LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7447 28.11.2014 Datum des Originals: 27.11.2014/Ausgegeben: 03.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2845 des Abgeordneten Rainer Deppe CDU Drucksache 16/7128 Wofür hat Minister Remmel in 2012 und 2013 Geld aus der Jagdabgabe ausgegeben? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2845 mit Schreiben vom 27. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie bereits in den Beratungen zum Landeshaushalt mehrfach thematisiert wurde, kann man aus vielen Positionen in der Haushaltrechnung Kapitel 10 261 des Landes NordrheinWestfalen nicht erkennen, wofür genau die Mittel aus der Jagdabgabe von der Landesregierung im Vollzug tatsächlich verwendet wurden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Jagdabgabe wird als Sonderabgabe von den Jägerinnen und Jägern sowie Falknerinnen und Falknern zur Förderung und Weiterentwicklung des Jagdwesens in Nordrhein-Westfalen und zur anteiligen Finanzierung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung erhoben. Sie wird durch das Land vereinnahmt und auf der Grundlage des § 44 Landeshaushaltsordnung verwaltet. Die zweckgebundenen Einnahmen und Ausgaben werden transparent im Kapitel 10 261 dargestellt. Die Jagdabgabegelder sind als Sonderabgabe differenziert zu den üblichen im Haushaltsplan dargestellten Haushaltsmitteln zu betrachten. Als Sonderabgabe muss die Jagdabgabe gruppennützig verwendet werden und für die Maßnahmen muss eine Finanzierungsverantwortung der Jagdabgabepflichtigen bestehen. Grundlage sind § 53 und § 57 Landesjagdgesetz sowie die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7447 2 Jagdabgabe (RdErl. v. 8.3.2013 MBl.NRW. S. 123, zuletzt geändert durch RdErl. v. 22.7.2014 MBl.NRW. S. 471). 1. Wofür sind die Mittel aus der Jagdabgabe im Haushaltsjahr 2012 im Kapitel 10 261 „Landesforstverwaltung-Bereiche Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung sowie zur Förderung des Jagdwesens“ Titel 686 60 (Titelgruppe 60) Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen in Höhe von 897.442,35 Euro (Ist 2012) tatsächlich abgeflossen bzw. verwendet worden? (Bitte um genaue Auflistung unter Angabe der Einzelbeträge.) Das Ist 2012 wurde bei der Haushaltsstelle Kapitel 10 261, Titel 686 60 für nachstehende Maßnahmen verausgabt: Maßnahme Angaben in EUR Personal- und Sachausgaben der Landesvereinigung der Jäger 50.000 Personal- und Sachausgaben der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen 50.000 Redaktions-, Herstellungs- und Versandkosten des Mittei- lungsblattes der Landesvereinigung der Jäger 125.000 Personal- und Sachausgaben der außerschulischen Aus- und Fortbildungsstätte für Jäger und Falkner einschließ- lich Lehr- und Versuchsrevier der Landesvereinigung der Jäger 325.000 Beratungsleistungen zur Zukunftsfähigkeit jagdlich genutz- ter Schießstandanlagen 100.040,91 Prüfungsveranstaltungen für Jagdgebrauchshunde 67.961 Unterhaltung anerkannter Schweißhundstationen 49.500 Pilotprojekte „Berufsjäger“ in Hegevereinen und Rotwild- ringen 43.294,82 Personal- und Sachausgaben des Vereins Museum Mensch und Jagd 35.000 Wildtierinformationssystem 28.641,95 Lehr- und Hegeschauen 10.996,41 Projekt zur Bestandsermittlung beim Damwild 4.664,80 Falknertagung 2.875 Flyer Schweißhunde 1.587,46 Layout, Druck und Versand des Mitteilungsblattes für Falkner 2.880 Summe: 897.442,35 2. Wofür sind die Mittel aus der Jagdabgabe im Haushaltsjahr 2012 im Kapitel 10 261 „Landesforstverwaltung-Bereiche Forschungsstelle für Jagdkunde und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7447 3 Wildschadenverhütung sowie zur Förderung des Jagdwesens“ Titel 892 60 (Titelgruppe 60) Zuschüsse in Höhe von 565.920,07 Euro (Ist 2012) tatsächlich abgeflossen bzw. verwendet worden? (Bitte um genaue Auflistung unter Angabe der Einzelbeträge.) Das Ist 2012 wurde bei der Haushaltsstelle Kapitel 10 261, Titel 892 60 für nachstehende Maßnahmen verausgabt: Maßnahme Angaben in EUR Neu- und Ausbau sowie Instandhaltung von jagdlich ge- nutzten Schießstandanlagen 388.218,90 Beratungsleistungen zur Zukunftsfähigkeit jagdlich genutz- ter Schießstandanlagen 53.434,36 Forschung jagdliches Schießwesen 100.000 Erfassung und Schutz von Wanderfalkenbruten in NRW 15.736 Neu- und Ausbau sowie Instandhaltung von Übungs- und Prüfungsanlagen für Jagdgebrauchshunde 8.530,81 Summe: 565.920,07 3. Wofür sind die Mittel aus der Jagdabgabe im Haushaltsjahr 2013 im Kapitel 10 261 „Landesforstverwaltung-Bereiche Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung sowie zur Förderung des Jagdwesens“ Titel 686 60 (Titelgruppe 60) Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen in Höhe von 843.500 Euro (Soll 2013) tatsächlich abgeflossen bzw. verwendet worden? (Bitte um genaue Auflistung unter Angabe der Einzelbeträge.) Aus dem Soll 2013 wurden bei der Haushaltsstelle Kapitel 10 261, Titel 686 60 nachstehende Maßnahmen finanziert: Maßnahme Angaben in EUR Redaktions-, Herstellungs- und Versandkosten des Mitteilungsblattes der Landesvereinigung der Jäger 121.834 Unterhaltung von anerkannten Schweißhundstationen 50.375 Prüfungsveranstaltungen für Jagdgebrauchshunde 65.250 Entwicklung eines Gänsemanagements 20.000 Wildtierinformationssystem 50.300,52 Greifvogelauffangstation 542,82 Fortentwicklung Jagdtechnik 32.125 Lehr- und Hegeschauen 6.724,39 Summe: 347.151,73 4. Wofür sind die Mittel aus der Jagdabgabe im Haushaltsjahr 2013 im Kapitel 10 261 „Landesforstverwaltung-Bereiche Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung sowie zur Förderung des Jagdwesens“ Titel 892 60 (Titelgruppe 60) Zuschüsse in Höhe von 1.008.500 Euro (Soll 2013) tatsächlich ab- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7447 4 geflossen bzw. verwendet worden? (Bitte um genaue Auflistung unter Angabe der Einzelbeträge.) Aus dem Soll 2013 wurden bei der Haushaltsstelle Kapitel 10 261, Titel 892 60 nachstehende Maßnahmen finanziert: Maßnahme Angaben in EUR Neu- und Ausbau sowie Instandhaltung von zukunftsfähi- gen Schießstandanlagen, die dem jagdlichen Schießwe- sen dienen 271.791,76 Ausbau von Weiterbildungsstätten 167.500 Forschung jagdliches Schießwesen 100.000 Untersuchung zur Ursache des Rückgangs von Rebhuhn- und Fasanenbesätzen in NRW 52.300 Vermarktungskonzept Museum Mensch und Jagd 39.972 Neu- und Ausbau sowie Instandhaltung von Übungs- und Prüfungsanlagen für Jagdgebrauchshunde 1.579,14 Summe: 633.142,90 5. Welche Verwendung plant das Ministerium für die in Kapitel 10 261 vorhandenen Reste der Jagdabgabe in den zukünftigen Haushaltsjahren? Jährlich entstehende Ausgabereste aus der Jagdabgabe werden – da zweckgebunden - stets in das nächste Haushaltsjahr übertragen und stehen somit jeweils wieder in voller Höhe zur Verfügung. Für welche Maßnahmen gemäß den Förderrichtlinien Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe beschieden werden, hängt von den Anträgen ab. Insoweit kann keine Prognose zu der künftigen Häufigkeit der Inanspruchnahme einzelner Fördermaßnahmen abgegeben werden. .