LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7464 02.12.2014 Datum des Originals: 01.12.2014/Ausgegeben: 04.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2867 vom 31. Oktober 2014 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/7209 Ermittlungsverfahren zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 und Verjährungsfristen Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 2867 mit Schreiben vom 1. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach dem Einsturz des historischen Stadtarchivs in Köln am 3. März 2009 hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung, Baugefährdung u.a. eingeleitet. Nunmehr sind seit den Ereignissen fünfeinhalb Jahre vergangen. Mit Vorlage 16/121 hatte der Justizminister den Rechtsausschuss auf Ersuchen der FDPFraktion im August 2012 zum aktuellen Sachstand des Ermittlungsverfahrens unterrichtet und ausgeführt: „Die gutachtliche Feststellung der Ursache für das Unglück ist für die strafrechtliche Bewertung grundlegend und für die Fortführung der Ermittlungen unabdingbar. Wegen der zeitlichen Unwägbarkeiten für die Erstellung des Gutachtens und der Gefahr des Ablaufs der Verjährungsfrist werden derzeit die bisherigen Ermittlungsergebnisse mit dem Ziel ausgewertet und zusammengefasst, Kausalketten für strafrechtlich relevante Verstöße oder Versäumnisse bei der Planung, Ausführung und Überwachung des Bauvorhabens Nord-Süd Stadtbahn herauszuarbeiten und den Kreis potentieller Beschuldigter zu bestimmen, um auf dieser Grundlage gegebenenfalls verjährungsunterbrechende Maßnahmen durchzuführen.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7464 2 1. Wann droht für die unterschiedlichen möglichen Straftaten der Eintritt der Verjährung ? 2. Inwieweit ist eine solche bereits für einzelne mögliche Straftaten eingetreten? 3. Welche Verjährungsunterbrechenden Maßnahmen sind bislang durchgeführt wor- den? Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 03.03.2009 wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Baugefährdung. Die gesetzliche Verjährungsfrist für diese Straftatbestände beträgt jeweils fünf Jahre. Verjährung ist nicht eingetreten. Die Staatsanwaltschaft hat den Lauf der Verjährungsfrist rechtzeitig unterbrochen mit der Folge des Neubeginns der Fünfjahresfrist, indem sie am 17.12.2013 Ermittlungen gegen einen Personenkreis eingeleitet hat, hinsichtlich dessen sich ein Anfangsverdacht für strafrechtlich relevante Verstöße bei Planung, Ausführung und Überwachung des Bauvorhabens ergeben hat. 4. Wann wird das Sicherungsbauwerk fertig erstellt sein? Das Beweissicherungsbauwerk ist bereits fertiggestellt und wird für die erforderlichen Beweiserkundungen genutzt. 5. Welcher Aufwand (beispielsweise Kosten für Sicherungsbauwerk, Zahl/Stunden eingesetzter Ermittler, Kosten Beauftragung Gutachter, etc.) ist bisher bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen entstanden? Die Ermittlungen zur Unglücksursache wurden von einer Ermittlungskommission aus ursprünglich zwei Staatsanwälten und zugeordneten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geführt. Daneben hat die Staatsanwaltschaft Köln Universitätsprofessoren aus den Fachbereichen Ingenieur- und Hydrogeologie, Geothermie, Boden- und Felsmechanik, Erd- und Grundbau sowie Mechanik und Baukonstruktion mit der technischen Klärung der Unglücksursache beauftragt. Die Bezifferung des Personalaufwandes der Staatsanwaltschaft nach Stunden ist mangels Erfassung nicht möglich. Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat bis zum 31.10.2014 44.540 Personalstunden geleistet. Die Kosten für die seit März 2009 für die Staatsanwaltschaft tätigen Gutachter und ihre Mitarbeiter sowie für alle bislang durchgeführten Ermittlungen belaufen sich zum Stand November 2014 auf etwa 1,7 Millionen Euro. Für die Herstellung und den Betrieb des Beweissicherungsbauwerks ist die Staatsanwaltschaft nicht kostenpflichtig.