LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7423 26.11.2014 Datum des Originals: 25.11.2014/Ausgegeben: 01.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2853 vom 28. Oktober 2014 der Abgeordneten Henning Höne und Karlheinz Busen FDP Drucksache 16/7171 Vertragsnaturschutz in NRW - Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2853 mit Schreiben vom 25. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Westfälischen Nachrichten berichteten am 16.09.2014 über im Rahmen des Vertragsnaturschutzes auslaufende Flächen im Kreis Steinfurt. Bereits 50 Hektar Vertragsnaturschutzfläche konnten durch das Planungs- und Umweltamt des Kreises nicht mehr erneut für den Vertragsnaturschutz gewonnen werden. Im konkreten Fall ging es um eine Fläche im FFHGebiet in den Grevener Emsauen. Hier wurde erst kürzlich eine Fläche, die seit 20 Jahren brach lag, in landwirtschaftliche Nutzfläche gewandelt. Dadurch wurde der Lebensraum für viele seltene Kleintiere und Pflanzen unwiderruflich zerstört. Der Betrag von 392 Euro pro Hektar, der vom Planungs- und Umweltamt Steinfurt für solche Flächen an den Eigentümer gezahlt wird, sei zu gering, um mit regional marktüblichen Preisen von über 1.000 Euro konkurrieren zu können. Daher solle laut Planungs- und Umweltamt des Kreises Steinfurt der Betrag auf 600€ bis 650€ erhöht werden. Der Verlust von immer mehr Vertragsnaturschutzflächen widerspricht den im Entwurf der Biodiversitätsstrategie NRW festgelegten Zielen der Stärkung des Vertragsnaturschutzes. In dieser wird der Vertragsnaturschutz ausdrücklich als wichtige Stellschraube zur Arterhaltung genannt. Allerdings ist die Bereitschaft der Landwirte zum Abschluss langfristiger vertraglicher Bindungen wegen der vor allem durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz erheblich verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen rückläufig. Daran können auch die Prämienerhöhungen für den Vertragsnaturschutz vo- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7423 2 raussichtlich nur bedingt etwas ändern. Es stellt sich somit auch die Frage, welche Position die Landesregierung zur Forcierung ordnungsrechtlicher Maßnahmen, wie ein Grünlandumwandlungsverbot oder die behördliche Festsetzung von Naturschutzgebieten als mögliche Alternative zur Stärkung des Vertragsnaturschutzes vertritt. Vorbemerkung der Landesregierung Die beabsichtigten Neuregelungen der Vertragsnaturschutzförderung ab 2015 liegen im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum der EU-Kommission zur Genehmigung vor. 1. Wie bewertet die Landesregierung im Hinblick auf eine Stärkung des Vertragsna- turschutzes die Bestrebungen des Planungs- und Umweltamtes des Kreises Steinfurt , die Prämie auf 650€ zu erhöhen? Der Kreis Steinfurt setzt die Vertragsnaturschutzförderung des Landes NRW durch sein Kreiskulturlandschaftsprogramm um und ist dabei an die durch die EU genehmigten Förderhöhen gebunden. Im Zuge der Neuprogrammierung des NRW-Programms Ländlicher Raum wurden die Prämienzahlungen durch die Landwirtschaftskammer auf der Grundlage der aktuellen Preissituationen neu kalkuliert. Auf dieser Grundlage können ab 2015 Prämiensteigerungen erwartet werden. 2. Wird durch das Land NRW eine entsprechende Kompensationsleistung zur Finan- zierung der Erhöhung der Flächenprämie an die Kommunen erfolgen? Die Vertragsnaturschutzförderung soll, wie auch bei dem hier genannten Beispiel, vorrangig auf Naturschutzgebietsflächen (NSG) erfolgen. Die Kreise/kreisfreien Städte sind an der Finanzierung auf NSG-Flächen sowie bei allen Ackerextensivierungsmaßnahmen nicht beteiligt , sie erfolgt ausschließlich durch EU- und Landesmittel. Bei Flächen außerhalb dieser Kulisse beteiligen sich die Kreise/kreisfreien Städte an der Finanzierung nur geringfügig. Ihr Eigenanteil an der Vertragsnaturschutzförderung lag im Auszahlungsjahr 2013 bei rund 4,5%; im Kreis Steinfurt unter 1%. Kompensationsleistungen durch gegebenenfalls anstehende Prämienerhöhungen sind nicht vorgesehen. 3. Wie hoch fällt die finanzielle Unterstützung des Landes NRW für den Vertragsna- turschutz insgesamt aus? Im Auszahlungsjahr 2013 betrug die finanzielle Unterstützung für den Vertragsnaturschutz insgesamt rund 9,6 Mio €. Der Landesanteil betrug rd. 5,335 Mio €. 4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den Vertragsnatur- schutz zu stärken? Die Vertragsnaturschutzförderung wurde in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten nach den naturschutzfachlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Praxis überarbeitet und die Prämienhöhen neu kalkuliert, um die größtmögliche Akzeptanz zu erreichen. Die hierfür erforderlichen Landesmittel sind eingeplant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7423 3 5. Wie will die Landesregierung die Einhaltung der in der Biodiversitätsstrategie festgelegten Ziele und Leitbilder sicherstellen, wenn sich auch die konkret vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des Vertragsnaturschutzes als nicht ausreichend erweisen sollten? Es wird davon ausgegangen, dass die Modalitäten der Vertragsnaturschutzförderung ab 2015 geeignet sind, die Ziele und Leitbilder der Biodiversitätsstrategie umzusetzen.