 81 Private Vorfinanzierung der Ortsumgehung Plettenberg (L 697) 518 81 Finanzierungskosten 677.000 821 81 Tilgung der Baukosten 2.459.000 3.136.000 17.031.000 09 500 546 05 Entgelte an die NRW.BANK für die finanzielle Abwicklung bzw. Durchführung von Förderprogrammen 150.000 637 00 Zuweisungen an den Regionalverband Ruhr für Pflege und Unterhaltung bedeutender Standorte der Route der Industriekultur 3.600.000 682 20 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen - EGZ -- 685 00 Zuschuss an die ILS gGmbH 4.000.000 686 00 Zuschüsse an die Stiftung Zollverein in Essen 4.500.000 12.250.000 165.846.500 Epl. 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Summe Kapitel 500 Summe Einzelplan 09 Summe Kapitel 140 Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 81 Summe Kapitel 150 Angelegenheiten der Stadtentwicklung und Freizeit Summe Tgr. 74 Summe Kapitel 110 Summe Kapitel 111 Straßenverkehr und kommunaler Straßenbau 11 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 10 011 Erledigung von Umweltaufgaben durch kommunale Stellen 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3.603.000 453 01 Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung -- 613 10 Zuweisungen für den Personalaufwand für die auf die Kreise und kreisfreien Städte übergeleiteten Beamtinnen und Beamten 9.850.500 613 11 Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte für den Nachersatz ausgeschiedener Beschäftigter 5.782.900 613 12 Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte als Ausgleich für den allgemeinen Sachaufwand 4.097.000 613 14 Einmalige Zuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte zur pauschalen Abgeltung von Unterdeckungen für die Dauer des Evaluationsverfahrens 2010 1.500.000 24.833.400 10 020 632 00 Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder 1.350.000 637 00 Zuweisungen an den Regionalverband Ruhr für Pflege und Unterhaltung im Emscher Landschaftspark 2.500.000 671 11 Verwaltungskostenerstattung an Kreditinstitute 1.550.000 697 00 Abdeckung von Fehlbeträgen eines Siedlungsunternehmens 210.000 Tgr. 71 Tiergesundheit, veterinärbehördliche Zwecke 632 71 Sonstige Zuweisungen an Länder 70.000 70.000 5.680.000 10 030 Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege Tgr. 60 Ausgaben im Zusammenhang mit der Festsetzung, Gewährung und Prüfung von EU-Zahlungen 547 60 Sonstige Sachausgaben 30.000 631 60 Sonstige Zuweisungen an den Bund -- 632 60 Sonstige Zuweisungen an Länder 250.000 812 60 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 280.000 Tgr. 75 Forstwirtschaft 681 75 Entschädigungen auf Grund des Landesforstgesetzes und sonstige Leistungen 10.000 10.000 290.000 10 040 684 10 Zuschüsse für laufende Zwecke an Verbraucherverbände 11.450.000 11.450.000 10 050 537 11 Probenahme und Analytik zur Indirekteinleiterüberwachung 1.000.000 637 00 Zuweisungen an Zweckverbände 200.000 Verbraucherangelegenheiten Summe Kapitel 040 Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Summe Tgr. 71 Summe Kapitel 020 Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 75 Summe Kapitel 030 Summe Kapitel 011 Allgemeine Bewilligungen 12 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 685 20 Zuschuss an das "Bildungszentrum für die Entsorgungsund Wasserwirtschaft GmbH" (BEW), Duisburg und Essen 370.000 685 30 Beiträge an wasserwirtschaftliche Verbände aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen 2.500.000 887 00 Zuweisungen an Zweckverbände zur Altlastensanierung 7.000.000 Tgr. 72 Probenahme und Analytik zur Indirekteinleiterüberwachung 537 72 Versuche und Untersuchungen -- -- 11.070.000 10 170 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und Direktor der Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen als Landesbeauftragter 671 11 Erstattung von Verwaltungskosten, die der Landwirtschaftskammer für die Wahrnehmung von Landesaufgaben entstehen 63.730.700 671 12 Erstattung von Verwaltungskosten, die der Landwirtschaftskammer als Versorgungsmehrbelastung entstehen 19.362.000 83.092.700 10 400 632 00 Sonstige Zuweisungen an Länder -- 633 00 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 27.500 27.500 10 410 Staatliches Veterinäruntersuchungsamt, Vet.- MTA- Lehranstalt, Integrierte Untersuchungsanstalten 633 10 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.600 633 11 Zuweisungen an Kommunen für Kooperationen mit den Veterinäruntersuchungsämtern -- 685 00 Zuweisungen an Integrierte Untersuchungsanstalten 26.982.100 26.983.700 10 411 613 10 Zuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte -- -- 10 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen 633 10 Erstattung von Versorgungsleistungen und dgl. an Kreise und kreisfreie Städte in Folge der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts -- -- 163.427.300 Epl. 11 11 010 Summe Kapitel 411 Summe Kapitel 900 Summe Einzelplan 10 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Ministerium Summe Kapitel 170 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Summe Kapitel 400 Summe Kapitel 410 Verbesserung der Umweltüberwachung Summe Tgr. 72 Summe Kapitel 050 13 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 831 13 Beteiligung an der NRW.ProjektArbeit GmbH (Kapitalmaßnahme) 1.500.000 871 00 Für die Inanspruchnahme aus Rückbürgschaften des Landes NRW für die Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft GmbH 153.400 1.653.400 11 025 613 20 Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte nach § 7 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AGSGB II NRW) 354.079.300 613 21 Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte im Zusammenhang mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Nachteilsausgleich für die Jahre 2007-2009 -- 354.079.300 11 029 633 10 Kosten der Prüfung "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen" 30.000 30.000 11 060 Gesellschaftliche Teilhabe und Integration Zugewanderter 633 10 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 14 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Integrationspauschalen) 3.600.000 3.600.000 11 310 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 32.607.000 453 01 Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung 2.000 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume -- 518 01 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume -- 545 00 Sonstige Zahlungen an den BLB insbesondere Wertersatz 2.500.000 546 01 Vermischte Ausgaben 80.000 547 10 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 613 10 Belastungsausgleich für die Kreise und kreisfreie Städte für die Erledigung von Aufgaben des Schwerbehindertenrechts 26.907.300 613 20 Belastungsausgleich für die Kreise und kreisfreie Städte für die Erledigung von Aufgaben nach dem Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz 6.706.400 613 30 Belastungsausgleich für die Landschaftsverbände zur Erledigung von Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts einschließlich Kriegsopferversorgung 11.890.100 Summe Kapitel 060 Erledigung sozialer Aufgaben durch kommunale Stellen Summe Kapitel 010 Grundsicherung Summe Kapitel 025 Arbeit und Qualifizierung Summe Kapitel 029 14 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 613 40 Belastungsausgleich für den Landschaftsverband WestfalenLippe zur Erledigung von Aufgaben nach dem Gesetz über den Bergmannversorgungsschein 307.800 613 50 Zuweisungen an die Kreise, kreisfreien Städte und Landschaftsverbände zur pauschalen Abgeltung von Unterdeckungen in der Phase der Evaluierung des finanziellen Ausgleichs (sog. Einmalbetrag) 6.000.000 633 10 Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte für die Beweiserhebungs- und Gerichtskosten in Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) 36.400.000 633 20 Zuweisungen an die Landschaftsverbände für die Beweiserhebungs- und Gerichtskosten in Angelegenheiten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht 1.600.000 Tgr. 80 Ausgaben für Datenverarbeitung 546 80 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 547 80 Mittel für Auftragsvergaben u.a. an den Landesbetrieb "IT.NRW" 9.900.000 891 80 Investitionskostenzuschuss für den Landesbetrieb "IT.NRW" -- 9.900.000 134.900.600 494.263.300 Epl. 12 12 010 686 00 Beiträge zu Verbänden und Vereinen 100 100 12 020 613 00 Belastungsausgleich für die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer -- -- 12 050 633 00 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- -- 12 100 686 10 Beiträge zu Verbänden und Vereinen 7.000 7.000 7.100 Epl. 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 14 020 Tgr. 65 Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen 526 65 Gutachten, Sachverständige und ähnliche Ausgaben -- 531 65 Veröffentlichungen, Veranstaltungen und dgl. -- 546 65 Werk- und Dienstleistungsverträge -- 547 65 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- Rechenzentrum der Finanzverwaltung Summe Kapitel 100 Summe Einzelplan 12 Allgemeine Bewilligungen Ministerium Summe Kapitel 010 Allgemeine Bewilligungen Summe Kapitel 020 Oberfinanzdirektionen und Finanzämter Summe Kapitel 050 Summe Tgr. 80 Summe Kapitel 310 Summe Einzelplan 11 Finanzministerium 15 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 633 65 Sonstige Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- -- -- -- Epl. 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 15 044 633 10 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Gesundheitsfachberufeprüfungen -- Tgr. 60 Förderung der Ausbildung in der Pflege 633 60 Zuweisungen an Gemeinden -- -- Tgr. 61 Förderung der Ausbildung der nichtärztlichen Heilberufe 633 61 Erstattungen für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände 743.200 743.200 Tgr. 70 Zuschuss an die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW 684 70 Zuschuss für laufende Zwecke 7.600.000 893 70 Zuschuss für Investitionen 16.965.000 24.565.000 25.308.200 15 080 633 10 Erstattungen für die Prüfung der Rettungssanitäter, Rettungshelfer und Rettungsassistenten 300.000 671 10 Erstattungen an den Impffonds NRW -- 671 20 Erstattung von Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Besuchskommission nach § 23 PsychKG 70.000 684 10 Finanzierung des epidemiologischen Krebsregisters NRW 2.300.000 2.670.000 15 130 547 10 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 11 Maßnahmen zur ambulanten Nachsorge 2.500.000 633 14 Maßnahmen zur Fortbildung in der Forensik -- 633 20 Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in Anstalten der Landschaftsverbände 238.200.000 671 10 Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in Anstalten anderer Träger 2.400.000 671 20 Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in Anstalten außerhalb des Landes 6.800.000 Tgr. 60 Baumaßnahmen im Maßregelvollzug 519 60 Bauunterhaltungsmaßnahmen 100.000 547 60 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 711 60 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für den Maßregelvollzug -- 712 60 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für den Maßregelvollzug 3.649.000 Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 044 Maßnahmen für das Gesundheitswesen Summe Kapitel 080 Maßregelvollzug Summe Kapitel 020 Summe Einzelplan 14 Pflege, Alter, demografische Entwicklung Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 65 16 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 812 60 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 250.000 821 60 Erwerb von Grundstücken -- 883 60 Zuweisungen an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe für Baumaßnahmen für den Maßregelvollzug 3.001.000 893 60 Zuschüsse an Dritte für Baumaßnahmen für den Maßregelvollzug -- 7.000.000 Tgr. 65 Bau neuer Einrichtungen im Maßregelvollzug in Bedburg-Hau, Dortmund, Herne, Duisburg, Essen, Köln und Münster 547 65 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 711 65 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für den Maßregelvollzug -- 712 65 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für den Maßregelvollzug 506.000 812 65 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 821 65 Erwerb von Grundstücken -- 883 65 Zuweisungen an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe für Baumaßnahmen für den Maßregelvollzug -- 893 65 Zuschüsse an Dritte für Baumaßnahmen für den Maßregelvollzug -- 506.000 Tgr. 66 Bau neuer Einrichtungen (2. Ausbauprogramm) 547 66 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 712 66 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für den Maßregelvollzug 2.400.000 812 66 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 821 66 Erwerb von Grundstücken -- 2.400.000 259.806.000 15 150 Therapieunterbringung psychisch gestörter Gewalttäter 547 10 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 10 Zuweisungen an die Landschaftsverbände zum Vollzug der Therapieunterbringung 2.400.000 671 10 Vollzug der Therapieunterbringung in Einrichtungen außerhalb des Landes -- 2.400.000 15 430 633 10 Zuschuss zum Ausgleich von Betriebsverlusten des kommunalen Staatsbadbetriebes 200.000 633 20 Zuschuss zum Ausgleich von kommunalen Mindereinnahmen aus der Spielbankabgabe 700.000 683 11 Zuschuss an die BaliTherme GmbH & Co. KG zum Ausgleich von Betriebsverlusten 1.200.000 686 10 Laufende Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 50.000 Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 66 Summe Kapitel 130 Summe Kapitel 150 Staatsbad und Gesellschaften in Bad Oeynhausen Summe Tgr. 60 17 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 831 10 Kapitalmaßnahme bei der Klinik am Rosengarten im Staatsbad Bad Oeynhausen GmbH -- 883 10 Zuschüsse an den kommunalen Staatsbadbetrieb zur Bestreitung von laufenden Instandsetzungsaufwendungen an denkmalwerten Gebäuden und sonstigen Denkmälern 1.433.000 3.583.000 293.767.200 Epl. 20 20 020 633 11 Zuweisungen an die Spielbankgemeinde Aachen 858.000 633 12 Zuweisungen an die Spielbankgemeinde Bad Oeynhausen 1.146.000 633 13 Zuweisungen an die Spielbankgemeinde Dortmund 3.744.000 633 14 Zuweisungen an die Spielbankgemeinde Duisburg 5.280.000 636 00 Verwaltungskostenbeitrag des Landes an die Westfälisch- Lippische Versorgungskasse für die Versorgung des unter G 131 fallenden Personenkreises 120.000 636 10 Zuweisung an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen für die Gewährung von Soforthilfen für die Opfer der Loveparade 2010 in Duisburg 500.000 686 20 Mitgliedsbeiträge an den Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. 420.000 686 30 Mitgliedsbeiträge an eCl@ss e.V. 7.100 697 00 Zuschüsse im Zusammenhang mit der geordneten Stilllegung des THTR 300 in Hamm-Uentrop 7.000.000 919 10 Zuführung an das Sondervermögen "Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen" zur Finanzierung der Versorgungsleistungen von neu eingestellten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern 254.000.000 273.075.100 20 030 Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Steuerverbund und sonstige Leistungen) 613 30 Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit -- 623 00 Konsolidierungshilfen an Gemeinden -- 634 10 Zuweisungen an das Sondervermögen "Stärkungspaktfonds" für Konsolidierungshilfen an pflichtig teilnehmende Gemeinden 350.000.000 634 20 Zuweisungen an das Sondervermögen "Stärkungspaktfonds" für Konsolidierungshilfen an auf Antrag teilnehmende Gemeinden 65.440.000 415.440.000 20 100 Summe Kapitel 030 Zukunftsinvestitionen (Konjunkturpaket II) Summe Kapitel 430 Summe Einzelplan 15 Allgemeine Finanzverwaltung Allgemeine Bewilligungen Summe Kapitel 020 18 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 624 00 Zuweisungen an das Sondervermögen "Zukunftsinvestitionsund Tilgungsfonds Nordrhein-Westfalen" zur Leistung des Kapitaldienstes 96.645.200 96.645.200 20 610 634 00 Zuweisungen an das Sondervermögen "Risikoabschirmung WestLB AG" -- 634 10 Zuweisungen an das Sondervermögen "Abrechnung Finanzmarktstabilisierungsfonds" -- 831 13 Beteiligung an der Portigon AG/Kapitalmaßnahmen bei der Portigon AG 1.000.000.000 831 14 Beteiligung an der NRW.BANK/Kapitalmaßnahmen bei der NRW.BANK -- 831 16 Kapitalzuführung an die Finanzierungsgesellschaft des Landes NRW zur Kapitalerhöhung bei der WestLB AG mbH 42.900.000 831 31 Kapitalzuführung an die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein- -- 831 40 Erwerb von Beteiligungen im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen für den Innovationsfonds bei Titelgruppe 60 -- 871 10 Für die Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverträgen und Gewährleistungsverpflichtungen 45.000.000 871 20 Für die Inanspruchnahme aus Verpflichtungen im Rahmen neuer Finanzierungsformen im Interesse kleinerer und mittlerer Unternehmen 1.000.000 871 30 Für die Inanspruchnahme aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der früheren WestLB AG übernommenen Garantie -- 871 31 Für die Inanspruchnahme aus der gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt übernommenen Verlustausgleichspflicht -- 1.088.900.000 20 630 671 00 Erstattung von Verwaltungskosten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) -- -- 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen 671 00 Erstattung von Verwaltungskosten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW -- 685 00 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 894 00 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen -- -- 20 650 Tgr. 81 Automationsunterstützung im Rahmen des Projekts "Schulden-, Derivat- und Wertpapierverwaltung" Summe Kapitel 630 Summe Kapitel 641 Schuldenverwaltung Summe Kapitel 100 Kapitalvermögen Summe Kapitel 610 Liegenschaftsvermögen 19 Anlage 1 a) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Landesgesetzliche/Landesvertragliche Leistungen (dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend) im Gesamtplan 632 81 Erstattung von Verwaltungsausgaben an das Land Schleswig-Holstein -- -- -- 1.874.060.300 6.943.345.100 Summe Einzelplan 20 Summe Gesamtplan Summe Tgr. 81 Summe Kapitel 650 20 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Epl. 01 01 010 681 10 Sonstige Geldleistungen 60.000 684 30 Zuwendungen an kommunalpolitische Vereinigungen zur Heranbildung und Weiterbildung von Bürgern für die Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung 1.746.500 685 10 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 50.000 685 20 Zuschuss an die Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen e.V. 10.000 685 30 Mitgliedsbeiträge 10.000 1.876.500 1.876.500 Epl. 02 02 020 681 00 Geschenke aus Anlass von Mehrlingsgeburten und Auszeichnungen für Rettungen aus Lebensgefahr 140.000 684 00 Zuschüsse an die Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen 342.000 685 20 Zuschuss an die Stiftung Entwicklung und Frieden 151.200 Tgr. 60 Energiewende, Klimaschutz-Expo 427 60 Ausgaben für wissenschaftliche Beratung und Honorarkräfte -- 526 60 Ausgaben für Gutachten und Forschungsaufträge -- 541 60 Veranstaltungen und Symposien -- 547 60 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 685 60 Zuschuss an die Klimaschutz-Expo GmbH -- 831 60 Erwerb von Beteiligungen im Inland -- -- Tgr. 62 Bündnis für Toleranz und Zivilcourage 547 62 Sächliche Verwaltungsausgaben der Geschäftsstelle des "Bündnisses für Toleranz und Zivilcourage - Gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit" -- 633 62 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 62 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 686 62 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- -- Tgr. 63 Förderung des Ehrenamtes 529 63 Zur Verfügung der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements 50.000 547 63 Maßnahmen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements 358.800 633 63 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 100.000 Summe Tgr. 62 Landtag Summe Kapitel 010 Summe Einzelplan 01 Ministerpräsidentin Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 60 Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Landtag 1 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 685 63 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 100.000 893 63 Zuschüsse für Investitionsausgaben im Inland -- 608.800 1.242.000 02 030 685 21 Zuschüsse für Maßnahmen zur Stärkung der Europafähigkeit des Landes 75.000 685 30 Zuschüsse zur Förderung von grenzüberschreitenden Maßnahmen und Einrichtungen zur Vertiefung von Kontakten im deutsch-belgischen und deutschniederländischen Grenzgebiet sowie zur Förderung der europäischen Integration 142.800 685 50 Zuschüsse zur Förderung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen mit dem Benelux-Raum -- 686 10 Zuschüsse für Projekte im Inland 15.000 686 30 Zuschuss an die "Europa-Union NRW" 74.000 687 00 Zuschüsse für Projekte im Ausland 10.000 Tgr. 60 Polen-Nordrhein-Westfalen-Jahr 427 60 Ausgaben für die Beratung durch wissenschaftliche Sachverständige und Honorarkräfte 50.000 531 60 Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation 10.000 534 60 Aufwendungen für die Pflege der polnisch-nordrhein- westfälischen Beziehungen 140.000 547 60 Sonstige nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 60 Zuschüsse zu Projekten im Inland anlässlich des PolenNordrhein -Westfalen-Jahres 60.000 687 60 Zuschüsse für Projekte im Ausland anlässlich des PolenNordrhein -Westfalen-Jahres 20.000 280.000 Tgr. 61 Frankreich-NRW-Dialog 427 61 Ausgaben für die Beratung durch wissenschaftliche Sachverständige und Honorarkräfte -- 531 61 Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation -- 534 61 Aufwendungen für die Pflege der französisch-nordrhein- westfälischen Beziehungen -- 541 61 Ausgaben für Veranstaltungen 150.000 547 61 Sonstige nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 61 Zuschüsse für Projekte anlässlich des Frankreich-NRWDialogs -- 150.000 746.800 02 040 633 00 Förderung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit 270.000 684 10 Zuschüsse zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit 200.000 Summe Kapitel 030 Internationale Angelegenheiten und Eine Welt Summe Tgr. 63 Summe Kapitel 020 Europa Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 2 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 684 20 Koordination der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Nordrhein-Westfalen 880.000 684 30 Zuschüsse für den Einsatz junger Menschen in Entwicklungsländern - Konkreter Friedensdienst 280.000 686 10 Zuschüsse für Projekte im Inland 25.000 686 20 Zuschüsse für Projekte des Amerika Haus e.V. Nordrhein- Westfalen 150.000 686 30 Ziviler Friedensdienst 40.000 687 00 Zuschüsse für Projekte im Ausland 752.800 893 00 Zuschüsse für Investitionsausgaben im Inland -- 896 00 Zuschüsse für Investitionsausgaben im Ausland 220.000 Tgr. 70 Förderung des UN-Standortes Bonn 547 70 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 70 Zuschüsse für die Förderung des UN-Standortes Bonn 100.000 100.000 2.917.800 02 050 Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen 684 16 Zuschüsse für Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen -- 684 19 Zuschüsse für die Ausstattung von Kirchen, gottesdienstlichen Räumen und sonstigen Kulträumen -- 685 10 Zuschuss an die Stiftung Altenberg -- 685 20 Zuschüsse für die Pflege des anlässlich des Weltjugendtages 2005 errichteten Altarhügels auf dem Marienfeld -- 893 50 Zuschüsse zur Förderung des Synagogenbaus -- -- 02 070 685 10 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 685 20 Zuschüsse und Beiträge an Vereine und Organisationen 186.100 186.100 02 200 683 00 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 900.000 685 10 Zuschuss zur Durchführung des medienforum.nrw 1.500.000 686 30 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 687 00 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland 1.000 Tgr. 60 Aus- und Fortbildung im Medienbereich, Medienkompetenz, digitale Gesellschaft 526 60 Ausgaben für Sachverständige, Werkverträge und Ähnliches 750.000 531 60 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 541 60 Aufwendungen für Veranstaltungen und dgl. -- 683 60 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 60 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 120.000 686 60 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1.010.000 Landesplanung Summe Kapitel 070 Medien Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 040 Summe Kapitel 050 3 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 831 60 Erwerb von Beteiligungen im Inland -- 892 60 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 1.880.000 Tgr. 61 Förderung der Film- und Fernsehinfrastruktur 526 61 Ausgaben für Fördercontrolling, Sachverständige, Werkverträge und Ähnliches 250.400 541 61 Aufwendungen für Veranstaltungen 160.000 683 61 Zuschüsse zur Fortentwicklung des Film- und Fernsehstandortes Nordrhein-Westfalen 140.000 686 61 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 871 61 Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen der Film- und Medienstiftung NRW GmbH -- 550.400 4.831.400 9.924.100 Epl. 03 03 020 684 00 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen 90.000 684 10 Beratung von Opfern rechtsextremer Gewalt -- Tgr. 83 Projekt Prävention Jugendkriminalität 541 83 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 500.000 547 83 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 3.000.000 633 83 Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 3.000.000 681 83 Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen -- 684 83 Zuschüsse und Erstattungen an soziale oder ähnliche Einrichtungen 1.000.000 685 83 Zuschüsse und Erstattungen an öffentliche Einrichtungen 1.000.000 686 83 Sonstige Zuschüsse und Erstattungen für laufende Zwecke im Inland -- 812 83 Investitionen für Präventionsmaßnahmen -- 8.500.000 8.590.000 03 030 Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge 684 10 Förderung der Flüchtlingsarbeit 180.000 684 20 Soziale Beratung von Flüchtlingen 2.200.000 684 30 Soziale Betreuung in der Abschiebehaft 240.000 685 00 Zuschüsse für Rückkehrprojekte einschließlich vorbereitender Maßnahmen -- 2.620.000 03 310 686 10 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 2.900 Tgr. 81 Kompetenzzentrum für Integration 684 81 Projektförderungen im Zusammenhang mit den Aufgaben des KfI 25.000 25.000 Summe Kapitel 030 Fünf Bezirksregierungen Summe Tgr. 81 Summe Einzelplan 02 Ministerium für Inneres und Kommunales Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 83 Summe Kapitel 020 Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Kapitel 200 4 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 27.900 11.237.900 Epl. 04 04 010 681 00 Außerordentliche Zuwendungen an Landesbedienstete 1.000 685 00 Beiträge an Vereinigungen und Gesellschaften 2.000 3.000 04 020 632 30 Anteil des Landes an den Kosten der Neuordnung der bundeseinheitlichen Systeme der Personalbedarfsberechnung -- 681 00 Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II -- 685 30 Zuschuss des Landes zu den Kosten der Tagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung e.V. -- -- 04 210 Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften 684 10 Zuwendungen an freie Träger der Straffälligenhilfe und zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit 1.139.800 684 11 Zuschüsse zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs 861.100 684 20 Modellprojekt für die Förderung gemeinnütziger Arbeit 200.000 684 30 Zuwendungen an freie Träger für die Mitwirkung bei der Behandlung von Sexualstraftätern 638.200 684 40 Zuwendungen zur Haftvermeidung an freie Träger -- 684 50 Zuwendungen an freie Träger zur Förderung der Täterarbeit 349.600 685 10 Zuwendungen an den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. in Bochum 10.200 687 00 Anteil des Landes an den Kosten des Büros für Euregionale Zusammenarbeit in Maastricht 50.900 Tgr. 60 Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz 681 60 Betreuung von Sexualdelinquenten und Gewalttätern im Rahmen der Bewährungshilfe 10.000 10.000 3.259.800 04 220 683 00 Zuschuss zu den Kosten des Deutschen Verwaltungsgerichtstages 2013 in Nordrhein-Westfalen -- -- 04 250 684 00 Erstattung der Aufwendungen der Kriegsopferverbände für die Fortbildung ehrenamtlicher Richter 15.000 15.000 04 410 671 20 Erstattung von Auslagen ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer 151.200 683 00 Zuwendung an die Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.V. in Wiesbaden 1.500 684 10 Zuschüsse zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs -- Summe Kapitel 210 Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit Summe Kapitel 220 Landessozialgericht und Sozialgerichte Summe Kapitel 250 Justizvollzugseinrichtungen Ministerium Summe Kapitel 010 Allgemeine Bewilligungen Summe Kapitel 020 Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 310 Summe Einzelplan 03 Justizministerium 5 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 684 20 Zuwendungen an freie Träger zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen 300.100 684 40 Zuwendungen zur Haftvermeidung an freie Träger 172.400 684 50 Zuwendungen an freie Träger für Maßnahmen des Übergangsmanagements im Jugendarrest 205.000 Tgr. 60 Versorgung und Betreuung der Gefangenen (einschl. Reisekosten der nebenamtlich oder im Vertragsverhältnis beschäftigten Personen) 684 60 Kostenbeitrag für die Aufnahme von Kindern inhaftierter Mütter in die Kindertagesstätte Fröndenberg 10.000 10.000 840.200 4.118.000 Epl. 05 05 010 685 00 Mitgliedsbeiträge an Organisationen im Inland und an Vereine 3.000 3.000 05 020 Tgr. 60 Zuschüsse und Zuweisungen zur Förderung von Schülerwettbewerben, Schülerakademien, Friedensarbeit, der Landesschülerpresse, Schulpartnerschaften und Schüleraustauschen 547 60 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 79.000 633 60 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 664 60 Schuldendiensthilfen an sonstige Träger im Inland -- 681 60 Geldleistungen an natürliche Personen -- 686 60 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 475.000 687 60 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht an die EU) -- 893 60 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger im Inland -- 554.000 Tgr. 61 Stiftung Partner für Schule NRW/Medienberatung NRW 429 61 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 61 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 61 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 658.600 812 61 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 61 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 61 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 658.600 1.212.600 05 072 686 21 Zuschüsse an Landesorganisationen der Weiterbildung 300.000 Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Kapitel 020 Landesförderungen der Weiterbildung Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 410 Summe Einzelplan 04 Ministerium für Schule und Weiterbildung Ministerium Summe Kapitel 010 6 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Tgr. 95 Förderung der Innovation der Weiterbildung 546 95 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 547 95 Kosten für die gemäß § 21 Weiterbildungsgesetz (WbG) jährlich durchzuführenden Regionalkonferenzen 25.000 633 95 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 686 95 Zuschüsse an Sonstige 232.000 257.000 557.000 05 300 681 10 Zentralfonds zur Gewährung von Ausbildungsbeihilfen an Schüler 390.000 883 10 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des "1.000-SchulenProgramms " -- 893 10 Zuschüsse für Investitionen an die Träger privater Ersatzschulen im Rahmen des "1.000-Schulen-Programms" -- Tgr. 60 Schulpsychologen 422 60 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten 4.373.400 428 60 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -- 4.373.400 Tgr. 61 Schulsport 459 61 Aufwandsentschädigungen (an Landesbedienstete) 389.000 525 61 Aus- (und Fort)bildung der Sportlehrkräfte -- 526 61 Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten -- 531 61 Informationsaufgaben auf dem Gebiet des Sports -- 539 61 Für Veranstaltungen, Beratung und andere Unterstützungsleistungen im Bereich des Schulsports 125.000 546 61 Aufwandsentschädigungen (an sonstige Leiter) 306.000 820.000 Tgr. 62 Zuweisungen und Zuschüsse für Unterrichtshilfen im Förderschulbereich 883 62 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 20.500 893 62 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 20.500 Tgr. 63 Schulverwaltungsassistenz 422 63 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter 3.339.200 428 63 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 6.599.800 633 63 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 9.939.000 Tgr. 64 Verbesserung der schulischen Versorgung von Kindern beruflich Reisender sowie Zuschüsse bei Heimunterbringung 547 64 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 2.000 684 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) 20.600 Summe Kapitel 072 Schulen gemeinsam Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 63 Summe Tgr. 95 7 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 686 64 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 22.600 Tgr. 65 Ausbau von Europaschulen in NRW 429 65 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 65 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 65 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- -- Tgr. 70 Ganztagsangebote für Schulkinder im Primarbereich ("Schule von acht bis eins", "Dreizehn Plus" und "Silentien") 547 70 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 70 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 5.350.000 684 70 Zuschüsse an freie Träger -- 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 5.350.000 Tgr. 72 Offene Ganztagsschule im Primarbereich 422 72 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter 109.701.000 547 72 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 200.000 633 72 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 211.341.000 686 72 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 321.242.000 Tgr. 73 Erweiterte Ganztagshauptschulen und Ganztagsförderschulen 422 73 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter -- 633 73 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- -- Tgr. 74 Pädagogische Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I "Geld oder Stelle" 422 74 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter 35.223.000 427 74 Entgelte für nebenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit -- 429 74 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 74 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 400.000 633 74 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 2.000.000 684 74 Zuschüsse an Ersatzschulträger 3.716.600 686 74 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 41.339.600 Tgr. 75 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 547 75 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 2.150.000 633 75 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 300.000 682 75 Zuschüsse an Ersatzschulträger -- 686 75 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 2.450.000 Tgr. 82 Schulentwicklungsfonds 427 82 Entgelte für Aushilfen -- Summe Tgr. 75 Summe Tgr. 64 Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 72 Summe Tgr. 73 Summe Tgr. 74 8 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 428 82 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 191.400 547 82 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 82 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 988.300 686 82 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 82 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 82 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 82 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.179.700 Tgr. 83 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (Lernstandserhebungen, zentrale Prüfungen u.a.) 427 83 Entgelte für Aushilfen 15.000 429 83 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 83 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1.414.000 633 83 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 83 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 83 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 83 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 83 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.429.000 Tgr. 90 Geld aus Stellen zur Flexibilisierung der Unterrichtsversorgung / Geld oder Stelle im Rahmen gebundener Ganztagsschulen 427 90 Entgelte für Aushilfskräfte -- 429 90 Sonstige Personalausgaben -- 547 90 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 90 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- -- 388.555.800 05 350 Tgr. 60 Modellversuch "Längeres gemeinsames Lernen/Öffentliche Gemeinschaftsschule" 633 60 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 2.000.000 2.000.000 2.000.000 05 450 686 00 Mitgliedsbeiträge 500 500 05 490 681 20 Zuschüsse zu den Verpflegungskosten an privaten Förderschulen als Ganztagsschulen 600.000 600.000 392.928.900 Epl. 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 06 021 Summe Einzelplan 05 Maßnahmen nach dem Strukturhilfegesetz Summe Tgr. 60 Summe Kapitel 350 Staatliche Schulen Summe Kapitel 450 Ersatzschulen Summe Kapitel 490 Summe Tgr. 82 Summe Tgr. 83 Summe Tgr. 90 Summe Kapitel 300 Öffentliche Sekundarschulen 9 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 894 10 Zuschüsse an Hochschulen und Universitätsklinika für Geräteinvestitionen in Forschungsbereichen aus der Restrate Strukturhilfemittel -- -- 06 025 Tgr. 70 Innovationsfonds 547 70 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 824.300 891 70 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 70 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen -- 893 70 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 824.300 824.300 06 026 Technologie- und Innovationsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 682 10 Zuschüsse an die NRW. Bank für die Gewährung von Innovationsdarlehen mit Zinsverbilligung -- 683 10 Zuschuss an die Zentrum in Nordrhein-Westfalen für Innovation und Technik GmbH - ZENIT - in Mülheim a.d. Ruhr 100.000 Tgr. 61 Förderung von Innovationen 547 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 478.700 682 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an Universitätsklinika 1.000.000 683 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 12.077.200 685 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an Hochschulen 1.100.000 686 61 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 4.632.700 812 61 Erwerb von Geräten -- 891 61 Zuschüsse für Investitionen an Universitätsklinika 200.000 892 61 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 311.400 893 61 Zuschüsse für Investitionen im Inland -- 894 61 Zuschüsse für Investitionen an Hochschulen 200.000 20.000.000 20.100.000 06 027 547 10 Sächliche Verwaltungsausgaben im Rahmen des Stipendienprogramms für Schwellen- und Entwicklungsländer -- 547 20 Sächliche Verwaltungsausgaben im Rahmen des Hochschulzugangsstipendienprogramms -- 681 40 Geldleistungen an natürliche Personen zur Förderung der Völkerverständigung 5.000 Summe Kapitel 025 Summe Tgr. 61 Summe Kapitel 026 Allgemeine Studierendenförderung Summe Kapitel 021 Innovationsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen Summe Tgr. 70 10 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 684 30 Fördermaßnahmen für Inklusion sowie Verbände, Vereine, Organisationen und Institutionen von behinderten Studierenden 20.000 685 10 Zuschüsse im Rahmen des Landesstipendienprogramms "Schwellen- und Entwicklungsländer" 2.603.000 685 20 Zuschüsse zur Förderung des Studienzugangs für begabte junge Menschen 500.000 Tgr. 60 Zuschüsse für die Studentenwohnraumförderung 663 60 Schuldendiensthilfen 2.249.000 893 60 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger im Inland -- 2.249.000 5.377.000 06 030 892 46 Sanierung des Gebäudes der Alexander von Humboldt Stiftung in Bonn -- Tgr. 68 Anteil des Landes an den Kosten des "Centrums für angewandte Regenerative Entwicklungstechnologien (CARE)" 547 68 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 68 Zuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen -- 892 68 Zuschüsse zu den Investitionen -- -- -- 06 040 Tgr. 74 Unterstützung der Proteinforschung 686 74 Zuschüsse zu den Personal- und Sachaufwendungen 6.500.000 893 74 Zuschüsse zu den Investitionen 1.400.000 7.900.000 7.900.000 06 100 685 30 Zuschüsse an die Hochschulen zur Implementierung von Online-Self-Assessment-Tests 1.500.000 685 50 Johannes-Rau-Stipendienprogramm für Nachwuchswissenschaftler -- 686 51 Zuschüsse für die Aus- und Fortbildung von Journalisten 25.000 686 53 Zuschüsse an die Deutsche Physikalische Gesellschaft e. V. für den Betrieb des Physikzentrums Bad Honnef 197.800 686 54 Zuschuss an die Private Hochschule Witten/Herdecke GmbH 4.500.000 698 20 Vermögensübertragung an Sonstige im Inland -- 894 12 Zuschüsse für Investitionen für IuK-Technik 874.800 Tgr. 65 Ausgaben für das Rückkehrprogramm des wissenschaftlichen Spitzennachwuchses aus dem Ausland 547 65 Sächliche Verwaltungsausgaben 100.000 685 65 Zuschüsse an Hochschulen für laufende Zwecke 2.500.000 894 65 Investitionen 1.260.000 Summe Kapitel 040 Hochschulen Allgemein Summe Kapitel 027 Allgemeine überregionale Finanzierungen Summe Tgr. 68 Summe Kapitel 030 Forschungsförderung Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 60 11 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 3.860.000 Tgr. 67 German Research School for Simulation Science 686 67 Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben 600.000 892 67 Zuschüsse zu den Investitionen 640.000 1.240.000 Tgr. 69 Multimediaprojekte im Hochschulbereich und Maßnahmen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit im internationalen Vergleich 547 69 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 685 69 Zuschüsse an Hochschulen -- 894 69 Zuschüsse für Investitionen an Hochschulen -- -- Tgr. 74 Förderung eines Diversity-Managements an den Hochschulen 547 74 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 685 74 Zuschüsse an die Hochschulen in der Trägerschaft des Landes für laufende Zwecke 120.000 686 74 Zuweisung an die staatlichen Hochschulen für laufende Zwecke 30.000 150.000 Tgr. 75 Ausgaben für Forschung und Innovation auf den Feldern nachhaltiger Entwicklung (Initiative "Fortschritt NRW") 429 75 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 75 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 681 75 Leistungen an Dritte -- 685 75 Zuschüsse an die Hochschulen für laufende Zwecke -- 686 75 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke -- 892 75 Zuschüsse an Hochschulen für Investitionen -- -- 12.347.600 46.548.900 Epl. 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 07 010 686 10 Mitgliedsbeiträge -- -- 07 030 Tgr. 60 Bürgerschaftliches Engagement 526 60 Weiterentwicklung von Aktivitäten bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere auch im Bereich des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen 230.000 531 60 Versicherungsschutz für Ehrenamtliche 293.100 532 60 Würdigung des ehrenamtlichen Engagements 35.000 633 60 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 558.100 Tgr. 70 Förderung der Familienhilfe und Familienpolitik 547 70 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 70 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 5.000.000 684 70 Zuschüsse an freie Träger 23.138.600 Familiendienste und Familienhilfen Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 75 Summe Kapitel 100 Summe Einzelplan 06 Ministerium Summe Kapitel 010 Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 67 Summe Tgr. 69 Summe Tgr. 74 12 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 893 70 Zuschüsse für Investitionen -- 28.138.600 28.696.700 07 040 547 10 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 50.500 631 10 Sonstige Zuweisungen an Bund (Rückerstattung von Investitionsausgaben) -- 633 00 Schlussabrechnung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) -- 684 10 Zuschüsse für Fachberaterinnen und Fachberater in Tageseinrichtungen für Kinder 600.000 883 40 Zuweisungen an Gemeinden (GV) zu den Investitionen für Plätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder -- Tgr. 61 Kinder- und Jugendförderplan 526 61 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 61 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen -- 541 61 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 61 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe 22.625.000 681 61 Ausgleich für Verdienstausfall infolge von Urlaubsgewährung nach dem Sonderurlaubsgesetz 1.960.000 683 61 Zuschüsse an private Unternehmen und wissenschaftliche Institute -- 684 61 Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe 72.640.700 685 61 Zuschüsse an natürliche Personen und sonstige gemeinnützige Institutionen -- 893 61 Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe zur Errichtung oder zum Erwerb, zum Aus- und Umbau, zur Instandsetzung und zur Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit 3.000.000 100.225.700 Tgr. 62 Sprachförderung 526 62 Kosten für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 547 62 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 62 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 800.000 684 62 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 686 62 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 800.000 Tgr. 64 Leistungen für Mädchen in besonderen Lebenslagen 547 64 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 64 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 64 Zuschüsse an freie Träger 250.000 250.000 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 64 Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 030 Kinder- und Jugendhilfe Summe Tgr. 61 13 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Tgr. 65 Umsetzung der Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren 526 65 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 65 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen -- 541 65 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 65 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 65 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe -- 683 65 Zuschüsse an private Unternehmen und wissenschaftliche Institute -- 684 65 Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe -- 685 65 Zuschüsse an natürliche Personen und sonstige gemeinnützige Institutionen 2.363.000 686 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 2.363.000 Tgr. 80 Frühe Förderung von Kindern und Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 686 80 Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des Aktionsplans "Frühe Förderung von Kindern" -- -- Tgr. 82 Förderung von Familienzentren 547 82 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 82 Zuweisungen an Gemeinden -- 686 82 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- -- Tgr. 83 Maßnahmen der "Politik für Kinder" und Förderung von Maßnahmen für Kinder in Risikosituationen 547 83 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 83 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 683 83 Zuschüsse an private Unternehmen -- 684 83 Zuschüsse an freie Träger 376.100 376.100 Tgr. 95 Umsetzung der Fortbildungsvereinbarung nach § 26 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) und NRW-Sonderprogramm für Berufspraktika in Kindertageseinrichtungen 547 95 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 95 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 95 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 8.500.000 8.500.000 Tgr. 96 Dokumentation und Revision KiBiz 526 96 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 96 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen -- 541 96 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 96 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 750.000 633 96 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe -- Summe Tgr. 95 Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 82 Summe Tgr. 83 14 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 684 96 Zuschüsse an Sonstige -- 750.000 Tgr. 97 Frühe Bildung 526 97 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 97 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen -- 541 97 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 97 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 97 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe -- 684 97 Zuschüsse an Sonstige -- -- Tgr. 99 Ausbau und Qualifizierung für frühkindliche Bildung 547 99 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 99 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe 6.895.600 684 99 Zuschüsse an Sonstige -- 883 99 Zuweisungen an Gemeinden (GV) zu den Investitionen für Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 100.000.000 106.895.600 220.810.900 07 050 539 10 Förderpreis des Landes Nordrhein-Westfalen für junge Künstlerinnen und Künstler 150.000 539 20 Staatspreis für das Kunsthandwerk in Nordrhein-Westfalen -- 539 30 Kinderbuchpreis des Landes Nordrhein-Westfalen 12.000 539 40 Kultureller Ehrenamtspreis des Landes Nordrhein- Westfalen 120.000 633 10 Zuweisungen an Gemeinden zur Förderung von Einrichtungen zur Organisation überörtlicher kultureller Zusammenarbeit 2.000.000 681 00 Zur Gewährung von Ehrensold 120.000 685 10 Zuschüsse an Sonstige im Inland zur Förderung von Einrichtungen zur Organisation überörtlicher kultureller Zusammenarbeit 701.000 685 50 Zuschuss für das Europäische Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen e.V. in Straelen 284.500 685 57 Zuschuss für den FrauenMediaTurm, Köln -- 686 20 Zuschuss des Landes für die Förderung der Stiftung "Insel Hombroich" 650.000 686 30 Zuschuss zu den Betriebskosten des RuhrMuseums 1.000.000 698 10 Vermögensübertragung an die Stiftung Museum für Gegenwartskunst Siegen 250.000 812 00 Zum Ankauf von Kunstwerken für die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen 800.000 Tgr. 60 Musikpflege und Musikerziehung 547 60 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- Summe Tgr. 96 Summe Tgr. 97 Summe Tgr. 99 Summe Kapitel 040 Kulturförderung 15 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 633 60 Zuweisungen an die Gemeinden (GV) für Orchester, Musikschulen und Musikfeste 6.241.300 681 60 Sonstige Zuschüsse an natürliche Personen -- 682 60 Zuschüsse an öffentliche Unternehmen -- 685 60 Zuschüsse an sonstige Träger für Orchester, Musikschulen und Musikpflege 22.805.900 883 60 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 60 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche -- 29.047.200 Tgr. 61 Filmförderung 523 61 Ankauf einer Auswahl nordrhein-westfälischen Filmerbes 20.000 547 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 10.000 633 61 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden (GV) 445.000 681 61 Film- und Fernsehpreise 20.000 682 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 300.000 685 61 Zuschüsse zur Förderung des Films in Nordrhein-Westfalen 680.000 883 61 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden (GV) 30.000 893 61 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.505.000 Tgr. 62 Theaterförderung 547 62 Sonstige sächliche Verwaltungskosten -- 633 62 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 21.559.000 681 62 Arbeitsstipendien im Bereich der darstellenden Kunst -- 682 62 Zuschüsse für öffentliche Unternehmen -- 684 62 Zuschüsse an Landestheater 14.178.000 685 62 Zuschüsse für das rheinisch-westfälische Theaterwesen 7.540.000 894 62 Zuschuss an die Neue Schauspiel GmbH - Sanierungsmaßnahmen - 3.958.500 47.235.500 Tgr. 63 Durchführung von Aufgaben nach § 96 Bundesvertriebenengesetz 541 63 Schülerwettbewerb "Begegnung mit Osteuropa" -- 547 63 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 63 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 684 63 Zuschüsse an kulturelle oder ähnliche Einrichtungen 2.182.000 2.182.000 Tgr. 64 Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche 547 64 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 64 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden 7.900.000 671 64 Erstattung an Inland -- 681 64 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen 50.000 682 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 63 16 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 685 64 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 750.000 883 64 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden -- 893 64 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 8.700.000 Tgr. 65 Erhalt von Kulturgütern 429 65 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 65 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 100.000 633 65 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 2.640.000 683 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 65 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 10.000 686 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 10.000 687 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 812 65 Erwerb von sonstigen beweglichen Sachen im Inland 100.000 883 65 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 300.000 893 65 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland 80.000 3.240.000 Tgr. 66 Interkulturelle Kulturarbeit 547 66 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 66 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 100.000 681 66 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen 20.000 682 66 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 686 66 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 480.000 883 66 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 66 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 600.000 Tgr. 67 Zur Förderung des Bibliothekswesens sowie zur Förderung innovativer Entwicklungen der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung 547 67 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 67 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden (GV) 5.721.000 682 67 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Bibliotheken -- 685 67 Zuschuss an die Lippische Landesbibliothek Detmold 430.000 686 67 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 67 Zuweisungen an Gemeinden (GV) für die Einrichtung von öffentlichen Bibliotheken 4.570.000 893 67 Zuschüsse an Sonstige im Inland -- 10.721.000 Tgr. 68 Landesbibliotheksaufgaben 531 68 Zur Herausgabe der Landesbibliographie -- 547 68 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 68 Sonstige Zuwendungen an Gemeinden (GV) -- Summe Tgr. 66 Summe Tgr. 67 Summe Tgr. 64 Summe Tgr. 65 17 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 812 68 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland -- -- Tgr. 70 Förderung von Zwecken der bildenden Kunst und der Medienkunst 547 70 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 50.000 633 70 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden (GV) 1.000.000 637 70 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 681 70 Stipendien für Künstlerinnen/Künstler sowie sonstige Geldleistungen an natürliche Personen 100.000 685 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 500.000 812 70 Zum Ankauf von Kunstwerken 70.000 883 70 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden (GV) 700.000 891 70 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 893 70 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 2.420.000 Tgr. 72 Kunststiftung des Landes Nordrhein-Westfalen 698 72 Vermögensübertragung an die Kunststiftung des Landes Nordrhein-Westfalen -- -- Tgr. 73 Kunst und Bau 519 73 Bauliche Herrichtung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Unterhaltungsarbeiten -- 547 73 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 120.000 799 73 Baumaßnahmen -- 812 73 Ankauf von Kunstwerken 375.000 495.000 Tgr. 74 Kultur und Kreative Ökonomie/Wandel durch Kultur 547 74 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 74 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.000.000 637 74 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 683 74 Zuschüsse an private Unternehmen -- 684 74 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 685 74 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 686 74 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1.250.000 812 74 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 74 Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden (GV) -- 887 74 Zuschüsse für Investitionen an Zweckverbände -- 891 74 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 74 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 74 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 2.250.000 Tgr. 75 Digitale Archivierung 547 75 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 68 Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 72 Summe Tgr. 73 18 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 633 75 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 681 75 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen -- 682 75 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 686 75 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 1.100.000 883 75 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 75 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.100.000 Tgr. 76 Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Kulturhauptstadt 2010 547 76 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsaufgaben -- 633 76 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 637 76 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 683 76 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 76 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 686 76 Zuschuss an die RUHR.2010 GmbH oder Nachfolgeorganisation 2.400.000 812 76 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 831 76 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland -- 883 76 Zuweisung für Investitionen an Gemeinden -- 887 76 Zuweisung für Investitionen an Zweckverbände -- 891 76 Zuweisung für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 893 76 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 2.400.000 Tgr. 77 Maßnahmen zur Ausweitung des Projekts "Jedem Kind ein Instrument" auf das Land Nordrhein-Westfalen" 633 77 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 637 77 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 681 77 Zuschüsse an natürliche Personen -- 683 77 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 77 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 686 77 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 77 Erwerb von Geräten und sonstige beweglichen Sachen -- 883 77 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden -- 887 77 Zuweisung für Investitionen an Zweckverbände -- -- Tgr. 80 Förderung literarischer Zwecke 547 80 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 80 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 681 80 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen 62.000 685 80 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 945.000 Summe Tgr. 75 Summe Tgr. 76 Summe Tgr. 77 19 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 883 80 Zuweisungen an Gemeinden (GV) für den Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte 13.000 893 80 Zuschüsse an Sonstige im Inland für den Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte 5.000 1.025.000 Tgr. 90 Allgemeine Kulturförderung und internationaler Kulturaustausch 531 90 Ausgaben für ein Kulturmarketing NRW 800.000 547 90 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 90 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden (GV) 1.448.000 681 90 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen -- 685 90 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 897.100 686 90 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 812 90 Erwerb von sonstigen beweglichen Sachen im Inland -- 883 90 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden (GV) 1.000.000 893 90 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 4.145.100 Tgr. 91 Förderung von Kulturbauten 547 91 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 91 Sonstige Zuwendungen an Gemeinden -- 685 91 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 686 91 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 883 91 Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden 7.282.000 893 91 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 7.282.000 Tgr. 97 Regionale Kulturförderung 547 97 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 97 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 685 97 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 4.850.000 698 97 Vermögensübertragung an Sonstige -- 831 97 Erwerb von Beteiligungen im Inland -- 883 97 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 97 Zuweisungen für Investitionen an Sonstige im Inland -- 4.850.000 Tgr. 98 Förderung der Kunst und Kultur der Frauen 547 98 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 98 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 681 98 Sonstige Zuschüsse an natürliche Personen -- 685 98 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 120.000 812 98 Erwerb von sonstigen beweglichen Sachen -- 883 98 Zuweisungen für Investitionen -- 120.000 135.405.300 07 060 Summe Tgr. 91 Summe Tgr. 97 Summe Tgr. 98 Summe Kapitel 050 Förderung des Sports Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 90 20 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 686 20 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen im Inland -- 687 20 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen im Inland 41.600 871 00 Für die Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Gewährleistungen des Landes NRW zugunsten der NRW.BANK 50.000 Tgr. 60 Zuwendungen und Sachausgaben zur Förderung des Sports 633 60 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere zur Unterhaltung von Leistungszentren und Olympiastützpunkten 13.000 686 60 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 18.879.400 893 60 Zuschüsse für Investitionen im Inland, insbesondere für den Neubau, die Modernisierung, die Sanierung, die Erweiterung und den Erwerb von Hochleistungssportstätten, überregional bedeutsamen Sportstätten und Sportschulen 9.410.700 28.303.100 28.394.700 07 070 684 10 Zuschüsse für laufende Zwecke der politischen Bildungsarbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung, der KonradAdenauer -Stiftung, der Karl-Arnold-Stiftung, der FriedrichNaumann -Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung sowie der Rosa-Luxemburg-Stiftung 2.006.500 684 20 Zuschüsse für laufende Zwecke der politischen Bildungsarbeit an Träger von anerkannten Einrichtungen der politischen Bildung 2.759.700 684 21 Sonstige Zuschüsse für Zwecke der politischen Bildungsarbeit 78.300 684 22 Beratung für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt 300.000 Tgr. 80 Förderung von Projekten der Gedenkstättenarbeit und Aufarbeitung der deutschen Geschichte, Erinnerungskultur 534 80 Verleihung von Preisen -- 547 80 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 80 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 681 80 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen -- 684 80 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 893.200 685 80 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 686 80 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 894 80 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen -- Summe Kapitel 060 Landeszentrale für politische Bildung Summe Tgr. 60 21 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 893.200 6.037.700 07 100 685 10 Zuschüsse an Archive, die nicht von Gebietskörperschaften getragen werden 40.000 685 20 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen 7.500 Tgr. 64 Restaurierung von im 2. Weltkrieg beschädigtem Archivgut 428 64 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 91.400 547 64 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 15.000 106.400 153.900 419.499.200 Epl. 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 09 020 685 10 Mitgliedsbeiträge 9.600 Tgr. 70 EU-Angelegenheiten 534 70 Aufwendungen für die Pflege auswärtiger Beziehungen 30.000 546 70 Werk- und Dienstleistungsverträge -- 30.000 39.600 09 040 Tgr. 71 Für Planungen und Wettbewerbe zur Förderung von Innovationen im Bereich von Bauen und Wohnen 526 71 Ausgaben für Gutachten, Sachverständige und Tagungen 68.000 531 71 Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentation 40.000 537 71 Planungen durch Dienststellen und Einrichtungen des Landes 25.000 681 71 Auszeichnung für Innovationen -- 685 71 Planungen und Wettbewerbe durch Dritte -- 883 71 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 892 71 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 300.000 433.000 433.000 09 100 Tgr. 61 mobil:nrw 526 61 Gutachter, Sachverständige und ähnliche Kosten 450.000 531 61 Ausgaben für Veröffentlichungen 50.000 541 61 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 500.000 682 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 891 61 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 61 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- Angelegenheiten des Bauwesens Summe Tgr. 71 Summe Kapitel 040 Allgemeine Bewilligungen -Verkehr- Summe Kapitel 100 Summe Einzelplan 07 Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 020 Summe Tgr. 80 Summe Kapitel 070 Landesarchiv, Archivwesen Summe Tgr. 64 22 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 1.000.000 Tgr. 62 Untersuchungen auf allen Gebieten der Verkehrsverwaltung 526 62 Gutachten auf Grund von Werkverträgen 700.000 537 62 Untersuchungen auf allen Gebieten der Landesverkehrsplanung 1.000.000 541 62 Ausgaben für Veranstaltungen -- 686 62 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 82.500 1.782.500 Tgr. 63 Begleitung des Rhein-Ruhr-Express 526 63 Sachverständige -- 531 63 Veröffentlichungen -- 541 63 Veranstaltungen -- 547 63 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- -- 2.782.500 09 110 Förderung der Eisenbahnen und des öffentlichen Nahverkehrs Tgr. 60 Sozialticket 633 60 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 30.000.000 637 60 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 682 60 Zuschüsse an öffentliche Unternehmen -- 683 60 Zuschüsse an private Unternehmen -- 30.000.000 Tgr. 62 Investitionszuschüsse für nichtbundeseigene öffentliche Eisenbahnen 891 62 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 4.300.000 892 62 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 4.300.000 Tgr. 69 Zuschüsse des Landes für Investitionen an Beteiligte gemäß § 17 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und für sonstige Maßnahmen an Kreuzungen 883 69 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 40.000 891 69 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 240.000 892 69 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 160.000 440.000 34.740.000 09 120 Tgr. 61 Baumaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Umweltschutzes auf Flugplätzen sowie Förderung des Segelfluges 887 61 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände -- 891 61 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 61 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- -- Summe Kapitel 110 Angelegenheiten der Luftfahrt Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 63 Summe Kapitel 100 Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 69 Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 62 23 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Tgr. 63 Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit und zur Wahrnehmung der Luftaufsicht 511 63 Reparatur, Wartung, Ersatzteile für die Ausrüstung von Luftaufsichtsstellen 15.000 525 63 Fachfortbildung im Bereich der Luftaufsicht 180.000 812 63 Erwerb von Geräten zur Verbesserung der Flugsicherheit 230.000 891 63 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 440.000 892 63 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 640.000 1.505.000 Tgr. 67 Für den Flughafen Essen/Mülheim 682 67 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 252.000 891 67 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 77.000 329.000 1.834.000 09 130 671 10 Erstattungen zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen an Fährunternehmen 15.500 15.500 09 140 883 15 Zuweisungen an Gemeinden und Kreise für Investitionen im Bereich des kommunalen Straßenbaus nach Artikel 13 des Föderalismusreform-Begleitgesetzes (Entflechtungsgesetz) vom 05.09.2006 und nach § 5a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) 5.400.000 883 17 Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände für Vorhaben des Radwegebaus an kommunalen und überörtlichen Straßen 10.600.000 Tgr. 61 Nahmobilität 526 61 Gutachten 70.000 531 61 Veröffentlichungen -- 541 61 Veranstaltungen -- 546 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 61 Sonstige Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände -- 683 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 684 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 883 61 Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände für Vorhaben der Nahmobilität -- 70.000 Tgr. 70 Maßnahmen zur Sicherheit im Straßenverkehr 531 70 Öffentlichkeitsarbeit -- 536 70 Vergabe von Aufträgen 472.000 633 70 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 244.000 Angelegenheiten der Schifffahrt Summe Kapitel 130 Straßenverkehr und kommunaler Straßenbau Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 63 Summe Tgr. 67 Summe Kapitel 120 24 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 375.000 883 70 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 14.000 892 70 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 14.000 1.119.000 17.189.000 09 500 682 00 Zuschüsse für lfd. Zwecke an öffentliche Unternehmen - Flächenpool NRW - -- 682 10 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 500.000 883 11 Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Förderung von Maßnahmen zur Stadterneuerung 120.438.000 893 00 Zuschüsse an Sonstige für die Förderung von Maßnahmen der Stadterneuerung -- Tgr. 60 Für Maßnahmen und Projekte der StadtBauKultur NRW 2020 526 60 Sachverständige und Untersuchungen durch Dritte für laufende Zwecke 198.800 531 60 Dokumentationen und Veröffentlichungen 100.000 533 60 Informationstagungen 100.000 685 60 Untersuchungen durch Dritte und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke -- 686 60 Untersuchungen durch Dritte und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 1.549.000 1.947.800 Tgr. 70 Für wissenschaftliche und experimentelle Untersuchungen auf den Gebieten der Stadtentwicklung, der Denkmalpflege, der Freizeit sowie zur Entwicklung und Pflege des Netzwerks 526 70 Untersuchungen durch Dritte für laufende Zwecke 205.000 531 70 Dokumentationen und Veröffentlichungen 100.000 533 70 Informationstagungen 50.000 536 70 Untersuchungen durch Dienststellen und Einrichtungen des Landes 100.000 685 70 Untersuchungen durch Dritte und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 100.000 555.000 123.440.800 09 510 539 00 Staatspreis für die Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen 10.000 633 00 Zuschuss zur Durchführung der Archäologischen Landesausstellung -- 684 10 Zuschuss zur Verleihung eines Denkmalpflegepreises -- 685 00 Mitgliedsbeitrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Deutschen Limes-Kommission 20.000 Angelegenheiten der Stadtentwicklung und Freizeit Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 500 Denkmalpflege Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 140 25 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 685 10 Mitgliedsbeitrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkommitees für Denkmalschutz 23.000 685 30 Zuschuss an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz für die Jugendbauhütten in Duisburg und Soest 100.000 685 40 Anteil des Landes zur Stiftung Preußen-Museum in Minden und Wesel -- 893 10 Zuschuss zu den Restaurierungsarbeiten am Dom zu Köln 767.000 Tgr. 60 Zuschüsse und Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) 693 60 Vermögensübertragungen an Gemeinden -- 698 60 Vermögensübertragungen an Sonstige -- 812 60 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 60 Zuweisungen zur Förderung bau- und bodendenkmalpflegerischer Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände 8.027.000 893 60 Zuschüsse zur Förderung privater und kirchlicher denkmalpflegerischer Maßnahmen 3.326.000 11.353.000 12.273.000 09 530 685 00 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 10.000 10.000 192.757.400 Epl. 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 10 020 681 00 Ehrenpreise, Prämien, Auszeichnungen 10.000 686 00 Sonstige Zuschüsse im Inland -- 686 10 Zuschüsse und Beiträge an Vereine, Organisationen usw. 855.300 686 12 Zuschüsse für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 10.000 686 18 Sonstige Zuschüsse für Ausstellungen, Tagungen und Veranstaltungen Dritter in den Bereichen Umweltschutz, Landwirtschaft und Forstwirtschaft 20.000 883 10 Zuweisungen zu Maßnahmen zur ökologischen Gestaltung im Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL) 400.000 883 11 Zuweisungen zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten 3.000.000 883 12 Zuweisungen für die energetische Erneuerung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur 711.000 883 26 Landesgartenschau 2010 -- 883 27 Landesgartenschau 2014 2.000.000 883 28 Floriade Venlo 2012 1.300.000 883 29 Landesgartenschau 2017 -- Tgr. 62 Pferdezucht und Pferdesport 681 62 Ehrenpreise -- Summe Kapitel 510 Schloss Augustusburg und Schloss Falkenlust in Brühl Summe Kapitel 530 Summe Einzelplan 09 Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 60 26 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 683 62 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 686 62 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 60.000 883 62 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 887 62 Zuweisungen (an Zweckverbände) -- 892 62 Zuschüsse (an private Unternehmen) 200.000 260.000 Tgr. 65 Kleingartenwesen 537 65 Versuche und Untersuchungen -- 686 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 120.000 883 65 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 320.000 893 65 Zuschüsse (an Sonstige) 100.000 540.000 Tgr. 66 Nachhaltige Entwicklung 427 66 Kosten für wissenschaftliche Sachverständige, Honorarkräfte und Aushilfen -- 526 66 Ausgaben für Sachverständige -- 531 66 Öffentlichkeitsarbeit -- 537 66 Untersuchungen, Gutachten u.ä. -- 541 66 Aufwendungen für Veranstaltungen und Wettbewerbe 20.000 633 66 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 683 66 Zuschüsse an Private -- 686 66 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1.180.000 883 66 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 66 Zuschüsse für Investitionen an Private -- 893 66 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 1.200.000 Tgr. 68 Ressourceneffizientes Wirtschaften 427 68 Kosten für wissenschaftliche Sachverständige, Honorarkräfte und Aushilfen -- 526 68 Erstellung von Gutachten und wissenschaftlichen Untersuchungen -- 531 68 Öffentlichkeitsarbeit -- 537 68 Effizienz-Agentur NRW (EFA) sowie Untersuchungen und Gutachten u. A. 3.500.000 541 68 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 547 68 Sonstige Sachkosten -- 633 68 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 182.000 661 68 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Unternehmen -- 682 68 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentlichen Unternehmen -- 683 68 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 100.000 684 68 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 686 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 68 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 66 27 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 883 68 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 68 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 68 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 3.782.000 Tgr. 70 Ausgaben für Pflege von Auslandsbeziehungen 534 70 Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit 245.000 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 150.000 687 70 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 395.000 Tgr. 71 Tiergesundheit, veterinärbehördliche Zwecke 526 71 Kosten für Sachverständige -- 531 71 Öffentlichkeitsarbeit -- 537 71 Untersuchungen und Gutachten 100.000 539 71 Fortbildung von im Veterinärbereich tätigen Personen -- 541 71 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 547 71 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 614 71 Erstattung von Beitragsausfällen an die Tierseuchenkasse -- 633 71 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 671 71 Erstattungen an Inland -- 683 71 Veterinärbehördliche Zwecke, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheit und Tierschutz 4.340.000 686 71 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 71 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 71 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 500.000 4.940.000 Tgr. 72 Stiftung Umwelt und Entwicklung 686 72 Zuschuss an die "Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen" (ohne Verstärkung aus Konzessionseinnahmen) 2.000.000 2.000.000 21.423.300 10 030 Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege 662 00 Zinsverbilligungszuschüsse für Liquiditätshilfen -- 685 00 Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen für Versuche und Untersuchungen -- 686 00 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 887 00 Zuschüsse (Flurbereinigungen) -- 892 11 Zuschüsse an den Flughafen Münster-Osnabrück -- Tgr. 65 Überbetriebliche Maßnahmen 531 65 Ausgaben für Veröffentlichungen 15.000 537 65 Versuche und Untersuchungen -- 541 65 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 15.000 631 65 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an den Bund -- Summe Tgr. 72 Summe Kapitel 020 Summe Tgr. 68 Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 71 28 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 683 65 Zuschüsse (an private Unternehmen) 100.000 684 65 Zuschüsse (an soziale oder ähnliche Einrichtungen) 11.500 685 65 Zuschüsse für öffentliche Einrichtungen 255.800 686 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 982.000 892 65 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 1.379.300 Tgr. 67 Einzelbetriebliche Maßnahmen 537 67 Untersuchungen zu Nachwachsenden Rohstoffen und zu Umweltschutzangelegenheiten der Landwirtschaft -- 683 67 Zuschüsse (an private Unternehmen) 643.000 685 67 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 686 67 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 440.500 892 67 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 893 67 Zuschüsse (an Sonstige) 70.000 1.153.500 Tgr. 75 Forstwirtschaft 632 75 Sonstige Zuweisungen an Länder -- 633 75 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 10.000 637 75 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände 10.000 683 75 Zuschüsse (an private Unternehmen) 100.000 686 75 Zuschüsse (an Sonstige) -- 120.000 Tgr. 76 Holzabsatzförderung 537 76 Untersuchungsvorhaben -- 541 76 Ausstellungen, Kongresse, Wettbewerbe -- 633 76 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 683 76 Zuschüsse (an private Unternehmen) 1.160.000 686 76 Zuschüsse (an Sonstige) 1.040.000 883 76 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 892 76 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 2.200.000 Tgr. 77 Holzwirtschaft 537 77 Untersuchungsvorhaben 20.000 541 77 Ausstellungen, Kongresse, Wettbewerbe 10.000 633 77 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 683 77 Zuschüsse (an private Unternehmen) 700.000 686 77 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 77 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 892 77 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 730.000 Tgr. 78 Sonderprogramm "Kyrill" 633 78 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 637 78 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 661 78 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 683 78 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- -- Tgr. 82 Naturschutz und Landschaftspflege Summe Tgr. 76 Summe Tgr. 77 Summe Tgr. 78 Summe Tgr. 65 Summe Tgr. 67 Summe Tgr. 75 29 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 511 82 Geräte, Ausstattungsgegenstände und Maschinen zur Pflege und Entwicklung landeseigener Naturschutzgrundstücke -- 517 82 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 300.000 518 82 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 1.100 519 82 Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen 2.000 521 82 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 1.000.000 531 82 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 537 82 Untersuchungsvorhaben -- 539 82 Naturschutzpreise -- 541 82 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 546 82 Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte -- 631 82 Sonstige Zuweisungen an Bund -- 633 82 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 2.500.000 637 82 Sonstige Zuweisungen (an Zweckverbände) 1.000.000 671 82 Erstattungen an Inland 910.000 681 82 Entschädigungen und sonstige Leistungen 3.000.000 683 82 Zuschüsse (an private Unternehmen) 200.000 684 82 Zuschüsse für laufende Zwecke (an soziale oder ähnliche Einrichtungen) 1.000.000 686 82 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 9.276.900 687 82 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland -- 812 82 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 10.000 821 82 Erwerb von Grundstücken (durch das Land) 600.000 863 82 Zwischenfinanzierung von EU-Anteilen bei EU- kofinanzierten LIFE-Projekten für Zwecke des Naturschutzes -- 883 82 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 7.300.000 884 82 Naturparkschau 400.000 887 82 Zuweisungen (an Zweckverbände) -- 893 82 Zuschüsse (an Sonstige) 2.500.000 30.000.000 Tgr. 83 Landtourismus in NRW 531 83 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 541 83 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 683 83 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 686 83 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 10.000 10.000 Tgr. 84 Alleen-Förderung 821 84 Erwerb von Grundstücken (durch das Land) -- 883 84 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 200.000 887 84 Zuweisungen (an Zweckverbände) -- 893 84 Zuschüsse (an Sonstige) -- 200.000 35.792.800 10 040 514 01 Haltung von Dienstfahrzeugen -- Summe Kapitel 030 Verbraucherangelegenheiten Summe Tgr. 82 Summe Tgr. 83 Summe Tgr. 84 30 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 526 01 Sachverständige -- 531 10 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation -- 537 10 Versuche und Untersuchungen -- 541 10 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 633 10 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 10.000 686 10 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1.810.000 811 01 Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen -- 1.820.000 10 050 633 00 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 685 10 Zuschuss an das Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin 60.000 883 00 Zuweisungen für Maßnahmen des Bodenschutzes 380.000 Tgr. 66 Hochwasserschutz und wasserwirtschaftliche Vorarbeiten, Umsetzung der EGHochwasserrisikomanagement -Richtlinie, Überschwemmungsgebiete, naturnaher Wasserbau, Ökologische Verbesserung im Emscher-Lippe-Raum 427 66 Vergütungen für Löhne und Aushilfen -- 531 66 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation -- 537 66 Untersuchungen und Planungen 1.900.000 538 66 Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte) -- 541 66 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 546 66 Abgeltung von Unterhaltungsaufwendungen -- 547 66 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 380.000 631 66 Sonstige Zuweisungen an den Bund 10.000 633 66 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 637 66 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 661 66 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 664 66 Schuldendiensthilfe an öffentliche Einrichtungen 992.000 681 66 Entschädigungen und sonstige Leistungen 23.000 683 66 Zuschüsse 10.000 712 66 Ausbaumaßnahmen -- 812 66 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 821 66 Erwerb von Grundstücken (durch das Land) -- 883 66 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 22.725.000 887 66 Zuweisungen (an Zweckverbände) 13.960.000 40.000.000 40.440.000 10 060 Tgr. 62 Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel 427 62 Entgelte für Aushilfen -- 526 62 Sachverständige -- Immissionsschutz, Gentechnik und Klima Summe Kapitel 040 Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Summe Tgr. 66 Summe Kapitel 050 31 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 531 62 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation 110.000 537 62 Versuche und Untersuchungen 300.000 541 62 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 90.000 633 62 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 62 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 62 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 500.000 Tgr. 63 Rationelle Energienutzung, regenerative Energien und Energiesparen 518 63 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume -- 526 63 Sachverständige, Untersuchungsaufträge und ähnliche Kosten -- 531 63 Bürgerinformationen (Broschüren, Anzeigen usw.) -- 537 63 Untersuchungen durch Dienststellen und Einrichtungen des Landes 1.000.000 541 63 Veranstaltungen und dgl. 700.000 546 63 Geschäftsbesorgungsverträge 680.000 547 63 Ausgaben für Leistungen an das IT.NRW 200.000 633 63 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 650.000 661 63 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 662 63 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen -- 681 63 Auszeichnung für den beispielhaften Einsatz regenerativer Energien -- 683 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 685 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 686 63 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 63 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 891 63 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 2.000.000 892 63 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 12.014.300 893 63 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 17.244.300 Tgr. 64 Masterplan Umwelt und Gesundheit, Gentechnik , Umweltmedizin, umweltbezogener Gesundheitsschutz 427 64 Entgelte für Aushilfen -- 526 64 Sachverständige 100.000 531 64 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation -- 537 64 Versuche und Untersuchungen 170.000 538 64 Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte) 20.000 541 64 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. 60.000 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 63 32 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 633 64 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 100.000 684 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) -- 686 64 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 812 64 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen -- 883 64 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 64 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 450.000 18.194.300 10 170 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und Direktor der Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen als Landesbeauftragter 671 13 Erstattung von Verwaltungskosten, die der Landwirtschaftskammer für die Wahrnehmung von Landesinitiativen entstehen 8.500.000 685 00 Finanzzuweisungen an die Landwirtschaftskammer 8.848.000 17.348.000 10 400 Tgr. 63 Verbesserung der Lebensmittelüberwachung 422 63 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter 1.213.700 428 63 Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.377.200 453 63 Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung -- 525 63 Aus- und Fortbildung der Bediensteten, Lehr- und Lernmittel -- 527 63 Reisekostenvergütung für Dienstreisen -- 546 63 Kosten der Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin und zum Lebensmittelkontrolleur sowie zur Veterinärkontrollassistentin und zum Veterinärkontrollassistenten 1.750.000 633 63 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 2.000.000 6.340.900 6.340.900 10 410 Staatliches Veterinäruntersuchungsamt, Vet.- MTALehranstalt , Integrierte Untersuchungsanstalten 683 00 Zuschüsse an private Unternehmen -- 686 00 Sonstige Zuschüsse im Inland 850.000 850.000 142.209.300 Epl. 11 11 010 681 10 Für Hilfe in besonderen Fällen 7.700 7.700 11 029 Summe Einzelplan 10 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Ministerium Summe Kapitel 010 Arbeit und Qualifizierung Summe Kapitel 170 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Summe Tgr. 63 Summe Kapitel 400 Summe Kapitel 410 Summe Tgr. 64 Summe Kapitel 060 33 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 686 10 Zuschuss an die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung GmbH, Bottrop (G.I.B.) 1.149.000 686 20 Zuschuss an die Technologieberatungsstelle beim Deutschen Gewerkschaftsbund - Landesbezirk NordrheinWestfalen - e.V., Dortmund (TBS) 1.506.100 Tgr. 60 Förderung des Baus und der Ausstattung beruflicher Ausbildungsstätten 526 60 Sachverständige -- 633 60 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 60 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 60 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 60 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland 2.000.000 2.000.000 Tgr. 78 Zentrales Bildungsportal NRW-Webkolleg 686 78 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- -- Tgr. 85 Förderung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen 547 85 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 883 85 Zuweisungen an kommunale Träger für Baumaßnahmen und zum Erwerb von Einrichtungen sowie für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen -- 893 85 Zuschüsse an Sonstige für Baumaßnahmen und zum Erwerb von Einrichtungen sowie für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen 5.566.600 5.566.600 Tgr. 86 Förderung von Bau- und Ausstattungsinvestitionen und sonstiger Maßnahmen für Einrichtungen zur beruflichen Integration von Menschen mit 547 86 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 86 Zuschüsse an Sonstige für laufende Zwecke -- 883 86 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 86 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland 2.500.000 2.500.000 12.721.700 11 035 Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA) 686 10 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen 7.500 7.500 11 041 Sozialpolitische Maßnahmen sowie Hilfen für Menschen mit Behinderungen 681 10 Zuwendungen an Berufsabsolventen im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung im Sozialbereich 4.600 684 11 Zuschüsse des Landes an die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Organisationen 7.853.400 Summe Tgr. 78 Summe Tgr. 85 Summe Tgr. 86 Summe Kapitel 029 Summe Kapitel 035 Summe Tgr. 60 34 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 686 10 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen 39.400 686 40 Zuschüsse an freie gemeinnützige Träger und Einrichtungen zur Darstellung der Rehabilitationsarbeit 23.500 Tgr. 70 Europäische Arbeits-, Integrations- und Sozialpolitik, Internationale Beziehungen sowie Grundsatzfragen der sozialen Sicherung 547 70 Sächliche Verwaltungsausgaben 160.100 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im In- und Ausland 147.200 307.300 Tgr. 80 Maßnahmen zur Schaffung der gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen 429 80 Personalausgaben -- 547 80 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 80 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 671 80 Erstattung von Verwaltungskosten an die Landschaftsverbände -- 684 80 Zuschüsse an freie Träger 2.829.500 686 80 Förderung von Querschnittsaufgaben nach § 1908f BGB 1.500.000 853 80 Darlehen an kommunale Träger für Baumaßnahmen sozialer Einrichtungen und zum Erwerb solcher Einrichtungen in besonderen Fällen -- 863 80 Darlehen an freie gemeinnützige Träger für Baumaßnahmen sozialer Einrichtungen und zum Erwerb solcher Einrichtungen in besonderen Fällen 2.465.000 883 80 Zuweisungen an kommunale Träger für Baumaßnahmen und Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für soziale Einrichtungen und sonstige soziale Zwecke -- 893 80 Zuschüsse an freie gemeinnützige Träger für Baumaßnahmen und Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für soziale Einrichtungen und sonstige soziale Zwecke -- 6.794.500 Tgr. 94 Sozialwissenschaftliche Untersuchungen 547 94 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 94 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 686 94 Zuschüsse an freie Träger 187.000 187.000 Tgr. 95 Mittagsverpflegung von Kindern und sonstige Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut 547 95 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 95 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 3.500.000 684 95 Zuschüsse an private Träger -- 3.500.000 Tgr. 96 Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen 547 96 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 96 Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände 250.000 Summe Tgr. 70 Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 94 Summe Tgr. 95 35 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 686 96 Zuschüsse an freie und private Träger für lfd. Zwecke 870.000 1.120.000 19.829.700 11 060 Gesellschaftliche Teilhabe und Integration Zugewanderter 684 10 Zuschuss an das Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland - DOMID e.V. 150.000 684 40 Zuschuss an den Förderverein des Landesintegrationsrates e.V. 320.000 685 10 Zuschuss an die Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI) 570.000 Tgr. 68 Förderung der Integration Zugewanderter und des Zusammenlebens in Vielfalt 541 68 Preise für vorbildliche Integrationsleistungen in NordrheinWestfalen -- 546 68 Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen (Landesbeirat/Bezirksbeirat) -- 547 68 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 170.000 633 68 Zuweisungen an Gemeinden -- 686 68 Zuschüsse an Sonstige 22.759.300 22.929.300 23.969.300 11 260 Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (LIGA) 686 10 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen -- -- 56.535.900 Epl. 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 14 020 685 10 Mitgliedsbeiträge 99.700 Tgr. 63 Weiterentwicklung und Förderung von Aktivitäten gesellschaftlichen Engagements 547 63 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 100.000 681 63 Preise, Auszeichnungen -- 683 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 100.000 Tgr. 70 EU-Angelegenheiten 534 70 Aufwendungen für die Pflege auswärtiger Beziehungen 70.000 546 70 Werk- und Dienstleistungsverträge -- 685 70 Zuschüsse im Rahmen der Pflege auswärtiger Beziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit -- 70.000 269.700 Summe Einzelplan 11 Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 63 Summe Tgr. 70 Summe Kapitel 020 Summe Kapitel 041 Summe Tgr. 68 Summe Kapitel 060 Summe Kapitel 260 Summe Tgr. 96 36 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 14 730 Förderung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes 546 05 Entgelte an die NRW.BANK für die finanzielle Abwicklung bzw. Durchführung von Förderprogrammen 1.440.000 546 10 Entgelte für die Durchführung von Förderprogrammen 705.000 685 21 Förderung des NRW-Forums Kultur und Wirtschaft e.V., Düsseldorf 715.000 Tgr. 63 Programm für Industrieregionen im Strukturwandel 683 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- -- Tgr. 64 Förderung des Handwerks und der freien Berufe und Genossenschaften 526 64 Sachverständige, Untersuchungen und Gutachten -- 547 64 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 683 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 64 Förderung des Handwerks 2.732.000 2.732.000 Tgr. 66 Programm Forschung, Innovation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (FIT) 429 66 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 526 66 Sachverständige, Untersuchungen und Gutachten -- 546 66 Ausgaben für die Abwicklung des Förderprogramms -- 547 66 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 250.000 682 66 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 66 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 2.815.000 686 66 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 604.400 812 66 Erwerb von Geräten -- 892 66 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 3.669.400 Tgr. 69 Finanzierungshilfen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Landesaufgabe) 547 69 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 69 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 1.300.000 683 69 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 69 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 891 69 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 100.000 892 69 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 69 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.400.000 Tgr. 70 Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete 547 70 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- Summe Tgr. 63 Summe Tgr. 64 Summe Tgr. 66 Summe Tgr. 69 37 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 683 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1.100.000 891 70 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 70 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 70 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 1.100.000 Tgr. 71 Förderung von Gründungen und mittelständischen Unternehmen 428 71 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -- 526 71 Gutachten und wissenschaftliche sowie praxisbezogene Untersuchungen -- 531 71 Ausgaben für Veröffentlichungen 250.000 541 71 Ausgaben für Veranstaltungen, Kongresse und dgl. 250.000 546 71 Geschäftsbesorgungsverträge 100.000 547 71 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 71 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 682 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 100.000 685 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen -- 686 71 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 100.000 800.000 Tgr. 72 Mittelstandsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen 526 72 Gutachten, Sachverständige und ähnliche Ausgaben -- 547 72 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 150.000 150.000 Tgr. 73 Standortmarketing 526 73 Gutachten und wissenschaftliche sowie praxisbezogene Untersuchungen -- 531 73 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 541 73 Ausgaben für Veranstaltungen, Kongresse und dgl. -- 546 73 Geschäftsbesorgungsverträge -- 547 73 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 73 NRW.INVEST GmbH 11.800.000 11.800.000 Tgr. 74 Außenwirtschaft, Messen und Ausstellungen 526 74 Gutachten, Sachverständige und ähnliche Ausgaben -- 531 74 Veröffentlichungen, Dokumentationen -- 534 74 Pflege von Auslandsbeziehungen und Betreuung ausländischer Delegationen 370.000 541 74 Ausgaben für Präsentationsmaßnahmen im Rahmen von Messen, Ausstellungen, Kongressen usw. 1.760.000 546 74 Werk- und Dienstleistungsverträge 30.000 683 74 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 3.040.000 Summe Tgr. 71 Summe Tgr. 72 Summe Tgr. 73 Summe Tgr. 70 38 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 686 74 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 350.000 5.550.000 Tgr. 97 Tourismus, Kreativwirtschaft 526 97 Gutachten und wissenschaftliche Untersuchungen -- 531 97 Veröffentlichungen -- 541 97 Veranstaltungen, Messen, Foren -- 546 97 Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Projektmanagement 70.000 633 97 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 681 97 Preise, Auszeichnungen -- 682 97 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 50.000 683 97 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 50.000 685 97 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 2.155.000 883 97 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 891 97 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 97 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 97 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 2.325.000 Tgr. 98 Elektromobilität 526 98 Sachverständige, Untersuchungen und Gutachten -- 546 98 Ausgaben für die Abwicklung des Förderprogramms -- 547 98 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 98 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 98 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 98 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 892 98 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 98 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- 32.386.400 14 750 686 11 Internationaler Austausch im Bereich der Energiewirtschaft 350.000 350.000 33.006.100 Epl. 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 15 020 Tgr. 90 Europäischer und internationaler Erfahrungsaustausch 547 90 Sächliche Verwaltungsausgaben 63.400 685 90 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im In- und Ausland 57.300 Summe Kapitel 730 Bergbau und Energie Summe Kapitel 750 Summe Einzelplan 14 Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 97 Summe Tgr. 98 39 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 686 90 Zuschüsse für Projekte im Ausland -- 120.700 120.700 15 035 Tgr. 61 Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen 526 61 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 61 Öffentlichkeitsarbeit -- 547 61 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 61 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen 15.681.200 686 61 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige -- 892 61 Zuschüsse für Investitionen -- 15.681.200 Tgr. 62 Berufliche Gleichstellung, Potenzialentwicklung 526 62 Kosten für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 62 Öffentlichkeitsarbeit -- 541 62 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 62 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 62 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 62 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen -- 686 62 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige 7.000.000 883 62 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 62 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 62 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 7.000.000 Tgr. 63 Gleichstellung in der Gesellschaft 526 63 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 63 Öffentlichkeitsarbeit -- 541 63 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 63 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 63 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen 832.200 686 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige -- 892 63 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 63 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 832.200 Tgr. 75 Förderung der Politik für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTTI) 547 75 Sächliche Verwaltungsausgaben -- Summe Tgr. 90 Summe Kapitel 020 Emanzipation Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 62 Summe Tgr. 63 40 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 633 75 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 75 Zuschüsse an freie Träger 863.400 893 75 Zuschüsse für Investitionen -- 863.400 24.376.800 15 044 686 10 Zuschüsse an die Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V., Dortmund (FFG) 330.000 686 20 Zuschüsse für laufende Zwecke an das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) 242.100 Tgr. 60 Förderung der Ausbildung in der Pflege 547 60 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 60 Zuweisungen an Gemeinden -- 684 60 Zuschüsse an freie Träger 39.206.000 686 60 Zuschüsse an sonstige Träger -- 893 60 Zuschüsse für investive Zwecke an freie Träger -- 39.206.000 Tgr. 61 Förderung der Ausbildung der nichtärztlichen Heilberufe 526 61 Kosten für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben 160.000 531 61 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation, Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 160.000 547 61 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 61 Zuschüsse an Sonstige 1.387.100 893 61 Zuschüsse für investive Zwecke -- 1.707.100 Tgr. 85 Seniorinnen und Senioren, demografische Entwicklung 526 85 Ausgaben für Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 531 85 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation -- 541 85 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen -- 547 85 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 85 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 684 85 Zuschüsse an freie Träger 2.278.600 893 85 Zuschüsse für investive Zwecke an freie Träger -- 2.278.600 Tgr. 90 Förderung von pflegebedürftigen Menschen, pflegenden Angehörigen und von Modellprojekten zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur für diese Personengruppen 547 90 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 90 Zuweisungen an Gemeinden (GV) -- 686 90 Zuschüsse an Sonstige 2.858.000 893 90 Zuschüsse für investive Zwecke an Sonstige -- 2.858.000 Summe Tgr. 90 Summe Tgr. 75 Summe Kapitel 035 Pflege, Alter, demografische Entwicklung Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 85 41 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan Tgr. 93 Hilfen für demenziell erkrankte alte Menschen, Weiterentwicklung von Hilfen gem. §§ 45 c und d SGB XI 547 93 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 93 Zuschüsse an Sonstige 1.500.000 893 93 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 1.500.000 48.121.800 15 070 Tgr. 80 Sonderfonds Krankenhäuser 547 80 Sächliche Ausgaben -- 682 80 Zuweisungen an kommunale Krankenhäuser -- 684 80 Zuweisungen an freie gemeinnützige, private und sonstige Krankenhäuser -- 891 80 Zuweisungen für Investitionen an kommunale Krankenhäuser -- 893 80 Zuschüsse für Investitionen an freie gemeinnützige, private und sonstige Krankenhäuser 4.500.000 4.500.000 4.500.000 15 080 Tgr. 63 Maßnahmen auf dem Gebiet des epidemiologischen und allgemeinen medizinischen Gesundheitsschutzes sowie des Qualitätsmanagements 547 63 Sächliche Verwaltungsausgaben 274.900 684 63 Zuschüsse an freie Träger -- 812 63 Erwerb von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Maschinen -- 883 63 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 63 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 274.900 Tgr. 64 Bekämpfung erworbener Immunschwäche (AIDS) 547 64 Sächliche Verwaltungsausgaben 25.000 631 64 Zuweisung an den Bund für die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen 704.000 633 64 Zuweisungen an Gemeinden (GV) 2.347.800 684 64 Zuschüsse an freie Träger 411.300 686 64 Zielgruppenspezifische AIDS-Prävention, Beratung, Betreuung und Pflege 1.086.000 698 64 Zustiftung an die Deutsche AIDS-Stiftung -- 4.574.100 Tgr. 71 Bekämpfung der Suchtgefahren 547 71 Sächliche Verwaltungsausgaben 322.400 633 71 Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände 9.369.800 684 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 2.721.500 686 71 Zuweisungen für laufende Zwecke an Sonstige -- Maßnahmen für das Gesundheitswesen Summe Tgr. 63 Summe Tgr. 64 Summe Tgr. 93 Summe Kapitel 044 Krankenhausförderung Summe Tgr. 80 Summe Kapitel 070 42 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 883 71 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 71 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 12.413.700 Tgr. 75 Gesundheitswirtschaft, Telematik 547 75 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 75 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 683 75 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 75 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 3.954.200 883 75 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 75 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 2.027.200 5.981.400 Tgr. 80 Patientenbeauftragte der Landesregierung NordrheinWestfalen 429 80 Personalausgaben -- 547 80 Sächliche Verwaltungsausgaben 400.000 686 80 Zuschüsse an Sonstige -- 400.000 Tgr. 81 Gesundheitshilfe, Gesundheitsschutz 547 81 Sächliche Verwaltungsausgaben 201.600 633 81 Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände 153.400 684 81 Zuschüsse an freie Träger 3.551.300 685 81 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige -- 812 81 Erwerb von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Maschinen -- 831 81 Erwerb von Beteiligungen -- 883 81 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 81 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 3.906.300 Tgr. 82 Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung 547 82 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 686 82 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 2.500.000 863 82 Darlehen an Sonstige im Inland -- 2.500.000 Tgr. 83 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verbesserung der Versorgung im ambulanten und komplementären psychiatrischen Bereich und zum Ausbau des außerstationären psychiatrischen Bereichs 547 83 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 83 Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 83 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 686 83 Zuschüsse an Sonstige 2.430.000 Summe Tgr. 81 Summe Tgr. 82 Summe Tgr. 71 Summe Tgr. 75 Summe Tgr. 80 43 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 883 83 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 83 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 2.814.000 5.244.000 Tgr. 85 Aktionsplan Hygiene 547 85 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 85 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 684 85 Zuschüsse an freie und sonstige Träger 500.000 893 85 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 500.000 1.000.000 Tgr. 90 Seuchenbekämpfung 547 90 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 288.000 633 90 Zuweisungen für laufende Zwecke und Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 179.000 686 90 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 12.000 479.000 36.773.400 15 130 633 10 Maßnahmen zur zeitlich befristeten Personalverstärkung zur Sicherung von Freigangsmaßnahmen im westfälischen Zentrum für forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn 425.000 425.000 15 260 Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG - 686 10 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und dergleichen 5.700 Tgr. 71 Versorgungsforschung und -strukturentwicklung und Vorsorge im Gesundheitswesen, Weiterentwicklung des Gesundheitscampus 526 71 Sachverständige und Untersuchungsvorhaben -- 541 71 Veranstaltungen, Informationsmaßnahmen, Ausstellungen, Messen und Wettbewerbe -- 547 71 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 71 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 683 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 684 71 Zuschüsse an freie Träger -- 686 71 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 71 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 71 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 71 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- -- 5.700 15 270 Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG - (Strategiezentrum) Tgr. 71 Versorgungsforschung und Vorsorge im Gesundheitswesen, Weiterentwicklung des Gesundheitscampus 526 71 Sachverständige und Untersuchungsvorhaben 300.000 Maßregelvollzug Summe Kapitel 130 Summe Tgr. 71 Summe Kapitel 260 Summe Tgr. 83 Summe Tgr. 85 Summe Tgr. 90 Summe Kapitel 080 44 Anlage 1 b) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Förderprogramme (ohne EU-Programme und ohne Gemeinschaftsaufgaben) im Gesamtplan 541 71 Veranstaltungen, Informationsmaßnahmen, Ausstellungen, Messen und Wettbewerbe 50.000 547 71 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 71 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 683 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 684 71 Zuschüsse an freie Träger -- 686 71 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1.650.000 883 71 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 892 71 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 71 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige -- 2.000.000 2.000.000 15 900 Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen 632 10 Sonstige Zuweisungen von Versorgungsbezügen an die Länder -- 636 10 Sonstige Zuweisungen von Rentenleistungen -- 636 20 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Angestellten und Arbeiter/ -innen (Ersatzzusatzrenten) -- -- 116.323.400 1.426.965.600 Summe Tgr. 71 Summe Kapitel 270 Summe Kapitel 900 Summe Einzelplan 15 Summe Gesamtplan 45 Anlage 1 c) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Epl. 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 10 090 633 11 Erstattung von Rückflüssen an Kreise und kreisfreie Städte -- 633 12 Erstattung von Zinsen an Kreise und kreisfreie Städte -- Tgr. 60 Zuschüsse im Rahmen der EU-Verordnung "Ländlicher Raum" (Landesanteil) 537 60 Untersuchungsvorhaben -- 547 60 Sonstige Sachkosten und technische Hilfe 500.000 632 60 Sonstige Zuweisungen an Länder -- 633 60 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 285.000 637 60 Sonstige Zuweisungen (an Zweckverbände) 255.000 681 60 Entschädigungen aufgrund des Landesforstgesetzes und sonstige Leistungen -- 683 60 Zuschüsse (an private Unternehmen) 27.400.000 684 60 Zuschüsse (an soziale oder ähnliche Einrichtungen) -- 686 60 Zuschüsse (an Sonstige) -- 821 60 Erwerb von Grundstücken -- 883 60 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 887 60 Zuweisungen (an Zweckverbände) -- 891 60 Zuschüsse (an öffentliche Unternehmen) -- 892 60 Zuschüsse (an private Unternehmen) 8.260.000 893 60 Zuschüsse (an Sonstige) -- 36.700.000 Tgr. 70 Schulobstprogramm (Landesanteil) 531 70 Öffentlichkeitsarbeit -- 686 70 Zuschüsse (an Sonstige) 2.500.000 2.500.000 Tgr. 75 Kofinanzierung für das NRW EU-Ziel 2-Programm 2007 - 2013 "EFRE" (Landesanteil) 427 75 Entgelte für Aushilfen -- 518 75 Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW -- 531 75 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 537 75 Versuche, Untersuchungen, Beratungsleistungen und Werkverträge -- 541 75 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 547 75 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 500.000 632 75 Sonstige Zuweisungen an Länder -- 633 75 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 500.000 661 75 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 671 75 Erstattungen im Inland -- 682 75 Zuschüsse (an öffentliche Unternehmen) -- 683 75 Zuschüsse (an private Unternehmen) 2.700.000 686 75 Zuschüsse (an Sonstige) 6.600.000 883 75 Zuweisungen (an Gemeinden, GV) 8.400.000 887 75 Zuweisungen (an Zweckverbände) 2.000.000 892 75 Zuschüsse (an private Unternehmen) 38.882.000 Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Zuschüsse der Europäischen Gemeinschaft (EG) Summe Tgr. 60 Summe Tgr. 70 1 Anlage 1 c) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan 893 75 Zuschüsse (an Sonstige) -- 59.582.000 Tgr. 76 Kofinanzierung für das INTERREG IV C-Projekt "REACCT" 427 76 Entgelte für Aushilfen -- 526 76 Kosten für Sachverständige -- 531 76 Ausgaben für Veröffentlichungen -- 537 76 Untersuchungsvorhaben -- 541 76 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl. -- 547 76 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- -- Tgr. 80 Fischerei und Aquakultur - FiAF/EFF - (Landesanteil) 547 80 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 80 Sonstige Zuweisungen (an Gemeinden, GV) -- 683 80 Zuschüsse (an private Unternehmen) -- 892 80 Zuschüsse für Investitionen (an private Unternehmen) 1.000.000 1.000.000 99.782.000 99.782.000 Epl. 11 11 032 Gemeinschaftlich mit der EU finanzierte Förderungen von Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen Tgr. 61 Zuwendungen aus Mitteln des Landes zur Kofinanzierung der gemeinschaftlich mit der EU aus dem Europäischen Sozialfonds geförderten Maßnahmen der Förderphase 2007 - 2013 429 61 Personalausgaben -- 526 61 Sachverständige -- 547 61 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 61 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (GV) für laufende Zwecke -- 681 61 Leistungen an natürliche Personen -- 686 61 Zuschüsse an Sonstige für laufende Zwecke 25.000.000 812 61 Erwerb von Geräten und Ausstattungsgegenständen -- 25.000.000 Tgr. 71 Zuwendungen aus Mitteln des Landes zur Kofinanzierung der gemeinschaftlich mit der EU aus dem Europäischen Sozialfonds geförderten Maßnahmen der Förderphase 2014 - 2020 686 71 Zuschüsse an Sonstige für laufende Zwecke -- -- 25.000.000 25.000.000 Epl. 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 14 731 Förderung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, NRW/EU-Gemeinschaftsprogramme Summe Kapitel 090 Summe Einzelplan 10 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Summe Tgr. 61 Summe Tgr. 71 Summe Kapitel 032 Summe Einzelplan 11 Summe Tgr. 80 Summe Tgr. 75 Summe Tgr. 76 2 Anlage 1 c) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan 427 01 Entgelte für Aushilfen -- 526 02 Gerichts- und ähnliche Kosten 100.000 546 40 Entgelte für die Durchführung der NRW/EU- Förderprogramme 4.500.000 Tgr. 64 Zuschüsse im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms mit der EU zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen - Ziel 2 für die Jahre 2007 bis 2013 - (Landesanteil) 427 64 Entgelte für Aushilfen -- 428 64 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 100.000 429 64 Nicht aufteilbare Personalausgaben 130.000 547 64 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1.400.000 633 64 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 970.000 661 64 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 662 64 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen -- 681 64 Auszeichnungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Wettbewerben -- 682 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 1.500.000 683 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 3.500.000 684 64 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 686 64 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 10.000.000 697 64 Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen -- 812 64 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland -- 861 64 Darlehen an öffentliche Unternehmen -- 862 64 Darlehen an private Unternehmen -- 883 64 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 5.000.000 891 64 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 10.000.000 892 64 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 8.500.000 893 64 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland 500.000 41.600.000 Tgr. 70 Zuschüsse im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms mit der EU zur Entwicklung von grenzübergreifenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Tätigkeiten und zur Verstärkung der Wirksamkeit der Regionalpolitik im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" für die Jahre 2007 bis 2013 (Landesanteil) - INTERREG IV - 427 70 Entgelte für Aushilfen -- 547 70 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 70 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- Summe Tgr. 64 3 Anlage 1 c) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan 682 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentlichen Unternehmen -- 683 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 684 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen -- 686 70 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 70 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 891 70 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 8.968.000 892 70 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 70 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 8.968.000 Tgr. 80 Zuschüsse im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms mit der EU zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen - Ziel 2 für die Jahre 2000 bis 2006 - (Landesanteil) 429 80 Nicht aufteilbare Personalausgaben -- 547 80 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 80 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 661 80 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen -- 662 80 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen -- 682 80 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 80 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 684 80 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 686 80 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 697 80 Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen -- 812 80 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland -- 861 80 Darlehen an öffentliche Unternehmen -- 862 80 Darlehen an private Unternehmen -- 883 80 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 891 80 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 80 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 80 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- 55.168.000 55.168.000 Epl. 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 15 020 Summe Tgr. 80 Summe Kapitel 731 Summe Einzelplan 14 Allgemeine Bewilligungen Summe Tgr. 70 4 Anlage 1 c) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der EU-Programme: Landesanteil im Gesamtplan Tgr. 71 Kofinanzierung von Zuschüssen im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms mit der EU zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen - Ziel 2 (EFRE) Landesanteil 547 71 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 71 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 71 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 71 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 71 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- Tgr. 72 Kofinanzierung der gemeinschaftlich mit der EU aus dem Europäischen Sozialfonds geförderten Maßnahmen (Landesanteil) 547 72 Sächliche Verwaltungsausgaben -- 633 72 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 686 72 Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 883 72 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 893 72 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- -- -- 179.950.000 Summe Tgr. 72 Summe Kapitel 020 Summe Einzelplan 15 Summe Gesamtplan Summe Tgr. 71 5 Anlage 1 d) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Epl. 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 10 080 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 547 11 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (Landesanteil) -- 683 11 Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (Landesanteil) 4.800.400 683 31 Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren (Landesanteil) 520.000 Tgr. 71 Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere (Landesanteil) 683 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 220.000 684 71 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen -- 220.000 Tgr. 72 Entwicklungskonzepte/Regionalmanagement (Landesanteil) 683 72 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 20.000 883 72 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.100.000 887 72 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände 540.000 892 72 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 1.660.000 Tgr. 73 Dorferneuerung/Dorfentwicklung (Landesanteil) 883 73 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 887 73 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände -- 892 73 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 73 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- Tgr. 74 Einzelbetriebliche Förderung/Ausgleichszulage (Landesanteil) 662 74 Zinsverbilligungszuschüsse -- 683 74 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 2.280.000 892 74 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 4.964.000 7.244.000 Tgr. 75 Marktstrukturverbesserung (Landesanteil) 683 75 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 892 75 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- -- Tgr. 76 Wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Landesanteil) 821 76 Grunderwerb -- Summe Tgr. 71 Summe Tgr. 72 Summe Tgr. 73 Summe Tgr. 74 Summe Tgr. 75 Übersicht der Gemeinschaftsaufgaben: Landesanteil im Gesamtplan 1 Anlage 1 d) zu den Fragen 125 und 126 Epl./Kap. Titel Zweckbestimmung Reindruck 2012 - in EUR - Übersicht der Gemeinschaftsaufgaben: Landesanteil im Gesamtplan 883 76 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 3.962.000 887 76 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände 6.076.400 10.038.400 Tgr. 77 Forstwirtschaftliche Maßnahmen (Landesanteil) 633 77 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -- 637 77 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände -- 683 77 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 269.200 269.200 24.752.000 24.752.000 Epl. 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 14 730 Förderung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes Tgr. 76 Zuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Landesanteil) 547 76 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 76 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 400.000 683 76 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 76 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 891 76 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 26.486.000 892 76 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 76 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- 26.886.000 Tgr. 80 Zuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Sonderprogramm, Konjunkturpaket I) 547 80 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -- 682 80 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen -- 683 80 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -- 686 80 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -- 891 80 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -- 892 80 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen -- 893 80 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland -- -- 26.886.000 26.886.000 51.638.000 Summe Tgr. 80 Summe Kapitel 730 Summe Einzelplan 14 Summe Gesamtplan Summe Tgr. 76 Summe Tgr. 77 Summe Kapitel 080 Summe Einzelplan 10 Summe Tgr. 76 2 7350 Anlagen_Frage 123.pdf 1 2 3 4 7350 Anlagen_Fragen 125_126.pdf 1 2 3 4