LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7459 01.12.2014 Datum des Originals: 28.11.2014/Ausgegeben: 04.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2868 vom 3. November 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7215 Falsche Lageeinschätzung und mangelnde Vorbereitung durch Polizei und Innenministerium bei den Kölner Hooligankrawallen am 26.10.2014 in Köln – ist Innenminister Jäger ein Sicherheitsproblem für NRW? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2868 mit Schreiben vom 28. November 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 26.10.2014 kam es in der Kölner Innenstadt vor allem im Umfeld des Hauptbahnhofes im Rahmen einer angemeldeten Demonstration von sogenannten Hooligans gegen Salafisten zu massiven Gewaltausbrüchen der teilnehmenden Personen. Dabei wurden u.a. viele Polizeibeamte verletzt. Der Innenminister und die Polizeiführung in NRW und Köln haben die Bedrohungslage offensichtlich völlig falsch eingeschätzt und die Gewalteskalation nicht verhindert. Selbst der Kölner Oberbürgermeister verlangt Medienberichten zufolge Aufklärung, wie es dazu kommen konnte. Und dies, obwohl Oberbürgermeister, Polizeipräsident und Innenminister vor einer solchen Großlage eigentlich eine enge Abstimmung über das Sicherheitskonzept vornehmen sollten. Während Polizeipräsident Albers und Innenminister Jäger von einer ausreichenden Anzahl Polizeibeamter vor Ort reden, widersprechen viele betroffene Beamte dieser Darstellung massiv und beklagen das ungünstige Kräfteverhältnis auf Seiten der Polizei. Wieder einmal ist die weiche Linie des Innenministers vor den Augen der entsetzten Öffentlichkeit gescheitert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7459 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zum Einsatz der Polizei aus Anlass der Demonstration der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ am 26.10.2014 habe ich bereits in der Sitzung des Plenums des Landtags am 05.11.2014 ausführlich Stellung genommen. Darüber hinaus habe ich der Präsidentin des Landtages mit Schreiben vom 14.11.2014 den „Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Tagesordnungspunkt ‚Randale von Hooligans/Rechtsextremen in Köln eskaliert‘ der Sitzung des Innenausschusses am 20.11.2014“ (Landtagsvorlage 16/2417) übermittelt, der die Geschehensabläufe beim Einsatz der Polizei aus Anlass der Demonstration der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ detailliert darstellt. Die Kleine Anfrage bezieht sich in Teilen auf Themenstellungen, die bereits Gegenstand des genannten Berichtes sind. Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage teilweise auf die bereits erfolgte Berichterstattung verwiesen . 1. Warum hat NRW keine Polizeikräfte aus anderen Bundesländern oder Bundespo- lizei (abgesehen von den zum Schutz des Kölner Hauptbahnhofs im Einsatz befindlichen Kräfte) zur Unterstützung angefordert? Die Anforderung von Kräften anderer Länder oder Bundes kommt immer dann in Betracht, wenn Kräfte des Landes Nordrhein-Westfalen nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Bewältigung von Einsätzen zur Verfügung stehen. Das Polizeipräsidium Köln hat basierend auf seiner Lagebeurteilung am 23.10.2014 beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) Kräfte der Bereitschaftspolizei angefordert. Darüber hinaus wurde das LZPD NRW durch das Polizeipräsidium Köln gebeten , eine Unterstellung von Szenenkundigen Beamten (SKB) der Länder Berlin und Hessen zu veranlassen. Der durch das Polizeipräsidium Köln dargestellte Bedarf an Kräften sowie Führungs- und Einsatzmitteln der Bereitschaftspolizei konnte mit nordrhein-westfälischen Kräften in Gänze gedeckt werden. Mit Schreiben vom 23.10.2014 an die Innenministerien der Länder Berlin und Hessen wurde darüber hinaus um die Unterstellung der erbetenen SKB ersucht. Die Kräfte wurden im Anschluss durch die Länder unterstellt. 2. Warum gab es so viele verletzte Polizisten, aber nur so wenig Festnahmen? Hierzu wird auf die entsprechende Darstellung im „Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Tagesordnungspunkt ‚Randale von Hooligans/Rechtsextremen in Köln eskaliert‘ der Sitzung des Innenausschusses am 20.11.2014“ (Landtagsvorlage 16/2417) verwiesen. 3. Gab es vor Ort eine „GeSa“ (Gefangenen-Sammelstelle)? Zur planmäßigen und beweissicheren Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit Festnahmen oder Ingewahrsamnahmen wurde durch das Polizeipräsidium Köln eine Gefangenensammelstelle in der Polizeiliegenschaft in Brühl eingerichtet. Diese hatte eine vorge- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7459 3 sehene Aufnahmekapazität von 100 Personen. Im zugehörigen Einsatzabschnitt wurden insgesamt 137 Beamtinnen und Beamte sowie sieben Regierungsbeschäftigte eingesetzt. Mit den Amtsgerichten Köln und Brühl sowie der Staatsanwaltschaft Köln wurde im Vorfeld vereinbart, dass jeweils ein Richter sowie ein Staatsanwalt im Rahmen von Bereitschaftsdiensten zur Verfügung stehen. 4. Wenn ja, wie viele Plätze hatte diese (und wie viele Polizeibeamte und Staatsan- wälte waren hierfür bereit gestellt)? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wird der Innenminister, nachdem nun die Kooperation rechtsextremer Kräfte mit Hooligans der Fußballszene offensichtlich ist, das neue Einsatzkonzept der Polizei bei Fußballspielen (Risikospiele, Hochrisikospiele) überarbeiten? Zur Einschätzung der neuen Formation „Hooligans gegen Salafisten“ durch die Sicherheitsbehörden wurden im „Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Tagesordnungspunkt ‚Randale von Hooligans/Rechtsextremen in Köln eskaliert‘ der Sitzung des Innenausschusses am 20.11.2014“ (Landtagsvorlage 16/2417) Ausführungen gemacht, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Das Auftreten der Gruppierung hat keinen Bezug zum Spielbetrieb der Fußballligen. Es besteht kein Zusammenhang zur Einsatzkonzeption „Lageangepasste Reduzierung der polizeilichen Präsenz bei Fußballspielen in NRW“.