LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7382 24.11.2014 Datum des Originals: 24.11.2014/Ausgegeben: 27.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2778 vom 9. Oktober 2014 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/7006 Wie gewissenhaft ist die Landesregierung bei der Auswahl der Sicherheitsfirmen für Flüchtlingsheime in Nordrhein-Westfalen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2778 mit Schreiben vom 24. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach den vorliegenden Medienberichterstattungen hat es in diversen Flüchtlingsheimen in Nordrhein-Westfalen eklatante Missstände bei den Sicherheitsfirmen bis hin zu massiven Menschenrechtsverletzungen gegeben. Diesen Umständen versucht die Landesregierung nun mit Hilfe strengerer Auflagen an die Sicherheitsleistungen Herr zu werden. Minister Jäger forderte dabei unter anderem, dass beauftragte Sicherheitsunternehmen nachweisen müssen, Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband zu sein. Der Firma European Homecare, die im Flüchtlingsheim Burbach tätig war, wurde gekündigt, nachdem massive Übergriffe von Mitarbeitern eines Subunternehmens, der Firma SKI, bekannt geworden sind. Als neuer Sicherheitsdienstleister wurde nach Presseberichten die Stölting Service Group für die Heime in Burbach, Neuss, Essen und Schöppingen engagiert. Diese soll – ebenfalls nach Presseberichten – jedoch nicht Mitglied im BDSW sein; ihr soll sogar die Mitgliedschaft verweigert worden sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7382 2 1. Ist es richtig, dass die Firma Stölting mit dem Sicherheitsdienst in verschiedenen Flüchtlingsheimen in Nordrhein-Westfalen beauftragt wurde? Mit dem Sicherheitsdienst in den Einrichtungen in Essen, Schöppingen, Burbach, Neuss und Herne wurde die S.E.T. GmbH Security & Event Team, eine selbständige Regionalgesellschaft der Stölting Service Group GmbH, beauftragt. 2. Entspricht dieser neue Sicherheitsdienstleister den strengeren Auflagen der Landesregierung insbesondere im Hinblick auf eine Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) oder eines vergleichbaren Arbeitgeberverbandes ? Die S.E.T. GmbH Security & Event Team besitzt die Mitgliedschaft im BDSW. 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, warum eine Mitglied- schaft im BDSW verweigert wurde? Beantwortung entfällt, siehe Frage 2. 4. Schätzt die Landesregierung die neue beauftragte Sicherheitsfirma als vertrau- enswürdig ein? Es liegen der Landesregierung keine Anhaltspunkte für eine gegenteilige Annahme vor. 5. Wie wird die Landesregierung gewährleisten, dass für alle Mitarbeiter von Si- cherheitsfirmen in Flüchtlingsheimen die strengeren Auflagen nachgefordert werden? Die Voraussetzungen zur Einhaltung der strengen Anforderungen bei den für die Sicherheit in den Flüchtlingseinrichtungen verantwortlichen Sicherheitsfirmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von der Bezirksregierung Arnsberg überprüft.