LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7366 21.11.2014 Datum des Originals: 21.11.2014/Ausgegeben: 26.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2751 vom 1. Oktober 2014 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/6962 Leerstand von Dienstwohnungen auf dem Gelände der JVA Geldern Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2751 mit Schreiben vom 21. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Justizvollzugsanstalt Geldern liegt zwischen der Stadt Geldern und dem Ortsteil Pont in einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebiet. Laut einer Informationsbroschüre der JVA Geldern aus dem Jahr 2003, verfügt die Haftanstalt über 42 Dienstwohnungen. Die Verwaltung dieser Immobilien obliegt dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, der Grundstücke für das Land nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten hat. Seit Jahren ist ein Leerstand der Wohnungen festzustellen. Vorbemerkung der Landesregierung Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) vermietet unter anderem einen Gebäudekomplex mit acht Wohnhäusern an die Justizvollzugsanstalt (JVA) Geldern. Insgesamt werden 42 Wohnungen nebst dazugehörigen Garagen an die JVA Geldern vermietet. Der BLB NRW erhält unabhängig von eventuellen Leerständen eine Gesamtmiete für den Gebäudekomplex . Die einzelnen Dienstwohnungen werden von der JVA Geldern eigenständig vermietet und verwaltet (z.B. Nebenkostenabrechnung). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7366 2 1. Wie viele Dienstwohnungen der JVA Geldern stehen leer? Derzeit sind 15 Dienstwohnungen nicht bewohnt. Die Wohnungen der JVA Geldern liegen in Außerortslage im Ortsteil Pont. Mit der Novellierung der Dienstwohnungsverordnung im Mai 2012 haben sich Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Dienstwohnungsvergütung und der Betriebskosten, ergeben. Aus Sicht der Bediensteten ist dadurch die Attraktivität gegenüber dem privaten Wohnungsmarkt gesunken. Die Behörde hat darauf reagiert und informiert zusätzlich ortsansässige Behörden über das Wohnungsangebot. 2. Welche Kosten entstehen dem Land bzw. dem Steuerzahler pro Jahr durch den seit Jahren festzustellenden Leerstand der Wohnungen? Die Kosten für die leerstehenden Dienstwohnungen können nicht beziffert werden, da die Höhe einer etwaigen Miete von der Höhe der Besoldung des Mieters abhängt. Maßgeblich sind die monatlichen Bruttobezüge des Mieters, die von verschiedenen Kriterien abhängig sind, wie zum Beispiel Grundgehalt der Besoldung, Stufenzuordnung, etwaige Zuschläge, Lohnsteuerklasse oder Familienstand. Ferner wird die Miete nach oben hin begrenzt durch den örtlichen Mietwert (je qm), der von der Oberfinanzdirektion für jede einzelne Wohnung anhand des örtlichen Mietspiegels und der Ausstattung der Wohnung festgelegt wird. Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, dass die Höhe der Miete einzelfallabhängig ist: Aktuell wird eine rund 107 qm große Wohnung nebst Garage an einen Bediensteten der Besoldung A 7 für monatlich 364 € vermietet. Die Wohnung könnte im Falle einer höheren Besoldung des Bediensteten bis zum örtlichen Mietwert der Wohnung von rund 454 € vermietet werden. Eine weitere rund 91 qm große Wohnung wird nebst Garage an einen Bediensteten der Besoldung A 8 für monatlich 377 € vermietet. Der Besoldung nach wäre eine Miete von rund 444 € zu entrichten. Allerdings wird hier die Miete durch den örtlichen Mietwert der Wohnung von rund 377 € begrenzt. 3. Welches Konzept verfolgt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW beim Gebäu- demanagement der o.g. Liegenschaft? Der Mietvertrag des BLB NRW mit der JVA Geldern über den Gebäudekomplex läuft noch bis zum 31.12.2017. Zurzeit stehen Gespräche des BLB NRW mit dem Justizministerium über die Verlängerung des Mietverhältnisses an. Das weitere konzeptionelle Vorgehen des BLB NRW hängt von der Entscheidung des Justizministeriums bezüglich der Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem BLB NRW ab. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Zustand der Wohnungen mit Blick auf Fol- genutzungen? Die Wohnungen befinden sich in einem altersgerechten baulichen Zustand und können weiterhin als Dienstwohnungen genutzt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7366 3 5. Welche zukünftige Verwendung ist für die Grundstücke und Häuser geplant? Die Wohnungen sollen wie bisher der JVA Geldern als Dienstwohnungen zur Verfügung stehen . Leerstehende Wohnungen können auch Landesbediensteten zur Anmietung angeboten werden. Der BLB NRW und das Justizministerium erarbeiten gemeinsam eine Strategie für die zukünftige Nutzung des Wohnungsbestandes.