LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7434 27.11.2014 Datum des Originals: 27.11.2014/Ausgegeben: 02.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2804 vom 17. Oktober 2014 der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/7066 Wie bewertet die Landesregierung das gemeinsame Vorgehen von 13 oberbergischen Bürgermeistern und dem Landrat, um ein wohnortnahes, vielfältiges Förderschulangebot für Kindern und Eltern zu sichern? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2804 mit Schreiben vom 27. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post hat am 01.10.2014 unter dem Titel „13 Bürgermeister kämpfen um den Erhalt des Förderschulangebotes“ über die Aktivitäten zur Sicherung eines umfassenden Förderschulangebots aus dem Oberbergischen Kreis berichtet. In einem gemeinsamen Positionspapier bekennen sich die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen und der Landrat ausdrücklich zur Umsetzung des inklusiven Schulsystems im Oberbergischen Kreis. Sie wollen aber demnach trotz sinkender Schülerzahlen, neuen Vorgaben für Mindestgrößen von Förderschulen, der schwierigen Lehrerversorgung sowie kommunaler Kosten ausdrücklich „auch weiterhin ein hochwertiges Förderschulangebot bereitstellen und bewährte Strukturen nicht zerschlagen“, wie der Landrat laut Zeitungsartikel erklärte. Vor Ort sind sich die Akteure laut Positionspapier einig, dass es das Ziel sei, gute Rahmenbedingungen für das Gemeinsame Lernen an den allgemeinen Schulen vorzuhalten. Gleichzeitig wird jedoch auch ausgeführt, dass u.a. die Vorgaben des Landes bezüglich der zukünftigen Mindestschülerzahlen an Förderschulen zum Handeln zwingen würden. Im Kreis bestünde demnach in Bezug auf die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung aktuell kein Handlungsbedarf. Die Planungen der Bürgermeister und des Landrats konzentrierten sich auf die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache. In Punkt 4 des Positionspapiers wird ausdrücklich erklärt, dass „dem Elternwillen nach wahlweiser Förderung an einer allgemeinbildenden Schule oder einer Förderschule möglichst Rechnung“ getragen werden solle. Auch betonen die Bürgermeister und der Landrat einhellig die hohe Relevanz eines wohnortnahen Förderschulangebots und warnen davor, dass deshalb bestehende (Förder)Schulstrukturen „bei der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7434 2 Umsetzung eines inklusiven Schulsystems im Sinne des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes nicht vorschnell zerschlagen werden“ dürften. Im Zuge der demographischen Entwicklung und der Umsetzung der Inklusion wird die Zahl der Förderschulen selbstverständlich sinken. Dennoch muss ein für Eltern erreichbares Förderschulangebot in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten gewährleistet werden, um Wahlmöglichkeiten zu sichern. Den Ausführungen des Positionspapiers ist zu entnehmen, dass offenkundig auch nach Einschätzung des Landrats und der Bürgermeister des Oberbergischen Kreises das rot-grüne Vorgehen gegen die Förderschulen dies offenkundig nicht gewährleistet. Da sich die Kommunalvertreter auch für die Sicherung eines wohnortnahen Angebots in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache einsetzen wollen, ist offensichtlich, dass von Landrat und Bürgermeistern die in § 132 des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes fixierten rot-grünen Versuche, trotz eines bestehenden Bedürfnisses in diesen Förderschwerpunkten die Schließung aller Förderschulen herbeizuführen und Eltern in der Folge Wahlmöglichkeiten zu verweigern, abgelehnt wird. Dies wird z.B. ebenfalls an der Äußerung des Bürgermeisters von Hückeswagen deutlich, der in Hinblick auf die dortige, offensichtlich sehr erfolgreich arbeitende Förderschule erklärte : „Es wäre schade, wenn ein so gut funktionierendes System kaputt gemacht wird“. Da hier in einem Kreis offensichtlich intensiv versucht wird, zu kooperieren und sowohl ein wohnortnahes als auch vielfältiges Förderschulangebot zu sichern, um für Eltern Wahlmöglichkeiten zu gewährleisten, stellt sich die Frage, wie das Positionspapier und das Vorgehen von der Landesregierung eingeschätzt werden. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen des Landrats sowie der 13 Bür- germeister im Oberbergischen Kreis? Das Vorgehen des Landrats und der 13 Bürgermeister im Oberbergischen Kreis bewegt sich innerhalb des Rahmens, den das Erste Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 5. November 2013 und die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 vorgeben. 2. Wie bewertet die Landesregierung die offensichtlich an die rot-grüne Landesregie- rung adressierte Kritik der 13 Bürgermeister und des Landrats des Oberbergischen Kreises, wonach bestehende Förderschulstrukturen „nicht vorschnell zerschlagen werden“ dürften? Die Landesregierung kann in dem Positionspapier keine an sie adressierte Kritik erkennen. Sie teilt die Auffassung des Landrats und der 13 Bürgermeister, dass schulorganisatorische Entscheidungen sorgfältig vorbereitet und umgesetzt werden sollen. § 2 Absatz 1 der MindestgrößenVO gab und gibt den Schulträgern ausreichend Zeit, die notwendigen Beschlüsse zu fassen. Das haben auch die Schulträger im Oberbergischen Kreis in ihrem Positionspapier ausdrücklich anerkannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7434 3 3. Inwiefern unterstützt die Landesregierung inhaltlich das Vorgehen der Bürgermeister und des Landrats des Oberbergischen Kreises bei ihrem Vorhaben, wohnortnahe Förderschulangebote unterschiedlicher Förderschwerpunkte zu sichern, um Wahlmöglichkeiten zu gewährleisten? Die Landesregierung unterstützt das umsichtige Vorgehen der Schulträger im Oberbergischen Kreis. Sie sind sich des Überangebots an Förderschulen bewusst und handeln entsprechend . Hierbei nutzen sie die Entscheidungsspielräume der MindestgrößenVO. 4. Inwiefern sieht die Landesregierung in dem genannten Vorgehen, durch Koopera- tion vielfältige und wohnortnahe Förderschulangebote und damit Wahlmöglichkeiten für Eltern zu sichern, eine Signalwirkung für andere Kommunen? Das Vorgehen fügt sich ein in die Reihe positiver Beispiele, in denen Schulträger vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des Elternwahlverhaltens ihr Förderschulangebot neu ordnen. 5. Haben kommunale Schulträger bisher von der von Rot-Grün beschlossenen Rege- lung in § 132 des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Gebrauch gemacht, alle Förderschulen der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache ausnahmslos zu schließen, sodass die Eltern in diesem Fall für ihr Kind keine Förderschule mehr wählen können (wenn ja, bitte aufschlüsseln, in welchen Kommunen dies erfolgt; wenn nein, bitte erläutern, warum dies aus Sicht der Landesregierung bisher nicht erfolgt ist)? Nein. Solche Entscheidungen bedürfen sorgfältiger Vorbereitung und Beratung sowie im Interesse von Akzeptanz und Konsens der Kommunikation mit allen Beteiligten.