LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7364 21.11.2014 Datum des Originals: 21.11.2014/Ausgegeben: 26.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2862 vom 30. Oktober 2014 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/7201 Kann ein unterschiedlich langer Vorbereitungszeitraum auf mündliche Abiturprüfungen zu ungleichen Chancen für Prüflinge führen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2862 mit Schreiben vom 21. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unlängst sind im Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Änderungen zu BASS 13 – 32 Nr. 6 „Unterrichtliche Voraussetzungen zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2017“ erschienen. In diesem Zusammenhang stellt sich letztlich auch die Frage der Organisation der Abiturprüfungen. Gekoppelt sind mit den schriftlichen Prüfungen selbstverständlich auch die mündlichen Prüfungen. In den letzten Jahren wurde teilweise Kritik an den unterschiedlich langen Vorbereitungszeiträumen zwischen der letzten schriftlichen Prüfung und dem ersten Tag der mündlichen Prüfung an verschiedenen Schulen geübt . Der Internetpräsenz des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sind z.B. die festgesetzten Rahmentermine für „Zentrale Abiturprüfungen 2015 an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2015), Waldorf-Schulen und für die Externenprüfung “ zu entnehmen. Dort heißt es, dass die schriftlichen Abiturprüfungen ab Dienstag, dem 14.04.2015, bis Montag, dem 27.04.2015, festgesetzt sind. Für die mündliche Prüfung im 4. Abiturfach ist als Beginn Mittwoch, 29.04.2015, festgelegt. Hierzu heißt es erläuternd: „Da ggf. zeitgleich Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. - 3. Fach zentral angesetzt sind, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen . Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Fach.“ Als letzter Tag der mündlichen Prüfung im 1. bis 3. Abiturfach wird wiederum Freitag, der 19.06.2015, genannt. Die – sozusagen generellen – schriftlichen Abiturprüfungen enden 2015 demnach am 27.04.2014, der Beginn der mündlichen Prüfungen ist für den 29.04.2014, also zwei Tage später, festgelegt. Selbstverständlich braucht es einen eigenverantwortlichen Zeitrahmen für die Schulen, in denen sie die Abläufe organisieren können. Gleichzeitig wurde z.B. laut LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7364 2 Rückmeldungen für das Jahr 2013 moniert, dass dort der letzte Tag der schriftlichen Prüfung auf den 22. April datiert gewesen sei, an einigen Schulen die ersten mündlichen Prüfungen für einige Abiturientinnen und Abiturienten bereits am 24. April stattfanden, an anderen Schulen für andere Prüflinge demnach jedoch erst am 13. Mai. Da hier offensichtlich sehr große Unterschiede innerhalb der Vorbereitungszeiträume für die mündlichen Prüfungen bestanden bzw. bestehen, stellt sich die Frage, ob eine solche Strukturierung nicht auch vergleichbaren Chancen entgegenstehen könnte. Vorbemerkung der Landesregierung Bei den mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach handelt es sich um dezentrale Verfahren, die von den Schulen vorbereitet und organisiert werden, wie es bereits vor Einführung des Zentralabiturs üblich war. 1. Hat die Landesregierung einen landesweiten Überblick darüber, wie sich in den letzten Jahren an den Schulen die mündlichen Prüfungen zeitlich vollzogen haben (also z. B. unmittelbar zeitnah nach dem festgelegten Termin des Beginnens, zeitlich sehr weit nach hinten verlegt etc.)? Eine Abfrage bei den Schulen hinsichtlich der dezentral durchgeführten Termine der mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach erfolgt nicht. Insofern liegen keine Erkenntnisse darüber vor. 2. Können aus Sicht der Landesregierung zeitlich sehr früh nach den schriftlichen Prüfungen im Vergleich zu mehreren Wochen später durchgeführten mündlichen Prüfungen aufgrund der unterschiedlichen Vorbereitungszeit einen Einfluss auf gleiche Bedingungen der Prüflinge ausüben? Untersuchungen hierzu existieren ebenso wenig wie zu der Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt angesetzte mündliche Prüfungen besser ausfallen als die zu einem früheren Zeitpunkt terminierten. 3. Wäre es aus Sicht der Landesregierung für alle Schulen organisatorisch möglich, bei einem übereinstimmenden Beginn die mündlichen Prüfungen auch in einem etwas verkürzten, dafür aber bezüglich der Vorbereitungszeit vergleichbareren Zeitrahmen durchzuführen? 4. Ist im Ministerium für Schule und Weiterbildung eine solche in Frage 3 genannte Überlegung bereits abgewogen worden (wenn ja, bitte erläutern, aus welchen Gründen man zu welcher Bewertung gelangt ist)? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet : In den ersten Jahren des Zentralabiturs war der Beginn der Prüfungen im 4. Abiturfach erst nach dem letzten Nachschreibtermin in den schriftlichen Fächern terminiert. Damals war man noch davon ausgegangen, dass es an den Schulen eine Vielzahl von Nachschreibern geben wird, so dass die parallele Abwicklung der mündlichen Prüfungen organisatorisch problematisch werden könnte. Sehr bald stellte sich aber heraus, dass die Zahl der Nach- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7364 3 schreiberinnen und Nachschreiber gering ist. Es gab daher vermehrt Anfragen von Schulen, ob man die mündlichen Prüfungen nicht vorziehen könne. Als Begründung wurde angeführt:  Eine zeitlich enge Anbindung der mündlichen Prüfungen an die schriftlichen lasse den Abiturbereich als einen zeitlichen Block erscheinen, auf den sich die Schulgemeinde besser einstellen könne.  Ein früherer Termin eröffne den Schulen mehr Flexibilität bei der Organisation anderer schulischer Aktivitäten, die gerade im Frühjahr, in dem die Abiturprüfungen jeweils stattfinden, in besonderem Maße anfallen (Klassenfahrten, Sportfeste, Wandertage etc.).  Schülerinnen und Schüler seien in der Mehrzahl daran interessiert, den Anforderungen der Prüfungen nicht zu lange ausgesetzt zu sein. Ein früherer Abschluss liege daher durchaus auch im Schülerinteresse. Mit dem Rahmenterminerlass für den Abiturjahrgang 2011 wurde daraufhin erstmals der Beginn der mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach auf den zweiten Tag nach dem Ende der schriftlichen Prüfungen festgelegt und damit den eigenverantwortlichen Schulen ein größerer Planungsspielraum für weitere schulischen Aktivitäten eingeräumt. Eine späte Ansetzung der mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach verkürzt im Übrigen den Zeitraum bis zu den mündlichen Prüfungen im 1.-3. Abiturfach. Auch die Festlegung zentraler Termine zur Herstellung „gleicher Bedingungen“ wäre im Hinblick auf die damit einhergehende Einschränkung der organisatorischen Freiheit der Schulen unangemessen.