LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7439 28.11.2014 Datum des Originals: 27.11.2014/Ausgegeben: 03.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2736 vom 30. September 2014 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/6933 Wieso leistet sich das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in Zeiten einer hauswirtschaftlichen Sperre eine Veranstaltung am 7. November 2014 auf Berliner Parkett? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2736 mit Schreiben vom 27. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für den 7. November 2014 laden die Gesundheits- und Sozialministerien von RheinlandPfalz und Nordrhein-Westfalen zu einer weiteren Berliner Runde in das Auditorium Friedrichstraße nach Berlin ein. Auf bundespolitischem Parkett soll mit den Landesministern Alexander Schweitzer (Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland -Pfalz) und Barbara Steffens (Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen) diskutiert werden, ob unangemeldete Kontrollen durch Ordnungsbehörden und durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) der richtige Weg sind, um Pflegemissstände zu verhindern. Die Fragen zur zukünftigen Entwicklung der Pflege sind durchaus von großer Bedeutung. Aufgrund des demografischen Wandels werden immer mehr Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen sein. Die Bundesregierung plant daher beispielsweise die Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds, um den Beitragssatz für die Pflegeversicherung möglichst stabil zu halten. Führende Experten kritisieren allerdings diese Idee als wirkungslos und ineffizient. Der Fonds soll weder in der Lage sein, in der Zukunft die Beiträge stabil zu halten, noch sehen Experten ihn ausreichend vor dem Zugriff der Politik ausreichend geschützt, sollte es vorzeitig zu finanziellen Engpässen kommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7439 2 Vorbemerkung der Landesregierung Pflege ist von vielen Entwicklungen und Herausforderungen geprägt, die grundsätzliche Fragen aufwerfen. Die Bewertung, Gestaltung und Begleitung derartiger Themen in einem länderübergreifenden Diskurs hat sich bewährt. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind wichtige Länder und Akteure für die Pflegepolitikgestaltung in Deutschland. Beide Länder arbeiten seit langem eng und vertrauensvoll auf diesem Gebiet zusammen. Sie haben sich verabredet, gemeinsam aktuelle politische Themen öffentlich zu präsentieren und eine breite transparente Diskussion zu ermöglichen, die die Willensbildung auf allen gesellschaftlichen Ebenen unterstützen soll. Mit der gemeinsam initiierten „Berliner Länderrunde zur Zukunft der Pflege“ ist ein Format geschaffen worden, das dies ermöglicht. Mit dem Format der „Berliner Runden zur Zukunft der Pflege“ wollen wir zu einem länderübergreifenden Austausch zu kritischen Themen und der Suche nach gemeinsamen Lösungen beitragen. 1. Auf welcher Grundlage besteht die Zusammenarbeit der Länder Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie Nordrhein-Westfalen vertreten durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hinsichtlich des Veranstaltungsformats „Berliner Runden zur Zukunft der Pflege“? Beide Ministerien haben sich Anfang 2013 zu dem in der Vorbemerkung geschilderten Tun gemeinsam verabredet. Entsprechend werden seitdem inhaltliche Gestaltung und Finanzierung gemeinschaftlich geleistet. 2. Welche Kosten entstehen dem Land Nordrhein-Westfalen bei der Durchführung der 2. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege, vor allem betrachtet im Lichte der hauswirtschaftlichen Sperre? Das MGEPA trägt entsprechend der Verabredung die Hälfte der Kosten. Für die 1. Berliner Länderrunde im Herbst 2013 waren dies 50% von 16.523,96 € = 8.261,98 €. Für 2014 sind bislang 16.006,75 € angefallen, d.h. der NRW-Anteil liegt aktuell bei 8.003,38 €. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 3. Wieso haben sich die Veranstalter entschieden, als Veranstaltungsort das Audi- torium Friedrichstraße zu nutzen, obwohl beide Bundesländer über eigene Landesvertretungen in Berlin verfügen? Für die 1. Berliner Länderrunde ist die Nutzung beider Landesvertretungen geprüft worden, konnte aber aus Kapazitätsgründen nicht realisiert werden. Das Auditorium Friedrichstraße ist sowohl 2013 als auch 2014 Ergebnis einer von Rheinland-Pfalz durchgeführten Ausschreibung gewesen. Der Tagungsort wird mit dem auf Anhieb erfolgreichen Format verbunden , so dass auch für 2015 – vorbehaltlich Ausschreibungsergebnis -bereits darüber nachgedacht wird, an diesem Tagungsort angesichts der vergleichsweise geringen Kosten von aktuell rd. 6.700 € (= rd. 3.350 € NRW-Anteil) festzuhalten. In der Sache unterstützt ein neutraler Ort den gemeinsamen Charakter der Veranstaltung und die länderunabhängige, d.h. bundesweite Bedeutung der Themen. 2014 erfolgte die Annahme des vom Auditorium Friedrichstraße auf die Ausschreibung abgegebenen Angebotes am 1. April 2014; die Annahme wurde am 7. April bestätigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7439 3 4. Auf welche Art und Weise bringt sich das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation , Pflege und Alter über diese Veranstaltung hinaus auf Bundesebene in die Diskussionen und Debatten zum Thema Pflege ein? Entscheidende Weichenstellungen im Bereich der Pflege werden aufgrund der Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf der Bundesebene vorgenommen. NRW als größtes Bundesland bringt sich dabei erheblich ein. In vielen Bereichen der Pflegepolitik werden Projekte und Gesetzesregelungen aus NRW von anderen Ländern und vom Bund als wichtiger Impuls betrachtet. Das Ministerium beteiligt sich beispielsweise auf Bundesebene mit seiner Fachexpertise in zahlreichen Fachdiskussionen und Arbeitsgruppen zu den die Pflege- und Gesundheitsberufe betreffenden Themen, z.B. im Bund-Länder-Arbeitskreis „Altenpflegegesetz“ oder im Rahmen der Arbeitsgruppe Berufe des Gesundheitswesens der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, an deren Sitzungen auch das Bundesministerium für Gesundheit teilnimmt. MGEPA bringt sich stets über den Bundesrat und die ASMK in die bundespolitisch gestalterischen Prozesse ein; so auch aktuell beim 5. SGB XI-Änderungsgesetz und bei der in Kürze bevorstehenden 91. ASMK. Zudem laufen bereits die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung eines 6. SGB XIÄnderungsgesetzes in einer in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene vereinbarten Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege . Sowohl hier als auch im Begleitgremium zur Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist MGEPA vertreten. 5. Wie stellt sich die Landesregierung zu den Plänen der Bundesregierung zur Ein- richtung eines Pflegevorsorgefonds, die derzeit expertenseitig sehr kritisch beurteilt werden? Das MGEPA hat im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum seinerzeitigen Referentenentwurf des 5. SGB XI-Änderungsgesetzes gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium ebenfalls eine kritische Haltung zum Pflegevorsorgefonds in der von der Bundesregierung geplanten Form eingenommen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. November 2014 zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Ersten Pflegestärkungsgesetz beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.