LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7392 25.11.2014 Datum des Originals: 24.11.2014/Ausgegeben: 28.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2807 vom 15. Oktober 2014 des Abgeordneten Peter Preuß CDU Drucksache 16/7072 Wie ist es mit der Sicherheit der forensischen Kliniken in Nordrhein-Westfalen bestellt ? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2807 mit Schreiben vom 24. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die forensischen Kliniken in Nordrhein-Westfalen sind sicher. Das wird von Seiten des zuständigen Ministeriums (MGEPA) immer wieder ausdrücklich betont und auf die deutlich verringerten Zahlen von Entweichungen und Lockerungsmissbräuchen hingewiesen. Die LVR-Klinik Bedburg-Hau samt ihrer Forensik genießt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und in der Fachwelt. Die Landesregierung plant hier umfangreiche Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten, um die Situation der untergebrachten Patienten und des eingesetzten Personals zu verbessern. Anfang Oktober 2014 (Bericht RP und RP Online, 01./02.10.2014) kam es nun zum Ausbruch eines Patienten aus der Klinik. Die Presse berichtete, dass ein 38 jähriger polnischer Staatsbürger mit Hilfe von Fluchthelfern und einem Bolzenschneider durch den Sicherheitszaun geflohen ist. Der Bolzenschneider wurde am Ausbruchsort gefunden. Bereits in der Antwort auf die KA des CDU-Abgeordneten Dr. Bergmann (Drucksache 16/6625) berichtet die Landesregierung über die besonderen Vorkommnisse in Bedburg-Hau in den letzten 12 Monate und dabei über einen erfolglosen Versuch eines Patienten, die Zaunanlage zu überwinden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7392 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der am 29. September 2014 entwichene Patient, auf den sich die Vorbemerkung der Kleinen Anfrage bezieht, ist am 12. November 2014 festgenommen worden. 1. Welche Sicherheitsregeln galten, als der Patient im Rahmen eines Aufenthalts im Außenbereich, aber innerhalb des gesicherten (umzäunten) Geländes entfliehen konnte? Der Gartenbereich und die Zaunanlagen werden videoüberwacht. Darüber hinaus erfolgen mehrfach täglich Kontrollen der Zaunanlagen. Weitergehende Angaben zu sicherheitsrelevanten Maßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können nur unter den für Verschlusssachen geltenden Voraussetzungen mitgeteilt werden. 2. Aufgrund welcher Regeln war es dem Patienten erlaubt, sich unbeaufsichtigt auf dem Gelände zu bewegen? Die Station, auf der der Patient untergebracht war, arbeitet mit einem achtstufigen Konzept. Seit dem 6. Februar 2014 war dem therapiemotiviert erscheinenden Patienten durch die therapeutische Leitung die Stufe 2 eingeräumt worden, da dies für den weiteren therapeutischen Prozess notwendig erschien. Hiernach hatte er die Möglichkeit, am cotherapeutischen und schulischen Programm innerhalb des gesicherten Bereiches des Hauses 25 teilzunehmen und Ausgang im gesicherten Stationsgarten ohne Aufsicht wahrzunehmen . Bei der Stufe 2 handelt es sich noch nicht um eine Lockerung. 3. Welche Außenkontakte/Kommunikationsmöglichkeiten waren dem Patienten vor seinem Ausbruch möglich? Der Patient durfte, wie alle Patientinnen und Patienten im nordrhein-westfälischen Maßregelvollzug , grundsätzlich gemäß § 9 Absatz 1 Maßregelvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (MRVG NRW) Besuche empfangen und Telefongespräche am Stationstelefon führen sowie gemäß § 8 Absätze 1 und 4 MRVG NRW Schreiben und Pakete versenden und empfangen. Gründe für eine Einschränkung dieser Rechte gemäß §§ 8 Absatz 2, 9 Absatz 2 MRVG NRW waren nicht ersichtlich. 4. Welche Kommunikationsmöglichkeiten hatte der Patient vor dem Ausbruch, um mit Hilfe eines Dritten von außen und dem Einsatz eines Bolzenschneiders zu einem bestimmten, offensichtlich planbaren Zeitpunkt die Fluch zu organisieren? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche organisatorischen Maßnahmen hat die Landesregierung auch im Hin- blick auf die missglückte Flucht eines Patienten (identisch mit dem jetzt Entflohenen ?) ergriffen, um derartige Ausbrüche zukünftig zu verhindern? Der Landschaftsverband Rheinland hat die anderen Maßregelvollzugseinrichtungen in seiner Trägerschaft über die erfolgte Manipulation am Zaun informiert, damit auch dort im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen insbesondere auf entsprechende Manipulationen geachtet wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7392 3 Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist ebenfalls unterrichtet worden. Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug ist in die Aufarbeitung des Vorfalls eingebunden. Für eine abschließende Prüfung, ob und inwieweit weitere Maßnahmen zu ergreifen sind, bleiben etwaige Erkenntnisse aus dem auf die Entweichung hin eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren abzuwarten. Der Patient ist nicht identisch mit dem in der Vorbemerkung erwähnten Patienten, der einen erfolglosen Fluchtversuch unternommen hatte. Dieser Patient wurde bereits vor dem eigentlichen Sicherungszaun aufgehalten.