LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7379 24.11.2014 Datum des Originals: 21.11.2014/Ausgegeben: 27.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2852 vom 24. Oktober 2014 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/7135 Reisekosten, Aufstiegslehrgänge, Schulungsangebote und weitere Fragen zum Justizwachtmeisterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 2852 mit Schreiben vom 21. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Nachgang zu meiner Kleinen Anfrage 2493 sowie der entsprechenden Antwort mit der Drucksache 16/6544 ergeben sich weitergehende Fragen zu Reisekosten, Aufstiegslehrgängen , Schulungsangeboten und Berichtsfristen im Justizwachtmeisterdienst des Landes Nordrhein -Westfalen. 1. Nach Auskunft der Landesregierung sind im Justizwachtmeisterdienst NRW zu- letzt landesweit 37 neue Planstellen geschaffen worden (2013: 8, 2014: 29). Gleichzeitig waren zum 01.07.2014 49,33 Stellen unbesetzt. Durch Personalanforderungen zwischen Gerichtsstandorten entstehen Reisekosten: Wie hoch sind diese seit dem 01.01.2013 gewesen? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln). Die umfassende Erhebung der Reisekosten ist in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehen Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten, da hierfür jede Behörde des Geschäftsbereichs die Daten aufwändig ermitteln müsste. Nach den vorliegenden (unvollständigen) Berichten sind in dem genannten Zeitraum Reisekosten von mindestens 8.045 € entstanden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7379 2 2. Nach Auskunft der Landesregierung haben im Jahr 2013 37 Beamtinnen und Beamte die Besoldungsgruppe A 5 erreicht, 19 Beamtinnen und Beamte die Besoldungsgruppe A 6: In welchem Turnus werden die sog. "Aufstiegslehrgänge" angeboten ? Die diesseits im Rahmen der Kleinen Anfrage 2493 (Drucksache 16/6544) gemeldeten Beförderungen nach den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 wurden jeweils ohne Aufstiegslehrgänge vollzogen, da sie innerhalb der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes (Justizwachtmeisterdienst ) nach dem Grundsatz der Bestenauslese erfolgt sind. 3. Die technische Entwicklung macht auch vor dem Justizwachtmeisterdienst kei- nen Halt. Eingangskontrollen sind heute mehr denn je mit komplexer Technologie ausgestattet: Welche konkreten Schulungen für (Sicherheits-)Technik werden dazu angeboten? (Bitte einzelne Schulungen inkl. Turnus des jeweiligen Schulungsangebots einzeln auflisten.) Bereits im Rahmen der Ausbildung der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister widmen sich 28 Unterrichtsstunden allein der technischen Seite des Themas "Sicherheit". Im Rahmen der Fortbildung für die Angehörigen des Justizwachtmeisterdienstes finden bedarfsorientiert die Seminare "Strahlenschutz und Gepäckdurchleuchtung - Grundlehrgang" und "Strahlenschutz und Gepäckdurchleuchtung - Verlängerungslehrgang" statt. Diese werden regelmäßig jährlich zweimal angeboten. Im Hinblick auf eine große Nachfrage in diesem Jahr ist der Grundlehrgang sogar dreimal durchgeführt worden. Darüber hinaus gibt es ein jährliches Seminarangebot zur "Einlasskontrolle und Inverwahrnahme von Waffen und gefährlichen Gegenständen", das im nächsten Jahr im Hinblick auf die große Nachfrage mindestens zweimal stattfinden wird. Dieses Angebot wird im Jahr 2015 noch um drei weitere Seminare zur "Einlasskontrolle" ergänzt werden. Außerdem erhalten die Angehörigen des Justizwachtmeisterdienstes jährlich ein 16 Stunden umfassendes Training zur Eigen- und Fremdsicherung. Ergänzt wird dieses Schulungsangebot durch weitere jährliche Seminare zum Vorführ- und Sitzungsdienst. Für das Jahr 2015 sind zwei Seminare dieser Art geplant. In diesem Zusammenhang ist auf die gerade für den Bereich der Einlasskontrolle wichtigen Seminare zum "Deeskalationstraining" hinzuweisen. Allein im Rahmen der zentralen Fortbildung wurden hier in diesem Jahr drei Seminare angeboten. Für das nächste Jahr sind bereits vier geplant. Dieses zentrale Fortbildungsangebot wird noch durch Maßnahmen im Rahmen der bezirklichen Fortbildung ergänzt. In diesem Jahr sind so im Geschäftsbereich der Oberlandesgerichte weitere Deeskalationstrainings, Seminare zum Waffenrecht sowie zur Eingangssicherung durchgeführt worden. 4. Eingangskontrollen weiblicher Personen sollten von Justizwachtmeisterinnen durchgeführt werden: Kann an allen Gerichtsstandorten in NRW ein stets ausreichender Anteil von weiblichen Mitarbeitern des Justizwachtmeisterdienstes gewährleistet werden? Die Besetzung der Sicherheitsschleusen orientiert sich an der Größe der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen und dem damit verbundenen unterschiedlichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7379 3 Besucheraufkommen. Dieser Personalbedarf kann mit den zur Verfügung stehenden Planstellen des Justizwachtmeisterdienstes abgedeckt werden. Bei der Besetzung der Stellen wird stets darauf geachtet, dass in ausreichendem Umfang weibliche und männliche Kräfte in den Justizwachtmeisterdienst eingestellt werden. Sollte es dennoch zu unvorhersehbaren Vakanzen kommen, etwa durch Urlaubs- oder Krankheitszeiten, werden diese regelmäßig durch dienststellenübergreifende Unterstützungsmaßnahmen benachbarter Gerichte und Behörden kompensiert. 5. „Im Hinblick auf die Berichtsfrist" konnte die Landesregierung die 3. Frage mei- ner Kleinen Anfrage 2493 "in einem großen Gerichtsbezirk" nicht vollständig aufschlüsseln: Kann die Landesregierung die entsprechende Tabelle zum Stichtag 01.07.2014 mithilfe dieser erneuten Anfrage nun nachreichen? Die erbetene Aufschlüsselung von Tarifkräften des Justizwachtmeisterdienstes des Bezirks nach Entgeltgruppe 3 und 4 erfordert eine Beteiligung des gesamten Geschäftsbereichs, da die Daten der Tarifkräfte nicht zentral durch das Oberlandesgericht erfasst werden. Dies ist innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfragen vorgesehenen Frist nicht leistbar.