LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7431 27.11.2014 Datum des Originals: 26.11.2014/Ausgegeben: 02.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2863 vom 30. Oktober 2014 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/7202 Zukünftiger Fahrzeugbestand der Polizei für das Gebiet der Stadt Bottrop – Wie sieht die Entwicklung der Verfügbarkeit an polizeilichen Einsatzfahrzeugen aus? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2863 mit Schreiben vom 26. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Jahren hat sich der Landesrechnungshof unter anderem regelmäßig mit der Fuhrparkgröße der Polizei beschäftigt und dabei bezogen auf die heutige Auslastung der Einsatzfahrzeuge einen Fahrzeugüberhang festgestellt (vgl. Ausführungen im Jahresbericht 2012). Dieser Befund setzt gedanklich naturgemäß eine statische Betrachtung voraus. Wenn zur Verbesserung der inneren Sicherheit eine größere Polizeipräsenz im Straßenbild vor Ort ermöglicht würde, beispielsweise durch Wegfall von immens personalintensiven ShowAktionen wie beim sogenannten Blitzmarathon oder durch ein Gesundheitsmanagement der Krankenstand wirksam gesenkt werden könnte, wäre der Bedarf zur Inanspruchnahme von Einsatzfahrzeugen natürlich auch wiederum größer. Im zuvor zitierten Jahresbericht 2012 wird ausgeführt, dass eine vom Innenminister Mitte 2011 eingesetzte Projektgruppe in einer umfassenderen Untersuchung der Ausstattung von Kreispolizeibehörden mit Fahrzeugen zu ähnlichen Einsparergebnissen gekommen sei: „Die Projektgruppe sieht bei landesweit rund 7.100 betrachteten Fahrzeugen unterschiedlicher Funktionen ein Einsparpotential von rund 1.100 Fahrzeugen (16 vom Hundert) bei den Kreispolizeibehörden.“ Ausdrücklich wird jedoch auch in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass dabei erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Polizeibehörden zu beachten seien. Daher ist eine fallweise Betrachtung notwendig und sinnvoll. Zum weiteren Umgang mit dieser Problematik wurde im Jahresbericht festgehalten, dass die Arbeitsergebnisse der Projektgruppe fortlaufend umgesetzt und außerdem der Fuhrpark der Kreispolizeibehörden qualitativ optimiert und verjüngt werden soll. Außerdem sollten zwei weitere Projektgruppen eingesetzt werden, die sich mit der Fahrzeugausstattung der drei LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7431 2 Landesoberbehörden sowie der Optimierung des Gesamtprozesses Fuhrparkmanagement befassen. Im Jahresbericht 2013 hat sich der Landesrechnungshof dann mit der Wirtschaftlichkeit der polizeieigenen Kraftfahrzeugwerkstätten beschäftigt, da er, anders als die Landesregierung, die Wirtschaftlichkeit der polizeieigenen Kraftfahrzeugwerkstätten nicht als nachgewiesen ansieht. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen benötigt selbstverständlich auch in der kreisfreien Stadt Bottrop im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Recklinghausen für ihre wichtigen Aufgaben bei der Verbrechensbekämpfung und Verkehrssicherheit eine gute, bedarfsgerechte und moderne Ausstattung. Hierzu zählt als wesentlicher Bestandteil auch der Fuhrpark für Einsatzfahrzeuge. Neben der Zahl von Polizeifahrzeugen kommt qualitativen Komponenten wie Alter oder Sicherheitsausstattung eine besondere Bedeutung zu. Es versteht sich von selbst, dass auch in einer Metropole wie der Ruhrregion eine optimale Mobilität für eine erfolgreiche polizeiliche Arbeit unverzichtbar ist. Daher ist es auch vor dem Hintergrund der beschriebenen Überprüfungen für das Parlament von hohem Interesse zu erfahren, wie sich die bisherige und zukünftige Entwicklung des Fahrzeugbestandes im Polizeipräsidium Recklinghausen für die Stadt Bottrop darstellt. Nachfolgende Fragen nach dem Fahrzeugbestand umfassen stets die gesamte motorisierte Fuhrparkbreite (inklusive Pkw, Lkw, Motorrädern, Spezialfahrzeugen etc.). Vorbemerkung der Landesregierung Die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben setzt eine hohe Mobilität voraus. Eigene Überprüfungen der Kreispolizeibehörden sowie Prüfungen der Rechnungsprüfungsämter haben Hinweise auf quantitative Einsparpotenziale ergeben. Während diese Prüfungen rückblickend ausschließlich die Auslastung einzelner Fahrzeugfunktionen betrachtet haben, hat die Projektgruppe „Fuhrparkmanagement der Polizei NRW (FPM Pol NRW)“ den Bedarf auf der Grundlage der polizeilichen Aufgabenzuweisung errechnet . In der Gesamtbetrachtung kommt die Projektgruppe zu ähnlichen Ergebnissen wie die Rechnungsprüfungsämter. Das Ergebnis der Projektgruppe zeigt die - nach Umsetzung eines in der Projektgruppe erarbeiteten Schlüssels - erforderliche Anzahl von Fahrzeugen in ausgewählten Funktionen auf. Die Höhe der Fahrzeugausstattung ist abhängig von den Erfordernissen an Taktik und Mobilität und berücksichtigt auch regionale Besonderheiten. Im Ergebnis kommt es zu einer in mehreren Stufen behutsamen, flächendeckenden Reduzierung der Anzahl von Dienstfahrzeugen der Polizei bei allen Kreispolizeibehörden in NRW: die Aufgabenbezogene Kraftfahrzeugverteilung (AKV). Während dieses permanent evaluierten mehrstufigen und mehrjährigen Prozesses ist die Einsatzfähigkeit der Polizei ständig gewährleistet. Die Stadt Bottrop liegt - neben 10 weiteren Städten - im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Recklinghausen. Den Kreispolizeibehörden werden Fahrzeugkontingente verschiedener Funktionen zugewiesen. Eine Aufteilung bzw. Verteilung an einzelne Standorte innerhalb der Behörde erfolgt nicht zentral, sondern liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Behörde. Eine spezifizierbare Beantwortung zum Fahrzeugbestand der kreisfreien Stadt Bottrop ist ohne hohen Zeit- und Arbeitsaufwand nicht möglich. Im Folgenden ist daher der Fahrzeugbestand der Kreispolizeibehörde Recklinghausen betrachtet worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7431 3 1. Wie hat sich im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Recklinghausen für das Einsatzgebiet der kreisfreien Stadt Bottrop der Fahrzeugbestand, differenziert nach kolorierten Funkstreifenwagen, zivilen Funkstreifenwagen und sonstigen Fahrzeugen, jeweils jährlich für den Zeitraum 2010 bis 2014 entwickelt? (aufgeschlüsselte Auflistung nach Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, Fabrikat etc. erbeten) AKV-Betrachtete Fahrzeugfunktionen Ist-Bestände gem. Behördenmeldungen jeweils zum Jahresende Stand: 01.10.14 Soll-Zahlen bis Ende 2015 zu erreichen Erreichte Soll-Bestände sollen grundsätzlich beibehalten werden FahrzeugFunktion Bezeichnung Anzahl 2010 Anzahl 2011 Anzahl 2012 Anzahl 2013 Anzahl 2014 Anzahl 2015 Anzahl 2016 Anzahl 2017 Anzahl 2018 koloriert Fustkw 64 62 60 63 61 69 69 69 69 koloriert Fustkw bis 8 Sitze 34 33 29 29 31 29 29 29 29 koloriert Fustkw Halbgruppenfz 16 21 27 21 13 6 6 6 6 zivil Kfz Logistik 35 35 35 33 29 18 18 18 18 zivil Fustkw klein 16 15 12 9 101 85 85 85 85 zivil Fustkw leicht 57 60 58 57 zivil Fustkw mittel 54 52 44 40 Gesamt 276 278 265 252 235 207 207 207 207 Ist-Bestände gem. Behördenmeldungen jeweils zum Jahresende Stand: 30.06.2014 FahrzeugFunktion Bezeichnung Anzahl 2010 Anzahl 2011 Anzahl 2012 Anzahl 2013 Anzahl 2014 koloriert Fustkrad le 29 25 22 22 22 zivil Zweiradfahrzeuge 18 16 9 9 8 zivil Krad - Provida 1 1 1 1 1 koloriert / zivil Fustkw DHF 8 7 6 6 6 koloriert Grukw 2 0 0 0 0 koloriert Teilmobile Beratungsstelle 1 0 0 0 0 zivil Fustkw Geschwindigkeitsüberwachung 1 1 1 1 2 zivil Fustkw Video-Verkehrsüberwachung 1 1 1 1 1 zivil Prüfkw 2 1 2 2 2 koloriert Gefangenentransportwagen 1 1 1 1 1 zivil Sonderfunkion 7 7 8 7 6 sonstige Lkw bis 3,5 t zGM 1 1 1 1 1 sonstige Lkw bis 7,5 t zGM 2 2 2 2 2 sonstige Anhänger 2 2 3 0 0 sonstige Mobile Wache 2 2 2 2 2 Für die hier genannten Funktionen wurde noch kein Soll-Bestand über die AKV definiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7431 4 Fahrzeugfarbe und Fabrikat sind zur Steuerung des Fuhrparks nicht bedeutsam und könnten mithin nur unter hohem Aufwand statistisch ausgewertet werden. Dies ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar. 2. Wie wird sich nach derzeitigem Planungsstand im Zuständigkeitsgebiet des Poli- zeipräsidiums Recklinghausen für das Einsatzgebiet der kreisfreien Stadt Bottrop der Fahrzeugbestand, differenziert nach kolorierten Funkstreifenwagen, zivilen Funkstreifenwagen und sonstigen Fahrzeugen, jeweils jährlich für den Zeitraum 2014 bis 2018 zukünftig entwickeln? (aufgeschlüsselte Auflistung nach Fahrzeugtyp , Fahrzeugfarbe, Fabrikat etc. erbeten) Siehe Antwort zu Frage 1 3. Wie sieht jeweils einzeln das Alter dieser zuvor dargestellten Dienstfahrzeuge zum Stichtag 1. Juli 2014 aus, die insgesamt dem Fuhrpark des Polizeipräsidiums Recklinghausen für das Einsatzgebiet der kreisfreien Stadt Bottrop zuzuordnen sind? (Zusammenfassung in Kategorien identischer Fahrzeuge und deren Anzahl ggf. sinnvoll) Durchschnittsalter zum 01.07.2014 (in Jahren) koloriert BMW Fustkrad le 11 zivil Zweiradfahrzeuge 8 zivil BMW Krad - Provida 1 koloriert VW Fustkw 1,5 koloriert VW Fustkw bis 8 Sitze 6 koloriert Fustkw Halbgruppenfz 1 koloriert / zivil Fustkw DHF 9 zivil Kfz Logistik 5,5 zivil VW / Opel Fustkw 7 zivil Fustkw Geschwindigkeitsüb. 2 zivil Fustkw Video VÜberwachung 8 koloriert Gefangenentransportwagen 0,5 zivil Sonderfunktion 8,5 sonstige Lkw bis 3,5 t zGM 18 sonstige Lkw bis 7,5 t zGM 15 sonstige mobile Wache 16,5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7431 5 4. Wie bewertet die Landesregierung, bitte unter Angabe der Beurteilungskriterien, die quantitative und qualitative Auskömmlichkeit der bisherigen und zukünftig angedachten Ausstattung des Polizeipräsidiums Recklinghausen für das Einsatzgebiet der kreisfreien Stadt Bottrop mit Einsatzfahrzeugen? Wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, erfolgt die Annäherung an die erforderliche Fuhrparkgröße in mehreren Stufen bis Ende des Jahres 2015. Regelmäßig wird die Auswirkung der Anpassung der Fahrzeugmenge bei den betroffenen Kreispolizeibehörden abgefragt. Beim Polizeipräsidium Recklinghausen erfordert die Anpassung der Fahrzeuganzahl - wie in allen anderen Kreispolizeibehörden ebenfalls - eine Anpassung interner Prozesse bei der Fahrzeugnutzung. Diese Entwicklung führt bislang nicht zu einer belegten Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung. Bewertungskriterium ist mithin der Nachweis, dass eine im Einzelfall zu erbringende Organisationsleistung ausschließlich durch die nicht ausreichende Anzahl verfügbarer Fahrzeuge bedingt nicht ausgeführt werden konnte. Durch die geschilderte behutsame und ständig beobachtete Anpassung der Fuhrparkgröße ist eine - in einem solchen Fall unzweifelhaft erforderliche - Gegensteuerung gewährleistet. 5. Wie viele Unfälle mit Einsatzfahrzeugen der Polizei im Polizeipräsidium Recklin- ghausen für das Einsatzgebiet der kreisfreien Stadt Bottrop haben sich, differenziert nach den Kategorien der Fahrzeuge wie kolorierten Funkstreifenwagen, zivilen Funkstreifenwagen und sonstigen Fahrzeugen, jeweils jährlich im Zeitraum 2010 bis 2014 ereignet? (Angaben bitte absolut und relativ zum Landesdurchschnitt ) Anzahl Verkehrsunfälle PP Recklinghau- sen Anzahl Verkehrsunfälle Polizei NRW gesamt Anteil des PP Recklinghausen in Prozent 2010 100 2599 3,85 2011 77 2586 2,98 2012 101 2624 3,85 2013 92 2809 3,28 Eine Aufschlüsselung nach den genannten Funktionen (koloriert, zivil, sonstige) ist nur mit unvertretbarem Arbeitsaufwand möglich. Verkehrsunfälle mit Einsatzfahrzeugen werden nicht nach Fahrzeugkategorien erfasst.