LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7460 02.12.2014 Datum des Originals: 28.11.2014/Ausgegeben: 04.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2860 vom 28. Oktober 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7196 Verschärft das Innenministerium den Sparkurs der Stärkungspaktkommunen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2860 mit Schreiben vom 28. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Neue Ruhr Zeitung vom 28. Oktober 2014 berichtete über verschärfte Anforderungen an den Haushaltssanierungsplan der Stadt Oberhausen. Die Stadt Oberhausen nimmt seit dem Jahr 2011 pflichtig an der ersten Stufe des Stärkungspaktes teil und erhält jährlich 52,7 Millionen Euro an Landeshilfen zur Haushaltskonsolidierung und verpflichtete sich im Gegenzug mit den jährlichen Haushaltssanierungsplänen den Ausgleich des Haushalts mit Hilfen im Jahr 2016 zu erreichen. Nun wird berichtet, dass über die bisherigen geplanten Maßnahmen weitere Sparanstrengungen erforderlich seien. So müssten rund eine halbe Million Euro mehr an Parkgebühren erhoben werden, öffentliche Brunnen geschlossen oder auf Dritte übertragen werden, Ersparnisse von zwei Millionen Euro bei der Instandhaltung von Straßen, Plätzen etc. sowie rund drei Millionen durch Bußgelder von Geschwindigkeitskontrollen erwirtschaftet werden. Hintergrund der nun zusätzlichen eingeforderten Sparanstrengungen sei, dass die Stadt Oberhausen die zugesagte Entlastungen durch die Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe in Höhe von insgesamt 5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2018 in Höhe von 12,5 Millionen Euro als Entlastung für Oberhausen in den Haushaltssanierungsplan eingestellt hat. Das Innenministerium erkenne diese Entlastungswirkung für den Oberhausener Haushalt jedoch nicht an, denn diese Zusage des Bundes sei bislang lediglich ein Versprechen und kein Gesetz. Ohne konkreten Beschluss dürfen diese Mittel nicht in den Haushalt eingestellt werden. Um diese nun klaffende Finanzlücke in den Haushaltsplänen zu schließen seien weitere Sparanstrengungen notwendig. Das Innenministerium schlage vor, so der Bericht der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7460 2 Zeitung, eine weitere Erhöhung der Grundsteuer vorzunehmen, über die bereits geplante Erhöhung auf 670 Punkte hinaus. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik des Oberhausener Kämmerers an der Nichtanerkennung der Bundesentlastungen aus der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2018 in den Haushaltssanierungsplänen, dass diese Entscheidung des Innenministeriums „nicht nachvollziehbar sei“? Die Landesregierung gibt keine Beurteilung zu ihr über Dritte zugetragene Einschätzungen von Kämmerern ab. 2. Welche Stärkungspaktkommunen haben konkret die Entlastungen durch eine er- höhte Bundesbeteiligung an der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2018 in ihren Haushaltssanierungsplänen berücksichtigt? 3. In welchen Stärkungspaktkommunen stehen „Versprechen“ des Bundes einer Genehmigung des Haushaltssanierungsplans entgegen? Die Fragen 2 und 3 werden zusammengefasst beantwortet. Eine Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich, weil die Haushaltssanierungspläne in der Regel nicht vor dem gesetzlichen Termin 1. Dezember zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. § 6 Absatz 3 Stärkungspaktgesetz). 4. Aus welchem Grund sieht das Innenministerium eine weitere Erhöhung der Grundsteuer als mögliche Lösung, anstatt strukturelle Veränderungen zu empfehlen , das klaffende Haushaltsloch zu schließen? Es wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber der Stadt Oberhausen keine Empfehlung ausgesprochen, die Grundsteuer B anzuheben. Anders, als vom Fragesteller insinuiert , gibt auch das Ministerium für Inneres und Kommunales keine solche Empfehlung ab. Es ist die verfassungsrechtlich der Gemeinde zugewiesene Aufgabe und ihr Recht, eigenverantwortlich zu entscheiden, mit welchen HSP-Maßnahmen das gesetzliche Ausgleichsziel erreichen soll. 5. Welche konkrete Umsetzung der Beteiligung des Bundes an der Eingliederungs- hilfe in Höhe von 5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2018 präferiert die Landesregierung aktuell? Die konkrete Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag zugesagten Entlastung, deren Anknüpfungspunkt seitens des Bundes der Erlass des Bundesteilhabegesetzes ist, wird seit Juli 2014 unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in einer „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ erörtert, an der neben Vertretern von Bund und Ländern auch die Kommunalen Spitzenverbände, Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen und diverse weitere betroffene Akteure teilnehmen. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit zahlreichen Vorschlägen für ein Bundesteilhabegesetz als Artikelgesetz einschließlich der Thematik „Kommunale Entlastung“. Ihre Planung sieht einen Abschluss der Beratungen im April 2015 vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7460 3 Für die Landesregierung ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Deutschland um 5 Mrd. Euro von elementarer Bedeutung. Sie beinhaltet nicht nur die Übernahme von finanzpolitischer Verantwortung für die Ausführung bundesgesetzlich veranlasster Leistungsgesetze, sie ist auch ein unverzichtbarer Bestandteil der Strategie des Landes zur Sanierung der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen. Daher kommen für die Landesregierung nur solche Lösungen in Betracht, die zu einer möglichst schnellen und umfassenden Unterstützung der besonders belasteten nordrhein-westfälischen Kommunen führen und gleichzeitig die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen stärken.