LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7367 21.11.2014 Datum des Originals: 21.11.2014/Ausgegeben: 26.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2825 vom 23. Oktober 2014 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/7099 Wohnsiedlung Staumühle- boykottiert der BLB die Zukunft des Ortsteils? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2825 mit Schreiben vom 21. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die sogenannte JVA-Siedlung Staumühle, ein Ortsteil der Gemeinde Hövelhof mit über 100 Häusern, die ehemals für Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Hövelhof gebaut worden waren , steht im Eigentum des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) und soll nach dessen Willen veräußert werden. Nach einem Pressebericht (Neue Westfälische Zeitung vom 24.09.2014) war die Siedlung im Jahr 2013 über einen Makler auch zum Verkauf angeboten worden, worauf hin Investoren Interesse bekundet hätten. Der Gemeinde Hövelhof ist sehr an einem Erhalt dieses Kernstücks ihres Ortsteils Staumühle gelegen. Sie hat die planungsrechtlichen Grundlagen für den baurechtlichen Fortbestand der Gebäude geschaffen. Inzwischen beschränkt sich der BLB auf ein Minimum an nötiger Unterhaltung der Häuser, so dass deren Sanierungsstau wächst. Einwohnern zufolge sind zahlreiche Interessenten für Wohnraum in der Siedlung vorhanden. Diese betrachten den Zustand der Gebäude mit wachsender Sorge und haben zum Zwecke des Erhalts eine Bürgerinitiative gegründet. Zudem liegt nach Angaben von Hövelhofer Bürgern dem BLB ein aktuelles Gutachten über den Verkaufs- und Marktwert vor, das dem eingeschalteten Makler und einem potentiellen Investor aber nicht zur Verfügung gestellt werde. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Verfalls der Siedlung, der angepassten planungsrechtlichen Grundlagen und der Existenz mindestens eines potentiellen Investors stellt sich die Frage nach den Gründen für das zögerliche Verhalten des landeseigenen BLB in dieser Angelegenheit. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7367 2 1. Wie viele Investoren haben zum jetzigen Zeitpunkt Kaufinteresse angemeldet? Laut Auskunft des Maklers gab es vor circa 1 ½ Jahren einen Interessenten für die Liegenschaft . Zu diesem Zeitpunkt lag aber das zwingend für den Verkauf notwendige Verkehrswertgutachten noch nicht vor, so dass das Grundstück zum damaligen Zeitpunkt nicht verkauft werden konnte. Deshalb nahm der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) keinen unmittelbaren Kontakt mit dem Interessenten auf. Aktuelle Interessenten sind dem BLB NRW vom Makler nicht benannt worden und dem BLB NRW auch nicht anderweitig bekannt. 2. Aus welchen Gründen stellt der BLB das aktuelle Wertgutachten nicht zumindest dem eingeschalteten Makler zur Verfügung? In Fällen, in denen der BLB NRW ein Verkaufsinteresse hat und eventuell in Zukunft ein Verkaufsverfahren ansteht, wird das Verkehrswertgutachten nicht an Dritte herausgegeben. Ansonsten könnte durch die Herausgabe der Verkaufspreis gedrückt werden. Im vorliegenden Fall wird der BLB NRW die im Gutachten enthaltenen Informationen dem beauftragten Makler zur Verfügung stellen, soweit er die Informationen für seine Tätigkeit benötigt. 3. Welche Summe setzt das Gutachten als Verkaufswert an? Aus den gleichen Gründen werden keine Angaben zum im Gutachten geschätzten Verkehrswert der Wohnsiedlung in nicht vertraulichen Vorlagen gemacht. 4. Welche Gründe stehen nach Ansicht der Landesregierung einem Verkauf der Sied- lung zum jetzigen Zeitpunkt entgegen? Es sind unter anderem noch Fragen im Zusammenhang mit der zukünftigen Ver- und Entsorgung der Wohnsiedlung offen, die derzeit an den Betrieb der Justizvollzugsanstalt (JVA) gekoppelt ist. Die teilweise Trennung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur von der JVA sowie die zukünftige Wärmeversorgung der Wohnsiedlung sind bisher ungeklärt. So kann zum Beispiel die Fernwärmeversorgung der Wohnsiedlung über das Blockheizkraftwerk der JVA mittelfristig nicht mehr sichergestellt werden. Kosten, die für eine eigenständige Beheizung der Wohnsiedlung entstehen, hat der potenzielle Erwerber zu tragen. Zudem ist davon auszugehen, dass weitere vom Erwerber zu übernehmende Kosten für die Sanierung bzw. Erneuerung der technischen Infrastruktur anfallen (u. a. Erneuerung der Straßen / Wege, der Wasserleitungen, der Schmutz- und Regenwasserkanäle, des Spielplatzes und Aufstellung von Straßenlampen und Beschilderung). Darüber hinaus muss die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) dem Erwerber die Nutzung der Druckerhöhungsstation für die Trinkwasserversorgung gegen Entgelt gestatten. Die vorgesehene gemeinschaftliche Nutzung der Trink- und Abwasserleitungen muss auch geregelt werden. Des Weiteren ist die planungsrechtliche Situation durch die Gemeinde noch nicht abschließend entschieden. Um den dauerhaften Bestand der Wohnsiedlung - unabhängig von einem Verkauf - zu sichern, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans und der Beschluss einer so genannten Außenbereichssatzung erforderlich. Hierdurch wird die Nutzung der vorhandenen Gebäude zu Wohnzwecken bauplanungsrechtlich erst legitimiert. Die endgültige Entscheidung der Gemeinde steht noch aus. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7367 3 Derzeit ist nicht sicher, ob sämtliche offene Fragen gelöst werden können, oder ob sie dauerhaft einem Verkauf der Wohnsiedlung entgegenstehen. Hinzu kommt ein hoher Instandsetzungs - und Modernisierungsbedarf. Es ist fraglich, ob angesichts der angesprochenen Themen und der voraussichtlichen vom Erwerber zu tragenden Kosten ein Verkauf der Liegenschaft möglich sein wird. Der BLB NRW prüft momentan – unter anderem anhand des Verkehrswertgutachtens – inwiefern ein Verkauf der Wohnsiedlung überhaupt realisierbar ist.