LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7466 01.12.2014 Datum des Originals: 01.12.2014/Ausgegeben: 04.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2894 vom 5. November 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7270 Gewaltexzess in Köln Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2894 mit Schreiben vom 1. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Aktuellen Stunde diskutierte der Landtag heute zu der widersprüchlichen Informationspolitik des Innenministers im Nachgang zu den schlimmen Gewaltausbrüchen von Hooligans in Köln am 26.10.2014. Nach eigener Aussage hat Innenminister Jäger alles richtig gemacht. Dem widerspricht die große Mehrheit betroffener Polizisten und Bürger. Viele Fragen sind immer noch offen und ungeklärt. Vorbemerkung der Landesregierung Zum Einsatz der Polizei aus Anlass der Demonstration der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ am 26.10.2014 habe ich bereits in der Sitzung des Plenums des Landtags am 05.11.2014 ausführlich Stellung genommen. Darüber hinaus habe ich der Präsidentin des Landtages mit Schreiben vom 14.11.2014 den „Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Tagesordnungspunkt ‚Randale von Hooligans/Rechtsextremen in Köln eskaliert‘ der Sitzung des Innenausschusses am 20.11.2014“ (Landtagsvorlage 16/2417) übermittelt, der die Geschehensabläufe beim Einsatz der Polizei aus Anlass der Demonstration der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ detailliert darstellt. Die Kleine Anfrage bezieht sich in Teilen auf Themenstellungen, die bereits Gegenstand des genannten Berichtes sind. Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage teilweise auf die bereits erfolgte Berichterstattung verwiesen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7466 2 1. Warum wurde die Reiterstaffel der Polizei nicht angefordert bzw. eingesetzt? Alle verfügbaren Kräfte der Landesreiterstaffeln waren in Mönchengladbach (Anlass: Fußballspiel Borussia Mönchengladbach : Bayern München) und Dortmund (Anlass: Fußballspiel Borussia Dortmund II - Hansa Rostock) eingesetzt. Nach Bewertung des Polizeipräsidiums (PP) Köln wurde der Einsatz einer Reiterstaffel einsatztaktisch als nicht zwingend notwendig erachtet. Auf ein Ersuchen mit der Bitte um Unterstellung von Reiterstaffeln anderer Länder wurde daher von Seiten des PP Köln verzichtet. 2. War die Reiterstaffel am Tag der Demonstration woanders im Land gebunden bzw. im Einsatz? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Warum wurden die - auch in solchen Lagen besonders effektiven und effizienten - Sondereinsatzkommandos (SEK’s) nicht eingesetzt? Bei der Bewältigung von Einsätzen der Polizei aus Anlass von gewalttätigen Aktionen werden in erster Linie Kräfte der Bereitschaftspolizei eingesetzt. Die Einheiten der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei werden für die Bewältigung solcher Einsatzanlässe intensiv und umfassend trainiert. Die vorgesehenen taktischen Maßnahmen gehören zum täglichen Handwerkszeug aller Angehörigen der Einsatzeinheiten und finden insbesondere bei Fußballspielen und Demonstrationen mit gewalttätigem Verlauf Anwendung . Spezialeinsatzkommandos werden zur Durchführung von Zugriffs- und Schutzmaßnahmen eingesetzt, insbesondere wenn Täter/Störer bewaffnet sind. Spezialeinsatzkommandos werden daher in der Regel nicht bei dynamischen Lagen unter Beteiligung größerer Personengruppen sondern vorrangig für Zugriffsmaßnahmen gegen einzelne Täter bzw. Tätergruppen in Fällen der herausragenden Gewaltkriminalität eingesetzt . Diese Voraussetzungen lagen beim Einsatz der Polizei aus Anlass der Demonstration der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ aus Sicht der Polizeiführung nicht vor. 4. Wie konnte man ernsthaft einen solch geringen Kräfteansatz von 1.300 Polizeibe- amten wählen, wenn wie Innenminister Jäger gesagt hat, von bis zu 4.800 Demonstranten (Hooligans) auszugehen war? Auf die umfassende Darstellung im „Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Tagesordnungspunkt ‚Randale von Hooligans/Rechtsextremen in Köln eskaliert‘ der Sitzung des Innenausschusses am 20.11.2014“ (Landtagsvorlage 16/2417) zu dieser Thematik wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7466 3 5. Wie lauten die Einsatzbefehle der Polizeiführung zu dieser Demonstration? (Bitte alle entsprechenden Einsatzbefehle und deren Inhalt chronologisch aufführen) Der „Befehl für den Einsatz der Polizei aus Anlass demonstrativer Aktionen in Köln am 26.10.2014“ des Polizeipräsidiums Köln vom 23.10.2014 enthält wie jeder Einsatzbefehl alle für die Auftragserledigung erforderlichen Angaben. Einsatzbefehle enthalten grundsätzlich unter anderem Informationen zur  Lage,  bereits eingesetzten und benachbarten Kräften,  der Auftragslage der Kräfte,  Kommunikationswegen und  Führung des jeweiligen Einsatzes. Dies ist auch bei dem oben genannten Einsatzbefehl der Fall.