LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7384 24.11.2014 Datum des Originals: 24.11.2014/Ausgegeben: 27.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2762 vom 7. Oktober 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6982 Pumpspeicherwerk auf dem Gebiet der Stadt Lügde im Kreis Lippe – was sagt die Landesregierung? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2762 mit Schreiben vom 24. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der international tätige Baukonzern HOCHTIEF hat eine hundertprozentige Tochtergesellschaft , die PSW Lippe GmbH mit Sitz in Lügde gegründet. Die PSW Lippe GmbH untersucht derzeit, ob und in welcher Weise ein solches Pumpspeicherwerk im Kreis Lippe umsetzbar ist. Betroffen sind hierbei insbesondere Flächen auf dem Gebiet der Stadt Lügde. Da die Stadt Lügde derzeit bereits durch andere Großvorhaben enorm belastet wird - erinnert sei an die Diskussion um den Trassenverlauf der sogenannten „Südlink“-Trasse und die perspektivische Nutzung der durch die Stadt Lügde verlaufenden DB-Strecke mit zusätzlichem Güterverkehr - ist eine dialogorientierte Planung anderer Vorhaben, wie zum Beispiel beim angedachten Pumpspeicherwerk, von besonderer Bedeutung. 1. Wie steht die Landesregierung konkret zu der Überlegung, auf dem Gebiet der Stadt Lügde ein Pumpspeicherwerk zu errichten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7384 2 2. Wie beurteilt die Landesregierung, dass das potentielle Pumpspeicherwerk auf dem Gebiet der Stadt Lügde nach Informationen des Fragestellers in vollem Umfang ein wichtiges Flora-Fauna-Habitat (FFH-Gebiet) berührt? Grundsätzlich steht die Landesregierung hinter Pumpspeicherwerk-Projekten und begrüßt die Initiative der Hochtief AG, sich mit der Planung von Pumpspeicherwerken in NRW zu engagieren. Das Pumpspeicherwerk Lippe betreffend ist die Landesregierung darüber informiert , dass dieses zum Teil in FFH-Gebieten liegt. Im Rahmen des Planungsverfahrens muss der Vorhabenträger darlegen, inwiefern eine Verträglichkeit des Projektes mit den Schutzzwecken und Erhaltungszielen der FFH-Gebiete „Schwalenberger Wald“ und „Emmertal“ besteht. Zur Vorbereitung der entsprechenden FFHVerträglichkeitsuntersuchungen haben bereits erste Abstimmungen zwischen der PSW Lippe GmbH und den zuständigen Behörden hinsichtlich des Umfanges der zu leistenden faunistischen und floristischen Kartierungen stattgefunden. Erst nach Vorlage der FFH-Gutachten lassen sich die zu erwartenden Beeinträchtigungen der betreffenden FFH-Gebiete beurteilen . 3. Wie schätzt die Landesregierung etwaige Auswirkungen auf die Landstraßen L827, L 614 und L946 ein, wenn der angedachte Standort des Pumpspeicherwerks realisiert werden sollte? Aufgrund des frühen Planungsstadiums sind Aussagen zu etwaigen Auswirkungen auf die genannten Landesstraßen derzeit nicht möglich. 4. Inwieweit ist das angedachte Pumpspeicherwerk mit den in dem Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans angedachten Maßstäben vereinbar? Für den in der Frage angesprochenen Standort bei Lügde müssen auf der Grundlage der Zielfestlegungen B.III.2.22 sowie B.III.3.21 des derzeit geltenden Landesentwicklungsplans die Voraussetzungen erfüllt sein, dass die angestrebte Nutzung nicht außerhalb des Gebiets für den Schutz der Natur bzw. des Waldes realisierbar ist und sie mit der naturschutzfachlichen Bedeutung des betroffenen Gebietes für den Schutz der Natur vereinbar ist. Die Ziele 7.2-3 und 7.3-3 des LEP-Entwurfs (Stand 25.06.2013) sehen entsprechende Regelungen vor. Aus dem Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans ergibt sich keine abweichende Bewertung, weil die in Aufstellung befindlichen Ziele derzeit nur zu berücksichtigen sind. Der inhaltlich ebenfalls tangierte Grundsatz 10.1-3 des LEP-Entwurfs („Neue Standorte für Erzeugung und Speicherung von Energie“) kann als raumordnerischer Grundsatz derzeit noch keine Berücksichtigung finden. Da der Entwurf des Landesentwicklungsplans noch in Aufstellung und Abstimmung ist, sind zu der künftigen Wirkung einzelner Festlegungen noch keine abschließenden Einschätzungen möglich. 5. In welcher Weise werden die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Be- hörden eine frühzeitige, umfassende, transparente und dialogorientierte Beteiligung der von dem Vorhaben betroffenen Akteure sicherstellen? Gemäß §10 Raumordnungsgesetz bzw. §13 Landesplanungsgesetz NRW sind „Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen [ …] von der Aufstellung des Raumordnungsplans zu unterrichten. […]“ Die gesetzlichen Vorgaben sehen hier eine öffentliche Beteiligung unter Auslage der Dokumente in einem Zeitraum von zwei Monaten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7384 3 vor, bei einer Umweltprüfung sind die entsprechenden Unterlagen ebenfalls öffentlich auszulegen . Dieses Verfahren wird für das geplante PSW in Lügde von der Bezirksregierung Detmold sichergestellt.