LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7453 01.12.2014 Datum des Originals: 28.11.2014/Ausgegeben: 04.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2818 vom 21. Oktober 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/7087 Haushaltskontrolle: Sind die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation von der Haushaltssperre des Landes besonders betroffen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2818 mit Schreiben vom 28. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die vom Finanzminister verhängte Haushaltssperre trifft offensichtlich auch die Förderschulen im Land. Einem Bericht der Ruhr Nachrichten vom 16.10.2014 zu Folge soll an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation „kein Geld mehr vorhanden“ sein, „um Gebärdendolmetscher zu beschäftigen“. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Träger zahlreicher schulischer Angebote, sei nicht zur Zahlung entsprechender Honorare verpflichtet. Das Land selbst würde anfallende Honorare nicht mehr erstatten. Ebenso seien die Bezirksregierungen, wie es in dem Bericht der Ruhr Nachrichten weiter heißt, nicht bereit , Kosten zu übernehmen. Der Leiter der Finanzabteilung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster wird wie folgt wiedergegeben: „Wir können uns nicht mehr auf die Zusagen des Landes verlassen und werden keinen weiteren Ersatz ausfallender NRWMittel durch kommunales Geld zulassen“. Vorbemerkung der Landesregierung Der Fragesteller bezieht sich in seinen Fragen konkret auf einen Zeitungsbericht, in dem die Beschäftigungsmöglichkeit von Gebärdendolmetschern in Förderschulen thematisiert wird. Das Land ist vom Grundsatz her für die Beschäftigung von Lehrkräften in Schulen zuständig, nicht jedoch für die Beschäftigung nicht-lehrenden Personals, zu dem auch „Gebärdendolmetscher “ gehören. Inhaltlich ist daher davon auszugehen, dass die vorliegende Kleine An- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7453 2 frage sich auf die Erstattung der Kosten für Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern bei ihrem Einsatz bei Veranstaltungen der Schulmitwirkungsgremien (§§ 62 ff SchulG) bezieht. Diese Kostenerstattung richtet sich vor allem an gehörlose Eltern und ist damit keineswegs auf die Förderschulen beschränkt, sondern kann vom Grundsatz her alle Schulformen betreffen. 1. Inwieweit ist es zutreffend, dass das Land anfallende Kosten für Honorare bezüg- lich beschäftigter Gebärdensprachdolmetscher in Folge der Haushaltssperre nicht mehr erstattet? 2. Sofern das Land in Folge der Haushaltssperre keine Honorarkosten bezüglich beschäftigter Gebärdendolmetscher mehr übernimmt: Wie beurteilt die Landesregierung die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Qualität der Arbeit an den betroffenen Förderschulen im Land? 3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung – auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen der von ihr selbst gesteckten Ziele zur Inklusion – der bislang geleisteten Arbeit von Gebärdendolmetschern an Förderschulen im Land bei? Gehörlose Eltern als Mitglieder der Schulmitwirkungsorgane aller Schulformen können Erstattungen der Kosten für den Einsatz von Gebärden-sprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern an o.g. Schulmitwirkungsveranstaltungen bei der zuständigen Bezirksregierung beantragen. Die zu bewirtschaftenden Mittel werden seit dem Haushaltsjahr 2013 pauschal den Bezirksregierungen zur Verfügung gestellt, die dann in eigener Verantwortung die Kostenerstattungen an die jeweiligen Schulträger vornehmen. In allen Schulkapiteln bei Titel 427 10 standen 2013 Mittel - insgesamt 48.000,-- EURO - für die Kostenerstattung bei Einsätzen von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern bereit. Angesichts der Aufhebung der Haushaltssperre am 19.11.2014 werden die Bezirksregierungen die Mittelzuweisungen nun wie bisher bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 vornehmen . 4. In welcher Größenordnung hat das Land in der Vergangenheit Kosten für Hono- rare beschäftigter Gebärdendolmetscher übernommen (bitte möglichst detailliert für die Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014 auflisten)? Das Land hat in der Vergangenheit Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern erstattet, die im Rahmen von Schulmitwirkungsveranstaltungen an allen Schulen eingesetzt wurden (siehe folgende Auflistung für die Jahre 2012, 2013 und 2014 – alle Schulkapitel): LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7453 3 Kapitel Stand: 31.12.2012 Stand: 31.12.2013 Stand: 31.10.2014 05 310 Öffentliche Grundschulen 0,00 4.214,64 6.795,49 05 320 Öffentliche Hauptschulen 0,00 0,00 350,73 05 330 Öffentliche Realschulen 0,00 297,45 648,55 05 340 Öffentliche Gymnasien 0,00 798,02 215,63 05 350 Öffentliche Sekundarschulen 0,00 0,00 0,00 05 360 Öffentliche Weiterbildungskollegs 0,00 0,00 0,00 05 380 Öffentliche Gesamtschulen 0,00 525,01 0,00 05 390 Inklusion, sonderpädagogische Förderung an öffentlichen allge- meinen Schulen, an öffentlichen Förderschulen und an Schulen für Kranke 16.500,39 12.552,71 10.408,13 05 410 Öffentliche Berufskollegs 0,00 0,00 0,00 Summen: 16.500,39 18.387,83 18.418,53